34 8°02´18,6´´ 32E 62 55 34 4 50°11´42,2´´ 36 38 36 40 38 42 40 44 42 46 44 48 46 50 48 52 50 54 52 56 54 58 56 60 34 58 60E 4 60N 58 50°11´51,9´´ 62 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 55 60N 55 60 8°27´17,0´´ 32 34 55 58 58 56 56 60 Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen Wiesbaden (Bearbeitungsstand: September 2016) 58 1 : 50 000 56 54 52 50 48 54 54 52 52 50 50 48 48 46 46 56 54 52 50 48 Bearbeitung: Dezernat W4 - Hydrogeologie, Grundwasser Ansprechpartner für diesen Kreis: Dr. Georg Mittelbach Hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstig Gebiete mit mittlerer bis geringer Wasserdurchlässigkeit, ohne eine wesentliche Stockwerkstrennung und ohne Vorkommen von höher mineralisierten Grundwässern bzw. CO2-Aufstiegszonen bei gleichzeitiger Lage außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. Hydrogeologisch ungünstig Gebiete mit nennenswerten Grundwasser-, Mineralwasser- oder Heilwasservorkommen, die durch eine Grundwasserüberdeckung geschützt werden. Ungünstig sind auch Gebiete mit hoher Wasserdurchlässigkeit der Gesteine, einer wesentlichen, d.h. weiträumigen Stockwerkstrennung, mit Aufstiegszonen von CO2 oder hoch mineralisierten Wässer oder mit artesisch gespannten Grundwasservorkommen sowie Tiefengrundwasserleiter (insbesondere im Festgestein), die nicht angefahren oder durchteuft werden sollten. Ungünstig sind zudem Gebiete mit quellfähigen Gesteinen, wie Anhydrit und bestimmten Tonen. Wasserwirtschaftlich ungünstig Gebiete in den Zonen WSG IIIB sowie HQSG III/2 und B. 46 44 44 46 44 42 44 42 Wasserwirtschaftlich unzulässig Gebiete in den Zonen WSG I, II und III bzw. IIIA sowie HQSG I, II, III, III/1 und A. Die dargestellte Standortbeurteilung setzt die Einhaltung der im Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen angeführten technischen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb voraus. Hydrogeologisch ungünstige Gebiete werden in wasserwirtschaftlich relevanten, ungünstigen und unzulässigen Gebieten nicht dargestellt. Gebiete innerhalb kontaminierter Bereiche von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserveränderungen sind in der vorliegenden Karte nicht berücksichtigt. 42 40 38 40 40 38 38 36 42 Die dargestellten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete entsprechen einer für diese Fragestellung interpretierten Form und stellen den Bearbeitungsstand des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) dar. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den oberen Wasserbehörden in den jeweils zuständigen Regierungspräsidien. Geodätische Grundlagen 40 38 36 Bezugssystem: Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 (ETRS 89) Abbildung: Universale Transversale Mercatorabbildung (UTM-Abbildung) Höhensystem: Höhen in Meter über Normalnull (NN), Pegel Amsterdam Koordinaten UTM-Koordinaten der Zone 32 (bezogen auf ETRS 89 / WGS 84) 552E Ostwert (in km) 5670N Nordwert (in km) Geographische Koordinaten (bezogen auf ETRS 89 / WGS 84) 9°45´49,1´´ Geographische Länge 51°09´57,0´´ Geographische Breite (östliche Länge von Greenwich) Gauß-Krüger-Koordinaten (bezogen auf Potsdam-Datum) 3552 Rechtswert (in km) 5672 Hochwert (in km) Topographische Grundlagen TK50 der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Verv.-Nr.: 2001-3-112 Maßstab 1 : 50 000 0 34N 34N 55 32E 49°56´47,4´´ 8°02´36,4´´ 36 55 55 34 4 32 34 34 36 36 38 38 40 40 42 42 44 44 46 46 48 48 50 50 52 52 54 54 56 56 58 58 60E 4 60 34 8°27´27,1´´ 36 55 49°56´57,0´´ 1cm der Karte entspricht 500 m in der Natur 1 2 3 4 km Herausgeber © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Rheingaustraße 186, D-65203 Wiesbaden Telefon (0611) 6939-0 . Fax (0611) 6939-555 http://www.hlnug.de Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.