Das Recht auf Widerstand Am 7. September wird vom Bundesverfassungsgericht das Urteil verkündet in der Klage des Abgeordneten Peter Gauweiler und Kollegen zur Rechtmäßigkeit des geplanten Rettungsschirmes zur Absicherung der Schulden von Drittländern. Die Bundesregierung ist bereit, mehr als 2/3 des deutschen Steueraufkommens hierfür zu verpfänden. Als Sicherheit haften die Bürger mit ihren Spargeldern und Grundstücken. Nach Ansicht der Kläger steht die Regierung damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. „Durch die Euro-Rettungsaktionen werden wichtige Rechtsgrundsätze ruiniert, wie etwa die Eigentumsgewährleistung, das Sozialstaatsprinzip, das Rechtsprinzip", so Prof. Dr. Schachtschneider. Seine Folgerung: "Deshalb hat jeder Bürger nach dem Grundgesetz das Recht auf Widerstand". (siehe nachfolgendes Interview) Der Bürger als oberster Souverän erwartet jetzt vom obersten Gericht der BRD, daß alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren Beschlüsse an das Parlament zurückverwiesen werden, daß illegale Kompetenzüberschreitung geahndet wird und somit das BVerfG seiner vornehmlichen Aufgabe gerecht wird: die Politiker und die von diesen erlassenen Gesetze in ihrer Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu prüfen und, wo notwendig, Abhilfe zu schaffen. Jeder, der dies liest und die Zukunft der nächsten Generation sowie den Rechtsstaat in Gefahr sieht, sollte unverzüglich einen entsprechenden Brief an das Bundesverfassungsgericht z. Hd. seines Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, senden. Natürlich kann auch dieses Schreiben einfach auf eigenem Briefbogen genutzt werden. Es eilt! Nicht vorstellbar, welche Konsequenzen es hätte. wenn dieser Verrat am Deutschen Volk durch das oberste Gericht einfach hingenommen würde. Darum jetzt handeln! Ursula Haverbeck Dr. Rigolf Hennig Dipl.-Pol. Werner Keweloh