Gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikationsund Kooperationsforschung mbH Prof. Dr. Dr. h. c. Ortwin Renn, Dr. Birgit Mack GLOSSAR ZUR PRÄDIKTIVEN GENETISCHEN DIAGNOSTIK – HUMANGENETISCHE, ETHISCHE UND RECHTLICHE ASPEKTE Christine Kolbe, Clemens Pölzelbauer, Verena Steinke, Stefanie Birnbaum, Birgit Mack 1 Glossar zur prädiktiven genetischen Diagnostik Biologie / Medizin Bundesärztekammer Die Bundesärztekammer ist die oberste Selbstverwaltung und vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte. Organisation der ärztlichen Chorea Huntington Eine der häufigsten erblich bedingten Krankheiten des Nervensystems. Zu ersten Krankheitssymptomen (Bewegungsstörungen und psychische Symptome) kommt es zumeist zwischen dem 30. und 60. Lebensjahr. Die Krankheit ist bisher nicht heilbar und führt im Durchschnitt 15 Jahre nach den ersten Symptomen zum Tod. Chromosomen Träger der Erbinformation bestehend aus Æ DNA sowie verschiedenen Eiweißen (Proteinen). In menschlichen Körperzellen befinden sich 46 Chromosomen, die jeweils paarig vorliegen: 44 sog. Autosomen und 2 Geschlechtschromosomen, wobei Frauen in der Regel zwei X-Chromosomen (Chromosomensatz 46,XX) und Männer ein X- und ein Y-Chromosom (Chromosomensatz 46,XY) haben. DNA Erbsubstanz der Zelle, bestehend aus einer Kette von Nukleotidbausteinen, in denen jeweils eine der vier organischen Basen Adenin (A), Thymin (T), Guanin (G) und Cytosin (C) eingebaut ist. Die DNA liegt im Zellkern in Form von Æ Chromosomen vor. EEG Elektroenzephalogramm, Aufzeichnung der elektrischen Gehirnströme. EKG Elektrokardiogramm, Aufzeichnung der elektrischen Herzströme. Expressivität, variable Unterschiedliche Merkmalsausprägung bei Trägern der gleichen genetischen Veränderung. So können beispielsweise in einer Familie Träger der gleichen Mutation unterschiedlich schwer von der Krankheit betroffen sein. Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Genom Gesamtheit der genetischen Information eines Individuums. Humangenomprojekt (HGP, engl. Human Genome Project) Öffentlich finanziertes internationales Projekt, das im Jahre 1990 mit dem Ziel gegründet wurde, das Genom des Menschen vollständig zu entschlüsseln, d. h. die Abfolge der Basenpaare in der menschlichen DNA auf ihren einzelnen Chromosomen zu identifizieren. Das HGP wurde im Jahre 2003 erfolgreich abgeschlossen. Krankheitsdisposition Veranlagung, eine bestimmte Krankheit zu bekommen. Neurose Psychische Verhaltensstörung längerer Dauer. Penetranz Der Anteil an Mutationsträgern, die auch klinisch erkranken. Bei verminderter Penetranz einer Erbkrankheit gibt es auch Mutationsträger, die keine klinischen Symptome entwickeln. Phänotyp Das unter anderem durch genetische Information bedingte klinische Erscheinungsbild bei einem Individuum. Psychotische Störung Schwere psychische Störung, die mit einem zeitweiligen weitgehenden Verlust des Realitätsbezugs einhergeht. Zu den typischen Symptomen zählen z. B. Wahn und Halluzinationen. Gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikationsund Kooperationsforschung mbH Gentests im Diskurs Glossar zur prädiktiven genetischen Diagnostik Ethik/Recht Abwehrrecht Æ siehe Grundrechte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Im Jahre 2006 in Kraft getretenes deutsches Gesetz, welches der Umsetzung von vier europäischen Richtlinien diente. Es verbietet u.a. die Diskriminierung von Bewerbern auf Basis folgender personenbezogener Merkmale: Rasse/ethnische Herkunft; Geschlecht; Religion/Weltanschauung; Behinderung; Alter; sexuelle Identität. Im Falle einer Diskriminierung sind Schadensersatzansprüche vorgesehen. Allgemeines Persönlichkeitsrecht Aus Art 2 Abs. 1 Grundgesetz (allgemeine Handlungsfreiheit) und Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (Menschenwürdegarantie) abgeleitetes Recht des Einzelnen auf Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach der Sphärentheorie des Æ Bundesverfassungsgerichts umfasst dessen Schutzbereich drei Sphären: Die Individualsphäre (Auftreten in der Öffentlichkeit), die Privatsphäre (häuslicher Bereich/Privatleben) und die Intimsphäre (innere Gefühls- und Gedankenwelt, z.B. vertraulichen Briefe/Tagebuchaufzeichnungen). Aus einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts können sich auch zivilrechtliche Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche ergeben. Antidiskriminierungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz. Umgangssprachliche Bezeichnung für das Æ Allgemeine Autonomie (von griech. Autonomia = Eigengesetzlichkeit/Selbst-Gesetzgebung) bezeichnet in der Philosophie die Fähigkeit des Menschen, sich als Wesen der Freiheit (Willensfreiheit) zu begreifen und aus dieser Freiheit zu handeln. Als Urheber des Autonomie-Gedankens in der klassischen Philosophie muss Immanuel Kant gelten, der in seiner Ethik die Bestimmung des moralischen Handelns allein durch die Vernunft erklärt. Bundesverfassungsgericht 1951 errichtetes Verfassungsorgan mit Sitz in Karlsruhe. Wird aufgrund seiner umfassenden Kompetenz in allen Verfassungsstreitigkeiten als oberster Hüter der Verfassung bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht ist allen anderen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident) gegenüber selbstständig, unabhängig und diesen gleichgeordnet. Bioethik Untersucht diejenigen Fragen, die sich aus den Forschungserfolgen der Æ Biowissenschaften und Medizin ergeben. Über eine methodisch strukturierte Vorgehensweise bringt sie die Auswirkungen der neuen Technologien und Verfahren ins Bewusstsein und geht der Frage nach, wie man die Risiken dieser neuen Techniken ethisch bewerten soll und kann. Bioethik bestimmt keine eigenen moralischen Regeln, sondern ist als anwendungsbezogene Ethik damit befasst, allgemeine ethische Überlegungen und Prinzipien auf die Bereiche Biowissenschaften, Medizin und Umwelt anzuwenden. Biowissenschaften Sammelbezeichnung für verschiedene wissenschaftliche Fächer, die sich mit Lebewesen und den Vorgängen des Lebens allgemein auf naturwissenschaftliche Weise auseinandersetzen. Dazu zählen vor allem Biologie und Biochemie sowie Ökologie, Neurowissenschaften und Genetik. Alternativ wird auch die Bezeichnung "Lebenswissenschaften" verwendet. Determinismus (von lat.: determinare = abgrenzen, bestimmen) philosophisches Konzept, das davon ausgeht, dass alle Ereignisse nach feststehenden Gesetzen ablaufen und damit vorherbestimmt sind Zufall als Ursache gibt es nicht. Auch die Willenfreiheit ist unter einer starken deterministischen Sichtweise in Frage gestellt. Genetischer Determinismus kennzeichnet entsprechend eine Haltung, die den Menschen hauptsächlich als durch seine Gene bestimmt sieht. Diskriminierung, genetische Allgemein bezeichnet der Begriff der Diskriminierung die benachteiligende Behandlung von Personen aufgrund von für den gegebenen Sachverhalt irrelevanter Merkmale. Im Zusammenhang mit prädiktiven Gentests wird die Gefahr gesehen, dass eine positiv getestete Person in ihrem Umfeld fortan als gesunder Kranker wahrgenommen und möglicherweise auch als solcher behandelt wird und er dadurch soziale Nachteile zu erdulden hätte. Diskurs Debatte über ein Thema, das idealer Weise auf der Basis rationaler und nachvollziehbarer Argumente diskutiert wird. Alle Beteiligten dürfen gleichberechtigt an der Diskussion teilnehmen. Diskurse können gezielt durch angeleitete, strukturierte Verfahren ins Leben gerufen werden. Solche Gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikationsund Kooperationsforschung mbH Gentests im Diskurs Glossar zur prädiktiven genetischen Diagnostik Diskursverfahren helfen, bei besonders strittigen Themen eine Lösung zu finden. Es geht dann darum, mit den verschiedenen Interessenvertretern ÆKonsense aufzudecken und ÆDissense festzustellen. Dissens Als Dissens bezeichnet man den Versuch einer Entscheidungsfindung, bei dem sich die Beteiligten nicht über die zur Debatte stehenden Fragen einigen konnten. Das Auffinden von Dissensen stellt besonders in so komplexen Diskursen wie denjenigen zu bioethischen Themen einen wichtigen Schritt der gesellschaftlichen Verständigung dar. Einstellungsuntersuchung Eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die auf Veranlassung des Arbeitgebers vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt werden kann, um die Arbeitsfähigkeit und die gesundheitliche Eignung des Bewerbers zu überprüfen. Entfaltungsfreiheit = allgemeine Handlungsfreiheit ist ein nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Grundrecht. Geschützt ist dabei jedes menschliche Verhalten unabhängig von dessen Gewicht für die Persönlichkeitsentfaltung. Soweit Schutzbereiche speziellerer Grundrechte einschlägig sind, tritt die allgemeine Handlungsfreiheit gegenüber diesen spezielleren Grundrechten jedoch zurück. Exzeptionalismus, genetischer Argumentativer Ansatz, der besagt, dass genetische Daten aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften und dem damit verbundenen Gefahren einer Sonderbehandlung im Vergleich zu anderen medizinischen Informationen bedürfen. Kritiker dieses Begriffes betonen, dass sich genetische Informationen nicht grundlegend von anderen medizinischen Daten unterscheiden. Fragerecht Aus der Æ Vertragsfreiheit abzuleitendes Recht, nähere Informationen über seinen Vertragspartner einzuholen. Im Arbeitsbereich ist das Fragerecht durch die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers erheblich eingeschränkt. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Frage im berechtigten Interesse des Arbeitgebers stehen, das heißt, sie muss für den angestrebten Arbeitsplatz und die zu verrichtende Tätigkeit selbst von Bedeutung sein. Im Versicherungsbereich regelt § 19 Versicherungsvertragsgesetz, dass das (private) Versicherungsunternehmen nur Fragen stellen darf, die in seinem berechtigten Interesse liegt („versicherungsmathematisch korrektes Kriterium“). Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit, den Vertrag nach Abschluss des Versicherungsvertrages aufzulösen, ist das Fragerecht im Versicherungsbereich gegenüber dem Arbeitsbereich erheblich erweitert. Gesetzliche Krankenversicherung Ein Zweig der Sozialversicherung, der im Krankheitsfalle (aber auch bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft) Leistungen erbringt. Die gesetzliche Grundlage stellt im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch, das auch den Umfang der Leistungen festlegt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus), sondern entsprechend dem Æ Solidaritätsprinzip nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Durch den bundeseinheitlichen „gesetzlichen Beitragssatz“ (15,5 Prozent in 2009) wird es zwischen den Krankenkassen nicht mehr zu Beitragsunterschieden kommen. Gleichheitssatz, allgemeiner In Art. 3 Grundgesetz festgelegter Grundsatz, wonach alle Menschen „vor dem Gesetz gleich“ zu behandeln sind. Der Gleichheitssatz gebietet der Staatsgewalt tatbestandlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln. Ungleiches kann hinsichtlich seiner jeweiligen Eigenart ungleich behandelt werden. Allein willkürliche, das heißt auf sachfremden Erwägungen beruhende Differenzierungen sind verboten. Grundgesetz Vom 23.05.1949 ist die Verfassung des deutschen Staates und regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland Es gliedert sich in die Bereiche der Æ Grundrechte (Art. 1-19) und des Staatsorganisationsrechts. Grundrechte sind die in der Verfassung (im Æ Grundgesetz) garantierten Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht. Die Grundrechte stellen zwar primär Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates dar. Sie geben dem Gesetzgeber aber auch den Handlungsauftrag, tätig zu werden, um geschützte Rechtsgüter zu bewahren. Darüber hinaus nehmen sie über sog. Generalklauseln mittelbar auch auf privatrechtliche Beziehungen Einfluss (sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechte). Informationelle Selbstbestimmung (bezogen auf die Rechtsnorm) im sog. „Volkszählungsurteil“ vom 15.12.1983 aus dem Æ Bundesverfassungsgericht Æ Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitetes Æ Grundrecht. Im Bereich moderner Datenverarbeitung ist dem Einzelnen die Befugnis zu gewähren, 1 grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. 1 In der juristischen Diskussion wird von der weit überwiegenden Literatur zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz für Informationen) und dem Recht auf Nichtwissen (Schutz vor Informationen) unterschie- Gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikationsund Kooperationsforschung mbH Gentests im Diskurs Glossar zur prädiktiven genetischen Diagnostik Informationelle Selbstbestimmung (bezogen auf die ethische Norm) die aus der Æ Autonomie eines jedes Menschen abgeleitete Freiheit, über jegliche Daten, die die eigene Person betreffen selbst zu verfügen. D.h. jeder kann entscheiden, ob er die Daten kennen, nicht kennen oder an Dritte weiter geben möchte. Informationsfreiheit Das nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Recht, sich „aus den allgemein zugänglichen Quellen“ (z.B. aus Fernsehen, Zeitung etc.) zu unterrichten. Informed Consent bezeichnet in der Medizin die nach Aufklärung des Arztes erfolgte Einwilligung der Patienten in den ärztlichen Eingriff. Bei fehlender Einwilligung oder bei fehlerhafter Aufklärung drohen dem behandelnden Arzt standesrechtliche, zivilrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen. Kontrahierungszwang bezeichnet die rechtliche Verpflichtung mit einem anderen ein Rechtsverhältnis einzugehen, das heißt in der Regel einen Vertrag zu schließen. Aufgrund der im zivilrechtlichen Rechtsverkehr geltenden Æ Vertragsfreiheit kommt ein Abschlusszwang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, vor allem bei Monopolbetrieben (Lieferung von Elektrizität, Wasser usw.), in Betracht. Konsens [lat. consentire = zusammenfühlen /übereinstimmen] Bezeichnet den Stand einer Debatte, bei dem alle Beteiligten den strittigen Punkten zustimmen, bzw. keinen Widerspruch äußern, obwohl ihnen die Gelegenheit dazu geben wird. Konsens bezeichnet damit den Versuch einer Entscheidungsfindung, der ohne die Anwendung der Mehrheitsregel auskommt. Menschenwürde beruft sich auf den Grundsatz, dass jedem Menschen allein aufgrund seiner Existenz unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sozialer Stellung, etc. ein zu schützender Wert zukommt. In Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes ist fest geschrieben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ - Nach dem Philosophen Immanuel Kant besitzt jeder Mensch Würde im Gegensatz zu Dingen oder Tieren, da er als vernunftbegabtes Wesen zu moralischem Urteilen und Handeln fähig und ein „Zweck an sich“ sei. Nationaler Ethikrat (Seit August 2007 Deutscher Ethikrat) Deutsches Dialogforum, das die Bundesregierung über ethische Fragen in den Æ Biowissenschaften unterstützt und berät. Die bis zu 25 Mitglieder repräsentieren naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, soziale, rechtliche, ökologische und ökonomische Belange. Person Der Personenbegriff spielt in der Ethik eine wichtige Rolle, da allein Personen – im Gegensatz zu Dingen und Tieren – in der Lage sind, moralisch zu handeln und damit ethische Verantwortung zu übernehmen. Personsein wird zunächst grundsätzlich allen Menschen zugeschrieben und zumeist an bestimmte Eigenschaften wie Selbstbewusstsein, Vernunft, freier Wille, Kommunikationsfähigkeit oder an das Vorhandensein einer individuellen Biografie gekoppelt. Prinzip (von lat. principium = Anfang, Ursprung) Ein Gesetz bzw. Regel, Richtlinie, Postulat, das anderen Gesetzen übergeordnet ist. Es steht zwingend an oberster Stelle, seine konkrete Bedeutung ist jedoch kontextabhängig. Private Krankenversicherung Für Menschen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet sind, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gegen das Krankheitsrisiko bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen zu versichern. Die zu zahlenden Beiträge richten sich bei der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Tarif, Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Seit dem 01.01.2009 besteht daneben ein so genannter „Basistarif“, dessen Leistungsstandard dem Versicherungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen ist. Recht auf Nichtwissen Das aus dem Æ Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht, bestimmte Informationen, z.B. die Ergebnisse genetischer Analysen, nicht erhalten zu müssen. Im Unterschied zum Æ Recht auf informationelle Selbstbestimmung geht es nicht um die Gefahren, die mit einer Weitergabe persönlicher Daten an Dritte verbunden sein können, sondern vielmehr um eine Vermeidung möglicher Belastungen bei der betroffenen Person selbst.2 Dieser sind die potentiell belastenden Informationen (noch) nicht bekannt sind. den. In der ethischen Debatte werden beide Rechte zumeist unter dem gemeinsamen Oberbegriff der informationellen Selbstbestimmung diskutiert. 2 Zur unterschiedlichen Terminologie in der juristischen und ethischen Diskussion s.o. Fn. 1. Gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikationsund Kooperationsforschung mbH Gentests im Diskurs Glossar zur prädiktiven genetischen Diagnostik Solidaritätsprinzip Strukturelle Basis der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Deutschland. Es besagt, dass sich der Leistungsanspruch nach der individuellen Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten richtet. Im Unterschied zur Privatversicherung besteht eine gesetzlich festgelegte Versicherungs- und Beitragspflicht. Vertragsfreiheit Aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitetes Prinzip, wonach sowohl der Abschluss als auch der Inhalt eines Vertrages grundsätzlich der freien Bestimmung der Parteien unterliegen. Ausnahme Æ Kontrahierungszwang. Vorsorgeuntersuchung Werden zum Teil auf Grundlage von Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetzen freiwillig oder verpflichtend durchgeführt, um Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen. Sie werden aber auch zur allgemeinen Gesundheitsfürsorge des Arbeitnehmers auf freiwilliger Basis angeboten. Gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikationsund Kooperationsforschung mbH Gentests im Diskurs