Grundkurs praktische Philosophie 17. Januar 2005

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Grundkurs praktische Philosophie
17. Januar 2005
Naturrecht oder positives Recht?
Text: Norbert Hoerster, Zum
begrifflichen Verhältnis von Recht und
Moral, Neue Hefte für Philosophie 17,
1979, S. 77 - 88
Rechtsphilosophie
Der Sache nach ist Rechtsphilosophie ein
Teil der politischen Philosophie. Denn
Recht zu setzen ist Aufgabe politischer
Amtsträger, eine Aufgabe unter anderen
(so Hobbes) oder die zentrale Aufgabe (so
Kant).
Wirklich bildet Rechtsphilosophie ein
eigenes Teilgebiet der praktischen
Philosophie. Diese Trennung ist vermutlich
eine Folge der alten Trennung zwischen
Rechtsgelehrten und Staatskundigen:
jedem sein philosophischer Hinterhof.
Gegenstand der Rechtsphilosophie
Rechtsphilosophie soll erklären,
•
was Recht ist,
•
wozu Recht dient,
•
wodurch etwas Recht wird,
•
in welchem Sinne Recht gilt.
Es versteht sich, daß die Antworten auf
diese Fragen zusammenhängen.
Was Recht ist
Die erste Vorstellung von Recht ist:
jemand handelt recht (oder gerecht,
rechtschaffen).
In dieser Vorstellung sind die Dinge, die wir
heute als Recht und Moral trennen, noch
nicht getrennt.
Ebenso ist das, was einer recht tut, recht
sowohl in der Stadt wie vor den Göttern.
Ebenso entspricht das, was einer recht tut,
der Ordnung der Natur.
Die griechische Aufklärung des 5. Jhdts. v.
Chr. hat diese Verbindungen (oder was wir
heute als Verbindungen ansehen) gelöst:
Die Sophistik setzt Natur und Gesetz
einander entgegen.
In der Tragödie trennen sich göttliches und
menschliches Recht. (Antigone)
In dieser Lage entwickelt die Philosophie
den Gedanken, daß jemand, der recht
handelt, damit einem Gesetz gehorcht,
das nicht bloß das Gesetz dieser oder
jener Stadt ist, sondern an sich, also von
Natur aus gilt; also den Gedanken eines
Rechten von Natur.
Aristoteles, Nik. Ethik 1094 b 14 - 16
„Das Edle und das Rechte, wovon die Politik
handelt, fällt sehr verschieden aus und ist
nicht stetig, so daß es scheint, es besteht
allein durchs Gesetz, nicht von Natur.“
Rechtes Handeln, das recht ist nicht bloß
durchs Gesetz, wird ethisches Handeln
(wörtlich: sittliches Handeln) genannt, oder
in der lateinischen Fassung, moralisches
Handeln.
Für die gesetzlichen Regelungen des
Handelns bleibt der Name: Recht.
So entsteht der Gegensatz zwischen Recht
und Moral.
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