Detaildokumentation Erdwärmesonde D 20090101

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Amt für Wasser
und Abfall
Office des eaux
et des déchets
Bau-, Verkehrsund Energiedirektion
des Kantons Bern
Direction des travaux
publics, des transports
et de l’énergie
du canton de Berne
AWA, Januar 2009
Rolf Tschumper
Detaildokumentation zur Karte:
Erdwärmesonden
1. Einleitung
Die in den letzten Jahren stark gestiegenen
Preise für fossile Brennstoffe heizen auch im
Kanton Bern die Nachfrage nach erneuerbaren
Energien wie der Erdwärme an. Um das Grundwasser und weitere Umweltgüter nicht zu gefährden, sind Bohrungen für Erdwärmesonden
aber längst nicht überall erlaubt. Eine interaktive
Karte auf der Website des AWA gibt Interessierten unter www.be.ch/awa > Erdwärmesonden
parzellengenau Auskunft über die Zulässigkeit
solcher Anlagen im Kanton.
Erdwärmesonden sind eine interessante und
umweltfreundliche Alternative, um bisherige Ölheizungen zu ersetzen. In den Jahren 2006
und 2007 hat das AWA kantonsweit jeweils über 800 dieser Sonden bewilligt. Mit dem
Angebot der interaktiven Karte im Geoportal des Kantons Bern, will das AWA die interessierte
Bevölkerung künftig noch besser über diese Möglichkeit informieren.
Ein Ziel der Karte besteht auch darin, die zahlreichen telefonischen Anfragen zu reduzieren.
Seit der Aufschaltung im November 2007 ist nun nämlich bereits im Internet ersichtlich, wo
Erdwärmesonden erstellt werden können, in welchen Gebieten Tiefenbeschränkungen zu
beachten sind oder wo genauere Abklärungen nötig sind.
Die Voranfragen und Bewilligungen für Erdwärmesonden im Kanton Bern haben in den letzen
Jahren stark zugenommen. Aufgrund des Preisanstiegs für die fossilen Brennstoffe Heizöl und
Erdgas wird diese Tendenz anhalten.
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2. Datenherkunft und Qualität
Die Erdwärmesondenkarte basiert auf einem automatisch hergeleiteten GIS-Datensatz (shape-File). Er kann mit einem von der Firma WaterGISWeb in Bern erstellten Programm in ArcGIS erzeugt werden. Grundlage für die Erstellung der Karte bilden geologische, hydrogeologische und kartografische Informationen, die in zahlreichen GIS-Datensätzen zur Verfügung
stehen. Dabei werden folgende Angaben berücksichtigt:
Gewässerschutzkarte: In Gebieten, welche für die Trinkwassernutzung ausgeschieden sind
oder dafür geeignet wären, gibt es keine Zulassungen für Erdwärmesonden. Dies betrifft die
Grundwasserschutzzonen und den Gewässerschutzbereich Au in der Gewässerschutzkarte
sowie Gebiete innerhalb des Gewässerschutzbereichs B, die explizit mit einem Erdwärmesondenverbot belegt sind. Beim Abteufen von Bohrungen sowie dem Verpressen des Ringraumes mit Suspensionsmittel besteht die Gefahr einer Verschmutzung des Grundwassers.
Im Gewässerschutzbereich B sind Erdwärmesonden ansonsten grundsätzlich erlaubt.
Ausnahmegebiete für Erdwärmesonden im Gewässerschutzbereich A: In Randzonen des
Gewässerschutzbereichs Au gibt es ausgeschiedene Gebiete, in denen Erdwärmesonden aus
hydrogeologischen Gründen zugelassen werden können. In der Regel handelt es sich dabei
um Zonen ohne oder nur mit geringmächtigen Grundwasservorkommen. Die entsprechenden
Abklärungen hat das vom AWA beauftragte Geologiebüro Geotest in Zollikofen vorgenommen. In einigen wenigen dieser definierten Zonen bestehen Beschränkungen der Bohrtiefe
oder es sind genauere Untersuchungen notwendig.
Grundwasservorkommen: Im Bereich der Grundwasserhauptvorkommen oder in Gebieten mit
mehreren Grundwasserstockwerken werden Erdwärmesonden aufgrund einer möglichen
Grundwasserverschmutzung nicht zugelassen. In Grundwassergebieten ohne Zuordnung sind
genauere Abklärungen erforderlich.
Karstgebiete: In Gebieten mit verkarstungsfähigen Gesteinen wie Kalk oder Gips und mit
Karsterscheinungen wie zum Beispiel Dolinen sind Erdwärmesonden grundsätzlich nicht zugelassen. In diesen Zonen ist mit Hohlräumen im Untergrund zu rechnen, die Probleme bei
den Bohrarbeiten und bei der Injektion mit Suspensionsmittel verursachen können. Dabei
droht die Gefahr einer Verschmutzung des Karstgrundwassers. Zudem besteht das Risiko
einer Beschädigung der Sonde, wodurch die Wärmeträgerflüssigkeit ausläuft. Im Berner Jura
sind einige Ausnahmegebiete ausgeschieden. Es handelt sich dabei um geologische Zonen
mit einer mächtigen Talfüllung aus Lockergestein und Molasse. Hier werden Sonden mit Tiefenbeschränkung bewilligt.
Rutschgebiete: Erdwärmesonden in potenziellen oder nachgewiesenen Rutschgebieten sind
nicht zugelassen, weil sie durch eine Rutschung zerstört werden könnten, womit ein Risiko
durch die auslaufende Wärmeträgerflüssigkeit bestünde.
Gebiete mit der Gefahr für artesische Grundwasserverhältnisse: Ein Arteser liegt vor, wenn
ein gespannter Grundwasserleiter angebohrt wird, dessen Druckspiegel über der Terrainoberfläche liegt. Dabei können grosse Wassermengen unter Druck aus dem Bohrloch austreten,
was zu Schäden am Bohrloch durch Erosion und Ausschwemmung führen kann, aber auch zu
Setzungen und Überflutungen des Bohrplatzes sowie der Umgebung. In Gebieten mit Artesergefährdung drängen sich deshalb genauere Abklärungen oder ein Sondenverbot auf.
Gebiete mit der Gefahr für Erdgas: Im Kanton Bern ist man bereits bei zahlreichen Bohrungen
auf Erdgas gestossen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um natürliche Methangasvorkommen. Bei Bohrungen in diesen Zonen kann Erdgas entlang der Sonde unter Druck
aufsteigen und Personen gefährden. In diesen Gebieten ist deshalb ein Sondenverbot erforderlich.
Kataster der belasteten Standorte: Auf ehemaligen Deponien oder Unfallstandorten werden
Erdwärmesonden aufgrund der Belastung des Untergrunds mit Schadstoffen nicht zugelassen. Bei Betriebsstandorten, Industriearealen und Schiessanlagen sind genauere Abklärungen zur Schadstoffsituation notwendig.
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Kein Hinweis auf Leitungen und Untertagebauten: Leitungen und Untertagebauten – wie Stollen, Tunnelröhren, Kanalisationen, unterirdische Bauten, Anlagen und dergleichen – sind in
der Karte nicht berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Abstände zu Gebäuden oder Grenzlinien.
Für entsprechende Abklärungen ist die Bauherrschaft, beziehungsweise der Projektverfasser
zuständig.
3. Darstellung und Aktualität
Für die softwaregestützte Erstellung der Karte werden stets die aktuellen GIS-Grundlagedaten
verwendet, welche im Moment in 12 unterschiedlichen GIS-Layern vorliegen. Das Ergebnis
der Berechnung aller Datensätze ist eine flächendeckende Karte, die für den Kanton Bern
detailgenau – das heisst bis zum maximal möglichen Massstab 1:500 – die Möglichkeiten zur
Installation von Erdwärmesonden aufzeigt. Jeder Ort auf der Karte ist einer der folgenden vier
Kategorien zugeteilt:
Kategorie
1
Erdwärmesonden erlaubt
2
Erdwärmesonden erlaubt – mit Tiefenbeschränkung
3
Fallweise abklären – AWA kontaktieren
4
Erdwärmesonden verboten
Durch die einfache Programmhandhabung ist gewährleistet, dass auch die Erdwärmesondenkarte immer auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Die Aktualisierung erfolgt im Minimum
jährlich, oder nach wichtigen Änderungen in einem der zugrunde liegenden Datensätze.
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4. ArcGIS-Programm „Erdsond“
Errechnet wird der GIS-Layer „erdsond.shp“, welcher die Grundlage der Erdwärmesondenkarte ist, mittels des Superpositionsprinzips, d.h. durch das Überlagern und Verschneiden der
unten aufgeführten GIS-Layer unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Eigenschaften. Die einzelnen GIS-Layer werden aufgrund ihrer Bedeutung (Priorität) in der unten aufgeführten Reihenfolge berücksichtigt. Alle in den GIS-Layern enthaltenen Flächen sind mit Attributen versehen. Diese Attribute bestimmen, ob ein Gebiet für Erdsonden zugelassen oder verboten ist, ob
Tiefenbeschränkungen vorliegen oder weiterer Abklärungen nötig sind.
Priorität
Datensatz
1
Gewässerschutzkarte
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Zulässigkeiten
Erdwärmesonden sind in Schutzzonen oder im GWBereich Au nicht zulässig
neu ausgeschiedene Randgebiete im Au wo ErdAusnahmegebiete für Erdwärme- wärmesonden erlaubt werden können, resp. Tiefensonden im GW-Bereich A
beschränkungen herrschen oder genauere Abklärungen notwendig sind
nicht
zulässig
Grundwasser-Hauptgebiete:
Grundwasservorkommen
Grundwassergebiete ohne Zuordnung: genauere
Abklärungen notwendig
Erdwärmesonden in Karstgebiet
Gebiete mit Tiefenbeschränkung
erlaubt (Jura)
Karstgebiete (verkarstungsfähige
grundsätzlich nicht zugelassen
Gesteine)
Gefahrenpotential Rutschungen
grundsätzlich nicht zugelassen
Gefahrenpotential Dolinen
grundsätzlich nicht zugelassen
Gebiete mit Gefahr für artesische
genauere Abklärungen notwendig
Grundwasserverhältnisse
Gebiete mit Gefahr für Erdgas
grundsätzlich nicht zugelassen
auf ehemaligen Deponien oder Unfallstandorten
Kataster der belasteten Standorte
werden Erdwärmesonden werden nicht zugelassen
11
Kantonsgrenze
12
Seen
Flächen ausserhalb des Kantons Bern werden weggeschnitten
Flächen der grossen Seen werden ausgeschnitten
Die Berechnung der Erdwärmesondenkarte erfolgt in ArcMap, unter Nutzung von Geoprocessorfunktionen, welche im Standardfunktionsumfang von ArcMap, resp. in der ArcToolbox, enthalten sind. Für die Berücksichtigung eines GIS-Layers sind mehrere Funktionen der Toolbox
notwendig, welche nacheinander abgearbeitet werden müssen. Diese Geoprocessorfunktionen werden für jeden GIS-Layer in je einer Stapelverarbeitungsdatei (Batchfile) zusammengefasst.
Die softwaretechnische Erstellung der Erdwärmesondenkarte erfolgt, indem die Batchfiles
gemäss ihrer Priorität sequentiell abgearbeitet werden. Hierfür stellt die ArcGIS-Applikation
eine Benutzeroberfläche (Maske) bereit, mit welcher die Stapelverarbeitungsdateien verwaltet,
resp. ausgeführt werden können. Die Zwischenergebnisse eines jeden Batchfiles und das
Endergebnis werden in einer Personal Geodatabase (PGDB) gespeichert.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem GIS-Produkt „Erdwärmesonden“, zur Bewillungspraxis oder zur Thematik der Erdwärmesonden allgemein erhalten Sie bei:
Rolf Tschumper, Tel.: 031 633 39 98, [email protected]
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Die Übersichtskarte zur Zulässigkeit von Erdwärmesonden im Kanton Bern wird laufend aktualisiert. Grossflächige Verbote bestehen vor allem im Berner Jura und im Oberland sowie im
Bereich der nutzbaren Grundwasservorkommen.
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