PDF-Download - Hessisches Landesamt für Naturschutz

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50°14´55,0´´
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8°50´06,5´´
8°26´09,8´´
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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche
Standortbeurteilung für die Errichtung von
Erdwärmesonden in Hessen
Frankfurt
(Bearbeitungsstand: 08. März 2012)
1 : 50 000
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Wichtiger Hinweis
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem Beschluss vom 17. August 2011,
2 B 1484/11 im Rahmen eines Eilverfahrens die Nutzung der Erdwärme in einem Wasserschutzgebiet
untersagt. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und weiteren Verwaltungsgerichtsverfahren
wurden die Wasserbehörden mit Erlass vom 2. Februar 2012 gebeten, bis zum Vorliegen der Entscheidung im Hauptsacheverfahren in wasserwirtschaftlich ungünstigen Gebieten (siehe Legende)
keine Erdwärmenutzungen mittels Erdwärmesonden zu erlauben.
In den Schutzzonen IIIB bzw. III/2 von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten (siehe Legende)
sind im Einzelfall wasserwirtschaftliche Erlaubnisse für Erdwärmenutzungen mittels Erdwärmesonden
möglich. In diesem Fall sind die Sonden mit Wasser als Wärmeträgerflüssigkeit zu betreiben.
Zusätzlich ist in der Regel ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich, aus dem sich die in diesem
Gebiet zu beachtenden Anforderungen, einschließlich einer Aussage zur Überwachung der Maßnahme,
ergeben müssen.
Im Falle der Schutzzone B von Heilquellenschutzgebieten ist die Schutzgebietsverordnung vorrangig zu beachten.
Der Erlass ist auf der Internetseite des HMUELV veröffentlicht (www.hmuelv.hessen.de > Umwelt >
Gewässerschutz > Anlagen- und stoffbezogener Gewässerschutz > Erdwärmesonden).
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Bearbeitung: Dezernat W4 - Hydrogeologie, Grundwasser
Ansprechpartner für diesen Kreis: Dr. Sven Rumohr
Hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstig
Gebiete mit mittlerer bis geringer Wasserdurchlässigkeit, ohne eine wesentliche Stockwerkstrennung und ohne Vorkommen von höher mineralisierten Grundwässern bzw.
CO2-Aufstiegszonen bei gleichzeitiger Lage außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten.
Hydrogeologisch ungünstig
Gebiete mit nennenswerten Grundwasser-, Mineralwasser- oder Heilwasservorkommen,
die durch eine Grundwasserüberdeckung geschützt werden. Ungünstig sind auch Gebiete
mit hoher Wasserdurchlässigkeit der Gesteine, einer wesentlichen, d.h. weiträumigen
Stockwerkstrennung, mit Aufstiegszonen von CO2 oder hoch mineralisierten Wässer
oder mit artesisch gespannten Grundwasservorkommen sowie Tiefengrundwasserleiter
(insbesondere im Festgestein), die nicht angefahren oder durchteuft werden sollten.
Ungünstig sind zudem Gebiete mit quellfähigen Gesteinen, wie Anhydrit und bestimmten
Tonen.
Wasserwirtschaftlich relevant (siehe Wichtiger Hinweis)
Gebiete in den Zonen WSG IIIB und HQSG III/2.
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Wasserwirtschaftlich ungünstig (siehe Wichtiger Hinweis)
Gebiete in den Zonen WSG III und IIIA sowie HQSG III, III/1 und B.
Wasserwirtschaftlich unzulässig
Gebiete in den Zonen WSG I, II und vereinzelt IIIA sowie HQSG I, II und A.
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Die dargestellte Standortbeurteilung setzt die Einhaltung der im Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen angeführten technischen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb
voraus.
Hydrogeologisch ungünstige Gebiete werden in wasserwirtschaftlich relevanten, ungünstigen
und unzulässigen Gebieten nicht dargestellt.
Gebiete innerhalb kontaminierter Bereiche von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen
oder Grundwasserveränderungen sind in der vorliegenden Karte nicht berücksichtigt.
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Die dargestellten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete entsprechen einer für
diese Fragestellung interpretierten Form und stellen den Bearbeitungsstand des Hessischen
Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) dar. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen
bei den oberen Wasserbehörden in den jeweils zuständigen Regierungspräsidien.
Geodätische Grundlagen
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Bezugssystem: Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 (ETRS 89)
Abbildung:
Universale Transversale Mercatorabbildung (UTM-Abbildung)
Höhensystem: Höhen in Meter über Normalnull (NN), Pegel Amsterdam
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Koordinaten
UTM-Koordinaten der Zone 32
(bezogen auf ETRS 89 / WGS 84)
552E Ostwert (in km)
5670N Nordwert (in km)
Geographische Koordinaten
(bezogen auf ETRS 89 / WGS 84)
9°45´49,1´´
Geographische Länge
51°09´57,0´´
Geographische Breite
(östliche Länge von Greenwich)
Gauß-Krüger-Koordinaten
(bezogen auf Potsdam-Datum)
3552 Rechtswert (in km)
5672 Hochwert (in km)
Topographische Grundlagen
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TK50 der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Verv.-Nr.: 2001-3-112
Maßstab 1 : 50 000
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1cm der Karte entspricht 500 m in der Natur
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4 km
Herausgeber
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8°26´20,6´´
49°59´32,2´´
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5538N
8°50´09,7´´
5540
49°59´36,7´´
© Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186, D-65203 Wiesbaden
Telefon (0611) 6939-0 . Fax (0611) 6939-555
http://www.hlug.de
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