Veranstaltungskonzept Katakomben Mannheim, den 6. Juli 2009 Vermieter von den Katakomben ist: Universität Mannheim Service- und Marketing GmbH Betty Kübe L 9, 7 68161 Mannheim Die Vermietung erfolgt über den Bereich Eventmanagement der Universität Mannheim Service- und Marketing GmbH. Ansprechpartner hierzu sind: Christian Weisenburger Christian Burgahn Tel: 0621 - 181 1117 Tel: 0621 - 181 1292 Mobil: 0179 – 56 36 787 Mobil: 0179 - 78 05 340 Telefax: 0621 - 181 1142 Telefax: 0621 - 181 1142 L9, 7, 1.OG, Zi. 101 L9, 7, 1.OG, Zi. 101 Email: [email protected] Email: [email protected] Der Veranstaltungsort Katakomben unterliegt aufgrund seines Fassungsvermögens von mehr als 200 Personen der Versammlungsstättenverordnung. Folgende Auflagen sind einzuhalten: ⇒ Die Veranstaltung wird von einem Mitarbeiter der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH begleitet. ⇒ Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen müssen von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik geleitet und durchgeführt werden (Nachweiß). ⇒ Es darf keine Bewirtung vor den Katakomben statt finden. ⇒ In den Katakomben herrscht absolutes Rauchverbot. ⇒ Die gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit zu öffnen sein, dürfen nicht verschlossen oder versperrt werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch Sicherheitspersonal zu sichern. ⇒ Die Anzahl vom Sicherheitspersonal in den Katakomben wird auf mindestens 5 Personen festgelegt. ⇒ Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für die Katakomben beträgt 600 Personen. Der Druckauftrag über die fälschungssicheren Eintrittskarten ist über die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH abzuwickeln. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 2 Folgende Kosten (Netto Preise) entstehen bei den Veranstaltungen (Stand 15. Februar 2007): Kostenart Katakomben Miete inkl. Nebenkosten* Erklärung ¤ 850,00 Aufbau an Wochenenden: 14.00 – 20.00 Uhr Veranstaltungsdauer: 20.00 – 2.00 Uhr Abbau: 2.00 – 3.00 Uhr Sanitätsdienst ¤ 150,00 Reinigung ¤ 130,00 2 Rettungshelfer (RH) Gema siehe Tariftabelle GEMA Stand 2009 Insgesamt ¤ 1.130,00 Unsere Preise verstehen sich zzgl. der Kosten für GEMA und 19% USt. Kaution ¤ 2.000,00 * Der Mietpreis versteht sich inkl. der Hausmeisterbetreuung für die Veranstaltungsdauer und den Abbau. Der Hausmeister wird dem Veranstalter ausgehend von der tatsächlichen Beanspruchung seiner Leistung (Veranstaltungsprotokoll) in Rechnung gestellt. Für jede weitere Stunde werden Hausmeistergebühren in Höhe von 45,00 ¤/h pro Hausmeister in Rechnung gestellt. Die Kosten der zu entrichtenden Gebühren für GEMA ist dem beiliegenden Tarifauszug für Veranstaltungen zu entnehmen: Größe des ohne oder Veranstaltungsraumes bis zu 1,00 bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu ¤ 1,50 ¤ 2,50 ¤ 4,00 ¤ 6,00 ¤ 10,00 ¤ 20,00 ¤ 10,00 ¤ 94,68 137,64 208,44 267,12 318,60 374,64 423,36 in qm Katakomben (400 qm) mit 42,34 Tonträgerwiedergaben Die für die Veranstaltungen erforderliche Meldung an die GEMA ist von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH vorgenommen worden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Höhe des Eintrittsgeldes bis spätestens 8 Werktage vor der Veranstaltung der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH mitzuteilen. Eintrittspreis: Ein Nachweis des erhobenen Eintrittsgeldes (Eintrittskarte) ist vorzulegen. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 3 Getränke: Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH übernimmt die Abwicklung aller gastronomischen Aktivitäten an Gertränken wie Bierbedarf (auch alkoholfreie, alkoholreduzierte und aromatisierte Biere), Biermischgetränken, Malztrunken und Malzmischtrunken und alkoholfreien Getränken (AfG) wie Coca Cola, Fanta usw. Die Veranstalter verpflichten sich, ihre Getränke auf dem von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bestimmten Lieferweg (Fa. Getränke-Stahl) zu beziehen. Bestellung: Die Getränke müssen spätestens 1 Woche vor der Fete schriftlich oder per Email bei [email protected] bestellt werden. Für den Schneckenhof wird empfohlen, die Ware am Vortag der Veranstaltung anliefern zu lassen, damit sie am Veranstaltungstag ausreichend gekühlt ist. Anlieferung/Abholung: Waren- und Equipmentanlieferungen oder -abholungen müssen bis spätestens 8.30 Uhr morgens abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung oder Abholung ab 15.30 Uhr möglich. Die Ware wird von dem Lieferanten in die Katakomben geliefert, von den einzelnen Veranstaltern entgegengenommen und am Morgen nach der Veranstaltung wieder an den Lieferanten übergeben (Uhrzeit beachten). Gastronomie-Equipment: Den Veranstaltern steht folgendes Gastronomie-Equipment kostenfrei zur Verfügung: ⇒ 6 Riffelblechtheken ⇒ 4 fahrbare Riffelblechkühltruhen ⇒ 4 Glastürkühlschränke ⇒ 15 Bierzeltgarnituren ⇒ 2 Spülwannen Das Gastronomie-Equipment wird nach der Veranstaltung gereinigt an dem dafür vorgesehenen Standort im Schneckenhof eingelagert. Weiteres kostenpflichtiges Gastronomie-Equipment kann bei der Firma Getränke Stahl gemäß beigefügter Liste bestellt werden. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 4 Ansprechpartner: Ansprechpartner am Abend der Veranstaltung ist: Name: Name: Vorname: Vorname: Straße: Straße: PLZ + Ort: PLZ + Ort: Mobil: Mobil: Email: Email: Die Ansprechpartner müssen während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein. Tätigkeiten Veranstalter: ⇒ Das Konzept der Fete (Art der Veranstaltung / Eintrittspreise / Besonderheiten) muss vorab den Ansprechpartnern der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH mitgeteilt werden (All you can drink- oder Schaumparty-Veranstaltungen werden nicht genehmigt). ⇒ Organisation der Abendkasse. ⇒ Organisation von Wechselgeld. ⇒ Der Ein- und Ausgangsbereich und die Notausgänge werden während der Veranstaltung ständig vom Veranstalter beaufsichtigt. ⇒ Kartenkontrolle bzw. Ausgabe von Auslasskarten müssen vom Veranstalter getätigt werden. ⇒ Standaufbau bzw. Standabbau. ⇒ Auf-, Abbau und Reinigung von Equipment. ⇒ Reinigung vom Veranstaltungsgelände. Bei mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Katakomben und seine angrenzende Bereiche sind besenrein zu hinterlassen. Tätigkeiten Hausmeister: Der Hausmeister ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er gewährleistet die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und Veranstalter. Der Hausmeister ist weisungsbefugt und zur Einstellung der Veranstaltung verpflichtet, wenn die für die Sicherheit notwendigen Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Vorschriften nicht eingehalten werden. Hausmeister, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und Veranstalter treffen sich um 19.15 Uhr im Haupteingang Katakomben/Ehrenhof. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft, danach wird die Veranstaltung vom Hausmeister zur Durchführung frei gegeben. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 5 Der Hausmeister steht für folgende Dienstleistungen zur Verfügung: ⇒ Ansprechpartner Vorort bei Problemen (Strom, Wasser) ⇒ Bereitstellung Kehrbesen und Kehrschaufel ⇒ Kontrolle Abfallbeseitigung und Entsorgung ⇒ Kontrolle der Toilettenanlage nach der Veranstaltung ⇒ Kontrolle Equipment (geputzt und unbeschädigt) ⇒ Kontrolle auf die Entfernung von Deko-Elementen / Preis- bzw. Hinweisschilder ⇒ Kontrolle Reinigung vom Veranstaltungsgelände, insbesondere die Reinigung vor dem Eingangsbereich Ehrenhof. Bei mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Katakomben und die angrenzenden Bereiche sind besenrein zu hinterlassen. ⇒ Ausfüllen Veranstaltungsprotokoll (Anhang: Veranstaltungsprotokoll) Tätigkeiten Ton – und Lichttechnik: ⇒ Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen müssen von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik geleitet und durchgeführt werden (Nachweiß). ⇒ Bereitstellung und Verlegung der Stromkabel für Licht- und Tontechnik ⇒ Die Anlieferung für die Tontechnik erfolgt über den Ehrenhof, das Parken von Fahrzeugen im Ehrenhof ist unzulässig. Tätigkeiten Sicherheitsdienst: Der Sicherheitsdienst gewährleistet folgende Dienstleistungen: ⇒ Ordnungs- und Einlasskontrolle mit 5 Personen. ⇒ Die Sicherung der Notausgänge ist ständig zu gewährleisten. ⇒ Das Sicherheitspersonal hat für einen lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem Campusgelände zu sorgen. ⇒ Nach der Veranstaltung müssen 2 Sicherheitskräfte den lautlosen Abgang aus dem Ehrenhof der Universität Mannheim bis 1h nach Ende der Veranstaltung sicher zu stellen bzw. bis alle Besucher das Universitätsgelände (Ehrenhof) verlassen haben. ⇒ Auf- und Abbau der mobilen Absperrgitter vor dem Einlassbereich Haupteingang. ⇒ Einlasskontrolle. ⇒ Auslasskontrolle. ⇒ Besenreines Hinterlassen Ihres Arbeitsplatzes. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 6 Tätigkeiten Sanitätsdienst: Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Johanniter mit der Bereitstellung der gesetzlich erforderlichen Sanitätsversorgung beauftragt. Kontakt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Sebastian Sohns Kreisverband Ludwigshafen Sternstraße 195 67063 Ludwigshafen Tel.: 0621-63526-60 Fax: 0621-63526-33 E-Mail: [email protected] Der Sanitätsdienst errichtet im Ostflügel, EG vor den Katakomben ein Medical Center. Garderobe in den Katakomben: Über die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH wird eine kostenpflichtige Garderobe angeboten. Dies ist die einzige Möglichkeit einer Garderobe in den Katakomben. Während der Betriebszeit der Garderobe entstehen keine Hausmeisterkosten. Das Aufstellen von Garderobenständern in den Katakomben ist nicht zulässig. ⇒ Die kostenpflichtige Garderobe befindet sich vor den Katakomben im Eingangsbereich Ehrenhof -Ost/Medienzentrum ⇒ Es werden von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH 2 Garderobepersonen eingesetzt ⇒ Für die Nutzung der Garderobe wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1,00 ¤ erhoben. ⇒ Ein Hinweisschild wird die Besucher auf die gebührenpflichtige Nutzung der Garderobe aufmerksam machen. ⇒ Bei Veranstaltungen in den Katakomben müssen 2 Sicherheitskräfte den lautlosen Abgang aus dem Ehrenhof der Universität Mannheim bis 1h nach der Veranstaltung begleiten bzw. bis alle Besucher das Universitätsgelände (Ehrenhof) verlassen haben. Auf- und Abbauzeiten für die Katakomben: ⇒ Die Veranstaltungen in den Katakomben finden jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 2.00 Uhr statt. ⇒ Aufbauarbeiten für die Veranstaltungen, die den Lehr- und Lernbetrieb nicht beeinträchtigen, können ganztätig ausgeführt werden. ⇒ Abbau und Abtransporte sind am Veranstaltungsblock B 1 abzuschließen. folgenden Werktag bis 8.30 vor dem ersten Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 7 Gesetzliche Vorschriften Neben den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim unterliegen die Veranstaltungsorte Katakomben und Schneckenhof aufgrund ihres Fassungsvermögens von mehr als 200 Personen, der Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 28.4.2004. Dem Veranstalter ist ein Auszug aus der Versammlungsstättenverordnung übergeben worden. Auf Wusch kann dem Veranstalter ein Auszug aus den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim übergeben werden. Das Anbringen von Werbebannern am denkmalgeschützten Gemäuer ist grundsätzlich untersagt und bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung. 1. Besucherzahl Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für die Katakomben der Universität Mannheim beträgt 600 Personen. 2. Rettungswege Alle gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit von innen zu öffnen sein. Sie dürfen nicht verschlossen werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch Sicherheitspersonal zu sichern. 3. 3. a Brandschutz Die Benutzung von Feuer und offenem Licht ist bei derartigen Veranstaltungen nicht gestattet ist. In den Katakomben besteht Rauchverbot. Die Versammlungsstättenverordnung macht unter anderem in Punkten Dekoration sowie Wandund Deckenverkleidung (§19 sowie § 35) eindeutige Vorschriften. Es dürfen hier ausschließlich nur schwerentflammbare Stoffe nach DIN 1402 verwendet werden. 3. b 4. 4. a 4. b 4. c 4. d 5. 5. b 5. c 5. d Ordnungsdienst Ausgehend von der maximalen Gesamtbesucherzahl wird die Anzahl vom Sicherheitspersonal in den Katakomben auf mindestens 5 Personen festgelegt. Die Sicherheitspersonal haben für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen, insbesondere hat das Ordnungspersonal die Aufgabe vor und nach den Veranstaltungen für ein lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem Campusgelände zu sorgen. Das Sicherheitspersonal ist eindeutig zu kennzeichnen, z. B. durch einheitliche Kleidung oder durch Armbinden. Der Veranstalter hat den Ordnungsdienst bereitzustellen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Sanitätsdienst 5. a Für die Veranstaltungen wird die gesetzlich erforderliche Sanitätsversorgung von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beauftragt. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Sebastian Sohns Kreisverband Ludwigshafen Sternstraße 195 67063 Ludwigshafen Tel.: 0621-63526-60 Fax: 0621-63526-33 E-Mail: [email protected] Der Sanitätsdienst errichtet im Ostflügel, EG vor den Katakomben ein Medical Center. Die Kosten für den Sanitätsdienst sind vom Veranstalter zu tragen. Die konkreten Einsatzmodalitäten sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation rechtzeitig abzustimmen. Hierzu gehört auch eine Information der Rettungsleitstelle. Der Veranstalter hat geeignete Plätze als Sanitätsstützpunkte zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Standorte sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation festzulegen. Die Zu- und Abfahrtswege für die Fahrzeuge des Sanitätsdienstes sind ständig freizuhalten. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 8 6. Verantwortlicher Leiter Für die Durchführung der Veranstaltung ist Name: _______________________________ Straße: _______________________________ Stadt: _______________________________ Mobil: _______________________________ verantwortlich. Der Verantwortliche muss während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein. 7. Immissionen Die Lautstärke der Musik sowie der Lautsprecheranlage ist so einzustellen und zu betreiben, dass die Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm vom 26.08.1998 unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung der Umgebung nicht überschritten werden. Kommt es bei Überschreitungen der oben genannten Immissionsrichtwerte zu Beschwerden aus der Nachbarschaft, so sind die Lärmbelästigungen grundsätzlich als erheblich im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes anzusehen. Die Polizei ist dann befugt, die störenden Aktivitäten zu untersagen bzw. die Veranstaltung abzubrechen. 8. Polizei Der Einsatz des Polizeivollzugsdienstes wird in eigener Zuständigkeit durch das Polizeipräsidium Mannheim geregelt. 9. Außenbereich Der Außenbereich (Zugangswege sowie Grünanlagen) ist unmittelbar nach der Veranstaltung komplett zu reinigen. Ist dies nicht geschehen, wird die Reinigung unmittelbar von der Stadt Mannheim zu Lasten des Veranstalters veranlasst. Bewirtung jeglicher Art ist im Außenbereich untersagt. 10. Auf- und Einbauten Für alle Auf- und Einbauten sind die baurechtlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. 11. Aufsicht Für die Beaufsichtigung der Veranstaltung durch die jeweils zuständigen Stellen hat der Veranstalter den freien Zugang des hierfür erforderlichen Personals sicherzustellen. Weisungen durch den betreuenden Hausmeister sind folge zu leisten. 12. Ess- und Trink- und Kochgeschirr Um Abfall zu vermeiden und Rohstoffe zu sparen sollte ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet werden. Die Benutzung von Einwegbechern ist untersagt. Für die Abgabe von Glasbehältnissen (Flaschen, Gläser, etc.) ist je Behältniss ein Mindestpfand in Höhe von 2,00 ¤ zu erheben. 13. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen Sämtliche erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter bei den jeweils zuständigen Stellen einzuholen (z.B. Gestattung für Bewirtung). Die erforderliche Meldung an die Gema wurde von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beantragt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der jeweilige Mieter bzw. Veranstalter im Sinne des Urheberrechtgesetzes verpflichtet ist, entstehende Gema Gebühren zu entrichten. Die Vermieterin ist berechtigt, der Gema die Daten des Veranstalters zu übermitteln. Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 9 14. Auflagen: Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Räume ganz oder teilweise einem Dritten zu überlassen. Dasselbe gilt für jede sonstige Art der vollständigen oder teilweisen Überlassung von Rechten aus dieser Vereinbarung sowie für die Ausübungsgestattung zu Gunsten eines Dritten. Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH kann von der Vereinbarung jederzeit zurücktreten oder die Vereinbarung fristlos kündigen insbesondere aber, wenn a. b. c. eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung droht oder die Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt, der Veranstalter gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere eine andere als in dieser Vereinbarung vorgesehene Veranstaltung ankündigt oder durchführt. Rücktrittsabsichten des Veranstalters sind der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Überlassungstag schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Mitteilungsversäumnisses behält sich die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH vor, dem Veranstalter 50 (fünfzig) v.H. des vereinbarten Betrages als Entschädigung für anderweitig entgangene Überlassungsoptionen der vereinbarten Räumlichkeiten zu berechnen. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die anlässlich der Überlassung der Räumlichkeiten durch die Veranstaltung oder durch Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Veranstaltung an den landeseigenen Räumen, Gebäuden, Einrichtungen, Grundstücken einschließlich der Zufahrtswege entstehen und ist verpflichtet alle aufgetretenen Schäden unverzüglich der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH zu melden und Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Risiken durch eine Haftpflichtversicherung einschließlich Glasversicherung abzudecken. Der Versicherungsnachweis ist der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bis spätestens 8 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Der Veranstalter hat alle Maßnahmen zu veranlassen, welche die Haftungsfreistellung der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH fördern (Haftungsausschlusserklärung des Veranstalters etc.). Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass der Zweck der Veranstaltung nicht gegen Gesetze verstößt und keine Ziele verfolgt, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen. Die Kaution für die Anmietung der Katakomben beträgt 2.000,00 ¤ und ist spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsdatum auf das Konto Nr. 7496506513 bei der Baden-Württembergischen Bank (BLZ 60050101) unter Angabe des Namens der Fete zu überweisen. Der Kontoinhaber lautet: Universität Mannheim Service und Marketing GmbH. Die Kaution wird mit der Miete und dem Getränkeverbrauch verrechnet. Das ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltungsprotokoll ist innerhalb von 4 Werktagen der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH zukommen zu lassen. Seite 7, Seite 8 und Seite 9 zur Kenntnis genommen: Mannheim, den ______________________ ___________________________________ (Unterschrift verantwortlicher Leiter) Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Checkliste Feten Name der Veranstaltung: _______________________________ Veranstaltungsdatum: _______________________________ Veranstaltungsort: _______________________________ Name des Veranstalters: _______________________________ Ansprechpartner: _______________________________ Straße: _______________________________ Adresse: _______________________________ Mobiltelefon: _______________________________ Emailadresse: _______________________________ Kopie von Personalausweis? Fetenkonzept unterschrieben? Kaution eingegangen? Getränkebestellung erledigt? Veranstaltungsprotokoll erhalten? Getränkeabrechnung erledigt? Endabrechnung erledigt? Seite 10 Universität Mannheim · Service und Marketing GmbH · Event Management Seite 11 Veranstaltungsprotokoll Hausmeister: __________________________________________________________ Mobil: __________________________________________________________ Dienstantritt: __________________________________________________________ Dienstende: __________________________________________________________ Veranstaltung: __________________________________________________________ Veranstalter: __________________________________________________________ Mobil: __________________________________________________________ Datum: __________________________________________________________ Beginn Aufbau: __________________________________________________________ Beginn Veranstaltung: __________________________________________________________ Ende Veranstaltung: __________________________________________________________ Ende Abbau: __________________________________________________________ Art Ja Nein Bemerkung Veranstaltungsort Besenrein Otto-Selz-Straße / Ehrenhof Müllentsorgung Reinigung Equipment Aufräumen Equipment Toilettenanlage Beschädigungen Bestätigung des Fetenablaufs ______________________________ Veranstalter ______________________________ Hausmeister