Fit in WiSo 2 Beispielaufgaben

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Peter Schoenen
Fit in WiSo 2
Prüfungstrainer Abschlussprüfung
Programmierte Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen
für kaufmännische Ausbildungsberufe
Beispielaufgaben
Bestell-Nr. 784
U-Form-Verlag · Hermann Ullrich (GmbH & Co) KG
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103
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50
MEV
16, 35, 36, 60, 72, 85, 105, 115,
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20
Deutsche Post World Net
69
Deutsche Bank
101
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Zu diesem Prüfungstrainer gehören auch noch
ein Lösungsteil und ein Lösungsbogen.
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6. Auflage 2009 · ISBN 978-3-88234-784-5
Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49,
80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche
Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt.
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Grundlagen des Wirtschaftens
1.03 Gütereigenschaften
Bestimmte wirtschaftliche Güter besitzen die Eigenschaft, sich gegenseitig ersetzen oder im Güterverbund sinnvoll ergänzen zu können. Man spricht dann von substitutiven (ersetzbaren) bzw. komplementären (ergänzenden) Gütern.
Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der 2 Gütereigenschaften in die Kästchen neben den Güter­
arten eintragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern in dieser
Reihenfolge von links nach rechts in den Lösungsbogen.
Gütereigenschaften
1. substituierbare Güter
2. komplementäre Güter
Güterarten
a) Füllfederhalter/Tintenkiller
b) Glasflasche/Plastikflasche
c) Butter/Margarine
d) Auto/Benzin
e) Elektrogeräte/Strom
f) Holzrahmen/Kunststoffrahmen
g) Zugmaschine/Anhänger
h) Pfeife/Tabak
i) Ölheizung/Gasheizung
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Grundlagen des Wirtschaftens
Lösung zu 1.03 Gütereigenschaften
a) Der Absatz von Tintenkillern ist abhängig von der abgesetzten Menge an Füllfederhaltern
(komplementäres Gut).
2
b) Eine Glasflasche kann durch eine Plastikflasche ersetzt werden (substituierbares Gut).
1
c) Margarine ist das Konkurrenzprodukt zur Butter (substituierbares Gut).
1
d) Der Umsatz der Tankstellen wird maßgeblich beeinflusst durch die Anzahl der zugelassenen
Kraftfahrzeuge (komplementäres Gut).
2
e) Elektrogeräte (Mixer, Kühlschrank, Fernsehapparate, Geschirrspülmaschine, Bohrmaschine
etc.) funktionieren nur bei Stromversorgung (komplementäres Gut).
2
f) Ein Holzrahmen kann durch einen Kunstoffrahmen, der gegebenenfalls preiswerter ist, ersetzt werden (substituierbares Gut).
1
g) Die Transportleistung des Anhängers ist abhängig vom Einsatz der Zugmaschine (komplementäres Gut).
2
h) Der Absatz von Pfeifentabak bestimmt sich durch die Anzahl der verkauften Pfeifen
(komplementäres Gut).
2
i) Öl- und Gasheizung sind konkurrierende Heizsysteme (substituierbares Gut).
1
Die Wirkungen bei Mengenveränderungen auf den Umsatz konkurrierender bzw. kombinierbarer
Produkte zeigen folgende Abbildungen:
Umsatzkurve bei substitutiver Güterbeziehung
Gut A
hoch
Substitutionsgüter können sich gegenseitig
ersetzen und behindern sich deshalb oft im
Absatz.
niedrig
Gut B
niedrig
hoch
Umsatzkurve bei komplementärer Güterbeziehung
Gut A
hoch
niedrig
Gut B
niedrig
4
Wer ein Komplementärgut absetzt, hat
gute Chancen auch das ergänzende Gut
abzusetzen.
hoch
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Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens
2.18 Verjährung
Ein Rechnungsbetrag, der am 11.08.2004 fällig war, wird vom Schuldner nicht beglichen. Am
18.11.2007 wird dem säumigen Schuldner ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt. Da der Schuldner dem widerspricht, erhebt der Gläubiger am 05.04.2008 Klage wegen Widerspruchs des Schuldners. Nach Abschluss des Rechtstreites führt dies zu einem rechtskräftigen Urteil auf Zahlung am
23.08.2008.
a) Wann verjährt im vorgenannten Fall der Anspruch auf Zahlung? (TT. MM. JJJJ.)
b) Wann würde die Verjährung eintreten, wenn statt des Mahnbescheides am 18.11.2007 lediglich
ein kaufmännisches Mahnverfahren angestrengt worden wäre? (TT. MM. JJJJ.)
c) Wann würde die Verjährung eintreten, wenn es am 05.04.2008 nicht zur Klageerhebung gekommen wäre, sondern ein vom Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid Rechtskraft bekommen
hätte? (TT. MM. JJJJ.)
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Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens
2.18 Verjährung
MM.
JJJJ.
a) Der am 11.08.2004 fällige Anspruch wäre ohne gerichtliches Mahnverfah- TT.
ren aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 3 0 8 2 0 3 8
1 BGB am 31.12.2007 verjährt. Durch Mahnbescheid und Klageerhebung
kommt es jedoch zur Hemmung der Frist. Da das Urteil auf Zahlung am
23.08.2008 Rechtskraft erlangt, beginnt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB die
30-jährige Verjährungsfrist, sodass der Anspruch nunmehr am 23.08.2038
verjährt.
b) Die Zustellung eines Mahnbriefes im Rahmen eines außergerichtlichen
(kaufmännischen) Mahnverfahrens führt nicht zur Hemmung der Verjährung. Die Frist wäre demnach am 31.12.2007 abgelaufen.
c) In diesem Fall würde bereits ab dem 05.04.2008 die 30-jährige Verjährungsfrist zu laufen beginnen, sodass die Verjährung am 05.04.2038 eintreten würde.
TT.
MM.
JJJJ.
3 1 1 2 2 0 0 7
TT.
MM.
JJJJ.
0 5 0 4 2 0 3 8
Anmerkung
Neubeginn der Verjährung (vgl. §§ 212 ff. BGB): Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner z. B.
die Schuld anerkennt, eine Teilzahlung oder Zinszahlung leistet oder aber, wenn der Gläubiger den Anspruch
gerichtlich (Mahnbescheid oder Klage) geltend macht. Eine Mahnung kann die Verjährung demnach nicht
unterbrechen.
Hemmung der Verjährung (vgl. §§ 203 ff. BGB): Die Verjährung wird gehemmt, solange die Leistung gestundet ist, der Schuldner vorübergehend berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (z. B. im gerichtlichen
Vergleichsverfahren) oder die Rechtspflege in den letzten sechs Monaten der Verjährungsfrist stillsteht (z. B.
infolge Kriegseinwirkung).
Das bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet u. a.
Verjährungsfrist nach 30 Jahren
• bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten
• bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen
• bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (Gerichtsurteile)
• bei Ansprüchen aus Vollstreckungsbescheiden
• bei Ansprüchen aus Insolvenzverfahren
Beginn: mit dem Tag der Fälligkeit
Verjährungsfrist nach 3 Jahren
= regelmäßige Verjährungsfrist
• bei Forderungen von Kaufleuten untereinander
• bei Forderungen von Kaufleuten an Privatleute
• bei Forderungen von Privatleuten gegenüber Privatleuten
• bei Forderungen von Freiberuflern (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten etc.)
• bei Forderungen von regelmäßig wiederkehrenden
Leistungen (Miete)
Beginn: mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
Darüberhinaus verjähren andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder
grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.
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Menschliche Arbeit im Betrieb
3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz
Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ (JArbSchG) enthält wichtige Bestimmungen, die bei
einer Beschäftigung von Jugendlichen zu berücksichtigen sind.
a) Für welchen Personenkreis gilt das JArbSchG ausschließlich?
Personenkreis
1. Kinder ab 7 Jahren
2. Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren
3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
4. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren
5. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren
b) In welchem der folgenden Fälle ist der Jugendliche für den Berufsschulbesuch ganztägig freizu­
stellen?
Fälle
1. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mehr als fünf Schulstunden
2. An allen Berufsschultagen, unabhängig von der Dauer des Unterrichts
3. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mindestens fünf Zeitstunden
4. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mindestens sechs Zeitstunden
5. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mindestens acht Schulstunden
Lösung zu 3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz
a) Gemäß § 1 Abs. 1 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt „dieses Gesetz ... für die
Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ...“.
3
b) Im § 9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die
Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht
beschäftigen ... an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von
mindestens je 45 Minuten, ...“.
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Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen der Betriebe
4.08 Kreditsicherung
Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit werden verschiedene Kreditarten unterschieden. Welche der
folgenden Kreditarten entspricht jeweils den weiter unten beschriebenen Vorgängen zur Kreditsicherung? Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der 7 Kreditarten in die Kästchen neben den 4 Vorgängen eintragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern in dieser
Reihenfolge von links nach rechts in den Lösungsbogen.
Kreditarten
1. Bürgschaftskredit
2. Zessionskredit
3. Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt
4. Lombardkredit (Faustpfandkredit)
5. Sicherungsübereignungskredit
6. Hypothekenkredit
7. Blankokredit
Vorgänge
a) Der Büromaschinenhändler W. Hohn liefert der Europa-Speditionsgesellschaft Büromaschinen
im Werte von 5.000,00  auf Ziel. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Händlers
lauten u. a. „Zahlbar innerhalb von 3 Monaten netto Kasse; die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum“.
b) Zur Sicherung eines Kredites mit einer Laufzeit von 6 Monaten verpfändet die Europa-Speditionsgesellschaft der Handelsbank AG Wertpapiere. Eigentümer der Wertpapiere bleibt die
Europa-Speditionsgesellschaft; Besitzer wird die Handelsbank AG.
c) Zur teilweisen Finanzierung einer neuen Lagerhalle erhält die Europa-Speditionsgesellschaft
von der Sparkasse Aachen ein langfristiges Darlehen in Höhe von 100.000,00 . Zur Sicherung des Darlehens wird auf das im Grundbuch der Stadt Aachen eingetragene Grundstück
der Europa-Speditionsgesellschaft zu Gunsten der Sparkasse ein Grundpfandrecht eingetragen.
d) Zur Sicherung eines Kredits tritt die Europa-Speditionsgesellschaft ihre Forderungen gegenüber der Metallbau GmbH in Höhe von 35.000,00  an ihren Kreditgeber, das Bankhaus
Fröhlig AG, ab.
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Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen der Betriebe
Lösung zu 4.08 Kreditsicherung
a) Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt.
Die Sicherheit für den Lieferanten W. Hohn besteht darin, dass er bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware bleibt. Die Europa-Speditionsgesellschaft wird mit der Übergabe Besitzer der Ware.
3
b) Lombardkredit (Faustpfandkredit).
Beim Lombardkredit dienen bewegliche Sachen, die leicht transportierbar, leicht verkäuflich
und wertbeständig sein sollen, als (Faust-)Pfand. Der Pfandgläubiger, die Handelsbank AG,
wird Besitzer, die Europa-Speditionsgesellschaft bleibt Eigentümer der Wertpapiere.
4
c) Hypothekenkredit.
Der Hypthekenkredit zählt zu den Grundkrediten; das sind die durch ein Pfandrecht an einer
unbeweglichen Sache (Grundstücke, Gebäude) gesicherten Kredite. Die Sparkasse Aachen
erhält hier ein Pfandrecht an einem Grundstück, wodurch sie berechtigt ist, sich wegen der
Forderung auf Grund des gewährten Kredits aus diesem Grundstück zu befriedigen.
6
d) Zessionskredit.
Beim Zessionskredit tritt die Europa-Speditionsgesellschaft als Zedent ihre Forderungen
gegenüber einem Drittschuldner, der Metallbau GmbH, an das Bankhaus Froehlig AG als
Zessionar ab. Neuer Gläubiger der Metall-Bau GmbH ist damit das Bankhaus Froehlig AG.
2
Zu 1.Beim Bürgschaftskredit haftet neben dem Kreditnehmer noch mindestens eine weitere Person,
der bzw. die Bürge(n), für den Kapitaldienst des Kredits. Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen
dem bzw. den Bürgen und dem Kreditgeber geschlossen (einseitig verpflichtender Vertrag).
Zu 5.Beim Sicherungsübereignungskredit erwirbt der Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand des Schuldners zur Sicherheit. Im Gegensatz zum Faustpfand wird also der Kreditgeber
Eigentümer der Sache, während der Kreditnehmer Besitzer bleibt.
Zu 7.Der Blankokredit wird weitgehend ohne Sicherheiten, als kurzfristiger Kredit, ausschließlich
aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gewährt, wobei die Bank das
Zahlungsverhalten, die Vermögenslage und den „guten Ruf des Kreditnehmers“ bei der Fest­
legung der Kredithöhe berücksichtigt.
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Markt und Preis
5.04 Preisbildung
5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente
Folgende Grafik zeigt das Phänomen sog. Konsumenten- und Produzentenrenten:
Preis
Angebot
1
GGP *
----------------------------2
Nachfrage
Menge
* Gleichgewichtspreis
Welche 2 der folgenden Aussagen sind richtig?
Aussagen
1. Das in der Grafik durch eine 1 markierte Dreieck stellt eine Konsumentenrente dar.
2. Die Produzentenrente wird in der Grafik durch das mit 1 markierte Dreieck dargestellt.
3. Um als Produzent die Konsumentenrente abschöpfen zu können, bietet sich die Preisdifferenzierung an.
4. Das in der Grafik durch eine 2 markierte Dreieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern, einen
höheren als den Marktpreis zu zahlen.
5. Eine Verschiebung der Angebotskurve nach links würde einseitig die Produzentenrente belasten.
6. Eine Verschiebung der Angebotskurve nach links würde einseitig die Konsumentenrente belasten.
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Markt und Preis
Lösung zu 5.04 Preisbildung
5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente
Die Aussagen 1. und 3. sind richtig.
1
3
Richtig ist Aussage 1.
Das mit 1 markierte Dreieck zeigt deutlich die Bereitschaft der Konsumenten, einen höheren Preis als
den Marktpreis zahlen zu wollen (siehe Erläuterung zu 4).
Beispiel:
Bei einer Versteigerung ersteigert ein Bieter ein Gemälde, für das er 5.000 Euro zu zahlen bereit war,
für lediglich 3.800,00 Euro. Die Konsumentenrente für diesen Bieter läge dann bei 1.200,00 Euro.
Richtig ist Aussage 3.
Die Produzenten können versuchen, die Konsumentenrente durch Preisdifferenzierung abzuschöpfen.
Sie bieten z. B. zwei Varianten des Gutes an, welches sie diversen Käufergruppen mit unterschiedlicher
Preisvorstellung anbieten.
Beispiel:
Sozialtarife für Studenten, Auszubildende, Schüler und Normaltarife für alle übrigen Kauf­
interessenten.
Die Aussagen 2., 4. und 5. sind falsch.
Zu 2.Die Produzentenrente wird in der Grafik durch das mit 2 markierte Dreieck dargestellt. Es zeigt
den Nutzen, den die Anbieter aus einem höheren Marktpreis (Gleichgewichtspreis) ziehen können. Dieser Nutzen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem individuellen Preis, zu dem der
Anbieter sein Gut grenzwertig anbieten würde und dem Gleichgewichtspreis.
Zu 4.Das in der Grafik durch eine 1 markierte Dreieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern,
einen höheren als den Marktpreis zu zahlen (Konsumentenrente). Diese Rente ergibt sich als
Differenz zwischen dem individuellen Preis, zu dem der Nachfrager bereit wäre, das angebotene
Gut zu erwerben und dem Gleichgewichtspreis (der tatsächliche zu zahlende Marktpreis).
Zu 5. und 6. Eine Verschiebung der Angebotskurve nach links (Angebotsverringerung) würde sowohl
die Konsumenten- als auch die Produzentenrente belasten; beide würden sich verringern:
Preis
Angebot 2
Angebot 1
GGP 2
GGP 1
GGP = Gleichgewichtspreis
KR = Konsumentenrente
PR = Produzentenrente
KR
--------------------------------------------------PR
Nachfrage
Menge
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Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik
6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck
Teil II
Die folgende Darstellung zeigt mögliche Zusammenhänge zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität auf:
Inflationsrate (%)
8
7
Kurve 1
6
5
4
3
2
Kurve 2
1
Arbeitslosenquote (%)
0
-1
1
2
3
4
5
6
7
-2
8
9
Kurve 3
Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der 3 Kurven in die Kästchen neben den Aussagen ein­
tragen. Übertragen Sie anschließend die Kennziffern in dieser Reihenfolge von links nach rechts in den
Lösungsbogen.
Aussagen
a) Bei einer Preissteigerungsrate von 7% ist Vollbeschäftigung gegeben.
b) Der Verlauf dieser Kurve ist typisch für eine Stagflation.
c) Diese Kurve unterstellt durchgängig, dass sich Inflation und Arbeitslosigkeit reziprok zuein­
ander verhalten.
d) Ein Teil des Kurvenverlaufs ist typisch für eine Deflation.
e) Diese Kurve zeigt, dass eine Zunahme der Arbeitslosigkeit erst bei geringen Preissteigerungsraten erfolgt.
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Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik
Lösung zu 6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck
Teil II
a) Die Kurve 2 stellt den Zielkonflikt zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität dar
(sog. kurzfristig gültige „Phillipskurve“). Trifft man in der Waagerechten vom Wert 7 der
Inflationsrate ausgehend auf die degressiv verlaufende Kurve und fällt in diesem Punkte das
Lot auf die x-Achse, ergibt sich der Wert für die Arbeitslosenquote (dieser Wert liegt in der
für eine Vollbeschäftigung angenommenen Quotentoleranz von ein bis drei Prozent).
2
b) Die gleichgerichtete Entwicklung von Inflation und Arbeitslosigkeit bei der Kurve 1 ist typisch
für eine Stagflation, wie z. B. Mitte der 70er-Jahre (Inflation in Verbindung mit einem Rückgang der Beschäftigung).
1
c) Die Annahme, dass zwischen den Variablen Inflation und Arbeitslosigkeit eine umgekehrte
Beziehung bestehe, geht auf den englischen Nationalökonomen A. W. Phillips zurück, der
diese Entwicklung in England seit 1861 beobachtete (Phillipskurve). Spätere Untersuchungen
konnten diese Annahme jedoch nicht (zumindest nicht langfristig) bestätigen.
2
d) Eine Deflation (Gegenstück zu Inflation) zeichnet sich durch anhaltendes Sinken des Preisniveaus (negative Preissteigerungsraten) verbunden mit zunehmender Arbeitslosigkeit aus. Im
unteren Verlauf der Kurve 3 lässt sich eine solche Entwicklung erkennen.
3
e) Im oberen Teil der Kurve 3 verläuft die Phillipskurve vertikal zur Preisachse; nur bei höherer
Arbeitslosigkeit (hier > 4 %) „biegt“ die Kurve rechts ab (sog. „langfristige“ Phillipskurve).
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