Dokument_32.

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Aus der Chirurgischen Klinik der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Direktor: Prof. Dr. W. Hohenberger
durchgeführt in der
Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Leiter: Prof. Dr. R. Eckstein
Infektionsserologische Testbefunde
bei Spendern verschiedener autologer Blutbestandteile
Inaugural-Dissertation
zur Erlangung der Doktorwürde
an der Medizinischen Fakultät
der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
vorgelegt von
Petra Hofmann
aus Nürnberg
Gedruckt mit Erlaubnis der
Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
Dekan:
Prof. Dr. med. Dr. h.c. J. Schüttler
Referent:
Prof. Dr. med. R. Eckstein
Koreferent:
Prof. Dr. med. W. Hohenberger
Tag der mündlichen Prüfung:
08. April 2010
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
ZUSAMMENFASSUNG UND SUMMARY ............................................. 1
1.1
Zusammenfassung ...................................................................... 1
1.2
Summary..................................................................................... 3
2.
EINLEITUNG .................................................................................. 5
2.1.
Grundlagen ................................................................................. 5
2.1.1.
Grundlegende Aspekte der Transfusionsmedizin ........................ 6
2.1.2.
Transfusionsmedizinisch relevante Infektionen ........................... 8
2.2.
Klinische Anwendung autologer Blutkomponenten .................... 10
2.2.1.
Eigenblutspende ....................................................................... 12
2.2.2.
Anwendung von autologem Serum in der Ophthalmologie ........ 14
2.2.3.
Dendritische Zellen in der onkologischen Therapie ................... 16
2.2.4.
Stammzellen aus Plazentarestblut ............................................. 17
2.3.
Zielsetzung................................................................................ 18
3.
MATERIAL UND METHODEN .......................................................... 20
3.1.
Studiendesign ........................................................................... 20
3.2.
Das Blutbank-EDV-System BB-V4 ............................................ 20
3.3.
Eingesetzte Screening-Tests..................................................... 24
3.4.
Datenerhebung und Statistik ..................................................... 27
4.
ERGEBNISSE .............................................................................. 28
4.1.
Infektionen bei autologen Spendern 2006 bis 2008 ................... 28
4.1.1.
Eigenblutspender ...................................................................... 31
4.1.2.
Serumspender für Augentropfen ............................................... 31
4.1.3.
Monozyten-Spender .................................................................. 32
4.1.4.
Plazentarestblut-Spenderinnen ................................................. 33
4.1.4.1.
Autologe Plazentarestblut-Spenderinnen................................... 34
4.1.4.2.
Homologe Plazentarestblut-Spenderinnen................................. 35
4.2.
Einzelfallanalyse........................................................................ 36
4.2.1.
Einzelfallanalyse für positive HIV-Screening-Befunde ............... 36
4.2.2.
Einzelfallanalyse für positive Screening-Befunde auf
Antikörper gegen Treponema pallidum ...................................... 39
4.2.3.
Einzelfallanalyse für positive HBV-Screening-Befunde .............. 43
4.2.4.
Einzelfallanalyse für positive HCV-Screening-Befunde .............. 57
5.
DISKUSSION ............................................................................... 61
6.
LITERATURVERZEICHNIS .............................................................. 72
7.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .......................................................... 81
8.
DANKSAGUNG............................................................................. 82
9.
LEBENSLAUF .............................................................................. 83
1
1.
ZUSAMMENFASSUNG UND SUMMARY
1.1
Zusammenfassung
Hintergrund und Ziele
Zu infektionsserologischen Befunden bei Spendern autologer Blutkomponenten liegen nur wenige Untersuchungen vor. Diese betreffen nahezu ausschließlich Befundkonstellationen bei der präoperativen Eigenblutspende.
Dagegen fehlen Daten zur Häufigkeit auffälliger Infektionsbefunde im Zusammenhang mit anderen autologen Blutspendeverfahren wie zum Beispiel
der Spende von Serum-Augentropfen oder autologen Plazentarestbluteinlagerungen völlig.
Material und Methoden
Retrospektiv wurden in der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen sämtliche Spender autologer Blutbestandteile der Jahre 2006, 2007 und 2008 ermittelt. Aus diesem
Gesamtpatientenkollektiv wurden Gruppen der Spender von präoperativen
Eigenblutkonserven,
von Eigen-Serum für Augentropfen, von Eigen-
Monozyten zur Generierung dendritischer Zellen und von Plazentarestblut zur
autologen sowie zur allogenen Einlagerung gebildet. Bei allen Personen wurden die Ergebnisse der Screeningtests auf die Infektionserreger Humanes
Immunschwächevirus
(HIV),
Hepatitis-B-Virus
(HBV),
Hepatitis-C-Virus
(HCV) und Treponema pallidum sowie bei den Patienten mit positiven
Screening-Untersuchungen auch alle weiteren verfügbaren virologischen und
mikrobiologischen Befunde ausgewertet.
Ergebnisse und Beobachtungen
61 (3,21%) der untersuchten 1.930 Spenderinnen und Spender autologer
Blutbestandteile sowie homologen Plazentarestbluts konnten als potentielle
Infektionsträger identifiziert werden. 41 Personen waren Anti-HBc-positiv
2
(2,12%), die Mehrzahl davon bestätigt. Aber nur 1 Person war auch HbsAg
positiv. 9 Personen (0,47%) reagierten initial im Anti-HCV-Test und 4 (0,21%)
im Anti-HIV-Test, allerdings waren nur 4 Personen (0,21%) bestätigt mit HCV
infiziert und 2 (0,10%) bestätigt HIV-positiv. Weiter reagierten 10 Personen
(0,52%) im Screeningtest auf Treponema pallidum.
Schlussfolgerungen
Zusammenfassend zeigte sich in der vorliegenden Untersuchung, dass ein
erheblicher Teil autologer Spenden zur Herstellung autologer Blutkomponenten aller Art auffällige Befunde in Screeningtests auf HBV, HCV, HIV und
Treponema pallidum aufweist. Insbesondere die Frequenz von Anti-HBcpositiven Plazentarestblutspenderinnen in unserer Fallserie, die mit 21 von
1.516 Frauen bei 1,39% lag, ist bemerkenswert, weil diesen Frauen zu empfehlen ist, ihr Neugeborenes unverzüglich aktiv und passiv gegen Hepatitis-BVirus impfen zu lassen. Die Feststellung aktiver Infektionen mit HIV oder
HCV bei soeben Mutter gewordenen Frauen ist auch für diese selbst von
enormer Wichtigkeit, um einerseits sie selbst frühestmöglich einer geeigneten
Therapie zuzuführen, und um andererseits zu veranlassen, dass das Neugeborene abgestillt und auf eine schon eingetretene Infektionsübertragung untersucht wird.
3
1.2
Summary
Background
There is only little data on infectious disease markers in donors of autologous
blood components. These is exclusively data from preoperative autologous
blood donations. However, there is an absolute lack of data on infectious disease markers in donors of other autologous components as autologous serum for eye-droplets or autologous cord blood.
Study Design and Methods
Retrospectively, we ascertained all donors of any autologous blood component or cord blood which had donated in or for the department for transfusion
medicine and haemostaseology of the university hospital Erlangen, Germany,
between 2006 and 2008. This collective was grouped in donors of preoperatively collected autologous blood, of serum for autologous eye-droplets, of
autologous monocytes for the generation of dendritic cells, and of cord blood
for autologous or homologous deposit. We evaluated all results of screening
tests for markers of infections with the human immunodeficiency virus (HIV),
the hepatitis viruses B (HBV) and C (HCV), and treponema pallidum. In donors with positive screening test results, all other available results of virology
or microbiology examinations were evaluated as well.
Results
61 (3.21%) of 1,930 donors of autologous blood components or of cord blood
had to be identified as potentially infected persons. Of these, 41 persons
were tested positive for Anti-HBc (2.12%), and in most of them the HBV infection could be affirmed. However, only 1 person was tested positive for
HBs-antigen. 9 persons (0.47%) tested positive for antibodies toward HCV,
and 4 others (0.21%) for antibodies toward HIV. However, HCV infection was
only affirmed in 4 persons (0.21%), and HIV infection in 2 others (0.10%). In
addition, 10 donors (0.52%) were tested positive for antibodies to treponema
pallidum.
4
Conclusions
In summary, this study demonstrated that a remarkable proportion of donors
of any kind of autologous blood components show positive screening test results indicating infections with HIV, HBV, HCV, or treponema pallidum. In particular, the frequency of cord blood donors bearing antibodies to the HBV
core antigen (21 of 1,516 women or 1.39 percent) was remarkable. It is necessary to identify these women and to recommend them the immediate active
and passive HBV immunization of their offspring. Also the uncovering of an
active infection of the mother with HIV or hepatitis viruses is important. On
the one hand, the mother should be diagnosed and treated as soon as possible, and on the other, the newborn should be weaned immediately and be
tested for infectious disease markers.
5
2.
EINLEITUNG
2.1.
Grundlagen
Die homologe Bluttransfusion ist mit erheblichen potentiellen Risiken wie der
Übertragung von Infektionen oder dem Auftreten von Unverträglichkeitsreaktionen, Alloimmunisierungen oder einer posttransfusionellen Immunsuppression behaftet [11, 12, 19, 20, 37]. Aus diesem Grund unterliegen Herstellung,
Prüfung und Anwendung von Fremdblutkonserven genauen Regeln, die sowohl im Transfusionsgesetz [24] als auch in europäischen und nationalen
Verordnungen und Richtlinien festgelegt sind [10, 13, 56]. Mit der autologen
Bluttransfusion steht eine Methode zur Vermeidung dieser Risiken zur Verfügung [45, 69, 70]. Vor allem die präoperative Eigenblutspende in der Vorbereitung planbarer operativer Eingriffe mit absehbarem Transfusionsbedarf,
zum Beispiel des totalendoprothetischen Ersatzes von Knie- und Hüftgelenken, gewann in den Jahren nach 1993 zunehmend an Bedeutung, auch wenn
sie nach einem Höhepunkt um den Jahrtausendwechsel inzwischen wieder
seltener durchgeführt wird [3, 4, 30, 31]. Auch in der Ophthalmologie und
Dermatologie werden immer häufiger autologe Blutbestandteile zur Therapie
verschiedener Krankheitsbilder angewendet. So werden autologe Serumaugentropfen bei Sicca-Syndrom des Auges und bei epithelialen Hornhautdefekten eingesetzt [21, 64-66]. Im Blut zirkulierende Monozyten werden zur
Generierung dendritischer Zellen unter anderem zur Behandlung des malignen Melanoms verwendet [2, 38, 43, 58, 59].
In den Richtlinien der Europäischen Union von 2003 werden inzwischen auch
bei Eigenblutspendern Tests auf Infektionen gefordert [58]. Zwar darf bei der
Herstellung von autologen Blutprodukten, auch solchen in der Dermatologie
und in der Ophthalmologie, von den oben genannten Verordnungen und Gesetzen in einzelnen Punkten abgewichen werden [10], dies gilt jedoch grundsätzlich nicht für die Prüfung auf Infektionsmarker. In Deutschland ist im
Transfusionsgesetz keine Ausnahme von der Vorschrift der Testung auf Infektionsmarker für autologe Blutzubereitungen vorgesehen [24]. Nicht überall
6
allerdings wird dies genauso strikt gesehen. In einem diagnostischen Labor
führte die Herstellung der Serum-Augentropfen bereits zu einer Übertragung
des HI-Virus auf einen Labormitarbeiter [18]. Trotzdem wird ein serologisches
Screening aller autologen Spender keineswegs in allen Ländern durchgeführt
[39, 52, 53, 78]; und es gibt nicht sehr viele Veröffentlichungen, in denen die
Raten von viralen Infektionen bei autologen Spendern untersucht und diskutiert werden [44, 47, 51, 77, 79].
2.1.1.
Grundlegende Aspekte der Transfusionsmedizin
Wichtigste Voraussetzung der sicheren Verabreichung von Bluttransfusionen
ist nach wie vor die Durchführung blutgruppenserologischer Untersuchungen
[80, 81]. Vor allem das von Karl Landsteiner im Jahre 1900 entdeckte AB0Blutgruppensystem und das ebenfalls von ihm 1940 gefundene Rhesussystem spielen hierbei eine wichtige Rolle [5, 16]. Blutgruppenantigene sind Bestandteile der Erythrozyten-Oberfläche, die im Organismus eine Immunantwort hervorrufen. Im AB0-System treten regelhaft Allo-Antikörper als Anti-A
und/oder Anti-B auf, die komplementär zu den vorhandenen Blutgruppenantigenen sind, so dass sie zur Bestimmung der AB0-Blutgruppe mit herangezogen werden [20].
Die Bindung eines Allo-Antikörpers an die Erythrozyten-Oberfläche führt zu
unspezifischen Effektormechanismen wie Komplementaktivierung. Handelt es
sich um IgM-Antikörper, erfolgt diese Komplementaktivierung bis zur Endstufe C9. Mehrere C9-Moleküle finden zusammen und bilden Membranporen in
der Erythrozytenmembran, so genannte membrane attack complexes. Die
Folge ist dann die intravasale Hämolyse der Erythrozyten. IgG-Antikörper aktivieren dagegen die Komplementkaskade nicht oder nur bis zur Stufe C3,
wodurch es nicht zur intravasalen Hämolyse kommt, sondern zur extravasalen in Leber oder Milz, wo die antikörperbeladenen Erythrozyten aus der Zirkulation gefischt werden [37, 80].
In Deutschland sind zur Vermeidung hämolytischer Transfusionsreaktionen
durch nicht erkannte Alloantikörper vor jeder Transfusion die Bestimmung der
Blutgruppe, ein Antikörpersuchtest, eine Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe)
7
einschließlich indirektem Coombs-Test zum Nachweis von Antikörpern gegen
Erythrozyten-Antigen und der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) mittels Testkarte am Patientenbett unmittelbar vor Transfusionseinleitung vorgeschrieben
[10, 81]. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen kann es zu unerwünschten
Transfusionsreaktionen kommen. Am gefürchtetsten sind Hämolysen infolge
von Konservenverwechslungen [12, 40, 41]. Es kommen aber auch nichthämolytische Transfusionsreaktionen vor. Zu den häufigen zählen die febrilen
und die milden allergischen Reaktionen. Selten sind Hämolysen durch medikamentenvermittelte antierythrozytäre Antikörper, die extrem gefährliche
Graft-versus-Host-Reaktion oder schwere allergische Reaktionen durch Antikörper gegen IgA bei Patienten mit angeborenem IgA-Mangel [12].
Erste Versuche der autologen Bluttransfusion liegen schon mehr als 170 Jahre zurück, gerieten aber in der Folgezeit vor allem wegen der Effizienz der
homologen Übertragung von Blutprodukten ab Mitte der 50er Jahre fast in
Vergessenheit [5, 16, 45]. Vor allem wegen der Zunahme transfusionsbedingter Infektionskrankheiten und insbesondere nach dem Auftreten des humanen Immunschwäche-Virus (HIV) gewannen Verfahren der Autotransfusion in
den Jahren nach 1985 immer mehr an Bedeutung. In den Jahren 1999 - 2001
betrug der Anteil an präoperativ entnommenen autologen Erythrozytenkonzentraten 4% an der Gesamtherstellung in Deutschland [1]. Das Konzept
der autologen Transfusion soll die Risiken von Fremdbluttransfusionen wie
Infektionen und Immunsuppression mindern, jedoch können diese auch hierdurch nicht vollständig eliminiert werden [6]. Empfänger von Eigenblut haben
zwar kein Risiko einer Alloimmunisierung, jedoch können auch hier unerwünschte Wirkungen wie bakterielle Kontamination bei unsauberer Punktion
und fehlerhafter Lagerung der Konserve oder hämolytische Transfusionsreaktionen durch Fehltransfusion infolge einer Verwechslung auftreten [25].
Transfusionsreaktionen treten in Deutschland bei 1 von 4.500 Autotransfusionen auf [71].
Neben den verschiedenen prä-, peri- und intraoperativen Verfahren zur Eigenblutspende werden heute aber auch autologe Blutbestandteile zur Therapie verschiedener Erkrankungen herangezogen. Je nach Art der Anwendung
8
muss auch hier mit Transfusionsreaktionen und vor allem Infektionen, sowohl
bakteriell als auch viral gerechnet werden [18, 25].
2.1.2.
Transfusionsmedizinisch relevante Infektionen
Insgesamt ist das Risiko einer Infektion durch eine Fremdblut-Transfusion in
Deutschland inzwischen sehr niedrig. Dennoch ist das Risiko der Übertragung von Infektionserregern, insbesondere auch neu auftretender Erreger,
nicht komplett auszuschließen [34, 50]. Die häufigste Ursache für Transfusionszwischenfälle ist bei Fremdblut genauso wie bei Eigenblut immer noch die
Verwechslung der Konserven [12, 40, 41]. Sowohl bei Eigenblut als auch bei
Fremdblut besteht das Risiko der transfusionsassoziierten Sepsis, wobei
Bakteriämien häufiger bei Eigenblut auftreten.
Durch Spenderselektion und Testung der Spenden auf verschiedene virologische und bakterielle Erreger soll eine Vermeidung bzw. eine Minimierung des
Risikos einer Infektionsübertragung erreicht werden. In Deutschland werden
deshalb alle Blutspenden auf Hepatitis-B-Virus (HBV), Hepatitis-C-Virus
(HCV), HIV und Treponema pallidum geprüft. Hierfür sind die Untersuchungen auf folgende Infektionsmarker vorgeschrieben: Anti-HIV-1/2-Antikörper,
HIV-Genom mittels PCR, Anti-HCV-Antikörper, HCV-Genom mittels PCR,
HBs-Antigen, Anti-HBc-Antikörper und Antikörper gegen Treponema pallidum
[10]. Zusätzlich wird in vielen Blutspendediensten auf HBV-Genom untersucht. Plasmapools zur Herstellung von Plasmaproteinkonzentraten werden
zusätzlich noch auf Parvovirus-B19-Genom und HAV-Genom untersucht. Die
Untersuchung auf GPT-Erhöhung muss seit 2004 nicht mehr obligat durchgeführt werden [10]. Weitere Maßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos
sind Quarantänelagerung bei Plasma und Virusinaktivierung bei Plasmaprodukten.
Trotz dieser umfangreichen Untersuchungen verbleibt ein Restrisiko einer Virusübertragung durch zelluläre Blutpräparate. In Deutschland beträgt es gegenwärtig nach Veröffentlichungen aus dem Robert-Koch-Institut pro nicht
virusinaktivierter Blutkomponente ca. 1:5 Mio. für HIV und für HCV und ca.
1:230.000 für HBV (Tabelle 1) [50]. Nach Einschätzung der DRK-Blutspendedienste liegen die Restrisiken bei HCV sogar noch günstiger (Tabelle 2) [34].
9
Tabelle 1:
Restrisiko der Übertragung von HIV-1/2, HCV und HBV in
Deutschland nach den Angaben im Votum des AK Blut [50]
Erreger
Test
Restrisiko
HIV-1/2
Anti-HIV-1/2-Antikörper
1 : 5.000.000
Hepatitis-C-Virus (HCV)
Anti-HCV-Antikörper
1 : 5.000.000
Hepatitis-B-Virus (HBV)
HBs-Antigen
1 : 230.000
Tabelle 2:
Restrisiko der Übertragung von HIV-1/2, HCV und HBV in
Deutschland nach Hourfar et al. [34]
Erreger
Test
Restrisiko
HIV-1/2
Anti-HIV-1/2-Antikörper
1 : 4.300.000
Hepatitis-C-Virus (HCV)
Anti-HCV-Antikörper
1 : 10.880.000
Hepatitis-B-Virus (HBV)
HBs-Antigen
1 : 350.000
Bei Plasmapräparaten sind diese Risiken sogar noch niedriger. Die letzte Virusübertragung durch Plasmaderivate in Deutschland betraf eine Serie von
Hepatitis-B-Virus-Übertragungen im Jahr 1995. Seither ist keine Übertragung
von HIV, HCV oder HBV durch ein Plasmaderivat in Deutschland aufgedeckt
worden [11].
Die Initiierung von Eigenblutkonzepten soll die Risiken allogener Transfusionen eliminieren. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass auch die autologe Spende spezifische Risiken mit sich bringt. Durch die mangelhafte serologische
Testung autologer Spender kann dies zu einer Übertragung von Infektionskrankheiten führen. Mögliche Ursachen hierfür sind vor allem die Verwechslung von Konserven mit Übertragen auf einen anderen Patienten oder Infektion bei der technischen Verarbeitung der Spende im Labor. Im Falle der Se-
10
rum-Augentropfen, deren Anwendung in häuslicher Umgebung durchgeführt
wird, kann eine Verbreitung virologischer Infektionen über lange Zeit unbemerkt stattfinden [74].
2.2.
Klinische Anwendung autologer Blutkomponenten
Die klinische Anwendung autologer Blutkomponenten ist sehr weit gefächert
und umfasst nicht mehr nur die klassische Eigenblutspende zur Gewinnung
und gegebenenfalls Konservierung von Blut bzw. Blutbestandteilen eines Patienten vor Elektiveingriffen mit absehbarem Transfusionsbedarf. Sie reicht
heute von den bekannten Formen der normovolämische Hämodilution, der
intra- und postoperativen maschinellen Autotransfusion über autologe Immuntherapie bis hin zur Anwendung autologer Blutstammzellen aus peripherem
Blut [10].
Die normovolämische Hämodilution setzt physiologische Kompensationsmechanismen für die akut auftretende Anämie in Gang. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer moderaten (bis zu einem Hämatokrit von 20%)
und einer extremen normovolämischen Hämodilution (unter einem Hämatokrit
von 20%). Dazu kommen Sonderformen wie die augmentierte, hypervoläme
und Erythropoietin-unterstützte Hämodilution. Das Prinzip beruht darauf, unmittelbar präoperativ Eigenblut zu entnehmen und durch kristalloide oder kolloidale Volumenersatzlösungen isovolämisch zu ersetzen [45]. Bei der nachfolgenden Operation geht als Folge der vorangegangenen Verdünnung
erythrozytenarmes Blut verloren, das nach Beendigung der operativen Phase
durch Retransfusion vollwertigen autologen Frischbluts ersetzt wird. Vorteile
sind eine Verbesserung der rheologischen Eigenschaften des Blutes, die
Vermeidung schädigender Einflüsse durch Absaugen oder extrakorporale
Zirkulation und Retransfusion von vollwertigem Eigenblut. Die Durchführung
ist zusätzlich ohne großen apparativen Aufwand möglich und mit nur geringen
Mehrkosten
verbunden.
Indikationen
zur
akuten
normovolämischen
Hämodilution sind Operationen von Patienten mit einem Hämatokrit von über
34% und einem zu erwartenden Blutverlust, der mit Volumenersatzmitteln
allein nicht kompensierbar ist. Kontraindiziert ist sie vor allem bei Anämie,
11
Hypovolämie sowie bei schweren kardiovaskulären und respiratorischen Störungen.
Die intraoperative maschinelle Autotransfusion hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das aus der Wunde ausgetretene Blut
wird bei der maschinellen Autotransfusion während und/oder nach einer Operation gesammelt, antikoaguliert, mit Kochsalzlösung gewaschen und zentrifugiert, und schließlich werden die Erythrozyten retransfundiert. Durch dieses
Verfahren können bei bestimmten Operationen bis zu 50% des Verlustes an
Erythrozyten als gewaschenes Erythrozytenkonzentrat wiedergewonnen werden [1]. Maschinelle Autotransfusion wird vor allem bei Operationen mit erheblichem Blutverlust eingesetzt. Kontraindikationen sind infizierte Wunden
und Tumorchirurgie [10].
Der klinische Einsatz autologer Immuntherapie dient der Behandlung von
Krankheiten, die auf eine Fehlregulation des Immunsystems zurückzuführen
sind. Eingesetzt wird sie bei Patienten mit Allergien, Schuppenflechte, Asthma, Rheuma und verschiedenen malignen Erkrankungen. Allerdings ist die
Wirkung noch nicht ausreichend wissenschaftlich belegt [1, 70]. In letzter Zeit
werden aber immer häufiger Arbeiten veröffentlicht, die die Wirksamkeit autologer Tumorvakzine belegen. Hierbei sollen durch mehrere Injektionen zugeführte autologe Zellen, die Tumorantigene präsentieren, das spezifische Immunsystem anregen, alle im Körper verborgenen Tumorzellen mit gleichen
Antigenen anzugreifen und zu zerstören. Antigenspezifische Immunantworten
werden hierbei vor allem durch dendritische Zellen initiiert und reguliert. Diese
können aus, aus dem peripheren Blut der Tumorpatienten gewonnenen
Monozyten, in vitro generiert werden. Klinische Tumorvakzinierungsstudien
mit dendritischen Zellen existieren unter anderem für das B-Zell-Lymphom,
das Prostatakarzinom, das Nierenzellkarzinom, das multiple Myelom und für
das maligne Melanom [38, 59].
Die Methoden der Kryokonservierung von autologen Blutstammzellen und die
Gewinnung und Herstellung von Stammzellpräparaten aus autologen peripheren Blut werden in Deutschland immer häufiger als vielversprechende
Grundlage zur Behandlung von Krebserkrankungen gesehen. Weiterhin be-
12
steht die Hoffnung, in der Zukunft aus eingelagerten autologen Stammzellen
aus Plazentarestblut beschädigtes und zerstörtes Gewebe wie zum Beispiel
Knochen-, Herz- oder Leberzellen neu regenerieren und innovative Therapien
durchführen zu können [17, 29, 32, 62, 67].
2.2.1.
Eigenblutspende
Die Eigenblutspende hat in Deutschland bereits seit 1991 einen festen Platz
in der Hämotherapie. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes wird die Aufklärung des Patienten über die Risiken einer Infektion mit AIDS oder Hepatitis
durch die Übertragung von Fremdblut verlangt, und der Patient muss über die
Möglichkeit der Eigenblutspende, soweit diese bei ihm medizinisch vertretbar
ist, informiert werden [14]. Dieses Urteil wurde im Transfusionsgesetz in § 13
Abs. 1 umgesetzt [24]. In Deutschland nahm das Interesse an Eigenblutprodukten nach diesem Urteil bis mindestens ins Jahr 2000 kontinuierlich zu.
Von 1993 bis 1995 stieg das Aufkommen an Eigenblutspenden um 100.000
Einheiten auf 235.000 Einheiten. Zwar kam es im Jahr 2000 zu einem leichten Rückgang mit 197.000 entnommenen Einheiten, jedoch zeigte sich zunächst eine Stabilisierung auf hohem Niveau. Die Gesamtzahl der angewendeten Blutbestandteile bei autologen Patienten betrug einschließlich Thrombozyten und Frischplasma 329.000 Einheiten [68]. Dieser Trend konnte auch
in einer kanadischen Studie von Rock et al. 2006 nachgewiesen werden [57].
13
1400
1200
1000
800
600
400
Units of blood collected and transfused
1600
1395
1288
1239
1184
817
779
779
672
639
672
586
362
238
129
129
590
558
371
369
369
326
240
235
180
200
1174
1134
148
168
155
154
0
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
collected
transfused
Abbildung 1: Entnommene und transfundierte autologe Blutkonserven von
1990 – 2004 nach Rock G. et al. [57]
Für die präoperative Eigenblutspenden sollen dieselben grundlegenden Anforderungen gelten wie bei Fremdspenden. Nach § 5 Abs. 2 TFG ist jedoch
bei der Gewinnung von Eigenblut und nach § 13 Abs. 1 Satz 4 TFG bei der
Anwendung von Eigenblutprodukten die Tauglichkeit der spendenden Personen nach den Besonderheiten dieser Produkte zu beurteilen [24].
Die Eigenblutspende kann in verschiedenen Verfahren prä-, intra- oder postoperativ erfolgen. Das am häufigsten angewandte Verfahren der autologen
Hämotherapie ist die präoperative Eigenblutentnahme. Im Rahmen eines
frühzeitig festgelegten Entnahmeprogramms werden autologes Vollblut,
Erythrozytenkonzentrate und/oder gefrorenes Frischplasma aus Vollblut mittels konventioneller Vollblutspende oder mittels Apherese gewonnen und bis
zur Operation gelagert [1, 10]. Bei der präoperativen autologen Bluttransfusion ist jedoch unklar, ob der Nutzen die Nachteile überwiegt. Nachteile und
Risiken ergeben sich aus dem Verlust von Vollblut innerhalb von 10 Minuten
bei jedem Entnahmetermin. Da es sich bei Eigenblutspendern in der Regel
14
um ältere Patienten handelt, ist die Wahrscheinlichkeit eines vorgeschädigten
Herzkreislaufsystems erhöht. Risiken liegen vor allem in vasovagalen Reaktionen und der Anämisierung, welche beide zu lebensbedrohlichen ischämischen Ereignissen führen können [28, 35]. Daher bedarf jeder Einzelfall einer
individuellen, sehr sorgfältigen Indikationsstellung.
Ein weiterer Nachteil der präoperativen Eigenblutspende liegt darin, dass
nicht jeder Patient in der Lage ist, die gewünschte Anzahl von Blutkonserven
zu spenden. Die erythropoetische Antwort nach wiederholter Spende unterliegt einer großen Spannbreite. So findet sich nach drei- bis viermaliger Eigenblutspende ein von der Hämopoese des Patienten regeneriertes Erythrozytenvolumen von 0 bis 1000 ml [28, 35, 73, 76]. Strategien zur Unterstützung der erythropoetischen Antwort der Patienten führen nicht immer zum
Erfolg. Die Wirksamkeit der häufig empfohlenen oralen Eisensubstitution
während der Entnahmeperiode sowie die Infusion von Eisen-(III)-Saccharat
nach jeder Entnahme konnte bisher nicht erwiesen werden [73, 75]. Die Gabe
von Erythropoietin erwies sich als nicht kosteneffektiv.
2.2.2.
Anwendung von autologem Serum in der Ophthalmologie
Autologes Serum wird in der Ophthalmologie bereits seit 1984 in der Therapie schwerer Formen des trockenen Auges eingesetzt. Erstmals berichteten
1984 Fox et al. von positiven Effekten der lokalen Applikation autologen Serums bei Patienten mit Sjögren-Syndrom [21]. Der Grundgedanke hinter der
Idee, autologes Serum lokal als Augentropfen zu verwenden, war die Tatsache, dass die im Tränenfilm enthaltenen Vitamine und Wachstumsfaktoren
auch im Serum vorhanden sind. Dies ist einer der entscheidenden Vorteile
gegenüber synthetisch hergestellten Tränenersatzflüssigkeiten. Von Tsubota
wurde diese Therapieform weiterverfolgt, untersucht und in die klinische Routine eingebracht [64-66]. Zwar ist nach wie vor der Wirkmechanismus noch
weitgehend ungeklärt, von den Patienten jedoch wird diese Form der Therapie trotzdem sehr gut angenommen.
Die Wirkung des natürlichen Tränenfilms beruht auf mechanischen, optischen, antimikrobiellen und nutritiven Funktionen. Bestandteile, die dieses
15
bewirken, sind unter anderem epidermaler Wachstumsfaktor, Fibronektin und
Vitamin A. Bei Krankheitsbildern wie Keratokonjunktivitis sicca und dem
Sjögren-Syndrom kommt es zu einem Mangel der wässrigen Tränenphase
und zu einem Fehlen dieser trophischen Faktoren. Durch pharmazeutische
Tränensubstitute kann die resultierende Augenoberflächenerkrankung nur
unzureichend behandelt werden, da hiermit nur die mechanischen Funktionen
des Tränenfilms ersetzt werden können. Augentropfen aus Eigenserum sind
nicht allergen und ihre biomechanischen und biochemischen Eigenschaften
sind mit denen des natürlichen Tränenfilms vergleichbar. Sie unterstützen die
Proliferation und den intrazellulären Stoffwechsel humaner Hornhautepithelzellen besser als synthetische Produkte. Weiterhin unterstützen sie die Differenzierung zu Bindehautepithelzellen.
Durch Zentrifugation des Vollbluts und nach verschiedenen Sterilitätstests
wird das Serum der Patienten gewonnen und unter sterilen Bedingungen in
Einmalbehälter abgefüllt. Diese werden dem Patienten mit nach Hause gegeben, wo sie gekühlt gelagert werden sollen. Für die Herstellung, Prüfung und
Freigabe gelten die hohen Anforderungen, die sich aus den Vorschriften des
Arzneimittel- und des Transfusionsgesetzes ergeben [10, 23, 24]. Dazu gehört auch die Testung des Spenders auf Infektionen. Gerade wegen der
häuslichen Lagerung kann die Möglichkeit einer versehentlichen Übertragung
von Krankheitserregern auf andere Personen nicht sicher ausgeschlossen
werden [74]. Auch bei der Verarbeitung des Serums zur Herstellung der Augentropfen besteht für die Mitarbeiter des entsprechenden Labors die Gefahr
der Infektion. Ein Fallbericht aus dem Jahre 2000 berichtet bereits von einer
HIV Infektion eines technischen Angestellten [18]. Trotzdem existieren nur
begrenzt Publikationen, in denen die Anzahl der viralen Infektionen bei potentiellen Spendern von Eigenserum zur Herstellung von Augentropfen untersucht wird. In einer kleineren Studie aus dem Jahr 2007 wurden 88 Patienten
mit Hornhautdefekt oder anderen Formen des trockenen Auges über einen
Zeitraum von 16 Monaten bei der autologen Serumspende auf HIV, Hepatitis
B sowie Hepatitis C serologisch untersucht und mit Erstblutspendern verglichen. Im Ergebnis zeigten 2,3% eine zuvor unbekannte Infektion mit HBV
oder HCV [74]. Für eine so kleine Studie ist dieses hohe Ergebnis sehr überraschend, jedoch vergleichbar mit größeren Untersuchungen von präoperati-
16
ven Eigenblutspendern, deren Infektionsrate mit HIV-, HCV-, HBV- und Syphilis-Markern bei bis zu 20% lagen [79]. Diese Untersuchungen zeigen, dass
ein signifikanter Anteil der Eigenblut-Spender zur Herstellung autologer Serum-Augentropfen Infektionen mit dem Hepatitis-B- und -C-Virus tragen und
deshalb grundsätzlich auf diese sowie auf HIV getestet werden sollten. Da
durch die häusliche Anwendung die Gefahr der Übertragung auf dritte, zum
Beispiel im Haushalt lebende Kinder wesentlich erhöht ist, stellt sich die Frage, ob Patienten mit viralen Infektionen überhaupt autologe Serum-Augentropfen erhalten sollten.
2.2.3.
Dendritische Zellen in der onkologischen Therapie
Standardtherapien erzielen in der onkologischen Therapie einer Krebserkrankung häufig nur unbefriedigende Ergebnisse in Bezug auf die Heilungsrate. Vor allem in der Therapie fortgeschrittener Stadien mit Metastasierung
zeigen bisherige Methoden wie chirurgische Tumorentfernung, Radiound/oder Chemotherapie nur noch selten Erfolge. Demgegenüber scheint die
Immuntherapie ein innovativer und zukunftsweisender neuer Ansatz zu sein.
In den letzten Jahren zeigen immer neuere Forschungsergebnisse, dass
dendritische Zellen Aktivatoren für die gegen Tumorzellen gerichtete Immunantwort sind [2, 38, 43, 58, 59]. In ihrer unreifen Form sind sie in der Lage,
Tumorzellen durch Phagozytose und Endozytose aufzunehmen. Aufgenommene Proteine werden intrazellulär zerlegt, an MHC-Moleküle gebunden und
auf der Zelloberfläche den T-Lymphozyten präsentiert. Mit Hilfe von spezifischen Tumorantigenen können sie stimuliert werden und zu „geprimten“
dendritischen Zellen reifen. Diese wiederum aktivieren tumorspezifische zytotoxische T-Lymphozyten, welche letztlich den Tumor spezifisch angreifen und
zerstören.
Monozyten als Vorstufen dendritischer Zellen werden im gesunden menschlichen Knochenmark gebildet und in den peripheren Blutkreislauf abgegeben.
Dort zirkulieren sie für ein bis drei Tage. Monozyten besitzen die Fähigkeit
der Differenzierung in Makrophagen. Durch den Einfluss verschiedener
Zytokine wie des Interleukin-4 und des Granulozyten-Makrophagen-Koloniestimulierenden Faktors (GM-CSF) können Monozyten auch zur Differenzie-
17
rung in dendritische Zellen angeregt werden [58]. Dieses Verfahren gilt mittlerweile als Goldstandard in der Gewinnung aktiver dendritischer Zellen.
Der Behandlungsablauf eines Tumorpatienten sieht eine Entnahme von circa
100 ml Blut am ersten Tag vor. Mit dem Zellseparator werden Monozyten aus
dem peripheren Blut gesammelt und innerhalb der folgenden sechs Tage zur
Differenzierung zu dendritischen Zellen angeregt. Diese ungeprimten Zellen
werden anschließend mit Tumormaterial, sofern dieses vorliegt, stimuliert.
Nach der Aufarbeitung werden die so „programmierten“ dendritischen Zellen
durch subkutane oder intrakutane Injektion am siebten Tag dem Patienten
zurückgeimpft. Die Therapie umfasst vier bis sechs Impfungen im Abstand
von jeweils circa vier Wochen.
Obwohl im Rahmen verschiedener Studien erste Behandlungserfolge beschrieben sind, muss noch geprüft werden, ob mit dieser Methode tatsächlich
eine Tumorrückbildung oder sogar Heilung erzielt werden kann. Schwerwiegende Nebenwirkungen und Abwehrreaktionen wie Allergie und Autoimmunreaktionen wurden bisher nicht beschrieben.
2.2.4.
Stammzellen aus Plazentarestblut
Die französische Ärztin Eliane Gluckman nutzte bereits 1988 erstmals
Stammzellen aus Nabelschnurblut zur Behandlung eines Kindes mit FanconiAnämie. Bis zum Jahre 2004 wurden weltweit 5.000 bis 6.000 solcher Transplantationen durchgeführt [62]. In der Behandlung angeborener und erworbener hämatopoetischer Erkrankungen entwickelte sich die Therapie der
allogenen Transplantation mit Stammzellen zu einem unverzichtbaren Verfahren. Eine Vielzahl von Organisationen bieten heute die Konservierung und
Einlagerung von Plazentarestblut an. Für die betroffenen Schwangeren besteht die Möglichkeit das Nabelschnurblut in öffentlichen Banken aufbewahren zu lassen. Der Spender tritt hierbei das Eigentumsrecht an die Bank ab
und die Stammzellen stehen zur allogenen Transplantation und/oder der Forschung zur Verfügung. Im Gegensatz zu Stammzellen aus dem Knochenmark
ist bei Nabelschnurblut-Stammzellen leichter Kompatibilität zwischen Spender
und Empfänger gegeben. Die nötigen Übereinstimmungen sind wesentlich
18
weniger komplex. Außerdem sind sie teilungsfreudiger und ohne operativen
Eingriff schneller verfügbar.
Eine zweite Möglichkeit besteht in der Aufbewahrung des Blutes in privaten
Banken für das eigene Kind oder gegebenenfalls für kompatible Familienangehörige. Diese Möglichkeit ist allerdings mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die autologe Plazentarestbluteinlagerung ist durchaus umstritten [62]. Eine klinische Anwendung hat bisher nur in Ausnahmefällen
stattgefunden. Eine klare Indikation zur Anwendung ist bisher nicht wissenschaftlich etabliert. Vor diesem Hintergrund wird zum Teil die Meinung vertreten, man dürfe den Eltern nicht die hohen Beträge abnehmen, die bei der
autologen Plazentarestbluteinlagerung anfallen. Andererseits hat die USamerikanische Gesundheitsbehörde FDA inzwischen erste klinische Phase-Iund sogar Phase-I-Studien genehmigt, zum Beispiel zum Einsatz autologer
Plazentarestblut-Zellkonzentrate in der Frühphase des juvenilen Typ-IDiabetes [17, 29, 67]. Es spricht also inzwischen mehr dafür als dagegen,
dass sich in absehbarer Zeit klinische Anwendungsmöglichkeiten für dieses
innovative Blutprodukt ergeben werden.
Stammzellen sind durch die Konservierung in Kryotanks mit minus 196 Grad
kaltem Stickstoff theoretisch mehrere Jahrhunderte haltbar.
2.3.
Zielsetzung
Zur Häufigkeit positiver Befunde bei Screeninguntersuchungen von Patienten, die autologe Blutbestandteile spenden, liegen nur vergleichsweise wenige Untersuchungen vor [33, 44, 47, 51, 77, 79]. Diese betreffen nahezu ausnahmslos Patienten, bei denen eine präoperative Eigenblutspende durchgeführt wurde. Dagegen fehlen Erhebungen zur Häufigkeit positiver Befunde bei
Spendern anderer autologer Blutbestandteile völlig. Nur für Spender autologer Serum-Augentropfen gibt es eine kleine untersuchte Fallserie [74]. Keine
Daten gibt es bisher zur Frequenz positiver Befunde bei Screeninguntersuchungen von Müttern, die das Plazentarestblut ihrer neugeborenen Kinder
autolog einlagern lassen.
19
Zielsetzung der vorliegenden Studie war, retrospektiv infektionsserologische
Testbefunde bei Spendern verschiedener autologer Blutbestandteile der
Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen zusammenzustellen und zu bewerten.
Die Einzelziele der vorliegenden Arbeit waren daher:
1.
Die Zusammenstellung aller Spender autologer Blutbestandteile in
den Jahren 2006, 2007 und 2008.
2.
Die Unterteilung der Spender in Eigenblut-, Eigen-Monozyten- und
Eigen-Serum-Spender sowie Mütter, die Plazentarestblut einlagern
ließen. Bei letzteren wurden sowohl Mütter erfasst, die der allogenen
Plazentarestblutspende zustimmten, als auch Mütter, die sich für die
autologe Einlagerung entschieden hatten. Hintergedanke war, dass
zunächst beide Gruppen als entbindende Patientinnen anzusehen
sind.
3.
Die Zusammenstellung der Infektions-Screening-Untersuchungen
und bei positiven Befunden der vorhandenen virologischen und mikrobiologischen Bestätigungstests.
4.
Die Analyse und Berechnung der Infektionsraten für HIV, HBV, HCV
und Treponema pallidum.
5.
Einzelfallanalyse aller im Screening erfassten Träger von Infektionsmarkern.
20
3.
MATERIAL UND METHODEN
3.1.
Studiendesign
Retrospektiv wurden aus dem Blutbank-EDV-System BB-V4 [8, 42, 49] der
Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen sämtliche Spender autologer Blutbestandteile der
Jahre 2006, 2007 und 2008 ausgelesen. Aus diesem Gesamtpatientenkollektiv wurden Gruppen der Spender von präoperativen Eigenblutkonserven, von
Eigen-Serum für Augentropfen, von Eigen-Monozyten zur Generierung dendritischer Zellen und von Plazentarestblut zur autologen sowie zur allogenen
Spende gebildet.
Im Befundbuchdatensatz des Blutbank-EDV-Systems BB-V4 wurden die zugehörigen Ergebnisse der Screeningtests auf die Infektionserreger HIV, HBV,
HCV und Treponema pallidum ausgelesen.
Im Archiv der Blutspende wurden die Akten der Patienten mit positiven
Screening-Untersuchungen nach weiteren virologischen und mikrobiologischen Befunden durchsucht. In die Auswertung eingeschlossen wurden alle
Spender, die in den Suchtests Anti-HIV-1/2-Antikörper, Anti-HCV-Antikörper,
HBs-Antigen, Anti-HBc-Antikörper oder Antikörper gegen Treponema pallidum aufwiesen.
3.2.
Das Blutbank-EDV-System BB-V4
Das Blutbank-EDV-System BB-V4 der Transfusionsmedizinischen und
Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen ist ein
mehrplatzfähiges Datenverwaltungssystem für Blutspendedienste auf der Basis eines PC-Netzwerkes [8, 42, 49]. Es erlaubt die Speicherung und Bearbeitung von Konserven-, Befund-, Patienten- und Spenderdatensätzen.
21

Konservendatensätze
Sie geben Aufschluss über den Typ einer Blutkomponente (Erythrozytenpräparat, Thrombozytenpräparat oder Gefrorenes Frischplasma), ihre
Chargennummer mit Ausgabedatum und gegebenenfalls Empfänger und
Transfusionsdatum, Blutgruppe, Herstellungs- und Verfallsdatum sowie
den Verbleib. Das Programm beinhaltet die Verwaltung der selbst hergestellten Konserven, die Aufnahme von Konserven externer Herstellung in den Bestand sowie die Kontrolle über den aktuellen Konservenbestand. Außerdem werden mit Hilfe des Programms die Bearbeitung
von Konservenanforderungen (Ausgabe, Reservierung, Rückgabe) und
die Kontrolle des Rücklaufs von Konserven bzw. Konservenbegleitscheinen überwacht.

Befunddatensätze
Sie enthalten Angaben zur Blutgruppenserologie von Patienten und
Spendern sowie weitere spendenbezogene Befunde wie Ergebnisse der
infektionsserologische Tests, der Untersuchungen zum Virusdirektnachweis, Blutbildbefunde, und andere Daten mehr zu eigenhergestellten Konserven.

Spenderdatensätze
Sie enthalten Daten der Blutspender, von denen die von der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen selbst hergestellten Konserven stammen.

Patientendatensätze
Diese umfassen Angaben zur Person, Name, Vorname, Geburtsdatum,
Patientennummer, Blutgruppenmerkmale und vieles mehr.
Ein wichtiger Teil der Informationen in den Konservendatensätzen betrifft die
Zuordnung bereitgestellter und Empfängern zugeordneter Blutkomponenten.
Dabei können Blutkomponenten in diversen Zuständen (Status) gespeichert
sein, die nachfolgend kurz beschrieben werden:
22

Konservenstatus „ausgebucht“
Die Konserve wurde nach Anforderung einer Station für einen bestimmten Patienten ausgegeben. Die Konserve ist für die Blutbank auch im
Falle der Nicht-Transfusion nicht mehr verfügbar, weil das Verfallsdatum
überschritten ist. Dieser Status betrifft also vor allem Konserven, die vor
längerer Zeit ausgegeben wurden. Über das Schicksal der Konserve
lässt sich erst nach Eintreffen der Rückmeldung in Form des vom transfundierenden Arzt ausgefüllten Blutkonservenbegleitpapiers eine zweifelsfreie Aussage machen. Solange diese Rückmeldung nicht vorliegt,
verbleibt die Konserve auf dem Status „ausgebucht“. Nicht ausgegebene Konserven werden auch nach Überschreiten des Verfallsdatums
nicht auf den Status „ausgebucht“ geändert.

Konservenstatus „ausgegeben“
Die Konserve wurde ebenfalls nach Anforderung einer Station für einen
bestimmten Patienten von der Blutbank ausgegeben. Sie steht im Augenblick für die Blutbank nicht zur Verfügung. Im Falle einer NichtTransfusion jedoch kann es sein, dass die Konserve zur Blutbank zurückgeschickt wird und dann wieder verfügbar ist.

Konservenstatus „zur Befundung“
Dieser Status betrifft nur intern von der Blutbank hergestellte Konserven, die vor ihrer Freigabe noch blutgruppen- und infektionsserologisch
getestet werden müssen. Bei extern hergestellten Konserven wird vorausgesetzt, dass diese Untersuchungen schon stattgefunden haben.

Konservenstatus „frei“
Diese Konserve ist zur Zeit frei verfügbar.

Konservenstatus „gesperrt“
Dieser Status betrifft nur von der Blutbank selbst hergestellte Konserven, bei denen während der Befundung ein Grund gefunden wurde, der
die Ausgabe verbietet. Dies kann z.B. ein positiver Anti-HCV- oder Anti-
23
HIV-Test sein. Bei Konserven anderer Hersteller wird vorausgesetzt,
dass solche Konserven nicht in Verkehr gebracht werden.

Konservenstatus „reserviert“
Diese Konserve wurde nach Anforderung für einen bestimmten Patienten, dessen Name schon in der Konservendatei registriert ist, reserviert.
Diese Konserve ist jedoch noch nicht ausgegeben.

Konservenstatus „transfundiert“
Diese Konserve wurde transfundiert – es liegt ein ausgefüllter Konservenbegleitschein vor, welcher die Transfusion bestätigt. Der Status
„ausgegeben“, „ausgebucht“ oder „verkauft“ darf jetzt – und nur jetzt –
durch den Status „transfundiert“ ersetzt werden.

Konservenstatus „verkauft“
Diese Konserve hat die Transfusionsmedizinische und Hämostaseologische Abteilung verlassen und wurde z.B. an einen niedergelassenen
Arzt verkauft.

Konservenstatus „verfallen“
Diese Konserve hat das Haltbarkeitsdatum überschritten. Meist geschieht dies in der Blutbank selbst, ansonsten kann dieses Schicksal
nur durch ein ausgefülltes Blutkonservenbegleitpapier bestätigt werden.

Konservenstatus „verworfen“
Diese Konserve ist z.B. nach Überschreiten einer bestimmten Temperatur oder nach Beschädigung des Beutels nicht mehr zu gebrauchen und
wurde vernichtet. Geschah dies nicht in der Blutbank selbst, so kann
auch hier nur ein ausgefüllter Begleitschein die Bestätigung liefern.
Jede Konserve hat also einen definierten Status und ist somit einer statistischen Erfassung zugänglich.
Desweiteren bietet das Blutbank-EDV-
Programm BB-V4 folgende Möglichkeiten:
24
-
die Darstellung einer Konserven-Verfallsstatistik
-
eine Auflistung gesperrter Blutspender
-
ein Mahnwesen für überfällige Rückmeldungen
-
BB-V4 als Transferschnittstelle für die Übergabe von Daten in andere Datenbanksysteme.
3.3.
Eingesetzte Screening-Tests
Zum Nachweis von Antikörpern gegen Infektionserreger sowie von Genommaterial von Infektionserregern finden unterschiedliche Techniken Anwendung. Durch die Entwicklung besonderer Testsysteme ist zum Teil der kombinierte Nachweis einzelner Infektionen, zum Beispiel der Nachweis von HIV1/2-Genom, HCV-Genom und/oder HBV-Genom in nur einem Test möglich
[34, 50].
Bewährt hat sich die Kombination von Untersuchungsverfahren, die auf verschiedenen Prinzipien beruhen. Im ersten Schritt werden in der Regel zunächst sogenannte Suchtests mittels ELISA (Enzyme-Linked-Immunosorbent-Assay) durchgeführt. Hierdurch werden Antigene des Infektionserregers
(z.B. HBs-Antigen des HBV) oder Antikörper gegen Infektionserreger (z.B.
Anti-HIV, Anti-HCV, Anti-HBc u.s.w.) detektiert und nachgewiesen.
Der Immunoblot, auch Western Blot genannt, ist ein Antikörpernachweis zur
Bestätigung eines positiven ELISA-Ergebnisses. Er dient dem Nachweis erregerspezifischer Serumantikörper durch Bindung an membrangebundene
Erreger-Antigene und nachfolgende Sichtbarmachung mittels enzymmarkierten Anti-Human-Immunoglobulins (Anti-IgG, Anti-IgM, Anti-IgA). Er kommt vor
allem für den Nachweis spezifischer Antikörper gegen einzelne Antigene von
HCV und HIV zum Einsatz. Ferner wird er zur Diskriminierung von Infektionen
mit HIV-1 und mit HIV-2 herangezogen [11].
Auch der Neutralisations-Assay eignet sich für den Nachweis von Antikörpern
gegen Viren im Serum und wird zur Bestätigung eines positiven ELISATestergebnisses verwendet. Anwendung findet dieses Prinzip unter anderem
in der HBV-Diagnostik.
25
Sowohl für HIV, als auch für HCV und HBV muss zur Prüfung homologer
Blutspenden zusätzlich versucht werden, Virus-Genom nachzuweisen. Dies
geschieht durch die Nukleinsäure-Amplifikations-Technik (NAT). Hierfür wird
zunächst virale Nukleinsäure aus der Patienten-Probe extrahiert. Anschließend erfolgt im Falle von HIV und HCV die reverse Transkription viraler RNA
in DNA. Schließlich werden die DNA-Abschnitte mittels Polymerasekettenreaktion vervielfältigt und die Amplifikate detektiert.
Als Suchtest zur Lues-Diagnostik dient ebenfalls ein Elisatest. Eine Alternative ist der Treponema-pallidum-Partikel-Immunoassay (TPPA). Sein Grundprinzip nutzt die hohe Spezifität und Bindungsstärke zwischen Antigen und
Antikörper. In der Analytik dient er der Erkennung und damit dem Nachweis
von IgM- und IgG-Antikörpern gegen Treponema pallidum. Zur Bestätigung
wird der Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptions-Test (FTA-AbsTest) herangezogen. Auch er beruht auf dem Prinzip des Antikörpernachweises im Patientenserum. Anders als beim TPPA wird hier jedoch nicht eine mit
bloßem Auge sichtbare Agglutination als positiver Befund gewertet. Vielmehr
werden die Antigen-Antikörperbindungen mit fluoreszierenden Farbstoffen
markiert und in speziellen Fluoreszenzmikroskopen detektiert.
In Tabelle 3 sind die in der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen eingesetzten Screeningtests auf Infektionen mit HIV, HCV, HBV und Treponema pallidum zusammengefasst. Für die Testung autologer Spenden entfällt der VirusgenomDirektnachweis. Bei den in die Studie eingeschlossenen Spenderinnen
allogenen Plazentarestblutes wurde er allerdings durchgeführt. Ebenso waren
die Virusgenom-Direktnachweistests Bestandteil der weiteren Abklärung positiver serologischer Screeningbefunde.
26
Tabelle 3: In der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen eingesetzte Screeningtests auf Infektionen mit HIV, HCV, HBV und Treponema pallidum
HIV-Marker
Testsystem
Hersteller
Anti-HIV 1/2
und p24
Antigen
AxSYM® HIV Ag/Ab Combo
Abbott Diagnostika GmbH
Wiesbaden, Deutschland
HIV-Genom
Procleix® ULTRIO
(HIV-1/HCV/HBV) Assay
Gen-Probe Inc.
San Diego, USA
HCV-Marker
Testsystem
Hersteller
Anti-HCV
AxSYM® HCV Version 3
Abbott Diagnostika GmbH
Wiesbaden, Deutschland
HCV-Genom
Procleix® ULTRIO
(HIV-1/HCV/HBV) Assay
Gen-Probe Inc.
San Diego, USA
HBV-Marker
Testsystem
Hersteller
HBsAg
AxSYM® HBsAG Version 2
Abbott Diagnostika GmbH
Wiesbaden, Deutschland
Anti-HBc
AxSYM® CORE
Abbott Diagnostika GmbH
Wiesbaden, Deutschland
HBV-Genom
Procleix® ULTRIO
(HIV-1/HCV/HBV) Assay
Gen-Probe Inc.
San Diego, USA
Lues-Marker
Testsystem
Hersteller
LuesScreening
Ice Syphilis
Abbott Diagnostika GmbH
Wiesbaden, Deutschland
27
3.4
Datenerhebung und Statistik
Die benötigten Datensätze mit Testbefunden autologer Blutkomponenten, die
in der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des
Universitätsklinikums Erlangen in den Jahren 2006 bis 2008 hergestellt und
getestet wurden, wurden zum einem aus dem Blutbank-EDV-System BB-V4,
zum anderen aus den Patientenakten herausgefiltert. Aus Datenschutzgründen verpflichtete sich der Verfasser in der Transfusionsmedizinischen und
Hämostaseologischen Abteilung schriftlich, entsprechend Art. 14 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) das Datengeheimnis zu wahren.
Aus dem Gesamtpatientenkollektiv wurden Gruppen der Spender von präoperativen Eigenblutkonserven, von Eigen-Serum für Augentropfen, von Eigen-Monozyten zur Generierung dendritischer Zellen und von Plazentarestblut zur autologen sowie zur allogenen Spende gebildet.
Im Befundbuchdatensatz des Blutbank-EDV-Systems BB-V4 wurden die zugehörigen Ergebnisse der Screeningtests auf die Infektionserreger HIV, HBV,
HCV und Treponema pallidum ausgelesen. Im Archiv der Blutspende wurden
die Akten der Patienten mit positiven Screening-Untersuchungen nach weiteren virologischen und mikrobiologischen Befunden durchsucht. In die Auswertung eingeschlossen wurden alle Spender, die in den Suchtests Anti-HIV1/2-Antikörper, Anti-HCV-Antikörper, HBs-Antigen, Anti-HBc-Antikörper oder
Antikörper gegen Treponema pallidum aufwiesen.
Statistisch wurden die Prozentsätze der Personen mit positiven Screeningbefunden bezogen auf die Patientengesamtzahl in der jeweiligen Gruppe ermittelt.
28
4.
ERGEBNISSE
4.1.
Infektionen bei autologen Spendern 2006 bis 2008
In die Studie wurden alle Spender autologer Blutbestandteile der Jahre 2006,
2007 und 2008 sowie alle Spenderinnen homologen Plazentarestbluts aufgenommen. Hierzu zählten nicht nur die hier ausgewerteten Spender von Eigenblut (E-EK), Eigenserum für Augentropfen (E-AT), Eigen-Monozyten (EMS) und Plazentarestblut (PRB), sondern auch Spender autologer Thrombozyten (E-TK) und autologe Stammzellspender (E-PBSC). Daraus ergab sich
ein Gesamt-Patientenkollektiv von 1.930 Patienten (Tabelle 4 und Abbildung
2). 66 (3,42%) waren Eigenblutspender, 74 (3,83%) Monozyten-Spender, 148
(7,67%) Serum-Spender und 1.516 (78,55%) Spenderinnen von Plazentarestblut. Letztere untergliederten sich wiederum in 317 (16,42%) homologe
und 1.199 (62,12%) autologe Spenderinnen. 25 (1,30%) Patienten konnten
keiner der genannten Spendergruppen zugeteilt werden. Bei diesen handelt
es sich um Patienten, bei denen nur eine infektionsserologische Voruntersuchung stattfand, dann aber aus irgendeinem Grund keine eigentliche autologe Spende folgte.
Durch Screening-Untersuchungen aller Spender auf Antikörper gegen HIV,
Treponema pallidum (TPPA), Hepatitis-C-Virus und Hepatitis-B-Virus sowie
auf HBs-Antigen wurden insgesamt 61 (3,16%) Spender als Infizierte oder als
Patienten mit auffälligen Befunden im Screening auf Infektionskrankheiten
eingestuft. Unter den Spendern befanden sich 4 (0,21%) potentielle HI-VirusTräger, 10 (0,52%) möglicherweise mit Treponema pallidum Infizierte, 1
(0,05%) HBs-Antigen-Träger, 41 (2,12%) Anti-HBc-Positive und 9 (0,47%) für
Hepatitis-C-Antikörper positiv Getestete. Die Daten sind in Tabelle 5 und Abbildung 3 zusammengefasst.
Unter diesen 61 Spendern befand sich eine Person, die sowohl HBs-Antigen
als auch HBc-positiv getestet wurde. Bei einem weiteren Spender wurde im
Screening eine mögliche Mehrfach-Infektion mit HIV, Treponema pallidum,
Hepatitis B und Hepatitis C angezeigt. Daher ergeben sich bei 61 betroffenen
Patienten 65 positive Screening-Befunde (Tabelle 5).
29
Tabelle 4: Anzahl und Anteil der Spender autologer Blutkomponenten und
homologer Plazentarestblute aufgeteilt nach den einzelnen
Spendeverfahren
Spendeverfahren
n
%
Präoperativ hergestelltes
Eigenblut (E-EK)
66
3,42
Autologe SerumAugentropfen-Spende (E-AT)
148
7,67
Autologe Monozyten (E-MS)
74
3,83
Plazentarestblutspende
1.516
78,55
Autologes Thrombozytenkonzentrat (E-TK)
9
0,47
Autologe Stammzellspende
(E-PBSC)
92
4,77
Sonstige
25
1,30
Summe
1.930
100
1400
n
%
Homolog
(F-PRB)
317
16,42
Autolog
(E-PRB)
1.199
62,12
1199
1200
1000
800
600
317
400
200
148
66
74
9
92
0
E-EK
E-AT
E-MS
F-PRB
E-PRB
E-TK
E-PBSC
Abbildung 2: Anzahl der Spender autologer Blutbestandteile, aufgeteilt
nach Spendeart
E-EK = Präoperativ hergestelltes Eigenblut; E-AT = Autologe SerumAugentropfen-Spende; E-MS = Autologe Monozyten; F-PRB = Allogene
Plazentarestblutspende; E-PRB = Autologe Plazentarestblutspende;
E-TK = Autologes Thrombozytenkonzentrat; E-PBSC = Autologe Stammzellspende.
30
Tabelle 5:
Anzahl der Spender mit positiven Screeningbefunden sowie
Aufteilung dieser nach Erregern sowie in die Kategorien „Falsch positiv“,
„Ausgeheilt“, „Richtig positiv“ und „Nicht geklärt“.
Gesamt
Anti-HIV
Lues-AK
HBs-Ag
Anti-HBc
Anti-HCV
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
Screening
4
0,21
10
0,52
1
0,05
41
2,12
9
0,47
Falsch
positiv
2
0,10
3
0,16
-
-
2
0,10
5
0,26
Ausgeheilt
-
-
7
0,36
-
-
-
-
-
-
Richtig
positiv
2
0,10
-
-
1
0,05
32
1,66
4
0,21
Nicht
geklärt
-
-
-
-
-
-
7
0,36
-
-
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Gesamtkollektiv von 1.930 Personen
50
41
40
32
30
20
10
10
4 2 2
0
3
7
0
1 0 1 0
2
7
9
5 4
0
0
Anti-HIV
Lues
HBs-Ag
Anti-HBc
Anti-HCV
Screening Falsch pos. Richtig pos. Ungeklärt
Abbildung 3:
Positive Testbefunde in Screeningtests, davon falsch positive, richtig positive und ungeklärt gebliebene Befunde
Mittels in der Abteilung durchgeführter Triplex-Nukleinsäureamplifikation zum
Nachweis von HIV-, HBV- und/oder HCV-Genom und zusätzlich angeforderte
Analysen durch das Virologische oder das Mikrobiologische Institut der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen wurden im Screening positive Ergebnisse
auf ihre Richtigkeit überprüft.
31
4.1.1
Eigenblutspender
Unter den Spendern von Eigenblut zur Vorbereitung auf elektive Operationen
mit vorhersehbaren größeren Blutverlusten fanden sich im Screening 11 Träger von Anti-HBc-Antikörpern. Durch weitere Tests konnte 1 Ergebnis als
falsch positiv identifiziert werden. Bei 9 Spendern (0,47%) konnte das Ergebnis als ausgeheilte Hepatitis-B-Infektion interpretiert werden. Ein weiterer
Anti-HBc-positiver Screening-Befund konnte weder bestätigt noch widerlegt
werden, da keine weiteren virologischen Untersuchungsergebnisse ausfindig
gemacht werden konnten.
Tabelle 6: Anzahl der Spender von präoperativ entnommenen EigenblutKomponenten (E-EK) mit positiven Screeningbefunden sowie
Aufteilung dieser in die Kategorien „Falsch positiv“, „Ausgeheilt“,
„Richtig positiv“ und „Nicht geklärt“.
E-EK
Anti-HIV
Lues-AK
HBsAg
Anti-HBc
Anti-HCV
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
Screening
-
-
-
-
-
-
11
0,57
-
-
Falsch
positiv
-
-
-
-
-
-
1
0,05
-
-
Ausgeheilt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Richtig
positiv
-
-
-
-
-
-
9
0,47
-
-
Nicht
geklärt
-
-
-
-
-
-
1
0,05
-
-
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Gesamtkollektiv von 1.930 Personen
4.1.2
Serumspender für Augentropfen
8 (0,41%) Spender von Serum zur Herstellung autologer Augentropfen wurden im Screening positiv für Infektionen getestet. Jeweils 4 davon (0,21%)
reagierten im Lues-Test und im Anti-HBc-Elisa. Bei allen Antikörperträgern
für Treponema pallidum konnte eine am ehesten ausgeheilte oder ausreichend behandelte Syphilis-Erkrankung nachgewiesen werden. Dies kann am
32
ehesten auf das hohe Alter dieser Spendergruppe zurückgeführt werden.
Serum-Augentropfen werden vor allem zur Behandlung des trockenen Auges
und des Sicca-Syndroms angewendet. Diese Krankheitsbilder betreffen meist
ältere Menschen. Das Durchschnittsalter der Spender mit Lues-Antikörpern
betrug 79 Jahre, wobei der jüngste Spender 63 Jahre und der älteste Spender 88 Jahre war.
Weiterhin wurde in dieser Spendergruppe bei 3 (0,16%) der Anti-HBcTrägern eine ausgeheilte, nicht infektiöse und bisher unbekannte Hepatitis B
belegt.
Tabelle 7: Anzahl der Spender von autologen Serum-Augentropfen (E-AT)
mit positiven Screeningbefunden sowie Aufteilung dieser in die
Kategorien „Falsch positiv“, „Ausgeheilt“, „Richtig positiv“ und
„Nicht geklärt“.
E-AT
Anti-HIV
Lues-AK
HBsAg
Anti-HBc
Anti-HCV
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
Screening
-
-
4
0,21
-
-
4
0,21
-
-
Falsch
positiv
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Ausgeheilt
-
-
4
0,21
-
-
3
0,16
-
-
Richtig
positiv
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Nicht
geklärt
-
-
-
-
-
-
1
0,05
-
-
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Gesamtkollektiv von 1.930 Personen
4.1.3
Monozyten-Spender
Das bei den Monozyten-Spendern in den Screening-Untersuchungen positive
Ergebnis eines Spenders im Anti-HIV-Test erwies sich im Weiteren als falsch
positiver Befund. Ein Patient zeigte eine ausgeheilte Lues-Infektion, eine weitere im Screening entdeckte mögliche Lues-Erkrankung konnte in weiteren
Untersuchungen widerlegt werden. Ferner wurden jeweils 2 (0,10%) bis dahin
33
unentdeckt gebliebene ausgeheilte Infektionen sowohl für Hepatitis B als
auch für Hepatitis C aufgedeckt.
Tabelle 8: Anzahl
der
Spender
von
autologen
Monozytenapherese-
konzentraten (E-MS) mit positiven Screeningbefunden sowie Aufteilung dieser in die Kategorien „Falsch positiv“, „Ausgeheilt“,
„Richtig positiv“ und „Nicht geklärt“.
E-MS
Anti-HIV
Lues-AK
HBsAg
Anti-HBc
Anti-HCV
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
Screening
1
0,05
2
0,10
-
-
2
0,10
2
0,10
Falsch
positiv
1
0,05
1
0,05
-
-
-
-
-
-
Ausgeheilt
-
-
1
0,05
-
-
-
-
-
-
Richtig
positiv
-
-
-
-
-
-
2
0,10
2
0,10
Nicht
geklärt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Gesamtkollektiv von 1.930 Personen
4.1.4
Plazentarestblut-Spenderinnen
Im Zuge der Screening-Untersuchungen der 1.516 Mütter, welche sich zur
Plazentarestblutspende entschieden haben, konnten insgesamt 30 (1,55%)
Frauen als mögliche Infektionsträger identifiziert werden. Die überwiegende
Mehrheit von ihnen entschied sich zur autologen Spende und damit zur Kryokonservierung der Nabelschnur-Stammzellen zum möglichen Gebrauch für
das eigene Kind. Jedoch waren auch 317 Spender bereit, das Plazentarestblut öffentlichen Blutbanken zur Verfügung zu stellen. Eine genauere Betrachtung der infektionsserologischen Testbefunde scheint sowohl bei autologen als auch bei homologen Spendern sinnvoll, da es in beiden Fällen zu Einlagerung und Aufbewahrung über mehrere Jahre und danach zu Verwechslungsmöglichkeiten und zu einer Infektionsübertragung durch zum Beispiel Fehlzuordnung oder unsachgemäßen Umgang kommen kann.
34
4.1.4.1 Autologe Plazentarestblut-Spenderinnen
In den Voruntersuchungen wurden 26 (1,35%) Spenderinnen autologen Plazentarestbluts als potentielle Infektionsträgerinnen erkannt. Darunter befanden sich ein falsch positiver Befund für Treponema pallidum und 21 (1,09%)
Mütter, die eine bestätigte Positivität für Anti-HBc zeigten. In dieser Gruppe
von Spenderinnen wurden in den weiterführenden Untersuchungen 17
(0,88%) Befunde als richtig positiv bewertet. Eine Patientin aus dieser Gruppe war sowohl für HBs-Antigen als auch für Anti-HBc positiv und damit infektiös. Ein Anti-HBc-Befund war falsch positiv, drei Befunde konnten nicht weiter geklärt werden. Insgesamt waren es drei Frauen, die eine bis dahin unentdeckte ansteckende Infektion aufwiesen. Im Einzelnen waren dies eine
Spenderin mit einer infektiösen Hepatitis-B-Infektion, eine Frau mit HepatitisC und eine weitere Spenderin, die HIV positiv war.
Tabelle 9: Anzahl der Spenderinnen von Plazentarestblut zur autologen Einlagerung mit positiven Screeningbefunden sowie Aufteilung dieser in die Kategorien „Falsch positiv“, „Ausgeheilt“, „Richtig positiv“ und „Nicht geklärt“.
PRB
autolog
Anti-HIV
Lues-AK
HBsAg
Anti-HBc
Anti-HCV
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
Screening
1
0,05
2
0,10
1
0,05
21
1,09
1
0.05
Falsch
positiv
-
-
1
0,05
-
-
1
0,05
-
-
Ausgeheilt
-
-
1
0,05
-
-
-
-
-
-
Richtig
positiv
1
0,05
-
-
1
0,05
17
0,88
1
0,05
Nicht
geklärt
-
-
-
-
-
-
3
0,16
-
-
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Gesamtkollektiv von 1.930 Personen
35
4.1.4.2 Homologe Plazentarestblut-Spenderinnen
Unter den homologen Plazentarestblut-Spenderinnen befanden sich im
Screening eine HIV verdächtige Infektion, eine mögliche Infektion mit Treponema pallidum und 2 potentielle Hepatitis-C-Virus-Trägerinnen. In den weiteren Analysen konnten jedoch alle 4 Ergebnisse als falsch positive Befunde
gewertet werden.
Tabelle 10: Anzahl der Spenderinnen von (gespendetem) Plazentarestblut
zur homologen Einlagerung mit positiven Screeningbefunden sowie Aufteilung dieser in die Kategorien „Falsch positiv“, „Ausgeheilt“, „Richtig positiv“ und „Nicht geklärt“.
PRB
homolog
Anti-HIV
Lues-AK
HBsAg
Anti-HBc
Anti-HCV
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
n
%*
Screening
1
0,05
1
0,05
-
-
-
-
2
0,10
Falsch
positiv
1
0,05
1
0,05
-
-
-
-
2
0,10
Ausgeheilt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Richtig
positiv
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Nicht
geklärt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Gesamtkollektiv von 1.930 Personen
36
4.2
Einzelfallanalyse
In diesem Kapitel sollen die Fälle an Infektionen im Einzelnen beleuchtet
werden. Da es sich in der hier vorliegenden Arbeit um eine retrospektive Studie handelt, befanden sich unter den Spendern auch Patienten, die zwar in
den Screening-Untersuchungen positiv für Infektionsmarker getestet wurden,
bei denen aber leider bei den weiteren Recherchen keine Befunde bezüglich
mikrobiologischen
und
virologischen
Folgeuntersuchungen
und
Be-
stätigungstests gefunden werden konnten. Dies betrifft allerdings ausschließlich Fälle mit unterbliebener Klärung der Richtigkeit eines Anti-HBc-Befundes
bei gleichzeitig gesicherter Negativität für HBs-Antigen.
4.2.1
Einzelfallanalyse für positive HIV-Screening-Befunde
Bei den Suchtests wurden bei 4 Spendern Anti-HIV-1/2-Antikörper ermittelt.
Davon waren 2 Befunde falsch positiv und 2 Befunde richtig positiv.
Fall 5:
Es handelt sich um einen von den Dermatologen zugewiesenen 61-jährigen
Mann mit der Diagnose eines malignen Melanoms im Stadium IV nach den
aktuellen Empfehlungen der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft zur
Stadieneinteilung. In diesem sehr weit fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung mit bereits stattgefundener Metastasierung und in diesem Fall vor allem
kutanen Filiae waren bisherige Therapien wie chirurgische Intervention, Radio-, Chemotherapie und Immuntherapie mit Interferon alpha an ihre Grenzen
gestoßen. Der Patient stellte sich zur Monozytenapherese mit dem Ziel der
Immuntherapie in der Transfusionsmedizin vor. Bereits in den Jahren 2002
und 2004 waren bei diesem Patienten Monozyten zur Generierung dendritischer Zellen entnommen worden. Damals waren die durchgeführten Anti-HIV1/2-ELISA jeweils negativ. In Instituts-internen infektionsserologischen Untersuchungen im Jahr 2006 zeigte sich der Anti-HIV-1/2-ELISA Test positiv. Daraufhin wurde eine weiterführende Diagnostik mittels Tripel-NAT-Testung
veranlasst und Untersuchungsmaterial in die Virologie zur Abklärung der HIV1/2-Serologie und bei Bedarf zur Durchführung eines Proteinblots geschickt.
Die Ergebnisse dieser Tests waren: HIV-1,2-ELFA negativ, HIV-1,2-Blot frag-
37
lich, HIV-2-Blot fraglich. Im Institut der Virologie war der HIV-Screening-Test
(VIDAS HIV-DUO Quick, kombinierter Antigen-Antikörpertest) negativ. In den
aufgrund des reaktiven Ergebnisses im transfusionsmedizinischen Labor zusätzlich durchgeführten Immunoblot-Tests zeigte sich jeweils eine schwache
Reaktion mit einem Protein (gp160 für HIV-1, p16 für HIV-2). Die Kriterien für
eine HIV-Antikörper-Positivität waren damit 2006 nicht erfüllt. Der Patient
konnte zur autologen Blutspende mit Separation von Monozyten freigegeben
werden. Im weiteren Verlauf wurde der Spender im Jahr 2007 erneut mit dem
Ziel der Separation von Monozyten vorstellig. Das durchgeführte HIV-1/2Screening (ELFA) war negativ, HIV-p24-Antigen mittels Antigen-ELISA sowie
die quantitative Bestimmung der HIV-1-RNA zeigten sich negativ. Auch im
Virologischen Institut war der quantitative HIV-1-RNA-Nachweis im Plasma
durch real-time-PCR für diese Probe negativ. Die Quantifizierungsgrenze des
Tests lag bei 40 Kopien pro Milliliter Plasma, die absolute Nachweisgrenze
bei etwa 20 Kopien pro Milliliter. Der HIV-Suchtest im kombinierten Nachweis
von HIV-1/2-Antikörpern und p24-Antigen war ebenfalls negativ. Dies schließt
eine HIV-Infektion mit hoher Sicherheit aus. Auch im singulären HIV-p24Antigen-ELISA war das Serum nicht reaktiv. Somit wurden die Ergebnisse
des Suchtests als falsch positiv bewertet.
Fall 21:
Eine 31 Jahre alte, werdende Mutter zur homologen PlazentarestblutSpende. Im Screening zeigte sich bei ihr der HIV-ELISA positiv. Zur Bestätigung wurden ein zweiter HIV-ELISA sowie ein HIV-1/2-Immunoblot angefordert. Intern waren im Bestätigungstest HIV-Antikörper-Test und Immunoblot
jeweils negativ. 8 Wochen später fand eine Kontrollblutentnahme zur kompletten Untersuchung der Serologie und eines Triple-NAT-Testes statt. Hierbei wurde auch Material zur Untersuchung der HIV-Serologie in die Virologie
geschickt. Das HIV-1,2-Screening (ELFA) war in der Virologie negativ. Der
HIV-1/2-Blot und Untersuchungen auf HIV p24-Antigen zeigten sich in der Virologie negativ. Auch in diesem Fall wurde das Ergebnis des Screenings als
falsch positiv bewertet.
38
Fall 46:
Zur Gewinnung von Stammzellen aus peripherem Blut zur autologer Transplantation zur Behandlung einer malignen hämatologischen Erkrankung war
dieser 50-jährige Patient in die Transfusionsmedizinische Abteilung gekommen. Der HIV-1/2-Suchtest intern war reaktiv, ebenso zeigten sich positive
Ergebnisse in den Suchtests auf Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus und
Treponema pallidum, so dass weitere Untersuchungen gefordert wurden. Die
interne HIV-Aufspaltung mittels Nukleinsäure-Amplifikations-Technik konnte
aktuell kein zirkulierendes Virusgenom nachweisen. Allerdings wurde die
Richtigkeit des Anti-HIV-Befundes im Immunoblot gesichert. Dagegen konnten die Ergebnisse des Screenings auf HCV und HBV als falsch positiv bewertet werden. Neben der gesicherten HIV-Infektion in diesem Fall lag ein
richtig positiver Lues-Elisa vor.
Fall 49:
Eine 29-jährige Spenderin von Nabelschnurblut zur autologen Transplantation, wurde ebenfalls im Suchtest als Trägerin von Anti-HIV-1/2-Antikörpern
ermittelt. Im Virologischen Institut der Universität Erlangen folgte der Antikörpernachweis durch Immunoblot zur Bestätigung der HI-Virus-Infektion. Zusätzlich zur Evidenz von Antigenen und Antikörpern wurde zur weiteren Diagnostik der Nachweis des Virus-Genoms via Nukleinsäure-AmplifikationsTechnik durchgeführt. Im Falle der genannten Spenderin kam es auch hier zu
positiven Ergebnissen. Somit konnte bei dieser Mutter eine bis dahin unbekannte Infektion mit dem Human Immunodeficiency Virus nachgewiesen werden.
39
Tabelle 11: Zusammenfassung der Einzelfalldarstellung der Patienten mit
positivem Anti-HIV-Screeningstest
Fall
Geschlecht*
Alter**
Spende
Bewertung***
5
m
61
Monozyten
Falsch positiv
21
w
31
PRB homolog
Falsch positiv
46
m
50
Stammzellen
Richtig positiv
49
w
29
PRB autolog
Richtig positiv
*
m = männlich, w = weiblich
**
Alter in Jahren zum Zeitpunkt der Spende
*** durch virologische Analysen
4.2.2
Einzelfallanalyse für positive Screening-Befunde auf Antikörper
gegen Treponema pallidum
Bei den Screening-Tests zeigten 10 Spender positive Treponema pallidum
Partikel-Immunoassay Reaktionen:
Fall 20:
Die 33 Jahre alte Spenderin autologen Plazentarestbluts unmittelbar nach der
Geburt ihres Kindes wurde in den Screeninguntersuchungen zur Spendefähigkeit positiv für Treponema-pallidum-Antikörper getestet. Aus geeignetem
Material war im Jahr 2006 der TPHA-Test im Institut für klinische Mikrobiologie negativ. Circa einen Monat später wurde erneut eine Lues-Grund- und Abklärungsdiagnostik im mikrobiologischen Institut durchgeführt. Auch dieser
Treponema-pallidum-Partikel-Immunoassay war nicht reaktiv. Damit wurde
der Test zum Nachweis von Syphilis-Antikörpern als falsch positiv bewertet.
Eine weitere Schwangerschaft 2008 mit dem Wunsch der autologen Kryokonservierung von Nabelschnurblut führte wiederum zu einer ScreeningUntersuchung. Der Lues-Test in der Transfusionsmedizinischen Abteilung
war erneut positiv, daher folgte wieder eine Abklärung in der Mikrobiologie.
Eine Syphilisinfektion war abermals nicht nachweisbar. Da es sich um eine
40
Wiederholungsuntersuchung handelte, wurde eine akute Infektion ausgeschlossen und der reaktive TPHA-Test als falsch positiv interpretiert.
Fall 26:
Die 86-jährige Patientin wurde durch die Ophthalmologie an die Transfusionsmedizinische Abteilung überwiesen. Zur Behandlung eines persistierenden
Oberflächendefekts sollte Serum zur Herstellung von Augentropfen gewonnen werden. Nach einem intern positiven Lues-Test wurde eine weiterführende Lues-Grund- und -Abklärungsdiagnostik in der Mikrobiologie veranlasst.
Hier war der Titer des TPPA (TPHA) Tests im Serum 1:160 und der
Cardiolipin-Titer, bestimmt mittels Komplementbindungsreaktion, im Serum
1:20. Im Vergleich zu einem einige Jahre vorher erstellten Vorbefund waren
keine signifikanten Titerveränderungen erkennbar. Der serologische Befund
sprach im Zusammenhang mit dem Vorbefund für eine vor längerer Zeit
durchgemachte Infektion. Das Ergebnis wurde als Rest-Antikörpertiter interpretiert.
Fall 30:
Der TPHA-Suchtest war auch bei einer weiteren Patientin der Augenärzte
positiv. Für die bereits erblindete 79-jährige sollten autologe SerumAugentropfen hergestellt werden. Mit dem Verdacht eines Zustands nach alter, abgelaufener Syphilis-Infektion wurde eine Screening- und Abklärungsdiagnostik in der Mikrobiologie veranlasst. Im Institut war der Titer im TPPA
(TPHA) Test im Serum 1:160. Der FTA-Abs-Test im Serum war ebenfalls positiv und das Cardiolipin mittels KBR im Serum negativ. Auch in diesem Fall
spricht der Befund am ehesten für eine ausreichend behandelte oder spontan
ausgeheilte Syphilis.
Fall 39:
Eine Patientin, 88 Jahre, mit einem persistierenden Oberflächendefekt der
Hornhaut kam zur Eigenserum Spende zur Herstellung von Augentropfen.
Ein positiver TPHA Antikörper-Suchtest wurde intern im Labor bestätigt. Die
weitere serologische Lues-Abklärung in der Mikrobiologie ergab beim TPPA
(TPHA) im Serum einen Titer von 1:640, der FTA-Abs-Test im Serum war
positiv, das Cardiolipin durch Komplementbindungsreaktion im Serum war
41
negativ. Der Befund spricht somit am ehesten für eine ausreichend behandelte oder spontan ausgeheilte Syphilis.
Fall 45:
Die 35-jährige werdende Mutter wurde zur Spende von Nabelschnurblut und
Kryokonservierung zum Zwecke der homologen Stammzellspende registriert.
Für Qualität und Sicherheit der Stammzellpräparate vor allem mit dem Ziel
der allogenen Spende wurde das Serum der Patientin infektiologisch untersucht. Zur Luesdiagnostik wurde Untersuchungsmaterial an die Mikrobiologie
geschickt. Als Ergebnis zeigte sich der Treponema-pallidum-PartikelImmunoassay im Serum negativ. Damit ergab sich kein Nachweis einer aktuellen oder abgelaufenen Syphilisinfektion. Der Screening-Befund wurde als
falsch positiv interpretiert. Die Patientin wurde zur Spende zugelassen.
Fall 46:
Zur Gewinnung von Stammzellen aus peripherem Blut zur nachfolgenden autologen Transplantation und Behandlung einer malignen hämatologischen Erkrankung war ein 50-jähriger Patient in die Transfusionsmedizinische Abteilung gekommen. Der Anti-HIV-1/2-Antikörper-Suchtest war reaktiv, ebenso
zeigten sich positive Ergebnisse in den Suchtests auf Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus und Treponema pallidum, so dass weitere Untersuchungen
gefordert waren. Trotz fehlender Virämie musste der Anti-HIV-Test als richtig
positiv bewertet werden. Daneben ergab sich der Nachweis einer abgelaufenen Syphilisinfektion, die als ausgeheilt interpretiert wurde.
Fall 54:
Bei der 40 Jahre alten autologen Plazentarestblut-Spenderin war im Screening zur Syphilis-Diagnostik der Lues-Elisa positiv. Weiterführende Grund- und
Abklärungsdiagnostik im Mikrobiologischen Institut führte erneut zu einem
positiven Treponema pallidum Partikel-Immunoassay. Auch der FluoreszenzTreponema-Antikörper-Absorptions-Test war positiv. In der Zusammenfassung der Ergebnisse spricht die Serologie für eine alte „Seronarbe“, eine
ausgeheilte, nicht mehr infektiöse Lues-Infektion.
42
Fall 58:
In diesem Fall handelt es sich um eine 63-jährige Patientin der Augenheilkunde zur Herstellung von Augentropfen aus autologem Serum. Sie war in
den Suchttests durch Treponema-pallidum-Antikörper aufgefallen. Zur genaueren Diagnostik wurde Patientenserum in die Mikrobiologie der FriedrichAlexander-Universität Erlangen geschickt. Dort war der Serumtiter im TPPA
(TPHA) 1:1.280. Weiterhin waren der FTA-Abs-Test im Serum positiv und
das Cardiolipin durch Komplementbindungsreaktion im Serum negativ. In der
Beurteilung spricht der Befund am ehesten für eine ausreichend behandelte
oder spontan ausgeheilte Syphilis.
Fall 60:
In diesem Fall einer 56-jährigen, weiblichen Monozyten-Spenderin wurde der
positive Lues-Elisa durch weitere Untersuchungen nicht bestätigt. Inzwischen
erschien diese Patientin im Jahr 2009 erneut zur Monozyten-Spende. Dabei
war auch der Lues-Elisa als Screening-Test negativ. Der initial positive Test
ist damit als falsch positiv einzuordnen.
Fall 61:
Die im Screening positive Antikörper-Reaktion eines 53-jährigen, männlichen
Monozyten-Spenders wurde im Mikrobiologischen Institut bestätigt. In den
weiterführenden Untersuchungen zeigten sich der TPHA-Test mit einem Titer
von 1:160, der FTA-Abs-Test positiv und das Cardiolipin durch Komplementbindungsreaktion negativ. Auch dieser Befund spricht am ehesten für eine
ausreichend behandelte oder spontan ausgeheilte Syphilis.
43
Tabelle 12: Zusammenfassung der Einzelfalldarstellung der Patienten mit
positivem Screeningstest auf Antikörper gegen Treponema pallidum
Fall
Geschlecht*
Alter**
Spende
Bewertung***
20
w
33
PRB autolog
Falsch positiv
26
w
86
Augentropfen
Ausgeheilte Lues
30
w
79
Augentropfen
Ausgeheilte Lues
39
w
88
Augentropfen
Ausgeheilte Lues
45
w
35
PRB homolog
Falsch positiv
46
m
50
Stammzellen
Ausgeheilte Lues
54
w
40
PRB autolog
Ausgeheilte Lues
58
w
63
Augentropfen
Ausgeheilte Lues
60
w
56
Monozyten
Falsch positiv
61
m
53
Monozyten
Ausgeheilte Lues
*
m = männlich, w = weiblich
**
Alter in Jahren zum Zeitpunkt der Spende
*** durch mikrobiologische Analysen
4.2.3
Einzelfallanalyse für positive HBV-Screening-Befunde
40 der untersuchten Spenderinnen und Spender waren im Screening mittels
ELISA-Test positiv für Anti-HBc als Infektionsparameter befundet worden.
Fall 1:
Bei diesem 70-jährigen Spender von Eigenblut-Konserven wurde ein positiver
Anti-HBc Befund bei negativem HBs-Antigen nicht weiter abgeklärt, so dass
dieser Befund, wie schon oben erwähnt, als nicht geklärt eingestuft wurde.
44
Fall 2:
In der Vorbereitung auf eine Operation zum Wechsel einer Totalendoprothese der Hüfte waren für eine 61 Jahre alte Patientin der Unfallchirurgie zwei
Eigenblut-Spenden geplant. Unabhängig von den positiven Screening-Tests
für Anti-HBc war bei dieser Patientin aber nur die Entnahme einer Konserve
mit Eigenblut-Erythrozytenkonzentrat möglich, da bei ihr an den weiteren
Spende-Terminen jeweils ein Hämoglobin-Spiegel von 11 g/dl beziehungsweise nur 9,6 g/dl gemessen wurde. Das in das Virologische Institut eingesandte Serum war in zwei unabhängigen Tests für Anti-HBc hoch positiv.
Diese Serologie spricht für eine zurückliegende Hepatitis B, jedoch kein Anhalt für derzeit aktives Geschehen. Eine Untersuchung auf Virus-DNA mittels
Nukleinsäureamplifikationstechnik ist bei Eigenblutspendern nicht erforderlich. Die gespendeten Konserven wurden mit Hinweisen auf die Infektion gekennzeichnet, zusätzliche Konservenbegleitscheine erstellt und getrennt von
anderen Blutspenden gelagert.
Fall 3:
Zur Eigenblutspende wurde die 74 Jahre alte Patientin von der Unfallchirurgie
überwiesen. Bei ihr sollte in den folgenden Wochen ein Schaftwechsel bei
Zustand nach Totalendoprothese der Hüfte durchgeführt werden. Hierfür waren zwei Spenden zu Herstellung von Eigenblut-Erythrozytenkonzentraten
vorgesehen. Bereits 1996 waren bei dieser Spenderin im Rahmen der HüftTEP-Operation drei Blutentnahmen durchgeführt worden. Schon damals waren im Screening anti-HBc-Antikörper gefunden worden. Eine Polymerasekettenreaktion zur Suche nach Virus-DNA wurde bei Eigenblutspenden nicht
gefordert und daher nicht durchgeführt. Es erfolgte lediglich eine deutliche
Kennzeichnung und räumlich von anderen Blutprodukten getrennte Lagerung
der Erythrozytenkonzentrate.
Fall 4:
In diesem Fall einer 68 Jahre alten Patientin war schon 1996 eine autologe
Spende an Erythrozyten erfolgt. Die Spenderin war zur Vorbereitung auf eine
Trepanation bei einem intrakraniellen Epidermoid von der Neurochirurgischen
Abteilung der Universität Erlangen an die Transfusionsmedizin verwiesen
worden. Damals waren die Ergebnisse zur Untersuchung auf anti-HBc-
45
Antikörper negativ, woraufhin eine Spende durchgeführt wurde. Im Jahr 2006
wurde die Patientin erneut vorstellig bei einem Epidermoid-Rezidiv mit erneuter Planung einer Operation und Bedarf an zwei Erythrozytenkonzentraten. In
diesem Zusammenhang erfolgte der Erstbefund für Anti-HBc-Antikörper. Im
Qualitätslabor war die durchgeführte Polymerasekettenreaktion zur Suche
nach Hepatitis-B-Viren negativ. Zeitgleich wurde Material zur Untersuchung
an die Virologie geschickt. Auch hier fand sich im Axsym-anti-HBc-Test ein
positives Resultat. Zusammen mit dem niedrigen anti-HBs-Titer von etwas
über 40 IE/l wurde dies als Zeichen einer schon lange zurückliegenden Hepatitis B interpretiert. Im alternativen anti-HBc-Test (Bio-merieux VIDAS) ergab
sich allerdings ein klar negatives Resultat, was gegen eine abgelaufene Hepatitis B sprechen würde. Den niedrigen anti-HBs-Titer könnte man in diesem
Zusammenhang als Impftiter interpretieren. Die Patientin wurde als
spendefähig für eine Eigenblutspende eingestuft.
Fall 7:
Eine weitere 66 Jahre alte Eigenblut-Spenderin war im Screening durch einen
positiven Anti-HBc-ELISA-Test aufgefallen. Die daraufhin durchgeführte
Polymerasekettenreaktion zum Nachweis von Virus-DNA war negativ. Bei
dieser Patientin war allerdings Anti-HBc über mindestens 3 Jahre in verschiedenen Testsystemen nachweisbar. Somit konnte auch hier eine abgelaufene Infektion an Hepatitis-B nachgewiesen werden.
Fall 8:
Zur Herstellung von Serum-Augentropfen war die 59-jährige Patientin in die
Transfusionsmedizin gekommen. Diese sollten zur Therapie eines persistierenden Oberflächendefekts der Hornhaut bei Diabetes mellitus und Ektropium
eingesetzt werden. Hierfür waren drei Spenden vorgesehen. In den
infektiologischen Suchtests wurde das Patienten-Serum positiv für Anti-HBc
getestet. Abklärende Untersuchungen wurden im Virologischen Institut beauftragt. Hier wurde zunächst ein erneuter Screening Test durchgeführt und Hepatitis-B-Anti-HBc mittels ELFA festgestellt. Hepatitis-B-Anti-HBc-IgM als Parameter zum Nachweis einer akuten Infektion waren im ELISA-Test nicht gefunden worden. Anti-HBc-Antikörper wurden außerdem zusätzlich mit dem
Test der Firma Biomerieux getestet. Es ergab sich wie bei dem routinemäßig
46
verwendetet Test der Firma Abbott eine positive Reaktion. Somit resultierte
serologisch der Hinweis auf eine abgelaufene Hepatitis B, jedoch kein Hinweis auf eine frische Infektion. Zur Klärung, ob die Hepatitis-B ausgeheilt war
und ob weiterhin Infektiosität besteht, wurde noch auf anti-HBs-Antikörper
getestet. Diese zeigten einen Titer von 650,9 IE/l. Abschließend spricht die
Serologie für eine zurückliegende Hepatitis B. Ein Anhalt für aktives Geschehen konnte nicht erwiesen werden.
Fall 11:
Im Jahr 2005 hatte dieser 63 Jahre alte Patient schon einmal Eigenblut gespendet.
Hierbei
fiel
ein positiver Hepatitis-B-Anti-HBc-Enzyme-linked
Immunosorbent Assay auf. Die daraufhin durchgeführte Polymerasekettenreaktion zum Nachweis von Virus-DNA war negativ. 2006 sollten erneut zwei Blutentnahmen zur autologen Transfusion stattfinden. Wieder war
Anti-HBc reproduzierbar positiv. Die Untersuchungs-Ergebnisse sprechen am
ehesten für eine ausgeheilte, nicht infektiöse Hepatitis B-Infektion.
Fall 12:
Bei einem 4 Jahre alten Jungen, der sich wegen eines Pinealis-Sarkoms zur
Stammzellsammlung vor Hochdosischemotherapie vorstellte, wurde ebenfalls
ein positiver Anti-HBc-Befund bei negativem HBsAg erhoben. Im weiteren
Verlauf wurde keine Hepatitis-B-Virus-Infektion gesichert. Vermutlich hat hier
ein falsch positiver Anti-HBc-Test vorgelegen. Da aber in der Transfusionsmedizin etliche Befunde fehlten, wurde der Fall in der hier vorgelegten Auswertung als nicht geklärt bewertet.
Fall 13:
Im Fall des 37-jährigen Patienten der Dermatologie kam es 2000 zur Erstdiagnose eines malignen Melanoms. Konventionelle Behandlungsmethoden
der bei ihm bereits weit fortgeschrittenen Erkrankung waren an ihre Grenzen
gestoßen. Zur Therapie des Stadium IV (DDG) Melanoms wurde der Patient
einer Studie zur Immuntherapie mit dendritischen Zellen zugeführt. Hierfür
wurden Monozyten aus peripherem Blut separiert. In den Jahren 2005 und
2006 kam es jeweils zu einer Monozytenapherese. Das durchgeführte infektionsserologische Screening brachte einen positiven Anti-HBc-ELISA. Ein zu-
47
sätzlich in einem externen Labor durchgeführter Test auf Anti-HBs-Antikörper
als Parameter für eine Infektiosität brachte einen Titer von 337 IE/l. Insgesamt wurde die die Diagnose eines Zustandes nach Hepatitis-B-VirusInfektion gestellt.
Fall 15:
Zur Vorbereitung auf eine Operation mit absehbar größerem Blutverlust wurde diese 79-jährige Patientin der Unfallchirurgen ans Institut für Transfusionsmedizin verwiesen. Bei ihr sollte ein Kniegelenk durch eine Totalendoprothese ersetzt werden. Hierfür sollten zwei Erythrozytenkonzentrate aus
Eigenblut hergestellt werden. Der Anti-HBc-ELISA-Test war in den Voruntersuchungen zur Spende positiv. Da eine Hepatitis-B-Infektion aktuell kein
Ausschlusskriterium einer Eigenblutspende darstellt, wurde auf weitere Abklärungsdiagnostik mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik verzichtet. Die
Befunde wurden klinisch als abgelaufene Hepatitis-B-Infektion interpretiert.
Da aber weder Vorbefunde noch Bestätigungstests vorhanden waren, wurden sie für diese Auswertung als nicht geklärt bewertet.
Fall 17:
Eine werdende Mutter, die sich zur autologen Plazentarestblutspende meldete, wurde ebenfalls auf serologische Hinweise einer Infektion hin untersucht.
Der im ersten Test positive Anti-HBc-ELISA konnte in weiteren Untersuchungen nicht betätigt werden. Der Screening-Befund wurde als falsch positiv bewertet und eine mögliche Hepatitis-B-Infektion konnte nicht bestätigt werden.
Fall 18:
Bei dieser autologen Plazentarestblut-Spenderin wurde eine abgelaufene
Hepatitis-B-Infektion durch das Screening aufgedeckt. Der Anti-HBc-ELISA
war bei ihr positiv, woraufhin die Untersuchung auf den InfektiositätsParameter Anti-HBs getestet wurde. Dieser war ebenfalls positiv ausgefallen.
Zusammenfassend wurden die Testergebnisse als alte „Seronarbe“ interpretiert. Die Patientin hatte vermutlich in früherer Zeit eine Hepatitis-B-Infektion.
Zum Zeitpunkt der autologen Spende gab es keinen Hinweis für Infektiosität.
48
Fall 19:
Eine 81 Jahre alte Patientin sollte zur autologen Thrombozyten-Spende vorbereitet werden. Die Spende sollte 2007 zwei Termine zur Entnahme umfassen. In diesem Fall konnte leider die Diagnose, die zur ThrombozytenSpende führte retrospektiv nicht mehr nachvollzogen werden. Der intern
durchgeführte Anti-HBc-ELISA war positiv, woraufhin Untersuchungsmaterial
ins Institut für Virologie geschickt wurde. Auch hier fand sich der zum Screening durchgeführte Hepatitis-B-anti-HBc (ELISA) reaktiv. Als Parameter für
Infektiosität wurde im folgenden HBs-Antigen bestimmt. Dieses war im Antigen-ELISA negativ. Als Indikator einer akuten Infektion wurde ebenfalls auf
Hepatitis-B-anti-HBc-IgM mittels ELISA gesucht. Diese können zusätzlich zur
Diagnostik für eine akute Erkrankung dienen, da sie häufig schon vor Auftreten des HBs-Antigen nachweisbar sind. Bei dieser Patientin war neben dem
HBs-Antigen auch das Anti-HBc-IgM negativ. Schließlich ergab sich ein serologischer Hinweis auf eine abgelaufene Hepatitis-B-Infektion. Es wurde noch
auf anti-HBs-Antikörper getestet, um zu klären, ob die Hepatitis-B ausgeheilt
war. Das Ergebnis war ein positiver Hepatitis-B-anti-HBs-Titer von 591,9 IE/l,
und eine ausgeheilte Hepatitis-B wurde diagnostiziert.
Fall 22:
Für die 53-jährige Spenderin sollten drei Eigenblut-Konzentrate hergestellt
werden. Nach einem positiven Anti-HBc-Screening gab die Patientin anamnestisch eine ausgeheilte Hepatitis-B-Infektion im Kindesalter an. Zu weiteren
Diagnostik wurde Patientenserum ans virologische Institut gesendet. Zeitgleich wurde intern ein NAT zum Nachweis von Virus-DNA durchgeführt. Dieser war negativ. Auch im Institut für Virologie war Anti-HBc im ELFA-Test positiv. Desweiteren wurde auf Anti-HBc-IgM untersucht. Immunglobulin-M
konnte nicht nachgewiesen werden. Zusammenfassen zeigen die Befunde
eine Seropositivität für Hepatitis-B-Virus, jedoch kein Hinweis auf eine frische
Infektion. Der Befund entspricht einer „Seronarbe“ einer ausgeheilten Hepatitis-B, die sich mit den anamnestischen Angaben der Patientin vereinbaren
lassen.
49
Fall 23:
Von der 67 Jahre alten Spenderin war anamnestisch bekannt, dass sie früher
Krankenschwester gewesen sei. Ins Institut für Transfusionsmedizin kam sie
zur Separation von Monozyten aus peripheren Blut. Im Screening war sie für
Anti-HBc-Antikörper positiv. Auf weiteres Nachfragen konnte von der Patientin weiterhin eruiert werden, dass sie im Rahmen einer vorangegangenen
Studie sehr gründlich untersucht worden sei und dabei nichts festgestellt
worden war. Eine Kontrolle des Anti-HBc Befundes und eine genauere Hepatitis-B-Serologie wurde in der Virologie veranlasst. Intern wurde die Untersuchung auf Virus-DNA mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik veranlasst.
Hepatitis-B-DNA konnte nicht nachgewiesen werden. In der Virologie waren
HBs-Antigen-Nachweis mittels ELFA negativ, Hepatitis-B-anti-HBc-Nachweis
ebenfalls mittels ELFA positiv und Hepatitis-B-anti-HBc-IgM im ELISA-Test
negativ. Somit ergab sich serologisch der Hinweis auf eine abgelaufene Hepatitis-B-Infektion. Die Hepatitis-B-DNA war quantitativ in der real-time-PCR
ebenfalls negativ, so dass bei einer Nachweisgrenze von circa 500 Kopien
pro Milliliter in der eingesandten Probe keine Hepatitis-B-Virus-DNA nachgewiesen werden konnte.
Fall 24:
Dem Patient der Unfallchirurgischen Abteilung, männlich, 67 Jahre, war zur
Operations-Vorbereitung eine Eigenblut-Spende empfohlen worden. Für die
bei ihm geplante Implantation einer Totalendoprothese einer Hüfte waren drei
Spenden vorgesehen. Die Untersuchung des Patienten-Serums zeigte intern
einen positiven Anti-HBc-Antikörper Test. Im Virologischen Institut fanden daraufhin weitere Untersuchungen auf infektiologische Vorerkrankungen statt.
Hier ließen sich Anti-HBc-Antikörper (Immunglobulin G) mittels ELFA-Test
und Hepatitis-B-Anti-HBs-Antikörper mittels ELISA-Test nachweisen. Der Anti-HBs Titer lag bei 601,0 IE pro Milliliter. Im Folgenden wurde, um eine akute
Infektion ausschließen zu können, noch ein Enzyme-linked Immunosorbent
Assay auf Hepatitis-B-Anti-HBc-IgM durchgeführt. Diese Antikörper konnten
nicht nachgewiesen werden. Die Serologie spricht schließlich für eine zurückliegende Hepatitis B, jedoch besteht kein Anhalt für ein zu dieser Zeit aktives
Geschehen. Die Konserven wurden mit „Anti-HBc positiv“ beschriftet und wie
50
im Transfusionsgesetz [18] gefordert deutlich getrennt von homologen Spende-Produkten sowie von anderen autologen Spenden gelagert.
Fall 25:
Bei dieser 66-jährigen Spenderin von Eigen-Serum zur Herstellung von Augentropfen war in den Screening-Untersuchungen ein positiver Test auf AntiHBc-Antikörper aufgefallen. Mit dem Verdacht auf eine in früheren Jahren
durchgemachte Hepatitis-B-Infektion wurde Untersuchungsmaterial in die Virologie geschickt. Dort war Anti-HBc auch im Enzyme-linked Fluorescent Assay nachweisbar. In dem in der Virologie durchgeführten Test (anti-HBcAntikörper der Firma Biomerieux) ergab sich wie bereits der in der Transfusionsmedizinischen Abteilung erbrachte Test (Test der Firma Abbott) ein positives Ergebnis. Damit lagen Zeichen einer stattgefundenen Infektion mit Hepatitis-B-Viren vor. Weitere Testung auf HBs- und HBe-Antigen, anti-HBsund anti-HBc-IgM-, sowie anti-HBe-Antikörper wurden vom virologischen Institut empfohlen, jedoch mit dem Hinweis auf eine autologe Spende vom behandelnden Arzt nicht angefordert. Eine Spende wurde durchgeführt.
Fall 27:
Bei der 47 Jahre alten Patientin der plastischen Chirurgie konnte ein MammaKarzinom durch die vorbehandelnden Gynäkologen nicht brusterhaltend operiert werden. Die Patientin sollte einen Brustaufbau erhalten. Dieser Eingriff
war von den zuständigen Chirurgen als Operation mit absehbar höherem
Blutverlust eingeschätzt worden. Aus diesem Grund wurde die Patientin eine
Eigenblutspende nahegelegt. In Vorbereitung auf die Spende von zwei Erythrozytenkonzentraten fand ein infektionsserologisches Screening statt. Hierbei fiel ein positiver Hepatitis-B Anti-HBc-ELISA-Test auf. Da bei EigenblutSpenden eine genauere Untersuchung auf Virus-DNA nicht erforderlich ist,
wurde auf eine Untersuchung mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik verzichtet. Die Eigenblutspende wurde durchgeführt und die Konserven explizit
mit dem Vermerk „Anti-HBc positiv“ gekennzeichnet.
Fall 28:
Auch diese 66-jährige Patientin war durch die plastische Chirurgie zur Eigenblutspende in die Transfusionsmedizinische Abteilung gekommen. Bei ihr
51
sollte ebenfalls eine Mamma-Plastik durchgeführt werden, weshalb zwei autologe Erythrozytenkonzentrate gewonnen werden sollten. Intern war der Suchtest auf Hepatitis-B-Anti-HBc-Antikörper positiv ausgefallen. Ein Nachweis
der Virus-DNA durch NAT war mit dem Hinweis auf den autologen Verwendungszweck nicht gefordert. Jedoch wurde eine weitere Abklärungsdiagnostik
im virologischen Institut durchgeführt. Dort war der Hepatitis-B-anti-HBcELFA ebenfalls reaktiv. Der durchgeführte Anti-HBc-Antikörper-ELISA der
Firma Biomerieux jedoch war nicht reaktiv. Da kein weiterer Verdacht auf eine frische Infektion bestand und die Blutspende dem autologen Zweck galt,
erschien eine weiterführende Diagnostik nicht nötig. Es wurden im weiteren
Verlauf zwei Spenden durchgeführt und die Konzentrate extra gekennzeichnet und getrennt von anderen Blutprodukten gelagert.
Fälle 29, 31, 32:
In diesen drei Fällen handelte es sich jeweils um eine junge Schwangere, die
nach der Entbindung das Plazentarestblut zur autologen Anwendung kryokonservieren lassen wollte. Das Screening auf Anti-HBc war bei diesen
Spenderinnen positiv, der HBsAG-Test war jeweils negativ, und auch der
Genomnachweis blieb negativ. Infektiosität für HBV war in diesen drei Fällen
damit soweit als möglich ausgeschlossen. Allerdings erfolgten keine weiteren
serologischen Tests, so dass die Anti-HBc-Befunde an sich auch in diesen
drei Fällen als ungeklärt bewertet wurden, weil nicht entschieden werden
kann, on der Anti-HBc-Befund falsch positiv oder richtig positiv ausfiel.
Fälle 33, 35, 36, 38, 41, 43, 44:
In diesen Fällen handelte es sich ebenfalls jeweils um eine junge Schwangere, die nach der Entbindung das Plazentarestblut zur autologen Anwendung
kryokonservieren lassen wollte. Auch in diesen Fällen war der HBsAg-Test
jeweils negativ, und auch der Genomnachweis blieb negativ. Infektiosität für
HBV war in diesen sieben Fällen damit ebenfalls soweit als möglich ausgeschlossen. Dazu lag aber jeweils noch ein positiver Testbefund für Anti-HBs
oder eine eindeutige anamnestische Angabe einer abgelaufenen Hepatitis-B
vor. Daher wurden diese sieben Fälle als bestätigt bzw. als richtig positive
Anti-HBc-Befunde bewertet.
52
Fall 46:
Zur Gewinnung von Stammzellen aus peripheren Blut und autologer Transfusion in der Behandlung einer malignen hämatologischen Erkrankung war dieser 50-jährige Patient in die Transfusionsmedizinische Abteilung gekommen.
Der HIV-1/2-Suchtest intern war reaktiv, ebenso zeigten sich positive Ergebnisse in den Suchtests auf Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus und Treponema pallidum, so dass weitere Untersuchungen gefordert waren. Die interne
HIV-Aufspaltung mittels Nukleinsäure-Amplifikations-Technik konnte ein positives Ergebnis für eine Infektion mit dem HI-Virus nicht bestätigen. Ebenso
konnten die Ergebnisse des Screenings auf Hepatitis-C-Virus und HepatitisB-Virus als falsch positiv bewertet werden.
Fälle 47 und 48:
Es handelt sich um zwei 37 bzw. 32 Jahre alte werdende Mütter, die beide
zur Voruntersuchung für eine mögliche Konservierung des Nabelschnurblutes
unmittelbar nach der Entbindung in die Transfusionsmedizin der Universität
Erlangen gekommen waren. Beide Frauen wollten das Plazentarestblut zum
Zwecke der autologen Transplantation für ihre Kinder aufbewahren lassen.
Die Screening-Untersuchungen brachten positive Ergebnisse für Hepatitis-BAnti-HBc-Antikörper. Weitere Abklärungsdiagnostik zeigte in beiden Fällen
auch reaktive Tests auf Anti-HBs-Antikörper. Somit wurde bei beiden Patientinnen die Diagnose einer abgelaufenen Hepatitis-B-Infektion gestellt. Die Antikörpertiter entsprechen jeweils einer „alte Seronarbe“, eine Infektiosität
konnte nicht gezeigt werden.
Fall 50:
Bei dieser 33 Jahre alten autologen Plazentarestblut Spenderin war anamnestisch eine durchgemachte Hepatitis-B-Infektion bekannt. Wie erwartet waren im ELISA Antikörper-Suchtest Anti-HBc-Antikörper gefunden worden.
Das HBs-Antigen als Parameter für Infektiosität war negativ und der AntiHBs-Antikörper-Titer lag bei 4,8 IE/l. Untersuchungen auf Anti-HBc-IgM waren negativ. Der Befund spricht für eine abgelaufene oder chronische Hepatitis-B Infektion, weshalb weiterhin eine Hepatitis-B-Virus-DNA-PCR veranlasst
wurde. Hier ergab sich kein Nachweis von HBV-DNA in der quantitativen
53
PCR bei einer Nachweisgrenze von 100 Kopien pro Milliliter. Die vorliegende
Befundkonstellation spricht für eine abgelaufene Hepatitis-B Infektion.
Fall 51:
Die im Screening auf Hepatitis-B-Anti-HBc positiv getestete 37-jährige
Schwangere war zur autologen Spende von Nabelschnurblut in die Transfusionsmedizinische Abteilung gekommen. Nach Aufspaltung der NAT und
HBV-positiven Befunde erfolgte die externe Untersuchung im Virologischen
Institut. Untersuchungen der Serologie, vor allem von Anti-HBs-Antikörpern
und quantitativer HBV-Polymerasekettenreaktion zum Nachweis der Viruslast
und des protektiven Antikörpers wurden durchgeführt. Die Bestätigung von
Anti-HBc-Antikörpern und HBs-Antigen durch die Virologie belegten den Verdacht auf eine chronische Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus. Anamnestisch
gab die Patientin eine Hepatitis-B-Impfung ein Jahr zuvor an.
Fall 52:
Bei dieser 84-jährigen Spenderin von Serum-Augentropfen wurde ein positiver Anti-HBc.Befund bei negativem HBs-Antigen nicht weiter abgeklärt, so
dass dieser Befund, wie schon oben erwähnt, als nicht geklärt eingestuft
wurde.
Fall 53 und 55:
Auch bei den 37 und 39 Jahre alten Müttern waren Anti-HBc-Antikörper im
Suchtest gefunden worden. In Vorbereitung auf eine autologen Spende von
Plazentarestblut wurde dieser serologische Befund weiter verifiziert. Anamnestisch war jeweils keine Infektion bekannt. Die Kontrolluntersuchungen in
der Virologie brachten positive Befunde sowohl für Anti-HBc- als auch für Anti-HBs-Antikörper. Eine abgelaufene, nicht infektiöse Hepatitis-B-Infektion
wurde in beiden Fällen diagnostiziert.
Fall 56:
Die 27-jährige Schwangere wollte sich ebenfalls zur autologen Plazentarestblutspende registrieren lassen. Nachdem ein durchgeführter Anti-HBcAntikörper ELISA positiv ausfiel erfolgten weitere Untersuchungen des Patientenserums in der Virologie. Der Antikörpertiter von Anti-HBs, getestet mittels Enzyme-linked Immunosorbent Assay, lag bei 83 IE/l. Mit dem gleichen
54
Testverfahren wurden auch Anti-HBc-IgG Antikörper gefunden. Anti-HBc-IgM
Antikörper waren im ELISA-Test negativ. Die Serologie spricht für eine zurückliegende Hepatitis-B-Infektion. Da aber keine Untersuchung auf HBsAntigen angefordert wurde, konnte allerdings der seltene Fall nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer chronischen Hepatitis-B auch HBs-Antigen
und Anti-HBs-Antikörper gleichzeitig positiv sein können. HBs-Antigen und
Anti-HBs-Antikörper wurden daraufhin nachgefordert. In der Anamnese war
keine zurückliegende Hepatitis-B Infektion bekannt. Abschließend waren im
virologischen Institut keine HBs-Antigene nachweisbar. Der Anti-HBsAntikörper-Titer lag bei 69,1 IE/l. Die Screening-Befunde wurden als richtig
positiv bewertet, das heißt zum Zeitpunkt der Blutentnahme lag eine nicht infektiöse Hepatitis-B-Infektion vor.
Fall 57:
Zur Herstellung von Serum-Augentropfen zur autologen Anwendung kam die
65 Jahre alte Patientin in die Transfusionsmedizin. Im ELISA-Suchtest waren
Hepatitis-B-Anti-HBc-Antikörper gefunden worden. Weiterführende Untersuchungen im Virologischen Institut zeigten ebenfalls Anti-HBc-IgG-Antikörper.
Weiterhin waren Tests auf HBs-Antigen negativ, der Anti-HBs-AntikörperTiter war über 1.000 IE/l und Anti-HBc-IgM waren nicht nachweisbar. Zusammenfassend handelte es sich um den Erstbefund einer abgelaufenen,
nicht infektiösen Hepatitis-B-Infektion.
Fall 59:
Die 30-jährige Schwangere war als autologe Nabelschnurblut-Spenderin registriert worden. Anti-HBc war im infektionsserologischen Screening positiv,
woraufhin das Patientenserum in die Virologie geschickt wurde. Auch hier
fanden sich Anti-HBc-Antikörper. Ebenfalls konnten Anti-HBs-Antikörper
nachgewiesen werden, so dass der Antikörpertiter als alte „Seronarbe“ interpretiert wurde. Es handelte sich um eine abgelaufene Erkrankung an Hepatitis-B ohne Infektiosität.
Fall 62:
Im Suchtest war auch bei dieser 34 Jahre alten Mutter, die das Plazentarestblut zur autologen Spende konservieren lassen wollte, ein Anti-HBc-ELISA
55
reaktiv. In der Virologie durchgeführte Abklärungsdiagnostik brachte einen
Anti-HBs-Antikörper-Titer von 29,2 IE/l. Eine Kontrolle des Anti-HBc-ELISA
war auch hier positiv. Weiterhin waren Anti-HBc-IgM negativ und Anti-HBeAntikörper positiv. Die Ergebnisse sprechen für eine zurückliegende Hepatitis-B.
Tabelle 13: Zusammenfassung der Einzelfalldarstellung der Patienten mit
positivem Anti-HBc-Screeningstest
Fall
Geschlecht*
Alter**
Spende
Bewertung***
1
m
70
Eigenblut
Nicht geklärt
2
w
61
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
3
w
74
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
4
w
68
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
7
w
66
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
8
w
59
Augentropfen
Abgelaufene Hepatitis B
11
m
63
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
12
m
4
Blutstammzellen
13
m
37
Monozyten
15
w
79
Eigenblut
Nicht geklärt
17
w
42
PRB autolog
Falsch positiv
18
w
22
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
19
w
81
Thrombozyten
Abgelaufene Hepatitis B
22
w
53
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
23
w
67
Monozyten
Abgelaufene Hepatitis B
24
m
67
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
25
w
66
Augentropfen
Abgelaufene Hepatitis B
27
w
47
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
28
w
66
Eigenblut
Abgelaufene Hepatitis B
Nicht geklärt
Abgelaufene Hepatitis B
56
Fall
Geschlecht*
Alter**
Spende
29
w
39
PRB autolog
Nicht geklärt
31
w
29
PRB autolog
Nicht geklärt
32
w
33
PRB autolog
Nicht geklärt
33
w
37
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
35
w
36
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
36
w
30
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
38
w
42
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
41
w
38
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
43
w
37
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
44
w
39
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
46
m
50
Stammzellen
Falsch positiv
47
w
37
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
48
w
32
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
50
w
33
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
51
w
37
PRB autolog
Chronische Hepatitis B
52
w
84
Augentropfen
Nicht geklärt
53
w
37
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
55
w
39
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
56
w
27
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
57
w
65
Augentropfen
Abgelaufene Hepatitis B
59
w
30
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
62
w
34
PRB autolog
Abgelaufene Hepatitis B
*
m = männlich, w = weiblich
**
Alter in Jahren zum Zeitpunkt der Spende
*** durch virologische Analysen
Bewertung***
57
4.2.4
Einzelfallanalyse für positive HCV-Screening-Befunde
Im Anti-HCV-Enzyme-linked Immunosorbent Assay fanden sich 9 Spender
mit positiven Ergebnissen.
Fall 9:
Zur Eigenblutspende in Vorbereitung auf die Implantation einer Totalendoprothese einer Hüfte wurde die 69 Jahre alte Patientin der Unfallchirurgie in
der Transfusionsmedizinischen Abteilung vorstellig. Für die Operation waren
zwei Eigen-Eythrozytenkonzentrate vorgesehen. Im Screening fanden sich
Anti-Hepatitis-C-Virus-Antikörper. Das in die Virologie geschickte Patientenserum wurde daraufhin weiter untersucht. Der HCV-Antikörper-ELISA
(MONOLISA Anti-HCV Plus V2, Firma BIO-RAD) war hier jedoch negativ.
Auch der Hepatitis-C-Immunoblot-Assay war negativ. Somit ergab sich kein
Hinweis auf das Vorliegen einer HCV-Infektion, so dass der Fall als falsch
positiv bewertet wurde.
Fall 10:
Der 70-jährige Patient der Dermatologie kam im Jahr 2007 zur Monozytenapherese zur Therapie einer bösartigen Plasmazellen-Neubildung. Hierfür
war eine Separation von Monozyten aus peripherem Blut geplant. Der Patient
hatte bereits in den Jahren 2005 und 2006 jeweils gespendet. Im Screening
war der Anti-HCV-Enzyme-linked Immunosorbent Assay in jedem Jahr bereits
positiv. Des weiteren lag ein positiver Anti-HCV-Nachweis mit einem anderen
Testsystem aus dem Jahr 2005 vor. Die Untersuchung auf Hepatitis-C-VirusRNA war negativ, daher waren keine weiteren Untersuchungen erforderlich.
Der seltene Fall einer früher durchgemachten, aber zum Zeitpunkt der Spende ausgeheilten Hepatitis-C-Infektion wurde diagnostiziert.
Fall 14:
Bei der 68-jährigen Frau fand sich in einer Voruntersuchung vor geplanter
autologer Blutspende ein positiver Anti-HCV-Screeningbefund. Ein GenomNachweis gelang nicht. Im Virologischen Institut ließ sich der Anti-HCVBefund nicht bestätigen, so dass der Fall als falsch positiv bewertet wurde.
58
Fall 16:
Bei der 39-jährigen autologen Plazentarestblut-Spenderin wurden im ELISASuchtest Hepatitis-C-Antikörper gefunden. Eine intern durchgeführte HCVNAT-Untersuchung brachte den Nachweis von Hepatitis-C-Virus-RNA. Die
externe Kontrolle der HCV-Serologie durch die Virologie zeigte ebenfalls
HCV-Antikörper. Auch der HCV-Blot war positiv, und es konnte Virus-RNA
extrahiert werden. Bei der Schwangeren wurde somit eine infektiöse HCVInfektion erstdiagnostiziert.
Fall 34:
Die werdende Mutter meldete sich zur Nabelschnurblut-Spende. Die daraus
gewonnenen Stammzellen sollten in einer öffentlichen Bank zur homologen
Spende konserviert werden. Hierfür wurde ein infektionsserologisches
Screening durchgeführt. Intern wurden dabei zwar Anti-HCV-Antikörper
nachgewiesen, jedoch war die Polymerasekettenreaktion zur Virus-RNADiagnostik intern negativ. In der Virologie war der Bio-Rad-Hepatitis-C-ELISA
negativ. Der Screening-Befund der 37-jährigen wurde daher als falsch positiv
bewertet.
Fall 37:
Bei einem metastasierten malignen Melanom war der 67 Jahre alte Patient
zur Monozytenspende gekommen. Vor der Blutspende und Separation der
Monozyten wurde ein Anti-HCV-Assay durchgeführt. Dieser fiel positiv aus.
Auch der Befund der Virologie im Jahr 2007 zeigte Antikörper gegen Hepatitis-C-Virus. Die weiterhin durchgeführte Nukleinsäureamplifikationstechnik
zur Suche nach Virus-RNA war negativ, so dass auch hier eine ausgeheilte,
nicht infektiöse HCV-Infektion diagnostiziert und die Monozytenapherese
durchgeführt wurde.
Fall 40:
Diese 31-jährige Spenderin von Plazentarestblut zur homologen Einlagerung
war im Suchtest durch den Nachweis von Anti-HCV-Antikörpern aufgefallen.
Der in der Transfusionsmedizinischen Abteilung ebenfalls durchgeführte
NAT-Test zeigte keine Virus-RNA. In der Virologie war der Anti-Hepatitis-CVirus-ELISA grenzwertig, woraufhin ein weiterer HCV-Antikörper-ELISA (Fir-
59
ma BIO-RAD) durchgeführt wurde. Sowohl dieser als auch der HCV-Blot waren eindeutig negativ. Der Suchtest wurde als falsch positiver Hepatitis-CTest beurteilt.
Fall 42:
Auch eine 45-jährige Spenderin autologer Thrombozyten wurde auf serologische Infektionsmarker hin untersucht. Gemäß Eintrag in den Akten war bei
der Patientin mindestens seit Mai 2007 eine Hepatitis-C-Infektion bekannt.
Die Untersuchungen zeigten positive Ergebnisse für Anti-HCV-Antikörper und
einen Nachweis von Virus-RNA mittels Polymerasekettenreaktion. Somit
wurde eine bestehende Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus bestätigt.
Fall 46:
Zur Gewinnung von Stammzellen aus peripheren Blut und autologer Transfusion in der Behandlung einer malignen hämatologischen Erkrankung war dieser 50-jährige Patient in die Transfusionsmedizinische Abteilung gekommen.
Der HIV-1/2-Suchtest war reaktiv, ebenso zeigten sich positive Ergebnisse in
den Suchtests auf Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus und Treponema pallidum, so dass weitere Untersuchungen gefordert waren. Die interne HIVAufspaltung mittels Nukleinsäure-Amplifikations-Technik war zwar negativ.
Jedoch war hier eine HIV-Infektion bereits anderweitig gesichert. Dagegen
mussten die Ergebnisse des Screenings auf HCV und HBV als falsch positiv
bewertet werden.
60
Tabelle 14: Zusammenfassung der Einzellfalldarstellung der Patienten mit
positivem Anti-HCV-Screeningstest
Fall
Geschlecht*
Alter**
Spende
Bewertung***
9
w
69
Eigenblut
Falsch positiv
10
m
70
Monozyten
14
w
68
Voruntersuchung
16
w
39
PRB autolog
Richtig positiv, infektiös
34
w
37
PRB homolog
Falsch positiv
37
m
67
Monozyten
40
w
31
PRB homolog
Falsch positiv
42
w
45
Thrombozyten
Richtig positiv, infektiös
46
m
50
Stammzellen
*
m = männlich, w = weiblich
**
Alter in Jahren zum Zeitpunkt der Spende
*** durch virologische Analysen
Richtig positiv,
ausgeheilte Hepatitis C
Falsch positiv
Richtig positiv,
ausgeheilte Hepatitis C
Falsch positiv
61
5.
DISKUSSION
Grundsätzliche Vorgaben zur Infektionstestung von Blutspenden werden in
Deutschland im Transfusionsgesetz (TFG) geregelt. Details und Einzelheiten,
insbesondere auch zur Testung bei autologen Spenden, finden sich in den
Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts (PEI), welche ihrerseits wiederum in den §§ 12a und 18 des TFG
verankert sind [10, 14, 24].
Die spezielle Norm findet sich im § 5 TFG zur „Auswahl der spendenden Personen“, und hier in § 5 Abs. 3 TFG, obwohl diese Norm eigentlich nichts mit
der Auswahl der spendenden Personen zu tun hat, sondern einen Katalog
von Laboruntersuchungen gesetzlich festschreibt, die vom Zeitpunkt ihrer
Durchführbarkeit nach der Spendeentnahme, aber vor der Freigabe von
Spenden angesiedelt sind [24]. § 5 Abs. 3 TFG lautet:
„Die nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer bestimmte Person hat dafür zu sorgen, dass die spendende Person vor der Freigabe der Spende nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik auf Infektionsmarker, mindestens auf Humanes Immundefekt Virus (HIV)-, Hepatitis B- und Hepatitis C-Virus-Infektionsmarker
untersucht wird. Bei Eigenblutentnahmen sind diese Untersuchungen nach
den Besonderheiten dieser Entnahmen durchzuführen. Anordnungen der zuständigen Bundesoberbehörde bleiben unberührt.“
§ 5 Abs. 3 TFG stellt eine der wichtigsten Bestimmungen des TFG überhaupt
dar. Die Regelung ist aufs Engste mit der Vorgeschichte des TFG verknüpft.
Zu dieser Vorgeschichte gehört nicht nur der so genannte „Blutskandal“ aus
dem Jahr 1993 im engeren Sinn [15], sondern ein bzw. zwei Ereignisse, die
mit diesem zeitlich so eng zusammen fielen, dass sie diesen Skandal letztlich
entscheidend mitprägten. Im Jahr 1993 wurden zwei private Plasmaspendeeinrichtungen ermittelt, die nicht ausreichend auf Infektionsmarker untersuchte Spenden in Verkehr gebracht hatten [14].
Der Gesetzgeber schreibt in § 5 Abs. 3 S. 2 TFG: „Bei Eigenblutentnahmen
sind diese Untersuchungen nach den Besonderheiten dieser Entnahmen
62
durchzuführen.“ Diese Bestimmung wird in den Hämotherapie-Richtlinien
konkretisiert. Dort heißt es in Abschnitt „2.8.1.3 Laboratoriumsuntersuchungen“: „Vor oder anlässlich der ersten präoperativen Eigenblutentnahme sind
mindestens die folgenden Parameter zu untersuchen:

Anti-HIV-1/-2-Antikörper

Anti-HCV-Antikörper

HBs-Antigen.“ [10]
Dies ist ein deutlich weniger umfangreiches Testprogramm auf Infektionsmarker, als es bei homologen bzw. allogenen Blutkomponenten vorgeschrieben ist. Bei diesen sind neben den serologischen Untersuchungen, die übrigens inzwischen um den Test auf Antikörper gegen das Core-Antigen des
Hepatitis-B-Virus (HBV) erweitert sind, auch Direktnachweise von Virusgenom von HIV und von HCV erforderlich [10]. Daneben testen sehr viele Blutspendeeinrichtungen in Deutschland auch noch auf Virusgenom des HBV.
Im November 2005 wurden die Bestimmungen der Hämotherapie-Richtlinien
für autologe Stammzellen aus Nabelschnurblut deutlich verschärft. Dort heißt
es jetzt in Abschnitt 2.7: „Für die Organisation, Herstellung und Lagerung von
autologen Stammzellen aus Nabelschnur-/Plazentarestblut gelten grundsätzlich die genannten Vorschriften für allogene Produkte.“ Hierbei bezieht sich
die Bundesärztekammer auf ihre eigenen „Richtlinien zur Transplantation von
Stammzellen aus Nabelschnurblut“ [9]. Vor allem aber gilt auch für die
allogenen Präparate aus Nabelschnurblut die Testpflicht auf Virusgenom von
HCV und HIV neben den serologischen Untersuchungen.
Diese sehr hohen Forderungen der Bundesärztekammer gelten nicht für alle
anderen autologen Spendeprodukte. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die
Frage, ob Kriterien, die für die Allgemeinheit gelten, auch für die eigene Person und für das eigene Kind notwendig sind. Grundsätzlich ist ja ein eingeschränktes Testprogramm bei sicher autologer Anwendung vertretbar. Allerdings muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass zum eigenen
Gebrauch gespendetes Material versehentlich einer unabhängigen fremden
Person transfundiert wird. Auch die Übertragung möglicher Infektionen auf
63
Klinikmitarbeiter und technisches Personal beim Umgang mit autologen Präparaten sind schon vorgekommen [18]. Zum anderen wird immer wieder ein
so genanntes Cross-over nicht benötigter, autologer Blutkomponenten in die
Depots homologer Konserven diskutiert, gerade auch vor dem Hintergrund
immer wieder vorkommender Engpässe in der Versorgung der Bevölkerung
mit homologen Blutkomponenten [7, 46, 60].
Bei der autologen Hämotherapie werden dem Patienten klassischerweise eigenes Blut beziehungsweise Blutkomponenten, welche für einen geplanten
medizinischen Eingriff präoperativ entnommen oder perioperativ gesammelt
wurden, retransfundiert. Vor allem für geplante, elektive Eingriffe mit absehbar großem Blutbedarf kommen diese präoperativen Verfahren in Betracht.
Wesentlich für den erfolgreichen Einsatz der präoperativen Eigenblutspende
als fremdblutsparendes Verfahren ist die Nettoneubildung von Erythrozyten
zwischen den Eigenblutspenden und der Operation [26, 27, 36]. Diese
schwankt allerdings interindividuell ganz beträchtlich [73]. Die Eigenblutentnahme gilt als Arzneimittelherstellung und unterliegt den Vorschriften des
„Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln“ (AMG) [23] und des Transfusionsgesetzes (TFG) [24]. Vor der ersten präoperativen Eigenblutentnahme
ist die Eignung des Spenders für dieses Verfahren durch individuelle Risikoabwägung festzustellen. Hierzu gehören Spenderauswahlkriterien sowie Regelungen über Häufigkeit und Menge der Entnahme. Als Kontraindikationen
gelten unter Wertung des Einzelfalls akute Infektionen mit der Möglichkeit einer
hämatogenen
Streuung,
Verdacht
auf
infektiöse
Magen-Darm-
Erkrankungen, akute Erkrankungen ungeklärter Genese, frischer Herzinfarkt
(< 3 Monate) und weitere kardiale Schädigungen sowie fokale Infektionen
[10, 54, 61, 76].
Vor oder anlässlich der ersten präoperativen Eigenblutentnahme sind mindestens die serologischen Infektionsmarker für Humanes Immundefektvirus
(HIV-1/-2), Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virus zu untersuchen [10, 24]. Bei
positiven Ergebnissen ist nach Risikoabwägung über Eigenblutentnahme und
Retransfusion erneut zu entscheiden. Die nähere Abklärung dieser Befunde
obliegt dem überweisenden beziehungsweise dem behandelnden Arzt.
64
Die Anforderungen des Transfusionsgesetzes besagen, dass Eigenblut und
Eigenblutbestandteile getrennt von homologen Blutprodukten gelagert und in
getrennten Behältnissen transportiert werden müssen. Eigenblut von noch
nicht abschließend untersuchten Patienten und solches mit positiven Infektionsmarkern ist von allen anderen Blutprodukten so deutlich getrennt zu lagern, dass eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Viele Fehlerquellen lassen sich jedoch nie vollständig ausschließen. In einer Studie von
Jeanne V. Linden wurde 1998 versucht, mögliche Ursachen für Probleme in
der Transfusionsmedizin aufzudecken [40]. Am häufigsten fanden sich hier
aktive Fehler, ausgelöst durch Menschen im Umgang mit den Produkten. Etwas weniger häufig fanden sich latente Fehler, verursacht durch zugrundeliegende schleichende Systemfehler. Glücklicherweise ziehen die meisten Fehler keine schwerwiegenden Konsequenzen nach sich. Kommt es jedoch zu
einem Zusammentreffen mehrerer kleiner, für sich genommen harmloser Irrtümer, können gravierende Zwischenfälle bis hin zu Todesfällen die Folge
sein. Auch in dieser Studie wird auf das Risiko der Übertragung infektiöser
Erkrankungen
und
hämolytischer
Transfusionsreaktionen
durch
AB0-
Inkompatibilität bei der Transfusion autologer Blutprodukte auf eine andere
Person hingewiesen. Auch die intraoperative autologe Bluttransfusion ist in
dieser Hinsicht nicht absolut sicher. Auch hier fand Jeanne V. Linden während einer vierjährigen Studie in New York bei 64.500 untersuchten Fällen
zwei Patienten, die versehentlich Blut einer anderen Person erhielten [40,
41].
Unter Berücksichtigung, dass es in einem von 25.000 Fällen zu einer Fehltransfusion auf eine falsche Person kommt, wurden 2005 in einer Studie von
Ira A. Shulman 4.251 Nordamerikanische Krankenhäuser zu ihren Lagerungs- und Transfusionsverfahren von autologen Blutprodukten befragt [60].
2.988 der 3.561 teilnehmenden Institutionen boten Lagerung und Transfusion
autologer Blutbestandteile an. Nur 17,7% davon testeten diese standardmäßig auf Infektionsmarker und von diesen wiederum waren es nur 60,5%, welche die gleichen Verfahren wie für allogene Produkte anwandten. Routinemäßig gelagert und retransfundiert wurden 14,7% der Konserven trotz erwiesener HIV-Infektion, 20,6% mit gefundener Hepatitis-B-Infektion und sogar
24,7% mit positiven Befunden für Hepatitis-C-Infektion. Diese Ergebnisse un-
65
termauern, wie wichtig die infektionsserologische Testung autologer Blutkomponenten und die Festlegung des Verfahrens mit positiv getesteten Einheiten sind.
Bei der Anwendung von autologem Serum in der Ophthalmologie werden die
im Serum enthaltenen Vitamine und Wachstumsfaktoren für die positiven Effekte in der Behandlung verschiedener Formen des trockenen Auges verantwortlich gemacht [21, 64-66]. Biochemische und biomechanische Eigenschaften der Serum-Augentropfen sind denen des natürlichen Tränenfilms im Gegensatz zu pharmazeutisch hergestellten Substituten vergleichbar. Die Herstellung erfolgt unter sterilen Bedingungen, jedoch erfolgte zu Beginn des
Einsatzes dieses Blutprodukts regelhaft kein infektionsserologisches Screening der Patienten. Da die gewonnenen Augentropfen, abgefüllt in Einmalbehältern, dem Patienten mit nach Hause gegeben werden, besteht aber in diesem Fall noch mehr als zum Beispiel bei präoperativen Eigenblutspenden, bei
denen das Produkt der Spende bis zur Operation im Krankenhaus verbleibt,
die Gefahr der Übertragung von Infektionskrankheiten auf fremde Personen
[74]. Besonders im Haushalt lebende Kinder sind gefährdet, da das Serum im
Kühlschrank gelagert werden muss und so leicht zugänglich ist. Im Raum
steht daher die Frage, ob Patienten im Falle eines positiven Testergebnisses
auf Infektionskrankheiten von der effektiven Behandlung mit Serum-Augentropfen ausgeschlossen werden müssen. Derzeit existieren noch keine Studien, welche Zusammenhänge zwischen Infektionskrankheiten bei Spendern
autologer Serum-Augentropfen und mögliche Übertragungswege auf Dritte
genauer untersuchen.
In der Onkologie verwendete Monozyten zur Generierung dendritischer Zellen
dienen der Behandlung und möglicherweise der Heilung maligner Tumorerkrankungen [2, 38, 43, 58, 59]. Aus peripherem Blut gewonnene Monozyten
müssen zunächst zu dendritischen Zellen reifen, bevor sie „geprimt“ werden
und somit als spezifische Tumorvakzine verwendet werden können. Möglicherweise infiziertes Blut muss damit nicht nur gelagert, sondern in mehreren
Arbeitsschritten stimuliert und „programmiert“ werden. Weiterhin umfasst die
Therapie vier bis sechs Impfungen im Abstand von circa vier Wochen. Je
länger potentiell infektiöses Material gelagert wird, je häufiger damit gearbei-
66
tet werden muss, und je mehr Personal in die Verarbeitung involviert ist, desto mehr erhöht sich das Risiko einer Infektion von Labormitarbeitern und
technischem Personal. Auch in diesem Bereich der autologen Spende von
Blutprodukten existieren noch keine Studien über mögliche Übertragungswege und genaue Untersuchungen zu Infektionen mit HIV, Hepatitis-B oder Hepatitis-C im Zusammenhang mit der Lagerung, Verarbeitung und Anwendung
dieser Erzeugnisse.
Die Kryokonservierung von Stammzellen aus Plazentarestblut zur Behandlung angeborener und erworbener hämatopoetischer Erkrankungen entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Verfahren in der
Hämatologie [62]. Diskutiert werden aber vor allem die Langzeitlagerung als
autologes Produkt zum Zweck der späteren Verwendung in innovativen Verfahren des Tissue-Engineering oder aber auch als Immunmodulatorisches
Präparat mit besonderen Eigenschaften. Tatsächlich hat die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA inzwischen erste klinische Phase-I- und
sogar Phase-I-Studien genehmigt, zum Beispiel zum Einsatz autologer Plazentarestblut-Zellkonzentrate in der Frühphase des juvenilen Typ-I-Diabetes,
aber auch zur Behandlung hypoxischer Hirnschäden bei Neugeborenen [17,
29, 67]. Es spricht also inzwischen mehr dafür als dagegen, dass sich in absehbarer Zeit klinische Anwendungsmöglichkeiten für dieses innovative Blutprodukt ergeben werden. Für Nabelschnur-Blutbanken gelten in Deutschland
natürlich ebenfalls die Bestimmungen des Transfusionsgesetzes und der
Hämotherapie-Richtlinien [9, 10, 24].
Bei allen Formen der autologen Spende wird seit jeher kontrovers diskutiert,
ob die infektionsserologische oder gar die über die Infektionsserologie hinausgehende Diagnostik überhaupt sinnvoll ist. Die drei wesentlichsten Argumente dafür sind der Schutz medizinischen Personals vor einer Infektion an
einer infektiösen, aber nicht als infektiös erkannten Blutkomponente, die Verringerung des Risikos einer Verwechslung infolge einer besonders auffälligen
Deklaration einer als infektiös erkannten Blutkomponente, sowie die Vereinheitlichung des Vorgehens und des Umgangs mit homologen und autologen
Blutkomponenten [78]. Dagegen wird aber argumentiert, dass der beste
Schutz medizinischen Personals vor Infektionen an infektiösem Blut die
67
grundsätzliche Ausrichtung des Verhaltens an der jederzeit möglichen
Infektiosität von Blut sei, dass nie belegt worden sei, dass wegen einer besonderen Kennzeichnung infektiösen Blutes dessen Verwechslung unwahrscheinlicher werde, und dass das Streben, den Umgang mit autologem und
homologem Blut zu vereinheitlichen, möglicherweise ganz kontraproduktiv
sein könnte, weil darüber die beonderen Vorteile autologen Blutes in Vergessenheit gerieten [78]. Diese Diskussion immer wieder kritisch zu führen, ist
selbst dann sinnvoll, wenn, wie in Deutschland, gesetzlich geregelt ist, dass
auch autologes Blut mindestens serologisch auf HIV, HBV und HCV zu testen
ist [10, 24].
Ein weiteres Argument für Suchtests bei Spendern autologer Blutbestandteile
ist das Aufdecken von infektiösen Erkrankungen und damit der Schutz von
Personen im unmittelbaren Umfeld und der Familie des Betroffenen. Nur
wenn eine Krankheit identifiziert und bestätigt wurde, können Maßnahmen
zur Vermeidung der Übertragung auf Kontaktpersonen getroffen und gegebenenfalls eine adäquate Therapie eingeleitet werden. Andererseits gibt es
auch weitere Gegenargumente: Zunächst sind bei autologen Spenden Spender und Empfänger dieselbe Person. Die Übertragung von Viren und Bakterien ist für den Spender nicht relevant. Für die Tests im Labor müssen Eigenspenden durch medizinisch technisches Personal aufgearbeitet werden. Je
mehr Tests durchgeführt werden müssen, und je mehr Arbeitsschritte dafür
notwendig sind, desto deutlicher könnte das Risiko einer Infektion für Labormitarbeiter steigen. Mit dem Aufwand an Untersuchungen steigt auch die
Zahl der Personen, die in Kontakt mit dem kontaminierten Material kommen
und akzidentiell infiziert werden können. Auch durch den Transport in ein anderes Labor oder Institut für weitere Untersuchungen zur Verifizierung der
Screening-Ergebnisse kommen mehr Menschen in die Gefahr einer Ansteckung. Schließlich muss für weitere Untersuchungen auch mehr Material abgenommen werden und auch dies steigert unter Umständen das Risiko eine
Infektions-Übertragung auf andere Personen.
Auch der ökonomische Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden. Je
mehr Untersuchungen und Tests gemacht werden müssen, umso mehr sinkt
die Wirtschaftlichkeit autologer Spenden. Wenn mehr Geld für die Herstel-
68
lung und Prüfung von autologen Spenden ausgegeben werden muss, gefährdet dies den Einsatz autologer Spendeverfahren. Ohnehin ist wegen der viel
höheren Verfallsrate autologes Blut in der prä- und perioperativen Situation
unwirtschaftlicher als homologes. Dies zusammen mit der wesentlich verbesserten Sicherheit homologer Blutkomponenten dürfte wesentlich den Rückgang der Gewinnung autologer Konserven erklären, der sich in Deutschland
ebenso beobachten lässt wie in den USA [3, 4, 30, 31, 57].
Es bleibt die Frage, ob Patienten mit positiven Ergebnissen für Infektionsmarkern überhaupt als autologe Spender in Frage kommen. Soll ihnen eine
optimale Behandlung zum Beispiel bei Sicca-Syndrom verwehrt werden, weil
dadurch möglicherweise Dritte zu Schaden kommen können? Wie kann vermieden werden, dass in diesem Fall Fremde an die Serum-Augentropfen gelangen? Soll chronisch Kranken die Möglichkeit einer Eigenblutspende verwehrt werden und sie den hohen Risiken einer Fremdblut-Transfusion ausgesetzt werden, wenn sie sich zum Beispiel einer unfallchirurgischen Operation
unterziehen müssen? Muss einem infizierten Patienten die adäquate Therapie einer malignen Tumorerkrankung verwehrt werden, weil dadurch medizinisch-technisches Personal gefährdet wird? Diese Fragen sind wichtig, weil
sie grundsätzliche ethische Probleme zum Gegenstand haben. Sie sind aber
aus wissenschaftlichem Erkenntnismaterial alleine nicht beantwortbar.
Für Screening-Untersuchungen spricht auch im Falle einer beabsichtigten
Einlagerung von Plazentarestblut die Identifikation infektiöser Mütter. Durch
entsprechend eingeleitete Maßnahmen können Risiken der Übertragung auf
das Kind während der Geburt minimiert werden. Eingelagertes Nabelschnurblut von infektiösen Müttern gefährdet nicht nur das eigene Kind und Geschwisterkinder im Falle der autologen Konservierung sondern auch jeden
möglichen Empfänger von Stammzellen bei Aufbewahrung in öffentlichen
Plazentarestblut-Banken.
In der hier vorliegenden Arbeit konnte gezeigt werden, dass 61 (3,21%) der
untersuchten 1.930 Spenderinnen und Spender autologer Blutbestandteile
sowie homologen Plazentarestbluts durch Screening-Untersuchungen als potentielle Infektionsträger identifiziert werden konnten. Davon waren 41 Anti-
69
HBc positiv (2,12%). 9 (0,47%) reagierten initial im Anti-HCV-Test und 4
(0,21%) im Anti-HIV-Test. Weiter reagierten 10 Personen (0,52%) im
Screeningtest auf Treponema pallidum. Diese Frequenzen lassen sich mit
anderen publizierten Daten zur Frequenz positiver Infektionsbefunde bei autologen Spendern vergleichen [51, 77]. Pillonel et al. fanden im Zeitraum
1993 bis 2000 unter Eigenblutspendern in Frankreich etwa 0,15% HBsAntigen-Träger, 0,5% Anti-HCV-Positive und 0,01% HIV-Infizierte [51]. Dazu
ist anzumerken, dass in dieser Arbeit nur bestätigt positive Infektionsbefunde
gezählt wurden und dass während des Zeitraums zwischen 1993 und 2000
eine deutliche Abnahme der Raten positiver autologer Spender für alle drei
Viren beobachtet wurde. Wiegand et al. fanden im Zeitraum 2000 bis 2005
unter Eigenblutspendern in Deutschland 0,30% HBs-Antigen-Träger, 0,32%
Anti-HCV-Positive, 0,02% HIV-Infizierte und 0,29% TPHA-Positive in den alten Bundesländern sowie 0,16% HBs-Antigen-Träger, 0,20% Anti-HCVPositive, 0,01% HIV-Infizierte und 0,34% TPHA-Positive in den neuen Bundesländern [77]. Bezogen auf die im Vergleich zu diesen beiden Studien
deutlich kleinere Fallzahl in unserer Fallserie ergeben sich keine signifikanten
Abweichungen.
Immerhin fanden wir in unserer Fallserie vier bzw. fünf sicher infektiöse Personen, von denen eine Anti-HIV-positiv, eine HBsAg-positiv und wiederum
zwei positiv für HCV-Genom und Anti-HCV waren. Solche Raten infektiöser
Spender finden sich bei vorausgewählten homologen Blutspendern nicht [34,
50].
Anti-HBc-positive Spender fanden sich vor allem in den Gruppen für Eigenblutspende und autologe Plazentarestblutspende. In den schon zitierten Vergleichsarbeiten zur Frequenz positiver Infektionsbefunde bei autologen
Spenderinnen und Spendern finden sich keine Angaben zur Frequenz reaktiver Anti-HBc-Befunde. Allerdings existieren Untersuchungen zur Frequenz
reaktiver Anti-HBc-Befunde, auch aus Deutschland. Hier fanden Thierfelder
et al. im Rahmen einer nationalen Erhebung zur Prävalenz von Markern für
Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis C 1998, dass damals 7,0% der Bevölkerung Träger von Anti-HBc waren, 7,7% in den alten Bundesländern und
4,3% in den neuen Bundesländern [63]. In unserer Serie stellten den größten
70
Teil des untersuchten Personenkollektivs Spenderinnen von Plazentarestblut.
Insofern ist von Bedeutung, dass in der Studie von Thierfelder et al. in den
Altersgruppen der 18- bis 29-Jährigen und der 30- bis 39-Jährigen die Rate
Anti-HBc-Positiver 3,1% bzw. 3,7% betrug. Dies liegt erheblich über der Rate
Anti-HBc-positiver Plazentarestblutspenderinnen in unserer Fallserie, die mit
21 von 1.516 Frauen bei 1,39% lag. Im internationalen europäischen Vergleich gibt es Länder mit erheblich höherer, aber auch solche mit niedrigerer
Hepatitis-B-Virus-Durchseuchung als Deutschland [48]. Dies dürfte unter anderem mit der Anzahl hier lebender Personen mit Migrationshintergrund zusammenhängen, die zum Teil höhere Hepatitis-B-Durchseuchungsraten aufweisen als Personen ohne Migrationshintergrund [63].
Jüngst hat die Beschäftigung mit der Durchseuchung der deutschen Bevölkerung mit Hepatitis-B-Virus wieder vermehrte Aufmerksamkeit gefunden. Es
zeigt sich, dass neben der häufigsten Variante des Hepatitis-B-Virus auch
andere Varianten vorkommen, und dass diese hinter einem Teil der serologischen Konstellationen mit isoliertem Anti-HBc stecken. Bei einem Teil der
Personen, die HBsAg-negativ, aber Anti-HBc-positiv sind, besteht daher trotz
fehlender Nachweisbarkeit von HBs-Antigen und von HBV-DNA Infektiosität
[22, 55].
Für Schwangere und ihre Kinder hat sich jetzt gezeigt, dass isoliert Anti-HBcpositive Mütter mit einer Häufigkeit von etwa 6 bis 7% vertikal das HepatitisB-Virus auf ihr Kind übertragen [72]. Vor diesem Hintergrund ist die Erhebung
der Anti-HBc-Positivität bei Spenderinnen autologen und homologen Plazentarestbluts von eminenter Bedeutung. Denn wenn dieser Befund festgestellt
wird, besteht Anlass, eine unverzügliche Aktiv- und Passivimpfung des Neugeborenen durchzuführen. Diese sollte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (RKI), die sich auf der Internetseite des RKI in stets aktuellster Fassung finden, möglichst innerhalb von
48 Stunden nach der Entbindung erfolgen. Sie kann darüber hinaus aber bis
zum Tag 7 nachgeholt werden.
Zusammenfassend zeigte sich in der vorliegenden Untersuchung, dass ein
erheblicher Teil autologer Spenden zur Herstellung autologer Blutkomponen-
71
ten aller Art auffällige Befunde in Screeningtests auf HBV, HCV, HIV und
Treponema pallidum aufweist. 61 (3,21%) der untersuchten 1.930 Spenderinnen und Spender autologer Blutbestandteile sowie homologen Plazentarestbluts konnten als potentielle Infektionsträger identifiziert werden. Davon
waren 41 Anti-HBc positiv (2,12%). 9 (0,47%) reagierten initial im Anti-HCVTest und 4 (0,21%) im Anti-HIV-Test. Weiter reagierten 10 Personen (0,52%)
im Screeningtest auf Treponema pallidum. Insbesondere die Frequenz von
Anti-HBc-positiven Plazentarestblutspenderinnen in unserer Fallserie, die mit
21 von 1.516 Frauen bei 1,39% lag, ist bemerkenswert, weil diesen Frauen
zu empfehlen ist, ihr Neugeborenes unverzüglich aktiv und passiv gegen Hepatitis-B-Virus impfen zu lassen. Auch die Feststellung aktiver Infektionen mit
HIV oder HCV bei soeben Mutter gewordenen Frauen ist für diese von enormer Wichtigkeit, um einerseits sie selbst frühestmöglich einer geeigneten
Therapie zuzuführen, und um andererseits zu veranlassen, dass das Neugeborene abgestillt und auf schon eingetretene Infektionsübertragung untersucht wird.
72
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81
7.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Ag
Antigen
Ak
Antikörper
AMG
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
DDG
Deutschen Dermatologischen Gesellschaft
DNA
Desoxyribonukleinsäure
E-AT
Eigenserum für Augentropfen
E-EK
Eigenblut-Erythrozytenkonzentrat
E-MS
Eigenblut-Monozyten
E-PBSC
Autologe Stammzellspende
E-PRB
Autologe Plazentarestblutspende
E-TK
Eigenblut-Thrombozytenkonzentrat
ELFA
Enzyme-linked Fluorescent Assay
ELISA
Enzyme-linked Immunosorbent Assay
F-PRB
Allogene Plazentarestblutspende
FAU
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
FTA-Abs-Test
Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptions-Test
GM-CSF
Granulozyten-Makrophagen-Kolonie-stimulierender
Faktor
HBV
Hepatitis-B-Virus
HCV
Hepatitis-C-Virus
HIV
Humanes Immunschwäche-Virus
IE
Internationale Einheiten
IgA
Immunglobulin A
IgG
Immunglobulin G
IgM
Immunglobulin M
MHC-Moleküle
Major Histocompatibility Complex
NAT
Nukleinsäureamplifikationstechnik
PCR
Polymerasekettenreaktion
RNA
Ribonukleinsäure
TEP
Totalendoprothese
TFG
Transfusionsgesetz
TPPA
Treponema pallidum Partikel-Immunoassay
82
8.
DANKSAGUNG
Herrn Prof. Dr. Reinhold Eckstein danke ich für die freundliche Überlassung
des Themas.
Den Mitarbeitern der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen
Abteilung danke ich sehr für die Unterstützung bei der Erfassung der Daten.
Mein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Robert Zimmermann, der mich betreut und unterstützt hat, ein offenes Ohr für meine Fragen hatte sowie immer
Zeit fand für konstruktive Gespräche.
83
9.
LEBENSLAUF
Petra Rosemarie Hofmann
20.05.1977
geboren in Nürnberg als Tochter von Herbert und Margareta Hofmann, Schwester von Michael Hofmann
1984 - 1990
Grund- und Hauptschule in Heroldsberg
1990 - 1993
Veit-Stoß-Realschule in Nürnberg
Realschulabschluss
1993 - 1995
staatliche Fachoberschule in Nürnberg
Fachhochschulreife
1996 - 1999
Georg-Simon-Ohm Fachhochschule in Nürnberg
Studium der Technischen Chemie
Vordiplom
1999 - 2000
Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen
Studium der Chemie
1999 - 2001
Privates Abendgymnasium in Nürnberg
Allgemeine Hochschulreife
2001 - 2007
Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen
Studium der Humanmedizin
Ärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für
Ärzte
Nov. 2007
Approbation als Ärztin
Seit April 2008
Universitätsklinikum Regensburg
Assistenzärztin für Anästhesiologie
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