HIV AIDS > Beruf und Rente Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Erwerbsfähigkeit 2.1. Bewerbung und Einstellung 2.2. Kündigung 3. Offenlegung der Infektion 4. Praxistipps 5. Rente 6. Wer hilft weiter? 7. Verwandte Links 1. Das Wichtigste in Kürze Zwei Drittel der Menschen mit HIV ist erwerbstätig. Es gibt fast keine Berufe, die HIV-Infizierte nicht ausüben dürfen. Diskriminierung und Vorurteile können die Berufsausübung jedoch erschweren. Die Folgen der Infektion und der Ausbruch von AIDS können dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr (voll) erwerbsfähig ist. Dann kann eine Rente beantragt werden. 2. Erwerbsfähigkeit Die optimierten Behandlungsmöglichkeiten von HIV haben dazu geführt, dass sich die Arbeitsfähigkeit HIV-Infizierter in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen allein die Infektion dazu führen kann, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dies ist z.B. bei Chirurgen oder Zahnärzten der Fall, wenn die Viruslast nicht gesenkt werden kann und die Ansteckungsgefahr durch die invasive Arbeit an offenen Wunden besonders hoch ist. Andere Berufe im Gesundheitswesen, beispielsweise im Bereich der Pflege, können hingegen weiterhin ausgeübt werden, da die Gefahr einer Übertragung des HI-Virus bereits durch die standardisierten Schutzmaßnahmen vermieden wird. Dies gilt auch für Berufe im Lebensmittel- und Gastronomiebereich. Im Bereich Luftfahrt hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Neue europäische Vorschriften besagen, dass eine HIV-Infektion kein Ausschlusskriterium mehr ist, um als Flugbegleiter oder Pilot zu arbeiten. Entscheidend ist lediglich der persönliche Gesundheitszustand des Betroffenen, der bei einer bekannten HIV-Infektion engmaschig kontrolliert werden muss. 2.1. Bewerbung und Einstellung Im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren spielt die HIV-Infektion keine Rolle, sofern die Infektion die Eignung des Bewerbers für die Tätigkeit nicht einschränkt oder eine erhöhte Infektionsgefahr für andere Menschen besteht. Auf Fragen nach einer HIV-Infektion muss dann nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden und bei einer Einstellungsuntersuchung kann ein HIV-Test verweigert werden. Zudem gilt auch bei Einstellungsuntersuchungen die ärztliche Schweigepflicht, deshalb darf der Arbeitgeber von einer Infektion nicht in Kenntnis gesetzt werden. 2.2. Kündigung Für eine Kündigung ist entscheidend, in welchem Krankheitsstadium sich der Betroffene befindet. Eine HIV-Infektion allein ist kein Kündigungsgrund. Anders sieht es aus, wenn AIDS ausbricht und es dadurch zu langen Arbeitsausfällen kommt. Allerdings muss eine Kündigung die Kriterien der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung erfüllen, Näheres unter Krankheitsbedingte Kündigung. 3. Offenlegung der Infektion Es ist für die meisten HIV-Infizierten eine schwere Entscheidung, ob sie am Arbeitsplatz ihre Infektion offenlegen oder nicht. Die Angst vor einer Ansteckung bringt das Umfeld häufig dazu, auf Distanz zu gehen. Zudem kann es zu Diskriminierungen und Mobbing kommen. Aus diesem Grund ist eine Aufklärung über die Übertragungswege von HIV sehr wichtig, denn häufig wird fälschlich angenommen, HIV könne durch normalen Körperkontakt, z.B. beim Händeschütteln, übertragen werden. Es kann hilfreich sein, mit der Diagnose nicht alleine zu bleiben und sich am Arbeitsplatz zu offenbaren. Unter Umständen kann dann besser auf die speziellen Belange der Infizierten eingegangen werden. Jeder Betroffene sollte für sich überlegen, wer vertrauenswürdig, stabil und informiert genug ist, um mit der Information so umzugehen, dass er für ihn eine Hilfe, und keine weitere Belastung ist. Grundsätzlich steht es dem Betroffenen frei, selbst zu entscheiden wen er informiert, sofern er nicht wissentlich die Gefahr eingeht, andere anzustecken. 4. Praxistipps Die AIDS-Hilfe NRW hat die Broschüre "HIV/AIDS in der Arbeitswelt" erarbeitet, die umfangreich zum Thema informiert. Download unter https://www.aidshilfe.de/meldung/hivaids-arbeitswelt. Ein informatives und hilfreiches Video zu HIV und Arbeit ist zu finden unter www.ondamaris.de/?p=23388&utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+OndaMaris+ . 5. Rente Falls ein Patient aufgrund der Infektionsfolgen oder des Ausbruchs von AIDS nicht mehr erwerbsfähig ist, kommen verschiedene Rentenarten für ihn in Frage. Nachfolgend eine Linkliste mit grundsätzlichen Informationen zu möglicherweise relevanten Stichworten: Rente Erwerbsminderungsrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit vorgezogenem Rentenbeginn Individuelle Auskünfte geben die Rentenversicherungsträger 6. Wer hilft weiter? Alle Anlaufstellen der Deutschen AIDS-Hilfe. 7. Verwandte Links Übersicht mit weiteren Themen bei HIV AIDS HIV AIDS > Allgemeines HIV AIDS > Alter und Pflege HIV AIDS > Behandlung HIV AIDS > Familie Leben Reisen HIV AIDS > Finanzielle Hilfen HIV AIDS > Rehabilitation HIV AIDS > Schwerbehinderung HIV AIDS > Adressen Stand: 31.05.2017 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de