Das Recht auf Widerstand - Terra

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Das Recht auf Widerstand
Am 7. September wird vom Bundesverfassungsgericht das Urteil
verkündet in der Klage des Abgeordneten Peter Gauweiler und
Kollegen zur Rechtmäßigkeit des geplanten Rettungsschirmes zur
Absicherung der Schulden von Drittländern.
Die Bundesregierung ist bereit, mehr als 2/3 des deutschen
Steueraufkommens hierfür zu verpfänden. Als Sicherheit haften
die Bürger mit ihren Spargeldern und Grundstücken.
Nach Ansicht der Kläger steht die Regierung damit nicht mehr
auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung. „Durch die Euro-Rettungsaktionen
werden wichtige Rechtsgrundsätze ruiniert, wie etwa die
Eigentumsgewährleistung, das Sozialstaatsprinzip, das
Rechtsprinzip", so Prof. Dr. Schachtschneider. Seine
Folgerung: "Deshalb hat jeder Bürger nach dem Grundgesetz das
Recht auf Widerstand". (siehe nachfolgendes Interview)
Der Bürger als oberster Souverän erwartet jetzt vom obersten
Gericht der BRD, daß alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren
Beschlüsse an das Parlament zurückverwiesen werden, daß
illegale Kompetenzüberschreitung geahndet wird und somit das
BVerfG
seiner
vornehmlichen
Aufgabe
gerecht
wird:
die
Politiker und die von diesen erlassenen Gesetze in ihrer
Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu prüfen und, wo
notwendig, Abhilfe zu schaffen.
Jeder, der dies liest und die Zukunft der nächsten Generation
sowie den Rechtsstaat in Gefahr sieht, sollte unverzüglich
einen entsprechenden Brief an das Bundesverfassungsgericht z.
Hd. seines Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, senden. Natürlich kann auch
dieses Schreiben einfach auf eigenem Briefbogen genutzt
werden.
Es eilt! Nicht vorstellbar, welche Konsequenzen es hätte. wenn
dieser Verrat am Deutschen Volk durch das oberste Gericht
einfach hingenommen würde.
Darum jetzt handeln!
Ursula Haverbeck
Dr. Rigolf Hennig
Dipl.-Pol. Werner Keweloh
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