Veranstaltungskonzept Schneckenhof

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Veranstaltungskonzept Schneckenhof
Mannheim, den 28. April 2009
Einleitung:
Der Veranstaltungsort Schneckenhof unterliegt aufgrund seines Fassungsvermögens von mehr als 200
Personen der Versammlungsstättenverordnung. Folgende Punkte sind bei Veranstaltungen im
Schneckenhof zu erfüllen:
⇒ Die Veranstaltung wird von einem Veranstaltungsleiter abgenommen und geleitet. Der
Veranstaltungsleiter muss ständig anwesend sein.
⇒ Die Veranstaltung wird von einer Brandwache begleitet.
⇒ Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen müssen
von der Firma Around GmbH geleitet und durchgeführt werden.
⇒ Die genehmigten Standpläne für Getränke und Essen sind einzuhalten.
⇒ Die Nutzung von offenem Feuer oder Gas in jeglicher Form ist untersagt.
⇒ Die genehmigten Standpläne für Equipment sind einzuhalten.
⇒ Absperrgitter / Bauzäune sind vor der Fete unter Anweisung des Veranstaltungsleiters so
aufzubauen, dass der Bühnenbereich abgegrenzt wird.
⇒ Die gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit zu öffnen sein, dürfen nicht verschlossen
oder versperrt werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch Ordner zu sichern.
Im Schneckenhof ist der Zugang zum Torbogen, und der Zugang zur Zentralbibliothek als
Fluchtwege freizuhalten und durch einen Ordnungsdienst zu sichern. Der Zugang zu den
Toiletten im Schneckenhoffoyer ist ebenfalls frei zu halten.
⇒ Die Anzahl der Ordner im Schneckenhof wird auf mindestens 13 Ordner festgelegt.
⇒ Die Feten im Schneckenhof finden jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 1.00 Uhr statt.
⇒ Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für den Schneckenhof beträgt 2.400 Personen.
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Firma Eventum UG mit der
Bereitstellung eines Veranstaltungsleiters für die Veranstaltungen im Schneckenhof beauftragt. Die
Veranstaltung im Schneckenhof wird von einem Mitarbeiter der Firma Eventum begleitet, dies ist
wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes/Vertrages:
Eventum UG
Christian Weisenburger
Ketscher Ring 14
68219 Mannheim
Mobil: 0179-5636787
Email: [email protected]
Um eine sichere Planung und Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten, ist es notwendig, sich
zu Beginn des Semesters jedoch spätestens 21 Werktage vor Veranstaltungsdatum mit dem
Eventmanagement der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner hierzu sind:
Christian Weisenburger
Tel: 0621 - 181 1117
Mobil: 0179 – 56 36 787
Telefax: 0621 - 181 1142
L9, 7, 1.OG, Zi. 101
Email: [email protected]
Christian Burgahn
Tel: 0621 - 181 1292
Mobil: 0179 - 78 05 340
Telefax: 0621 - 181 1142
L9, 7, 1.OG, Zi. 101
Email: [email protected]
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Folgende Kosten (Netto Preise) entstehen bei einer Veranstaltung (Stand 31. März 2009):
Kostenart
Miete
Schneckenhof
¤ 1600,00
Erklärung
Aufbau an Wochenenden: 16.00 – 20.00 Uhr
Veranstaltungsdauer: 20.00 – 1.00 Uhr
Abbau: 1.00 – 3.00 Uhr
Veranstaltungsleitung
¤ 600,00
1 Person
Brandwache
¤ 300,00
2 Personen
Sanitätsdienst
¤ 350,00
1 Krankenwagen mit Besatzung und
2 Rettungshelfer (RH)
Reinigung
¤ 130,00
Toilettencontainer
Toilettencontainer
¤ 350,00
Miete für 3 Toilettencontainer
Bühnenüberdachung
¤ 350,00
Miete für Bühnenüberdachung
Müllentsorgung
¤ 200,00
2 Müllcontainer
Reinigung Schneckenhof
¤ 400,00
Kühlwagen
¤ 80,00
Gema
siehe Tariftabelle GEMA Stand 2009
Insgesamt
¤ 4.360,00 Unsere Preise verstehen sich zzgl. der Kosten
für GEMA und 19% USt.
Kaution
¤ 5.000,00
Der Mietpreis versteht sich inkl. der Hausmeisterbetreuung für die Veranstaltungsdauer und den Abbau.
Für jede weitere Stunde werden Hausmeistergebühren in Höhe von 45,00 ¤/h in Rechnung gestellt. Die
Kaution wird nach der Veranstaltung mit den zu entrichtenden Kosten für Miete, Reinigung,
Sanitätsdienst, GEMA und Getränke verrechnet.
Die Kosten der zu entrichtenden Gebühren für GEMA ist dem beiliegenden Tarifauszug für
Veranstaltungen 2009 zu entnehmen:
Größe des
Veranstaltungsraumes
in qm
ohne
oder bis
zu 1,00
¤
bis zu
1,50 ¤
bis zu
2,50 ¤
bis zu
4,00 ¤
bis zu
6,00 ¤
bis zu
10,00 ¤
bis zu
20,00 ¤
bis zu
10,00 ¤
Schneckenhof (2.000 qm)
mit Live-Musik
mit
Tonträgerwiedergaben
256,40 322,20 472,90 635,90 773,50
888,40 1.029,80 102,98
307,68 386,64 567,48 763,08 928,20 1.066,08 1.235,76 123,58
Die für die Veranstaltungen erforderliche Meldung an die GEMA ist von der Universität Mannheim
Service und Marketing GmbH vorgenommen worden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Höhe des
Eintrittsgeldes im Vorverkauf und an der Abendkasse bis spätestens 8 Werktage vor der Veranstaltung
der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH mitzuteilen. Ein Nachweis des erhobenen
Eintrittsgeldes (Eintrittskarte) ist vorzulegen. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH
ist berechtigt, der GEMA die Daten des Veranstalters zu übermitteln.
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Technik:
In Absprache mit der Stadt Mannheim wird die Ton- und Lichttechnik im Schneckenhof von einem
Unternehmen gestellt. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Firma Around
GmbH exklusiv mit der Bereitstellung von Licht- und Tontechnik in der Schneckenhofsaison 2009
beauftragt. Im Anhang befinden sich die Angebotsvarianten der Firma Around GmbH (Anhang 1:
Technikangebot Around).
Sanitätsdienst:
Für die Veranstaltungen ist die gesetzlich erforderliche Sanitätsversorgung von der
Mannheim Service und Marketing GmbH beauftragt worden:
Universität
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Sebastian Sohns
Kreisverband Ludwigshafen
Sternstraße 195
67063 Ludwigshafen
Tel.: 0621-63526-60
Fax: 0621-63526-33
E-Mail: [email protected]
Die Kosten für den Sanitätsdienst sind vom Veranstalter zu tragen. Die konkreten Einsatzmodalitäten
sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation rechtzeitig abzustimmen.
Getränke:
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH übernimmt die Abwicklung aller
gastronomischen Aktivitäten an Gertränken wie Bierbedarf (auch alkoholfreie, alkoholreduzierte und
aromatisierte Biere), Biermischgetränken, Malztrunken und Malzmischtrunken und alkoholfreien
Getränken (AfG) wie Coca Cola, Fanta usw. Die Veranstalter verpflichten sich, ihre Getränke auf dem
von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bestimmten Lieferweg (Fa. Getränke-Stahl)
zu beziehen. (Anhang 2: Getränke Stahl Preisliste)
Bestellung:
Die Getränke müssen spätestens 1 Woche vor der Fete schriftlich oder per Email bei [email protected] bestellt werden. Für den Schneckenhof wird empfohlen, die Ware am Vortag der
Veranstaltung anliefern zu lassen, damit sie am Veranstaltungstag ausreichend gekühlt ist.
Anlieferung/Abholung:
Eine Kühlzelle (Kapazität: ca. 180 Kästen) befindet sich dauerhaft im Schneckenhof im Gebüschbereich.
Ein Kühlwagen (Kapazität: ca. 250 Kästen) wird von dem Getränkelieferant Stahl genutzt um die
bestellten Getränke anzuliefern und abzuholen. Dazwischen verbleibt dieser Kühlwagen im
Schneckenhof in Brunnennähe und wird während der Fete genutzt. Die Getränke für den
Brunnenbereich befinden sich bei Anlieferung im hinteren Teil des Kühlwagens, die Getränke für den
Gebüschbereich im vorderen Teil des Kühlwagens um das Verteilen der Getränke auf Kühlwagen und
Kühlzelle zu vereinfachen. Der Veranstalter ist für das Umlagern der Getränke verantwortlich.
Waren- und Equipmentanlieferungen oder -abholungen für den Schneckenhof müssen bis spätestens
8.30 Uhr morgens abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung oder Abholung ab 15.30
Uhr möglich.
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Gastronomie-Equipment:
Den Veranstaltern steht folgendes Gastronomie-Equipment kostenfrei zur Verfügung:
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
1 Kühlzelle (Kapazität ca. 180 Kästen)
1 Kühlwagen (Kapazität ca. 250 Kästen)
4 Riffelblechtheken
6 fahrbare Riffelblechtheken
3 fahrbare Riffelblechkühltruhen
15 Bierzeltgarnituren
2 Spülwannen
Das Gastronomie-Equipment wird nach der Veranstaltung gereinigt an dem dafür vorgesehenen
Standort im Schneckenhof eingelagert. Weiteres kostenpflichtiges Gastronomie-Equipment kann bei der
Firma Getränke Stahl gemäß beigefügter Liste bestellt werden (Anhang 2: Getränke Stahl Preisliste).
Die Veranstaltungen im Schneckenhof finden jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 1.00 Uhr statt.
Tätigkeiten Veranstaltungsleiter:
Der Veranstaltungsleiter ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften
verantwortlich. Er gewährleistet die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache,
Sanitätsdienst, Assistenten für Veranstaltungstechnik und Veranstalter. Der Veranstaltungsleiter ist
weisungsbefugt und zur Einstellung der Veranstaltung verpflichtet, wenn die für die Sicherheit
notwendigen Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn
Vorschriften nicht eingehalten werden.
Veranstaltungsleiter,
Ordnungsdienst,
Brandsicherheitswache,
Sanitätsdienst,
Assistent
Veranstaltungstechnik und hauptverantwortliche Ansprechpartner vom Veranstalter treffen sich
19.15 Uhr im Campus Shop im Schneckenhoffoyer. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung wird
Einhaltung der Vorschriften überprüft, danach wird die Veranstaltung vom Veranstaltungsleiter
Durchführung frei gegeben.
für
um
die
zur
Zudem übernimmt der Veranstaltungsleiter das Aufgabengebiet des Hausmeisters.
⇒ Wasseranschlüsse bereitstellen (Anbringung Hydrant)
⇒ Aufstellen der vorgeschriebenen Feuerlöscher (2 Feuerlöscher an den Ordnungsdienst
übergeben, die im Einlassbereich zu platzieren sind, 2 Feuerlöscher an den Assistenten für
Veranstaltungstechnik übergeben, die auf der Bühne zu platzieren sind)
⇒ Verlegung Wasserschläuche
⇒ Ansprechpartner Vorort bei Problemen (Strom, Wasser)
⇒ Bereitstellung Kehrbesen und Kehrschaufel
⇒ Kontrolle Abfallbeseitigung und Entsorgung
⇒ Kontrolle der Toilettenanlage nach der Veranstaltung
⇒ Kontrolle Equipment (geputzt und unbeschädigt)
⇒ Kontrolle auf die Entfernung von Deko-Elementen / Preis- bzw. Hinweisschilder
⇒ Kontrolle Reinigung vom Veranstaltungsgelände, insbesondere die Reinigung vor dem
Schneckenhof. Zu reinigen ist beim Schneckenhof der Bereich Parkplatz Stiler Hof inkl.
Durchgang zur Poststelle, in Richtung Otto-Selz-Straße bis zu den Straßenbahngleisen. Bei
mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragt und dem
Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Schneckenhof und seine angrenzende Bereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
⇒ Ausfüllen Veranstaltungsprotokoll (Anhang 6: Veranstaltungsprotokoll)
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Tätigkeiten Veranstalter:
⇒ Das Konzept der Fete (Art der Veranstaltung / Eintrittspreise / Besonderheiten) muss vorab den
Ansprechpartnern der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH mitgeteilt werden
(All you can drink- oder Schaumparty-Veranstaltungen werden nicht genehmigt).
⇒ Organisation der Abendkasse.
⇒ Organisation von Wechselgeld.
⇒ Der Ein- und Ausgangsbereich und die Notausgänge werden während der Veranstaltung
ständig vom Veranstalter beaufsichtigt.
⇒ Kartenkontrolle bzw. Ausgabe von Auslasskarten müssen vom Veranstalter getätigt werden.
⇒ Standaufbau bzw. Standabbau.
⇒ Auf-, Abbau und Reinigung von Equipment.
⇒ Reinigung vom Veranstaltungsgelände. Bei mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit
der Reinigung beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Katakomben und
seine angrenzende Bereiche sind besenrein zu hinterlassen.
⇒ Verantwortung für die Stromzufuhr der Kühlwägen im Schneckenhof. Die Stromkabel
können 2 Tage vor der Fete im Campus Shop abgeholt werden, bzw die Stromkabel sind
bereits an den Kühlwägen angebracht.
Für die Durchführung der Veranstaltung ist
Veranstalter:
Name:
Name:
Vorname:
Vorname:
Straße:
Straße:
PLZ + Ort:
PLZ + Ort:
Mobil:
Mobil:
Email:
Email:
verantwortlich. Die Verantwortlichen müssen während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein.
Tätigkeiten Tontechnik:
In Absprache mit der Stadt Mannheim wird die Ton- und Lichttechnik im Schneckenhof von einem
Unternehmen gestellt. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat folgende Firma mit
der Bereitstellung beauftragt:
Around GmbH
Industriestrasse 35
D-68169 Mannheim
Tel.: 0049-(0)621- 410788 0
Fax: 0049-(0)621-410788 29
e-mail:[email protected]
Die Veranstalter haben die Möglichkeit zwischen 3 Paketen auszuwählen. Selbstverständlich können
diese nach vorheriger Absprache mit der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH individuell
angepasst werden. Die Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen
Einrichtungen werden von einem Assistenten für Veranstaltungstechnik geleitet und durchgeführt.
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Tätigkeiten Brandwache:
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Feuerwehr Mannheim mit der
Bereitstellung der vorgeschriebenen Brandwache zur Einhaltung der Auflagen von der Stadt Mannheim
beauftragt.
⇒ Die Benutzung von Feuer und offenem Licht ist bei derartigen Veranstaltungen nicht gestattet
⇒ Die Versammlungsstättenverordnung macht unter anderem bei Dekoration sowie Wand- und
Deckenverkleidung (§19 sowie § 35) eindeutige Vorschriften. Es dürfen ausschließlich nur
schwerentflammbare Stoffe nach DIN 1402 verwendet werden.
Tätigkeiten Ordnungsdienst:
Der Ordnungsdienst gewährleistet folgende Dienstleistungen:
⇒ Ordnungs- und Einlasskontrolle mit 13 Personen (Die Ordner werden nach Vorgabe des
Veranstaltungsleiters positioniert))
⇒ Die Sicherung der Notausgänge ist ständig zu gewährleisten, im Schneckenhof ist der Zugang
zum Torbogen und der Notausgang Zentralbibliothek durch einen Ordnungsdienst zu sichern.
⇒ Ein- und Auslasskontrolle in das Schneckenhoffoyer (eventuell bildende Warteschlangen bilden
sich im Freien vor dem Schneckenhoffoyer)
⇒ Die Ordner haben für einen lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem Campusgelände
zu sorgen
⇒ Auf- und Abbau der mobilen Absperrgitter vor dem Einlassbereich Haupteingang (der Torbogen
und der verlängerte Ausgangsbereich müssen komplett frei sind. Die Eingänge müssen seitlich
vor dem Schneckenhof errichtet werden. Eventuell bildende Warteschlangen bilden sich im
Freien, seitlich vor dem Schneckenhof)
⇒ Einlasskontrolle / Auslasskontrolle
⇒ Besenreines Hinterlassen Ihres Arbeitsplatzes
Tätigkeiten Sanitätsdienst:
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Johanniter Ludwigshafen mit der
Bereitstellung der gesetzlich erforderlichen Sanitätsversorgung beauftragt.
Kontakt:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Sebastian Sohns
Kreisverband Ludwigshafen
Sternstraße 195
67063 Ludwigshafen
Tel.: 0621-63526-60
Fax: 0621-63526-33
E-Mail: [email protected]
Toilettenanlagen im Schneckenhof:
Es stehen 3 Toilettencontainer im Schneckenhof zur Verfügung, deren Nutzung für die Besucher
kostenfrei ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Toilettenanlage im Schneckenhoffoyer zu
öffnen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:
⇒ Zwei Ordnungsdienstmitarbeiter regeln den Ein- und Auslass in das Schneckenhoffoyer
(Eventuell bildende Warteschlangen bilden sich im freien vor dem Schneckenhoffoyer).
⇒ Für die Nutzung der Toilettenanlage wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 30 Cent erhoben.
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Seite 7
⇒ Es werden von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH 2 Toilettenfrauen
eingesetzt (eine nimmt die Gebühren ein, die andere reinigt und kontrolliert die Nutzung der
Toiletten).
⇒ Während der „Stoßzeiten“ (zwischen 22.00 Uhr und 1.00 Uhr) werden die Toiletten bei Bedarf
von den Toilettenfrauen kurz geschlossen, damit sie gereinigt werden können.
⇒ Ein Hinweisschild wird die Besucher auf die gebührenpflichtige Nutzung der Toilettenanlage
aufmerksam machen.
Auf- und Abbauzeiten für den Schneckenhof:
⇒ Aufbauarbeiten für die Veranstaltungen, die den Lehr- und Lernbetrieb nicht beeinträchtigen,
können ganztätig ausgeführt werden.
⇒ ab 16.00 Uhr kann mit dem Aufbau begonnen werden. (gilt ausdrücklich auch für den Aufbau
der Technik / Aufbauarbeiten der Technik können schon am Vortag begonnen werden)
⇒ Ein erster Sound- bzw. Toncheck im Schneckenhof ist zwischen den Veranstaltungsblöcken B5
und B6 von 17.00 – 17.15 Uhr und ab 18.45 Uhr nach dem Veranstaltungsblock B 6 gestattet.
⇒ Abbau und Abtransporte im Schneckenhof sind am folgenden Werktag bis 8.30 vor dem ersten
Veranstaltungsblock B 1 abzuschließen.
Toreinfahrt zum Schneckenhof:
Die Zufahrt zum Schneckenhof (Torbogen) hat folgende Maße:
2,40 m Breite x 3,50 m Höhe
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Gesetzliche Vorschriften
Neben den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim unterliegen die Veranstaltungsorte Katakomben
und Schneckenhof aufgrund ihres Fassungsvermögens von mehr als 200 Personen, der
Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 28.4.2004. Dem Veranstalter
ist ein Auszug aus der Versammlungsstättenverordnung übergeben worden. Auf Wusch kann dem
Veranstalter ein Auszug aus den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim übergeben werden.
Das Anbringen von Werbebannern am denkmalgeschützten Gemäuer ist grundsätzlich untersagt und
bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung.
1.
Besucherzahl
Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für den Schneckenhof der Universität Mannheim
beträgt 2.400 Personen.
2.
Rettungswege
Alle gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit von innen zu öffnen sein. Sie dürfen
nicht verschlossen werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch
Sicherheitspersonal zu sichern.
3.
3. a
Brandschutz
Die Benutzung von Feuer und offenem Licht ist bei derartigen Veranstaltungen nicht gestattet
ist. In den Katakomben besteht Rauchverbot.
Die Versammlungsstättenverordnung macht unter anderem in Punkten Dekoration sowie Wandund Deckenverkleidung (§19 sowie § 35) eindeutige Vorschriften. Es dürfen hier ausschließlich
nur schwerentflammbare Stoffe nach DIN 1402 verwendet werden.
Der Betrieb von Gas und von Gasbetriebenen Geräten im Schneckenhof ist untersagt..
3. b
3.c
4.
4. a
4. b
4. c
4. d
5.
5. b
5. c
5. d
Ordnungsdienst
Ausgehend von der maximalen Gesamtbesucherzahl wird die Anzahl vom Sicherheitspersonal in
den Katakomben auf mindestens 5 Personen festgelegt.
Die Sicherheitspersonal haben für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen,
insbesondere hat das Ordnungspersonal die Aufgabe vor und nach den Veranstaltungen für ein
lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem Campusgelände zu sorgen.
Das Sicherheitspersonal ist eindeutig zu kennzeichnen, z. B. durch einheitliche Kleidung oder
durch Armbinden.
Der Veranstalter hat den Ordnungsdienst bereitzustellen und die Kosten hierfür zu übernehmen.
Sanitätsdienst
5. a
Für die Veranstaltungen wird die gesetzlich erforderliche Sanitätsversorgung von der
Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beauftragt.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Sebastian Sohns
Kreisverband Ludwigshafen
Sternstraße 195
67063 Ludwigshafen
Tel.: 0621-63526-60
Fax: 0621-63526-33
E-Mail: [email protected]
Der Sanitätsdienst errichtet im Ostflügel, EG vor den Katakomben ein Medical Center. Die
Kosten für den Sanitätsdienst sind vom Veranstalter zu tragen.
Die konkreten Einsatzmodalitäten sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation rechtzeitig
abzustimmen. Hierzu gehört auch eine Information der Rettungsleitstelle.
Der Veranstalter hat geeignete Plätze als Sanitätsstützpunkte zur Verfügung zu stellen. Die
einzelnen Standorte sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation festzulegen.
Die Zu- und Abfahrtswege für die Fahrzeuge des Sanitätsdienstes sind ständig freizuhalten.
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Seite 9
6.
Verantwortlicher Leiter
Für die Durchführung der Veranstaltung ist
Name: _______________________________
Straße: _______________________________
Stadt: _______________________________
Mobil: _______________________________
verantwortlich. Der Verantwortliche muss während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein.
7. Immissionen
Die Lautstärke der Musik sowie der Lautsprecheranlage ist so einzustellen und zu betreiben, dass die
Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm vom 26.08.1998 unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung der Umgebung nicht überschritten werden.
Kommt es bei Überschreitungen der oben genannten Immissionsrichtwerte zu Beschwerden aus der
Nachbarschaft, so sind die Lärmbelästigungen grundsätzlich als erheblich im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes anzusehen. Die Polizei ist dann befugt, die störenden Aktivitäten zu
untersagen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.
8. Polizei
Der Einsatz des Polizeivollzugsdienstes wird in eigener Zuständigkeit durch das Polizeipräsidium
Mannheim geregelt.
9. Außenbereich
Der Außenbereich (Zugangswege sowie Grünanlagen) ist unmittelbar nach der Veranstaltung komplett
zu reinigen. Ist dies nicht geschehen, wird die Reinigung unmittelbar von der Stadt Mannheim zu
Lasten des Veranstalters veranlasst. Bewirtung jeglicher Art ist im Außenbereich untersagt.
10. Auf- und Einbauten
Für alle Auf- und Einbauten sind die baurechtlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten.
11. Aufsicht
Für die Beaufsichtigung der Veranstaltung durch die jeweils zuständigen Stellen hat der Veranstalter
den freien Zugang des hierfür erforderlichen Personals sicherzustellen. Weisungen durch den
betreuenden Hausmeister sind folge zu leisten.
12. Ess- und Trink- und Kochgeschirr
Um Abfall zu vermeiden und Rohstoffe zu sparen sollte ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet
werden. Die Benutzung von Einwegbechern ist untersagt. Für die Abgabe von Glasbehältnissen
(Flaschen, Gläser, etc.) ist je Behältniss ein Mindestpfand in Höhe von 2,00 ¤ zu erheben.
13. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen
Sämtliche erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter bei den jeweils
zuständigen Stellen einzuholen (z.B. Gestattung für Bewirtung). Die erforderliche Meldung an die Gema
wurde von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beantragt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der jeweilige Mieter bzw. Veranstalter im Sinne des
Urheberrechtgesetzes verpflichtet ist, entstehende Gema Gebühren zu entrichten. Die Vermieterin ist
berechtigt, der Gema die Daten des Veranstalters zu übermitteln.
Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management
Seite 10
14. Auflagen:
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Räume ganz oder teilweise einem Dritten zu überlassen.
Dasselbe gilt für jede sonstige Art der vollständigen oder teilweisen Überlassung von Rechten aus dieser
Vereinbarung sowie für die Ausübungsgestattung zu Gunsten eines Dritten.
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH kann von der Vereinbarung jederzeit
zurücktreten oder die Vereinbarung fristlos kündigen insbesondere aber, wenn
a.
b.
c.
eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung droht oder die Veranstaltung gegen geltendes
Recht verstößt,
der Veranstalter gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere eine andere
als in dieser Vereinbarung vorgesehene Veranstaltung ankündigt oder durchführt.
Rücktrittsabsichten des Veranstalters sind der Universität Mannheim Service und Marketing
GmbH bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Überlassungstag schriftlich mitzuteilen. Im Falle
des Mitteilungsversäumnisses behält sich die Universität Mannheim Service und Marketing
GmbH vor, dem Veranstalter 50 (fünfzig) v.H. des vereinbarten Betrages als Entschädigung für
anderweitig entgangene Überlassungsoptionen der vereinbarten Räumlichkeiten zu berechnen.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die anlässlich der Überlassung der Räumlichkeiten durch die
Veranstaltung oder durch Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Veranstaltung an den landeseigenen
Räumen, Gebäuden, Einrichtungen, Grundstücken einschließlich der Zufahrtswege entstehen und ist
verpflichtet alle aufgetretenen Schäden unverzüglich der Universität Mannheim Service und Marketing
GmbH zu melden und Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Risiken durch eine Haftpflichtversicherung einschließlich
Glasversicherung abzudecken. Der Versicherungsnachweis ist der Universität Mannheim Service und
Marketing GmbH bis spätestens 8 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Der Veranstalter hat alle Maßnahmen zu veranlassen, welche die Haftungsfreistellung der Universität
Mannheim Service und Marketing GmbH fördern (Haftungsausschlusserklärung des Veranstalters etc.).
Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass der Zweck der Veranstaltung nicht gegen Gesetze verstößt
und keine Ziele verfolgt, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland zuwiderlaufen.
Die Kaution für die Anmietung der Katakomben beträgt 5.000,00 ¤ und ist spätestens 8 Werktage vor
Veranstaltungsdatum auf das Konto Nr. 7496506513 bei der Baden-Württembergischen Bank
(BLZ 60050101) unter Angabe des Namens der Fete zu überweisen. Der Kontoinhaber lautet:
Universität Mannheim Service und Marketing GmbH. Die Kaution wird mit der Miete und dem
Getränkeverbrauch verrechnet.
Das ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltungsprotokoll ist innerhalb von 4 Werktagen der
Universität Mannheim Service und Marketing GmbH zukommen zu lassen.
Seite 8, Seite 9 und Seite 10 zur Kenntnis genommen:
Mannheim, den ______________________
___________________________________
(Unterschrift verantwortlicher Leiter)
Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management
Checkliste Feten
Name der Veranstaltung:
_______________________________
Veranstaltungsdatum:
_______________________________
Veranstaltungsort:
_______________________________
Name des Veranstalters:
_______________________________
Ansprechpartner:
_______________________________
Straße:
_______________________________
Adresse:
_______________________________
Mobiltelefon:
_______________________________
Emailadresse:
_______________________________
Kopie von Personalausweis?
Fetenkonzept unterschrieben?
Kaution eingegangen?
Getränkebestellung erledigt?
Veranstaltungsprotokoll erhalten?
Getränkeabrechnung erledigt?
Endabrechnung erledigt?
Seite 11
Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management
Seite 12
Veranstaltungsprotokoll
Hausmeister:
__________________________________________________________
Mobil:
__________________________________________________________
Dienstantritt:
__________________________________________________________
Dienstende:
__________________________________________________________
Veranstaltung:
__________________________________________________________
Veranstalter:
__________________________________________________________
Mobil:
__________________________________________________________
Datum:
__________________________________________________________
Beginn Aufbau:
__________________________________________________________
Beginn Veranstaltung: __________________________________________________________
Ende Veranstaltung:
__________________________________________________________
Ende Abbau:
__________________________________________________________
Art
Ja
Nein
Bemerkung
Veranstaltungsort Besenrein
Otto-Selz-Straße / Ehrenhof
Müllentsorgung
Reinigung Equipment
Aufräumen Equipment
Toilettenanlage
Beschädigungen
Bestätigung des Fetenablaufs
______________________________
Veranstalter
______________________________
Hausmeister
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