Tierheime - wichtige Partner der Gemeinden für die Unterbringung von

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Pressemitteilung 05/2016
München, 21.04.2016
21.04.2016: Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
Tierheime – wichtige Partner der Gemeinden für die
Unterbringung von „Fundtieren“
Wem ein Tier zugelaufen ist, wendet sich an das Tierheim vor Ort oder an seine
Gemeinde. Sie ist als Fundbehörde auch für die Entgegenahme und
Unterbringung von Fundtieren zuständig. „Eine gute Zusammenarbeit der
Gemeinden mit den Tierheimen ist von großer Bedeutung, da die meisten
Gemeinden über keine eigenen Einrichtungen verfügen, um Fundtiere
unterbringen zu können,“ sagte Dr. Franz Dirnberger.
Fundtiere sind solche Tiere, die ihrem Eigentümer entlaufen, verloren gegangen oder
auf andere Weise abhandengekommen sind. Wilde und herrenlose Tiere sind keine
Fundtiere. Die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren im Auftrag der örtlich
zuständigen Gemeinde werden dem Tierheim im Einzelfall von der Kommune ersetzt
oder durch eine vertraglich vereinbarte jährliche Pauschale abgegolten.
Die Pauschalen werden zunächst auf der Grundlage der bisher tatsächlich
entstandenen Kosten der Fundtierunterbringung berechnet. Abhängig von der Größe
der Gemeinde (Einwohnerzahl) und der Zahl der jährlich unterzubringenden
Fundtiere ist es unvermeidbar, dass die Pauschalen (Betrag/Einwohner/Jahr) je nach
Einzelfall schwanken. „Eine bayernweit einheitliche Pauschale würde einzelne
Gemeinden benachteiligen. Schließlich gibt es Gemeinden, die wenige bis gar keine
Fundtiere unterzubringen haben bzw. die einzelne Tiere mit eigenem Personal
vorübergehend betreuen,“ erläuterte Dr. Dirnberger.
Im Wesentlichen setzen sich die Einnahmen von Tierheimen und Tierschutzvereinen
– wie bei anderen Vereinen – aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Erbschaften
zusammen. Die Kostenerstattung für die Fundtierunterbringung ist eine kommunale
Pflichtaufgabe. Im Übrigen unterstützen die Kommunen Tierheime und
Tierschutzvereine je nach finanzieller Leistungsfähigkeit auf freiwilliger Basis
regelmäßig.
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Pressemitteilung 05/2016
München, 21.04.2016
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