Kaufvertrag - PC GAMES HARDWARE EXTREME

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Kaufvertrag Was ist ein Kaufvertrag? Bei jedem Kauf eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist normalerweise formlos, eine Ausnahme bildet der Grundstückskauf, der notariell beurkundet werden muss. Zustandekommen des Kaufvertrages Wie kommt ein Kaufvertrag zustande? Ein Kaufvertrag kommt durch zwei (oder mehrere) übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die zeitlich erste Willenserklärung heißt Antrag und die zweite Annahme. Man unterscheidet zwei Fälle: •
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Die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Angebot) geht vom Verkäufer aus, die Annahme erfolgt durch den Käufer (Bestellung); die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Bestellung ohne vorausgegangenes Angebot) geht vom Käufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellungsannahme). Der gültig zustande gekommene Kaufvertrag beinhaltet das Verpflichtungs‐ und das Erfüllungsgeschäft. Welchen Inhalt hat das Verpflichtungsgeschäft? Beim Abschluss eines Kaufvertrages werden beiden Parteien Pflichten auferlegt (Verpflichtungsgeschäft), die erfüllt werden müssen (Erfüllungsgeschäft). 1. Der Verkäufer ist verpflichtet, •
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dem Käufer den Kaufgegenstand ordnungsgemäß (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mängelfrei) zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, das Geld anzunehmen. 2. Der Käufer ist verpflichtet, •
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die Waren anzunehmen, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Welche Störungen bei der Erfüllung von Kaufverträgen werden unterschieden? Werden die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag von den Vertragspartnern nicht oder nicht vollständig erfüllt, kommt es zu Kaufvertragsstörungen (Erfüllungsstörungen). Man unterscheidet: •
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mangelhafte Lieferung, Lieferungsverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug. Was versteht man unter einem Angebot? Mit dem Angebot (Antrag) richtet sich der Anbieter an eine bestimmte Person und erklärt, unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine Leistung zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot gebunden. Angebote können erfolgen: schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder über Teletex; eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht. Wann erlischt die Bindung an ein Angebot? Die Bindung an ein Angebot entfällt bei •
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rechtzeitigem Widerruf (spätestens mit Eintreffen des Angebots beim Kunden), abgeänderter Bestellung (Abweichung vom Angebot, d.h., der Käufer ändert Angebotsbedingungen ab), zu später Bestellung (z.B. bei befristeten Angeboten). •
Die abgeänderte Bestellung und die zu späte Bestellung stellen neue Anträge dar, die der Verkäufer annehmen kann, oder nicht. Was sind Freizeichnungsklauseln? Die Bindung an das Angebot wird aufgehoben oder eingeschränkt durch Freizeichnungsklauseln, wie: •
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unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend; Lieferung vorbehalten; Preis vorbehalten, Preis freibleibend; solange der Vorrat reicht. Wann muss die Annahme erfolgen? Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, muss die Annahme des vorangegangenen Antrages erfolgen: unter Anwesenden (auch beim Telefongespräch und beim Fernschreiben) sofort, unter Abwesenden, bis unter normalen Umständen (übliche Bearbeitungszeit und Beförderungsdauer) Antwort erteilt sein kann; andernfalls liegt eine zu späte Bestellung vor. Beschreiben Sie die Anpreisung! Schaufensterauslagen, im Geschäftsraum präsentierte Waren, Werbemaßnahmen in Funk und Fernsehen, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften u.a. sind Anpreisungen. Sie stellen eine Aufforderung an die Allgemeinheit zum Kauf dar; sie sind keine Angebote und sind rechtlich unverbindlich. Kaufwünsche aufgrund von Anpreisungen (z. B. Entnahme von Waren aus dem Regal) sind Anträge, die für das Zustandekommen eines Kaufvertrages noch angenommen werden müssen (z.B. an der Kasse im Selbstbedienungsgeschäft). Beschreiben Sie die Anfrage! Durch die Anfrage erkundigt sich der Kunde, zu welchen Preisen, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen ein Lieferant Waren liefert. Die Anfrage ist form frei und rechtlich unverbindlich. Welche Bedeutung hat eine Bestellung? Durch die Bestellung erklärt der Käufer, dass er von einem Lieferer eine bestimmte Ware zu den angegebenen Bedingungen kaufen will. Die Bestellung ist demnach die unveränderte Annahme eines Angebotes und bewirkt das Zustandekommen eines Kaufvertrages (ohne vorangegangenes Angebot ist die Bestellung ein Antrag). Die Bestellung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden (sie kann z. B. schriftlich, mündlich, telefonisch oder telegrafisch erfolgen), sollte aber zur Vermeidung von Irrtümern schriftlich erfolgen. Die Bestellung ist rechtlich bindend und die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf Wann erfolgt eine Auftragsbestätigung? Für die Auftragsbestätigung (Bestellungsannahme, Annahme des Antrages) gilt: 1. Sie muss erfolgen bei •
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abgeänderter Bestellung zu später Bestellung Bestellung ohne vorangegangenes Angebot freibleibendem Angebot 2. Sie wird üblicherweise erteilt bei •
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Telefonischer Bestellung zur Vermeidung von Missverständnissen Erstmaliger Bestellung als Dank an den Kunden Wie ist die Lieferung unbestellter Sachen geregelt? Bei der Lieferung unbestellter Sachen unterscheidet man: 1. Unternehmer sendet an Unternehmer, •
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die Lieferung der unbestellten Sachen stellt ein Angebot dar; wenn der Empfänger das Angebot annimmt, kommt der Kaufvertrag zustande; das Stillschweigen des Empfängers nach dem Erhalt der unbestellten Sachen stellt eine Ablehnung des Angebots dar; der Empfänger muss die Ware aufbewahren, aber nicht zurücksenden; 2. Unternehmer sendet an Verbraucher, •
der Unternehmer hat keinen Anspruch gegen den Verbraucher. Inhalt des Kaufvertrages Welchen Inhalt hat das Angebot (Überblick)? Das Angebot enthält üblicherweise Angaben über • Art, Güte und Beschaffenheit der Ware; • Preis und Menge der Ware; • Verpackungsart und Verpackungskosten; • Lieferbedingungen (Beförderungskosten); • Lieferzeit (ist der Liefertermin vertraglich nicht vereinbart, ist die Lieferung sofort fällig); • Zahlungsbedingungen; • Erfüllungsort. Welche Regeln gibt es für Art, Güte und Beschaffenheit von Waren? Die Art der Ware wird durch die genaue Bezeichnung der Ware festgelegt. Die Güte und Beschaffenheit einer Ware werden z. B. festgelegt durch •
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Güteklassen (z.B. Handelsklassen, Standards), Marken und Gütezeichen (siehe Allgemeine Wirtschaftslehre, Frage 205). Muster, Proben, Abbildungen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, so ist mittlere Art und Güte zu liefern. Welche Regelungen bestehen für die Verpackungskosten? Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Versandverpackung zu tragen, denn der Preis bezieht sich auf das Rein‐ oder Nettogewicht. Es kann aber vertraglich vereinbart werden: •
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Verpackung frei bzw. Verpackung unberechnet; Verpackung leihweise; brutto für netto, d.h., die Verpackung wird wie Ware berechnet. Welche Regelungen gibt es für die Beförderungskosten? Nach dem Grundsatz „Warenschulden sind Holschulden" muss der Käufer die Transportkosten (Fracht, Verladekosten, Rollgeld, Transportversicherungen) übernehmen, wenn er die Ware nicht selbst beim Lieferer abholt. Für die Berechnung der Transportkosten wird normalerweise das Bruttogewicht der Sendung zugrunde gelegt. Durch Vertrag können folgende Lieferbedingungen vereinbart werden: •
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ab Werk (ab Lager, ab Fabrik), d.h., der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der Beförderung; unfrei (ab hier, ab Bahnhof, ab Bahnhof hier), d.h., der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosten trägt der Käufer (gesetzliche Regelung); frei Waggon (Schiff), d.h., der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten und die restlichen Beförderungskosten trägt der Käufer; frachtfrei (frei dort, frei Bahnhof, frei Bahnhof dort), d. h., der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof; frei Haus (frei Keller, frei Lager), d.h., der Verkäufer übernimmt alle Beförderungskosten. Die Lieferbedingungen regeln nur die Übernahme der Transportkosten; auf den Erfüllungsort und damit auf den Gefahrenübergang haben sie keinen Einfluss. Welche Zahlungsbedingungen unterscheidet man? Nach dem Grundsatz „Geldschulden" sind „Schickschulden" muss der Käufer die Kosten und das Risiko der Zahlung tragen; wenn nichts vereinbart wurde, ist die Zahlung mit Lieferung der Ware fällig. Es können folgende Zahlungsbedingungen vereinbart werden: •
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Vorauszahlung (zum Schutz vor zahlungsschwachen und unsicheren Kunden), Anzahlung (zur Finanzierung größerer Aufträge), Zahlung Zug um Zug (sofort, netto Kasse = gesetzliche Regelung), Zahlung nach Lieferung (Kunde erhält Zahlungsziel, verzichtet dadurch u.U. auf Skonto), Ratenzahlung, Zahlung mit Wertstellung (Zahlungsziel wird fest vereinbart durch den Vermerk „Valuta ..."). Eigentumsvorbehalt Erklären Sie den Eigentumsvorbehalt! Eigentumsvorbehalt liegt vor, wenn sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehält (einfacher Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt muss ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden. Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt, hat der Verkäufer folgende Rechte: •
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Rücktritt vom Kaufvertrag (damit verbunden ist das Recht auf Herausgabe der Ware); Aussonderungsrecht bei Insolvenz des Käufers; Drittwiderspruchsklage bei Pfändung, die Ware muss herausgegeben werden. Der Käufer ist zunächst nur Besitzer und wird erst mit Zahlung des Kaufpreises (bzw. der letzten Rate beim Abzahlungsgeschäft) Eigentümer der gekauften Sache (damit erlischt der Eigentumsvorbehalt). Wann erlischt der Eigentumsvorbehalt? Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die verkaufte Sache •
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vollständig bezahlt ist; an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft wird (der Dritte weiß nicht, dass der Verkäufer nicht Eigentümer war); zu einer neuen Sache verarbeitet wird; mit einem Grundstück so verbunden wird, dass sie einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks bildet; verbraucht oder vernichtet wird. Kaufvertragsstörungen (Leistungsstörungen Lieferung von mangelhaften Sachen Was ist ein Sachmangel? Ein Sachmangel liegt (lt. BGB) vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang (z.B. Übergabe der Sache) nicht die verein‐
barte Beschaffenheit hat. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn der Verkäufer •
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eine andere Sache liefert (Falschlieferung); eine zu geringe Menge liefert (Mankolieferung); in der Werbung bestimmte Eigenschaften der Sache verspricht und dies nicht einhält; eine mangelhafte Montageanleitung beilegt. Wie ist die Verjährung der Mängelansprüche geregelt? Ansprüche wegen Mängeln der Kaufsache (Mängelanspruch) verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Sache. Wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, verjähren die Ansprüche in drei Jahren. Unterscheiden Sie Pflichtverletzung und Unmöglichkeit bei der Lieferung von mangelhaften Sachen (Überblick)! Bei der mangelhaften Lieferung wird unterschieden: •
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Pflichtverletzung, der Verkäufer liefert eine Sache, die einen Mangel aufweist, der behebbar ist; Unmöglichkeit, der Verkäufer liefert eine Sache, die einen Mangel aufweist, der nicht behoben werden kann. Wie ist die Sachmängelgewährleistung bei der Pflichtverletzung geregelt? Bei der Pflichtverletzung hat der Käufer vorrangig nur das Recht auf Nacherfüllung, und zwar wahlweise als •
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Beseitigung des Mangels (Nachbesserung), Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Der Verkäufer muss im Rahmen der Nacherfüllung alle erforderlichen Aufwendungen tragen (z.B. Transportkosten). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich dann auf die andere Art der Nacherfüllung. Der Käufer hat wahlweise folgende Rechte entweder mit (erfolglos abgelaufener) Nachfrist oder ohne Nachfrist (der Verkäufer verweigert beide Arten der Nacherfüllung bzw. die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen): •
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Rücktritt vom Vertrag (bei einem unerheblichen Mangel nicht möglich); dieses Recht schließt den Anspruch auf Schadensersatz nicht aus; Minderung des Kaufpreises (bei einem unerheblichen Mangel möglich), d. h., der Kaufpreis wird um die Wertminderung wegen des Mangels herabgesetzt); Schadensersatz statt Leistung (bei einem unerheblichen Mangel nicht möglich); statt dessen kann der Käufer auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Lieferungsverzug (Verzug des Lieferers als Warenschuldner) Wann gerät ein Lieferer in Verzug? Leistet der Lieferer (Schuldner) auf eine Mahnung des Käufers (Gläubiger) nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung (mit Nachfristsetzung) in Verzug (Lieferungsverzug). Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung beim Lieferungsverzug? Der Mahnung (mit Fristsetzung) bedarf es nicht, wenn •
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für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (Fix‐ und Terminkauf), der Schuldner die Leistung verweigert. Welche Rechte hat der Käufer beim Lieferungsverzug? Der Käufer hat beim Lieferungsverzug wahlweise folgende Rechte (lt. BGB): •
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Recht auf Lieferung; Recht auf Schadensersatz statt Leistung (z. B. Schadensersatz für seinen entgangenen Gewinn); Recht auf Rücktritt vom Vertrag (nach ergebnislosem Ablauf der Frist besteht weiter Anspruch auf Erfüllung). Wie ist die Haftung beim Lieferungsverzug geregelt? Der Lieferer hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde. Welche Regelungen für den Lieferungsverzug gibt es beim Handelskauf Beim Handelskauf (siehe Seite 78) gelten für den Lieferungsverzug ergänzend folgende Regelungen (lt. HGB): •
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Beim Fix‐ bzw. Terminkauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder statt der Erfüllung Scha‐
densersatz wegen Nichterfüllung verlangen; Erfüllung kann der Käufer nur beanspruchen, wenn er sofort nach Zeitablauf auf Erfüllung besteht; hat die Ware einen Börsen‐ oder Marktpreis, kann der Käufer als Schadensersatz den Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Börsen‐ oder Marktpreis fordern; erwirbt der Käufer die Sache anderweitig, hat er nur dann einen Ersatzanspruch, wenn der Kauf sofort nach Ablauf der vereinbarten Zeit erfolgt. Annahmeverzug (Verzug des Käufers als Warengläubiger) Wann gerät ein Käufer in Annahmeverzug? Der Käufer (Gläubiger) kommt in Verzug, wenn er die ihm vereinbarungsgemäß angebotene Kaufsache nicht annimmt (Annahmeverzug). Welches Recht hat der Lieferer beim Annahmeverzug? Der Lieferer (Schuldner) kann beim Annahmeverzug (lt. BGB) Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot (z.B. Anlieferung der Ware) sowie für die Aufbewahrung und Pflege der Kaufsache machen musste. Wie ist die Haftung beim Annahmeverzug geregelt? Für die Haftung beim Annahmeverzug gilt: •
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Der Lieferer hat während des Verzugs des Käufers nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten; beim Gattungskauf geht die Gefahr mit dem Eintreten des Verzugs auf den Käufer über. Welche Regelungen für den Annahmeverzug gibt es beim Handelskauf? Beim Handelskauf gelten für den Annahmeverzug ergänzend folgende Regelungen (lt. HGB): 1. Der Verkäufer kann die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers lagern (z.B. in einem Lagerhaus); 2. der Verkäufer kann selbst für den Verkauf der Ware sorgen (Selbsthilfeverkauf), dabei gilt: •
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der Verkäufer kann nach vorheriger Androhung die Ware öffentlich versteigern lassen; der Verkäufer muss den Käufer über Zeit und Ort der Versteigerung vorher benachrichtigen; der Verkäufer kann nach vorheriger Androhung, wenn die Ware einen Börsen‐ oder Marktpreis hat, den Verkauf aus freier Hand bewirken (z.B. durch einen öffentlich ermächtigten Handelsmakler); ist die Ware dem Verderb ausgesetzt, entfällt die Pflicht zur Androhung (Notverkauf); der Verkäufer muss den Käufer über das Ergebnis des Verkaufs unverzüglich benachrichtigen; der Selbsthilfeverkauf erfolgt für Rechnung des säumigen Käufers. Zahlungsverzug (Verzug des Käufers als Geldschuldner) Wann gerät ein Käufer in Zahlungsverzug? Zahlt ein Käufer (Schuldner) auf eine Mahnung (mit Fristsetzung) des Lieferers (Gläubiger) nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung (mit Fristsetzung) in Zahlungsverzug. Der Mahnung steht die Er‐
hebung der Klage auf Zahlung sowie die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. Der Käufer kommt spätestens (auch ohne Mahnung) in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung (oder Zahlungsaufstellung) zahlt. Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung beim Zahlungsverzug? Der Mahnung (mit Fristsetzung) bedarf es nicht, wenn •
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für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, der Käufer die Zahlung verweigert. Welche Rechte hat der Verkäufer beim Zahlungsverzug? Der Verkäufer hat beim Zahlungsverzug wahlweise folgende Rechte (lt. BGB): •
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Recht auf Zahlung (u.U. mit Hilfe von Mahnbescheid); Recht auf Schadensersatz statt Leistung, der Verkäufer kann z.B. an Stelle der Zahlung seine gesamten Aufwendungen fordern; Recht auf Rücktritt vom Vertrag, der Verkäufer kann auch nach ergebnislosem Ablauf der Frist weiterhin Zahlung verlangen. Welche Regelungen gibt es für die Verzugszinsen? Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen (Verzugszinsen). Es gelten (lt. BGB) folgende Regelungen: •
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Der Zinssatz liegt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; beim zweiseitigen Handelskauf liegt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; der Verkäufer kann höhere Verzugszinsen verlangen (z.B. für einen aufgenommenen Kredit); Bezugsgröße für den Basiszinssatz ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank. Welche Regelungen für den Zahlungsverzug gibt es beim Handelskauf? Liegt beim Handelskauf ein Fix‐ bzw. Terminkauf vor, kann der Lieferer, wenn die Zahlung nicht vereinbarungsgemäß erfolgt, vom Vertrag zurücktreten oder, falls der Käufer in Verzug ist, statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 
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