Peter Schoenen Fit in WiSo 2 Prüfungstrainer Abschlussprüfung Programmierte Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen für kaufmännische Ausbildungsberufe Beispielaufgaben Bestell-Nr. 784 U-Form-Verlag · Hermann Ullrich (GmbH & Co) KG Fotos Seite Bilddatenbank.nrw 54 © bilderbox – Fotolia.com 103 © Christian Jung – Fotolia.com 50 MEV 16, 35, 36, 60, 72, 85, 105, 115, Siemens AG (Pressebild) 20 Deutsche Post World Net 69 Deutsche Bank 101 Titelbild photocase Bitte beachten Sie: Zu diesem Prüfungstrainer gehören auch noch ein Lösungsteil und ein Lösungsbogen. COPYRIGHT: U-Form-Verlag, Hermann Ullrich (GmbH & Co) KG Alle Rechte für dieses Werk und seine Inhalte liegen beim Verlag. Damit ist jegliche Verbreitung der Inhalte in Form von Vervielfältigen untersagt. Das Verbreiten der Inhalte, z. B. durch Kopien, im Internet oder auf CDROM bzw. anderen Datenträgern wird durch den Verlag strafrechtlich verfolgt. © U-Form-Verlag Hermann Ullrich (GmbH & Co) KG Cronenberger Straße 58 · 42651 Solingen Telefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 208963 Internet: www.u-form.de · E-Mail: [email protected] 6. Auflage 2009 · ISBN 978-3-88234-784-5 Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49, 80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt. 2 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Grundlagen des Wirtschaftens 1.03 Gütereigenschaften Bestimmte wirtschaftliche Güter besitzen die Eigenschaft, sich gegenseitig ersetzen oder im Güterverbund sinnvoll ergänzen zu können. Man spricht dann von substitutiven (ersetzbaren) bzw. komplementären (ergänzenden) Gütern. Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der 2 Gütereigenschaften in die Kästchen neben den Güter­ arten eintragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern in dieser Reihenfolge von links nach rechts in den Lösungsbogen. Gütereigenschaften 1. substituierbare Güter 2. komplementäre Güter Güterarten a) Füllfederhalter/Tintenkiller b) Glasflasche/Plastikflasche c) Butter/Margarine d) Auto/Benzin e) Elektrogeräte/Strom f) Holzrahmen/Kunststoffrahmen g) Zugmaschine/Anhänger h) Pfeife/Tabak i) Ölheizung/Gasheizung U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 3 Grundlagen des Wirtschaftens Lösung zu 1.03 Gütereigenschaften a) Der Absatz von Tintenkillern ist abhängig von der abgesetzten Menge an Füllfederhaltern (komplementäres Gut). 2 b) Eine Glasflasche kann durch eine Plastikflasche ersetzt werden (substituierbares Gut). 1 c) Margarine ist das Konkurrenzprodukt zur Butter (substituierbares Gut). 1 d) Der Umsatz der Tankstellen wird maßgeblich beeinflusst durch die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge (komplementäres Gut). 2 e) Elektrogeräte (Mixer, Kühlschrank, Fernsehapparate, Geschirrspülmaschine, Bohrmaschine etc.) funktionieren nur bei Stromversorgung (komplementäres Gut). 2 f) Ein Holzrahmen kann durch einen Kunstoffrahmen, der gegebenenfalls preiswerter ist, ersetzt werden (substituierbares Gut). 1 g) Die Transportleistung des Anhängers ist abhängig vom Einsatz der Zugmaschine (komplementäres Gut). 2 h) Der Absatz von Pfeifentabak bestimmt sich durch die Anzahl der verkauften Pfeifen (komplementäres Gut). 2 i) Öl- und Gasheizung sind konkurrierende Heizsysteme (substituierbares Gut). 1 Die Wirkungen bei Mengenveränderungen auf den Umsatz konkurrierender bzw. kombinierbarer Produkte zeigen folgende Abbildungen: Umsatzkurve bei substitutiver Güterbeziehung Gut A hoch Substitutionsgüter können sich gegenseitig ersetzen und behindern sich deshalb oft im Absatz. niedrig Gut B niedrig hoch Umsatzkurve bei komplementärer Güterbeziehung Gut A hoch niedrig Gut B niedrig 4 Wer ein Komplementärgut absetzt, hat gute Chancen auch das ergänzende Gut abzusetzen. hoch © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens 2.18 Verjährung Ein Rechnungsbetrag, der am 11.08.2004 fällig war, wird vom Schuldner nicht beglichen. Am 18.11.2007 wird dem säumigen Schuldner ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt. Da der Schuldner dem widerspricht, erhebt der Gläubiger am 05.04.2008 Klage wegen Widerspruchs des Schuldners. Nach Abschluss des Rechtstreites führt dies zu einem rechtskräftigen Urteil auf Zahlung am 23.08.2008. a) Wann verjährt im vorgenannten Fall der Anspruch auf Zahlung? (TT. MM. JJJJ.) b) Wann würde die Verjährung eintreten, wenn statt des Mahnbescheides am 18.11.2007 lediglich ein kaufmännisches Mahnverfahren angestrengt worden wäre? (TT. MM. JJJJ.) c) Wann würde die Verjährung eintreten, wenn es am 05.04.2008 nicht zur Klageerhebung gekommen wäre, sondern ein vom Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid Rechtskraft bekommen hätte? (TT. MM. JJJJ.) U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 5 Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens 2.18 Verjährung MM. JJJJ. a) Der am 11.08.2004 fällige Anspruch wäre ohne gerichtliches Mahnverfah- TT. ren aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 3 0 8 2 0 3 8 1 BGB am 31.12.2007 verjährt. Durch Mahnbescheid und Klageerhebung kommt es jedoch zur Hemmung der Frist. Da das Urteil auf Zahlung am 23.08.2008 Rechtskraft erlangt, beginnt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB die 30-jährige Verjährungsfrist, sodass der Anspruch nunmehr am 23.08.2038 verjährt. b) Die Zustellung eines Mahnbriefes im Rahmen eines außergerichtlichen (kaufmännischen) Mahnverfahrens führt nicht zur Hemmung der Verjährung. Die Frist wäre demnach am 31.12.2007 abgelaufen. c) In diesem Fall würde bereits ab dem 05.04.2008 die 30-jährige Verjährungsfrist zu laufen beginnen, sodass die Verjährung am 05.04.2038 eintreten würde. TT. MM. JJJJ. 3 1 1 2 2 0 0 7 TT. MM. JJJJ. 0 5 0 4 2 0 3 8 Anmerkung Neubeginn der Verjährung (vgl. §§ 212 ff. BGB): Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner z. B. die Schuld anerkennt, eine Teilzahlung oder Zinszahlung leistet oder aber, wenn der Gläubiger den Anspruch gerichtlich (Mahnbescheid oder Klage) geltend macht. Eine Mahnung kann die Verjährung demnach nicht unterbrechen. Hemmung der Verjährung (vgl. §§ 203 ff. BGB): Die Verjährung wird gehemmt, solange die Leistung gestundet ist, der Schuldner vorübergehend berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (z. B. im gerichtlichen Vergleichsverfahren) oder die Rechtspflege in den letzten sechs Monaten der Verjährungsfrist stillsteht (z. B. infolge Kriegseinwirkung). Das bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet u. a. Verjährungsfrist nach 30 Jahren • bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten • bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen • bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (Gerichtsurteile) • bei Ansprüchen aus Vollstreckungsbescheiden • bei Ansprüchen aus Insolvenzverfahren Beginn: mit dem Tag der Fälligkeit Verjährungsfrist nach 3 Jahren = regelmäßige Verjährungsfrist • bei Forderungen von Kaufleuten untereinander • bei Forderungen von Kaufleuten an Privatleute • bei Forderungen von Privatleuten gegenüber Privatleuten • bei Forderungen von Freiberuflern (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten etc.) • bei Forderungen von regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (Miete) Beginn: mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist Darüberhinaus verjähren andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. 6 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Menschliche Arbeit im Betrieb 3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ (JArbSchG) enthält wichtige Bestimmungen, die bei einer Beschäftigung von Jugendlichen zu berücksichtigen sind. a) Für welchen Personenkreis gilt das JArbSchG ausschließlich? Personenkreis 1. Kinder ab 7 Jahren 2. Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren 3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 4. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 5. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren b) In welchem der folgenden Fälle ist der Jugendliche für den Berufsschulbesuch ganztägig freizu­ stellen? Fälle 1. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mehr als fünf Schulstunden 2. An allen Berufsschultagen, unabhängig von der Dauer des Unterrichts 3. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mindestens fünf Zeitstunden 4. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mindestens sechs Zeitstunden 5. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit von mindestens acht Schulstunden Lösung zu 3.04 Jugendarbeitsschutzgesetz a) Gemäß § 1 Abs. 1 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt „dieses Gesetz ... für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ...“. 3 b) Im § 9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen ... an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, ...“. 1 U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 7 Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen der Betriebe 4.08 Kreditsicherung Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit werden verschiedene Kreditarten unterschieden. Welche der folgenden Kreditarten entspricht jeweils den weiter unten beschriebenen Vorgängen zur Kreditsicherung? Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der 7 Kreditarten in die Kästchen neben den 4 Vorgängen eintragen. Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern in dieser Reihenfolge von links nach rechts in den Lösungsbogen. Kreditarten 1. Bürgschaftskredit 2. Zessionskredit 3. Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt 4. Lombardkredit (Faustpfandkredit) 5. Sicherungsübereignungskredit 6. Hypothekenkredit 7. Blankokredit Vorgänge a) Der Büromaschinenhändler W. Hohn liefert der Europa-Speditionsgesellschaft Büromaschinen im Werte von 5.000,00 auf Ziel. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Händlers lauten u. a. „Zahlbar innerhalb von 3 Monaten netto Kasse; die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum“. b) Zur Sicherung eines Kredites mit einer Laufzeit von 6 Monaten verpfändet die Europa-Speditionsgesellschaft der Handelsbank AG Wertpapiere. Eigentümer der Wertpapiere bleibt die Europa-Speditionsgesellschaft; Besitzer wird die Handelsbank AG. c) Zur teilweisen Finanzierung einer neuen Lagerhalle erhält die Europa-Speditionsgesellschaft von der Sparkasse Aachen ein langfristiges Darlehen in Höhe von 100.000,00 . Zur Sicherung des Darlehens wird auf das im Grundbuch der Stadt Aachen eingetragene Grundstück der Europa-Speditionsgesellschaft zu Gunsten der Sparkasse ein Grundpfandrecht eingetragen. d) Zur Sicherung eines Kredits tritt die Europa-Speditionsgesellschaft ihre Forderungen gegenüber der Metallbau GmbH in Höhe von 35.000,00 an ihren Kreditgeber, das Bankhaus Fröhlig AG, ab. 8 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen der Betriebe Lösung zu 4.08 Kreditsicherung a) Lieferantenkredit mit Eigentumsvorbehalt. Die Sicherheit für den Lieferanten W. Hohn besteht darin, dass er bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware bleibt. Die Europa-Speditionsgesellschaft wird mit der Übergabe Besitzer der Ware. 3 b) Lombardkredit (Faustpfandkredit). Beim Lombardkredit dienen bewegliche Sachen, die leicht transportierbar, leicht verkäuflich und wertbeständig sein sollen, als (Faust-)Pfand. Der Pfandgläubiger, die Handelsbank AG, wird Besitzer, die Europa-Speditionsgesellschaft bleibt Eigentümer der Wertpapiere. 4 c) Hypothekenkredit. Der Hypthekenkredit zählt zu den Grundkrediten; das sind die durch ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache (Grundstücke, Gebäude) gesicherten Kredite. Die Sparkasse Aachen erhält hier ein Pfandrecht an einem Grundstück, wodurch sie berechtigt ist, sich wegen der Forderung auf Grund des gewährten Kredits aus diesem Grundstück zu befriedigen. 6 d) Zessionskredit. Beim Zessionskredit tritt die Europa-Speditionsgesellschaft als Zedent ihre Forderungen gegenüber einem Drittschuldner, der Metallbau GmbH, an das Bankhaus Froehlig AG als Zessionar ab. Neuer Gläubiger der Metall-Bau GmbH ist damit das Bankhaus Froehlig AG. 2 Zu 1.Beim Bürgschaftskredit haftet neben dem Kreditnehmer noch mindestens eine weitere Person, der bzw. die Bürge(n), für den Kapitaldienst des Kredits. Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen dem bzw. den Bürgen und dem Kreditgeber geschlossen (einseitig verpflichtender Vertrag). Zu 5.Beim Sicherungsübereignungskredit erwirbt der Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand des Schuldners zur Sicherheit. Im Gegensatz zum Faustpfand wird also der Kreditgeber Eigentümer der Sache, während der Kreditnehmer Besitzer bleibt. Zu 7.Der Blankokredit wird weitgehend ohne Sicherheiten, als kurzfristiger Kredit, ausschließlich aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gewährt, wobei die Bank das Zahlungsverhalten, die Vermögenslage und den „guten Ruf des Kreditnehmers“ bei der Fest­ legung der Kredithöhe berücksichtigt. U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 9 Markt und Preis 5.04 Preisbildung 5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente Folgende Grafik zeigt das Phänomen sog. Konsumenten- und Produzentenrenten: Preis Angebot 1 GGP * ----------------------------2 Nachfrage Menge * Gleichgewichtspreis Welche 2 der folgenden Aussagen sind richtig? Aussagen 1. Das in der Grafik durch eine 1 markierte Dreieck stellt eine Konsumentenrente dar. 2. Die Produzentenrente wird in der Grafik durch das mit 1 markierte Dreieck dargestellt. 3. Um als Produzent die Konsumentenrente abschöpfen zu können, bietet sich die Preisdifferenzierung an. 4. Das in der Grafik durch eine 2 markierte Dreieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern, einen höheren als den Marktpreis zu zahlen. 5. Eine Verschiebung der Angebotskurve nach links würde einseitig die Produzentenrente belasten. 6. Eine Verschiebung der Angebotskurve nach links würde einseitig die Konsumentenrente belasten. 10 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Markt und Preis Lösung zu 5.04 Preisbildung 5.04.2 Konsumenten- und Produzentenrente Die Aussagen 1. und 3. sind richtig. 1 3 Richtig ist Aussage 1. Das mit 1 markierte Dreieck zeigt deutlich die Bereitschaft der Konsumenten, einen höheren Preis als den Marktpreis zahlen zu wollen (siehe Erläuterung zu 4). Beispiel: Bei einer Versteigerung ersteigert ein Bieter ein Gemälde, für das er 5.000 Euro zu zahlen bereit war, für lediglich 3.800,00 Euro. Die Konsumentenrente für diesen Bieter läge dann bei 1.200,00 Euro. Richtig ist Aussage 3. Die Produzenten können versuchen, die Konsumentenrente durch Preisdifferenzierung abzuschöpfen. Sie bieten z. B. zwei Varianten des Gutes an, welches sie diversen Käufergruppen mit unterschiedlicher Preisvorstellung anbieten. Beispiel: Sozialtarife für Studenten, Auszubildende, Schüler und Normaltarife für alle übrigen Kauf­ interessenten. Die Aussagen 2., 4. und 5. sind falsch. Zu 2.Die Produzentenrente wird in der Grafik durch das mit 2 markierte Dreieck dargestellt. Es zeigt den Nutzen, den die Anbieter aus einem höheren Marktpreis (Gleichgewichtspreis) ziehen können. Dieser Nutzen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem individuellen Preis, zu dem der Anbieter sein Gut grenzwertig anbieten würde und dem Gleichgewichtspreis. Zu 4.Das in der Grafik durch eine 1 markierte Dreieck steht für die Bereitschaft von Nachfragern, einen höheren als den Marktpreis zu zahlen (Konsumentenrente). Diese Rente ergibt sich als Differenz zwischen dem individuellen Preis, zu dem der Nachfrager bereit wäre, das angebotene Gut zu erwerben und dem Gleichgewichtspreis (der tatsächliche zu zahlende Marktpreis). Zu 5. und 6. Eine Verschiebung der Angebotskurve nach links (Angebotsverringerung) würde sowohl die Konsumenten- als auch die Produzentenrente belasten; beide würden sich verringern: Preis Angebot 2 Angebot 1 GGP 2 GGP 1 GGP = Gleichgewichtspreis KR = Konsumentenrente PR = Produzentenrente KR --------------------------------------------------PR Nachfrage Menge U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 11 Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik 6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck Teil II Die folgende Darstellung zeigt mögliche Zusammenhänge zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität auf: Inflationsrate (%) 8 7 Kurve 1 6 5 4 3 2 Kurve 2 1 Arbeitslosenquote (%) 0 -1 1 2 3 4 5 6 7 -2 8 9 Kurve 3 Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der 3 Kurven in die Kästchen neben den Aussagen ein­ tragen. Übertragen Sie anschließend die Kennziffern in dieser Reihenfolge von links nach rechts in den Lösungsbogen. Aussagen a) Bei einer Preissteigerungsrate von 7% ist Vollbeschäftigung gegeben. b) Der Verlauf dieser Kurve ist typisch für eine Stagflation. c) Diese Kurve unterstellt durchgängig, dass sich Inflation und Arbeitslosigkeit reziprok zuein­ ander verhalten. d) Ein Teil des Kurvenverlaufs ist typisch für eine Deflation. e) Diese Kurve zeigt, dass eine Zunahme der Arbeitslosigkeit erst bei geringen Preissteigerungsraten erfolgt. 12 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik Lösung zu 6.09 Stabilitätsgesetz, magisches Viereck Teil II a) Die Kurve 2 stellt den Zielkonflikt zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität dar (sog. kurzfristig gültige „Phillipskurve“). Trifft man in der Waagerechten vom Wert 7 der Inflationsrate ausgehend auf die degressiv verlaufende Kurve und fällt in diesem Punkte das Lot auf die x-Achse, ergibt sich der Wert für die Arbeitslosenquote (dieser Wert liegt in der für eine Vollbeschäftigung angenommenen Quotentoleranz von ein bis drei Prozent). 2 b) Die gleichgerichtete Entwicklung von Inflation und Arbeitslosigkeit bei der Kurve 1 ist typisch für eine Stagflation, wie z. B. Mitte der 70er-Jahre (Inflation in Verbindung mit einem Rückgang der Beschäftigung). 1 c) Die Annahme, dass zwischen den Variablen Inflation und Arbeitslosigkeit eine umgekehrte Beziehung bestehe, geht auf den englischen Nationalökonomen A. W. Phillips zurück, der diese Entwicklung in England seit 1861 beobachtete (Phillipskurve). Spätere Untersuchungen konnten diese Annahme jedoch nicht (zumindest nicht langfristig) bestätigen. 2 d) Eine Deflation (Gegenstück zu Inflation) zeichnet sich durch anhaltendes Sinken des Preisniveaus (negative Preissteigerungsraten) verbunden mit zunehmender Arbeitslosigkeit aus. Im unteren Verlauf der Kurve 3 lässt sich eine solche Entwicklung erkennen. 3 e) Im oberen Teil der Kurve 3 verläuft die Phillipskurve vertikal zur Preisachse; nur bei höherer Arbeitslosigkeit (hier > 4 %) „biegt“ die Kurve rechts ab (sog. „langfristige“ Phillipskurve). 3 U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 13