Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne/Neues Forum {1993) Günther Gugel 1. Zur Begründung der Notwendigkeit von Friedenserziehung Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 1 von 21 Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 2 von 21 Friedenserziehung ist heute zu einem zentralen Erziehungs-und Bildungsinhalt geworden, sie ist geradezu eine Notwendig für das Überleben der Menschheit. Vier Begründungszusammenhänge stützen diese These: Die historischen Erfahrungen und Lehren, die normativen Grundlagen der Menschenrechte, die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen sowie die Verantwortung gegenüber unseren Kindern. Zur historischen Dimension 1993 jährt sich zum 60. mal die Machtübernahme Hitlers. Heute vor 50 Jahren, am 18. Februar 1943, forderte der Propagandaminister Josef Goebbels in seiner Rede im Berliner Sportpalast den "totalen Krieg". Am selben Tag wurden Hans und Sophie Scholl verhaftet, beide hatten als Mitglieder der "Weißen Rose" zum Protest gegen das nationalsozialistische Regime aufgerufen. Am 22. Februar 1943 wurden sie zum Tode verurteilt und hingerichtet. Dies sind Ereignisse, die schlaglichtartig auf unser Thema hinweisen: auf die Verantwortung und die Lehren aus der deutschen Geschichte. Theodor Adorno hat auf diesem Hintergrund 1966 in seinem berühmten Aufsatz "Erziehung nach Auschwitz"(1) als oberstes Ziel allen poltischen Unterrichts genannt, "daß Auschwitz sich nicht wiederhole". Adorno hat hieraus ein unbedingtes Aufklärungsgebot abgeleitet. Die einzige Kraft gegen das Prinzip von Auschwitz, so Adorno, sei die Kraft zur Reflexion, zur Selbstbestimmung, zum NichtMitmachen. Doch Aufklärung nur durch Worte, das sei gleich zu Beginn bemerkt, kann kaum gelingen. Demokratisches Bewußtsein kann nur durch aktive Beteiligung gelernt werden. Die Pluralität von Meinungen und Positionen als Grundvoraussetzung der Aufklärung muß zum Bestandteil schulischen Lernens werden, ebenso wie Möglichkeiten der echten Beteiligung und der Konsensfindung. (2) Erziehung hat in Form von Kriegs- oder Wehrerziehung eine lange Tradition. Wir müssen heute eine neue Tradition, die der Friedenserziehung begründen. "Im Schulunterricht (der Bundesrepublik - d.V.) nach 1945 gibt es im Prinzip zwar keine Kriegs- und Gewaltverherrlichung mehr, aber auch kein ausgewiesenes Eintreten für den Abbau von Gewalt und für die Erhaltung des Friedens."(3) Die aktuelle gesellschaftliche und politische Situation Dies wird umso deutlicher, wenn wir die aktuelle gesellschaftliche und politische Situation betrachten: Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes ist das Ausmaß der Gewalt im internationalen System nicht geringer geworden: 1992 fanden weltweit über 50 Kriege statt, neu aufgebrochene ethnonationale Konflikte werden mit einer bislang kaum gekannten Heftigkeit, ja Brutalität ausgetragen, weltweite Migrations- und Fluchtbewegungen von gigantischem Ausmaß (die UN spricht 1992 von 15 bis 20 Millionen Menschen, die auf der Flucht sind) stellen uns alle vor neue Aufgaben. Der Raubbau an den Rohstoffen sowie die ökologische Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen haben eine neue Form globaler Bedrohung geschaffen, die nur langsam (viel zu langsam) in unser Bewußtsein Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 3 von 21 rückt und die Frage nach einem ökologisch verantwortbaren Lebensstil aufwirft.(4) Im innergesellschaftlichen Bereich hat eine für die Bundesrepublik bislang nicht gekannte offene Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft gezeigt, daß demokratische Tugenden wie Toleranz und Mitmenschlichkeit noch nicht zur allgemeinen Grundlage unserer Gesellschaft gehören. Bei vielen Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen ist heute eine grundlegende Verunsicherung und große Orientierungslosigkeit (und damit verbunden ein Orientierungsbedarf) bei allen Fragen des Umgangs mit Gewalt festzustellen. Bereits diese wenigen Beispiele zeigen, daß die Bedrohungen des Friedens (also die Bedrohungen des Überlebens und eines menschenwürdigen Lebens aller Menschen) heute nicht nur vielfältiger geworden sind, sondern zugleich globale Dimensionen angenommen haben. Sie lassen sich nicht mehr allein auf die Frage von Krieg und Frieden reduzieren, wie dies noch häufig bis Ende der 80er Jahre der Fall war.(5) Friedenserziehung im Sinne von Erziehung zur internationalen Verständigung, zur gewaltfreien Konfliktaustragung, zur ethisch-moralischen Verantwortung und politischen Partizipation ist in einer solchen Situation unabdingbar, um Verantwortungsbewußtsein, Toleranz und Achtung der eigenen und fremden Kultur und aller Lebewesen zu schaffen. "In der gegenwärtigen weltpolitischen Situation ist die Befähigung, das Recht auf Wahrnehmung von Verantwortung für den Frieden verwirklichen zu können, eine hervorragende Aufgabe allgemein erzieherischen und speziell schulischen Handelns."(6) Auch und gerade Schule kann und muß zur Bewältigung der angerissenen Problembereiche einen Beitrag leisten. Dies kann nur im Rahmen einer umfassend verstandenen Friedenserziehung geschehen, ohne dabei der Illusion zu verfallen, daß Friedenserziehung allein diese Probleme lösen könnte. Die normative Ebene Die Anerkennung von Friedenserziehung als wichtigem (ja zentralem) Bestandteil schulischen Lernen ist weitgehend unbestritten und eine Forderung aller gesellschaftlichen Gruppen und politischen Parteien, ihre ideelle und vor allem materielle Ausgestaltung läßt jedoch zu wünschen übrig. Der normative Anspruch einer Erziehung zum Frieden ist so z.B. auf internationaler Ebene bereits in den auf der 18. Generalkonferenz der UNESCO 1974 verabschiedeten "Empfehlungen über die Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit und zum Weltfrieden sowie die Erziehung im Hinblick auf Menschenrechte und Grundfreiheiten" und in den 1980 beschlossenen "Zehn Grundsätzen für die Erziehung zur Abrüstung" verankert. (7) Auf nationaler Ebene kann auf den im Grundgesetz formulierten Friedensauftrag ebenso verwiesen werden wie auf eine Reihe von Landesverfassungen (z.B. Baden-Württemberg, Art. 12/1 oder auch Nordrhein-Westfalen, Art. 7/2), die eine "Erziehung zur Friedensliebe" explizit beinhalten. Die Kultusministerkonferenz hat sich in Form einer Ländervereinbarung bereits 1973 auf Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 4 von 21 gemeinsame Erziehungsziele aller öffentlichen Schulen geeinigt. Nach dieser Vereinbarung soll die Schule u.a. "zu Freiheit und Demokratie erziehen, zu Toleranz, Achtung vor der Würde des anderen Menschen und Respekt vor anderen Überzeugungen erziehen, sowie friedliche Gesinnung im Geist der Völkerverständigung wecken". (8) Aus diesen normativen Grundlagen ergibt sich geradezu eine Verpflichtung der Erziehungsinstitutionen, insbesondere auch der Schule, Kinder und Jugendliche zur Wahrnehmung ihrer Menschen- und Bürgerrechte zu befähigen und zu motivieren.(9) Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Friedenserziehung Kinder und Jugendliche wachsen heute in eine Welt hinein, die vielen von ihnen Angst macht und Hoffnungslosigkeit weckt. Alle Untersuchungen über den "Angsthaushalt" von Kindern und Jugendlichen, die in den letzten zehn Jahren durchgeführt wurden, kommen zum gleichen Ergebnis(10): sogenannte politische Ängste (vor einer Umweltkatastrophe oder vor Kriegen) dominieren vor sog. privaten Ängsten (z.B. vor schlechten Zensuren usw.). Kinder und Jugendliche stehen vor der Aufgabe, eine eigene Identität und Ichstärke zu entwickeln und die Frage ist heute, wie sie dieses können, ohne daß die damit verbundenen Unsicherheiten, Ängste und Minderwertigkeitsgefühle sich gegen Andere richten oder in eigene Selbstzerstörung münden. Kinder und Jugendliche wachsen in eine Welt der Gewaltpropagierung (z.B. in den Medien) und der Gewaltakzeptanz (z.B. in der internationalen Politik) hinein. Wie können sie hier sensibel gegenüber allen Formen von Gewalt werden und Gewalt aushalten, ohne selbst gewalttätig zu werden? Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch nicht nur "lesen und schreiben" zu lernen oder zu lernen, wie man mit modernen Kommunikationstechniken umgeht; sie haben einen Anspruch, sich mit politischen und sozialen Fakten und Meinungen auseinandersetzen zu können, um dadurch eigene Orientierungen zu entwickeln. Sie haben einen Anspruch, die persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Grundlagen und Voraussetzungen für den Abbau von Gewalt in allen ihren Ausformungen kennen zu lernen, und sie haben einen Anspruch Möglichkeiten der gewaltfreien Konfliktaustragung und Strategien zur Verwirklichung von Menschenrechten und Mitmenschlichkeit lernen und üben zu können. Hier ist die Schule in einer ganz neuen Weise herausgefordert, und bereits hier wird deutlich, daß Friedenserziehung mehr ist als ein neues zusätzliches Unterrichtsfach. 2. Der Beitrag der Erziehung zum Frieden Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 5 von 21 Die Forderung und Begründung einer Friedenserziehung baut auf der Erkenntnis auf, daß "Friedensfähigkeit" "vermittelbar" und "lernbar" ist. Untersuchungen und Erfahrungen zeigen, daß es für das gesellschaftliche und politische Verhalten sowie für die jeweiligen Überzeugungen und Werthaltungen nicht gleichgültig ist, welchen Erziehungs- und Sozialisationseinflüssen Kinder und Jugendliche ausgesetzt waren und sind. Biographien jugendlicher Gewalttäter weisen u.a. auf gravierende emotionale Defizite, verbunden mit mangelnden Möglichkeiten der Entwicklung von Ichstärke und einer eigenständigen Identität hin.(11) Untersuchungen über die Sozialisationsbedingungen von Kriegsfreiwilligen und Kriegsdienstverweigerern zeigen auf, daß eine Erziehung, die eine Auseinandersetzung mit humanitären Werten ermöglicht, die auf gleichberechtigten Beziehungen aufbaut, die Emotionen nicht tabuisiert, die Lebensfreude und Sinn vermittelt und die diese Dinge nicht postuliert, sondern in den eigenen Lebensvollzug integriert, daß eine solche Erziehung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu führt, daß diese eher Gewalt ablehnen, sich eher sozial und politisch engagieren sowie nach gewaltfreien Möglichkeiten der Konfliktaustragung suchen.(12) Die bekannten Gehorsamsexperimente von Milgram und die darauf aufbauenden Untersuchungen haben weiterhin gezeigt, daß es einen engen Zusammenhang zwischen den Anweisungen einer vermeintlichen Autorität und der Bereitschaft zur Gewaltanwendung gibt. (13) Friedenserziehung ist also nicht nur ein ethisches Postulat, mit dem nebulöse Hoffnungen verbunden werden, sondern basiert auf langjährigen Forschungsergebnissen und Erfahrungen, die Hilfestellung und Richtschnur bei ihrer Verwirklichung sein können. "Der Schulunterricht bringt keine Waffen zum Schweigen, wohl aber hoffentlich diejenigen, die schon früh nach den Waffen rufen", ist in den Grundsätzen zur Friedenserziehung der Freien Hansestadt Bremen zu lesen.(14) 3. Friedenserziehung darf nicht instrumentalisiert werden Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 6 von 21 Bei aller Hoffnung, die sich mit Friedenserziehung verbindet, soll und darf diese nicht verkürzt als Instrument gesehen werden, mit dessen Hilfe die Schule soziale und politische Probleme in Ordnung zu bringen hat oder gar bestimmte politische Gesinnungen oder moralische Verpflichtungen verbreitet. Es kann nicht Ziel von Friedenserziehung sein, die Schülerinnen und Schüler von bestimmten Dingen, seien sie staatstragend oder staatskritisch zu überzeugen. Dies ist politisch und pädagogisch kontraproduktiv. (Zu erinnern ist hier an den sogenannten Streit der Kultusminister, der ja dann 1983 in zwei verschiedene Erlasse der sog. A- und B-Länder zur Friedenserziehung mündete.(15)) Manipulation und Gesinnungslenkung, in welcher Richtung auch immer, ist weder mit dem Bildungsauftrag der Schule noch mit Friedenserziehung vereinbar.(16) Denn Friedenserziehung ist eine wertgebundene Erziehung, die sich nicht an politischen Meinungen, sondern an der Verwirklichung der Menschenrechte orientiert. In einer pluralistischen Gesellschaft soll Schule zwar weltanschaulich neutral, aber dennoch nicht "wertneutral" sein. In der politischen Bildungsarbeit wurde Anfang der 80er Jahre der sogenannte "Beutelsbacher Konsens" formuliert, der auch als Richtschnur für eine Friedenserziehung gelten kann.(17) Er beinhaltet ein Indoktrinationsverbot: Es ist nicht erlaubt, die SchülerInnen - mit welchen Mitten auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überwältigen und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern; ein Kontroversegebot: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muß auch in der Schule kontrovers dargeboten werden; und eine Aufforderung zur TeilnehmerInnenzentrierung: Die SchülerInnen müssen befähigt werden, die politische Situation und ihre eigenen Interessen zu analysieren sowie politisch handeln zu können. Aus friedenspädagogischer Sicht muß die Notwendigkeit hinzugefügt werden, daß Ziele, Lerninhalte und Lernmethoden sich entsprechen müssen. Im Erziehungs- und Bildungsprozeß darf weder in der konkreten Situation noch in der Organisation von Lernprozessen Gewalt angewendet oder reproduziert werden. Es geht bei Friedenserziehung nicht um die Herstellung eines Harmoniefriedens oder gar um Befriedung. Es geht vielmehr um das Aufdecken, Formulieren und Austragen von unterschiedlichen Interessen und Konflikten ohne die Anwendung von Gewalt. Dies erfordert Fachkompetenz, soziale Kompetenz sowie Handlungskompetenz im Sinne von Motivation und Befähigung zu politischem Handeln. Dieses politische Handeln - auch im Sinne einer Streitkultur - ist zugleich die Grundlage jeder demokratischen Ordnung.(18) Zu warnen ist nochmals vor kurzfristigen Erfolgserwartungen. Lernprozesse sind langwierige Prozesse, zumal wenn es um ein Umlernen bzw. Lernen gegen zahlreiche andere Sozialisationseinflüsse (vor allem der Medien) geht. 4. Womit muß sich Friedenserziehung heute auseinandersetzen? Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 7 von 21 Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 8 von 21 Friedenserziehung muß sich heute mit den Schlüsselthemen unserer Zeit beschäftigen. Der spezifische Blickwinkel dabei ist die Entstehung von Gewalt und Konflikten auf allen Ebenen sowie der Umgang damit. Der Frankfurter Friedensforscher Hans Nicklas und die Friedensforscherin Änne Ostermann formulieren sechs Schwerpunkte als Aufgabe heutiger Friedenserziehung(19): Die Auseinandersetzung mit Gewalt Gewalt reicht von Kriegen über strukturelle Gewaltphänomene bis hin zur Gewalt gegen Kinder, gegen Frauen und allgemein gegen Schwächere. Ein besonderer Aspekt der Auseinandersetzung ist dabei die Sensibilisierung für die eigene Rolle als Opfer und Täter. Unter diesem Aspekt treten auch Fragen der Ökologie oder Unterentwicklung als Ursachen für (häufig gewalttätig ausgetragene) Konflikte in das Blickfeld der Friedenserziehung. Die Auseinandersetzung mit der Legitimation von Militär und Rüstung Konflikte sind, zumal beim heutigen Stand der Waffentechnik, nicht mehr militärisch lösbar. Waffen und Militär werden jedoch sowohl innerstaatlich als auch zwischenstaatlich eingesetzt. Die verschiedenen ökonomischen, politischen und psychologischen Legitimationsmuster sowie die realenKosten von Rüstung und Militär zu betrachten ist zweifellos eine wichtige Aufgabe von Friedenserziehung. Die Entwicklung interkultureller Kompetenz Der europäische Integrationsprozeß sowie die zunehmenden Einwanderungsbewegungen nach Europa erfordern eine kulturelle Flexibilität und Toleranz, die heute allenfalls in Ansätzen vorhanden ist. Das Problem der mangelnden sozialen Akzeptanz von "Fremden" macht die Entwicklung interkultureller Kompetenz notwendig. Diese interkulturelle Kompetenz umfaßt zum einen die Erweiterung der eigenen Wahrnehmungsfähigkeit für Fremdes sowie die Fähigkeit, das andere als anders zu akzeptieren. Die Entwicklung interkultureller Kompetenz wird übrigens von der UNESCO als Kern der Friedenserziehung gesehen.(20) Die Überwindung eines übersteigerten Nationalismus und Schaffung neuer Loyalitäten Während in westeuropäischen Staaten bei der Mehrheit der Bevölkerung nationale Bindungen zurückgehen, ist in Osteuropa (sowie bei einem Teil der Bevölkerung in Westeuropa) eine beängstigende Revitalisierung der nationalen oder ethnischen Identität festzustellen. Für eine höhere Friedensfähigkeit ist aber die Entwickung von die nationale Identität übergreifenden Loyalitäten notwendig. Es scheint also unabdingbar, daß Menschen lernen mehrstufige Loyalitäten herauszubilden, um beispielweise gleichzeitig eine türkische, eine deutsche und eine europäische Identität leben zu können. Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 9 von 21 Umgang mit Angst und Aggression Friedenserziehung sollte Hilfestellung beim Umgang mit Angst und Aggression anbieten, die ja eng zusammenhängen. Sie könnte in diesem Bereich Einstellungsmuster verändern und Kompetenzen für angemessene Reaktionen entwickeln helfen. Erwerb von Kommunikationsfähigkeit Menschen greifen oft zur Gewalt, wenn sie unfähig sind, kommunikative Mittel anzuwenden. Kommunikative Strategien der Konfliktlösung als Alternative zur Gewalt zu entwickeln und anzuwenden, bedeutet eine Kultur der Gewaltfreiheit aufzubauen. Diesen sechs Themenbereichen soll ein weiterer hinzugefügt werden: Entwicklung von Bewußtsein für die Eine Welt Friedenserziehung sollte mithelfen, den eurozentrischen Blickwinkel in Fragen der ökologischen, wirtschaftlichen und politischen Sicherheit zu überwinden und globale Denkund Handlungsansätze für die heute anstehenden Problembereiche zu entwickeln. Diese Schlüsselthemen bilden keinen abschließenden Katalog, sondern eher eine Orientierung für die weitere Auseinandersetzung. 5. Wie kann eine Friedenserziehung in der Schule aussehen? Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 10 von 21 Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 11 von 21 Die pädagogische Eigenständigkeit, der Freiraum, den Bildung und Erziehung vor staatlicher Einflußnahme benötigt, ist gerade bei Friedenserziehung unentbehrlich. Denn kritisches politisches Bewußtsein läßt sich ebensowenig verordnen oder in einem kausalen Verständnis anerziehen wie die Ablehnung von Gewalt oder der tolerante und einfühlsame Umgang mit Fremden. Für friedenspädagogische Ansätze müssen Freiräume in der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung vorhanden sein. Diese Freiräume sollten für gemeinsame Lernprozesse von LehrerInnen und SchülerInnen genützt werden. Denn wenn Demokratie gelernt werden soll, muß das Lernen demokratisch sein. Wenn Gewaltfreiheit gelernt werden soll, muß das Lernen gewaltfrei sein. Wenn Dialog und Zusammenarbeit gelernt werden soll , dann muß gemeinsam gelernt werden. Dieser innere Zusammenhang zwischen den Zielen, Inhalten und Methoden von Friedenserziehung ist gerade bei der Organisation des Lehrens und Lernen zentral. Friedenserziehung beinhaltet zwar immer auch die Auseinandersetzung mit spezifischen Inhalten und Sachthemen, die sich aus der Bedrohung der Menschheit und dem zu realisierenden Ziel eines umfassenden Friedens ableiten (hierzu gehören u.a. die oben genannten Schlüsselthemen) - aber dies ist eben nur ein Aspekt. Der zweite Aspekt, der jedoch unabdingbar zu einer Friedenserziehung gehört, ist der des Abbaus von Herrschaft in Lernsituationen, das Respektieren aller Beteiligten, das Vermeiden von Gewalt und die Einbeziehung möglichst aller Betroffenen in Entscheidungsprozesse. Diesen Bereich könnte man als pädagogisches Prinzip beschreiben, das die Schul- und Unterrichtsorganisation in der Dimension des sozialen und politischen Lernens betrifft, also die Art und Weise, wie Wissen und Einstellungen vermittelt werden. Friedenserziehung läßt sich deshalb nicht auf einzelne Unterrichtseinheiten begrenzen, obwohl diese natürlich auch von Belang sind. Es geht auch (und zentral) um die Schulkultur, um die Art des Lehrens und Lernen, denn Schule besteht nicht nur aus Unterricht. (21) Die saarländische Kommission Friedenserziehung, die im Auftrag des saarländischen Kultusministeriums eine Konzeption zur Friedenserziehung an Schulen ausgearbeitet hat, hat für diesen Bereich eine Reihe von Vorfragen an schulische Friedenserziehung formuliert, von denen nur einige hier angeführt werden können: (22) Wieviel Kommunikation und Kooperation zwischen LehrerInnen kann von den SchülerInnen miterlebt werden? Wieviel Raum zur Kommunikation bietet die Schule überhaupt? Wieviel Einübung in Kommunikation und Kooperation ist im Unterricht möglich? Wieviel Mitsprache und Mitverantwortung wird in den verschiedenen Bereichen ermöglicht und wahrgenommen? Wie werden Konflikte bearbeitet? Ist die räumliche Ausstattung befriedigend, die Atmosphäre in den Klassenräumen und Fluren anregend? Sind Verwaltung und Schulaufsichtsbehörde in der Lage, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten friedenspädagogische Maßnahmen zu fördern? Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 12 von 21 Einige der zentralen Fragen sind dabei, welche Lernprozesse tatsächlich in der Schule ablaufen, was Schüler in der Schule erleben, und welches Verhalten dort belohnt wird. Denn wie Untersuchungen zeigen, sind es nicht so sehr die schulischen Einzelmaßnahmen, die auf die Kinder wirken, sondern der jeweilige qualitative Stil der einzelnen Schule. Dieser "Schulethos" ist die eigentlich prägende Kraft, die darüber entscheidet, ob "Frieden oder Friedlosigkeit" dort gelernt wird. Friedenserziehung muß sich deshalb auch wesentlich auf die Entwicklung und Gestaltung der jeweiligen konkreten Schule vor Ort beziehen.(23) Friedenserziehung in der Schule bedarf also eines umfassenden Ansatzes, der das soziale System Schule als Ort der Begegnung und Auseinandersetzung begreift und der außerschulische Lernorte nicht nur einbezieht, sondern den Austausch zwischen Schule, Elternhaus und außerschulischen Trägern der Friedenserziehung geradezu voraussetzt.(24) Friedenserziehung in der Schule bedeutet so, daß friedensrelevante Inhalte in den einzelnen Fächern systematisch aufgegriffen und behandelt werden und gleichzeitig aber auch, wo immer möglich, fächerübergreifend und problemorientiert gearbeitet wird, daß das Prinzip Friedenserziehung in Unterricht und Schulorganisation der einzelnen Schulen Eingang findet, daß die Struktur des Schulwesens und die Schulen als Institution auf ihre Friedenstauglichkeit hin geprüft werden. Friedenserziehung in der Schule bedeutet weiter, daß vorhandene Schulbücher und Materialien auf ihre Verwendbarkeit für eine Friedenserziehung hin untersucht und entsprechend geeignete didaktische Materialien angeboten bzw. entwickelt werden,(25) daß traditionelle Lernformen ergänzt werden durch Schulprojekte und außerschulische Lernorte, daß Maßnahmen der Lehrerfortbildung (in verschiedenster Form, von schulbezogenen "Pädagogischen Tagen" bis zu mehrtägigen thematischen Fachveranstaltungen) angeboten werden, und natürlich mittel- und langfristig Friedenserziehung bereits in die grundständige Lehrerausbildung integriert wird.(26) daß Lehrern eine Beratungs- und Materialstelle zur Verfügung steht, die begleitend und unterstützend tätig wird.(27) Friedenserziehung bedeutet nicht zuletzt, daß die Bereiche der Schulorganisation sowie die der Gestaltung des sozialen Raumes Schule auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten und Übernahme von Verantwortung durch SchülerInnen hin überprüft werden. Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 13 von 21 daß die Erziehungs- und Bildungsziele in den Blick genommen werden und nicht nur die Lehrpläne, sondern die gesamte Schulpolitik auf ihre Friedenstauglichkeit hin untersucht werden. Das Ziel, durch Erziehung und Bildung einen Beitrag zur Friedensfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu leisten, ist nicht billiger zu haben. Denn ganzheitlich gebildete Menschen, die in der Lage sind, ihr Leben und das ihrer sozialen Umwelt verantwortlich zu gestalten, brauchen nicht nur kognitives Wissen, sondern müssen eben auch soziale und politische Lernprozesse durchlaufen. 6. Probleme mit Friedenserziehung Natürlich wird die Einführung von Friedenserziehung an Schulen auch Schwierigkeiten und Probleme mit sich bringen. Austausch und Beteiligung heißt für viele Betroffene zunächst auch, mehr Engagement bringen zu müssen und Zeit zu investieren. Viele LehrerInnen klagen jedoch bereits jetzt, wegen der Überfülle des Stoffplans und der Unterrichtsverpflichtungen keine Zeit zu haben. Wenn Konflikte offen ausgetragen statt von oben geregelt werden, bringt dies oft neue Unsicherheiten auf allen Seiten mit sich, zumal in der Schule bislang eher Anpassung statt Konfliktfähigkeit belohnt wird. Geklärt werden muß auch, wie mit gesellschaftlichen Fragen umgegangen werden kann, wenn Zensuren und Zeugnisse ständig im Hintergrund sind, oder wie sich soziales Lernen in einer Schulorganisation, die auf Lernoptimierung im Sinne von Vermittlung möglichst großer Mengen abfragbaren Wissens ausgerichtet ist, verwirklichen läßt. Auf diesem Hintergrund besteht die Gefahr, daß "Friedenserziehung" zur Belehrung und reinen Stoffvermittlung wird. In den normalen Unterrichtsvollzug eingebettet, mit den gleichen Methoden betrieben ist sie dann zur Wirkungslosigkeit verdammt. In den bisherigen Ausführungen wurden zahlreiche Aspekte angesprochen, die durchaus allgemeinpädagogischer Art sind. Dies ist richtig und wichtig, denn Friedenserziehung ist, wie gesagt, auch eine Form des Lernens und des Unterrichtens. Man kann Friedenserziehung so auch als einen Blickwinkel oder besser eine Meßlatte und Perspektive verstehen, mit deren Hilfe Schulunterricht und Schulorganisation auf ihre Friedenstauglichkeit hin geprüft werden können. 7. Auf welche Erfahrungen kann zurückgegriffen werden? Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 14 von 21 In einer Reihe von Bundesländern (NRW, Saarland, Hessen, Bremen) gibt es langjährige Erfahrungen vor allem auf dem Gebiet der Qualifikation und Weiterbildung von LehrerInnen, die auch schriftlich dokumentiert sind.(28) Desweiteren gibt es Einrichtungen der Friedensforschung und Friedenspädagogik, die im Bereich der inhaltlichen Fundierung sicher gerne beratend tätig werden. Auch Unterrichtshilfen und -materialien brauchen nicht vollständig neu entwickelt zu werden. Hier kann auf Vorhandenes und Bewährtes zurückgegriffen und den eigenen Bedürfnissen angepaßt werden.(29) Schließlich gibt es ein Kommunikationsnetz, Fachtagungen und jährliche Konsultationen der in der Friedenspädagogik Tätigen, sodaß ein direkter fachlicher Austausch möglich wird. (30) 8. Empfehlungen Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 15 von 21 1. Es wird dringend empfohlen, Friedenserziehung in den Schulen Thüringens einzuführen und diese als Unterrichtsinhalt und das Prinzip der Schul- und Unterrichtsorganisation zu verstehen. 2. Friedenserziehung darf im Detail nicht verordnet werden. Sie basiert auf beiden Seiten, der der LehrerInnen und der SchülerInnen, auf Freiwilligkeit. 3. Es sollte ein Arbeitsgruppe, die die Konzeption und Ausgestaltung der Friedenserziehung in den Schulen Thüringens ausarbeitet, eingerichtet werden. Diese Arbeitsgruppe sollte neben MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Schule und Schulverwaltung alle gesellschaftlichen Gruppen umfassen. 4. Es sollte eine Koordinationsstelle Friedenserziehung eingerichtet werden, die das weitere Vorgehen bündelt. 5. Bereits kurzfristig sollten Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote in Sachen Friedenserziehung für LehrerInnen angeboten werden. 6. Bei der Realisierung der o.g. Punkte sollte auf Erfahrungen in anderen Bundesländern zurückgegriffen werden. Anmerkungen Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 16 von 21 Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 17 von 21 1) Vgl. Theodor W. Adorno: Erziehung nach Auschwitz. In: Ders.: Erziehung zur Mündigkeit. Frankfurt 1982, S. 88 - 104. 2) Vgl. Evang. Akademie Bad Boll: Protokolldienst 35/88: Erziehung nach Auschwitz 1988. Zur Frage der Kriegserziehung, vgl.: Lemmermann, Heinz: Kriegserziehung im Kaiserreich. Studien zur politischen Funktion von Schule und Schulmusik 1890 - 1918. Bd. 1: Darstellung. Bd. 2: Dokumentation. Lilienthal / Bremen 1984, 630, 304 S. 3) Freie Hansestadt Bremen. Der Senator für Bildung, Wissenschaft und Kunst: Grundsätze zur Friedenssicherung - Friedenserziehung. In: Ders. : Arbeitsmappe Friedenssicherung - Friedenserziehung. Folge 7, Teil A. Bremen 1988, S. XIII. 4) Vgl. Jahrbuch Frieden 1993. Konflikte, Abrüstung, Friedensarbeit. München 1992. Jahrbuch Dritte Welt. Daten, Übersichten, Analysen. München 1992. Jahrbuch Ökologie. München 1992. Hessische Stifung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), Forschungsstätte der Evang. Studiengemeinstschaft (FEST), Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) (Hrsg.): Friedensgutachten 1992. Münster 1992. 5) Vgl. Günther Gugel / Uli Jäger / Helmut Kreidenweis: Neue Dimensionen von Sicherheit und Frieden. Tübingen 1991. 6) Klaus Rehbein: Friedenserziehung als Verfassungsauftrag. In: Peter Kern / Klaus Rehbein: Recht auf Frieden. Ethisch-rechtliche Orientierungen - nicht nur für Lehrer. München 1986, S. 65. 7) Deutsche UNESCO-Kommission (Hrsg.): Empfehlung über die Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit und zum Weltfrieden sowie die Erziehung im Hinblick auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten. Köln 1975. Deutsche UNESCO-Kommission (Hrsg.): Internationale Verständigung, Menschenrechte und Frieden als Bildungsziel. Drei Texte der UNESCO. Bonn 1992. 8) Vgl. KMK-Beschl. Nr. 824, 25.5.1973. In: KMK 1982, Erg. L.44, S. 2f. Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 18 von 21 9) Vgl. Klaus Rehbein: Friedenserziehung als Verfassungsauftrag. A.a.O. 10) Vgl. K. Boehnke / M.J. Macpherson / F. Schmidt (Hrsg.): Leben unter atomarer Bedrohung. Ergebnisse internationaler psychologischer Forschung. Heidelberg 1989. 11) Aichhorn, August: Verwahrloste Jugend. Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung. Bern/Stuttgart 1957. Lempp, Reinhard: Jugendliche Mörder. Bern/Stuttgart/Wien 1977. Gugel, Günther: Erziehung und Gewalt. Waldkirch 1983. 12) David Mark Mantell: Familie und Aggression. Zur Einübung von Gewalt und Gewaltlosigkeit. Eine empirische Untersuchtung. Frankfurt 1972. Klaus Horn: Gewalt, Aggression, Krieg. Studien zu einer psychoanalytisch orientierten Sozialpsychologie des Friedens. Baden-Baden 1988. 13) St. Milgram: Einige Bedingungen von Autoritätsgehorsam und seiner Verweigerung. Zeitschrift für experimentelle u. angewandte Psychologie. Band 13, 1966, S. 433 - 466. 14) Vgl. Freie Hansestadt Bremen, a.a.O. 15) Vgl. Dieter S. Lutz (Hrsg.): Weder Wehrkunde noch Friedenserziehung? Baden-Baden 1984. Buchrow, Ulrich / Rainer Eckerts (Hrsg.): Die Bundeswehr im Schulunterricht. Ein Prozeß gegen Indoktrination. Baden-Baden 1988. 16) Vgl. Andreas Flitner: Friedenserziehung im Streit der Meinungen. In: Zeitschrift für Pädagogik, 1986, S. 763 - 777. Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 19 von 21 17) Vgl. Siegfried Schiele (Hrsg.): Politische Bildung im öffentlichen Auftrag - Chancen und Gefahren. In: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Politische Bildung im öffentlichen Auftrag. Stuttgart u.a. 1982, S. 17 - 34. 18) Vgl. Günther Gugel / Klaus Lange Feldhahn (Hrsg.): Mit brennender Geduld. Gedanken, Einblicke, Arbeitshilfen für die Praxis der Friedenserziehung. 2 Bde. Tübingen 1985. 19) Vgl. Hans Nicklas / Änne Ostermann: Friedensfähigkeit. Aspekte der bisherigen Diskussion und Perspektiven für die Zukunft. Manuskript. Frankfurt 1992. 20) Vgl. Irmela Neu-Altenheimer: Gegen die kulturelle Verarmung von Bildung und Erziehung. 43. UNESCO-Weltkonferenz der Bildungsminister (43. ICE, Genf, 14 bis 19. September 1992. In: UNESCO heute extra 1992/1993, S. 368 ff. 21) Vgl. Lutz Dunker: Rückfragen an Didaktik und Schulstruktur. Pädagogische Überlegungen zum Frieden in der Schule. In: Evang. Akademie Bad Boll: Protokolldienst 15/89: Lernfeld Frieden. Entwicklungen, Pädagogische Initiativen und Tätigkeiten. S. 68 77. 22) Vgl. Landesinstitut für Pädagogik und Medien (Hrsg.): Friedenserziehung in der Schule (I). Konzeption und Anregungen für den Unterricht. Dudweiler 1989, S. 27 f. 23) Georg Israel / Botho Priebe: Friedenserziehung: Worauf es jetzt ankommt!. In: Landesinstitut für Schule und Weiterbildung (Hrsg.): Schularbeiten, Heft 2, Dez. 1989: Friedenserziehung, S. 2 - 9. K. Klemm u.a.: Bildung für das Jahr 2000. Bilanz der Reform. Zukunft der Schule. Reinbek 1985. 24) Ackermann, Paul (Hrsg.): Politisches Lernen vor Ort. Außerschulische Lernorte im Politikunterricht. Stuttgart 1988 25) Vgl. K. Peter Fritzsche: Frieden - ein Thema in europäischen Schulgeschichtsbüchern. Hildesheim 1992. Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 20 von 21 Deutsch-israelische Schulbuchempfehlungen. Zur Darstellung der jüdischen Geschichte sowie der Geschichte und Geographie Israels in den Schulbüchern der Bundesrepublik Zur Darstellung der deutschen Geschichte und der Geographie der Bundesrepublik Deutschland in den israelischen Schulbüchern. Braunschweig 1985 Jacobmeyer, W. (Hrsg.): Die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in der öffentlichen Diskussion der Bundesrepublik Deutschland. Braunschweig 1979. Jeismann, K.-E. (Hrsg.): Geschichte als Legitimation? Internationale Schulbuchrevision unter den Ansprüchen von Politik, Geschichtswissenschaft und Geschichtsbedürfnis. Braunschweig 1984. Kuhlmann, Caspar: Frieden - kein Thema europäischer Schulgeschichtsbücher Günther Gugel: Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag „Friedenserziehung in den Schulen „Thüringens“ (1993). In: Günther Gugel / Uli Jäger (Hrsg.): Friedenserziehung. Arbeitsansätze, Anregungen und Erfahrungen aus dem Verein für Friedenspädagogik Tübingen. Eine Dokumentation. Tübingen 1993. Stellungnahme zu dem Entschließungsantrag "Friedenserziehung in den Schulen Thüringens" 21 von 21