Pressemitteilung 05/2016 München, 21.04.2016 21.04.2016: Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Tierheime – wichtige Partner der Gemeinden für die Unterbringung von „Fundtieren“ Wem ein Tier zugelaufen ist, wendet sich an das Tierheim vor Ort oder an seine Gemeinde. Sie ist als Fundbehörde auch für die Entgegenahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig. „Eine gute Zusammenarbeit der Gemeinden mit den Tierheimen ist von großer Bedeutung, da die meisten Gemeinden über keine eigenen Einrichtungen verfügen, um Fundtiere unterbringen zu können,“ sagte Dr. Franz Dirnberger. Fundtiere sind solche Tiere, die ihrem Eigentümer entlaufen, verloren gegangen oder auf andere Weise abhandengekommen sind. Wilde und herrenlose Tiere sind keine Fundtiere. Die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren im Auftrag der örtlich zuständigen Gemeinde werden dem Tierheim im Einzelfall von der Kommune ersetzt oder durch eine vertraglich vereinbarte jährliche Pauschale abgegolten. Die Pauschalen werden zunächst auf der Grundlage der bisher tatsächlich entstandenen Kosten der Fundtierunterbringung berechnet. Abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl) und der Zahl der jährlich unterzubringenden Fundtiere ist es unvermeidbar, dass die Pauschalen (Betrag/Einwohner/Jahr) je nach Einzelfall schwanken. „Eine bayernweit einheitliche Pauschale würde einzelne Gemeinden benachteiligen. Schließlich gibt es Gemeinden, die wenige bis gar keine Fundtiere unterzubringen haben bzw. die einzelne Tiere mit eigenem Personal vorübergehend betreuen,“ erläuterte Dr. Dirnberger. Im Wesentlichen setzen sich die Einnahmen von Tierheimen und Tierschutzvereinen – wie bei anderen Vereinen – aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Erbschaften zusammen. Die Kostenerstattung für die Fundtierunterbringung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Im Übrigen unterstützen die Kommunen Tierheime und Tierschutzvereine je nach finanzieller Leistungsfähigkeit auf freiwilliger Basis regelmäßig. s. S. 2 Pressemitteilung 05/2016 München, 21.04.2016 Seite 2 Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Jessica Hövelborn, Pressesprecherin des Bayerischen Gemeindetags, Tel 089 / 36 00 09-38, E-Mail: [email protected] Homepage: www.bay-gemeindetag.de Der Bayerische Gemeindetag ist der Sprecher von 2.028 kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten. Gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen vertritt er kraft Verfassung die kommunalen Interessen. Der Verband berät seine Mitglieder umfassend und ist über den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf der Bundesebene sowie über das Europabüro der bayerischen Kommunen in Brüssel präsent.