50°14´55,0´´ 5568 55 66 64 62 460E 64 62 66 64 68 66 70 68 72 70 74 72 76 74 78 76 80 78 82 80 84 82 86 84 3488 86 488E 8°50´06,5´´ 8°26´09,8´´ 3460 50°14´59,5´´ 5568 5566N 66N 64 64 62 62 66 64 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen Frankfurt (Bearbeitungsstand: 08. März 2012) 1 : 50 000 62 60 58 60 60 58 58 56 56 62 60 58 Wichtiger Hinweis Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem Beschluss vom 17. August 2011, 2 B 1484/11 im Rahmen eines Eilverfahrens die Nutzung der Erdwärme in einem Wasserschutzgebiet untersagt. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und weiteren Verwaltungsgerichtsverfahren wurden die Wasserbehörden mit Erlass vom 2. Februar 2012 gebeten, bis zum Vorliegen der Entscheidung im Hauptsacheverfahren in wasserwirtschaftlich ungünstigen Gebieten (siehe Legende) keine Erdwärmenutzungen mittels Erdwärmesonden zu erlauben. In den Schutzzonen IIIB bzw. III/2 von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten (siehe Legende) sind im Einzelfall wasserwirtschaftliche Erlaubnisse für Erdwärmenutzungen mittels Erdwärmesonden möglich. In diesem Fall sind die Sonden mit Wasser als Wärmeträgerflüssigkeit zu betreiben. Zusätzlich ist in der Regel ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich, aus dem sich die in diesem Gebiet zu beachtenden Anforderungen, einschließlich einer Aussage zur Überwachung der Maßnahme, ergeben müssen. Im Falle der Schutzzone B von Heilquellenschutzgebieten ist die Schutzgebietsverordnung vorrangig zu beachten. Der Erlass ist auf der Internetseite des HMUELV veröffentlicht (www.hmuelv.hessen.de > Umwelt > Gewässerschutz > Anlagen- und stoffbezogener Gewässerschutz > Erdwärmesonden). 56 54 54 52 50 56 54 52 52 50 50 48 54 52 Bearbeitung: Dezernat W4 - Hydrogeologie, Grundwasser Ansprechpartner für diesen Kreis: Dr. Sven Rumohr Hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstig Gebiete mit mittlerer bis geringer Wasserdurchlässigkeit, ohne eine wesentliche Stockwerkstrennung und ohne Vorkommen von höher mineralisierten Grundwässern bzw. CO2-Aufstiegszonen bei gleichzeitiger Lage außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. Hydrogeologisch ungünstig Gebiete mit nennenswerten Grundwasser-, Mineralwasser- oder Heilwasservorkommen, die durch eine Grundwasserüberdeckung geschützt werden. Ungünstig sind auch Gebiete mit hoher Wasserdurchlässigkeit der Gesteine, einer wesentlichen, d.h. weiträumigen Stockwerkstrennung, mit Aufstiegszonen von CO2 oder hoch mineralisierten Wässer oder mit artesisch gespannten Grundwasservorkommen sowie Tiefengrundwasserleiter (insbesondere im Festgestein), die nicht angefahren oder durchteuft werden sollten. Ungünstig sind zudem Gebiete mit quellfähigen Gesteinen, wie Anhydrit und bestimmten Tonen. Wasserwirtschaftlich relevant (siehe Wichtiger Hinweis) Gebiete in den Zonen WSG IIIB und HQSG III/2. 50 48 Wasserwirtschaftlich ungünstig (siehe Wichtiger Hinweis) Gebiete in den Zonen WSG III und IIIA sowie HQSG III, III/1 und B. Wasserwirtschaftlich unzulässig Gebiete in den Zonen WSG I, II und vereinzelt IIIA sowie HQSG I, II und A. 48 46 48 46 Die dargestellte Standortbeurteilung setzt die Einhaltung der im Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen angeführten technischen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb voraus. Hydrogeologisch ungünstige Gebiete werden in wasserwirtschaftlich relevanten, ungünstigen und unzulässigen Gebieten nicht dargestellt. Gebiete innerhalb kontaminierter Bereiche von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserveränderungen sind in der vorliegenden Karte nicht berücksichtigt. 46 44 46 44 Die dargestellten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete entsprechen einer für diese Fragestellung interpretierten Form und stellen den Bearbeitungsstand des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) dar. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den oberen Wasserbehörden in den jeweils zuständigen Regierungspräsidien. Geodätische Grundlagen 44 42 Bezugssystem: Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 (ETRS 89) Abbildung: Universale Transversale Mercatorabbildung (UTM-Abbildung) Höhensystem: Höhen in Meter über Normalnull (NN), Pegel Amsterdam 44 42 Koordinaten UTM-Koordinaten der Zone 32 (bezogen auf ETRS 89 / WGS 84) 552E Ostwert (in km) 5670N Nordwert (in km) Geographische Koordinaten (bezogen auf ETRS 89 / WGS 84) 9°45´49,1´´ Geographische Länge 51°09´57,0´´ Geographische Breite (östliche Länge von Greenwich) Gauß-Krüger-Koordinaten (bezogen auf Potsdam-Datum) 3552 Rechtswert (in km) 5672 Hochwert (in km) Topographische Grundlagen 42 40 42 40 TK50 der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Verv.-Nr.: 2001-3-112 Maßstab 1 : 50 000 0 1cm der Karte entspricht 500 m in der Natur 1 2 3 4 km Herausgeber 5538N 8°26´20,6´´ 49°59´32,2´´ 3460 5540 460E 62 62 64 64 66 66 68 68 70 70 72 72 74 74 76 76 78 78 80 80 82 82 84 84 86 86 488E 3488 5538N 8°50´09,7´´ 5540 49°59´36,7´´ © Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Rheingaustraße 186, D-65203 Wiesbaden Telefon (0611) 6939-0 . Fax (0611) 6939-555 http://www.hlug.de Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.