Hinweise für den untersuchenden Arzt - Bewerber für den gehobenen Dienst, außer Forst Tauglich für den gehobenen Dienst sind nur Bewerber (Bewerberinnen), deren Gesundheitszustand und körperliche Veranlagung die Gewähr dafür bieten, dass sie den Anforderungen der Laufbahn uneingeschränkt und ohne Erleichterungen bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gewachsen sind. Bewerber (Bewerberinnen) für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes sollen die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Führen eines Kfz besitzen. Von den Bewerbern (Bewerberinnen) für die Laufbahn des gehobenen Zolldienstes wird die uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit erwartet, die sie zur Dienstleistung in der Grenzaufsicht, Grenzabfertigung, Zollabfertigung, Steueraufsicht und in der allgemeinen Verwaltung befähigt. Durch Art und Umfang des Dienstes (Außendienst, Schichtdienst) sind die Beamten (Beamtinnen) vielfach erhöhten Belastungen ausgesetzt, für die körperliche Gewandtheit verlangt werden muss. Der Dienst in der Grenzaufsicht stellt hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und/oder seelische Belastbarkeit. Die Beamten (Beamtinnen) werden hier wesentlich stärker als in der Zollabfertigung, der Steueraufsicht und der allgemeinen Verwaltung beansprucht. Da sie nur wenige Jahre (etwa 3 bis 5 Jahre) und im Allgemeinen vor Vollendung des 45. Lebensjahres in diesem Aufgabengebiet verwendet werden, sollten die gesundheitlichen Anforderungen für diese Laufbahn indes nicht generell auf die Grenzaufsicht ausgerichtet werden. Untauglich für den gehobenen Dienst sind insbesondere Bewerber (Bewerberinnen), bei denen einer der in der nachstehenden Übersicht genannten Mängel festgestellt wird. Die Übersicht ist nur beispielhaft, ähnliche Fälle sind entsprechend zu beurteilen. Kosten: Die Kosten für die Untersuchung trägt der Bewerber zunächst selbst. Zu lfd. Nr. des Untersuchungsbefundes Zur Untauglichkeit führende Mängel Fettleibigkeit; Missbildungen erheblicher Art; schwere Entwicklungsstörungen, die keine Normalisierung erwarten lassen (es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus) Chronische, entstellende, übertragbare, ekelerregende oder zu starken Rückfällen neigende Hautkrankheiten; bösartige Geschwulste; Neigung zu besonderen Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut (Allergie), die laufend oder periodisch ärztliche Behandlung erfordert Akute oder noch behandlungsbedürftige Geschlechtskrankheiten; schwere oder behindernde Erkrankungen der Geschlechtsorgane 01 03 04 Deutliche Vergrößerung der Schilddrüse 06 08/09 Erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Gewandtheit und Leistungsfähigkeit (es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus) Unterschreiten folgender Mindestanforderungen an das Sehvermögen: 1. 10*) 2. 3. 4. Tagessehschärfe: 0,8/0,8/1,0 (geprüft nach DIN 58220). Die ärztliche Untersuchung der Sehschärfe soll einäugig und beidäugig erfolgen. Sind die Ergebnisse beider Prüfungsarten unterschiedlich, so ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als Sehschärfewert des besseren Auges anzusetzen. Bei Brillenträgern: auf dem besseren Auge a) Kurzsichtigkeit 10,0 dpt; b) Übersichtigkeit 6,0 dpt; c) einfache Stabsichtigkeit (Astigmatismus) 4,0 dpt. Vor Vollendung des 20. Lebensjahres: a) Kurzsichtigkeit 3,0 dpt; b) Übersichtigkeit 2,0 dpt; c) einfache Stabsichtigkeit 1,0 dpt. Die Brechkraft darf in keinem Meridian stärker als -10,0 bzw. +6,0; bzw. -3,0/+2,0 dpt sein. Gesichtsfeld: Normales Gesichtsfeld beider Augen, wobei kleine inselförmige, sich nicht deckende Gesichtsfeldausfälle zulässig sind. Farbensinn: Nicht ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen für Rot und Grün (leichte Farbsinnschwächen sind zu tolerieren). Motilität: Freie Beweglichkeit der parallelstehenden Augen. Chronische Erkrankungen der Augen und Ihrer Anhangsgebilde. 11*) 14 16 18 Aktive oder latente Tuberkulose der Lunge oder des Brustfelds; rezidivierende oder chronische Erkrankung der Luftwege 19 Herzklappenfehler, Erkrankung des Herzmuskels oder Herzbeutels; Zustand nach Herzinfarkt; rückfällige funktionelle oder organisch bedingte Störung der Herzdurchblutung oder der Herzschlagfolge Hypertonie (systolisch über 160, diastolisch über 100), Hypotonie (systolisch unter 100); dauernd erhöhte Pulszahlen im Liegen, Stehen oder nach Belastung Periphere Durchblutungsstörungen mit Insuffizienzerscheinungen; deutliche Hämorrhoiden; Krampfaderbrüche mit Knäuelbildung Veränderungen, chronische oder chronisch rückfällige Erkrankungen mit rückfälligen Beschwerden, Diäterfordernis oder Sekretionsstörungen; Dauerausscheidung von Typhus-, Paratyphus- oder Ruhrbakterien; inoperable Brüche Funktionelle oder geistig-psychische Schäden, die rückfällige Beschwerden oder eine vorzeitige Minderung der Leistungsfähigkeit befürchten lassen; Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden jeglicher Art 20/21 22 23 24/25 Alkoholismus und sonstige Suchtformen 27 *) Minderung der Hörfähigkeit für Flüstersprache unter 5 m bereits auf einem Ohr; chronische Erkrankung oder Veränderung des äußeren, mittleren oder inneren Ohres, insbesondere Veränderungen des Trommelfelles Sprachstörungen wie Stottern oder Stammeln; chronische Heiserkeit; chronische Kehlkopfentzündungen (es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus) Weniger als 6 Kaueinheiten, einschließlich gut eingegliederten Zahnersatzes; nicht vollständige oder nicht durch einwandfrei eingegliederte Stiftzähne oder Kronen vervollständigte Schneidezähne; starke Anfälligkeit von Karies; fortgeschrittene Paradentose Nur für Bewerber (Bewerberinnen) für die Laufbahnen des gehobenen Zolldienstes 5302 Hinweise für den untersuchenden Arzt - Bewerber für den gehobenen Dienst, außer Forst -ZC5-