1/39 30/05/2017 | Freiburg (Kanton) Ab 1481 Ort, seit der Helvet. Republik (1798-1803) Kanton der Eidgenossenschaft. Franz. Fribourg, ital. Friburgo, rätorom. Friburg. Der auf der Sprachgrenze gelegene Kanton F. umfasst die französischsprachigen Bez. Saane, Glane, Greyerz (mit der deutschsprachigen Gem. Jaun, franz. Bellegarde), Veveyse, Broye, den zweisprachigen See- und den deutschsprachigen Sensebezirk. Die "Stadt und Republik Freiburg", welche die Stadt F. und die Alte Landschaft umfasste, sicherte sich ihr Gebiet hauptsächlich im 15. und 16. Jh. durch Käufe, Eroberungen und Verträge (u.a. Grafschaft Greyerz). Sie besass mit Bern die gemeinen Herrschaften Murten, Grandson, Orbe-Echallens und Grasburg. In der Helvet. Republik fielen F. die Bez. Avenches und Payerne zu, die es 1801 an den Kt. Léman, den späteren Kt. Waadt, abtreten musste. Murten gelangte erst 1803 endgültig an F. Die Dotationsakte von 1803 besiegelte die Trennung von Stadt und Staat, doch blieb die Stadt F. Hauptort des Kantons. 1483-1798 war Deutsch Verwaltungssprache. 1798-1856 war F. de facto zweisprachig: Als Verwaltungssprache galt abwechselnd das Französische (1798-1814, 1831-56) oder das Deutsche (1814-30), die amtl. Texte wurden jeweils in die andere Sprache übersetzt. 1857-1990 hatten Deutsch und Französisch den Status von Amtssprachen, wobei die franz. Fassung als die rechtsverbindliche galt. Seit 1991 sind die beiden Sprachen gleichberechtigt und somit beide Sprachversionen gleichermassen gültig. Das Kantonsgebiet liegt im Mittelland und in den Voralpen (Freiburger Alpen). Es wird von den Flüssen Broye, Glane, Saane und Sense (Einzugsgebiet des Rheins) und von der Veveyse (Einzugsgebiet der Rhone) durchzogen und stösst an den Neuenburger- und an den Murtensee. Fläche (1990/94) 1 670,8 km² Wald / bestockte Fläche 444,4 km² 26,6% Landwirtschaftliche Nutzfläche 957,4 km² 57,3% Siedlungsfläche 122,0 km² 7,3% Unproduktive Fläche 147,0 km² 8,8% Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur 1850 1880a 1900 1950 1970 2000 99 891 114 994 127 951 158 695 180 309 241 706 4,2% 4,1% 3,9% 3,4% 2,9% 3,3% Französisch 79 316 87 353 104 312 108 663 152 766 Deutsch 35 705 38 738 52 277 58 448 70 611 Jahr Einwohner Anteil an Gesamtbevölkerung der Schweiz Sprache Italienisch 324 1 679 1 440 7 173 3 100 Rätoromanisch 10 18 92 86 131 Andere 45 163 574 5 939 15 098 97 113 108 440 136 959 154 677 170 069 18 138 19 305 21 003 24 084 36 819 54 43 162 Religion, Konfession Katholischb Protestantisch Christkatholisch 87 753 12 133 URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 2/39 Andere 5 davon jüdischen Glaubens 5 149 206 679 1505 34 656 104 167 179 177 138 davon islamischen Glaubens 7 389 davon ohne Zugehörigkeitc 14 500 Nationalität Schweizer 98 556 113 219 123 579 154 527 163 503 206 182 Ausländer 1 335 1 775 4 372 4 168 16 806 35 524 1905 1939 1965 1995 2001 d 11 951d Jahr Beschäftigte im Kanton 1. Sektor 48 557 51 702 16 454 2. Sektor 16 671 14 566 28 535 31 075 29 951 3. Sektor 12 833 8 310 9 895 20 414 61 690 65 938 Jahr 1965 1975 1985 1995 2001 Anteil am schweiz. Volkseinkommen 2,1% 2,4% 2,5% 2,7% 2,7% a Einwohner, Nationalität: Wohnbevölkerung; Sprache, Religion: ortsanwesende Bevölkerung b 1880 und 1900 einschliesslich der Christkatholiken; ab 1950 römisch-katholisch c zu keiner Konfession oder religiösen Gruppe gehörig d gemäss landwirtschaftl. Betriebszählungen 1996 bzw. 2000 Quellen:HistStat; eidg. Volkszählungen; BFS 1 - Von der Urzeit bis ins Frühmittelalter 1.1 - Vom Paläolithikum bis zur Latènezeit Der Lagerplatz aus dem Magdalénien (um 13'500 v.Chr.), der beim Lac de Lussy (Gem. Châtel-Saint-Denis) entdeckt wurde, ist der älteste bekannte Fundort des Kantons. Aus dem Mesolithikum (8200-5500 v.Chr.) stammen der Abri (Felsunterschlupf) von Arconciel und drei Fundstellen in den Voralpen auf 1000 bis 1500 m, nämlich im Petit-Mont- und im Gros-Mont-Tal (Gem. Val-de-Charmey) sowie im Euschelstal (Gem. Jaun), wo Jägerrastplätze und ein Abri entdeckt wurden. Bei Schürfungen (Haut-Vully-Joressant, Noréaz-Seedorf) und systemat. Grabungen (Murten-Ober Prehl) kamen Ansammlungen von Mikrolithen zum Vorschein, die von den letzten nomad. Jägern und Sammlern in tiefer gelegenen Gebieten (500-600 m) zeugen. Da gut erhaltene Fundstätten fehlen, weiss man über die Anfänge der Landwirtschaft (5500-4000 v.Chr.) noch wenig. Besser dokumentiert ist die Zeit nach 4000 v.Chr. (Neolithikum) dank Funden in Höhensiedlungen (Düdingen-Schiffenen) und v.a. auch dank der im feuchten Milieu konservierten Überreste von Ufersiedlungen am Neuenburgersee (Delley und Portalban, Gletterens) und Murtensee (Muntelier, Greng). Die Ufer waren während eineinhalb Jahrtausenden bis etwa 2450 v.Chr. besiedelt. Als dann die Seespiegel infolge einer Klimaveränderung beträchtlich stiegen, blieben sie mehrere Jahrhunderte lang verlassen. Die damit einhergehende Lücke in der Überlieferung liess sich teilweise schliessen durch Untersuchungen in dem Hügelland, das den Seen vorgelagert ist und das beim Bau der Autobahn Murten-Yverdon ins Blickfeld rückte. Aus der Periode von etwa 2300 bis 1500 v.Chr., die als frühe bis mittlere Bronzezeit bezeichnet wird, sind im Flachland gelegene Weiler (Ried, Murten-Blancherie) und Höhensiedlungen (Ile d'Ogoz, Tentlingen) bekannt. Die Bestattungssitten reichten von der einfachen Körperbestattung in Erdgräbern in der frühen Bronzezeit (Enney, Broc) über Körper- und Brandbestattung in Verbindung mit Grabhügeln in der mittleren Bronzezeit (Murten-Löwenberg, Châbles) bis zur Niederlegung der Totenasche in Urnengräbern in der Spätbronzezeit (Vuadens). Über das gesamte Kantonsgebiet verteilte Einzelfunde ergänzen die zuweilen lückenhafte Quellenlage dieser Periode. In der Spätbronzezeit (ca. 1100-800 v.Chr.) erlebten die Seeufersiedlungen einen URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 3/39 erneuten Aufschwung und brachten ein hoch entwickeltes Bronzehandwerk hervor. Die Bestattungsriten der Bewohner von Ufersiedlungen sind, da keine Nekropolen gefunden wurden, nicht bekannt. Kurz nach 850 v.Chr., als die Seespiegel erneut anstiegen, wurden diese Siedlungen endgültig aufgegeben. Einige Jahrzehnte später begann die ältere Eisen- oder Hallstattzeit (800-450 v.Chr.). Aufschluss über diese Periode geben Siedlungen, die bei Grabungen in Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A1 in der Broyeebene bei Estavayer-le-Lac entdeckt wurden, ferner die Beigaben aus Hügelgräbern (Körper- oder Brandgräber mit Aufschüttungen), die im gesamten Kantonsgebiet anzutreffen sind (Galmwald, Bois de Châtillon, Düdingen, Bulle). Diese Funde zeugen von einer zunehmenden sozialen Differenzierung und einer erstarkenden polit. Macht. Die Reichtümer waren im Besitz einiger Mächtiger, welche die Handelswege (u.a. die vermutlich durch das Saanetal verlaufende Zinnroute) kontrollierten und sich Luxusgüter aus dem Mittelmeerraum beschafften. Über die wahrscheinlich zahlreichen Höhensiedlungen ist nur wenig bekannt (Châtillon-sur-Glâne). Bemerkenswerte Einzelfunde sind der Eisendolch von Estavayer-le-Lac und die etruskische Bronzefibel von Font. Aus der jüngeren Eisen- oder Latènezeit liegen einige der frühen und mittleren Phase (450-200 v.Chr.) zuzuordnende Funde vor: die Siedlung und Metallverarbeitungswerkstatt von Sévaz, Nekropolen (Kerzers, Gempenach, Gumefens), Flachgräber mit Schmuckbeigaben (Frauengräber, goldener Halsring von Châtonnaye) und Waffen (Männergräber). Über die Bestattungsriten der Spätlatènezeit (200-16 v.Chr.) weiss man kaum etwas. Gut erforscht ist jedoch eine befestigte Siedlung auf dem Mont Vully, bei der es sich um eines der zwölf oppida handeln könnte, die Caesar in "De bello gallico" erwähnt. Autorin/Autor: Denis Ramseyer / EM 1.2 - Römerzeit Das Gebiet des heutigen Kt. F. und insbesondere das Broyetal verdankte seine Entwicklung in den ersten Jahrhunderten n.Chr. v.a. seiner Nähe zu Aventicum (Avenches). Der vielfältige Austausch mit dem Hauptort der civitas der Helvetier, der es administrativ zugeordnet war, trug zu seinem raschen wirtschaftl. Aufschwung bei. Eine wesentl. Rolle spielten dabei die Verkehrsachse von Martigny nach Vindonissa, die über Vevey, Oron, Payerne, Avenches und Solothurn führte, die Nebenstrasse von Avenches nach Yverdon und zahlreiche Ortsverbindungen. Die Verbesserung des Strassennetzes (Bau der Brücken von Haut-Vully und von Morens) förderte die Romanisierung des Gebiets. Entlang dieser Verkehrsachsen entstanden Vici (kleinere Städte) und Villen (Gutshöfe). Der einzige bis heute nachgewiesene Vicus in der Ebene von Marsens-Riaz (1.-3. Jh. n.Chr.), lag am Alpenrand an der Strasse durch das Saanetal. In diesem Marktort gehörten Handwerk (v.a. Eisen-, daneben auch Bronzeverarbeitung), Handel, Ackerbau und Viehzucht ebenso zur wirtschaftl. Betätigung wie die Beherbergung von Reisenden und Pilgern. Letztere besuchten hier den auf kelt. Tradition beruhenden Tempel, der dem Caturix, einer dem röm. Gott Mars angeglichenen helvet. Gottheit, gewidmet war. Dieses einheim. Heiligtum ist wie diejenigen von Estavayer-le-Gibloux und Meyriez ein Beleg dafür, dass die Bevölkerung trotz der Ausbreitung der röm. Religion und des Eindringens fremder Kulte (ägypt. Gottheiten Isis und Harpokrates) am Glauben ihrer Vorfahren festhielt. Auf dem Land prägten ab den ersten Jahrhunderten n.Chr. umfangreiche Gutshöfe das Landschaftsbild. Die Zahl der Villen wird auf rund hundert geschätzt, wobei sie in der Nähe von Aventicum gehäuft zu finden sind. Für die oft auf Kosten des Waldbestandes angelegten oder sich entwickelnden Villen wurden v.a. im Wohnbereich (pars urbana) neue Baumaterialien verwendet: Mörtel, Terrakotta (Ziegelei in Courgevaux) und Fensterglas. Die florierende Einfuhr von Steinen zur Verkleidung der Bauten (Jurakalk, Marmor verschiedener Herkunft) ergänzte das Angebot der örtl. Vorkommen (Steinbrüche in Châbles, Bösingen, Greyerz-Epagny). Einige Villen, wie die in Bösingen, Cormérod, Ferpicloz, Murten und Riaz, waren regelrechte Paläste: Mosaike (in Vallon Jagdszenen in einem Amphitheater und Bacchus, der die schlafende Ariadne entdeckt; in Cormérod Theseus, der den Minotaurus niederstreckt), Wandmalereien und figürl. Bronzen (mehrere Fragmente einer grossen Bronzestatue in Arconciel) zeugen vom Reichtum einer Minderheit. Der bescheidener gestaltete URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 4/39 Wirtschaftsbereich (pars rustica) der Villen umfasste vielfältige, für die landwirtschaftl. Produktion benötigte Einrichtungen wie Speicher, Ställe, Scheunen, Schmieden, Vorratsräume, Räucher- und Trockenkammern (Ursy) sowie die Unterkünfte des freien oder in Sklaverei gehaltenen Personals. Die Gutshöfe als Zentren der Romanisierung veränderten die ländl. Wirtschaft tief greifend, indem sie das Land und dessen Bewirtschaftung durchorganisierten. Mit dem agronom. Fortschritt stiegen die Erträge der Anbauflächen (Aufkommen von Roggen) und verbesserte sich die Qualität des Viehs dank geeigneter Zuchtwahl. Neue Baumarten (Nussbaum, Kastanie) wurden eingeführt. In unmittelbarer Nähe der Siedlungen entstanden die Nekropolen, die zuweilen umfriedete Gräberfelder (Arconciel) oder Mausoleen (Domdidier, Vallon) aufwiesen. Die in den ersten beiden Jahrhunderten vorherrschende Brandbestattung wich allmählich der Körperbestattung. Ab Mitte des 3. Jh. n.Chr. werden die galloröm. Anlagen seltener. Die Krise des Kaiserreichs, die sozialen und wirtschaftl. Veränderungen und die mit den Germaneneinfällen entstehende Unsicherheit erklären die Verkümmerung der meisten Stätten. Autorin/Autor: Pierre-Alain Vauthey / EM 1.3 - Frühmittelalter Wenig ist bekannt über die Geschichte des Freiburger Gebiets von den Alemanneneinfällen 275-277 und dem Abzug der röm. Truppen (401) bis zur Gründung der Abtei Hauterive (1138) und der Stadt F.; zu spärlich sind die Zeugnisse. Bei Murten und Vallon wurden in den Ruinen weitläufiger röm. Villen aus Abbruchmaterial und Holz einfache Bauten errichtet. Bestattungen in röm. Ruinen sind mehrfach belegt und lassen Wohnstätten der verbliebenen galloröm. Bevölkerung in deren Nähe vermuten. Aus curtis oder auf -acum gebildete Ortsnamen weisen auf Kontinuität hin. Die 443 erfolgte Ansiedlung der Burgunder in der Sapaudia (Genferseegebiet) ist auf Freiburger Boden archäologisch nicht nachweisbar. Die germ. Herkunft einzelner Menschen ist anthropologisch bestätigt, die Grabfunde jedoch spiegeln eine einheitliche rom. Trachtlandschaft, die von der Aare bis ins Burgund und die Freigrafschaft reichte. Allmählich einsickernde Alemannen waren ab dem 7. oder 8. Jh. Träger der Germanisierung im Nordosten und des Landausbaus durch Rodung im Südosten des heutigen Kantons. Stellenweise überschritten sie die Saane. Wenn auch kärglich geworden, nahm das spätantike Leben im Rahmen galloröm. Tradition seinen Fortgang. Damit blieb auch die Grundlage für eine vertiefte Christianisierung erhalten, deren Zeugnisse im Verlauf des 6. Jh. stark zunehmen. Auch auf der Landschaft verbreitete sich das Christentum, vermutlich noch von Avenches aus. In Domdidier entwickelte sich die ehemalige Pfarrkirche aus einem Grabgebäude im röm. Friedhof an der Ausfallstrasse von Aventicum. Die Kernbauten der Kirchen von Vallon/Carignan, Lully und Font sind spätantike memoriae. Die frühesten Kirchen von Tours (Gem. Montagny), Villaz-Saint-Pierre und Bösingen stehen in den Ruinen röm. Villen. In Riaz entstand in den Ruinen des galloröm. Tempels ein Friedhof. In Carignan (Gem. Vallon) ist ein spätantikes Baptisterium nachgewiesen, womit sich die Frage nach dem Verhältnis zum nahen Bischofssitz von Avenches stellt. Die Kirche von Carignan und die frühesten Kirchen von Surpierre, Tours, Font und Treyvaux liegen deutlich ausserhalb der zugehörigen Dörfer. In Belfaux wiederum standen in nächster Nähe von Kirche (6./7. Jh.) und Friedhof weitgehend hölzerne Wohn- und Wirtschaftsbauten (Grubenhäuser) noch des 1. Jahrtausends. Die ergrabenen frühma. Kirchengrundrisse entsprechen den aus der übrigen Westschweiz und den spätröm. Kastellorten an Aare und Rhein bekannten Typen. Patrozinienforschung und schriftl. Überlieferung lassen weitere frühe Kirchen erkennen, erhellen jedoch die kirchl. Organisation kaum. Wo sie nicht in merowingischen Gräberfeldern entstanden sind, haben die Kirchen die Friedhöfe an sich gezogen und zum Aufgeben der frühma. Bestattungsplätze geführt. Der Grossteil der Funde stammt aus der Zeit nach der Einbindung des burgund. Königreiches ins fränkische Reich 534 und der Errichtung des fränk. Teilreiches Burgund 561 (Kg. Guntram). Bestattungen mit Waffenbeigaben, die eher fränkischem als romanischem Brauchtum entsprechen, sind vielleicht Ausdruck dieser polit. Situation. Die vereinzelt auftretenden christl. Motive erlauben keine Rückschlüsse auf die Frömmigkeit. Ausser den frühma. Gebäuden von Belfaux sind noch keine Siedlungen bekannt. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 5/39 Autorin/Autor: François Guex 2 - Herrschaft, Politik und Verfassung vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts 2.1 - Herrschaftliche und kirchliche Strukturen 2.1.1 - Das zweite Königreich Burgund und das deutsche Reich Das karoling. Reich wurde unter Karl dem Dicken nochmals vereint. Nach dessen Tod 888 wurde die Westschweiz Teil eines neuen Gebildes, des Königreichs Burgund, begründet vom Welfen Rudolf I. Die Güter und Höfe, welche die rudolfinischen Herrscher aufsuchten, befanden sich nahe den Rändern des heutigen Kantons: in Font, Payerne, Cudrefin, Murten/Muntelier, Kerzers und Bümpliz sowie in Lutry und Vevey, aber nicht in den dazwischen liegenden Gebieten der Saane und der Glane. Die Umrisse der einzelnen Gaue (pagi) des Reiches und die Wirkungsbereiche der Beauftragten (Grafen) des Königs sind allerdings kaum greifbar. Der Bf. von Lausanne, zu dessen Diözese das ganze Kantonsgebiet gehörte, erhielt 1011 Grafschaftsrechte (Rechtspflege, Abgaben, Münzrecht) im Waadtgau. Auf später freiburg. Boden unterstanden Riaz und Bulle (Nachfolgesiedlung des röm. Vicus?) sowie Albeuve seiner Herrschaft. Nach dem Tode Kg. Rudolfs III. 1032 setzte der deutsche Ks. Konrad II. seinen Anspruch auf das Königreich Burgund durch, das darauf eng an das Reich gebunden wurde. So gewannen während der folgenden hundert Jahre Deutschsprachige und Auswärtige grossen Einfluss im nachmaligen Kt. F.: Die Lenzburger stellten einen Lausanner Bischof. Rudolf von Rheinfelden wurde 1057 als Hzg. von Schwaben offenbar auch mit der Verwaltung Burgunds beauftragt. Er verfügte damit über Reichsgüter und -rechte, bis er sich 1077 als Gegenkönig aufstellen liess. Der aus dem Grafenhaus der Oltigen (Burg beim Zusammenfluss von Saane und Aare) stammende, zu Ks. Heinrich IV. haltende Bf. Burchard von Lausanne bekämpfte ihn heftig. Er erhielt dafür 1079 Rechte und Güter zwischen Saane, Genfersee und Alpen, darunter vermutlich Cugy und Murten. Ein Gf. Cono (zweifellos sein Bruder) wurde 1082 auf Betreiben Burchards von Ks. Heinrich IV. mit Burg und Herrschaft Arconciel in Ohtlannden (früheste Nennung des Namens Üchtland) beschenkt. Bf. Burchard förderte auch das Ausgreifen des Gf. Rainald II. von Burgund, seines Schwagers, östlich des Juras. Dessen Sohn Wilhelm III. der Deutsche erhielt das reiche Erbe seines Grossvaters Cono von Oltigen. Er konnte sich im Gebiet um Saane und Glane auf die Herren von Glâne stützen. In seinem Umkreis finden sich ferner die Herren von Belp, die späteren Herren von Montagny. Im Süden des heutigen Kantonsgebiets erscheinen vor 1085 der Greyerzer Gf. Wilerius und 1095 ein Herr von Fruence. Ahnen der Herren von Blonay sind als Vertreter des Klosters Saint-Maurice um Attalens zu vermuten. Vom oberen Genfersee her baute sich der Einfluss des Hauses Savoyen auf: Humbert Weisshand hatte sich als Parteigänger Ks. Konrads II. 1032 im Chablais festgesetzt. Gf. Gerold von Genf hingegen unterwarf sich erst 1045 - wohl gegen weitgehende Zugeständnisse von Seiten des Kaisers - und begründete damit Einfluss und Besitzungen des Hauses in der ganzen Westschweiz bis ins Wistenlach (zwischen Murten- und Neuenburgersee). Zwei Cluniazenserpriorate entstanden im letzten Viertel des 11. Jh. in Rodungsgebieten nahe der heutigen Kantonsgrenze: Rougemont (ab 1073) und Rüeggisberg (um 1075). Das Priorat Münchenwiler wurde 1080 als Sühneleistung an Cluny geschenkt. Der Neubau der gewaltigen Abteikirche von Payerne in den gleichen Jahren beanspruchte auch Ressourcen aus der heute freiburgischen Umgebung. Autorin/Autor: François Guex 2.1.2 - Unter den Zähringern Im Kloster Payerne wurden 1127 der noch junge Gf. von Burgund Wilhelm IV. das Kind (Sohn von Wilhelm III. und Agnes von Zähringen) und sein Gefolge, darunter Peter und Ulrich von Glâne, ermordet. Anwärter auf das Erbe waren die Angehörigen der jüngeren Linie des Grafenhauses Burgund und der Onkel des ermordeten Grafen, der Hzg. Konrad von Zähringen. Für die Zähringer ging es um die zweite grosse Erbschaft in Burgund. Bereits 1090, nach dem Tod von Berchtold von Rheinfelden, dem Sohn des Gegenkönigs Rudolf, waren dessen Güter um Burgdorf an seine Schwester Agnes und deren Gemahl Berchtold II. von Zähringen gelangt. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 6/39 Dies hatte damals auch den Anlass zur Verschwägerung mit den Grafen von Burgund gegeben, den nunmehr benachbarten früheren Gegnern der Rheinfelden. Kg. Lothar III. anerkannte den zähringischen Anspruch auf das burgundische Erbe. Mehr noch: er ernannte Konrad von Zähringen zum Rektor (Gouverneur) im alten Königreich Burgund von der Saône bis zum Mittelmeer. Doch schon östlich des Jura stiess Konrad auf den Widerstand des Gf. Amadeus von Genf. Nach einem duellartigen Gefecht 1132 bei Payerne, das Amadeus verlor, vermittelte Bernhard von Clairvaux 1133 einen Vergleich. Darauf beschränkte sich Konrad auf den Aareraum, weiter westlich behielt Amadeus seine Vormachtstellung. Wenig später entstanden die Zisterzienserklöster Hautcrêt (1132/43) und Hauterive (1134/38); letzteres durch die Stiftung Wilhelms von Glâne, der nach den Ereignissen von 1127 und 1132 seinen Besitz auflöste und Mönch wurde. Das um 1136/37 gegründete Prämonstratenserkloster Humilimont anfänglich ein Doppelkloster - wurde von den Greyerzer Grafen und den Herren von Corbières gefördert. 1152 eröffneten sich für Berchtold IV. von Zähringen, den Sohn des eben verstorbenen Konrad, ungeahnte Aussichten auf ein eigenes Herzogtum: eine Heerfahrt nach Burgund und in die Provence mit Friedrich I. Barbarossa, dem neuen König, war geplant. Das Projekt zerschlug sich, Friedrich erheiratete Burgund mit der Tochter des letzten Grafen für sich selbst und der Zähringer wurde mit der Regalieninvestitur der Bischöfe von Genf, Sitten und Lausanne abgefunden. Doch zielstrebig machte sich Berchtold IV. daran, die Herrschaft östlich des Juras zu gewinnen und zu sichern: in einer Saaneschleife gründete er 1157 die Stadt Freiburg. Autorin/Autor: François Guex 2.1.3 - Von der Zähringerstadt zum eidgenössischen Ort (1157-1481) Mit der Gründung der Stadt F. setzte Berchtold IV. von Zähringen auf den Saaneraum, dessen Möglichkeiten (Markt, Verkehrswege, Landesausbau) noch brach lagen. Er verzichtete jedoch darauf, in die hergebrachten Strukturen am Genfersee und im Broyetal einzudringen. Zudem war er zweifellos durch das Beispiel des Genfer Gf. Amadeus I. gewitzigt, der kurz zuvor mit einem bereits begonnenen Turmbau in Lausanne am Widerstand des Bischofs gescheitert war. Zusicherungen an den Bf. von Lausanne und die Klöster Hautcrêt und Hauterive begleiteten die Gründung. Noch vor 1162 gab Berchtold IV. seine Genfer Rechte an den dortigen Grafen weiter, konzentrierte sich also auf politisch abgesicherte Herrschaftsverdichtung. Der Bau und das rasche Wachstum der Stadt F. sind nicht denkbar ohne wesentliche Beteiligung der Grundbesitzer aus der deutsch- und der französischsprachigen Umgebung. Die den Bürgern gewährten Rechte liessen sie stadtsässig werden. Händler und Handwerker zogen nach. Die Kämpfe um 1200 - der burgundische Aufstand gegen Hzg. Berchtold V., der Krieg zwischen dem Gf. von Genf und dem Bf. von Lausanne und die Fehde zwischen dem Zähringer und dem Gf. Thomas von Savoyen - schädigten das Broyetal und das Greyerzerland, während die Stadt F. anscheinend verschont blieb. Nach dem Tod Berchtolds V. 1218 und damit dem Aussterben des Geschlechts erbte Ulrich III. von Kyburg als Schwestersohn dessen Rechte und Güter in der Westschweiz. Das Rektorat und die auf Reichsboden gebaute Stadt Bern hingegen zog der Stauferkönig Friedrich II. ans Reich: Der Kyburger sollte nicht zu mächtig werden. So wurde das westliche Zähringergut mit F. vom Gebiet um Burgdorf und Thun getrennt, mit ein Grund für die schon durch die Nähe gegebene Rivalität zwischen F. und Bern. Im Kräftespiel zwischen Anhängern der Staufer, dem Bf. von Lausanne, den Gf. von Genf und den Gf. von Savoyen wirkten ab 1248 F. und seine Stadtherren, die Gf. von Kyburg, zusammen: 1249 erfolgte die Bestätigung des Stadtrechts (Handfeste), 1253 und 1254 die Erlaubnis zur Erweiterung der Stadt auf dem rechten Saaneufer. 1251-55 ertrug die Stadt einen Kleinkrieg gegen Peter II. von Savoyen, der sich den umliegenden Adel (Greyerz, Aarberg/Arconciel, Montagny, Corbières, Englisberg) und die befestigten Plätze Moudon, Romont und Payerne gefügig gemacht hatte. Nach dem Tod Hartmanns V. von Kyburg 1263 stellte sich F. unter den Schutz des Gf. Rudolf von Habsburg, des künftigen Königs. Dieser führte bald darauf gegen Peter II. von Savoyen um das Kyburger Erbe den sog. Grafenkrieg, in dessen Verlauf die Stadt 1266 erfolglos belagert wurde. Mehrfach von Friedensschlüssen unterbrochen, flackerten in der Westschweiz während Jahrzehnten immer wieder Fehden URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 7/39 und Kriege auf. Dabei waren die Habsburger, die Gf. von Savoyen und deren Seitenlinie, die Herren der savoyischen Waadt, die bedeutendsten, aber nicht die einzigen Handlungsträger. Die Stadt F. bemühte sich in Bündnissen mit benachbarten Städten um Sicherheit der Strassen und Schiedsverfahren für Konflikte; Bündnisse schloss sie namentlich mit Avenches (1239, 1270), Bern (vielleicht bereits 1218, erneuert 1243, 1271), Murten (1245, 1293), Payerne (1249 Bündniserneuerung) und Laupen 1250/60 (erneuert 1294). Nachdem er König geworden war, drängte Rudolf von Habsburg die überschuldeten kyburg. Erben 1277 zum Verkauf von F. an seine Söhne und führte von hier aus namentlich gegen Savoyen den Kampf um die Reichsrechte (mit dem Fernziel Arles), die Kontrolle der Jurapässe (Jougne, Faucille) und die eigene Hausmacht im Westen. Unklar ist der Anlass eines Zuges gegen Bern, den die Stadt F. mit Ludwig I., dem Herrn der savoyischen Waadt, und eventuell anderen Verbündeten 1298 unternommen hatte. Das Unternehmen scheiterte (Niederlage von Oberwangen). Trotz weiterer Niederlagen gegen Bern im Gümmenenkrieg und im Laupenkrieg vermochte F. sich während des 14. Jh. zu behaupten und die benachbarten Kleinstädte weitgehend zu ersticken. Die Exemtion von den Reichsgerichten wurde 1361 bestätigt. Ehzg. Rudolf IV. von Österreich bestätigte 1363 die Privilegien der Stadt F. auch kraft kaiserl. Autorität. Die Stadt baute über ihre reichsten Bürger die Hoheit über ihr Umland aus und kaufte das Obersimmental und Gebiete im Seeland. Nach dem Sempacherkrieg 1386 mussten diese Erwerbungen allerdings an Bern abgetreten werden: Die selbst gewählte Treue zur meist fernen habsburgischen Herrschaft schlug zum Nachteil aus; Bern, nicht F., stieg zur regionalen Vormacht auf. In F. setzte sich darauf eine Bern gegenüber freundliche Politik durch: Das ewige Burgrecht von 1403 bevorzugte je die Partnerstadt, selbst gegenüber der eigenen Herrschaft (Reich bzw. Habsburg). 1405 kam F. nach einem Stadtbrand Bern zu Hilfe. 1412 wurde F. an der Seite Berns in ein Bündnis mit Savoyen aufgenommen, in dem seine Distanz zu Österreich deutlich wird. Es folgten 1414-20 eine gemeinsame Aktion im Wallis, 1415 die Unterstützung für die Eroberung des österr. Aargaus und 1423 der Kauf der fortan gemeinsam verwalteten Herrschaft Grasburg. Die folgenden Jahre wirtschaftl. Blüte ermöglichten den Ausbau der Landeshoheit über die Alte Landschaft, namentlich durch den Erwerb der Thiersteinischen Reichslehen. Durch Neutralität suchte sich F. aus dem Alten Zürichkrieg (1436-50) herauszuhalten. Doch geriet es in einen verheerenden Folgekonflikt mit Bern und Savoyen, als Rechtshändel, Übergriffe und Fehden vor dem Hintergrund der internationalen Politik eskalierten. Die Stadt fand sich nach dem 1448 diktierten Frieden von Murten finanziell erschöpft, innerlich zerrissen und mit dem Aufruhr des Landvolks konfrontiert, das zur Finanzierung des Kriegs mit Steuern belegt worden war. Auch das späte persönl. Eingreifen Hzg. Albrechts VI. 1449 schaffte keine Beruhigung. 1452 sagte sich F. von Österreich los und unterwarf sich Savoyen, das ihm sämtliche Kriegsschulden erliess und alle Freiheiten bestätigte, ja erweiterte. Bern, durch den Vertragsbruch Savoyens geprellt, drohte F. mit erneutem Krieg, knüpfte dann aber 1454 mit einer Erneuerung des Burgrechts freundschaftliche Beziehungen zu F., das so den Eidgenossen näher rückte und z.B. 1460 an der Eroberung des Thurgaus teilnahm. Die Loyalität gegenüber Savoyen wurde belastet durch überfällige Schulden und die Errichtung der Herrschaft Romont, Apanage des Gf. Jakob von Romont, der ein Bruder des Hzg. Amadeus IX. und ein bedrohlicher Nachbar war. Österreich verzichtete allerdings erst 1474, als es die Ewige Richtung unterzeichnete, in aller Form auf F. In den Burgunderkriegen lagen weder die Feindschaft Berns noch ein Erfolg Karls des Kühnen in F.s Interesse. Trotz hergebrachter sprachlich-kultureller Neigung der Führungsschicht zum romanischen Westen entschied es sich für Bern und damit gegen Savoyen und Burgund. Die Untertanen des Gf. von Greyerz verbanden sich mit F., ebenso die bischöfl. Orte Bulle, Riaz und La Roche. Der Gf. von Greyerz tat desgleichen, obwohl er Vasall des Hzg. von Savoyen war. Dem Sieg bei Murten (22.6.1476) gingen Aktionen am oberen Genfersee voraus, an denen Freiburger und Greyerzer wesentlich beteiligt waren. 1477 verzichtete Hzg. Jolanda von Savoyen auf ihre Rechte über F., das damit reichsfrei wurde und 1481 durch das Stanser Verkommnis - mit Berner Unterstützung und trotz des Widerstands der Länderorte - der Eidgenossenschaft beitreten konnte. Allerdings erhielt es nicht die gleichen Rechte wie die älteren Orte: F. durfte ohne Einverständnis der Eidgenossen keine Bündnisse abschliessen und erhielt, sollte es angegriffen werden, nicht bedingungslos deren militärische Hilfe. Solothurn wurde zu denselben Bedingungen aufgenommen. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 8/39 Autorin/Autor: François Guex 2.1.4 - Gemeinde und Territorialbildung Die Stadtrechte, die Hzg. Berchtold IV. von Zähringen der Stadt F. bei ihrer Gründung verlieh, sind nicht überliefert. Sie entsprechen aber wohl dem Kern der Handfeste, die ihr 1249 - wahrscheinlich in einer Zeit städtebaulicher Expansion und wirtschaftl. Aufschwungs - von Hartmann IV. und Hartmann V. von Kyburg bestätigt wurde. Laut Handfeste hatten die Bürger das Recht, insbesondere die Ämter des Schultheissen und des Pfarrers selbst zu besetzen; dieses Recht wurde ihnen von den Habsburgern nur vorübergehend (1289-1308) vorenthalten. Der Schultheiss stand an der Spitze von 24 Geschworenen, dem Kl. Rat. In einer Verfassungsordonnanz, die die Stadt sich 1347 selbst gab, wird bestimmt, dass die Ämter des Schultheissen, des Seckelmeisters und des Bürgermeisters (Verantwortlicher für Polizei) sowie die Mitglieder des Kl. Rats und des Rats der Zweihundert jährlich am 24. Juni (Johannes der Täufer) neu besetzt werden sollten. Zur Vorbereitung der Wahlen hatten die drei Venner, die je einem der damals drei Stadtquartiere vorstanden, am Sonntag vor dem 24. Juni (später Heimlicher Sonntag genannt) je 20 Bürger aus jedem der Stadtquartiere zu versammeln (später Rat der Sechzig). Eine weitere Ordonnanz von 1392 gab den Vennern ausserdem die Macht, am Vorabend des Johannistages die Teilnehmer der Bürgerversammlung aufzubieten, die sich damals in der Liebfrauen- und seit 1404 in der Franziskanerkirche trafen. Die Verfassungsentwicklung gipfelte im Vennerbrief von 1404, gemäss dem die nunmehr vier Venner (des Burg-, Au-, Spital- und neu auch des Neustadtquartiers) aus dem "gemeinen Volk" (gent de comun) und nicht aus dem Adel zu wählen seien. Der Vennerbrief wurde fortan jeweils am 24. Juni von den Bürgern beschworen. 1406 wurde den Vennern, die auch die Truppen anführten, das Umland, die Alte Landschaft, zugeordnet. Mit einem Zusatz von 1407, der jeglichen Aufruhr verbot, hatte der Vennerbrief Bestand bis ans Ende des Ancien Régime. Bis Ende des MA war der Kl. Rat in wechselnder Zusammensetzung zugleich höchstes Gericht, das sich zunehmend auf Kosten anderer Gerichte ausdehnte. In der 2. Hälfte des 14. Jh. wurde F. als österr. Landstadt von der Reichsgerichtsbarkeit ausgenommen, zu Beginn des 15. Jh. von der geistl. Gerichtsbarkeit (Ehesachen, Häresie). Nach dem Zeugnis der sog. Schwarzen Bücher (oder Thurnrödel) urteilte das Ratsgericht Ende 15. Jh. aber auch in Fällen von Blasphemie, Bestialität und Häresie (Hexerei). Das Stadtrecht galt auch in der Alten Landschaft; Murten, Estavayer-le-Lac und Bulle dagegen folgten der Coutume de Lausanne, das restl. Gebiet des heutigen Kantons (Broye, Veveyse und Greyerz) der Coutume de Moudon. Zum Aufbau einer eigenen Gerichtsbarkeit in den Landvogteien kam es erst zu Beginn des 16. Jh. Im Strafrecht galt ab 1541 die Carolina. Während der langen Zeit der habsburg. Stadtherrschaft (1277-1452) näherte sich F.s Status de facto immer mehr demjenigen einer Reichsstadt, nicht zuletzt weil das Interesse der Habsburger sich zunehmend in den Osten verlagerte. Erst als die österr. Vorlande im 15. Jh. wieder stärker ins Blickfeld der habsburg. Politik rückten, mussten 1436 und 1439 wieder Bestätigungen für die gewählten Schultheissen eingeholt werden. 1442 wurde die Stadt von Ks. Friedrich III., einem Habsburger, besucht. Beim Aufbau eines Territoriums war F. sowohl durch seinen Status als österr. Landstadt wie auch durch die Rivalität der Schwesterstadt Bern behindert. Erste Erwerbungen im Simmental und Seeland (Laubegg und Mannenberg, Nidau, Büren und der Inselgau, 1378-82) mussten nach dem Sempacherkrieg (1386-88) an Bern abgetreten werden (1398). In der 1. Hälfte des 15. Jh. gelang es lediglich, die Alte Landschaft durch den Kauf der Thiersteinischen Lehen 1418/42 zu ergänzen und zusammen mit Bern 1423 die gemeine Herrschaft Grasburg zu erwerben. Zum Aufbau einer Landesherrschaft kam es erst nach den Burgunderkriegen, als F. die Herrschaften Everdes und Arconciel-Illens (mit Plaffeien) und, mit Bern, die späteren gemeinen Vogteien Murten, Grandson, Echallens und Orbe eroberte. Durch Kauf erwarb F. 1478 Montagny, 1483 Pont, 1488 ein Drittel von Estavayer, 1502/04 Jaun, 1505-21 Wallenbuch, 1520 Font und 1526 Corserey. Anlässlich der Eroberung der Waadt 1536 kam F. in den Besitz von Estavayer, La Molière, Vallon, Delley, Saint-Aubin und Surpierre, Romont, Rue, Châtel-Saint-Denis, Attalens und Bossonens sowie Vaulruz und Vuippens, stiess aber im Gegensatz zu Bern nicht bis an den Genfersee vor. 1537 folgten La Roche, Riaz, Bulle und Albeuve, URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 9/39 ehemalige Besitzungen des Bf. von Lausanne, die auf diese Weise katholisch blieben. 1555 schliesslich erhielt F. aus der Konkursmasse des letzten Gf. von Greyerz das Gebiet von Montbovon bis La Tour-de-Trême. Die Rivalität Berns brachte es mit sich, dass F. sich für den Aufbau eines Territoriums nach Westen und Süden wenden musste und, paradoxerweise, französischsprachige Landvogteien erst erwarb, nachdem es sich der Eidgenossenschaft zugewandt und Deutsch zur Amtssprache gemacht hatte. Vom 13. Jh. an wurde F. - nicht zuletzt auch wegen seiner Lage zwischen Bern und Savoyen - in zahlreiche Konflikte hineingezogen. Erst die Befreiung von der Stadtherrschaft und der Eintritt in die Eidgenossenschaft löste das Dilemma, in dem sich F. seit dem Erlöschen der Zähringer 1218 befunden hatte. Autorin/Autor: Kathrin Utz Tremp 2.2 - Staat, Regierung und Verwaltung im Ancien Régime Konfrontiert mit der Reformation entschied sich F. für das Festhalten am alten Glauben, was weit reichende Konsequenzen für die Geschichte der folgenden Jahrhunderte hatte. Das freiburg. Ancien Régime kann in zwei Abschnitte unterteilt werden, in die Turbulenzen des 16. Jh., erzeugt durch Einflüsse der Renaissance und die Reaktionen auf die Reformation (1524-1602), und die darauf folgende lange ruhige Phase der Patrizierherrschaft (1602-1798). 2.2.1 - Die Gegenreformation (1524-1602) Wie in anderen kath. Staaten lässt sich in F. die Gegenreformation - die polit. Strategie der Behörden gegen die Reformation - von der kath. Reform - den Massnahmen der zivilen und kirchl. Organe im eigentlichen religiösen Bereich - unterscheiden. Allerdings gab es auch deutl. Überschneidungen. Die freiburg. Gegenreformation, die den Katholizismus zur Staatsreligion erhob, begann bemerkenswert früh. Nach der Bekanntmachung der 1521 von Rom gegen Luther erlassenen Bannbulle drohte F. jeden zu verbannen, der sich für den Reformator aussprach. Im Anschluss an die eidg. Tagsatzungen von 1522 und 1524 (die erste verurteilte Zwingli und die Neuerungen von Zürich, an der zweiten wurde die Beibehaltung des alten Glaubens beschlossen) ergriff F., das in Anhänger und Gegner der Reformation gespalten war, eine aussergewöhnl. Massnahme: 1524 zwang die Regierung die gesamte Bevölkerung, das kath. Glaubensbekenntnis öffentlich abzulegen. Widerstand Leistende wurden ins Exil gezwungen. Während in der Schweiz und in Europa die Reformation voranschritt, wurde in jeder Freiburger Pfarrei durch das ganze Jahrhundert hindurch und darüber hinaus das Bekenntnis zum Glauben wiederholt. Manchmal geschah dies besonders feierlich: 1542 schworen die polit. Amtsträger unter Namensaufruf in der Stiftskirche St. Niklaus, den "wahren christl. Glauben" zu bewahren. Aus den Quellen geht nicht hervor, weshalb F. so rasch und entschlossen reagierte, noch bevor die Berner, Neuenburger und Waadtländer Nachbarn den neuen Glauben angenommen hatten. Daher können über die Gründe nur Vermutungen angestellt werden. Offenbar hatte die Freiburger Obrigkeit ein Interesse daran, am Status quo festzuhalten. Anfang des 16. Jh. stand F. in einer engen polit. Beziehung zum Papsttum, woran sich auch mit dem Tod von Papst Julius II. (1513) und dem Schultheissen Peter Falck (1519), die diese Verbindung aufgebaut hatten, nichts änderte. Ausserdem fühlte sich F., das gerade erst der Eidgenossenschaft beigetreten war, zur Bündnistreue verpflichtet. Weiter waren Übergriffe der weltl. Obrigkeit in die geistl. Herrschaftssphäre, in diesem Fall diejenige des Bf. von Lausanne, keineswegs selten. Nicht zuletzt war der Solddienst für den Staat, der seine Vorrangstellung in der Tuchindustrie eingebüsst hatte, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden. Der Reformator Zwingli dagegen bekämpfte die Fremden Dienste, die er als reines Söldnertum betrachtete. Während die Freiburger Innenpolitik durch die aktive Bekämpfung der Reformation geprägt war, trat in der Aussenpolitik ein passiver Widerstand zutage. Die nachbarschaftl. Beziehungen bestimmten das Verhalten der Regierung, das sich nach zwei Grundsätzen richtete: Koexistenz mit Bern und folglich gegenseitige Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. Die Befolgung dieser Grundsätze auf beiden Seiten erklärt zum URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 10/39 einen die Unbeirrbarkeit der im Innern praktizierten freiburg. Religionspolitik, die sich ab 1555 (Augsburger Reichstag) auf das kaiserl. Prinzip cuius regio, eius religio berufen konnte, zum anderen das Ausbleiben bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen den beiden Städten und F.s Neutralität in den Kappelerkriegen. Das ma. Burgrechtssystem überdauerte den konfessionellen Gegensatz des 16. Jh. Der 1403 zwischen F. und Bern abgeschlossene Burgrechtsvertrag wurde nie formell aufgehoben. Dessen Ausweitung auf Genf 1526 wurde 1530, nach dem offiziellen Übertritt Berns zur Reformation (1528), bestätigt. Genf spielte nämlich als Absatzmarkt und als Durchgangsstation in den handelspolit. Überlegungen Berns wie F.s eine wichtige Rolle. F. und Bern waren darauf bedacht, dass dieser wertvolle Verbündete nicht an Savoyen oder Frankreich fiel. Dieses gemeinsame Interesse führte 1536 zur militär. Besetzung der Waadt durch die beiden Orte, die das eroberte Gebiet unter sich aufteilten, sowie 1555 zur Teilung der Grafschaft Greyerz. Für F. ergab sich eine paradoxe Situation: Einerseits verzeichnete es einen beträchtl. Gebietszuwachs, andererseits war es nun von Bern, das sich bis an die Ufer des Genfersees erstreckte, umschlossen. Diese geografische und konfessionelle Insellage, ein Determinante der Freiburger Geschichte von 1536 bis 1798, förderte bei den Machthabern tendenziell eine Belagerungsmentalität. Diese erklärt denn vermutlich auch die fieberhafte Konfessionspolitik des 16. Jh. Das Ziel der freiburg. Diplomatie bestand darin, Bern von jeglicher Aggression abzuhalten und zugleich enge Bindungen mit dem kath. Europa einzugehen. 1564 wurde in F. das 1521 geschlossene Bündnis der Eidgenossen mit dem franz. König erneuert (Allianzen), nachdem 1516 dort bereits der Ewige Frieden zwischen Kg. Franz I. und den eidg. Orten geschlossen worden war. Die Bartholomäusnacht 1572 verschärfte die Spannungen innerhalb der Schweiz. Diese erreichten ihren Höhepunkt in den folgenden Jahren, in denen F. Bündnisse mit Savoyen (1578), dem Goldenen Bund (1586) und Spanien (1588) einging. Die Eröffnung einer ständigen Nuntiatur in Luzern (1579), die in F. aktiv Einfluss nahm, trug ebenfalls zur Verschlechterung der Lage bei. Doch die Neutralität F.s im Konflikt zwischen Bern und Savoyen (1589-90) und die Erneuerung der Allianz mit Frankreich (1602) wenige Jahre nach dem Edikt von Nantes (1598) leiteten die von der gemässigten Mehrheit ersehnte Entspannung ein, welcher die Anhänger der Allianz mit Spanien bis dahin entgegengewirkt hatten. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM 2.2.2 - Ancien Régime (1602-1798) Der polit. Kurs, der mit der Glaubensspaltung im 16. Jh. eingeschlagen worden war, förderte im 17. und 18. Jh. die Machtkonzentration in den Händen des Patriziats und das Entstehen des Absolutismus. Dieser Prozess lässt sich in F. besonders deutlich verfolgen. Das Patriziat, dessen Wurzeln ins MA zurückreichen (Vennerbrief von 1404), entwickelte sich, gestärkt durch die Massnahmen zur Eindämmung der Reformation, Anfang des 16. Jh. zu einer "kräftigen Oligarchie" ("oligarchie vigoureuse", Gaston Castella). 1542 erscheint erstmals der Geheime Rat, der für die Sicherheit des Staates zu sorgen hatte und - offenbar nach dem Vorbild des venezian. Zehnerrats - zehn Mitglieder zählte. Die vier Venner, die darin eine zentrale Rolle spielten, präsidierten auch die Geheime Kammer, die zu einem Symbol des Absolutismus wurde. Sie war ein Produkt der Gegenreformation und kümmerte sich u.a. um die sog. Pittlung (franz. grabeau), eine Form der Zensur oder Kontrolle des öffentl. und privaten Lebens der Magistraten. Dieses gefürchtete Inquisitionsinstrument diente dazu, neue Ideen aufzuspüren und deren Verbreitung zu verhindern. Das patriz. Regime institutionalisierte sich 1627, als die als "Heimliche" bezeichneten Bürger ihre alleinige Wählbarkeit für die öffentl. Ämter proklamierten. 1684 wurde mit der beinah hermetischen Schliessung des Bürgerbuchs der Zugang zur Macht auf die 77 sogenannt regimentsfähigen Familien eingeschränkt. Die Zahl der im Kl. Rat sitzenden Familien verringerte sich von 64 (1490-1520) auf 32 (1700-30). Das gemeine Bürgertum nahm die neue Ordnung anscheinend apathisch hin. Aus den Rivalitäten zwischen Adel und Patriziat in den Räten erwuchsen keinerlei Impulse für eine tiefer greifende Reform. Einzig die Unruhen 1781-83 (Chenaux-Handel) zeugen vom Aufstieg sozialer Kräfte mit ernsthaften polit. Ambitionen. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 11/39 Das Patriziat berief sich auf das Gottesgnadentum und regierte nach dem absolutist. Grundsatz "alles für das Volk, nichts durch das Volk". Nur ein einziges wichtiges Privileg teilte es mit dem gemeinen Bürgertum: das althergebrachte Recht, den Schultheiss, den Bürgermeister und den Pfarrer der Stadt zu wählen. Das Volk konnte in Religionsfragen nie mitreden, nicht einmal auf dem Gipfel der Krise des 16. Jh. In F. fanden keinerlei Glaubensgespräche oder -disputationen statt, das Glaubensbekenntnis wurde von der Obrigkeit aufgezwungen. Es kam auch 1600 zu keiner Volksbefragung, als das Stadtrecht (Municipale) eingeführt wurde, ein wichtiges Instrument für die rechtl. und administrative Vereinheitlichung, die das unübersichtl. Geflecht von ma. Freiheiten, Privilegien und Immunitäten allmählich ablöste. Ab 1536 bzw. 1555 Lehnsherrin eines mit savoy., bischöfl. und gräfl. Herrschaften durchsetzten Territoriums, ordnete F. das Gebiet neu in 19 Vogteien und versuchte, daraus durch eine zentralist. Politik ein zusammenhängendes Ganzes schaffen. Im 18. Jh. verstärkte die patriz. Aufklärung, angeführt von FrançoisJoseph-Nicolas d'Alt, diese Rationalisierungsbewegung, die darauf abzielte, F. zu einem modernen Staat zu machen. Die Kehrseite der Medaille waren die Zunahme des Verwaltungspersonals, die wachsende Steuerlast sowie die übertriebene und manchmal ungeschickte Einmischung der Zentralgewalt. Das engmaschige Kontrollnetz, die Bespitzelung und die unvermeidl. Entgleisungen liessen in den Gemeinden und Pfarreien, die um ihre Autonomie bangten, eine Widerstandsbewegung entstehen, die durchaus Berührungspunkte mit den Unruhen von 1781 aufwies. Als im Mai 1781 die Stadt F., das Zentrum der polit., kirchl., wirtschaftl. und kulturellen Macht, überraschend von der aufständ. Landbevölkerung belagert wurde, kam Bern ihr sogleich zu Hilfe. Darin zeigt sich die patriz. Solidarität zwischen den beiden Stadtrepubliken, die im Bauernkrieg von 1653 gefestigt worden war, als die freiburg. Truppen unter Berner Kommando marschierten. Diese Unterordnung erklärt wohl F.s Neutralität in den beiden Villmergerkriegen 1656 und 1712, an denen Bern massgeblich beteiligt war. Die Truppen, die ab Ende des 16. Jh. einem Kriegsrat unterstanden, wurden wiederholt reorganisiert, u.a. 1611, 1631, 1668 und 1670 (entsprechend den Anforderungen des Defensionale von Wil) sowie 1746. Gegen Ende des Ancien Régime konnte F. rund 12'000 Mann aufbieten. Als mittelgrosse Macht in der Eidgenossenschaft spielte F. eine einigende Rolle. In den beiden Villmergerkriegen 1656 und 1712 wandte es erfolgreich das System der eidg. Vermittlung an, um die krieger. Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Reformierten zu beenden. In beiden Fällen erwies sich F.s Diplomatie der aktiven Neutralität als wirksam, was bei zeitgenöss. Beobachtern Bewunderung hervorrief. F. half Bern, im eidg. Raum eine Stabilität herzustellen, die innerhalb einiger Jahrzehnte das mit dem Trücklibund 1715 entstandene Klima eines "kalten Kriegs" in ein friedl. Zusammenleben umwandelte. Ab Mitte des 18. Jh. - 1749 versicherte F. bei der Henzi-Verschwörung Bern seiner Unterstützung - intensivierten sich die Beziehungen zwischen den beiden Stadtstaaten, wie auch ihre umfangreicher werdende diplomat. Korrespondenz belegt. In den Beziehungen, welche die Stadt und Republik F. mit den europ. Mächten unterhielt, kommt ebenfalls ihr Realitätssinn zum Ausdruck. Österreich, Spanien, Frankreich, Genua, der Kirchenstaat, Sardinien, Savoyen und Venedig - mit all diesen kath. Regierungen schloss F. Verträge und Abkommen ab, um dadurch v.a. seine konfessionelle Isolierung und seine Satellitenrolle gegenüber Bern auszugleichen. F. wählte also eine Strategie der doppelten Loyalität, die unumgänglich schien, um einerseits den alten Glauben zu wahren und andererseits die traditionellen Bande mit dem zur Reformation übergetretenen Bern aufrechtzuerhalten. In dieser Konstellation eignete sich Frankreich als ständiger Verbündeter und kontinentale Grossmacht am besten für F.s Ziele. Denn die königl. Politik, 1516 in F. festgelegt und seither unverändert, bestand genau darin, die Integrität des Corpus helveticum und seiner Mitglieder zu gewährleisten. Somit verdankte F. den Erfolg seiner Sicherheitspolitik letztlich dem Einfluss Frankreichs. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 12/39 3 - Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur bis ins 18. Jahrhundert 3.1 - Besiedlung und Bevölkerung 3.1.1 - Mittelalter In der Antike gehörten die besten Ackerflächen im Broyebezirk und im Hügelland zwischen Murtensee und Saane zum Hinterland des röm. Hauptorts Aventicum. An den Talflanken der Saane und der Glane sowie an der oberen Broye standen röm. Gutsbetriebe oft bis auf 750 m, vereinzelt auch höher. Weniger dicht erschlossen waren der obere Sensebezirk und das Plateau im Südwesten des Kantons. Vom 3. bis 6. Jh. mag die bebaute Fläche geschrumpft sein; die Chronisten Bf. Marius aus Avenches sowie Fredegar berichten von Überschwemmungen. Doch neben verlassenen Herrenhäusern, an deren Standort später nicht mehr gebaut wurde, gibt es auch andere, über deren Mauerresten die ma. Kirchweiler stehen. Die Vorgaben von Bodenbeschaffenheit und Klima spiegeln sich in den beiden Siedlungstypen, welche die Landschaft F.s seit dem ausgehenden MA prägen: In dem spätestens seit röm. Zeit besiedelten Gebiet gibt es v.a. Dörfer, während in den erst seit dem HochMA kolonisierten höheren Lagen Einzelhöfe überwiegen, gelegentlich zu Weilern verdichtet. Zur Infrastruktur der ländl. Siedlungen gehörten Ofenhäuser, Mühlen, vereinzelte Schmieden. Quellen zur Lebensweise einer "Freiburger" Bauernfamilie des frühen und hohen MA fehlen. Auch über die Wohnbauten des Adels, etwa der Fam. Greyerz, Glâne oder Corbières, ist nichts bekannt. In Analogie zu benachbarten Landschaften sind Holz- und Fachwerkbauten in steilgeböschter Lage zu erwarten, gesichert mit Gräben und Palisaden. Mörtelgebundenes Mauerwerk blieb auf den Kirchenbau beschränkt. Vom 12. Jh. an änderte sich das Landschaftsbild. Wer es sich leisten konnte, baute eine Burg, so die im Dienste des Hochadels und der Klöster stehenden Verwalter oder auch die reichen Hofbesitzer mit eigenem Reitpferd. Um 1200 wirkten im späteren Kanton über 80 ritterl. Familien; gegen 70 Burgstellen sind nachgewiesen. In Wechselwirkung mit diesem Aufschwung wurde die Feldflur durch Verdichtung im Altsiedelland sowie durch Ausdehnung in vordem nicht oder nur extensiv genutzten Waldgebieten erweitert. Das Vordringen in den Wald spiegelt sich in den Ortsnamen der Dörfer des Ärgeratals (von unten nach oben): Giffers (caprilia, Ziegenweide), Plasselb (plana silva, ebener Wald), Plaffeien (plana fageta, ebener Buchenwald). Orts- und Flurnamen mit dem Bestandteil Riet (46 Fälle) oder Essert (286), die beide auf Rodungsland hinweisen, sind weit verbreitet. Wesentlichen Anteil an diesem Landausbau hatten die in zwei Wellen um 1080 bzw. 1135 gegründeten Klöster. Zahlreiche Geschlechter teilten sich in diesem beschränkten, intensiv genutzten Raum die Herrschaft über Land und Leute. Zwischen 1150 und 1325 wurden an der mittleren Saane zahlreiche Städte angelegt. Viele von ihnen existierten nur kurze Zeit. Mängel der Lage, der Infrastruktur und des rechtl. Status und nicht zuletzt die Pest um 1350 führten zu einer Strukturbereinigung. Als Städte bestanden F., Bulle und Greyerz weiter. Corbières, Vuippens, Vaulruz und La Tour-de-Trême sanken zu Dörfern ab und Arconciel, Pont-en-Ogoz und Montsalvens wurden aufgegeben. Im übrigen Gebiet vermochte sich Murten neben Avenches und Payerne zu halten sowie Romont neben Lucens und Moudon. Rue und Châtel-Saint-Denis (1296 an Stelle des älteren Fruence) hingegen blieben eher bescheiden. Das stattl. Estavayer-le-Lac ging in mehreren Schritten aus einem Burgstädtchen hervor. Vom 16. bis ins 18. Jh. wurden in den Voralpen neue Flächen (Schwand, Ciernes) zur Gewinnung von Heuwiesen und Weideland gerodet. Urbarmachung gab es auch in den übrigen Gebieten für die Ansiedlung von Handwerkern und Kleinbauern, denen oft Allmendparzellen zugewiesen wurden. Ab etwa 1600 entstanden mehr und mehr Herrensitze des Patriziats im Umkreis der Stadt F. Wie die röm. Villa oder die frühma. curtis umfassen sie das Herrenhaus, das Bauernhaus, Ställe, Speicher und Ofenhaus und zuweilen eine Kapelle mit der Familiengrablege. Anhand der spärlich überlieferten Quellen ist es schwierig, die Bevölkerungszahl F.s in dieser Zeit zu ermitteln. Einige Angaben zur Zahl der Haushalte sind aber in den Akten der Pfarreivisitationen der Diözese Lausanne enthalten (1416-17 und 1453). Weitere Daten liegen im Zusammenhang mit den Steuern vor, die für den Kauf von Nidau 1387 und von Greyerz 1555 erhoben wurden, ferner gibt es regionale Zählungen für URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 13/39 1444, 1447, 1448 und eine Steuerliste von 1445. Nicolas Morard schätzt die Bevölkerung innerhalb der Grenzen des heutigen Kantons um das Jahr 1300 auf etwa 44'000, was einer Bevölkerungsdichte von 30 Einwohnern pro km2 entspricht. Nach der hohen Mortalität im 14. Jh. soll die Bevölkerungszahl zwischen 1420 und 1450 schätzungsweise 28'000 Einwohner betragen haben, was einer Bevölkerungsdichte von 19 Einwohnern pro km2 entspricht. Weniger drastisch dürfte der Bevölkerungsrückgang im Greyerzerland ausgefallen sein. Autorin/Autor: François Guex 3.1.2 - Frühe Neuzeit Trotz der nur dünnen Quellengrundlage wird allgemein angenommen, dass die Bevölkerungsentwicklung im Kt. F. von 1500 bis 1800 weitgehend parallel zur gesamtschweizerischen verlief. Die Bevölkerung nahm zu, doch wurde das Wachstum beeinträchtigt durch Hungersnöte sowie die mehr oder weniger kontinuierliche zivile und militär. Auswanderung. Man geht auch davon aus, dass die Stadt F. im Unterschied zum Kanton in diesem Zeitraum keine Bevölkerungszunahme verzeichnete (1445 5'800 Einwohner, einschliesslich 546 hierher geflohene Landleute; 1798 5'117). Die Demografen sind sich zudem einig, dass sich das Wachstum gegen Ende des 18. Jh. beschleunigte. Innerhalb der heutigen Kantonsgrenzen zählte man 1785 61'000 Einwohner, 1798 66'000 und 1811 74'000. 1798 entsprach die Bevölkerungsdichte des Kantons mit 41 Einwohnern pro km2 dem schweiz. Durchschnitt. Unter den heutigen 26 Kantonen und Halbkantonen belegte F. 1798 gemessen an der Bevölkerungszahl den 10. Platz (2000 den 12. Platz). Der Hauptort lag 1798 auf dem 9. Rang der 20 Schweizer Städte mit über 2'000 Einwohnern. Das demograf. Verhalten (Natalität, Fruchtbarkeit, Nuptialität, Mortalität) variierte von einer Gegend des Kantons zur anderen. Während in dem kath. Bergdorf Charmey die mittlere Geburtenzahl einer sogenannt vollständigen Familie bei sechs Kindern lag (1761-1875), betrug sie in Vully, einer ref. Kirchgemeinde im Mittelland, vier Kinder (1750-1875). Hier war auch der zeitl. Abstand zwischen zwei Geburten grösser als in Charmey, was darauf hindeutet, dass malthusian. Praktiken bei den Reformierten verbreiteter waren als bei den Katholiken. Ende des 18. Jh. verzeichnete Charmey einen starken Geburtenschub, der vielleicht auf den gestiegenen Wohlstand zurückzuführen ist. Die komfortablere Situation brachte hier Ende des 18. Jh. eine gewisse Lockerung der Sitten mit sich: Der Anteil der unehelichen Kinder betrug 7%, lag damit aber immer noch unter dem in der Stadt F. (1780-1805 8%). Das Heiratsalter war im gesamten Kantonsgebiet eher hoch: 26 Jahre bei den Frauen, 29 Jahre bei den Männern. Die Lebenserwartung bei der Geburt (38 Jahre in Charmey und 34,5 Jahre in Vully) entsprach dem europ. Durchschnitt. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM 3.2 - Wirtschaft 3.2.1 - Mittelalter Der Getreidebau in Form der Dreizelgenwirtschaft beherrschte im MA den ganzen freiburg. Raum, auch die heute von der Milchwirtschaft geprägten Voralpengebiete. Die Alpweiden wurden mit Schafen genutzt. Der Weinbau, heute auf den Mont Vully und Cheyres beschränkt, war etwas weiter verbreitet. Die Freiburger besassen auch zahlreiche Rebberge im Lavaux. Zu diesem Rebgebiet bestanden enge Beziehungen. Die Versorgung mit Holz, Kohle und Gerberrinde war im MA noch reichlich gewährleistet. Vom 12. Jh. an ermöglichten die landwirtschaftl. Erträge eine zunehmende gesellschaftl. Arbeitsteilung. Die zu Rittern werdenden Freien und Ministerialen und viele Geistliche - auch die vormals so eifrigen Zisterzienser - trieben selbst keine Landwirtschaft mehr. Dazu kam eine wachsende Zahl von Bauhandwerkern, die für die zahlreichen Neubauten von Burgen, Kirchen und Klöstern, Befestigungen, Brücken und Bürgerhäusern der neu gegründeten Städte tätig waren und von der Materialbeschaffung bis zur Ausstattung alle Arbeiten übernahmen. Zulieferer wie Schmiede, Seiler und Stellmacher fanden ihr Auskommen. Viele Tätigkeiten URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 14/39 wurden von den Haushaltungen zu den Gewerbetreibenden in den Marktorten verlagert, wo Müller, Bäcker und Metzger auftraten. Gerberei und Tuchmacherei, die beiden Gewerbe, denen F. im SpätMA seine Blüte verdankte, beruhten auf der am Ende des 13. Jh. allgemein verbreiteten Schafzucht. Diese wiederum war auf die Zusammenarbeit zwischen Kapitalgebern als Eigentümern der Herden und Inhabern von Weideplätzen oder -rechten angewiesen. Daher zielten die territorialen Interessen der Stadt F. auf Winterweiden in den Aare-Auen und zusätzliche Sommerweiden im Obersimmental. Die Gerberei verarbeitete 1356 und 1357 insgesamt 20'000 Häute, von denen ein Drittel ins Rheinland ging. Die Tuchmacher in Stadt und Land produzierten zunächst für den einheimischen Bedarf. Nach der Mitte des 14. Jh. setzte in F. ein exportorientiertes Tuchgewerbe ein. Um die Qualität der einheimischen Wolle zu verbessern, wurden feinhaarige Schafe und burgundische Wolle eingeführt. Die besten, nicht mechanisch gewalkten Tücher wurden behördlich kontrolliert und mit einem Gütesiegel versehen. 1434 wurde mit 14'000 besiegelten Tüchern ein Höhepunkt erreicht. Das Tuch- und Ledergewerbe dürfte um die Mitte des 15. Jh. 2'500 bis 3'000 Personen, d.h. die Hälfte oder mehr der Stadtfreiburger ernährt haben; danach ging die Tuchherstellung zurück. Zeitweise wurden auch aus importierten Halbfabrikaten gefertigte Sicheln und Sensen ausgeführt. Walken, Mühlen, Sägen, Stampfen, Hammer- und Schleifwerke reihten sich am Galternbach, der frühen Gewerbezone der Stadt, waren aber auch verstreut auf der Landschaft und in der Nähe der Kleinstädte anzutreffen. Bald nach 1250 hatte die Stadt F. durch den Bau dreier Brücken und einer in den Steilhang gelegten Strasse den Weg für Fuhrwerke geöffnet und wurde damit zum wichtigsten Saaneübergang. Trotz der unregelmässigen Wasserführung wurde die Saane ab F. mit Schiffen befahren. In einem Friedensvertrag mit Bern (1294) werden an beschlagnahmten Handelsgütern genannt: Wein, Korn, Salz und andere Lebensmittel, Textilien, Eisen (wahrscheinlich Hufeisen), Ketten und Kupfer. Die beiden dreitägigen Jahrmärkte in F. wurden 1327 durch herzogl. Privileg auf je acht Tage verlängert und 1385 um zwei weitere dreitägige Märkte ergänzt. Vom 14. Jh. an häufig besucht wurde die Messe in Genf, wo F. einen Stand in der Tuchhalle unterhielt, gefolgt von Zurzach; gelegentlich finden sich Freiburger Kaufleute im süddeutschen Raum, im 15. Jh. vereinzelt auch in Mailand, Venedig, Avignon und Barcelona. Ein Herr von Montagny hatte 1259 Schulden bei nicht näher lokalisierten Juden. Diese Finanzfachleute wurden von Gf. Peter II. im savoy. Herrschaftsgebiet gefördert; in Murten sind sie ab 1294 erwähnt. Drei Bankiers aus Asti sind 1303 mit F. verburgrechtet. F. respektierte das Münzrecht des Bf. von Lausanne, bis es 1422 von Kaiser und Papst dieses zu den Regalien zählende Privileg erlangte und 1435 mit eigenen Prägungen begann. Autorin/Autor: François Guex 3.2.2 - Ancien Régime 1500-1800 In der frühen Neuzeit standen der deutlich überwiegende 1. und der lebendige 3. Sektor dem kümmerlichen 2. Sektor gegenüber. Mangels hinreichender Quellen lässt sich dies nicht in Beschäftigungszahlen ausdrücken. Drei Faktoren bestimmten die wirtschaftl. Rahmenbedingungen. Der erste Faktor war F.s geopolit. Insellage inmitten von Berner Gebiet. Die tatsächlich oder nur scheinbar vorhandene Erstickungsgefahr stellte den Staat F. immer wieder vor die Alternative: Autarkie oder Austausch? Der zweite Faktor war die Einbindung des Staates in die "globale Wirtschaft" (Fernand Braudel) eines riesigen grenzüberschreitenden Marktes, der die Westschweiz, Savoyen und die Freigrafschaft Burgund mit rund zwei Mio. Einwohnern (Ende des 18. Jh.) umfasste. Als dritter Faktor ist die Seeschifffahrt zu nennen. Aufgrund der Bedeutung der Verbindungen Vevey-Genf, Estavayer-Yverdon, Portalban-Neuenburg und Murten-Vully spielten der Genfer-, der Neuenburger- und der Murtensee für die wirtschaftl. Entwicklung F.s eine entscheidende Rolle. Dabei ist zu bedenken, dass die Hauptachse Bern-Genf über Murten lief und nicht über F., das somit abseits lag. Diese drei Faktoren standen zueinander in Wechselwirkung, wobei deren gegenseitiger Einfluss sich zwischen 1500 und 1800 veränderte. Im 18. Jh. erfolgte die Öffnung und der URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 15/39 Anschluss. Die freiburg. Landwirtschaft des Ancien Régime suchte ein Gleichgewicht zwischen den gegensätzlichen agronom. Auffassungen von Merkantilismus und Physiokratie, zwischen Gras- und Getreidewirtschaft und v.a. auch zwischen der traditionellen genossenschaftlichen und einer neuen Agrarverfassung, die kollektiven Dienstbarkeiten abgeneigt war. Alles in allem glich die Modernisierung dieses Sektors, der eine ständig wachsende Bevölkerung zu ernähren hatte, eher einer Evolution als einer Revolution. F. meisterte die Herausforderung, ausser während der Hungersnöte (1770-71, 1816-17), in denen der Kanton auf ausländ. Getreide angewiesen war. Ein leistungsfähiger Zweig war die Viehzucht, wie sich am regen Export von hochwertigem Rindvieh und offenbar auch von Pferden ablesen lässt. In der alpinen Landwirtschaft war das 18. Jh. das goldene Zeitalter des Greyerzerkäses. Dieser wurde nur in Berggebieten hergestellt, weshalb die Patrizier dort gute Weideplätze kauften und damit rentable Investitionen tätigten. In einer vorwiegend ländl. Wirtschaft war das Gewerbe, z. B. die Müllerei und das Schmiedehandwerk, direkt auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestimmt. Lange gab es keinen einzigen grösseren Gewerbebetrieb. Die Produktion von eher minderwertiger Ware war in der frühen Neuzeit nur noch auf den örtl. Markt ausgerichtet; Hans Ratze bemühte sich in den 1570er Jahren vergeblich, die Tuchmacherei wieder zu beleben. Ende des 18. Jh. setzte offenbar der Aufschwung ein, angekurbelt durch den Zugang zu einem die Kantonsgrenzen übergreifenden Wirtschaftsraum. Für kurze Zeit belieferte die ab 1411 bestehende Papierfabrik Marly die Société typographique de Neuchâtel, während die grosse Indiennemanufaktur Fabrique-Neuve de Cortaillod Hunderte von Freiburger Stoffmalerinnen in Estavayer-le-Lac, F., Greng und Portalban beschäftigte. Im Süden des Kantons belieferte die Glasfabrik von Semsales, 1776 gegründet und mit Kohle aus der Gegend von Oron betrieben, während längerer Zeit das Weinbaugebiet Lavaux mit Weinflaschen und -gläsern. Mehrere Tausend Zentner Greyerzer wurden vom damals bern. Hafen Vevey nach Genf und Lyon verschifft. Dagegen war die Textilmanufaktur, die Abraham Verdan 1785 mit Hilfe eines zinslosen Darlehens der öffentl. Hand in F. eröffnete, lediglich eine Art Wohltätigkeitsinstitution, die den Überfluss an gering qualifizierten Arbeitskräften beschäftigen sollte (Schliessung 1805). F. machte seinen protoindustriellen Rückstand durch die erfolgreiche Kommerzialisierung seiner ländl. Wirtschaft wett. Es exportierte Getreideüberschüsse, Lebendvieh, Holz und Fettkäse und erzielte damit in einem weiten Umkreis seiner Messen und Märkte beachtl. Erfolg. Jede Stadt hatte ihren eigenen Wochenmarkt. Die Messen, an denen der Austausch zwischen Händlern aus der Schweiz, der Freigrafschaft Burgund und aus Savoyen stattfand, verzeichneten regen Zulauf. Sie wurden in 13 Städten und Flecken abgehalten. 1797 beispielsweise zählte man insgesamt 52 Messen: acht in Romont, je sechs in Bulle, Estavayer und Rue, je fünf in F. und Greyerz, vier in Murten, drei in Plaffeien, je zwei in Attalens, Jaun, ChâtelSaint-Denis und La Roche sowie eine einzige, die sehr gut besucht war und mehrere Tage dauerte, in Charmey. Neben dem Handel umfasste der 3. Sektor weitere Zweige. Zu nennen ist die obrigkeitl. Verwaltung mit wachsendem Personalbestand - sozusagen der Preis für den aufgeklärten Absolutismus des 18. Jh. Zu diesem Sektor gehörte auch der umfangreiche Ordensklerus sowie der (männl. und weibl.) Weltklerus. Mit dem Aufschwung des Handels traten die ersten Makler und Bankkaufleute in Erscheinung. Die Stadt und Republik F. selbst agierte im Geschäftsleben an vorderster Front. Die Freiburger Staatskasse hortete und legte in der Schweiz (Genf, Neuenburg) und im Ausland (Frankreich, Sachsen) beträchtl. Geldmittel an. Die vom franz. König geschuldeten Pensionsrückstände machten F. zu einem Gläubiger der Krone. Der Solddienst schliesslich ermöglichte es den Patriziern, sich als militär. Unternehmer zu betätigen, und bot vielen jungen Leuten Arbeit: Im 18. Jh. verzeichnete die Aushebungskammer über 8'000 Männer. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM 3.3 - Gesellschaft URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 16/39 3.3.1 - Die mittelalterliche Gesellschaft Durch alemannische Zuwanderung ins heutige Kantonsgebiet ab dem 8. Jh. entstand eine Zone, in der romanische und deutschsprachige Bevölkerungsteile aufeinander trafen. Die Stadt F. ist seit je zweisprachig. Die grosse Zahl privatrechtl. Bestimmungen in der Handfeste von 1249 wird damit erklärt, dass der Rat Entscheide zu fällen hatte, die das Herkommen beider Sprachgruppen berücksichtigen sollten. Noch im 15. Jh. wurde zwischen deutschen und welschen Lehen, zwischen deutschem und welschem Freiburger Kornmass unterschieden. Auffallend ist die grosse Bedeutung des Notariatswesens (Register ab 1356) in privaten Angelegenheiten - ähnlich wie in Gebieten mit verschriftlichtem Recht. Ab 1424 fertigten Notare auch in deutsch und "rommant" aus. Die Führungsschicht war verhandlungssicher in beiden Sprachen, die in Urkunden mit benachbarten Herren und Städten ab 1292/95 das Latein ablösten. Vermutlich waren in dem breiten Streifen zwischen Murtensee und Voralpen auch Kaufleute, Spediteure, Gastwirte und die mit Aufsichts- und Verwaltungsaufgaben betrauten Personen zweisprachig. Drei wesentliche Rechtstraditionen treffen auf dem heutigen Kantonsgebiet aufeinander und wurden noch bis weit in die Neuzeit unterschieden: die Coutume de Lausanne (Estavayer-le-Lac, Murten), die Coutume de Moudon (Bulle, Romont, Greyerz und andere) sowie das auf die Handfeste zurückgehende Freiburger Recht in der Stadt und ihrem Umkreis. Nicht zu erschliessen sind mögliche Unterschiede der wirtschaftl. Verhältnisse und der Mentalität der Bauern im Altsiedelland und der - freiwilligen oder als abgeschobene Überzählige unfreiwilligen - Rodungspioniere im Hügelland. Die Milchwirtschaft und Sennenkultur in den Voralpen entwickelte sich erst ab dem 15. Jh. Um 1300 unterstanden die meisten Bauern bestimmten Abgaben, der Telle und dem Fall. Die individuellen und kollektiven Loskäufe von 1430 und 1460 befreiten viele Bauern von diesen Lasten, doch erlangten sie damit nicht immer die völlige Freiheit bzw. die Abzugsfreiheit. Sie zahlten nach wie vor Grundzinsen, genossen aber eine gewisse Sicherheit (wie z.B. den Schutz vor willkürlicher Ausweisung). Die enorme Bautätigkeit der Stadt F. spiegelt das Selbstverständnis eines von seinem Stadtherrn weitgehend unabhängigen Gemeinwesens. Für Murten indes blieben die Jahre als Reichsstadt (1218-55) Episode. In anderen Kleinstädten erhielten die Bürger nur wenig Rechte und diese oft erst sehr spät (z.B. Handfeste für Corbières erst 1390), so dass ein Niedergang meist nicht zu verhindern war. Allgemein hatte der einzelne Bürger wenig zu sagen; die Zünfte beschränkten sich auf Gewerbefragen und bruderschaftl. Leben. Wer hingegen vom Handwerker zum Kaufmann wurde, konnte Landgüter erwerben und in die Führungsschicht aufsteigen. Juden treten im späteren Kantonsgebiet ab der Mitte des 13. Jh. als Geldverleiher auf, ab 1356 in der Stadt F., wo sie bis ins späte 15. Jh. auch als Ärzte wirkten; manche erwarben das Bürgerrecht. In Murten werden 1454 eine Synagoge und ein Rabbiner genannt. Autorin/Autor: François Guex 3.3.2 - Gesellschaft des Ancien Régime In der freiburg. Gesellschaft des Ancien Régime herrschte, wie in jeder ständ. Gesellschaft, grosse soziale Ungleichheit, die auch rechtlich untermauert war. Das Patriziat war eine politische und soziale Schicht, welche fast alle Privilegien auf sich vereinte. Es setzte sich zusammen aus Adligen (etwa fünfzehn Familien), die ausländ. Titel trugen, Söldnerregimente besassen und meist wohlhabend waren, und einfachen Patriziern, die sich ihren Lebensunterhalt sicherten, indem sie die öffentl. Ämter monopolisierten und heimlich nach dem Aufstieg in den Adelsstand strebten. Letztere stellten in den Räten die Mehrheit und machten sich die Unruhen von 1781-82 zunutze, um sich das begehrte Adelsprädikat zuzulegen. Ob der internen Zwistigkeiten liess das Patriziat offenbar seinen wahren Gegner ausser Acht: das von der Macht ausgeschlossene, aber ehrgeizige gemeine Bürgertum. Zu diesem gehörte der Grossteil der 700 am stärksten belasteten Steuerzahler der Hauptstadt (die Patrizier nicht mit eingerechnet). Im nicht zum Rat zugelassenen Bürgertum URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 17/39 fand die Revolution von 1798 die glühendsten Anhänger und die Mehrheit der Führungsleute der Helvet. Republik. Die Elite der Landstädte und einige reiche Landleute schlossen sich ihm an. Die anonyme Masse der Bauern, Handwerker und Händler lebte in "ehrlicher Mittelmässigkeit". Die Bauern, die drei Viertel der Bevölkerung ausmachten, haben die Obrigkeit kaum weiter beunruhigt (1635-36 Proteste in Jaun, 1653 in Greyerz), und die Handwerkerzünfte mischten sich nur in berufl. Belangen ein. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM 3.4 - Kirche und Religion, Kultur und Bildung 3.4.1 - Klerus und religiöses Leben im Mittelalter Das Gebiet des späteren Kt. F. gehörte vollumfänglich zur Diözese Lausanne und genauerhin zu den Dekanaten Avenches, Vevey, Ogoz, F. und Köniz (nur die Pfarrei Ueberstorf). An den Pfarrkirchen der Kleinstädte Estavayer-le-Lac, Murten und Romont bildeten sich im SpätMA sog. Pseudo-Kollegiatstifte aus, d.h. Klerikergemeinschaften, die de iure nie zu Kollegiatstiften erhoben worden waren; die Pfarrkirchen dieser Städte wurden collégiales oder Stiftskirchen genannt. In diesen drei Städten gab es im 15. Jh. auch eine Schule, in Estavayer wurde 1316 ein Dominikanerinnenkloster gegründet und in Estavayer und Romont lebten im SpätMA vorübergehend Beginen. Nur kleine Niederlassungen im Kanton besassen die Orden der Benediktiner (Berlai, Broc), Cluniazenser (Kerzers, Pont-la-Ville), Augustinerchorherren (Avry-devant-Pont, Farvagny-le-Grand, Sâles, Semsales, Sévaz) und der Deutsche Orden (Fräschels). Die Zisterzienser, Kartäuser und Prämonstratenser hatten zumindest mittelgrosse Klöster, die Zisterzienser und Prämonstratenser auch Frauenklöster. Die Zisterzienser liessen sich in Hauterive (Männer), La Fille-Dieu, La Maigrauge und La VoixDieu (Frauen) nieder. Kartäuser gründeten La Part-Dieu, Valsainte und Val-de-Paix, die Prämonstratenser Humilimont (Männer) und Posat (Frauen). Von den zahlreichen Wallfahrten des Kt. F. gehen nur sehr wenige ins MA zurück (eventuell Dürrenberg bei Gurmels, Notre-Dame de Tours bei Montagny). Die Stadt F. ist seit ihrer Gründung 1157 Zentrum einer Pfarrei und eines Dekanats (abgetrennt von den Dekanaten Avenches und Köniz). Die erste Pfarrkirche (St. Niklaus) wurde 1182 geweiht. Sehr früh, spätestens 1249, hatte die Gemeinde das Patronat inne. Im 14. und 15. Jh. entwickelte sich an der Stadtkirche eine Klerikergemeinschaft, die 1459 ins städt. Burgrecht aufgenommen wurde und 1512 den Status eines Kollegiatstifts erhielt. 1224 liessen sich im Auquartier Johanniter nieder. Die Stadt beherbergte Augustinerchorherren vom Gr. St. Bernhard (1228-1602), Augustinereremiten (vor 1255), Franziskaner (ab 1256) und zahlreiche Bruderschaften. Der Franziskanerkonvent empfing berühmte Gäste: 1404 den Wanderprediger Vinzenz Ferrer, 1414 Ks. Sigismund, 1418 Papst Martin V., 1440 Papst Felix V., 1442 Ks. Friedrich III. Ins 13. Jh. zurück gehen zwei Institutionen, die in F. einzigartig sind: das von allem Anfang an städtische Spital (1249), das mit der Liebfrauenkirche verbunden war, und die Heiliggeistbruderschaft (1264). Die grossen Vermögen, die beide Institutionen anhäuften, wurden durch Vorsteher verwaltet, die ebenso wie andere städt. Beamte am 24. Juni gewählt wurden. Die Leproserien von Bürglen (1252), Uebewil (um 1260) und Marches (Gem. Matran, 1252) wurden um 1400 zu einem Siechenhaus in Bürglen zusammengelegt, das sich im 15. Jh. zum Wallfahrtsort entwickelte. Ab 1299 lassen sich in F. auch Beginen nachweisen, die jedoch spätestens Anfang 16. Jh. ausstarben. In F. gab es auch Waldenser (Anhänger der Sekte von Petrus Waldes), denen 1399 und 1430 der Prozess gemacht wurde. Der Wechsel der Stadtherrschaft von den Habsburgern zu den Savoyern 1452 brachte nur einen momentanen Wechsel in der kulturellen Ausrichtung der Stadt: das Chorgestühl für die Klerikergemeinschaft von St. Niklaus wurde 1462 bei Antoine de Peney in Auftrag gegeben, und der Turm der Pfarrkirche (Neubau begonnen 1283) 1470 bei Georges du Jordil, beide von Genf; der Nelkenmeisteraltar in der Franziskanerkirche, der um 1480 von einer Basler Werkstatt in Solothurn angefertigt wurde, ist Ausdruck einer entschiedenen Hinwendung der Stadt zum oberdeutschen Raum. An der Lateinschule, der einzigen im Kantonsgebiet, die ab 1425 eine Monopolstellung besass, unterrichteten zunehmend deutschsprachige Lehrer. Diese Tendenz wurde bekräftigt URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 18/39 durch die erste offizielle, Ende des 15. Jh. verfasste Freiburger Stadtchronik, welche die Stadt (dem Beispiel Berns folgend) nach den Burgunderkriegen bei Peter von Molsheim in Auftrag gegeben hatte. Autorin/Autor: Kathrin Utz Tremp 3.4.2 - Religion, Schule und Kultur im Ancien Régime Im religiösen Leben lassen sich drei Perioden unterscheiden: die kath. Reform (1545-1649), der barocke Katholizismus (1649-1758) und die Aufklärung (1758-1815). Der Beginn der kath. Reform fiel mit der Eröffnung des Konzils von Trient (1545) zusammen, doch die traditionsverbundene Schweiz distanzierte sich lange Zeit vom Konzil. In F. lockerte die Abwesenheit des Bischofs, der von seinem Sitz in Lausanne verjagt worden war, die Beziehungen zur röm. Autorität und verlieh dem Kollegiatstift St. Niklaus aussergewöhnl. Entscheidungsbefugnisse. Für die Bewahrung des alten Glaubens setzten sich zunächst der Prediger Simon Schibenhart, der Propst Peter Schneuwly, der Generalvikar Jean Michel und der Pfarrer Sebastian Werro ein. 1580 kamen die Jesuiten, angeführt von dem Holländer Petrus Canisius, 1609 die auf die Seelsorge der breiten Bevölkerung spezialisierten Kapuziner aus der ital. Provinz. Der Lausanner Bf. Johann von Wattenwyl (1609-49) sorgte mit einiger Verspätung dafür, dass die Tridentiner Dekrete, welche die Aufgaben des Bischofs betrafen (Residenzpflicht, regelmässige Visitation der Pfarreien), umgesetzt wurden. Er kam aus der Freigrafschaft Burgund, stammte aber ursprünglich aus Bern und residierte als erster Lausanner Bischof in F. 1625 berief er gemäss den Konzilsbeschlüssen eine grosse Diözesansynode ein, welche die Wiedererlangung einer starken Kontrolle über den Pfarrklerus und eine Bekräftigung der Kirchendisziplin bewirkte. In der Folge liessen sich Kapuzinerinnen (1626), Ursulinen (1634) und Visitantinnen (1635) in der Stadt nieder, wo sie heute noch ansässig sind. Die zweite Periode brachte eine Konsolidierung der Reformen. F. hüllte sich in liturg. und künstler. Prunk, der es als Bollwerk des Katholizismus erscheinen liess. Die kath. Aufklärung strebte nach einem Ausgleich zwischen Läuterung des Volksglaubens und liturg. Reformen einerseits und Öffnung zur Welt, freiem Zugang zur Bibel und sogar Interkonfessionalität andererseits. Die patriz. Bf. JosephNicolas de Montenach und Bernhard Emmanuel von Lenzburg, der Chorherr Charles-Aloyse Fontaine und Pater Gregor Girard verkörperten diese eigenständige Bewegung, die sich in der Helvetik zeitweise der protestantischen und kantisch geprägten Stapfer'schen Aufklärung annäherte. Fast alle wohlhabenden Freiburger waren Schüler des 1582 gegründeten Jesuitenkollegiums St. Michael. Im 18. Jh. erkannten einige Ehemalige wie Fontaine oder Girard - und erst recht die Antiklerikalen - Lücken in dessen Unterricht. Erst 1795 wurde auf Anregung des nach F. geflohenen franz. Klerus in einem Flügel des Kollegiums das vom Konzil von Trient vorgegebene grosse Diözesanseminar eröffnet. Bis dahin konnten sich künftige Priester, wenn sie grosses Glück hatten, mit einem Stipendium im Ausland (Rom, Mailand, Paris, Lyon) ausbilden lassen. Dasselbe galt für Söhne aus gutem Hause, die an einer Universität in Deutschland, Österreich oder Frankreich studieren wollten. Mitte des 18. Jh. fand ein Umdenken statt. 1751 wurde ein "Hochschulprojekt" lanciert, das versandete. 1762 jedoch kam es zur Eröffnung der als Akademie bezeichneten Rechtsschule, damals die einzige Lehranstalt für Berufsunterricht im Kanton und die einzige bedeutende Schulgründung nach 1635, als die Ursulinen, die aus der vom Dreissigjährigen Krieg heimgesuchten Freigrafschaft Burgund geflohen waren, mit der Erziehung der Töchter von Patriziern und Bürgern betraut worden waren. Ein 1749 zwischen Bischof und Staat abgeschlossenes Konkordat sah vor, in jeder Gemeinde oder Pfarrei eine Volksschule zu schaffen. 1798 verfügten nur die reichen Städte, Dörfer und Gemeinden über Räumlichkeiten und - dürftig bezahltes - Personal für die Ausbildung von Knaben und Mädchen. Auf dem Land überwog Ende des Jahrhunderts der Aufklärung offenbar immer noch der Analphabetismus. In den 1750er bis 1770er Jahren, dem goldenen Zeitalter des 18. Jh., begünstigte die gute Wirtschaftslage eine voluntarist. Aufholpolitik, die sich auf alle Bereiche erstreckte und in den Schultheissen François-JosephNicolas d'Alt und Ignace de Gady herausragende Repräsentanten fand. Es kam v.a. zu einem Mentalitätswandel, der sogar die Eröffnung einer Freimaurerloge ermöglichte (1756-63). Die zahlreichen für URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 19/39 den zivilen Gebrauch neu geschaffenen Einrichtungen, die Infrastrukturanlagen und städtebaulichen Veränderungen stehen in starkem Kontrast zum Bau nur einer neuen Kirche (Unserer Lieben Frau von der immerwährenden Hilfe). Auch in den Landgebieten zeichnete sich ein gewisses Nachlassen der Religiosität ab. 1760 waren über 50 Kirchen, die Hälfte davon Pfarrkirchen, baufällig, doch die Erneuerungsprojekte wurden infolge der europ. Hungersnot von 1770-71 eingestellt. Diese traf F. hart (erhöhte Morbidität und Mortalität, Rückgang der Geburten und Eheschliessungen) und leitete einen konjunkturellen Abschwung ein, der den Chenaux-Handel (1781) als eine der polit. und sozialen Folgen mit verursacht haben könnte. Im letzten Drittel des Jahrhunderts, nach dem Tod des Barons d'Alt, kam der Modernisierungsprozess der vorangegangenen 20 Jahre zum Erliegen, so dass nichts mehr für die Entwicklung ländl. Gebiete unternommen wurde. Allerdings fehlen Studien, die diesen Zusammenhang erhärten. Während der gesamten frühen Neuzeit bestand eine Kluft zwischen der Stadt F., die das Machtmonopol innehatte, und ihrem Hinterland. Die Stadt versuchte dieses ausgedehnte, heterogene Gebiet zu vereinheitlichen, stiess dabei aber auf heftigen Widerstand. Das Sensegebiet mit seinen grossen Pfarreien, das nach Bern ausgerichtete Murtenbiet, die am Neuenburgersee gelegene Broyeregion wie auch die vom Genfersee beeinflussten Gebiete Greyerzerland und Veveyse hatten eine gefestigte Identität mit eigener Geschichte, weshalb sie ihren Traditionen treu blieben. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM 4 - Der Kanton im 19. und 20. Jahrhundert 4.1 - Politische Geschichte und Verfassungsentwicklung Nach dem gescheiterten Chenaux-Handel flohen viele Beteiligte ins Ausland. Ab 1789 begaben sich einige von ihnen nach Frankreich, wo sie den Club helvétique gründeten, der die Schweiz mit revolutionärer Propaganda überschwemmte. Die neuen Ideen fanden v.a. im französischsprachigen Kantonsteil Anklang, bei den Bauern dagegen kaum. Von der Regierung wurden sie heftig bekämpft. Den Slogan "die Religion in Gefahr", den die ab 1789 in F. aufgenommenen franz. Flüchtlinge (3'700 Emigrés, davon 2'500 deportierte Priester) verwendeten, griffen 1798 die Freiburger Gegenrevolutionäre auf. Diese sahen in der Helvet. Republik ein Abbild einer Franz. Revolution, welche die Kirche verfolgte. In der Schweiz wurde die Kirche nicht verfolgt, aber sie war während der Helvetik (1798-1803), ebenso in den nachfolgenden Zeiträumen der Mediation (1803-13) und der Restauration (1814-30) in sich gespalten und spielte lediglich als ein Akteur unter anderen mit. 4.1.1 - Die Helvetische Republik (1798-1803) Die Stadt F., während einer langen Zeit Operationsbasis der franz. Gegenrevolutionäre, fiel nahezu widerstandslos am 2.3.1798, drei Tage vor Bern (Franzoseneinfall). Damit brach das Ancien Régime zusammen, und die beiden Stadtstaaten verloren auf einen Schlag ihre im 16. Jh. eroberten Gebiete. F. musste ohnmächtig mit ansehen, wie in Payerne ein Kt. Sarine et Broye geschaffen wurde. Dieser hatte aber nur kurzen Bestand, und rasch kehrte die Bevölkerung des Greyerzerlandes, der Glane- und Veveyse-Region auf Druck Frankreichs zu F. zurück, was der von der Revolution erfassten Stadt die Möglichkeit gab, wieder zu sich zu kommen und zur Gegenoffensive anzusetzen. Einige Wochen später stand sie einem Gebiet vor, welches das Murtenbiet und die gesamte waadtländisch-freiburg. Broyeregion umfasste. Paradoxerweise verdankte der Kanton ausgerechnet der Revolution für ein paar Jahre seine grösste Ausdehnung. Dadurch entstand zwar territoriale Geschlossenheit, gleichzeitig aber eine konfessionelle Mischung, die wegen des Gewichts von mehreren Tausend Reformierten in den Bez. Avenches und Payerne die bisherigen Verhältnisse änderte. Diese Vernunftehe währte nicht lange: Schon 1801 trennten sich die Waadtländer von F., sehr zum Missfallen der Freiburger, die vergeblich die Vorteile einer territorialen Vereinigung der Broyeregion geltend machten. Das Puzzle der Broye-Exklaven war damit wiederhergestellt. Die Kapitulation F.s, die den Sturz des Patriziats besiegelte, ebnete der städt. Bürgerschaft und den ländl. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 20/39 Eliten, die bis dahin von der Macht ausgeschlossen waren, den Weg in die Politik. Sie stellten in der Helvet. Republik die zwölf ersten Parlamentarier von 1798, die fünf Mitglieder der Verwaltungskammer, den Regierungsstatthalter und vier hochrangige Magistraten: François-Pierre Savary, Mitglied des Direktoriums, Nicolas Simon Pierre Repond, Kriegsminister, Rodolphe-Martin Gapany, Regierungskommissar, und schliesslich im Mai 1800 Pierre-Léon Pettolaz, Präs. des Senats. Ehemalige Patrizier machten ihnen dieses Monopol streitig: Joseph (de) Lanther, Kriegsminister, Tobie de Raemy de Bertigny, Mitglied der Verwaltungskammer, und Jean (de) Montenach, Distriktsstatthalter. Letzterer war ab 1798 Mitglied und ab 1799 Präs. der Munizipalität F. (Stadtammann von F.). Die Grundhaltung der polit. Akteure zeichnete sich aus durch eine pragmatische Position der Mitte, welche ideologischen Bekehrungseifer und jede Form von Extremismus ablehnte. Die Abkehr von der Vergangenheit war der Preis, den die früheren Machthaber bezahlten, um am neuen Regime teilhaben zu können. Sie strebten danach, sich mit Frankreich, ungeachtet dessen polit. Regimes, zu arrangieren. Hervorzuheben ist auch, dass die freiburg. Revolution ein Blutvergiessen zu vermeiden suchte. Allein die Militärjustiz sprach noch Todesstrafen aus, doch wurden diese nicht vollstreckt. Die Helvetik geriet dennoch rasch in Misskredit. Sechs Faktoren spielten dabei eine wesentliche Rolle. Die drei ersten waren, in chronolog. Reihenfolge, die Besetzung, die Zwangsabgaben und die Beschlagnahmungen, welche die franz. Besatzer ab März 1798 verordneten. Mit den beiden letzteren Massnahmen brachten sie das Patriziat, das die Generäle und Kommissare des Direktoriums hauptsächlich im Visier hatten, gegen sich auf. Der Unmut richtete sich auch gegen die helvet. Behörden, die diese Massnahmen ausführen mussten, obwohl dank ihrer Intervention erhebl. Nachlässe auf die geforderten Gesamtbeträge gewährt wurden. Der vierte Faktor hing mit der Religionspolitik der Helvetik zusammen. Diese war aus dem klosterfeindl. Utilitarismus der Aufklärung erwachsen und zielte nicht nur auf die Säkularisation der zuweilen beträchtl. Klostergüter ab, sondern letztlich auf die Schliessung der Klöster, die mit dem Verbot der Aufnahme neuer Ordensmitglieder eingeleitet wurde. Diese in den Gesetzen vom 8.5., 20.7. und 17.9.1798 enthaltenen Bestimmungen kamen bei der gesamten Bevölkerung schlecht an. Sie wertete diese als Angriff auf die Religion, die öffentl. Fürsorge und das Unterrichtswesen. Dieser wurde als umso schlimmer betrachtet, als einige klösterl. Einrichtungen in diesen Bereichen ihren Auftrag zur allg. Zufriedenheit erfüllten. Die obligatorische Wehrpflicht als fünfter Faktor stiess ebenfalls auf Ablehnung, insbesondere im oberen Sensegebiet, wo im März und April 1799 Widerständische und Deserteure den Kern einer gegenrevolutionären Bewegung bildeten. Die Helvet. Republik entsandte den energ. Greyerzer Kriegskommissar Gapany, der alle Vollmachten erhielt, um die Ordnung wiederherzustellen. Die Bilanz des Aufstands waren fünf Tote. Die Expedition trug Gapany, der früher bei der Schweizergarde von Kg. Ludwig XVI. gedient hatte, den Übernamen "Freiburger Robespierre" ein und blieb im kollektiven Gedächtnis als Episode der freiburg. "Terreur" haften. Die Steuerlast als letzter Faktor entfaltete ihre Wirkung erst spät. Die Aufhebung des Zehnten am 10.11.1798 fand die Zustimmung der Bauernschaft, d.h. des überwiegenden Teils der Bevölkerung. Zwei Jahre lang wurden keine Abgaben erhoben. Als jedoch 1800 das Gesetz aufgehoben und 1801 der Zehnt wieder eingeführt wurde, verweigerten die Betroffenen dessen Entrichtung. Bei der Landbevölkerung machte sich eine riesige Enttäuschung breit, v.a. im Unterland; die Berggebiete dagegen waren weniger betroffen. Das Regime, von Anfang 1800 an auf Schlingerkurs, verlor damit den letzten Rest an Glaubwürdigkeit, zumal die neue Steuerordnung, die belastender war als das alte Abgabensystem, ab 1798 tatsächlich zur Anwendung gelangte. Die Helvetik, die auf immer weniger eingeschworene Anhänger bauen konnte, wurde zusätzlich geschwächt durch die ab 1800 aufeinander folgenden Staatsstreiche, die dem Widerstreit zwischen den sog. Unitariern und den Föderalisten entsprangen. In F. gewann die föderalist. Bewegung, getragen von den ehemaligen adligen und patriz. Machthabern, nach dem 18. Brumaire (9.11.1799) die Oberhand. Angestachelt von Charles-Frédéric Reinhardt, später von Raymond Verninac, beide franz. Minister in der Schweiz, unternahmen URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 21/39 die Freiburger Gemässigten (Savary, Lanther, Montenach) zusammen mit dem Aargauer Johann Rudolf Dolder den Staatsstreich vom 27.-28.10.1801. Doch die Schweizer Unitarier gaben nicht auf und stürzten am 18.4.1802 die Oktobristen. Am 15. Mai wurde eine neue Verfassung, die dem Volk unterbreitet worden war, für angenommen erklärt; die sehr hohe Zahl der Nichtstimmenden (9'398 von 17'922 Wahlberechtigten im Kanton) wurde dabei zu den Ja-Stimmen gezählt. Der im Sommer 1802 ausgebrochene Bürgerkrieg endete am 5. Oktober mit der Kapitulation F.s vor den föderalist. Truppen. Die provisor. Kantonsregierung bestand ausschliesslich aus ehemaligen Patriziern. Sie blieb jedoch bis 1803, d.h. während der Monate, als in Paris die Consulta tagte, handlungsunfähig. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM 4.1.2 - Die Mediation (1803-1813) F. diente nicht zufällig als Pilotkanton für die Schweiz der Mediation. Es stand in der Gunst Napoleon Bonapartes, der F.s traditionelle Sympathien für Frankreich schätzte. Bonaparte, der zwischen den die Schweiz spaltenden Parteien zu vermitteln hatte, fand in Ludwig von Affry, einem Angehörigen des "qualifizierten" Freiburger Adels, den Mann der "goldenen Mitte". Er ernannte diesen in Frankreich ausgebildeten General zum Landammann der Schweiz. Als erster der sechs Vorortskantone übernahm F. die ebenso schwierige wie ehrenhafte Rolle der Hauptstadt eines Landes, das vom Bürgerkrieg ausgezehrt war und sich nach Frieden sehnte. Am 4.7.1803 wurde in der Stadt F. im Beisein des von General Michel Ney geleiteten diplomat. Korps die Tagsatzung der 19 Kantone feierlich eröffnet. Der allgegenwärtige von Affry betätigte sich in den Organen, die die neue franz.-schweiz. Allianz und die damit verbundene militär. Kapitulation auszuhandeln hatten, deren Unterzeichnung am 27.9.1803 stattfand. Er liess den aus F. stammenden Marquis Antoine Constantin de Maillardoz, seinen Neffen, zum Minister der Schweiz in Paris ernennen. 1809 stand von Affry erneut an der Spitze der Eidgenossenschaft. Von Affry war auch Schultheiss von F. und liess in dieser Eigenschaft seinen Einfluss spielen, um den Kanton F. zu einer städtisch und aristokratisch geprägten Republik zu machen, deren Behörden nach dem Zensusprinzip gewählt wurden. Die Wählerschaft schrumpfte von 17'922 Bürgern 1802 (in der Helvetik herrschte das allg. Wahlrecht) auf 6'312 im Jahre 1803. Wie zur Zeit der Helvetik umfasste das Kantonsgebiet zwölf von Oberamtmännern verwaltete Kreise, doch verschwand die dem Französischen entliehene Terminologie (Präfekt, Distrikt, Munizipalität usw.). Von der Revolution wurde jedoch die Idee der Gleichheit der Gemeinden übernommen: Da die Stadt F. ab 1798 keine souveräne Republik mehr war, wurde mittels der Dotationsakte vom 8.10.1803 eine Güterteilung zwischen ihr und dem Kanton durchgeführt. Auf kant. Ebene wählte der Gr. Rat (60 Mitglieder) aus seiner Mitte den Kl. Rat (15 Mitglieder) und das Appellationsgericht (13 Richter), wobei Kleinräte und Appellationsrichter Mitglieder des Gr. Rats blieben. Die ehemaligen Patrizier brachten 36 Personen aus ihren Reihen in den Gr. Rat und 13 in den Kl. Rat. Der gemässigte Adel und die aufgeklärte Fraktion des Patriziats, die sich um Ludwig von Affry, Jean de Montenach und Charles de Schaller scharten, beherrschten das polit. Leben. Sie boten den sog. Ultras (extrem Altgesinnte) aus dem Patriziat, die pro-österreichisch und pro-bernisch gesinnt waren, die Stirn und stützten sich manchmal auf die "Volkspartei" im Gr. Rat. Es bestand eine wirksames Kontrollsystem: Der Pittlung des Ancien Régime und die Carolina, einschliesslich Folter, beide 1798 abgeschafft, wurden wieder eingeführt. Die Kirche wurde einem System kontrollierter Freiheit unterworfen. Das Klostergesetz vom Juli 1798 wurde zwar aufgehoben, doch der neue Bischof der Diözese, Maxime Guisolan, war kein anderer als der Beichtvater von Ludwig von Affry. Die Wahl dieses einfachen Bürgers hatte weit reichende Folgen. Nachdem die Diözese über ein Jahrhundert lang in patriz. Hand gewesen war, gelangte von nun an kein Patrizier mehr auf den Bischofsstuhl. Ausserdem begann mit der Wahl Guisolans zum Bischof die ein Jahrzehnt lang währende Allianz von Adel und Bürgertum gegen die Ultras. Die Mediation in F. hatte einen franz.-aristokrat. Anstrich, und mit der Ausrufung des napoleon. Kaiserreichs (1804) erhielt das Regime, das zu Recht als "Kleine Restauration" bezeichnet wurde, Rückendeckung. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 22/39 Napoleons Niederlage in Leipzig im Okt. 1813 zog am 29. Dezember die Aufhebung der Mediationsakte durch die Tagsatzung in Zürich nach sich. Der Gr. Rat von F. kündigte die Akte am 10. Jan. 1814. Er setzte im Zuge eines von Jean de Montenach angezettelten Staatsstreichs den Kl. Rat ab und erhob sich zum Verfassungsrat (Konstituante, 12.-14. Januar). F. weigerte sich, in Zürich zu tagen, und schloss sich der konservativen Tagsatzung in Luzern an, die aber auf Intervention der Grossmächte aufgelöst wurde. Montenach gehörte zum Triumvirat, das von der eidg. Tagsatzung damit betraut wurde, am Wiener Kongress die Interessen der Schweiz zu verteidigen. Er vertrat die Berner Linie, d.h. die Interessen der Alten Orte, und setzte sich für eine unabhängige und neutrale Schweiz in einem von der Hl. Allianz stabilisierten Europa ein. Aus diesem Grund reagierte er auf Napoleons Rückkehr im März 1815 sogleich mit scharfer Kritik. Seine Auffassung teilten auch einige herausragende Freiburger Offiziere (Karl von Affry, Nicolas de Gady, Jean-Louis Girard), die in der eidg. Armee von Niklaus Franz von Bachmann hohe Ränge bekleideten. Über sie beteiligte sich F. an den militär. Operationen von 1815 (Belagerung von Hüningen, Burgunderfeldzug und Verteidigung Genfs). Ein Jahr zuvor, am 1. Juni 1814, hatte ein Freiburger Kontingent in die Calvinstadt übergesetzt, um das Bündnis, das vor drei Jahrhunderten aus religiösen Gründen zerbrochen war, zu erneuern. Autorin/Autor: Georges Andrey / EM 4.1.3 - Restauration und Regeneration (1814-1847) Die Restauration bedeutete in F. ideologisch gesehen den überwältigenden Sieg der theokrat. Gegenrevolution und politisch die Rückkehr der Führungsschicht des Ancien Régime an die Macht. F. war der einzige Kanton, in dem das Patriziat unter Berufung auf das Legitimitätsprinzip wieder voll in seine Rechte eingesetzt wurde. Die völlig reaktionäre neue Kantonsverfassung wurde, trotz Protesten aus dem Greyerzerland und Murtenbiet, am 10.5.1814 erlassen. Mehrere Bezirkshauptorte wurden militärisch besetzt. Der gewaltlose Widerstand, den eine Gruppe von Adligen und Bürgern unter der Führung von Joseph de Praroman und François Duc der neuen Ordnung entgegensetzte, mündete im Dez. 1814 in einen Prozess, der in der Schweiz und in ganz Europa die Gemüter bewegte. Auf Intervention von Russland und Österreich wurde den Verurteilten im Juli 1815 Amnestie gewährt. Mit der Verfassung von 1814 bildete sich ein Gr. Rat von 144 Abgeordneten, die durch Vorschlag und Kooptation auf Lebenszeit ernannt wurden. Davon mussten 108 aus dem Patriziat stammen, 8 aus den Städten und 28 vom Land. 75 Mitglieder hatten bereits im 1798 aufgelösten Gr. Rat gesessen. Die Legislative wählte 13 Staatsräte und 15 Appellationsrichter auf Lebenszeit. Der Zugang zum Patriziat war möglich, allerdings nur unter erschwerten Bedingungen. Der reaktionäre Charakter des Regimes verstärkte sich mit der Wiederberufung der Jesuiten (1818) und den mit Paris (1816) und Neapel (1825) abgeschlossenen Militärkapitulationen. Bf. Pierre Tobie Yenni, von 1815 bis 1845 im Amt, war ein Mann des ultrakonservativen Patriziats. Im Anschluss an die Pariser Julirevolution von 1830 gelangten in mehreren Kantonen die Liberalen an die Macht. In F. beschloss der Gr. Rat auf den am Stecklitag (2.12.1830) vom Volk ausgeübten Druck hin die Beendigung der patriz. Vorherrschaft. Die treibenden Kräfte von 1830 stammten aus dem liberalen Patriziat, dem Stadtbürgertum und der wohlhabenden Bauernschaft. Ein gewählter Verfassungsrat arbeitete vom 7. bis 24.1.1831 eine neue Verfassung aus. Diese übertrug dem Volk die Souveränität, die es durch seine Vertreter ausübte, und schrieb die Grundfreiheiten fest, doch wurde sie dem Volk nicht zur Genehmigung vorgelegt. Das Volk bestimmte Wahlmänner, die wiederum für neun Jahre die 86 Grossräte ernannten, von denen ein Drittel alle drei Jahre zu erneuern war. Der Gr. Rat wählte die 13 Mitglieder des Staatsrats und die 13 Mitglieder des Appellationsgerichts. Der Einfluss der Liberalen stiess jedoch in der Presse und im Schulbereich bald auf das Gegengewicht der Konservativen, die, vom Klerus unterstützt, die Wahlen von 1834 und 1837 gewannen. In den eidg. Angelegenheiten verhielt sich F. zunächst vorsichtig. Der Kanton war weder Mitglied des Siebnerkonkordats der regenerierten Kantone, noch schloss er sich dem konservativen Sarnerbund an. 1845 trat er dann aber im Strudel der religiösen und polit. Auseinandersetzungen dem Sonderbund bei, für URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 23/39 den 1846 47 der 88 anwesenden Grossräte stimmten. Ein Handstreich von Radikalen aus dem Broyebezirk, Murtenbiet und Greyerzerland (6.-7.1.1847) scheiterte. Nach Ausbruch des Sonderbundskrieges wurde F. zum Hauptziel der eidg. Truppen unter General Guillaume-Henri Dufour. Am 14. November, als die Stadt eingeschlossen war, kapitulierte der Staatsrat. Die militär. Niederlage zog einen erneuten Regimewechsel nach sich. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 4.1.4 - Von der radikalen Regierung zur Vorherrschaft der Konservativen (1847-1881) Eine Volksversammlung ernannte am 15.11.1847 eine provisor. Regierung mit sieben Mitgliedern, welche Orden und Kongregationen auswies und 82 Personen anklagte, die sie für den Beitritt zum Sonderbund verantwortlich machte. Durch die Wahlen vom 10. Dezember wurde bei hoher Stimmabstinenz ein mehrheitlich radikaler Gr. Rat geschaffen, der die Verfassung vom 4.3.1848 ausarbeitete. Über diese konnte das Volk genauso wenig abstimmen wie im September über die Bundesverfassung, die im Kt. F. ausschliesslich dem Gr. Rat vorgelegt wurde. Die neue Freiburger Kantonsverfassung setzte auf Freiheit, Gleichheit und Volkssouveränität, war jedoch stark antiklerikal geprägt. Der für neun Jahre gewählte Gr. Rat (ein Grossrat auf 1'500 Einwohner und zehn indirekte Grossräte) ernannte für acht Jahre einen siebenköpfigen Staatsrat (Direktorialsystem) und ein neunköpfiges Kantonsgericht. Der Kanton verfügte über eine zentralist. Verwaltung mit sieben Bezirken und ein neues Gesetz über die Gemeinden und Pfarreien. Die radikale Mehrheit schuf zwar bedeutende Gesetze (u.a. Bildungs- und Steuerwesen), doch machte sie sich unbeliebt mit ihrer antiklerikalen Politik, die zur Verbannung von Bf. Etienne Marilley (1848-56) und zu bewaffneten Aufständen (1850-53) führte. Die konservative Opposition formierte sich neu und bewies ihre Stärke in der Volksversammlung von Posieux im Mai 1852, an der zwei Drittel aller Wahlberechtigten (15'000 von 22'000) teilnahmen. Obwohl das radikale Regime schliesslich gewisse Zugeständnisse machte, triumphierten die Konservativen 1854 bei den Nationalrats- und 1856 bei den Grossratswahlen. Den Wahlsieg vom Dez. 1856 hatte eine Koalition errungen, die zu zwei Dritteln aus Konservativen und zu einem Drittel aus gemässigten Liberalen sowie aus einigen Radikalen und Unabhängigen aus dem Murtenbiet bestand. Die Konservativen konnten zwar die ländl. Massen mobilisieren, doch bestimmten die Gemässigten unter Hubert Charles die kant. Politik. Die Verfassung wurde revidiert und gelangte im Mai 1857 zur Volksabstimmung (90% Ja, Wahlbeteiligung von zwei Dritteln). Sie stellte einen Kompromiss dar, indem sie das Staatssystem von 1848 übernahm, aber auf die antiklerikalen Artikel verzichtete. Der Staatsrat versuchte, den Kanton im Bundesstaat wieder besser zu verankern, doch blieb F. isoliert. Louis de Weck-Reynold wurde nach 1871 der starke Mann. Die zunehmenden polit. und religiösen Spannungen führten zum Bruch der Koalition, worauf die Konservativen, die sich rund um die Zeitung La Liberté, den Piusverein und den Kath. Verein organisiert hatten, die Oberhand gewannen. Nach dem Tod von Weck-Reynold 1880 übernahmen François-Xavier Menoud und Alphonse Théraulaz für zehn Jahre die Führung des Kantons, in dem das Volk, wie 1830 und 1847, nur am Rande in die Politik einbezogen war. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 4.1.5 - Die christliche Republik (1881-1921) Die konservative Partei, seit 1885 kantonal organisiert, von den Ideen der päpstl. Enzyklika "Rerum Novarum" inspiriert und vom charismat. Georges Python geleitet, behauptete sich mühelos gegen die 1894 zu einer einzigen Partei zusammengeschlossene radikal-liberale Opposition. Ausgeprägte Wahldisziplin und starke soziale Kontrolle verstärkten die Wählerbasis der Konservativen. Sie setzten sich in der lange Zeit liberal gebliebenen Hauptstadt ebenso durch wie im Greyerzerland, wo die "Freiburgisten" - konservative, nach ihrem Publikationsorgan "Le Fribourgeois" benannte Abweichler - rasch zum Verstummen gebracht wurden. Das Regime, eine von oben gelenkte Demokratie, stützte sich auf eine straff organisierte Beamtenschaft, aus der ein Teil der Grossräte stammte. Es stürzte sich in grosse Projekte zum Aufbau der kant. Wirtschaft und nahm hierfür Darlehen für über 90 Mio. Fr. auf. Verfehlte Geldanlagen der 1892 gegründeten Staatsbank URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 24/39 verursachten finanzielle Verluste, aus denen die radikale Opposition Python, der aus der Sache herausgehalten wurde, keinen Strick drehen konnte. 1906 gelangte mit Antonin Weissenbach ein Freisinniger in den Staatsrat, doch trat er schon 1909 zurück. Python musste aber 1911 Jean-Marie Musy, dem neuen Führer der Konservativen, im Staatsrat den Vortritt lassen. F. blieb eine rein repräsentative Demokratie, wobei die Starrheit des kantonalen politischen Systems zur Dynamik der Regierung im wirtschaftl. und schul. Bereich im Widerspruch stand. Der 1. Weltkrieg brachte den zweisprachigen Kanton in eine schwierige Lage. Die deutschsprachige Minderheit wurde offenkundig von der pangerm. Zeitschrift "Stimmen im Sturm aus der deutschen Schweiz" unterstützt, während die Romands, welche die Mehrheit bildeten, sich gegen den autoritären Stil der Bundesregierung auflehnten und lautstark ihre Sympathie für die Entente bekundeten ("Tumulte von Freiburg", 15.-17.3.1915). Beim Landesstreik vom Nov. 1918 erhielt das nach Bern entsandte Freiburger Regiment den Auftrag, die Ausweisung der sowjet. Gesandtschaft zu vollziehen und die Räumlichkeiten der Zeitung "Berner Tagwacht" zu besetzen. Im Kanton beteiligten sich lediglich die Angestellten der Bundesbetriebe am Streik. Die 1905 gegründete sozialdemokrat. Partei verlor nach einigen Wahlerfolgen (in den städt. Gemeinden F. und La Tour-de-Trême) an Schwung. Die Wahlen von 1916 ergaben trotz Majorzsystem ein der tatsächl. Wählerstärke entsprechendes Ergebnis: 93 konservative und 22 freisinnige Grossräte. 1919 wurde der freisinnige Victor Buchs in den Staatsrat gewählt. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 4.1.6 - Krisenzeit und wirtschaftliche Öffnung (1921-1966) Das Kriegsende und die polit. Reformen auf Bundesebene zogen bedeutende Änderungen der kant. Verfassung nach sich (1917-21). Die Volksrechte wurden erweitert: Gesetzesinitiative, fakultatives Gesetzesreferendum, Volkswahl des Staatsrats und Proporzwahl des Gr. Rats. Dieser Übergang zur halbdirekten Demokratie wurde etwas abgedämpft durch die Einführung einer Sperrklausel von 15% für die Wahl der Grossräte, was die Sozialdemokraten benachteiligte. Die Wahlen von 1921 bestätigten das bisherige Kräfteverhältnis im Gr. Rat: 90 Konservative, 26 Freisinnige, 3 Agrarier und kein einziger Sozialdemokrat. Musys Übertritt in den Bundesrat (1919) und Pythons Erkrankung liessen den Mangel an Führungspersönlichkeiten offenbar werden, die in der schwierigen finanziellen Situation und dem prekären sozioökonom. Umfeld grosse Projekte hätten vorantreiben können. F. bekam nach dem 1. Weltkrieg die Wirtschaftskrise infolge der Umstellung von der Kriegs- auf die Friedensproduktion und der strukturellen Flaute der Landwirtschaft zu spüren. Die Behörden schufen neue Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. durch den Ausbau der SBB-Strecke Romont-Siviriez (1920), den Bau der Pérollesbrücke (1922) und den Neubau der Zähringerbrücke (1924 an Stelle der Grossen Hängebrücke von 1832-34). Nach einer leichten Erholung folgte die Weltwirtschaftskrise von 1929. Spät und zögerlich ergriffen die Behörden antizykl. Massnahmen: Errichtung des Universitätsgebäudes Miséricorde, Teerung des Strassennetzes und Staudammbau. Ein kant. Gesetz zur Errichtung von Korporationen wurde 1934 vom Grossrat angenommen, konnte aber wegen des Widerstands von Freisinnigen und Sozialisten nicht in Kraft treten. 1935 stimmte der Kt. F. mit Obwalden und dem Wallis dem ständestaatlich inspirierten Entwurf für eine neue Bundesverfassung zu. Nach dem 2. Weltkrieg begannen die Behörden umzudenken und prangerten den industriellen Rückstand, die Bevölkerungsstagnation und die Abwanderung der aktiven Kräfte an. Das Steuergesetz von 1950 ermöglichte eine Steuerbefreiung für Neuunternehmen. Auf Initiative von Maxime Quartenoud, später von Paul Torche förderte die Regierung die kant. Wirtschaft durch den Bau von Stauwerken und Nationalstrassen. Sie profitierte dabei von der guten Konjunkturlage und der Sättigung der mittelländ. Zentren, wobei sie einige freiburg. Besonderheiten als Trümpfe ausspielte: grosse Reserven an günstigem Land, tiefes Lohnniveau, gute Anbindung an das Eisenbahn- und Autobahnnetz. Die Wirtschaftsstruktur veränderte sich: Der primäre Sektor verzeichnete einen Rückgang von 47% (1920) auf 18% (1970) der Erwerbstätigen, der sekundäre einen Anstieg von 28% auf 46% und der tertiäre von 25% auf 36%. Dieser wirtschaftl. Umbruch führte zusammen mit der Erschliessung des Kantons durch die Westschweizer Medien (Presse, Fernsehen), der URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 25/39 Urbanisierung und dem Wandel des Katholizismus (2. Vatikanum) zu einer Neuverteilung der polit. Karten: 1946 hielt die sozialdemokrat. Partei Einzug in den Gr. Rat, während die freisinnige Partei stagnierte und die Konservativen etwas an Boden verloren. Die Minderheitsparteien versuchten, mit Verfassungsrevisionen an dem konservativen Bollwerk zu rütteln, doch kamen davon nur wenige durch: Das fakultative Finanzreferendum (1948), die Wählbarkeit aller Schweizer Bürger (1954), die Festlegung der Grossratssitze auf 130 und die Begrenzung der Zahl der im eidg. Parlament vertretenen Staatsräte auf max. zwei (1960) fanden Zustimmung beim Souverän. 1966 trat ein Grossteil der Christlichsozialen aus der konservativen Partei aus, worauf diese im Gr. Rat deutl. Einbussen erlitt und die Mehrheit, die sie seit 1857 innegehabt hatte, verlor. Dank dem Majorzsystem behielt sie jedoch durch ein Bündnis mit den Agrariern die Mehrheit im Staatsrat. Letztere waren in der BGU, der Partei der Bauern, des Gewerbes und der Unabhängigen, organisiert (später SVP-BGU, seit 1986 SVP). Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 4.1.7 - Veränderungen und neue Herausforderungen seit 1966 Der Kanton entwickelte sich bis 1973 dynamisch. Auf Empfehlung der Universitätsökonomen leitete er eine polyzentrische Entwicklung ein ("konzentrierte Dezentralisierung"), die sich v.a. auf die Bezirkshauptorte stützte. Mit voller Wucht bekam F. die Auswirkungen der Krisen von 1973 und 1987 zu spüren. Der tertiäre Sektor übernahm anstelle der Industrie die Funktion des Wachstumsmotors. Die Regierung und das Amt für Wirtschaftsförderung betrieben eine Politik der Ansiedlung neuer Unternehmen in einem von Restrukturierungen und Konzentrationen geprägten Umfeld, in welchem Pioniere der Industrialisierung, wie die Brauerei Cardinal 1996-98, in Bedrängnis gerieten. F. setzte auch auf den Tourismus und konnte mit der 1971 beschlossenen Priorisierung der Nationalstrasse A12, die 1981 fertig gestellt wurde, und der Beteiligung am Bau der 2001 eröffneten A1 zwei wesentl. Erfolge verbuchen. Der Kanton hat sich immer mehr der übrigen Schweiz angeglichen, dabei aber einige Besonderheiten bewahrt: eine junge, stark wachsende Bevölkerung, ein unter dem schweiz. Durchschnitt liegendes Einkommensniveau sowie einen Agrar- und Bausektor mit nach wie vor nennenswerten Beschäftigungszahlen. Nachdem die Wählerschaft 1971 die Freisinnigen zu Gunsten der Sozialdemokraten aus dem Staatsrat gedrängt hatte, kehrten sich 1976 die Verhältnisse um. Die neue Sitzverteilung (vier Konservative, die nun der CVP angehörten, zwei Freisinnige und ein Vertreter der SVP-BGU) änderte sich bald, als die Sensler Christlichsozialen aus der CVP austraten, womit diese trotz ihrer Koalition mit der SVP-BGU die Mehrheit im Volk verlor. 1981 wurden die Karten neu gemischt, als die CVP ihre Strategie an ihre Wählerstärke anpasste. Sie kündigte die Koalition mit der SVP-BGU und beanspruchte nur noch drei Regierungssitze, während den Freisinnigen und Sozialdemokraten je zwei Sitze zustehen sollten. Diese Freiburger Zauberformel wurde bald von Vertretern der SVP und der Sozialdemokraten sowie von Unabhängigen gesprengt: In den Wahlen von 2001 entfielen drei Sitze auf die CVP, zwei auf die SP und je einer auf die FDP und auf einen Unabhängigen. Seit 2006 büsst die CVP kontinuierlich an Zustimmung ein und ist seit 2016 nicht mehr die stärkste Partei im Gr. Rat. Mehrere Verfassungsrevisionen erweiterten die Wählerschaft und die polit. Rechte: Frauenstimmrecht (1971), Volkswahl der Ständeräte und Oberamtmänner (1972), obligator. Finanzreferendum (1972), Wählbarkeit mit 20 statt wie früher mit 25 Jahren (1985) und zivilrechtl. Mündigkeit mit 18 Jahren (1991). Roselyne Crausaz (CVP) zog 1986 in den Staatsrat ein und war damit die erste Frau, die in der Westschweiz einer kant. Exekutive angehörte. Der Souverän lehnte dagegen die Proporzwahl für den Staatsrat ab (1981), ebenso die Volkswahl der Richter. 2000 wählte das Volk, nachdem es sich 1999 in einer Grundsatzabstimmung dafür ausgesprochen hatte, einen Verfassungsrat. Dieser arbeitete eine neue Kantonsverfassung aus, die 2004 mit 58% Ja-Stimmen angenommen wurde. Wahlen in die Bundesversammlung 1919-2015 (ausgewählte Jahre) URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 26/39 1919 1939 1959 1967 1979 1991 1999 2003 2007 2011 2015 Ständerat KK/CVP 2 2 2 2 1 1 FDP 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 SP 1 1 Nationalrat KK/CVP 6 4 4 3 3 2 2 2 2 2 2 FDP 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 7 6 6 BGU/SVP SP 1 CSP Total Sitze 7 7 1 1 1 2 1 2 2 2 3 2 1 1 1 1 6 6 7 7 7 7 Quellen:HistStat; BFS Zusammensetzung des Regierungsrats 1981-2016 (ausgewählte Jahre) 1981 1986 1991 1996 2001 2006 2011 2016 CVP 3 3 FDP 2 1 SP 2 2 2 1 1 SVP DSP 3 3 3 3 3 3 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 7 7 7 7 7 1 Grüne Andere Total 7 7 7 Quellen:HistStat; BFS Grossratswahlen 1921-2016 (ausgewählte Jahre) 1921 1941 1961 1966 1971 1981 1991 2001 2006 2011 2016 KK/CVP 90 84 74 56 57 47 46 45 37 31 27 FDP 25 28 34 34 30 29 24 26 19 17 21 3 3 12 8 9 9 10 16 18 21 21 10 21 29 33 29 26 25 29 28 8 5 12 9 10 4 4 4 7 5 4 1 3 3 6 1 1 4 5 3 130 130 110 110 110 BGU/SVP SP CSP DSP Grüne Andere Total Sitze 3 118 118 3 130 130 130 130 Quellen:HistStat; BFS Nach den beiden konservativen Bundesräten Jean-Marie Musy (1919-34; 1925 und 1930 Präs.) und Jean Bourgknecht (1959-62) wurden mit Joseph Deiss (1999-2006; 2004 Präs.) und Alain Berset (seit 2011) ein Christdemokrat und ein Sozialdemokrat in die Bundesregierung gewählt. Die Freiburger Abordnung in den eidg. Räten war lange Zeit mehrheitlich konservativ. 1959 stellten die Konservativen vier von sieben Nationalräten; zu Beginn des 21. Jh. halten sie immer noch fast einen Drittel der Sitze. Der erste nicht- URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 27/39 konservative Ständerat war - sieht man von der radikalen Phase der 1850er Jahre ab - der Sozialdemokrat Otto Piller (1979-95). Anfang des 21. Jh., nachdem nicht F., sondern St. Gallen zum Sitz des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt worden ist, macht sich der Kanton Gedanken über seine Identität und seine Rolle im Kräftefeld zwischen Genferseeregion und Bern. Er bemüht sich, den 1990 angenommenen Sprachenartikel der Kantonsverfassung umzusetzen, der den Gebrauch der Amtssprachen nach dem Territorialitätsprinzip regelt und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften fördern soll. F. stärkte auch seine wirtschaftl. Öffnung zur Welt und hat 2001 mit seinen Exporten die Umsatzmarke von 5 Mrd. Fr. überschritten. Mit seinen Neuenburger und Berner Nachbarn arbeitet der Kanton im Energie- und Universitätsbereich (Benefri Universitäten Bern, Neuenburg und F.) zusammen. Nach dem Bau eines waadtländisch-freiburg. Spitals in Payerne und der Bildung eines gemeinsamen Organs für Wirtschaftsförderung (Coreb) eröffneten die Kt. F. und Waadt 2005 in der Broyeregion ein interkant. Gymnasium. Der Kanton gehört zudem zum "Espace Mittelland"seit dessen Gründung 1994. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 4.2 - Staatsführung und Verwaltung Seit 1803 orientiert sich F. bei seiner Staatsorganisation am bern. und franz. Modell. Der Kanton gliedert sich in territoriale Einheiten, die zugleich Verwaltungs-, Gerichts- und Wahlbezirke sind (1814 zwölf Oberämter, 1831 dreizehn Bezirke, 1848 und 1857 bis heute sieben Bezirke). Die polit. Gemeinden sind öffentlichrechtl. Körperschaften, die innerhalb der Schranken der kant. und eidg. Gesetzgebung einige Autonomie geniessen. Sie verfügen über weit reichende Kompetenzen im Steuerbereich und eigene Behörden: den Gemeinderat (Exekutive), der den Gemeindepräsidenten wählt, und die Gemeindeversammlung bzw. in grösseren Gemeinden den Generalrat (Gemeindeparlament). Daneben bestehen immer noch Bürgergemeinden, die ihre eigenen Güter verwalten. Die Gemeinden arbeiten in Verbänden mit anderen Gemeinden zusammen. Häufig werden freiwillige Fusionen durchgeführt, die der Kanton durch einen Spezialfonds fördert: 1977 gab es 271 Gemeinden, 2002 202 und 2004 noch 182. 1996 erliess der Kanton ein Gesetz zur Bildung von Agglomerationen. Auf kant. Ebene wird die legislative Gewalt vom Gr. Rat ausgeübt (2004 130 Grossräte), die exekutive vom Staatsrat (bis 1813 Kl. Rat), der von einem Präsidenten (bis 1847 Schultheiss) geleitet wird und 1848 vom Kommissionssystem (für einen Bereich sind mehrere Staatsräte zuständig) zum Direktorialsystem (jeder Staatsrat ist für einen Bereich zuständig) gewechselt hat. Die Oberamtmänner vertreten die Regierung in den Bezirken und fungieren als Koordinatoren der Gemeindetätigkeit. Früher von der Regierung ernannt, werden sie seit 1972 vom Volk gewählt. Zur Judikative gehören das Kantonsgericht (Berufungsinstanz), das Verwaltungsgericht (1990), das Wirtschaftsstrafgericht, sieben Bezirksgerichte mit einer Gewerbekammer, 29 Friedensgerichte, drei Mietgerichte und die Jugendstrafkammer. 1803 zählte die kant. Zentralverwaltung 14 Personen sowie rund 40 Beamte, die für die Staatsgüter und Regalien zuständig oder in den Bezirken tätig waren. 1977 verfügte der Staat F. über 4'000 Beamte und 2002 über 8'000 Stellen zu 100% gerechnet (Vollzeitäquivalente). 1803 verwaltete er seine Güter und Regalien und war für die Rechtsprechung sowie die militär. und administrativen Angelegenheiten und das Verkehrswesen zuständig. 1848 verlor er das Zoll-, Post- und Münzregal, 1848 und 1874 die militär. Zuständigkeit. Doch fielen ihm 1848 neue Aufgaben zu, insbesondere im schulischen und wirtschaftl. Bereich. Seit 1945 ist der Staat stärker gefordert, um den mit Bevölkerungswachstum und wirtschaftl. Entwicklung zusammenhängenden Herausforderungen zu begegnen und den sozialen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Kanton bezog bis 1847 Einkünfte aus seinen Gütern und Regalien (Post, Pulver, Salz) und aus den Wegzöllen. 1848 erhöhten sich seine Ausgaben beträchtlich (über 1 Mio. Fr.), weshalb er seither eine Steuer auf Liegenschaften, Kapital und Einkommen sowie Handänderungsgebühren erhebt. Die staatl. Einkünfte sind ständig gestiegen: 1900 4 Mio. Fr., 1945 25 Mio., 1970 210 Mio. und 2001 2 Mrd. Die Steuereinnahmen URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 28/39 bildeten 2001 34% der Einkünfte, während die Bundesbeiträge (Subventionen) 30% ausmachten. Das Volk verfügt seit 1948 über ein fakultatives, seit 1972 über ein obligator. Finanzreferendum. Die Vereinheitlichung des Rechts dauerte mehrere Jahrzehnte: Das kant. Zivil- und das Strafgesetzbuch wurden 1849, die Zivil- und die Strafprozessordnung 1850 erlassen. Der Kanton unterhielt ein Zuchthaus sowie eine Zwangsarbeitsanstalt, die 1851 im ehemaligen Augustinerkloster in der Stadt F. untergebracht wurde. Die zunächst für öffentl. Arbeiten eingesetzten Gefangenen wurden 1899 in die Strafanstalt Bellechasse verlegt. Das Gesetz von 1804 regelte die Organisation der Armee, damit sie den Verpflichtungen aus der Mediationsakte entsprechen konnte. Das Milizsystem, das auf der allg. Wehrpflicht beruhte, veränderte sich mit den Gesetzen von 1819 und 1844. F. wurde nach 1874 zwar kein erstrangiger Standort der Schweizer Armee, erhielt aber mehrere Kasernen und Waffenplätze (Planche und Poya in der Stadt F., Drognens in Siviriez). Nachdem es seine Souveränität wieder erlangt hatte, prägte F. von 1806 bis 1826 Münzen zu 4, 1 und ½ Franken sowie zu 1 und ½ Batzen. Entsprechend dem 1825 mit fünf anderen Kantonen geschlossenen Münzkonkordat (Münzvereine und Münzkonkordate) prägte es 1827-48 Münzen zu 5, 1, ½ und ¼ Batzen. Der Staat übte das Salzregal aus, indem er den Verkauf von aus der Schweiz oder Frankreich importiertem Salz monopolisierte. 1832 schuf er eine kant. Postverwaltung, die das von der Berner Fam. Fischer in Pacht betriebene Unternehmen ablöste. 1803 wurde ein Sanitätsrat geschaffen. Staat und Ärzteschaft setzten eine Gesundheitspolitik in Gang, in der das Impfen im Vordergrund stand. Das Bürgerspital wurde 1803 von der Stadtgemeinde übernommen. Die psychiatr. Klinik in Marsens wurde 1875, das Kantonsspital 1913 gegründet, 1971 zog dieses in einen Neubau ein. Der Kanton führte 1982 die obligator. Kranken- und Unfallversicherung ein und versuchte 1989 mit dem Programm Mediplan die Spitalpolitik zu koordinieren. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5 - Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert 5.1 - Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung Innerhalb seiner heutigen Grenzen zählte der Kanton 1785 61'000 und 1799 67'814 Einwohner. Er war während der Mediation einer der sechs Vorortskantone, obwohl er nicht zu den sechs bevölkerungsreichsten Ständen gehörte. Damals lebten hier 4% der Schweizer Bevölkerung, doch verringerte sich dieser Anteil: 1850 waren es 4,17%, 1900 3,86%, 1950 3,36% und 2000 3,33%. Auch in der kant. Rangordnung bezüglich Einwohner fiel F. lange Zeit zurück (1836 8., 1960 13., 1970 14. Platz), verbesserte sich aber im ausgehenden 20. Jh. (2000 12. Platz). 1811-1910 wuchs die Bevölkerung des Kantons um den Faktor 1,88 und lag damit unter dem Landesdurchschnitt (Faktor 2,13). Die hohe Geburtenrate, die erst ab 1910 zu sinken begann (33,6o/oo), und die seit 1850 rückläufige Sterberate (1910 20,5o/oo) führten ab 1880 zu einem erhebl. Geburtenüberschuss. Trotz dieses natürl. Wachstums nahm die Bevölkerung nur langsam zu. Grund dafür war die Abwanderung, die mit den (1848 abgeschafften) Fremden Diensten zusammenhing. Die Auswanderung nach Nova Friburgo in Brasilien war ein Kapitel für sich: Die Emigranten, die dem Elend der Hungerjahre 1816-17 entfliehen wollten, fanden in den Tropen Armut. In der 2. Hälfte des 19. Jh. verstärkte sich die Abwanderung und erreichte 1900-10 beträchtl. Ausmasse. Viele Freiburger zogen nach Genf. Die Schwierigkeiten in der Landwirtschaft und die verzögerte industrielle Entwicklung erklären diese massive Abwanderung, die durch das neue Eisenbahnnetz erleichtert wurde. 1910 war die Bevölkerung noch überwiegend ländlich. Von den Städten hatte nur die Kantonshauptstadt über 10'000 Einwohner: Sie zählte damals 20'993 Personen (1798 5'117 Einw.), was 15% der Kantonsbevölkerung entsprach (1798 8%), und lag damit deutlich vor Bulle (4'035 Einw.) und Düdingen (3'956 Einw.). Die Abwanderung, die zwischen einem Drittel und der Hälfte des natürl. Zuwachses ausmachte, wurde bis 1910 durch die Wirtschaftspolitik unter Staatsrat Georges Python gebremst; URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 29/39 danach beschleunigte sie sich infolge der Bevölkerungsumwälzungen, die durch Mobilmachung und Krieg verursacht wurden. In der Zeitspanne 1910-60 gab es insgesamt ein schwaches Bevölkerungswachstum, unterbrochen durch die 1920er und 50er Jahre, in denen die Einwohnerzahl beinahe stagnierte. Der Kanton vollzog seine demograf. Transition unter Beibehaltung eines jährl. Geburtenüberschusses von 1%. Die Abwanderung nahm weiter zu, und die Zusammensetzung der Bevölkerung veränderte sich: 1910-60 sank der Anteil der Freiburger von 86% auf 77%, während der Anteil der auswärtigen Schweizer von 10% auf 19% stieg und der Ausländeranteil konstant bei 4% blieb. Immer mehr Freiburger wohnten ausserhalb ihres Kantons: 1910 23'714, 1941 52'489 und 1960 88'892. Angesichts dieses Substanzverlusts leiteten die Behörden in den 1950er Jahren eine intensive Industrialisierungspolitik ein. Deren Wirkung war in der Volkszählung von 1960 noch kaum wahrnehmbar, zeigte sich aber danach: Die Bevölkerung wuchs viel rascher, und die Wanderungsbilanz war, abgesehen von der Rezession in den 1970er Jahren, positiv, wozu vorwiegend die ausländ. Arbeitskräfte beitrugen. Der Bevölkerungszuwachs kam, im Rahmen der "konzentrierten Dezentralisierung", v.a. den Städten zugute. Der Grossraum F. mit Villars-sur-Glâne, Marly und 23 weiteren Gemeinden umfasste im Jahr 2000 95'000 Einwohner, 40% der Kantonsbevölkerung. Die Agglomeration Bulle zählte 14'552 Einwohner (6% der Kantonsbevölkerung). Weit dahinter folgten Murten (5'578 Einw.), Estavayer-le-Lac (4'437), Châtel-SaintDenis (4'389) und Romont (3'964). Die Gemeinden im Nordosten wie Schmitten (3'280 Einw.) und Bösingen (3'117 Einw.) sind nach Bern ausgerichtet. Die Bundesstadt zieht auch Pendler aus Gross-F. an; Wünnewil und Flamatt (zusammen 4'916 Einw.) gehören zur Agglomeration Bern. Bevölkerungsentwicklung 1836-2000 Jahr Einwohner Ausländer-anteil Anteil Katholiken Anteil Französisch- Altersstruktur sprachige (Anteil >59) Zeitraum Gesamt-zunahmea Geburten-überschussa Wanderungs-saldoa 1836 91 145 2,1% 1842 95 611 1850 99 891 1,3% 87,8% 1850-1860 4,3o/oo 3,4o/oo 0,9o/oo 1860 105 523 1,8% 85,3% 7,6% 1860-1870 4,4o/oo 6,5o/oo -2,1o/oo 1870 110 409b 2,2% 84,8% 8,6% 1870-1880 4,0o/oo 6,6o/oo -2,6o/oo 1880 114 994 b 1,9% 84,2% 68,7% 9,4% 1880-1888 4,5o/oo 9,3o/oo -4,8o/oo 1888 119 455 1,9% 84,3% 68,5% 9,7% 1888-1900 6,0o/oo 9,8o/oo -3,8o/oo 1900 127 951 3,4% 84,8% 68,3% 9,6% 1900-1909 8,8o/oo 13,1o/oo -4,3o/oo 1910 139 654 5,2% 86,1% 67,7% 9,1% 1910-1920 2,4o/oo 10,4o/oo -8,0o/oo 1920 143 055 3,8% 86,2% 67,6% 8,8% 1920-1930 0,1o/oo 12,1o/oo -12,0o/oo 1930 143 230 3,0% 86,4% 66,7% 9,9% 1930-1941 5,4o/oo 9,1o/oo -3,7o/oo 1941 152 053 1,9% 86,3% 66,8% 11,0% 1941-1950 4,8o/oo 11,8o/oo -7,0o/oo 1950 158 695 2,6% 86,4% 65,7% 11,8% 1950-1960 0,3o/oo 9,2o/oo -8,9o/oo 1960 159 194 4,0% 86,3% 63,4% 13,5% 1960-1970 12,4o/oo 9,7o/oo 2,7o/oo 1970 180 309 9,3% 85,8% 60,3% 15,0% 1970-1980 2,7o/oo 5,0o/oo -2,3o/oo 1980 185 246 7,7% 83,2% 61,4% 17,1% 1980-1990 14,2o/oo 3,7o/oo 10,5o/oo 1990 213 571 12,6% 79,3% 61,0% 17,1% 1990-2000 13,0o/oo 5,2o/oo 7,8o/oo 2000 241 706 15,3% 70,4% 63,2% 17,0% 1842-1850 a mittlere jährliche Zuwachsrate b ortsanwesende Bevölkerung -1,8o/oo Quellen:HistStat; eidg. Volkszähllungen; BFS Der Geburtenüberschuss ist seit 1970 deutlich zurückgegangen, und nur die positive Wanderungsbilanz erklärt den Wachstumsschub der Jahre 1970-2000. Von 1980 bis 2000 war eine Zuwanderung von 32'738 Personen zu verzeichnen, davon 56% Ausländer. Die ausländ. Bevölkerung ist von 4'168 (1950) auf 32'938 Personen (2000) gestiegen, wobei ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im Verhältnis zu anderen Kantonen eher niedrig ausfällt (1950 2,6%, 2000 13,6%) und unter dem Landesmittel liegt. Ihre Zusammensetzung hat sich verändert: Der Anteil der Europäer ist von 93% (1950) auf 86% (2000) gesunken. Während 1950 noch die Italiener (39%), Franzosen (23%) und Deutschen (15%) überwogen, stammten 2000 die grössten Gruppen aus Portugal (25%), Ex-Jugoslawien (19%), Italien (11%), Frankreich (9%) und Spanien (7%). Die Afrikaner URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 30/39 machten 2000 6% der ausländ. Bevölkerung aus, die Asiaten und Amerikaner je 4%. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.2 - Wirtschaft 1803 waren rund drei Viertel der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt und ein Fünftel übte ein Handwerk aus. Der Kanton konnte sich selbst mit Getreide versorgen und gleichzeitig Käse und Vieh exportieren. Die Blütezeit dieser Agrarwirtschaft fiel in die Jahre 1850-70, in der Wirtschaftskrise 1873-95 zeigte sich ihre Anfälligkeit. 1910 beschäftigte die Landwirtschaft noch 53% der Erwerbstätigen, Handwerk und Industrie 27% und der Dienstleistungssektor 20%. Mitte des 20. Jh. war der Anteil der Bauern in F. immer noch doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt und hatte der Kanton eines der niedrigsten Pro-KopfEinkommen. 2000 arbeitete ein Zehntel der Erwerbstätigen im primären, ein Viertel im sekundären und etwa zwei Drittel im tertiären Sektor. Im selben Jahr betrug das Einkommen des Kantons 2,5% des schweiz. Volkseinkommens bei einem Anteil von 3,3% an der Bevölkerung des Landes. Zurückzuführen ist dies auf den Mangel an hoch qualifizierten Arbeitsplätzen und an Unternehmen mit hoher Wertschöpfung sowie auf eine junge Bevölkerung mit einem erhebl. Anteil an Auszubildenden. 5.2.1 - Verkehr Der Kanton sorgte trotz seiner beschränkten Mittel für ein gutes und immer dichteres Strassennetz. 1830 wurde der Makadam-Strassenbelag eingeführt, 1910 das Walzen und 1918 das Teeren. Die wichtigsten Kunstbauten waren oft Hängebrücken wie die im Hauptort (die Grosse Hängebrücke 1832-34 und die Galternbrücke 1839-40), die später durch Brücken aus armiertem Beton ersetzt wurden. Der Kanton schaltete sich 1856 in die Debatte um die Eisenbahnlinie Bern-Lausanne ein und erreichte, dass das Trassee nicht durch das Broyetal, sondern über die Stadt F. geführt wurde. Er investierte in den Bau dieser Linie und der Anschlussstrecken (Bulle-Romont, Palézieux-Lyss, F.-Yverdon) über 45 Mio. Fr. Für die Realisierung der ab 1890 elektrifizierten Nebenlinien (F.-Murten-Ins, Châtel-Bulle-Montbovon, Bulle-Broc und die Freiburger Tramlinien) brauchte es erneut öffentl. Zuschüsse. Der Kanton unterstützte 1942 die Zusammenlegung dreier Regionallinien und des ab 1914 ausgebauten Autobusnetzes zur Gesellschaft Greyerz-F.-Murten (GFM), deren Kapital er beinahe vollständig kontrollierte. Die GFM fusionierte 2000 mit den städt. Verkehrsbetrieben Freiburg zu den Freiburgischen Verkehrsbetrieben (TPF). Der Kanton überzeugte die Bundesbehörden, dass die Autobahn A12 (1981) über die Stadt F. und die für den Westen des Kantons nützliche A1 (2001) über Murten als gleichrangig zu behandeln seien. Die Siedlungsweise und die Entstehung grosser Einkaufszentren haben massgeblich zum steigenden Bedarf an privaten und öffentl. Transportmitteln beigetragen. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.2.2 - Landwirtschaft Um 1810 lebten rund drei Viertel der Bevölkerung von der Land- und Forstwirtschaft. In den Voralpen wurden Viehzucht und Käserei, in der Hügelzone Weidewirtschaft und Ackerbau und in den tiefer gelegenen Gebieten am Neuenburger- und Murtensee Getreidebau betrieben. Der Export von Vieh, Käse und Holz glich die Importe aus. In rechtl. Hinsicht erfuhr die Landwirtschaft tief greifende Veränderungen. Zunächst setzte eine langsame Befreiung von den Feudallasten ein, die 1803 und 1804 für ablösbar erklärt wurden, doch waren die Loskaufsummen sehr hoch. Erst 1838 und 1844 wurde die Ablösung zur Pflicht, was eine Verschuldung der Bauern während vier Jahrzehnten zur Folge hatte. 1833 wurde das Gesetz über die Ablösung der Zehnten erlassen. Die Einhegungsfreiheit (1808), die Aufhebung des allg. Weidgangs (1809), der Rückgang anderer Nutzungsrechte und die Allmendteilungen waren Zeichen des neuen Individualismus in der Landwirtschaft. Um der Bevölkerungszunahme zu begegnen, steigerten die Bauern die Produktion, indem sie die Anbauflächen vergrösserten und zusätzliches Land urbar machten. Die Brachflächen wurden aufgehoben, die Fruchtfolgen diversifiziert und auf sechs bis neun Jahre verlängert sowie neue Kulturen (Kartoffeln, Raps) URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 31/39 eingeführt. Auch die Ausrüstung verbesserte sich allmählich. Ein Netz von städt. Sparkassen, später die Hypothekarkasse des Kt. F. (1853) gewährten Kredite. Der Ausbau der kant. Strassen und die aufkommende Eisenbahn förderten die Verbreitung der Freiburger Produkte. 1848 gründeten reiche Gutsbesitzer und Agronomen den Freiburgischen landwirtschaftlichen Verein. Dieses extensive Wachstum brachte in den Jahren 1850-70 einen gewissen Wohlstand mit sich. Das regionale Gleichgewicht veränderte sich zum Nachteil der Berggebiete, weil die Käseherstellung sich zunehmend in tiefere Regionen verlagerte. Die günstige Konjunktur endete nach 1870 weltweiten Wirtschaftskrise und dem Zustrom ausländ. Landwirtschaftsprodukte. Der Fall der Getreidepreise bewirkte eine starke Schrumpfung der Ackerflächen (1907 20% der landwirtschaftl. Nutzfläche). Der Kartoffel- und Zuckerrübenanbau festigte sich. Am wichtigsten war jedoch der Vormarsch der Viehzucht, der mit dem Fortschritt im Futterbau, bedingt durch den Einsatz von Mineraldünger, zusammenhing. Die Fleischausfuhr und die Milchproduktion (1880 33 Mio. kg, 1910 111 Mio. kg) nahmen zu. Die Milch fand in den Kondensmilchund Schokoladenfabriken wichtige Abnehmer. Dieser erneute Aufschwung veranlasste die Bauern 1894 zur Gründung des Verbands der freiburgischen landwirtschaftlichen Vereine, der dem 1897 entstandenen Schweiz. Bauernverband beitrat. Ein heftiger Kampf für einen höheren Milchpreis setzte ein. Allmählich wurden die Betriebe grösser: 1900 bewirtschafteten sie im Durchschnitt 9,7 ha, doch 50% verfügten über weniger als 5 ha und nur 10% über mehr als 20 ha. Die kant. Behörden reagierten auf die Krise von 1873 und begannen den Landwirten Subventionen zu zahlen. Sie schufen 1888 eine Käsereischule (Grangeneuve) und eine milchwirtschaftl. Station und führten 1891 landwirtschaftl. Ausbildungskurse ein. Der 1. Weltkrieg brachte den ländl. Gebieten einen künstlichen und nur kurz anhaltenden Wohlstand. Das Wiedererstarken der ausländ. Konkurrenz, die übermässige Spezialisierung auf schlecht vermarktete Milchprodukte sowie die Maul- und Klauenseuche (1919-20) führten eine dauerhafte Flaute herbei, die sich mit der Wirtschaftskrise von 1929 noch verstärkte. Die kant. Behörden wandelten Grangeneuve in ein Forschungs- und Ausbildungszentrum um (1919 und 1922) und unterstützten die Mechanisierung der Betriebe. In den 1930er Jahren setzte der Staat immer noch auf eine autarke Landwirtschaft, indem er v.a. die "Binnenkolonisation" förderte; durch den landwirtschaftl. Kraftakt während des 2. Weltkriegs (Plan Wahlen) sah er sich in seiner Haltung bestärkt. Die im Freiburg. Bauernverband (1929) zusammengeschlossenen Bauern erfuhren von Seiten des Kantons und des Bundes deutl. Wertschätzung (Landwirtschaftsgesetz von 1952). Das Bundesgesetz von 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete und die Milchkontingentierung bestätigten die zunehmende Bedeutung der öffentl. Hand für die Landwirtschaft. Die Landwirte modernisierten ihre Betriebe, deren Zahl ständig abnahm (1939 12'664, 1985 5'436, 1996 4'493, 2001 3'763). In den 1990er Jahren wurden die Bauern durch den Rückgang der Subventionen und die Öffnung der Grenzen zu unternehmerischem Handeln gezwungen. Die Landwirtschaft hat auch heute noch einiges Gewicht: Der Kanton, dessen Bevölkerung 3,3% der schweiz. Gesamtbevölkerung ausmacht, umfasst 5,5% der landwirtschaftl. Betriebe, 7,2% der landwirtschaftl. Nutzfläche und 7,9% des Rindviehbestandes der Schweiz; von den Direktzahlungen bezieht er 6,7%. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.2.3 - Gewerbe und Industrie Die einzigen Industriebetriebe zu Beginn des 19. Jh. waren die Glaserei Semsales (bis 1915) und die Papierfabrik Marly, die in den 1920er Jahren schloss. Die Strohflechterei befand sich noch im protoindustriellen Stadium, und die Industrie galt primär als Mittel zur Armutsbekämpfung. Die Handels- und Gewerbefreiheit, 1798 auf schweiz. Ebene eingeführt, stiess nach 1803 auf heftigen Widerstand. Die aufeinander folgenden polit. Regime hielten sich von 1803 bis 1881 mit staatl. Interventionen sehr zurück und konzentrierten sich auf den Ausbau des Strassen- und Eisenbahnnetzes. Dennoch entstanden einige neue Betriebe wie die Uhrenfabrik in Muntelier, eine Düngerfabrik und Druckereien in F. sowie die URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 32/39 Kondensmilchfabrik Nestlé & Anglo-Swiss in Düdingen. Auf Initiative des Neuenburgers Guillaume Ritter wurde ein Staudamm über die Saane errichtet, um die städt. Haushalte mit fliessendem Wasser und neu errichtete Industriebetriebe (Kartonage, Giesserei) auf der Pérolles-Kuppe mit mechan. Energie zu versorgen; der dazu 1869 gegründete Regiebetrieb geriet aber 1875 in Konkurs. Der Wiederaufschwung von 1895 brachte zahlreiche Unternehmen im Lebensmittelsektor (Schokoladen-, Kondensmilch- und Milchpulverfabriken, Brauereien), im Holzgewerbe sowie im Bereich der Herstellung elektr. Kondensatoren hervor. Diese in F., Bulle-Broc und Murten ansässigen Betriebe waren, mit Ausnahme der Schokoladenfabrik Cailler in Broc, mittelgross. Die Zahl der Fabriken (im Sinne des eidg. Fabrikgesetzes von 1877) stieg 1878-1911 von 23 auf 112, die der Arbeiter von 700 auf 4'176, doch blieb das Schwergewicht der Freiburger Industrie weitgehend auf der Weiterverarbeitung landwirtschaftl. Produkte. Die Unternehmer organisierten sich im kant. Gewerbeverband (1906) und im kant. Handels- und Industrieverein (1909). Der 1. Weltkrieg und der Landesstreik von 1918 unterbrachen die industrielle Entwicklung des Kantons. Die Behörden reagierten auf diese Krisen mit Investitionen im Bausektor, unterliessen aber eine direkte Unterstützung der Industrie. In den 1940er Jahren wurde die Notwendigkeit der Industrialisierung erkannt, und ab den 1950er Jahren folgten konkrete Förderungsmassnahmen. Steuererleichterungen, der Bau von Autobahnen und neuen Staumauern (1963 Schiffenen) sowie die Institutionalisierung der Wirtschaftsförderung zeugen vom neuen Bewusstsein. F. hatte Land und günstige Arbeitskräfte anzubieten und zog damit Industrielle (1960 Ciba für den Bereich der Fotochemie) und Niederlassungen grosser Schweizer Banken an. Metall- und Maschinenindustrie traten in Konkurrenz zur Nahrungsmittelindustrie, zum Holz- und Baugewerbe. Die Wirtschaftskrise von 1973 offenbarte jedoch die Anfälligkeit der Industrie. In den 1980er und 90er Jahren bestätigte sich, dass Letztere nicht länger als F.s Wachstumsmotor taugte. Mit nur mehr einem Viertel der Beschäftigten (2000 26,9%) hat der Sekundärsektor diese Rolle an den dynamischen Dienstleistungsbereich abgetreten. Der Staat ist bestrebt, wachstumsträchtige Branchen wie die Elektronik auszubauen. Erwerbsstruktura Jahr 1. Sektor 2. Sektor 3. Sektorb 1860 34 804 56,2% 12 586 20,3% 14 545 1870c 32 444 66,4% 11 706 23,9% 1880c 31 920 61,2% 13 981 26,8% 1888 29 268 57,0% 12 784 1900 29 540 51,8% 16 194 1910 28 766 48,8% 1920 28 385 1930 26 234 1941 1950 Total 23,5% 61 935 4 728 9,7% 48 878 6 272 12,0% 52 173 24,9% 9 273 18,1% 51 325 28,4% 11 268 19,8% 57 002 16 224 27,5% 13 983 23,7% 58 973 46,6% 17 222 28,2% 15 400 25,2% 61 007 44,6% 17 056 29,0% 15 512 26,4% 58 802 27 284 43,1% 17 977 28,4% 18 047 28,5% 63 308 22 948 35,4% 22 363 34,6% 19 419 30,0% 64 730 1960 17 482 27,2% 26 310 40,9% 20 547 31,9% 64 339 1970 14 065 17,9% 35 425 45,1% 28 988 37,0% 78 478 1980 10 755 13,0% 31 552 38,3% 40 157 48,7% 82 464 1990 7 516 7,1% 34 513 32,8% 63 335 60,1% 105 364 2000d 7 107 5,8% 28 194 22,9% 87 690 71,3% 122 991 a bis 1960 ohne Teilzeitangestellte b Residualgrösse einschliesslich "unbekannt" c ortsanwesende Bevölkerung URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 33/39 d Die Beschäftigtenzahlen der Volkszählung 2000 sind wegen der grossen Zahl "ohne Angabe" (18 174) nur begrenzt vergleichbar mit den vorhergehenden Daten. Quellen:HistStat; eidg. Volkszählungen Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.2.4 - Dienstleistungen 1811 arbeiteten 9% der Erwerbstätigen im tertiären Sektor, 1870 12% und 1970 36%. Dieser Anteil blieb unter dem Landesmittel, um sich gegen das Jahr 2000 dem schweiz. Durchschnitt anzunähern (F. 66,3%, Schweiz 67,5%). Erst in den 1970er Jahren wurde die Industrie von den Dienstleistungen überholt. 2000 verteilten sich die im 3. Sektor Beschäftigten wie folgt: Handel 26%, Gesundheits- und Sozialwesen 14,7%, Unterrichtswesen 9,7%, Immobilien und andere Dienstleistungen 12,3%, Gastgewerbe 6,9%, öffentl. Verwaltung 8,8%, Verkehr und Nachrichtenübermittlung 8,3% usw. Der Tourismus spielte stets eine untergeordnete Rolle. In der Romantik interessierten sich Besucher v.a. für die Hauptstadt mit der grossen Hängebrücke und den Orgeln der Stiftskirche St. Niklaus. Ende des 19. Jh. zogen Bäder und die voralpine Landschaft ausländ. Gäste an. Das Aufkommen des Wintersports nach 1945 brachte Charmey, dem Moléson, Les Paccots und dem Schwarzsee einen Entwicklungsschub. Der Bankensektor trat im 19. Jh. mit Sparkassen in den Städten (1824 Murten, 1829 F.) auf den Plan. Nach dem Scheitern der Freiburger Kantonalbank (1850), die auf Initiative der Radikalen entstanden war, gründeten die Konservativen 1892 die Freiburger Staatsbank. Die grossen Schweizer Banken liessen sich erst nach 1945 im Kt. F. nieder. 1808 wurde die Viehversicherungskasse gegründet, 1812 die Brandversicherungsanstalt. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.3 - Gesellschaft 1798 und 1803 wurde der Grundsatz der Rechtsgleichheit eingeführt. Während der Mediation (1803-13) und v.a. während der Restauration (1814-30) gelangte die ehemals patriz. und adlige Führungsschicht wieder an die Macht. Die Zensuswahl und die Vorrechte der Geburt wurden 1831 abgeschafft. Während der Regeneration (1831-47) weiteten sowohl die liberalen als auch die konservativen Machthaber ihre Rekrutierungsbasis aus (auf Juristen, Unternehmer, reiche Bauern), ohne jedoch die breite Bevölkerung einzubeziehen. Daran änderte sich auch mit dem radikalen (1848-56) und dem liberal-konservativen Regime (1857-81) nichts, obwohl die Bürger über die neue Verfassung von 1857 abstimmen konnten und diese ihnen eine geringfügige Rolle zumass. In der "christl. Republik" (1881-1921) verstand es das Regime, die ländl. Massen zu mobilisieren, die Städte zu kontrollieren und dabei das gemeine Volk vom Zentrum der Macht, das einer gut gebildeten, treuen Elite vorbehalten war, fern zu halten. Grosse Vermögen waren selten und stammten aus Grund- und Immobilienbesitz. Daneben gab es viele kleine Landwirtschaftsbetriebe. Im Kt. F. herrschte lange Zeit grosse Armut, die sich nicht auf Hungerperioden wie die von 1816-17 beschränkte. Mitte des 19. Jh. waren 7% der Freiburger mittellos. Diese Situation hielt bis etwa 1950 an, und die Not zwang viele zum Auswandern. Der Gesetzgeber führte 1811 zunächst eine gesetzl. Armenpflege zu Lasten der Pfarreien ein, 1850 übertrug er sie den Gemeinden. Aufgrund der bescheidenen staatl. Mittel und der herrschenden Mentalität führte der Gr. Rat 1869 per Gesetz die private Armenfürsorge ein. Mit dem Gesetz von 1928 musste die eigene Familie für die Armen aufkommen, danach der Heimatort. 1951 wies ein neues Gesetz diese Pflicht dem Wohnort zu. Die Behörden gingen aktiv gegen das Betteln und Vagabundieren vor und hielten auch die Heimatlosen unter strenger Kontrolle. Im 19. Jh. entwickelte sich ein reges Vereinsleben mit Schützen-, Turn-, Gesangs- und Musikvereinen. In den URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 34/39 Städten entstanden sog. Nachbarschaftsvereine. Nach 1850 bildeten sich kath. Vereinigungen und Arbeitervereine; die christlichsozialen Gewerkschaften kämpften gegen die sozialistischen. Im 20. Jh. wurden zahlreiche neue Vereine gegründet, wobei sich das Angebot auffächerte: Sportvereine (Fussball, Leichtathletik), Jugendvereine, Bauernvereine, Theatervereine usw. In der Freiburger Gesellschaft begrenzte sich die Rolle der Frau lange auf die Familie. Von grosser Bedeutung waren die Frauen in der Landwirtschaft, was sich während der beiden Weltkriege bestätigte. Georges Python setzte sich für die Ausbildung der Mädchen auf Sekundar- und Universitätsstufe ein. Mit der wirtschaftl. Entwicklung nach 1950 fassten die Frauen auch im Erwerbsleben Fuss. In der Politik machten die Männer einen Gesinnungswandel durch: Nachdem sie 1952 den Frauen den Zugang zu bestimmten öffentl. Ämtern verwehrt und 1959 das Frauenstimmrecht auf Bundesebene abgelehnt hatten, hiessen sie 1971 dieses in Kanton und Bund mit 71% der Stimmen gut. 1969 hatte sich schon der Gr. Rat für den Grundsatz der polit. Gleichberechtigung der Geschlechter auf kant. Ebene ausgesprochen. Der sprachl. Dualismus wurde nach 1950 zu einem Problem. Die Einwohner des Kantons sprechen seit langem franz. Mundarten und die schweizerdeutschen Dialekte des Senselandes, Murtenbiets und der Gegend von Jaun. Mit dem Franzoseneinfall 1798 erhielt das Französische erstmals eine beherrschende Stellung, was bei den Deutschfreiburgern das Gefühl auslöste, wirtschaftlich und sozial zurückgesetzt zu sein. Zwar gelangten im 19. Jh. auch Murtner in den Staatsrat, doch wurde erst 1946 ein Sensler in die Regierung gewählt. Die wirtschaftl. Entwicklung und die Durchmischung der Bevölkerung hatten paradoxerweise zur Folge, dass der Anteil der Deutschsprachigen in ihrem Stammgebiet, der Kantonshauptstadt, zurückging (1900 35%, 2002 23%), in den Agglomerationsgemeinden dagegen zunahm. 1888-2000 sank der Prozentsatz der Französischsprachigen um 11%, derjenige der Deutschsprachigen um 4%. Gleichzeitig stieg der Bevölkerungsanteil, der keine Landessprache als Erstsprache angab. Die Gründung der Deutschfreiburg. Arbeitsgemeinschaft (1959) und deren Wirken trugen dazu bei, dass die dt. der franz. Sprache auf Verfassungsstufe gleichgestellt wurde, und riefen die Bildung der Communauté romande du Pays de Fribourg (1985) hervor. Die beiden Vereinigungen vertreten unterschiedl. Standpunkte in Bezug auf das Territorialitätsprinzip, den sprachl. Status der Gemeinden und den Schulort von Kindern, die einer lokalen Sprachminderheit angehören. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.4 - Religiöses Leben, Bildung und Kultur 5.4.1 - Konfessionen und Religionen Die konfessionelle Einheit endete 1803 mit der Eingliederung des ref. Murtenbiets, das im kath. Kanton eine kleine Minderheit bildete (1911 9%). Die Anfechtungen, die der Katholizismus in der Helvet. Republik, zu Beginn des liberalen Regimes (1830-34) und während der radikalen Regierung (1848-56) erfuhr, konnten der tiefen Religiosität der Freiburger nichts anhaben. Mit dem Zuzug zahlreicher vor der Franz. Revolution aus Frankreich geflohener Priester und franz. Ordensleute, die wegen der Laiengesetze der Regierung Combes 1903 das Land verlassen mussten, wurden Klerus und einheim. Kongregationen in ihrem Wirken gestärkt. Die Bevölkerung, die lange Zeit einer barocken Volksfrömmigkeit anhing, war fest in Pfarreistrukturen und Einrichtungen eingebunden, die alle Bereiche des Alltags abdeckten: Andacht, Jugendarbeit, Wohltätigkeit, Gewerkschaften, Banken, Kultur und Presse. Der Chorherr Joseph Schorderet war in der 2. Hälfte des 19. Jh. der Inbegriff dieses ultramontanen Katholizismus, der die Politik durchdrang. Die konservative Elite übte einen enormen Einfluss auf die Kultur aus und brachte Regierungen hervor, die sich auf das kath. Christentum beriefen: die Regierung Fournier (1840-47), die dem Sonderbund beitrat, und die "christl. Republik" von Georges Python. Letzterer verband Vereinstätigkeit und kath. Presse, um die Wählerschaft zu mobilisieren, und baute auf die Eliten, die aus der streng kath. Universität (1889) hervorgingen. Das dem Korporativismus verpflichtete Regime von Joseph Piller (1933-46) trat für einen christl. Staat, eine Demokratie autoritären Zuschnitts und einen lebendigen Föderalismus auf schweiz. Ebene ein. Nach 1945 haben die religiösen Kräfte im Kanton infolge des 2. Vatikan. Konzils, der sozioökonom. Veränderungen und der Verweltlichung der URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 35/39 Gesellschaft deutlich an Einfluss eingebüsst. Praktizierende Katholiken sind seitdem im gesamten polit. Spektrum zu finden. Das 2. Vatikanum brachte eine stärkere Beteiligung der Katholiken am kirchl. Leben, insbesondere durch die Schaffung eines Priesterrats (Bischof und Priester), eines diözesanen Seelsorgerats, dem auch Laien angehören, und die bald darauf folgende Diözesansynode (1972-75). Zudem wurde ein grosser Schritt in Richtung Ökumene getan. Weder Trennung noch Einheit - diese Formel beschreibt die Beziehungen zwischen dem freiburg. Staat und der kath. Kirche. Die Verfassung von 1857 anerkannte die Gewissens- und Glaubensfreiheit, wobei der Katholizismus das Bekenntnis der grossen Mehrheit der freiburg. Bevölkerung blieb. Dieses unterstand zunächst der Diözese Lausanne, die 1819 zur Diözese Lausanne und Genf wurde, 1924 zur Diözese Lausanne, Genf und F. Verschiedene Vereinbarungen regelten das Verhältnis zwischen Kirche und Staat (1858, 1867 und 1924). Mit der Verfassungsrevision von 1982 erhielten die kath. und die ref. Konfession einen öffentlichrechtlichen, die anderen Konfessionen und Religionen einen privatrechtl. Status. In der Folge wurde 1990 ein Gesetz über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat erlassen und 1997 ein Kirchenstatut geschaffen. Die ref. Minderheit war zunächst auf das Murtenbiet begrenzt (1803-47), wo sie sich 1804 in einem Kirchenrat organisierte. Sie wuchs dank der Einwanderung von Berner Bauern in das Sensegebiet und von Arbeitern und Handwerkern in die Kantonshauptstadt. 1880 gehörten dieser Konfession 16% der Freiburger an; seither schwankt der Anteil zwischen etwa 13 und 15% (2000 15,2%). Mit dem Gesetz von 1854, das 1874, 1966 und 1979 geändert wurde, entstanden eine Synode und ein Synodalrat. 1997 wurde eine Kirchenverfassung angenommen. Ab den 1830er Jahren kamen auch ausserhalb des Murtenbiets ref. Schulen auf. Die 1895 gegründete israelitische Gemeinde, die über eine Synagoge in der Stadt F. verfügt, schrumpfte im 20. Jh. Infolge der Einwanderung ausländ. Arbeiter erweitern Orthodoxe (2000 0,8% der Bevölkerung) und Muslime (3%) das religiöse Spektrum. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.4.2 - Bildung Das Schulwesen wurde im 19. Jh. zu einem Zankapfel zwischen der Kirche und den liberalen Kräften. Abgesehen von der antiklerikalen Phase der radikalen Vorherrschaft 1848-56 obsiegte die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche. Pater Gregor Girard hatte bis 1823 starken Einfluss auf die Schulen in der Hauptstadt. Die Wiederberufung der Jesuiten 1818 und Girards Demission bedeuteten einen Sieg der konservativen Reaktion. Nach der Ausweisung der Jesuiten 1848 übernahmen die Diözesanpriester die Verantwortung für das Kollegium St. Michael. Die einzelnen Regierungen versuchten durch Schulgesetze (1834, 1848, 1874 und 1884) den Primarschulen Auftrieb zu geben. Die Eröffnung eines Lehrerseminars 1859 im ehemaligen Kloster Hauterive bedeutete einen wichtigen Fortschritt. Ab 1825 entstanden in den Städten Sekundarschulen, welche auf die techn. Berufslehren vorbereiten sollten. Der Berufsschulunterricht hielt Einzug mit der Käsereischule 1888, der milchwirtschaftl. Station 1889 und der Gewerbeschule 1896. 1889 öffnete die Universität Freiburg ihre Tore. Nach 1950 wandelte sich das freiburg. Schulwesen: durch die Schaffung von einjährigen Kindergärten, die Einführung dreijähriger Orientierungsschulen auf der Mittelstufe (welche auch das Untergymnasium als eigenen Bildungsgang ersetzen), die Eröffnung eines Gymnasiums in Bulle und zweier Mädchengymnasien in Freiburg (Kollegien Heilig Kreuz und Gambach, seit den 1970er Jahren beide koedukativ), die Einführung der Koedukation sowie einer kant. Diplommittelschule zur Vorbereitung auf paramedizin. Berufe und schliesslich die Reorganisation des Fachhochschulbereichs. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM 5.4.3 - Kultur Bedeutende kulturelle Institutionen in der 1. Hälfte des 19. Jh. waren das Staatsarchiv, das Naturhist. Museum (1838) und die Kantonsbibliothek (1848), alle im Kantonshauptort angesiedelt. 1883 kam das URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 36/39 Gewerbemuseum, 1922 das Museum für Kunst und Geschichte hinzu. Im weiteren Verlauf des 20. Jh. entstanden weitere Kultureinrichtungen auch ausserhalb F.s: das Greyerzer Museum in Bulle (1923, seit 1978 in einem neuen Gebäude), das Museum für Glasmalerei in Romont (1981) und das Römermuseum in Vallon (2000). Die sprachl. Vielfalt und die regionale Mannigfaltigkeit des Kantons standen der Ausbildung einer homogenen freiburg. Kultur entgegen. Der Katholizismus und der ländl. Charakter prägten lange Zeit die traditionelle Lebensart der Bevölkerung, die bei behördlich überwachten Festen wie Kirchweih (franz. bénichon) und Fasnacht den Alltagssorgen zu entfliehen suchte. Trotz materieller Schwierigkeiten entstand 1867 eine Freiburger Sektion des Schweiz. Kunstvereins, die gemeinsam mit dem Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein und mit Hilfe des Buchhändlers François-Xavier Labastrou die Zeitschrift "Fribourg artistique à travers les âges" (1890-1914) herausgab. Anfang des 20. Jh. erregten die vom Polen Józef Mehoffer geschaffenen Glasfenster in der Stiftskirche St. Niklaus in F. einiges Aufsehen. Nach 1918 gab die Lukasgesellschaft Impulse zur Erneuerung von Architektur und Ausstattung der Kirchen, besonders auch für die Glasmalerei. Die Freiburger Malerei gelangte im 20. Jh. zu neuer Blüte mit mehreren Künstlergenerationen, zu deren hervorragendsten Vertretern Joseph Reichlen, Oswald Pilloud, Jean Crotti und Yoki Aebischer zählen. Neben der klassisch orientierten Musikgesellschaft (1813) entstanden die beiden Harmoniemusiken Landwehr (1804) und Concordia (1882). Für die Verbreitung der freiburg. Musik sorgten der Orgelbauer Aloys Mooser, der Organist Jacques Vogt und der Komponist Joseph Bovet. Wegen des mitunter provinziellen Charakters von F. fanden die berühmtesten Künstler im Ausland mehr Beachtung, so die namhafte Bildhauerin Marcello im 19. Jh. oder der Plastiker Jean Tinguely und der Musiker Norbert Moret im 20. Jh. Auch die traditionelle Kunst überdauerte, insbesondere die Poya-Malerei (Darstellung von Alpaufzügen), die einen neuen Aufschwung erlebte. Kulturelle Aktivitäten und Erhaltung der Kulturgüter bleiben zwar in erster Linie Privaten überlassen, doch spielen Kanton und Gemeinden eine immer wichtigere Rolle, indem sie durch ihre Unterstützung und Initiative sowie durch Kulturförderung einen wesentl. Beitrag leisten. Den Rahmen dazu bildet das Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten von 1991. Der Staat ist an interkant. Projekten von Musik- und Theaterhochschulen beteiligt. Religions-, Schul- und Kulturpolitik waren geprägt von den Veränderungen, die der Kanton zunächst passiv über sich ergehen liess, in der 2. Hälfte des 20. Jh. aber zunehmend bewusst anstrebte. Der früher oft wegen seiner angebl. Rückständigkeit belächelte Kanton begann in mehreren Bereichen neue Wege auszuprobieren und förderte damit eine Dynamik, die von den jüngsten Bevölkerungsprognosen (2004) bestätigt wird. Autorin/Autor: Jean-Pierre Dorand / EM Quellen und Literatur Archive – StAFR – StadtA F. – KUBF – N. Morard et al., Das Staatsarchiv F., 1986 Quellen – La visite des églises du diocèse de Lausanne en 1416-1417, 1921 – SSRQ FR, 5 Bde., 1925-58 – K. Ruser, Die Urk. und Akten der oberdt. Städtebünde vom 13. Jh. bis 1549, 2 Bde., 1979-88 – Liber donationum Altaeripae, hg. von E. Tremp, 1984 – La visite des églises du diocèse de Lausanne en 1453, hg. von A. Wildermann, 1993 – Qu. zur Gesch. der Waldenser von F. im Üchtland (1399-1439), hg. von K. Utz Tremp, 2000 Literatur URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 37/39 Historiografie – Die erste (anonyme) Freiburger Chronik datiert von ca. 1400 und handelt von F. während des Sempacherkriegs. Hans Fries und Peter von Molsheim berichteten in ihren Chroniken neben diesem Krieg auch über die Burgunderkriege. Der Chenaux-Handel von 1781 liess François de Diesbach und Marie-François d'Alt zur Feder greifen, doch wurden deren Chroniken erst im 19. bzw. 20. Jh. veröffentlicht. Das erste umfassende Werk über den Kanton war der vom Magistraten Franz Kuenlin verfasste "Dictionnaire géographique, statistique et historique du canton de Fribourg", der 1832 erschien und 1884 vom Kapuzinerpater Apollinaire Dellion in seinem "Dictionnaire historique et statistique des paroisses catholiques du canton de Fribourg" ergänzt wurde. Der radikale Arzt Jean Nicolas Elisabeth Berchtold schrieb die erste, allerdings tendenziöse Kantonsgeschichte (3 Bde., 1841-52). Gaston Castella legte 1922 ein Werk vor, das die Geschichte des Kantons bis 1857 darstellt, Jeanne Niquille 1941 eine Abhandlung über das 19. Jh. Roland Ruffieux leitete die Publikation der "Encyclopédie du canton de Fribourg" (2 Bde., 1977) und der "Geschichte des Kantons F." (2 Bde., 1981, dt. und franz.). Das 1991 ebenfalls in zwei Sprachen erschienene Buch "F., ein Kanton und seine Geschichte" von Anton Bertschy und Michel Charrière richtet sich an ein breites Publikum. Zahlreiche Autoren veröffentlichten ihre Arbeiten entweder in den "Annales fribourgeoises" (1913-) und in der Sammlung "Archives de la société d'histoire du canton de Fribourg", beide von der 1840 entstandenen Société d'histoire du canton de Fribourg herausgegeben, oder in den "Freiburger Geschichtsblättern" (1894-) des 1893 gegründeten Deutschen Geschichtsforschenden Vereins des Kt. Freiburg. Roland Ruffieux initiierte 1971 die Reihe "Etudes et recherches d'histoire contemporaine". Reihen und Bibliografien – ASHF, 1845– FGB, 1894– Ann. frib., 1913– Kdm FR, 1956– Statist. Jb. des Kt. F., 1971– Bibl. des Kt. F., 1982 – Freiburger Bibl., 1990Allgemeines – G. Castella, Histoire du canton de Fribourg depuis les origines jusqu'en 1857, 1922 – H. de Vevey, Armorial du canton de Fribourg, 3 Bde., 1935-43 – H. de Vevey, Armorial des communes et des districts du canton de Fribourg, 1943 – HS 1/4; II/2; III/1-3; IV/1, 3, 5; V/1; IX/2 – F. Gross, F., 1977 – J.-P. Anderegg, Die Bauernhäuser des Kt. F., 2 Bde., 1979-87 – Encycl.FR – GeschFR – A. Bertschy, M. Charrière, F., ein Kanton und seine Geschichte, 1991 – J.-P. Anderegg, Die Alphütten des Kt. F., 1996 – F. auf den Wegen Europas, hg. von C. Fedrigo et al., 2000 – A. Chardonnens, Du missel à l'ordinateur: le canton de Fribourg d'après les récits de voyageurs, 2001 – M. Dousse et al., Fribourg vu par les écrivains, 2001 – J.-P. Anderegg, Freiburger Kulturlandschaften, 2002 Von der Urzeit bis ins Hochmittelalter – Freiburger Archäologie, Archäolog. Fundber., 1980- URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 38/39 – Vergangen und doch nahe: Archäologie im Kt. F., Ausstellungskat. Freiburg, 1992 – Freiburger H. für Archäologie, 1999Politische Geschichte vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts – J. Zollet, Die Entwicklung des Patriziates von F. im Uechtland, 1926 – A. Maillard, La politique fribourgeoise à l'époque de la Réforme catholique, 1954 – J. Bugnon, Le canton de Fribourg dans la seconde moitié du XVIIIe siècle d'après des récits de voyageurs, Liz. Freiburg, 1955 – J.-J. Joho, Histoire des relations entre Berne et Fribourg et entre leurs seigneurs depuis les origines jusqu'en 1308, 1955 – Fribourg = F.: 1157-1481, 1957 – A. Méautis, Le Club helvétique de Paris (1790-1791) et la diffusion des idées révolutionnaires en Suisse, 1969 – P. Rück, «Heiml. Kammer, Heiml. Rat, Kriegsrat und Geheimer Rat in F. i. Ue. vor 1798», in FGB 58, 1972/73, 54-67 – P. Schnetzer, «Das Eindringen des Deutschen in die Stadtkanzlei F. (1470-1500)», in FGB 62, 1979/80, 85-135 – F.: Die Stadt und ihr Territorium, hg. von G. Gaudard et al., 1981 – W. Heinemeyer, «Die Handfeste der Stadt F. i. Ü.», in Archiv für Diplomatik 27, 1981, 145-176 – R. Flückiger Ma. Gründungsstädte zwischen F. und Greyerz, 1984 – N. Morard, «La formation du canton de Fribourg», in La formation territoriale des cantons romands, 1989, 1-15 – M. Blattmann, Die Freiburger Stadtrechte z.Z. der Zähringer, 2 Bde., 1991 – P. Ladner et al., Schätze aus dem Staatsarchiv F., Ausstellungskat. Freiburg, 1991 – W. Schulze, «Landesfürst und Stadt», in FGB 72, 1995, 131-173 – Les pays romands au Moyen Age, hg. von A. Paravicini Bagliani et al., 1997 – P.J. Gyger, L'épée et la corde: criminalité et justice à Fribourg (1475-1505), 1998 – J.-D. Morerod, Genèse d'une principauté épiscopale, 2000 – Die Freiburger Handfeste von 1249, hg. von H. Foerster, J.-D. Dessonnaz, 2003 – B. Andenmatten La Maison de Savoie et la noblesse vaudoise (XIIIe-XIVe s.), 2005 Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur im Mittelalter – H.C. Peyer, «Wollgewerbe, Viehzucht, Solddienst und Bevölkerungsentwicklung in Stadt und Landschaft F. i.Ue. vom 14. bis 16. Jh.», in FGB 61, 1977, 17-41 – E. Tremp, «Könige, Fürsten und Päpste in F.», in FGB 68, 1991, 7-56 – P. Jäggi, Unters. zum Klerus und religiösen Leben in Estavayer, Murten und Romont im SpätMA (ca. 1300-ca. 1530), 1994 – Zur geistigen Welt der Franziskaner im 14. und 15. Jh., hg. von R. Imbach, E. Tremp, 1995 – «Fribourg, un canton entre tradition et modernité 1798 - 1848 - 1998», in Ann. frib. 63, 1998/99, 5-98 – G. Modestin, «Der Teufel in der Landschaft», in FGB 76, 1999, 81-122 – E. Tremp, «F. um 1480 - eine Zeitenwende», in FGB 76, 1999, 123-143 – K. Utz Tremp, Waldenser, Wiedergänger, Hexen und Rebellen, 1999 – B. Valsecchi, «Les écritures de l'administration fribourgeoises dans la période du bas moyen âge», in Ann. frib. 64, 2000/01, 7-77 – N. Morard, «Le rôle de la taille de 1478», in Ann. frib. 65, 2002/03, 11-112 Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur im Ancien Régime URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 39/39 – T. de Raemy, G. Corpataux, «Les origines de l'Ecole de droit de Fribourg», in Ann. frib. 10, 1922, 193-207; 11, 1923, 248-257; 13, 1925, 53-66, 104-123 – R. Merz, «Die Landschulen des alten Murtenbiets», in FGB 19, 1927, 1-213 – E. Flückiger, Die Reformation in der gemeinen Herrschaft Murten und die Gesch. der ref. Kirche im Murtenbiet und im Kt. F., 1930 – J.-P. Moreau, «Un aspect de l'émigration alpine: les Fribourgeois à l'étranger aux XVIIe et XVIIIe siècles», in Revue de géographie de Lyon 34, 1959, 315-339 – N. Morard, «Les registres de la paroisse de Broc», in Ann. frib. 46, 1964, 13-31 – N. Morard, «L'évolution des prix de quelques denrées alimentaires à Fribourg au XVIIIe siècle», in Ann. frib. 47, 1965/66, 57-109 – W. Bodmer, «Die Indienneindustrie im Gebiet des heutigen Kt. F. im 18. Jh.», in FGB 56, 1968/69, 35-71 – M. Andrey, La population du Vully fribourgeois de 1800 à 1875, 1969 – N. Morard et al., Freiburger Münzen, 1969 – A. Seydoux, La population charmeysanne de 1761 à 1875, 1969 – R. Ruffieux, W. Bodmer, Histoire du gruyère en Gruyère du XVIe au XXe siècle, 1972 – W. Bodmer, «Die Wirtschaftspolitik Berns und F.s im 17. und 18. Jh.», in AHVB 57, 1973, 1-108 – Y. Lehnherr, Votivbilder aus dem Freiburgerland, Ausstellungskat. Freiburg, 1978 – Das Freiburger Buch 1585-1985, Ausstellungskat. Freiburg, 1985 – E. Maradan, J.-P. Uldry, «Sources et conditions de la vie culturelle et intellectuelle au temps des Lumières dans le canton de Fribourg, 1750-98», in Ann. Benjamin Constant 18-19, 1996, 21-36 – J. Steinauer, Patriciens, fromagers, mercenaires: l'émigration fribourgeoise sous l'Ancien Régime, 2000 – P.F. Kopp, «Destins de la propriété seigneuriale», in Ann. frib. 64, 2000/01, 111-145 Der Kanton im 19. und 20. Jahrhundert – J. Niquille, «La contre-révolution de 1802 dans le canton de Fribourg», in SZG 28, 1948, 47-74 – J. Castella, L'organisation des pouvoirs politiques dans les constitutions du canton de Fribourg, 1953 – G. Andrey, Les émigrés français dans le canton de Fribourg 1789-1815, 1972 – M. Michaud, La contre-révolution dans le Canton de Fribourg, 1978 – J.-P. Dorand La politique des transports de l'Etat de Fribourg (1803-1971), 1996 – Fribourg 1798: une révolution culturelle?, 1998 – La Révolution au pays et Val de Charmey, hg. von P. Rudaz, 1998 – F.s Integration in Staat und Gesellschaft der Schweiz 1848-1998, 1999 – V. Clerc, L'Assemblée de Posieux, 2002 – G. Andrey, A.-J. Czouz-Tornare, Louis d'Affry, 2003 Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert – J. Scherwey, Die Schule im alten dt. Bez. des Kt. F. von den Anfängen bis zum Jahre 1848, 1943 – M. Nicoulin, La génèse de Nova Friburgo, 1973 – F. Walter, Les campagnes fribourgeoises à l'âge des révolutions 1798-1856, 1983 – F. Yerly, La religion populaire dans le canton de Fribourg, fin du XVIIIe-milieu du XIXe siècle, 1990 – G. Andrey et al., La franc-maçonnerie à Fribourg et en Suisse du XVIIIe au XXe siècle, 2001 – B. Altermatt, La politique du bilinguisme dans le canton de Fribourg/F. (1945-2000), 2003 – Staat und Gesellschaft in F. zur Mediationszeit (1803-1814), hg. von F. Python, 2005 URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7379.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)