Veranstaltungskonzept Katakomben

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Veranstaltungskonzept Katakomben
Mannheim, den 6. Juli 2009
Vermieter von den Katakomben ist:
Universität Mannheim Service- und Marketing GmbH
Betty Kübe
L 9, 7
68161 Mannheim
Die Vermietung erfolgt über den Bereich Eventmanagement der Universität Mannheim Service- und
Marketing GmbH. Ansprechpartner hierzu sind:
Christian Weisenburger
Christian Burgahn
Tel: 0621 - 181 1117
Tel: 0621 - 181 1292
Mobil: 0179 – 56 36 787
Mobil: 0179 - 78 05 340
Telefax: 0621 - 181 1142
Telefax: 0621 - 181 1142
L9, 7, 1.OG, Zi. 101
L9, 7, 1.OG, Zi. 101
Email: [email protected]
Email: [email protected]
Der Veranstaltungsort Katakomben unterliegt aufgrund seines Fassungsvermögens von mehr als 200
Personen der Versammlungsstättenverordnung. Folgende Auflagen sind einzuhalten:
⇒ Die Veranstaltung wird von einem Mitarbeiter der Universität Mannheim Service und Marketing
GmbH begleitet.
⇒ Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen müssen
von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik geleitet und durchgeführt werden (Nachweiß).
⇒ Es darf keine Bewirtung vor den Katakomben statt finden.
⇒ In den Katakomben herrscht absolutes Rauchverbot.
⇒ Die gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit zu öffnen sein, dürfen nicht verschlossen
oder versperrt werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch Sicherheitspersonal
zu sichern.
⇒ Die Anzahl vom Sicherheitspersonal in den Katakomben wird auf mindestens 5 Personen
festgelegt.
⇒ Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für die Katakomben beträgt 600 Personen. Der
Druckauftrag über die fälschungssicheren Eintrittskarten ist über die Universität Mannheim
Service und Marketing GmbH abzuwickeln.
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Folgende Kosten (Netto Preise) entstehen bei den Veranstaltungen (Stand 15. Februar 2007):
Kostenart
Katakomben
Miete inkl. Nebenkosten*
Erklärung
¤ 850,00
Aufbau an Wochenenden: 14.00 – 20.00 Uhr
Veranstaltungsdauer: 20.00 – 2.00 Uhr
Abbau: 2.00 – 3.00 Uhr
Sanitätsdienst
¤ 150,00
Reinigung
¤ 130,00
2 Rettungshelfer (RH)
Gema
siehe Tariftabelle GEMA Stand 2009
Insgesamt
¤ 1.130,00 Unsere Preise verstehen sich zzgl. der Kosten
für GEMA und 19% USt.
Kaution
¤ 2.000,00
* Der Mietpreis versteht sich inkl. der Hausmeisterbetreuung für die Veranstaltungsdauer und den
Abbau. Der Hausmeister wird dem Veranstalter ausgehend von der tatsächlichen Beanspruchung seiner
Leistung
(Veranstaltungsprotokoll)
in
Rechnung
gestellt.
Für
jede
weitere
Stunde
werden
Hausmeistergebühren in Höhe von 45,00 ¤/h pro Hausmeister in Rechnung gestellt.
Die Kosten der zu entrichtenden Gebühren für GEMA ist dem beiliegenden Tarifauszug für
Veranstaltungen zu entnehmen:
Größe des
ohne oder
Veranstaltungsraumes
bis zu 1,00
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
¤
1,50 ¤
2,50 ¤
4,00 ¤
6,00 ¤
10,00 ¤
20,00 ¤
10,00 ¤
94,68 137,64
208,44
267,12
318,60
374,64
423,36
in qm
Katakomben (400
qm) mit
42,34
Tonträgerwiedergaben
Die für die Veranstaltungen erforderliche Meldung an die GEMA ist von der Universität Mannheim
Service und Marketing GmbH vorgenommen worden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Höhe des
Eintrittsgeldes bis spätestens 8 Werktage vor der Veranstaltung der Universität Mannheim Service und
Marketing GmbH mitzuteilen.
Eintrittspreis:
Ein Nachweis des erhobenen Eintrittsgeldes (Eintrittskarte) ist vorzulegen.
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Getränke:
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH übernimmt die Abwicklung aller
gastronomischen Aktivitäten an Gertränken wie Bierbedarf (auch alkoholfreie, alkoholreduzierte und
aromatisierte Biere), Biermischgetränken, Malztrunken und Malzmischtrunken und alkoholfreien
Getränken (AfG) wie Coca Cola, Fanta usw. Die Veranstalter verpflichten sich, ihre Getränke auf dem
von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bestimmten Lieferweg (Fa. Getränke-Stahl)
zu beziehen.
Bestellung:
Die Getränke müssen spätestens 1 Woche vor der Fete schriftlich oder per Email bei [email protected] bestellt werden. Für den Schneckenhof wird empfohlen, die Ware am Vortag der
Veranstaltung anliefern zu lassen, damit sie am Veranstaltungstag ausreichend gekühlt ist.
Anlieferung/Abholung:
Waren- und Equipmentanlieferungen oder -abholungen müssen bis spätestens 8.30 Uhr morgens
abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung oder Abholung ab 15.30 Uhr möglich. Die
Ware wird von dem Lieferanten in die Katakomben geliefert, von den einzelnen Veranstaltern
entgegengenommen und am Morgen nach der Veranstaltung wieder an den Lieferanten übergeben
(Uhrzeit beachten).
Gastronomie-Equipment:
Den Veranstaltern steht folgendes Gastronomie-Equipment kostenfrei zur Verfügung:
⇒ 6 Riffelblechtheken
⇒ 4 fahrbare Riffelblechkühltruhen
⇒ 4 Glastürkühlschränke
⇒ 15 Bierzeltgarnituren
⇒ 2 Spülwannen
Das Gastronomie-Equipment wird nach der Veranstaltung gereinigt an dem dafür vorgesehenen
Standort im Schneckenhof eingelagert. Weiteres kostenpflichtiges Gastronomie-Equipment kann bei der
Firma Getränke Stahl gemäß beigefügter Liste bestellt werden.
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Ansprechpartner:
Ansprechpartner am Abend der Veranstaltung ist:
Name:
Name:
Vorname:
Vorname:
Straße:
Straße:
PLZ + Ort:
PLZ + Ort:
Mobil:
Mobil:
Email:
Email:
Die Ansprechpartner müssen während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein.
Tätigkeiten Veranstalter:
⇒ Das Konzept der Fete (Art der Veranstaltung / Eintrittspreise / Besonderheiten) muss vorab den
Ansprechpartnern der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH mitgeteilt werden
(All you can drink- oder Schaumparty-Veranstaltungen werden nicht genehmigt).
⇒ Organisation der Abendkasse.
⇒ Organisation von Wechselgeld.
⇒ Der Ein- und Ausgangsbereich und die Notausgänge werden während der Veranstaltung
ständig vom Veranstalter beaufsichtigt.
⇒ Kartenkontrolle bzw. Ausgabe von Auslasskarten müssen vom Veranstalter getätigt werden.
⇒ Standaufbau bzw. Standabbau.
⇒ Auf-, Abbau und Reinigung von Equipment.
⇒ Reinigung vom Veranstaltungsgelände. Bei mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit
der Reinigung beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Katakomben und
seine angrenzende Bereiche sind besenrein zu hinterlassen.
Tätigkeiten Hausmeister:
Der Hausmeister ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften
verantwortlich. Er gewährleistet die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und
Veranstalter. Der Hausmeister ist weisungsbefugt und zur Einstellung der Veranstaltung
verpflichtet, wenn die für die Sicherheit notwendigen Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen
nicht betriebsfähig sind oder wenn Vorschriften nicht eingehalten werden. Hausmeister,
Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und Veranstalter treffen sich um 19.15 Uhr im Haupteingang
Katakomben/Ehrenhof. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung wird die Einhaltung der Vorschriften
überprüft, danach wird die Veranstaltung vom Hausmeister zur Durchführung frei gegeben.
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Der Hausmeister steht für folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
⇒ Ansprechpartner Vorort bei Problemen (Strom, Wasser)
⇒ Bereitstellung Kehrbesen und Kehrschaufel
⇒ Kontrolle Abfallbeseitigung und Entsorgung
⇒ Kontrolle der Toilettenanlage nach der Veranstaltung
⇒ Kontrolle Equipment (geputzt und unbeschädigt)
⇒ Kontrolle auf die Entfernung von Deko-Elementen / Preis- bzw. Hinweisschilder
⇒ Kontrolle Reinigung vom Veranstaltungsgelände, insbesondere die Reinigung vor dem
Eingangsbereich Ehrenhof. Bei mangelhafter Reinigung wird eine Fremdfirma mit der Reinigung
beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Katakomben und die angrenzenden
Bereiche sind besenrein zu hinterlassen.
⇒ Ausfüllen Veranstaltungsprotokoll (Anhang: Veranstaltungsprotokoll)
Tätigkeiten Ton – und Lichttechnik:
⇒ Auf- und Abbauten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen müssen
von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik geleitet und durchgeführt werden (Nachweiß).
⇒ Bereitstellung und Verlegung der Stromkabel für Licht- und Tontechnik
⇒ Die Anlieferung für die Tontechnik erfolgt über den Ehrenhof, das Parken von Fahrzeugen im
Ehrenhof ist unzulässig.
Tätigkeiten Sicherheitsdienst:
Der Sicherheitsdienst gewährleistet folgende Dienstleistungen:
⇒ Ordnungs- und Einlasskontrolle mit 5 Personen.
⇒ Die Sicherung der Notausgänge ist ständig zu gewährleisten.
⇒ Das Sicherheitspersonal hat für einen lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem
Campusgelände zu sorgen.
⇒ Nach der Veranstaltung müssen 2 Sicherheitskräfte den lautlosen Abgang aus dem Ehrenhof
der Universität Mannheim bis 1h nach Ende der Veranstaltung sicher zu stellen bzw. bis alle
Besucher das Universitätsgelände (Ehrenhof) verlassen haben.
⇒ Auf- und Abbau der mobilen Absperrgitter vor dem Einlassbereich Haupteingang.
⇒ Einlasskontrolle.
⇒ Auslasskontrolle.
⇒ Besenreines Hinterlassen Ihres Arbeitsplatzes.
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Tätigkeiten Sanitätsdienst:
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH hat die Johanniter mit der Bereitstellung der
gesetzlich erforderlichen Sanitätsversorgung beauftragt.
Kontakt:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Sebastian Sohns
Kreisverband Ludwigshafen
Sternstraße 195
67063 Ludwigshafen
Tel.: 0621-63526-60
Fax: 0621-63526-33
E-Mail: [email protected]
Der Sanitätsdienst errichtet im Ostflügel, EG vor den Katakomben ein Medical Center.
Garderobe in den Katakomben:
Über die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH wird eine kostenpflichtige Garderobe
angeboten. Dies ist die einzige Möglichkeit einer Garderobe in den Katakomben. Während der
Betriebszeit der Garderobe entstehen keine Hausmeisterkosten. Das Aufstellen von Garderobenständern
in den Katakomben ist nicht zulässig.
⇒ Die kostenpflichtige Garderobe befindet sich vor den Katakomben im Eingangsbereich Ehrenhof
-Ost/Medienzentrum
⇒ Es werden von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH 2 Garderobepersonen
eingesetzt
⇒ Für die Nutzung der Garderobe wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1,00 ¤ erhoben.
⇒ Ein Hinweisschild wird die Besucher auf die gebührenpflichtige Nutzung der Garderobe
aufmerksam machen.
⇒ Bei Veranstaltungen in den Katakomben müssen 2 Sicherheitskräfte den lautlosen Abgang aus
dem Ehrenhof der Universität Mannheim bis 1h nach der Veranstaltung begleiten bzw. bis alle
Besucher das Universitätsgelände (Ehrenhof) verlassen haben.
Auf- und Abbauzeiten für die Katakomben:
⇒ Die Veranstaltungen in den Katakomben finden jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 2.00
Uhr statt.
⇒ Aufbauarbeiten für die Veranstaltungen, die den Lehr- und Lernbetrieb nicht beeinträchtigen,
können ganztätig ausgeführt werden.
⇒ Abbau
und
Abtransporte
sind
am
Veranstaltungsblock B 1 abzuschließen.
folgenden
Werktag
bis
8.30
vor
dem
ersten
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Gesetzliche Vorschriften
Neben den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim unterliegen die Veranstaltungsorte Katakomben
und Schneckenhof aufgrund ihres Fassungsvermögens von mehr als 200 Personen, der
Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 28.4.2004. Dem Veranstalter
ist ein Auszug aus der Versammlungsstättenverordnung übergeben worden. Auf Wusch kann dem
Veranstalter ein Auszug aus den Hörsaalrichtlinien der Universität Mannheim übergeben werden.
Das Anbringen von Werbebannern am denkmalgeschützten Gemäuer ist grundsätzlich untersagt und
bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung.
1.
Besucherzahl
Die maximal zulässige Gesamtbesucherzahl für die Katakomben der Universität Mannheim
beträgt 600 Personen.
2.
Rettungswege
Alle gekennzeichneten Notausgänge müssen jederzeit von innen zu öffnen sein. Sie dürfen
nicht verschlossen werden und sind während der Veranstaltung unbedingt durch
Sicherheitspersonal zu sichern.
3.
3. a
Brandschutz
Die Benutzung von Feuer und offenem Licht ist bei derartigen Veranstaltungen nicht gestattet
ist. In den Katakomben besteht Rauchverbot.
Die Versammlungsstättenverordnung macht unter anderem in Punkten Dekoration sowie Wandund Deckenverkleidung (§19 sowie § 35) eindeutige Vorschriften. Es dürfen hier ausschließlich
nur schwerentflammbare Stoffe nach DIN 1402 verwendet werden.
3. b
4.
4. a
4. b
4. c
4. d
5.
5. b
5. c
5. d
Ordnungsdienst
Ausgehend von der maximalen Gesamtbesucherzahl wird die Anzahl vom Sicherheitspersonal in
den Katakomben auf mindestens 5 Personen festgelegt.
Die Sicherheitspersonal haben für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen,
insbesondere hat das Ordnungspersonal die Aufgabe vor und nach den Veranstaltungen für ein
lautlosen Zu- und Abgang der Besucher auf dem Campusgelände zu sorgen.
Das Sicherheitspersonal ist eindeutig zu kennzeichnen, z. B. durch einheitliche Kleidung oder
durch Armbinden.
Der Veranstalter hat den Ordnungsdienst bereitzustellen und die Kosten hierfür zu übernehmen.
Sanitätsdienst
5. a
Für die Veranstaltungen wird die gesetzlich erforderliche Sanitätsversorgung von der
Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beauftragt.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Sebastian Sohns
Kreisverband Ludwigshafen
Sternstraße 195
67063 Ludwigshafen
Tel.: 0621-63526-60
Fax: 0621-63526-33
E-Mail: [email protected]
Der Sanitätsdienst errichtet im Ostflügel, EG vor den Katakomben ein Medical Center. Die
Kosten für den Sanitätsdienst sind vom Veranstalter zu tragen.
Die konkreten Einsatzmodalitäten sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation rechtzeitig
abzustimmen. Hierzu gehört auch eine Information der Rettungsleitstelle.
Der Veranstalter hat geeignete Plätze als Sanitätsstützpunkte zur Verfügung zu stellen. Die
einzelnen Standorte sind mit der beauftragten Sanitätsorganisation festzulegen.
Die Zu- und Abfahrtswege für die Fahrzeuge des Sanitätsdienstes sind ständig freizuhalten.
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6.
Verantwortlicher Leiter
Für die Durchführung der Veranstaltung ist
Name: _______________________________
Straße: _______________________________
Stadt: _______________________________
Mobil: _______________________________
verantwortlich. Der Verantwortliche muss während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein.
7. Immissionen
Die Lautstärke der Musik sowie der Lautsprecheranlage ist so einzustellen und zu betreiben, dass die
Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm vom 26.08.1998 unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung der Umgebung nicht überschritten werden.
Kommt es bei Überschreitungen der oben genannten Immissionsrichtwerte zu Beschwerden aus der
Nachbarschaft, so sind die Lärmbelästigungen grundsätzlich als erheblich im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes anzusehen. Die Polizei ist dann befugt, die störenden Aktivitäten zu
untersagen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.
8. Polizei
Der Einsatz des Polizeivollzugsdienstes wird in eigener Zuständigkeit durch das Polizeipräsidium
Mannheim geregelt.
9. Außenbereich
Der Außenbereich (Zugangswege sowie Grünanlagen) ist unmittelbar nach der Veranstaltung komplett
zu reinigen. Ist dies nicht geschehen, wird die Reinigung unmittelbar von der Stadt Mannheim zu
Lasten des Veranstalters veranlasst. Bewirtung jeglicher Art ist im Außenbereich untersagt.
10. Auf- und Einbauten
Für alle Auf- und Einbauten sind die baurechtlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten.
11. Aufsicht
Für die Beaufsichtigung der Veranstaltung durch die jeweils zuständigen Stellen hat der Veranstalter
den freien Zugang des hierfür erforderlichen Personals sicherzustellen. Weisungen durch den
betreuenden Hausmeister sind folge zu leisten.
12. Ess- und Trink- und Kochgeschirr
Um Abfall zu vermeiden und Rohstoffe zu sparen sollte ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet
werden. Die Benutzung von Einwegbechern ist untersagt. Für die Abgabe von Glasbehältnissen
(Flaschen, Gläser, etc.) ist je Behältniss ein Mindestpfand in Höhe von 2,00 ¤ zu erheben.
13. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen
Sämtliche erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter bei den jeweils
zuständigen Stellen einzuholen (z.B. Gestattung für Bewirtung). Die erforderliche Meldung an die Gema
wurde von der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH beantragt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der jeweilige Mieter bzw. Veranstalter im Sinne des
Urheberrechtgesetzes verpflichtet ist, entstehende Gema Gebühren zu entrichten. Die Vermieterin ist
berechtigt, der Gema die Daten des Veranstalters zu übermitteln.
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14. Auflagen:
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Räume ganz oder teilweise einem Dritten zu überlassen.
Dasselbe gilt für jede sonstige Art der vollständigen oder teilweisen Überlassung von Rechten aus dieser
Vereinbarung sowie für die Ausübungsgestattung zu Gunsten eines Dritten.
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH kann von der Vereinbarung jederzeit
zurücktreten oder die Vereinbarung fristlos kündigen insbesondere aber, wenn
a.
b.
c.
eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung droht oder die Veranstaltung gegen geltendes
Recht verstößt,
der Veranstalter gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere eine andere
als in dieser Vereinbarung vorgesehene Veranstaltung ankündigt oder durchführt.
Rücktrittsabsichten des Veranstalters sind der Universität Mannheim Service und Marketing
GmbH bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Überlassungstag schriftlich mitzuteilen. Im Falle
des Mitteilungsversäumnisses behält sich die Universität Mannheim Service und Marketing
GmbH vor, dem Veranstalter 50 (fünfzig) v.H. des vereinbarten Betrages als Entschädigung für
anderweitig entgangene Überlassungsoptionen der vereinbarten Räumlichkeiten zu berechnen.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die anlässlich der Überlassung der Räumlichkeiten durch die
Veranstaltung oder durch Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Veranstaltung an den landeseigenen
Räumen, Gebäuden, Einrichtungen, Grundstücken einschließlich der Zufahrtswege entstehen und ist
verpflichtet alle aufgetretenen Schäden unverzüglich der Universität Mannheim Service und Marketing
GmbH zu melden und Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Risiken durch eine Haftpflichtversicherung einschließlich
Glasversicherung abzudecken. Der Versicherungsnachweis ist der Universität Mannheim Service und
Marketing GmbH bis spätestens 8 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Der Veranstalter hat alle Maßnahmen zu veranlassen, welche die Haftungsfreistellung der Universität
Mannheim Service und Marketing GmbH fördern (Haftungsausschlusserklärung des Veranstalters etc.).
Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass der Zweck der Veranstaltung nicht gegen Gesetze verstößt
und keine Ziele verfolgt, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland zuwiderlaufen.
Die Kaution für die Anmietung der Katakomben beträgt 2.000,00 ¤ und ist spätestens 8 Werktage vor
Veranstaltungsdatum auf das Konto Nr. 7496506513 bei der Baden-Württembergischen Bank
(BLZ 60050101) unter Angabe des Namens der Fete zu überweisen. Der Kontoinhaber lautet:
Universität Mannheim Service und Marketing GmbH. Die Kaution wird mit der Miete und dem
Getränkeverbrauch verrechnet.
Das ausgefüllte und unterschriebene Veranstaltungsprotokoll ist innerhalb von 4 Werktagen der
Universität Mannheim Service und Marketing GmbH zukommen zu lassen.
Seite 7, Seite 8 und Seite 9 zur Kenntnis genommen:
Mannheim, den ______________________
___________________________________
(Unterschrift verantwortlicher Leiter)
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Checkliste Feten
Name der Veranstaltung:
_______________________________
Veranstaltungsdatum:
_______________________________
Veranstaltungsort:
_______________________________
Name des Veranstalters:
_______________________________
Ansprechpartner:
_______________________________
Straße:
_______________________________
Adresse:
_______________________________
Mobiltelefon:
_______________________________
Emailadresse:
_______________________________
Kopie von Personalausweis?
Fetenkonzept unterschrieben?
Kaution eingegangen?
Getränkebestellung erledigt?
Veranstaltungsprotokoll erhalten?
Getränkeabrechnung erledigt?
Endabrechnung erledigt?
Seite 10
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Seite 11
Veranstaltungsprotokoll
Hausmeister:
__________________________________________________________
Mobil:
__________________________________________________________
Dienstantritt:
__________________________________________________________
Dienstende:
__________________________________________________________
Veranstaltung:
__________________________________________________________
Veranstalter:
__________________________________________________________
Mobil:
__________________________________________________________
Datum:
__________________________________________________________
Beginn Aufbau:
__________________________________________________________
Beginn Veranstaltung: __________________________________________________________
Ende Veranstaltung:
__________________________________________________________
Ende Abbau:
__________________________________________________________
Art
Ja
Nein
Bemerkung
Veranstaltungsort Besenrein
Otto-Selz-Straße / Ehrenhof
Müllentsorgung
Reinigung Equipment
Aufräumen Equipment
Toilettenanlage
Beschädigungen
Bestätigung des Fetenablaufs
______________________________
Veranstalter
______________________________
Hausmeister
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