Kapitalismuskritik als Ideologiekritik: Der Freiburger Ansatz des „Ordo-Kapitalismus“ als sozialwissenschaftliche Alternative zum Laissez-Faire-Approach Von Nils Goldschmidt# / Bernhard Neumärker## # Universität der Bundeswehr München Abert-Ludwigs-Universität Freiburg ## 1. Einleitung In seinen Vorlesungen zur „Geschichte der Gouvernementalität“, die Michel Foucault 1978/79 am College de France hielt und die seit 2004 ediert vorliegen, setzte sich der französische Philosoph eingehend mit dem deutschen Ordoliberalismus auseinander. So erstaunlich die Tatsache, dass ein französischer, eher linker Intellektueller sich mit den Ideen der Freiburger Schule um Walter Eucken auseinandersetzt, bereits für sich genommen ist, umso mehr überrascht die positive Rezeption, die Foucault dabei dem Ordoliberalismus zukommen lässt. In folgender Weise qualifiziert Foucault das kritische Potential des ordoliberalen Ansatzes gegenüber früheren liberalen Ansätzen: „[D]ie Ordoliberalen [brechen] mit der Tradition des Liberalismus des 18. und 19. Jahrhunderts. Sie sagen: Aus dem Prinzip des Wettbewerbs als Organisationsform kann man nicht und soll man nicht das Laissez-faire ableiten. Warum? Weil, so sagen sie, wenn man aus der Marktwirtschaft das Prinzip des Laissez-faire ableitet, man im Grunde in etwas gefangen ist, das man ‚naturalistische Naivität‘ nennen könnte, d.h., daß man der Meinung ist, daß der Markt … auf jeden Fall eine natürliche Gegebenheit ist, etwas, das sich spontan ereignet und der Staat insoweit achten muß, als es sich um eine natürliche Gegebenheit handelt.“ (Foucault 2004, 172) Ist in dieser Interpretation des Freiburger Denkens1 der Markt aber keine natürliche Gegebenheit, dann kommt auch dem Staat eine andere Aufgabe zu. An die Stelle des „Nachtwächterstaates“ des Laissez-faire rückt der Staat als notwendiger Akteur eines wettbewerblichen, marktwirtschaftlichen Systems: „Er [der Markt, N.G./B.N.] kann nur das Ergebnis einer langen Bemühung sein, und eigentlich wird der reine Wettbewerb niemals erreicht. … Der 1 Siehe hierzu Goldschmidt / Rauchenschwandtner (2007). 2 Wettbewerb ist also ein geschichtliches Ziel der Regierungskunst und keine Naturgegebenheit, die es zu beachten gelte.“ (Foucault 2004, 173) Folgt man Foucault, so ist somit der Ordoliberalismus2 sowohl aufgrund seiner Distanz zu einer naiven naturalistischen und rein marktliberalen Position als auch wegen seines anderen Staatsverständnisses hervorzuheben. In dieser doppelten Neuausrichtung des Liberalismus ist für Foucault die Freiburger Schule nicht lediglich eine mögliche Variante des Liberalismus unter vielen, sondern bedeutet „die Neuausarbeitung einer Reihe von grundlegenden Elementen in der liberalen Doktrin“ (Foucault 2004, 149). Die Kritik am Liberalismus des Laissez-faire gleichwie die Ausrichtung auf die besondere Rolle des Staates als Regelsetzer für Markt und Wettbewerb im Rahmen einer Wirtschaftsverfassung sind freilich bekannte und oft beschriebene Elemente des ordoliberalen Ansatzes. Der „Clou“ der Foucaultschen Überlegungen liegt in einem anderen Punkt. Foucault macht deutlich, dass der Staat im Sinne der ordoliberalen Tradition selbst auf eine andere, funktionale Basis der Legitimation gestellt wird. Der Staat ist nicht aufgrund bestimmter Überzeugungen oder Werte („Ideologien“) aus sich heraus legitimiert, sondern nur durch seine funktionale, wiewohl notwendige Rolle für Markt und Gesellschaft. In paralleler Weise wie der Markt in ordoliberaler Sicht nicht als ein natürliches Ereignis, sondern als eine „staatliche Veranstaltung“ (z.B. Miksch 1947, 11) zu verstehen ist, so ist der Staat nicht aufgrund einer bestimmten Wertegemeinschaft o.ä. legitimiert, sondern wegen der notwendigen Funktion für die Errichtung und Erhaltung wettbewerblicher Strukturen: Kapitalismus und moderner Staat sind historisch wie systematisch als komplementär zu begreifen. In diesem Verständnis liegt das ideologiekritische Potential des Ordoliberalismus bis heute: Einer anspruchsvollen Gesellschafts- wie Wirtschaftstheorie und -politik kann es nicht um die Zustimmung oder Ablehnung des Marktes per se gehen, sondern um die Aufklärung der Verknüpfungen zwischen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Strukturen und (realen) Möglichkeiten der Gestaltung. „Der Markt“ ist nicht ein unausweichliches „Schicksal“, das es vorbehaltlos anzuerkennen (im Sinne des „laissezfaire“) oder zu bekämpfen gilt („Sozialismus“), sondern marktliche Strukturen sind bedingte Strukturen in dem Sinne, dass sie an gesellschaftliche Vorgaben geknüpft und deshalb (zumindest begrenzt) gestaltbar sind. Eine solche, integrative Perspektive auf Markt und Staat, die sich als Ordnung des Marktes durch den Staat und in gleicher Weise auch als Ordnung des Staates durch den Markt begreifen lässt, verdeutlicht die Bedeutung des Ordolibera2 Eine umfassende Charakterisierung der Freiburger Schule respektive des Ordoliberalismus kann hier nicht erfolgen. Siehe hierzu Goldschmidt / Wohlgemuth (2008). 3 lismus für die gesamte Wirtschaftsordnung. Es geht nicht nur um eine Akzentverschiebung im Verständnis des Liberalismus, sondern um die Ordnung moderner, kapitalistischer Gesellschaften insgesamt: es geht um einen „OrdoKapitalismus“.3 Im Folgenden soll zunächst das Konzept des „Ordo-Kapitalismus“ näher umschrieben werden. Als grundlegendes Merkmal lässt sich dabei seine ideologiekritische und so gegenüber gesellschaftlichen Interessengruppen neutrale Ausrichtung hervorheben (Abschnitt 2). Damit einher geht eine integrative Gesellschaftspolitik, die weder einem Dualismus „Markt – Staat“ noch einem Gegenüber von Wirtschafts- und Sozialpolitik das Wort redet, sondern versucht, die jeweiligen Spannungsfelder durch eine aufgeklärte, an den Interessen der Bürger ausgerichtete Gesellschaftsordnung zu überwinden (Abschnitt 3). Vor diesem Hintergrund lassen sich dann die in der öffentlichen Diskussion gleichwie in anderen sozialwissenschaftlichen Konzepten erkennbaren Tendenzen sowohl zu einer „Privatisierung“ sozialer Belange als auch zu einer „Politisierung“ marktlicher Prozesse als verfehlt aufweisen (Abschnitt 4). Der Beitrag schließt inhaltlich mit einem Versuch, andere sozialwissenschaftliche Konzepte anhand der ordokapitalistischen Position zu gruppieren (Abschnitt 5). 2. Realität statt Hypostasierung: Wider die Ideologisierung Die sorgfältige sozialwissenschaftliche Analyse, mit dem Ziel, politische, gesellschaftliche und ökonomische Strukturen aufzudecken, steht einer unkritischen, d.h. unreflektierten, letztlich ideologischen Rechtfertigung von Markt und Staat gegenüber. Diese Kritik an einer ideologischen Markt- wie Gesellschaftsapologie kann man – ganz im Sinne der Foucaultschen Interpretation – im Werk Euckens selbst finden. Schon in seinem Aufsatz „Staatliche Strukturwandlungen und die Krisis des Kapitalismus“ von 1932 sieht Eucken in der Ideologisierung gesellschaftlicher Prozesse den wesentlichen Grund für den offensichtlichen Niedergang der Weimarer Republik: „Große historische Prozesse sind stets von Ideologien begleitet, die sie als gut und sinnvoll zu erweisen suchen. … Mit diesen Ideologien hat es nun aber eine eigentümliche Bewandtnis. Sie bejahen und befürworten nämlich Bewegungen, die genau das Gegenteil von dem erreichen, was die Ideolo3 Vor dem Hintergrund der wirtschaftspolitischen Debatten seiner Zeit hat Eucken in seinen späteren Schriften den Begriff „Kapitalismus“ abgelehnt (s.u.). Mit dem Zusatz „Ordo“ wollen wir – ganz im Sinne Euckens – dem Freiburger Verständnis von Kapitalismus eine klare Bestimmung geben. 4 gien von ihnen erhoffen. … Auch die Zerstörung des liberalen Staates … ist von Ideologien begleitet, die sie bejahen und zu befördern suchen, interventionistische Ideologien … als Zeitsymptome und Reflex der seelischen, geistigen, politischen und wirtschaftlichen Lage Deutschlands.“ (Eucken 1932, 319) Diese interventionistische Ideologisierung, die – paradoxerweise – gerade durch diese ungezügelte Ausdehnung der Staatstätigkeit und der damit einhergehenden Anfälligkeit für Sonderinteressen zu einer Schwächung des staatlichen Autorität führt (in analoger Weise führt die marktliberale Ideologisierung des Laissez-faire zu einer Schwächung des Marktes), beruht letztlich auf der Vorstellung, dass es einen bestimmten Gedanken, eine bestimmte Idee als gesellschaftliches Ideal zu verteidigen gebe, der geradezu mystische Kräfte beigelegt werden, wie Eucken zwei Jahre später in seiner methodologisch wohl wichtigsten Abhandlung „Was leistet die nationalökonomische Theorie?“, verfasst als Vorrede zu den „Kapitaltheoretischen Untersuchungen“, ausführt: „Nicht selten werden Begriffe personifiziert, zu gestaltenden Kräften umgedeutet und aus deren Wirken das Zustandekommen konkreter Erscheinungen erklärt. … Häufig wird auch von dem Verwertungsstreben des Kapitals oder von dem Wirken des Imperialismus gesprochen. Ist in allen solchen Fällen nur eine sprachliche Abkürzung beabsichtigt, so ist dagegen wenig zu sagen. Soll indessen durch die Personifikation des Begriffs, durch seine Umgestaltung zu einem bewußt handelnden ‚Wesen‘, das bestimmte Eigenschaft besitzt, eine Erklärung konkreter Erscheinungen versucht werden, dann verwandelt sich der Empirismus in Mystizismus.“ (Eucken 1934/1954, 49f.) Diesen Prozess der Ideologisierung bzw. Verdinglichung eines allgemeinen Begriffs zur treibenden Kraft gesellschaftlichen Handelns bezeichnet Eucken (1940/1989, 62) als „Hypostasierung“, die durchaus charakteristisch für den Kapitalismus selbst ist: „Man glaubt mit … Schilderungen von Taten des ‚Kapitalismus‘ modern zu sein und ist in Wahrheit in magischen Denken zurückgefallen.“ (Eucken 1940/1989, 63) Die fatale Wirkung einer solchen Hypostasierung für die sozialwissenschaftliche Analyse erscheint Eucken unausweichlich, da so das gesellschaftliche Ordnungsgefüge dem Blickfeld der Analyse entschwindet: „Jeder legt in ihn [den Kapitalismus, N.G./B.N.] Ordnungsvorstellungen herein, die ihm persönlich passen: Anarchie aller Produktion oder Wettbewerbswirtschaft oder Laissez-faire oder Beherrschung des wirtschaftlichen Lebens durch monopolistische Mächte oder Lenkung der 5 Wirtschaft durch einen von anonymen Kräften beherrschten Wirtschaftsstaat.“ (Eucken 1940/1989, 64) Auf diese Weise ist aber kaum noch eine Erfassung der tatsächlichen Geschehnisse zu erreichen. Hiergegen fordert Eucken die nüchterne sozialwissenschaftliche Untersuchung, die bei der sorgfältigen Durchdringung der historischen Gegebenheiten zu beginnen hat: „Es fehlt der Sinn für geschichtliche Tatsachen, es fehlt das strenge ökonomische Denken.“ (Eucken 1932, 321) In gleicher Weise fordern im „Gründungmanifest“ der Freiburger Schule (dem unter dem Titel „Unsere Aufgabe“ verfassten Prolog zu der 1936 gemeinsam begründeten Schriftenreihe „Die Ordnung der Wirtschaft“) Franz Böhm, Walter Eucken und Hans Großmann-Doerth, dass gegen „den Nebel frei schwebender Ideologien hindurch ... zu den Tatbeständen und zu den Erfordernissen der Sache selbst vorgestoßen werden“ (Böhm, Eucken, Großmann-Doerth 1936/2008, 35) müsse. Nur wenn dies gelinge, könnten Rechts- und Wirtschaftswissenschaften wieder eine prägende Rolle für die Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen übernehmen. 3. Integrative Gesellschaftspolitik Vor diesem Hintergrund der Ideologiekritik wird nun nicht nur klar, warum Eucken (wissenschaftsimmanent) eine strenge und systematische, eben ideologiefreie Ökonomik fordert, sondern auch auf welchen drei Grundpfeilern aus ordoliberaler Sicht eine moderne Gesellschaftstheorie beruhen muss: (1) Starker Staat, (2) starker Markt und (3) die Integration von wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben. (1) Gegen den „interventionistischen Wirtschaftsstaat“ (Eucken 1932, 308), der in letzter Konsequenz gegenüber Privilegien- und Sonderinteressen und deren Ideologien Schwäche zeigt und damit seine eigene Autorität untergräbt4, fordern die Freiburger einen starken Staat, der gegen die Beeinflussung durch einzelne Gruppen, eine für alle Mitglieder vorteilhafte Gesamtordnung ermöglicht. Dies meint keine „Politisierung der Wirtschaft“ (Eucken 1932, 303), sondern die Festlegung einer weniger Prinzipien, die den Regelrahmen für die freie Entfaltung der Marktkräfte zu setzen wissen: „Der Staat hat die Formen, in denen gewirtschaftet wird, zu beeinflussen, aber er hat nicht den Wirtschaftsprozeß selbst zu führen.“ (Eucken 1951, 72) In klassischer Form findet sich dieser Gedanke in der Idee der konstituierenden Prin- 4 „Doch der weitaus wichtigste Wesenszug staatlicher Entwicklung im 20. Jahrhundert ist die Zunahme im Umfange der Staatstätigkeit und gleichzeitige Abnahme der staatlichen Autorität.“ (Eucken 1952/2004, 327) 6 zipien, wie sie Eucken dann in den „Grundsätzen der Wirtschaftspolitik“ ausgeführt hat.5 Es geht um die Suche nach einer gefestigten Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur, die der Freiheit und Würde aller Mitglieder der Gesellschaft verpflichtet ist. Ein solcher „starker Staat“ meint keinen totalen Staat6, der (als Zielpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung) mehr und mehr in die Lebensbereiche seiner Bürger eingreift und sie zu lenken sucht, sondern einen wirkmächtigen Staat, der den Zwecken der Gesellschaft (als Instrument) dienlich ist. Ein solcher wirkmächtiger Staat unterwirft die Wirtschaft klaren und allgemeinen Ordnungsregeln, um so die soziale Funktion des marktlichen Wettbewerbs als dezentralen Koordinationsprozess gleichberechtigter Individuen zu sichern.7 (2) Anders als in einer libertären, staatlich unbegrenzten Marktordnung will die auf klaren Regeln beruhende Wettbewerbsordnung im Sinne der Freiburger Tradition tatsächlich „Leistungswettbewerb“ ermöglichen – d.h. wirtschaftlicher Erfolg beruht nicht auf wirtschaftliche Macht, politischen Einfluss oder Manipulation, sondern auf der Leistung, die der oder die Einzelne auf dem Markt erbringt: „In der Wettbewerbsordnung kann sich der Leistungswettbewerb entwickeln; Schädigungs- und Behinderungswettbewerb (Monopolkampf) fehlen. Die private Initiative kann sich voll entfalten, aber sie wird durch den Wettbewerb kontrolliert.“ (Eucken 1947/2008, 147) Nur so ist der Markt tatsächlich „stark“ und kann mittels einer effizienten Allokation von Ressourcen und Gütern sowie mittels unverzerrter Preise seine Vorteile im Wohle der Allgemeinheit hervorbringen. (3) Indem der Staat die Spielregeln für den Markt setzt und indem der Markt die Funktion des Staates legitimiert und dadurch bestimmt, sind beide notwendigerweise miteinander verknüpft und aufeinander verwiesen. Ein Primat wirtschaftlicher Effizienz, das dem politischen Handeln vorgeordnet wird, ist aus dieser Perspektive ebenso verfehlt, wie der Versuch, marktliches Handeln unter eine allein politische Prämisse der (wie auch immer verstandenen) sozialen Gerechtigkeit zu stellen. Oder anders formuliert: Der integra- 5 Siehe zur Einführung Goldschmidt (2008). 6 Ein Vorwurf, der sich fälschlicherweise bis heute hält, so z.B. bei Haselbach (1991) und Ptak (2004), siehe dagegen Goldschmidt (2005). 7 Letztlich entspricht dies der Idee der Fairness, wie sie sich bereits in der „Theory of Moral Sentiments“ findet: „In dem Wettlauf nach Reichtum, Ehre und Avancement, da mag er rennen, so schnell er kann und jeden Nerv und jeden Muskel anspannen, um all seine Mitbewerber zu überholen. Sollte er aber einen von ihnen niederrennen oder zu Boden werfen, dann wäre es mit der Nachsicht der Zuschauer ganz und gar zu Ende. Das wäre eine Verletzung der ehrlichen Spielregeln, die sie nicht zulassen könnten.“ (Smith 1759/1994, 124) 7 tive Freiburger Ansatz widersetzt sich sowohl einer Politisierung, d.h. das Feld individueller (marktlicher) Beziehungen durch staatliche Vorgaben zu überformen, wie auch einer Privatisierung, d.h. die Tendenz soziale Belange und gemeinsame Anliegen auf die individuelle (marktliche) Ebene zu verlagern. Vielmehr geht es um eine ideologiefreie Analyse gesellschaftlicher Bezüge, die zur Lösung sozialer Konflikte beitragen will. Markt und Wettbewerb sind dabei Mittel, dieses Ziel zu erreichen und bedürfen der politischen Rahmung. Eindrücklich findet sich diese Zielsetzung im Vorwort des ersten Bandes des gemeinsam von Franz Böhm und Walter Eucken herausgegebenen Jahrbuchs „Ordo“: „Unsere Forderung beschränkt sich auf die Schaffung einer Wirtschafts- und Sozialordnung, in der wirtschaftliche Leistung und menschenwürdige Daseinsbedingungen gleichermaßen gewährleistet sind. Weil der Wettbewerb diesem Ziel dienstbar gemacht werden kann, das ohne ihn sogar unerreichbar bleibt, deshalb fordern wir ihn. Er ist Mittel, nicht letzter Zweck.“ (Ordo 1948, XI) Aus dieser gegenseitigen Verwiesenheit von Gesellschaft, Politik und Markt folgt konzeptionell die Forderung nach einer Integration von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die sozialen Probleme sind für Eucken nur mittels einer „Koordination aller Teile der Wirtschaftspolitik und der Sozialpolitik aufeinander“ (Eucken 1949, 11) lösbar. Sozialpolitik ist nicht der Korrekturbetrieb, kein Anhängsel der Wirtschaftsordnung, sondern ein gleichwertiger und integraler Bestandteil des gesamtgesellschaftlichen Ordnungskonzeptes. Die Koordination der Wirtschafts- und Sozialpolitik auf der Ebene der „Spielregeln“, d.h. auf der Ebene der Wirtschaftsverfassung, ist die entscheidende Ordnungsaufgabe. Nur auf diese Weise kann einer modernen Sozialpolitik tatsächlich zur Geltung verholfen werden. „Diese punktuelle Behandlung der Probleme muss zurücktreten. Aber nicht, weil das Anliegen der Sozialpolitik (…) nebensächlich geworden wäre. Im Gegenteil. Weil es so vordringlich ist, muss es für das gesamte Denken über die Wirtschaftsordnung mitbestimmend sein.“ (Eucken 1952/2004, 313)8 Die Zielpunkte der jeweiligen sozialen Arrangements sind dabei von den Individuen normativ bzw. „sozial“ zu begründen und nicht aufgrund marktlicher Effizienz legitimiert noch durch eine (unhinterfragbare) politische Ideologie vorgegeben.9 8 9 Siehe hierzu ausführlich Blümle / Goldschmidt (2004). Siehe hierzu, auch in Abgrenzung zur Ordnungsethik von Karl Homann, ausführlich: Goldschmidt (2007). 8 4. Ordo-Kapitalismus: Weder „Privatisierung“ noch „Politisierung“ Die Grundlinien des soeben skizzierten Ordo-Kapitalismus zielen im Gegensatz zum Kapitalismus des Laissez-faire auf einen Ausgleich der verschiedenen Interessenlagen in einer Gesellschaft. Anstatt einzelnen Strömungen innerhalb einer Gesellschaft in Richtung „Privatisierung“ oder „Politisierung“ wirtschaftlicher Tätigkeiten und gesellschaftlicher Anliegen nachzugeben, fordert die Ordnungsökonomik ein „Gleichgewicht“ zwischen Politisierungsund Privatisierungstendenzen und in diesem Sinne eine staatliche Neutralität gegenüber einzelnen Sonderinteressen. Die ordnungsökonomische Neutralität hinsichtlich „Privatisierung“ und „Politisierung“ und gegenüber einzelnen gesellschaftlichen Anspruchgruppen kann zugleich als „Prüfstein“ für andere sozialwissenschaftliche Konzepte und Argumente dienen. Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise eine Tendenz zur starken Gewichtung des Politisierungsproblems im Konzept der Konstitutionenökonomik von James Buchanan auszumachen, das vor allem auf eine Begrenzung des Staates in einer sozialen Ordnung zielt (vgl. Buchanan 1985 und Buchanan/Vanberg 1988). Buchanan argumentiert, dass ein unbegrenzter Staat systematisch die Politisierung der Privatsphäre, der Sphäre des privaten Tauschs und des privatwirtschaftlichen Geschehens betreibe. Seine positive Analyse stützt sich dabei auf plausible Beispiele wie die staatliche Erfassung und „politische“ Definition von Externalitäten, die zu einer Internalisierungswut des Staates führe. Ebenso könne aus jeder ungleiche Verteilung von (Markt-)Einkommen ein Korrekturbedarf durch staatliche Umverteilungsmaßnahmen abgeleitet werden, die zum Beispiel an dem Prinzip der Gleichheit orientiert sein könnten. Prinzipielle Effizienzprobleme und Verteilungscharakteristika marktlichen Tausches, die zu einem entsprechenden „Marktversagen“ führen können, böten dem Staat regelmäßig Zugriffs- und Regulierungspotential, das dieser prinzipiell auch nutze. So käme es zu einer zunehmenden Politisierung der Privatsphäre der Bürger und der Privatwirtschaft mit immer stärkeren Staatseingriffen (vgl. Buchanan 1985, 40 ff.). Da Buchanan keine natürliche Barriere gegen eine solche Politisierung identifizieren kann, sondern im Gegenteil das Interesse von Gruppen, einzelnen Individuen oder staatlichen Handlungsträgern sieht, den öffentlichen Aktionsradius ständig auszuweiten, so dass zunehmend vormals private Handlungen zu politischen Handlungen gemacht werden, fordert er eine geeignete Begrenzung der Staatsmacht, so dass „Politisierungsübergriffe“ unterbleiben. In dem Zusammenhang einer Politisierung der Märkte und privater Sphären sieht er die zentrale Bedeutung von „Politik-“ oder „Staatsversagen“. 9 Dieser Marktpolitisierung kann allerdings im Sinne von GroßmannDoerths „Selbstgeschaffenem Recht der Wirtschaft“ (vgl. dazu GroßmannDoerth 1933/2005) eine umgekehrte Tendenz moderner Staatstätigkeiten mit einem analogen Begründungsmuster zur sozialen Ordnung gegenübergestellt werden. Demnach bestehe die Grundproblematik gesellschaftlicher Entwicklung in einer „Privatisierung“ sozialer Belange und Anliegen. Die gesellschaftliche Ordnung und der soziale Ausgleich dienten dann lediglich als Funktion einer kapitalistischen (Privat-)Wirtschaft. Aspekte positiver Analysen, die diese Richtung unterstützen, sind die Globalisierung als Abbauinstrument üblicher Verteilungsstrukturen mit der Folge einer kapitalgelenkten „neuen“ Umverteilung und Umverteilungsgerechtigkeit sowie der beobachtete Abbau staatlicher Umverteilungspolitik. Immer mehr klassische Sphären staatlicher Aktivitäten werden staatlichem Handeln auf „natürliche Weise“ oder durch entsprechenden politischen Druck entzogen. Diese Privatisierung sozialer Belange und kollektiver Anliegen bedinge die Entwicklung einer konstitutionellen Logik zur Begrenzung der Privatwirtschaft. Statt einer Politisierung der Märkte wird eine Privatisierung kollektiver Anliegen befürchtet. Politisierungsprobleme führen insgesamt zu einer Schwächung der Sicht auf den Staat, da Staatsversagen und übermäßige Politisierung im Vordergrund der zugrundeliegenden positiven Theorie stehen und das normative Grundproblem definieren. Privatisierungstendenzen, wie sie zum Beispiel durch den „Laissez-faire“-Ansatz begünstigt werden, können zu einer Schwächung der bürgerlichen Sicht auf den Markt und seine Eigenschaften führen, indem gemeinsame und nur in einem kollektiven Entscheidungsverbund zu lösenden Probleme dem Markt überlassen bleiben. Aus normativer Sicht sind beide Ansatzpunkte jeweils verzerrt, indem dem Politisierungsargument zumindest implizit die Überschätzung von Marktversagenstatbeständen unterlegt ist, womit das normative Politikproblem einseitig auf Staatsversagen bezogen wird, während das Privatisierungsargument wiederum auf der Überschätzung von Staatsversagenstatbeständen basiert, so dass das politische Problem in der übermäßigen Attrahierung sozialer Belange und gemeinsamer Anliegen durch den Markt und seine Prozesse gesehen wird. Man könnte hier zwar analog von „sozialpolitischem Marktversagen“ sprechen, nur ist klar, dass der Marktmechanismus mit seiner Ausrichtung auf bilateralen Tausch an sich schon ungeeignet für kollektive, d.h. multilaterale Tauschakte und Verträge ist.10 Der Verzerrungseffekt beider Seiten ist in der Regel an der häufig einseitig, nahezu ideologisch aus10 Der Markt versagt in dieser Hinsicht nicht. Vielmehr wird ihm eine Attribut zugeschrieben (hier soziale Belange und gemeinsame Anliegen), für dessen Lösung er naturgemäß nicht zuständig ist (vgl. dazu Neumärker 1995, 12). 10 gerichteten „positiven“ Analyse und Fundierung des normativen Standpunkts zu erkennen. Grundsätzlich können beide Effekte der „natürlichen“ Tendenz zu Politisierung oder Privatisierung auftauchen, und es ist je nach Stärke der Effekte in integrierender Ausglich zu suchen. Die auf Euckens integrativer Sicht aufbauende ordo-kapitalistische Position besteht hier eindeutig in einer ausgleichenden und somit letztlich neutralen Haltung. Argumente für Politisierungs- und Privatisierungstendenzen müssen demnach abgewogen und letztlich zu einem integrierten und neutralen Gesellschaftskonzept zusammengefügt werden, aus dem sich die entsprechenden „konstituierenden Prinzipien“ für die praktische Politikumsetzung ergeben. Das hier entwickelte ordo-kapitalistische Konzept erweitert Euckens Ordoliberalismus um die wirtschafts- und sozialpolitische Schlüsselfrage der Neutralität zwischen Privatisierungs- und Politisierungsverzerrungen, wie sie auch in weiteren wirtschafts- und sozialpolitischen Grundkonzeptionen kapitalistischer Prägung aufzufinden sind. 5. Ordo-Kapitalismus im Feld der Grundkonzeptionen von Wirtschaftsund Sozialpolitik Das Konzept des Freiburger Ordokapitalismus ist charakterisiert durch eine Integration von Wirtschafts- und Sozialpolitik und einer Enthaltsamkeit in der normativen Dominanz (beziehungsweise Verzerrung) einer Politisierungs- und Privatisierungs(gegen)steuerung. Mit diesen beiden Schlüsselfragen an gesellschaftspolitische Grundkonzepte können nun unterschiedlichste Standpunkte eingeordnet und problematisiert werden. Zur Veranschaulichung der Einordnung verschiedenerer Konzeptionen dient nachfolgende Graphik, in der die drei zentralen Dimensionen, auf die sich das Konzept des OrdoKapitalismus bezieht, abgebildet sind. 11 1 Desintegration (DI) gesellschaftlicher Aufgaben „Laissez-Faire“ „Privatization“ (PR) 1 „Freiburger Optimum“ Integrative Wirtschafts- und Sozialpolitik Setzung der Rahmenordnung Interventionismus „Politicization“ (PO) 1 Abbildung: Spannungsfeld zwischen Privatsierungs-, Politisierungs- und Desintegrationsausrichtung von Wirtschafts- und Gesellschaftskonzeptionen Abweichungen von Integration und Neutralität ergeben sich bei einer Desintegration von Wirtschafts- und Sozialpolitik in der analysierten Konzeption (DI), bei einer Tendenz zur Überbetonung der „Privatisierungspolitik“ (PR) und/oder zur Überbetonung der „Politisierungspolitik“ (PO) als jeweiliger Gegensteuerungsmaßnahme gegen „natürliche“ oder „ideologisch formulierte“ Politisierungs- bzw. Privatisierungstendenzen in Wirtschaft und Gesellschaft. Entsprechend werden einzelne Konzeptionen am Grad der Abweichung zwischen Null und Eins in jeder Dimension gemessen. Zunächst einmal nimmt der aus der Tradition der Freiburger Schule herrührende Ordo-Kapitalismus die Position des „Freiburger Optimums“ einer integrierten Politikgestaltung durch die entsprechende Setzung der Rahmenordnung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeiten und Anliegen ein. Selbstverständlich können prinzipiell auch andere normative Gesellschafts- und Wirtschaftskonzeptionen in diesem Punkt eingeordnet werden. Dann wäre ein weitergehender Vergleich der gegebenenfalls unterschiedlichen Ausgangspunkte, d.h. der zugrundegelegten positiven Theorien zur Erklärung wirtschaftlichen und politischen Handelens, und der Ausgestaltung 12 politischer Mittel durchzuführen, um unterschiedliche inhaltliche Aspekte der Neutralität und Integration herausstellen zu können. Der nachstehende Vergleich verdeutlicht allerdings, dass regelmäßige Abweichungen unterschiedlichen Grades in anderen Konzeptionen festgestellt werden können, so dass solche Erörterungen als Objekt nachfolgender Untersuchungen zurückstellbar sind. Dem in den ersten Abschnitten geschilderten Anspruchdenken Euckens folgend, kann der „klassische“ Ordoliberalismus ebenfalls im Optimum angesiedelt werden. Eucken stellt zwar Fragen der Politisierung und Privatisierung hinter die Problematik der Politikintegration zurück, verdeutlicht aber zumindest implizit in den „Grundsätzen der Wirtschaftspolitik“ die Abwägungsproblematik zwischen Staats- und Marktversagen. Anders gelagert ist, wie gesehen, die Situation im konstitutionellen Ansatz von Buchanan. Auch hier wird nach einer integrierten Regelsetzung gesucht, und Buchanan (1985, 42 f.) sieht auch einen Bereich ökonomischer Aktivitäten, in dem zwischen dem Potential leistungsstaatlicher Aktivitäten und der Begrenzung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten auf der konstitutionellen Ebene gerungen werden muss, er betont dabei aber stets die Problematik der Politisierung, in dem er einen Minimalstaat zum Schutz von Eigentums- und Verfügungsrechten als Grundmaßstab staatlicher Tätigkeiten annimmt.11 Somit ergibt sich eine „Verzerrung“ hin zum Primat des Privaten und der Politisierungsproblematik. Zumindest gilt hier PO > PR, auch wenn durch den Bereich zwischen Minimalstaat und eindeutiger Illegitimität staatlicher Eingriffe in rein private Tätigkeiten die Problematik der Privatisierung nicht eindeutig ausgeschlossen wird.12 Angelsächsische Libertarians mit ihrer strikten Ausrichtung am „LaissezFaire“-Ansatz haben jeglicher Staatsintervention abgeschworen und sind nicht auf der Suche nach einer universellen Gesamtordnung von Wirtschaft und Sozialem. Gemeinsame Anliegen werden bei Ihnen regelrecht als Politikfeld ausgeklammert. Entsprechend kann man dieser Strömung den höchsten Desintegrationsgrad und eine extreme Verzerrung hin zu Privatisierungsorientierung und an reinem Privatismus orientierten Ordnungsbestrebungen zuordnen. Auch die gesellschaftspolitische Konzeption von Robert Nozick (1974) hat durch ihre eindeutige Ausrichtung am Minimalstaat mit der folgerichtigen Abtrennung sozialpolitischer Fragen ein desintegrierendes Moment. Nozick 11 Vgl. dazu auch die ausführliche konstitutionelle Erörterung der Buchananschen Konzepts in Neumärker (1995, 103-136). 12 Vgl. in diesem Sinne Buchanan (1985, 43). 13 betont aber im Gegensatz zur Libertarian-Strömung sozialpolitische Komponenten des Minimalstaats wie zum Beispiel die Erhaltung des sozialen Friedens durch die staatliche Durchsetzung der Eigentums- und Verfügungsrechte und der Ermöglichung marktmäßiger Transaktionen. Dies schließt (freiwillige) Umverteilung zur Abwendung sozialer Konflikte und zum Selbsschutz des Eigentums nicht aus. Insofern ist auch eine gewisse Integrationsargumentation vorhanden. Im Rahmen des Minimalstaats besteht auch wie bei Buchanan eine eindeutige Politisierungstendenz. Da sie aber auf Sicherheits- und Marktfunktionsfragen begrenzt ist, erscheint sie um einiges kleiner als die Privatisierungsausrichtung in allen anderen Fragen des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens. Das bedingt auch Nozicks ideologische, da nicht endogen abgeleitete Überzeugung, dass Sozialvertragsfragen auf prozedurale Maßnahmen im Rahmen des Minimalstaats beschränkt sein sollten. Somit folgt hier PR » PO. Eine vergleichbare Grundstruktur findet sich im Werk von Hayek (1960, 2003) wieder. Das desintegrierende Moment seiner Konzeption rührt von einer strikten Ablehnung des Sozialstaatsarguments her. Insbesondere gemeinsame Anliegen auf der Grundlage einer Gerechtigkeitsüberlegung erteilt er eine Absage. Im Gegensatz zu Nozick sieht er nicht prinzipiell die Gerechtigkeitsfrage im Minimalstaatsangebot gelöst, vielmehr macht er auf politischen Missbrauch, unklare Definierbarkeit und Manipulierbarkeit sowie auf systematische Fehlklassifikationen dominanter Gerechtigkeitsvorstellungen aufmerksam (vgl. Hayek 1973-79/2003). Vor diesem kritischen Hintergrund ist Hayek wenig an einer integrativen Wirtschafts- und Sozialpolitik gelegen. Auch die Einordnung des Hayekschen Entwurfs bedingt PR > PO, nur ist der ausrichtungs- bzw. ideologiebedingte Abstand zwischen PR und PO nicht so groß wie in Nozicks Liberalismuskonzept. Völlig anders gelagert ist die Situation im Rawlsianischen Ansatz sozialer Gerechtigkeit. Einerseits drängt Rawls (1975) auf der Basis seines Urzustandsmodells mit risikoaversen Sozialvertragspartnern wirtschaftspolitische Probleme klar hinter die sozialpolitische Dimension zurück. Andererseits sieht er durch seine Integration ökonomischer Anreizeffekte einen zentralen Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, die eher eine Konzeption aus einem Guss bedingen. So kann man dem Rawlsschen Ansatz mit DI→0 die Zielsetzung vollkommener Integration bescheinigen, die dann aber in punktuelle Maßnahmen aufgelöst wird, wenn – wie in der Wohlfahrtsökonomik üblich – das Differenzprinzip mit der Maximierung der ökonomischen Position des am schlechtest gestellten Individuums einer Gesellschaft als exogene Soziale Wohlfahrtsfunktion auf jede wirtschaft- und sozialpolitische Maßnahme einzeln angewandt wird (vgl. dazu z.B. Cullis/Jones 1998, 8 f.). Schließlich folgt durch die eindeutige Dominanz des so- 14 zialen Aspekts, nämlich der Verwirklichung von Gerechtigkeit durch konsequente Anwendung des Differenzprinzips in der Wirtschafts- und Sozialpolitik, eine eindeutige Tendenz zur Politisierung vieler auch rein privat durchführbarerer Tätigkeiten. Dabei wendet Rawls das Gleichheitsprinzip als „natürlichen“ Ausgangspunkt an, von dem nur zum Wohle der Ärmsten abgewichen werden darf. Eine Privatisierung öffentlicher Anliegen sieht das Gerechtigkeitskonzept folgerichtig nur vor, wenn dadurch die Vergrößerung des zu verteilenden Kuchens auch dem schwächsten Glied der Gemeinschaft dient. Für den eindeutigen Nachweis einer entsprechenden Wirkung werden aber häufig die Argumente fehlen. Insgesamt gilt im Verhältnis Politisierungs- zu Privatisierungstendenzen PO » PR→0. Eine extreme Verstärkung der Wirkungsrichtungen der Rawlsschen Theorie erfolgt stets in einem reinen „Sozialismus“-Konzept. Solche Konstrukte verstehen sich regelmäßig als vollständig integriert, indem Wirtschafts- und Sozialplanung ein und dasselbe sind und in einer „integrierten“ Planaufstellung simultan vollzogen werden sollen. Da dies augenscheinlich im völligen Widerspruch zu einer dezentralen Koordination privater Tätigkeiten steht, ist hier die Politisierung des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens maximal. Privatisierungsverzerrungen sind naturgemäß nicht auszumachen. Recht eng mit dem Sozialismus und der Fehlspezifikation des Differenzprinzips in einer Sozialen Wohlfahrtsfunktion verbunden ist das analytische Konstrukt des wohlwollenden Diktators. Auch er hat auf Unsicherheit, Unwissen und fehlender Koordinationsmöglichkeiten privater Akteure beruhende Versagenstatbestände der Privatwirtschaft planerisch einzugreifen und zu koordinieren. Dabei werden für diese wohlfahrtsökonomische „Hilfsinstitution“ in der Regel exogene Wohlfahrtsfunktionen vorgegeben, nach denen der wohlwollende Diktator das gesellschaftliche Treiben zu optimieren hat. Generelles Ziel ist dabei ein wie auch immer spezifiziertes Wohlfahrtsoptimum. Privatisierungstendenzen existieren nicht, da das verteilungsmäßige oder effizienzbezogene „Fehlverhalten“ der privat agierenden Akteure korrigiert werden soll. Da der wohlwollende Diktator je nach Problem fallweise optimiert und die Optimierung an sich stets ändernde Bedingungen (Präferenzen, Restriktionen, Vermutungen über ökonomische Abläufe und Positionen) einzelfallgerecht anpassen muss, konvergiert der Grad an Desintegration gegen seinen Maximalwert. Das stimmt konzeptionell um so mehr, wenn man überlegt, dass sehr unterschiedliche Soziale Wohlfahrtsfunktionen wie utilitaristische oder dem Differenzprinzip verhaftete zur Beurteilung sozialer Zustände zugrunde gelegt werden können. Eigentlich findet ein wohlwollender Diktator stets Ansatzpunkte für Eingriffe, um Externalitäten zu internalisieren oder andere Marktversagenspotentiale zu regulieren. Der Grad an Politisierung ist damit Eins, während kein Ansatzpunkt für Privatisierungstendenzen auszu- 15 machen ist. Jedenfalls ist klar, dass in diesem idealtypischen Staatskonzept Politikversagen und damit ein Ansatzpunkt für Privatisierungskorrekturen keine Rolle spielen können. Ein ganz anderer und mit einer positiven politisch-ökonomischen Handlungsrationalität unterlegter Diktator ist der Olsonsche Autokrat, der hier dem wohlwollenden Diktator gegenüber gestellt sei (vgl. Olson 2002 und McGuire/Olson 1996). Auf der einen Seite liegt hier Desintegration erheblichen Ausmaßes vor, da der Diktator selbstverständlich interventionistische Ideologisierung hin zu einem Personenkult betreibt. Der Staat wird im Interesse des Autokraten übermäßig ausgedehnt und private Aktivitäten dabei in einer die ökonomischen Renten des Gewaltherrschers optimierenden Art und Weise unter die Kontrolle des autokratischen Regimes gestellt. An einer Integration von Wirtschaftspolitik und sozialen Anliegen im Sinne gemeinsamer Interessen der Bürger ist der Olsonsche Diktator prinzipiell nicht interessiert; es sei denn, die gemeinsame Interessenslage umfasst auch seine eigenen Interessen. Folglich muss die Desintegration nicht hundertprozentig sein. Naturgemäß hat dieser Autokrat durch sein extremes Kontrollinteresse eine starke Neigung zur Politisierung privater Bereiche, während sein politisches Konzept Privatisierungstendenzen nur zulässt, wenn dadurch seine eigene ökonomische Rente gesteigert und/oder seine politische Macht gesichert wird.13 Dementsprechend ist die Politisierungstendenz in einem positiven Modell diktatorischer Staatsherrschaft interessanterweise geringer als beim wohlfahrtsökonomisch-normativen Idealtyp des wohlwollenden Diktators, der sich nicht um die Verfolgung seines „eigenen“ Interesses kümmern muss, da seine in dieser Hinsicht irrationale Zielfunktion ausschließlich aus den Wohlfahrtspositionen anderer Gesellschaftsmitglieder gespeist wird.14 Schließlich soll hier noch auf den Nirwana-Ansatz in der Tradition der Untersuchungen von Demsetz (1969) und De Alessi (1983) Bezug genommen werden.15 Von grundlegender Bedeutung für dieses normative Konzept 13 McGuire / Oson (1996) zeigen, dass im gesellschaftlichen Entwicklungsprozess solche Autokratien häufig temporär stabil sind, und die Herrschaftsstruktur sich dann wegen zunehmender gemeinsamer Anliegen von Autokrat, Regierungseliten und gemeiner Bevölkerung immer mehr zur Demokratisierung der politischen Prozesse hin entwickelt (vgl. dazu teilweise abweichend Neumärker 1997 und Neumärker 2003). 14 15 Vgl. dazu ausführlich Neumärker (1995, 28 – 39). Vgl. dazu auch die entsprechende Methode des Institutionenvergleichs für die Privatwirtschaft in Knott / McKelvey (1999). Wittmann (1995) verwendet dieses Konzept zur Herleitung einer äußerst positiven Effizienzeinstufung öffentlicher Aktivitäten. 16 ist hier der richtige Ansatzpunkt für einen Effizienzvergleich. Im Gegensatz zur neoklassischen Effizienzanalyse und damit im Widerspruch zur wohlfahrtsökonomischen Konzeption des wohlwollenden Diktators als neoklassischem Referenzkonzept der Staatstätigkeit, die sich vornehmlich auf ParetoEffizienz beziehen, haben die Vertreter der institutionenökonomisch geprägten Nirwana-Argumentation Bedenken gegen den Einsatz des ParetoKriteriums zur Begründung von interventionistischen Staatseingriffen. Der Grundvorwurf ist, dass man reale Vorgänge, Handlungen und Institutionen nicht mit dem Ideal der Pareto-Effizienz vergleichen dürfe, da politische Interventionen auf diesem Vergleichsmaßstab übermäßige Staatsaktivität bedingen würde. Vielmehr müsse man reale Aktivitäten und Institutionen mit realisierbaren institutionellen Alternativen vergleichen, und da schneide dann im Rahmen eines komparativen Institutionenansatzes beispielsweise der institutionell realisierbare Staat mit seinen Entscheidungsträgern deutlich schlechter ab als der utopistische Nirwana-Ansatz des wohlwollenden Diktators. Schon die Tatsache, dass ein wenngleich wohlwollender Alleinherrscher stets seinen eigenen Nutzen mit einkalkulieren wird, zeigt, dass der wohlfahrtsökonomische Referenzpunkt eine notwendige, d.h. realtypisch vorliegende Restriktion individuell rationalen Handelns in seinem Konzept „optimalen“ staatlichen Entscheidungsverhaltens ignoriert.16 Effizienz ist aus dieser Sicht stets beschränkte Maximierung: „On this view, a system’s solutions are always efficient if they meet the constraints that characterise it.“ (De Alessi 1983, 69) Unklar ist, inwieweit die Nirwana-Sichtweise die Desintegration im Konzept des wohlwollenden Alleinherrschers aufheben kann. Da dazu keine konzeptionellen Vorstellungen im Nirwana-Ansatz erkennbar sind, wird hier ebenfalls von maximaler Desintegration ausgegangen. Allerdings zeigt der realitätsbezogene Institutionenvergleich, dass keine Stoßrichtung hinsichtlich Politisierung oder Privatisierung besteht. Fallweise und damit desintegriert muss zwischen der Vorteilhaftigkeit politischer und privater Tätigkeiten in wirtschaftapolitischen und sozialpolitischen Anwendungsfeldern entschieden werden. Eine Integration im Rahmen einer Ordnungssetzung entfällt, da das 16 Diese Argumentation erfolgt analog zu Demsetz’ Argumentation über die Trennung von Eigentum und Management-Kontrolle, die als ineffizient im Vergleich zur eigentümergelenkten Firma angesehen wird. Informationsbedingte Ineffizienzen seien in der realen Welt des Alleinunternehmers ebenso vorhanden wie in der durch asymmetrische Informationsverteilung gekennzeichneten Teilung von Eigentum und Kontrolle. Deshalb sei „optimale“ Allein-Unternehmernschaft niemals ein geeigneter Bezugspunkt zur Effizienzmessung (vgl. Demsetz 1969, 1). Mutatis mutandis gilt dies für den Referenzpunkt des ‚optimalen’ Staatslenkers ebenso. 17 Effizienzkriterium der reinen Wohlfahrtslehre zwar angepasst wird, aber immer noch fallweise im institutionellen Vergleich anzuwenden ist. Der Nirvana-Vorwurf könnte nun auf den ordo-kapitalistischen Referenzpunkt selbst angewandt werden mir der Begründung, der Null-Punkt sei auch nur eine unrealistische Idealvorstellung. Aus ordnungspolitischer Sicht kann dem dann konzeptionell entgegnet werden, daß das „Freiburger Optimum“ kein extern begründeter Konzeptpunkt ist, sondern ein intern hergeleiteter Zielpunkt sinnvoller Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik. Wie bereits angedeutet wurde, sind viele Konzepte durch externe Kriterien tendenziell Ideologie-behaftet. Das betrifft den Wohlwollenden Diktator, der mit externen, also nicht aus einer endogenen ökonomischen Logik kollektiven Handelns herleitbaren, Sozialen Wohlfahrtsfunktionen arbeitet ebenso wie den Ansatz Nozicks, der normativ-exogen auf dem Standpunkt aufbaut, lediglich prozedurale Beschränkungen könnten das Gemeinwesen leiten und beschränken, während interventionistische Ergebniskorrekturen prinzipiell unerwünscht seien. Auch Rawls ist hier letztlich zu subsumieren, da er das Gleichheitspostulat als unumstößlichen Ausgangspunkt unterstellt, aber nicht theorieintern ableitet. Teilweise beruht die verzerrte Logik auch auf einem wenngleich intern, so doch einseitig entwickelten Zielpunkt. Vor allem mit Bezug auf das Spannungsfeld Privatisierung – Politisierung sind hier die Abwägungen zwischen übermäßiger Marktattrahierung sozialer Belange und Staatsversagen nicht ganz neutral. Dies betrifft beispielsweise das Buchanansche Konzept, in dem die Effekte der Übertragung bzw. Auslöschung sozialer Belange durch die Dominanz der Marktallokation vor allem in Zeiten der Globalisierung nicht thematisiert sind. In vergleichbarer Weise tangiert diese Problematik das staatspositivistische Konzept des Olsonschen Diktators, das soziale Belange aufgrund der Eigeninteressen des Diktators quasi von vorneherein aus der normativen Betrachtung herausnimmt und implizit normativ verlangt, auf die Formulierung sozialpolitischer Belange der Gemeinschaft zu verzichten, bis sich der Autokrat durch die normative Kraft des Faktischen, nämlich die Umsturzgefahr oder die Übereinstimmung in der Bereitstellung öffentlicher Güter zwischen Diktator und Bevölkerung,17 dazu bequemt, auch die gemeinsamen Anliegen der Bevölkerung in seine Politik einzubeziehen.18 17 Z. B. in Fragen der Landesverteidigung, die sowohl den Diktator als auch die Bevölkerung vor der Ausplünderung durch ausländische Aggressoren schützt. 18 McGuire / Olson (1996) sprechen hier vom „Encompassing Interest“. 18 Die nachfolgende Tabelle bietet nun eine komprimierte Übersicht über die Abweichungen der besprochenen Konzeptionen vom Idealfall des „Freiburger Optimums“ (DI,PO,PR) = (0, 0, 0). Konzept Euckens Ordoliberalismus Buchanans konstitutionelle Logik Libertarians Nozicks Mimimalstaatskonzept Hayeks freiheitliche Verfassung Rawls Theorie sozialer Gerechtigkeit „Sozialismus“ Wohlwollender Diktator Olsons Diktator Nirwana-Ansatz DI 0 0 1 >0 >0 →0 0 →1 >0 →1 PO 0 >0 0 >0 >0 >>0 1 1 >>0 0 PR 0 >>0 1 >>0 >>0 →0 0 0 >0 0 Tabelle: Abweichungen gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Grundkonzepte vom „Freiburger Optimum“ des Ordo-Kapitalismus Häufig wird aus denjenigen Konzepten heraus, die eine eindeutige Politisierungstendenz haben, die Kapitalismuskritik am freien Treiben in der nationalen wie internationalen Privatwirtschaft entwickelt. Diese Konzepte sind aber hinsichtlich mehrerer, nicht selten aller Dimensionen der Abweichung von ordnungsökonomisch optimaler Konzeptionierung verzerrt und müssen entsprechend kritisch hinsichtlich ihrer „Wahrhaftigkeit“ hinterfragt werden. Zumindest kann aus ihnen nicht zweifelsfrei auf eine integrierte und politisch ausgewogene Erörterung staatlichen Eingriffspotentials geschlossen werden. Selbst wenn aus dem Nirwana-Ansatz heraus argumentiert werden könnte, das Konzept des Ordokapitalismus sei selbst eine unrealisierbare „Optimalkonzeption“, zeigt die Darstellung der zentralen Merkmale des ordokapitalistischen Ansatzes die Desintegrations- und Verzerrungsprobleme anderer Ansätze auf. 19 6. Schlussbemerkungen Insgesamt verdeutlicht die vorliegende Analyse anhand der kritischen Untersuchung von Einzelbeispielen gesellschaftlicher Grundkonzeptionen also die Anforderungen an ein integratives und verzerrungsfreies Politikkonzept sowie die Begründungsmuster für Abweichungen von einer optimalen Struktur gesellschaftspolitischer Ansätze. Aus der Sicht der Autoren ist der dem Freiburger Ordoliberalismus verbundene, hier entwickelte Gedanke des OrdoKapitalismus ein geeigneter Ansatzpunkt, der ideologie- und verzerrungsfreie Kapitalismuskritik in einem integrierten wirtschafts- und sozialpolitischen Analysemodell zum Gegenstand haben muss. Kapitalismus schält sich dabei als eine ökonomische Lebensform im Rahmen der sozialen Interessen der Gemeinschaftsmitglieder heraus. Nur aus einem entsprechend formulierten Blickwinkel ohne Desintegration und ohne Politisierungs- oder Privatisierunsgverzerrung bei der Ableitung des Konzept- oder Zielpunkts kann Kapitalismuskritik funktionieren. In diesem Sinne ist der Freiburger OrdoKapitalismus eine überlegene sozialwissenschaftliche Alternative zum Laissez-Faire-Ansatz und auch zu vielen kapitalismus-kritischeren Konzepten. Wenngleich hier versucht wurde, normative Grundkonzepte der Wirtschafts- und Sozialpolitik durch die drei Dimensionen Desintegration, Politisierung und Privatisierung richtungsmäßig einzuordnen, müsste man das Ausmaß der vom „Freiburger Optimum“ des Ordo-Kapitalismus abweichenden Effekte detaillierter spezifizieren. So könnte man beispielsweise argumentieren, dass Nozick hinsichtlich seiner Privatisierungsausrichtung näher an Eins liegt als Hayek, während sein schwaches Politisierungsargument hinter der zunächst einmal prinzipiell vorhandenen Hayekschen Offenheit für staatlich anzugehende soziale Fragen zurückbleibt. Auch hinsichtlich der Desintegrationsdimension würde Hayek einen näher an Null liegenden Wert bekommen, da er stärker sie Lösung sozialer Fragen über freiheitliche Markttransaktionen sieht, während Nozick soziale Aufgaben, die über die Verteilung von Eigentums- und Verfügungsrechten hinaus gehen, offensichtlich als irrelevant ansieht. Man könnte so durch paarweise Vergleiche die Konzepte mit Punktverortungen im dreidimensionalen Raum weiter relativeren. Die sorgfältige Interpretation des Werkes von Walter Eucken verdeutlicht die Notwendigkeit einer integrierten Gesellschaftspolitik und die Abneigung der Freiburger Tradition sowohl gegen unbegründete Politisierungs- als auch Privatisierungsneigungen. Mit dem hier entwickelten Konzept des OrdoKapitalismus soll diesen Aspekten nicht nur Rechnung getragen, sondern der ordoliberale Ansatz überdies konkretisiert und in einen analytisch Bezug zu 20 anderen Konzepten gestellt werden. Dies dient nicht zuletzt einer Modernisierung des ordoliberalen Wirtschaftskonzepts, da der Ordo-Kapitalismus im Vergleich zu anderen Ansätzen zweifelsohne seinen aktuellen, permanenten und ideologiefreien Bezug auf eine sinnvolle Beantwortung von Fragen der Politikgestaltung und der Setzung eines geeigneten Regelrahmens herausstellt. 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