Veranstaltungskonzept Schneckenhof Mannheim, den 28. April 2009 Einleitung: Der Veranstaltungsort Schneckenhof unterliegt aufgrund seines Fassungsvermögens von mehr als 200 Personen der Versammlungsstättenverordnung. Folgende Punkte sind bei Veranstaltungen im Schneckenhof zu erfüllen: ⇒ Die Veranstaltung wird von einem Veranstaltungsleiter abgenommen und geleitet. Der Veranstaltungsleiter muss ständig anwesend sein. ⇒ Die Veranstaltung wird von einer Brandwache begleitet. ⇒ Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen müssen von der Firma Around GmbH geleitet und durchgeführt werden. ⇒ Die genehmigten Standpläne für Getränke und Essen sind einzuhalten. ⇒ Die Nutzung von offenem Feuer oder Gas in jeglicher Form ist untersagt. ⇒ Die genehmigten Standpläne für Equipment sind einzuhalten. ⇒ Absperrgitter / Bauzäune sind vor der Fete unter Anweisung des Veranstaltungsleiters so aufzubauen, dass der Bühnenbereich abgegrenzt wird. ⇒ Die gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit zu öffnen sein, dürfen nicht verschlossen oder versperrt werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch Ordner zu sichern. Im Schneckenhof ist der Zugang zum Torbogen, und der Zugang zur Zentralbibliothek als Fluchtwege freizuhalten und durch einen Ordnungsdienst zu sichern. Der Zugang zu den Toiletten im Schneckenhoffoyer ist ebenfalls frei zu halten. ⇒ Die Anzahl der Ordner im Schneckenhof wird auf mindestens 13 Ordner festgelegt. ⇒ Die Feten im Schneckenhof finden jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 1.00 Uhr statt. ⇒ Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für den Schneckenhof beträgt 2.400 Personen. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Firma Eventum UG mit der Bereitstellung eines Veranstaltungsleiters für die Veranstaltungen im Schneckenhof beauftragt. Die Veranstaltung im Schneckenhof wird von einem Mitarbeiter der Firma Eventum begleitet, dies ist wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes/Vertrages: Eventum UG Christian Weisenburger Ketscher Ring 14 68219 Mannheim Mobil: 0179-5636787 Email: [email protected] Um eine sichere Planung und Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten, ist es notwendig, sich zu Beginn des Semesters jedoch spätestens 21 Werktage vor Veranstaltungsdatum mit dem Eventmanagement der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner hierzu sind: Christian Weisenburger Tel: 0621 - 181 1117 Mobil: 0179 – 56 36 787 Telefax: 0621 - 181 1142 L9, 7, 1.OG, Zi. 101 Email: [email protected] Christian Burgahn Tel: 0621 - 181 1292 Mobil: 0179 - 78 05 340 Telefax: 0621 - 181 1142 L9, 7, 1.OG, Zi. 101 Email: [email protected] Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 2 Folgende Kosten (Netto Preise) entstehen bei einer Veranstaltung (Stand 31. März 2009): Kostenart Miete Schneckenhof ¤ 1600,00 Erklärung Aufbau an Wochenenden: 16.00 – 20.00 Uhr Veranstaltungsdauer: 20.00 – 1.00 Uhr Abbau: 1.00 – 3.00 Uhr Veranstaltungsleitung ¤ 600,00 1 Person Brandwache ¤ 300,00 2 Personen Sanitätsdienst ¤ 350,00 1 Krankenwagen mit Besatzung und 2 Rettungshelfer (RH) Reinigung ¤ 130,00 Toilettencontainer Toilettencontainer ¤ 350,00 Miete für 3 Toilettencontainer Bühnenüberdachung ¤ 350,00 Miete für Bühnenüberdachung Müllentsorgung ¤ 200,00 2 Müllcontainer Reinigung Schneckenhof ¤ 400,00 Kühlwagen ¤ 80,00 Gema siehe Tariftabelle GEMA Stand 2009 Insgesamt ¤ 4.360,00 Unsere Preise verstehen sich zzgl. der Kosten für GEMA und 19% USt. Kaution ¤ 5.000,00 Der Mietpreis versteht sich inkl. der Hausmeisterbetreuung für die Veranstaltungsdauer und den Abbau. Für jede weitere Stunde werden Hausmeistergebühren in Höhe von 45,00 ¤/h in Rechnung gestellt. Die Kaution wird nach der Veranstaltung mit den zu entrichtenden Kosten für Miete, Reinigung, Sanitätsdienst, GEMA und Getränke verrechnet. Die Kosten der zu entrichtenden Gebühren für GEMA ist dem beiliegenden Tarifauszug für Veranstaltungen 2009 zu entnehmen: Größe des Veranstaltungsraumes in qm ohne oder bis zu 1,00 ¤ bis zu 1,50 ¤ bis zu 2,50 ¤ bis zu 4,00 ¤ bis zu 6,00 ¤ bis zu 10,00 ¤ bis zu 20,00 ¤ bis zu 10,00 ¤ Schneckenhof (2.000 qm) mit Live-Musik mit Tonträgerwiedergaben 256,40 322,20 472,90 635,90 773,50 888,40 1.029,80 102,98 307,68 386,64 567,48 763,08 928,20 1.066,08 1.235,76 123,58 Die für die Veranstaltungen erforderliche Meldung an die GEMA ist von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH vorgenommen worden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Höhe des Eintrittsgeldes im Vorverkauf und an der Abendkasse bis spätestens 8 Werktage vor der Veranstaltung der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH mitzuteilen. Ein Nachweis des erhobenen Eintrittsgeldes (Eintrittskarte) ist vorzulegen. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH ist berechtigt, der GEMA die Daten des Veranstalters zu übermitteln. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 3 Technik: In Absprache mit der Stadt Mannheim wird die Ton- und Lichttechnik im Schneckenhof von einem Unternehmen gestellt. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Firma Around GmbH exklusiv mit der Bereitstellung von Licht- und Tontechnik in der Schneckenhofsaison 2009 beauftragt. Im Anhang befinden sich die Angebotsvarianten der Firma Around GmbH (Anhang 1: Technikangebot Around). Sanitätsdienst: Für die Veranstaltungen ist die gesetzlich erforderliche Sanitätsversorgung von der Mannheim Service und Marketing GmbH beauftragt worden: Universität Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Sebastian Sohns Kreisverband Ludwigshafen Sternstraße 195 67063 Ludwigshafen Tel.: 0621-63526-60 Fax: 0621-63526-33 E-Mail: [email protected] Die Kosten für den Sanitätsdienst sind vom Veranstalter zu tragen. Die konkreten Einsatzmodalitäten sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation rechtzeitig abzustimmen. Getränke: Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH übernimmt die Abwicklung aller gastronomischen Aktivitäten an Gertränken wie Bierbedarf (auch alkoholfreie, alkoholreduzierte und aromatisierte Biere), Biermischgetränken, Malztrunken und Malzmischtrunken und alkoholfreien Getränken (AfG) wie Coca Cola, Fanta usw. Die Veranstalter verpflichten sich, ihre Getränke auf dem von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bestimmten Lieferweg (Fa. Getränke-Stahl) zu beziehen. (Anhang 2: Getränke Stahl Preisliste) Bestellung: Die Getränke müssen spätestens 1 Woche vor der Fete schriftlich oder per Email bei [email protected] bestellt werden. Für den Schneckenhof wird empfohlen, die Ware am Vortag der Veranstaltung anliefern zu lassen, damit sie am Veranstaltungstag ausreichend gekühlt ist. Anlieferung/Abholung: Eine Kühlzelle (Kapazität: ca. 180 Kästen) befindet sich dauerhaft im Schneckenhof im Gebüschbereich. Ein Kühlwagen (Kapazität: ca. 250 Kästen) wird von dem Getränkelieferant Stahl genutzt um die bestellten Getränke anzuliefern und abzuholen. Dazwischen verbleibt dieser Kühlwagen im Schneckenhof in Brunnennähe und wird während der Fete genutzt. Die Getränke für den Brunnenbereich befinden sich bei Anlieferung im hinteren Teil des Kühlwagens, die Getränke für den Gebüschbereich im vorderen Teil des Kühlwagens um das Verteilen der Getränke auf Kühlwagen und Kühlzelle zu vereinfachen. Der Veranstalter ist für das Umlagern der Getränke verantwortlich. Waren- und Equipmentanlieferungen oder -abholungen für den Schneckenhof müssen bis spätestens 8.30 Uhr morgens abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung oder Abholung ab 15.30 Uhr möglich. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 4 Gastronomie-Equipment: Den Veranstaltern steht folgendes Gastronomie-Equipment kostenfrei zur Verfügung: ⇒ ⇒ ⇒ ⇒ ⇒ ⇒ ⇒ 1 Kühlzelle (Kapazität ca. 180 Kästen) 1 Kühlwagen (Kapazität ca. 250 Kästen) 4 Riffelblechtheken 6 fahrbare Riffelblechtheken 3 fahrbare Riffelblechkühltruhen 15 Bierzeltgarnituren 2 Spülwannen Das Gastronomie-Equipment wird nach der Veranstaltung gereinigt an dem dafür vorgesehenen Standort im Schneckenhof eingelagert. Weiteres kostenpflichtiges Gastronomie-Equipment kann bei der Firma Getränke Stahl gemäß beigefügter Liste bestellt werden (Anhang 2: Getränke Stahl Preisliste). Die Veranstaltungen im Schneckenhof finden jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 1.00 Uhr statt. Tätigkeiten Veranstaltungsleiter: Der Veranstaltungsleiter ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er gewährleistet die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Sanitätsdienst, Assistenten für Veranstaltungstechnik und Veranstalter. Der Veranstaltungsleiter ist weisungsbefugt und zur Einstellung der Veranstaltung verpflichtet, wenn die für die Sicherheit notwendigen Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Vorschriften nicht eingehalten werden. Veranstaltungsleiter, Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Sanitätsdienst, Assistent Veranstaltungstechnik und hauptverantwortliche Ansprechpartner vom Veranstalter treffen sich 19.15 Uhr im Campus Shop im Schneckenhoffoyer. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung wird Einhaltung der Vorschriften überprüft, danach wird die Veranstaltung vom Veranstaltungsleiter Durchführung frei gegeben. für um die zur Zudem übernimmt der Veranstaltungsleiter das Aufgabengebiet des Hausmeisters. ⇒ Wasseranschlüsse bereitstellen (Anbringung Hydrant) ⇒ Aufstellen der vorgeschriebenen Feuerlöscher (2 Feuerlöscher an den Ordnungsdienst übergeben, die im Einlassbereich zu platzieren sind, 2 Feuerlöscher an den Assistenten für Veranstaltungstechnik übergeben, die auf der Bühne zu platzieren sind) ⇒ Verlegung Wasserschläuche ⇒ Ansprechpartner Vorort bei Problemen (Strom, Wasser) ⇒ Bereitstellung Kehrbesen und Kehrschaufel ⇒ Kontrolle Abfallbeseitigung und Entsorgung ⇒ Kontrolle der Toilettenanlage nach der Veranstaltung ⇒ Kontrolle Equipment (geputzt und unbeschädigt) ⇒ Kontrolle auf die Entfernung von Deko-Elementen / Preis- bzw. Hinweisschilder ⇒ Kontrolle Reinigung vom Veranstaltungsgelände, insbesondere die Reinigung vor dem Schneckenhof. Zu reinigen ist beim Schneckenhof der Bereich Parkplatz Stiler Hof inkl. Durchgang zur Poststelle, in Richtung Otto-Selz-Straße bis zu den Straßenbahngleisen. Bei mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Schneckenhof und seine angrenzende Bereiche sind besenrein zu hinterlassen. ⇒ Ausfüllen Veranstaltungsprotokoll (Anhang 6: Veranstaltungsprotokoll) Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 5 Tätigkeiten Veranstalter: ⇒ Das Konzept der Fete (Art der Veranstaltung / Eintrittspreise / Besonderheiten) muss vorab den Ansprechpartnern der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH mitgeteilt werden (All you can drink- oder Schaumparty-Veranstaltungen werden nicht genehmigt). ⇒ Organisation der Abendkasse. ⇒ Organisation von Wechselgeld. ⇒ Der Ein- und Ausgangsbereich und die Notausgänge werden während der Veranstaltung ständig vom Veranstalter beaufsichtigt. ⇒ Kartenkontrolle bzw. Ausgabe von Auslasskarten müssen vom Veranstalter getätigt werden. ⇒ Standaufbau bzw. Standabbau. ⇒ Auf-, Abbau und Reinigung von Equipment. ⇒ Reinigung vom Veranstaltungsgelände. Bei mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Katakomben und seine angrenzende Bereiche sind besenrein zu hinterlassen. ⇒ Verantwortung für die Stromzufuhr der Kühlwägen im Schneckenhof. Die Stromkabel können 2 Tage vor der Fete im Campus Shop abgeholt werden, bzw die Stromkabel sind bereits an den Kühlwägen angebracht. Für die Durchführung der Veranstaltung ist Veranstalter: Name: Name: Vorname: Vorname: Straße: Straße: PLZ + Ort: PLZ + Ort: Mobil: Mobil: Email: Email: verantwortlich. Die Verantwortlichen müssen während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein. Tätigkeiten Tontechnik: In Absprache mit der Stadt Mannheim wird die Ton- und Lichttechnik im Schneckenhof von einem Unternehmen gestellt. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat folgende Firma mit der Bereitstellung beauftragt: Around GmbH Industriestrasse 35 D-68169 Mannheim Tel.: 0049-(0)621- 410788 0 Fax: 0049-(0)621-410788 29 e-mail:[email protected] Die Veranstalter haben die Möglichkeit zwischen 3 Paketen auszuwählen. Selbstverständlich können diese nach vorheriger Absprache mit der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH individuell angepasst werden. Die Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen werden von einem Assistenten für Veranstaltungstechnik geleitet und durchgeführt. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 6 Tätigkeiten Brandwache: Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Feuerwehr Mannheim mit der Bereitstellung der vorgeschriebenen Brandwache zur Einhaltung der Auflagen von der Stadt Mannheim beauftragt. ⇒ Die Benutzung von Feuer und offenem Licht ist bei derartigen Veranstaltungen nicht gestattet ⇒ Die Versammlungsstättenverordnung macht unter anderem bei Dekoration sowie Wand- und Deckenverkleidung (§19 sowie § 35) eindeutige Vorschriften. Es dürfen ausschließlich nur schwerentflammbare Stoffe nach DIN 1402 verwendet werden. Tätigkeiten Ordnungsdienst: Der Ordnungsdienst gewährleistet folgende Dienstleistungen: ⇒ Ordnungs- und Einlasskontrolle mit 13 Personen (Die Ordner werden nach Vorgabe des Veranstaltungsleiters positioniert)) ⇒ Die Sicherung der Notausgänge ist ständig zu gewährleisten, im Schneckenhof ist der Zugang zum Torbogen und der Notausgang Zentralbibliothek durch einen Ordnungsdienst zu sichern. ⇒ Ein- und Auslasskontrolle in das Schneckenhoffoyer (eventuell bildende Warteschlangen bilden sich im Freien vor dem Schneckenhoffoyer) ⇒ Die Ordner haben für einen lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem Campusgelände zu sorgen ⇒ Auf- und Abbau der mobilen Absperrgitter vor dem Einlassbereich Haupteingang (der Torbogen und der verlängerte Ausgangsbereich müssen komplett frei sind. Die Eingänge müssen seitlich vor dem Schneckenhof errichtet werden. Eventuell bildende Warteschlangen bilden sich im Freien, seitlich vor dem Schneckenhof) ⇒ Einlasskontrolle / Auslasskontrolle ⇒ Besenreines Hinterlassen Ihres Arbeitsplatzes Tätigkeiten Sanitätsdienst: Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Johanniter Ludwigshafen mit der Bereitstellung der gesetzlich erforderlichen Sanitätsversorgung beauftragt. Kontakt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Sebastian Sohns Kreisverband Ludwigshafen Sternstraße 195 67063 Ludwigshafen Tel.: 0621-63526-60 Fax: 0621-63526-33 E-Mail: [email protected] Toilettenanlagen im Schneckenhof: Es stehen 3 Toilettencontainer im Schneckenhof zur Verfügung, deren Nutzung für die Besucher kostenfrei ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Toilettenanlage im Schneckenhoffoyer zu öffnen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden: ⇒ Zwei Ordnungsdienstmitarbeiter regeln den Ein- und Auslass in das Schneckenhoffoyer (Eventuell bildende Warteschlangen bilden sich im freien vor dem Schneckenhoffoyer). ⇒ Für die Nutzung der Toilettenanlage wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 30 Cent erhoben. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 7 ⇒ Es werden von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH 2 Toilettenfrauen eingesetzt (eine nimmt die Gebühren ein, die andere reinigt und kontrolliert die Nutzung der Toiletten). ⇒ Während der „Stoßzeiten“ (zwischen 22.00 Uhr und 1.00 Uhr) werden die Toiletten bei Bedarf von den Toilettenfrauen kurz geschlossen, damit sie gereinigt werden können. ⇒ Ein Hinweisschild wird die Besucher auf die gebührenpflichtige Nutzung der Toilettenanlage aufmerksam machen. Auf- und Abbauzeiten für den Schneckenhof: ⇒ Aufbauarbeiten für die Veranstaltungen, die den Lehr- und Lernbetrieb nicht beeinträchtigen, können ganztätig ausgeführt werden. ⇒ ab 16.00 Uhr kann mit dem Aufbau begonnen werden. (gilt ausdrücklich auch für den Aufbau der Technik / Aufbauarbeiten der Technik können schon am Vortag begonnen werden) ⇒ Ein erster Sound- bzw. Toncheck im Schneckenhof ist zwischen den Veranstaltungsblöcken B5 und B6 von 17.00 – 17.15 Uhr und ab 18.45 Uhr nach dem Veranstaltungsblock B 6 gestattet. ⇒ Abbau und Abtransporte im Schneckenhof sind am folgenden Werktag bis 8.30 vor dem ersten Veranstaltungsblock B 1 abzuschließen. Toreinfahrt zum Schneckenhof: Die Zufahrt zum Schneckenhof (Torbogen) hat folgende Maße: 2,40 m Breite x 3,50 m Höhe Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 8 Gesetzliche Vorschriften Neben den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim unterliegen die Veranstaltungsorte Katakomben und Schneckenhof aufgrund ihres Fassungsvermögens von mehr als 200 Personen, der Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 28.4.2004. Dem Veranstalter ist ein Auszug aus der Versammlungsstättenverordnung übergeben worden. Auf Wusch kann dem Veranstalter ein Auszug aus den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim übergeben werden. Das Anbringen von Werbebannern am denkmalgeschützten Gemäuer ist grundsätzlich untersagt und bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung. 1. Besucherzahl Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für den Schneckenhof der Universität Mannheim beträgt 2.400 Personen. 2. Rettungswege Alle gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit von innen zu öffnen sein. Sie dürfen nicht verschlossen werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch Sicherheitspersonal zu sichern. 3. 3. a Brandschutz Die Benutzung von Feuer und offenem Licht ist bei derartigen Veranstaltungen nicht gestattet ist. In den Katakomben besteht Rauchverbot. Die Versammlungsstättenverordnung macht unter anderem in Punkten Dekoration sowie Wandund Deckenverkleidung (§19 sowie § 35) eindeutige Vorschriften. Es dürfen hier ausschließlich nur schwerentflammbare Stoffe nach DIN 1402 verwendet werden. Der Betrieb von Gas und von Gasbetriebenen Geräten im Schneckenhof ist untersagt.. 3. b 3.c 4. 4. a 4. b 4. c 4. d 5. 5. b 5. c 5. d Ordnungsdienst Ausgehend von der maximalen Gesamtbesucherzahl wird die Anzahl vom Sicherheitspersonal in den Katakomben auf mindestens 5 Personen festgelegt. Die Sicherheitspersonal haben für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen, insbesondere hat das Ordnungspersonal die Aufgabe vor und nach den Veranstaltungen für ein lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem Campusgelände zu sorgen. Das Sicherheitspersonal ist eindeutig zu kennzeichnen, z. B. durch einheitliche Kleidung oder durch Armbinden. Der Veranstalter hat den Ordnungsdienst bereitzustellen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Sanitätsdienst 5. a Für die Veranstaltungen wird die gesetzlich erforderliche Sanitätsversorgung von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beauftragt. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Sebastian Sohns Kreisverband Ludwigshafen Sternstraße 195 67063 Ludwigshafen Tel.: 0621-63526-60 Fax: 0621-63526-33 E-Mail: [email protected] Der Sanitätsdienst errichtet im Ostflügel, EG vor den Katakomben ein Medical Center. Die Kosten für den Sanitätsdienst sind vom Veranstalter zu tragen. Die konkreten Einsatzmodalitäten sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation rechtzeitig abzustimmen. Hierzu gehört auch eine Information der Rettungsleitstelle. Der Veranstalter hat geeignete Plätze als Sanitätsstützpunkte zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Standorte sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation festzulegen. Die Zu- und Abfahrtswege für die Fahrzeuge des Sanitätsdienstes sind ständig freizuhalten. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 9 6. Verantwortlicher Leiter Für die Durchführung der Veranstaltung ist Name: _______________________________ Straße: _______________________________ Stadt: _______________________________ Mobil: _______________________________ verantwortlich. Der Verantwortliche muss während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein. 7. Immissionen Die Lautstärke der Musik sowie der Lautsprecheranlage ist so einzustellen und zu betreiben, dass die Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm vom 26.08.1998 unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung der Umgebung nicht überschritten werden. Kommt es bei Überschreitungen der oben genannten Immissionsrichtwerte zu Beschwerden aus der Nachbarschaft, so sind die Lärmbelästigungen grundsätzlich als erheblich im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes anzusehen. Die Polizei ist dann befugt, die störenden Aktivitäten zu untersagen bzw. die Veranstaltung abzubrechen. 8. Polizei Der Einsatz des Polizeivollzugsdienstes wird in eigener Zuständigkeit durch das Polizeipräsidium Mannheim geregelt. 9. Außenbereich Der Außenbereich (Zugangswege sowie Grünanlagen) ist unmittelbar nach der Veranstaltung komplett zu reinigen. Ist dies nicht geschehen, wird die Reinigung unmittelbar von der Stadt Mannheim zu Lasten des Veranstalters veranlasst. Bewirtung jeglicher Art ist im Außenbereich untersagt. 10. Auf- und Einbauten Für alle Auf- und Einbauten sind die baurechtlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. 11. Aufsicht Für die Beaufsichtigung der Veranstaltung durch die jeweils zuständigen Stellen hat der Veranstalter den freien Zugang des hierfür erforderlichen Personals sicherzustellen. Weisungen durch den betreuenden Hausmeister sind folge zu leisten. 12. Ess- und Trink- und Kochgeschirr Um Abfall zu vermeiden und Rohstoffe zu sparen sollte ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet werden. Die Benutzung von Einwegbechern ist untersagt. Für die Abgabe von Glasbehältnissen (Flaschen, Gläser, etc.) ist je Behältniss ein Mindestpfand in Höhe von 2,00 ¤ zu erheben. 13. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen Sämtliche erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter bei den jeweils zuständigen Stellen einzuholen (z.B. Gestattung für Bewirtung). Die erforderliche Meldung an die Gema wurde von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beantragt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der jeweilige Mieter bzw. Veranstalter im Sinne des Urheberrechtgesetzes verpflichtet ist, entstehende Gema Gebühren zu entrichten. Die Vermieterin ist berechtigt, der Gema die Daten des Veranstalters zu übermitteln. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 10 14. Auflagen: Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Räume ganz oder teilweise einem Dritten zu überlassen. Dasselbe gilt für jede sonstige Art der vollständigen oder teilweisen Überlassung von Rechten aus dieser Vereinbarung sowie für die Ausübungsgestattung zu Gunsten eines Dritten. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH kann von der Vereinbarung jederzeit zurücktreten oder die Vereinbarung fristlos kündigen insbesondere aber, wenn a. b. c. eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung droht oder die Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt, der Veranstalter gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere eine andere als in dieser Vereinbarung vorgesehene Veranstaltung ankündigt oder durchführt. Rücktrittsabsichten des Veranstalters sind der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Überlassungstag schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Mitteilungsversäumnisses behält sich die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH vor, dem Veranstalter 50 (fünfzig) v.H. des vereinbarten Betrages als Entschädigung für anderweitig entgangene Überlassungsoptionen der vereinbarten Räumlichkeiten zu berechnen. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die anlässlich der Überlassung der Räumlichkeiten durch die Veranstaltung oder durch Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Veranstaltung an den landeseigenen Räumen, Gebäuden, Einrichtungen, Grundstücken einschließlich der Zufahrtswege entstehen und ist verpflichtet alle aufgetretenen Schäden unverzüglich der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH zu melden und Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Risiken durch eine Haftpflichtversicherung einschließlich Glasversicherung abzudecken. Der Versicherungsnachweis ist der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bis spätestens 8 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Der Veranstalter hat alle Maßnahmen zu veranlassen, welche die Haftungsfreistellung der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH fördern (Haftungsausschlusserklärung des Veranstalters etc.). Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass der Zweck der Veranstaltung nicht gegen Gesetze verstößt und keine Ziele verfolgt, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen. Die Kaution für die Anmietung der Katakomben beträgt 5.000,00 ¤ und ist spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsdatum auf das Konto Nr. 7496506513 bei der Baden-Württembergischen Bank (BLZ 60050101) unter Angabe des Namens der Fete zu überweisen. Der Kontoinhaber lautet: Universität Mannheim Service und Marketing GmbH. Die Kaution wird mit der Miete und dem Getränkeverbrauch verrechnet. Das ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltungsprotokoll ist innerhalb von 4 Werktagen der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH zukommen zu lassen. Seite 8, Seite 9 und Seite 10 zur Kenntnis genommen: Mannheim, den ______________________ ___________________________________ (Unterschrift verantwortlicher Leiter) Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Checkliste Feten Name der Veranstaltung: _______________________________ Veranstaltungsdatum: _______________________________ Veranstaltungsort: _______________________________ Name des Veranstalters: _______________________________ Ansprechpartner: _______________________________ Straße: _______________________________ Adresse: _______________________________ Mobiltelefon: _______________________________ Emailadresse: _______________________________ Kopie von Personalausweis? Fetenkonzept unterschrieben? Kaution eingegangen? Getränkebestellung erledigt? Veranstaltungsprotokoll erhalten? Getränkeabrechnung erledigt? Endabrechnung erledigt? Seite 11 Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 12 Veranstaltungsprotokoll Hausmeister: __________________________________________________________ Mobil: __________________________________________________________ Dienstantritt: __________________________________________________________ Dienstende: __________________________________________________________ Veranstaltung: __________________________________________________________ Veranstalter: __________________________________________________________ Mobil: __________________________________________________________ Datum: __________________________________________________________ Beginn Aufbau: __________________________________________________________ Beginn Veranstaltung: __________________________________________________________ Ende Veranstaltung: __________________________________________________________ Ende Abbau: __________________________________________________________ Art Ja Nein Bemerkung Veranstaltungsort Besenrein Otto-Selz-Straße / Ehrenhof Müllentsorgung Reinigung Equipment Aufräumen Equipment Toilettenanlage Beschädigungen Bestätigung des Fetenablaufs ______________________________ Veranstalter ______________________________ Hausmeister