Abwärme von der Biogasanlage – Der Wärmeliefervertrag als Basis

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Abwärme von der Biogasanlage
– Der Wärmeliefervertrag als Basis der
guten Zusammenarbeit
18.11.10, Erfurt
Robert Wagner
09421/960-350
ZVG Strategische Zusammenarbeit Energieversorgung
Kompetenzzentrum
p
für Nachwachsende Rohstoffe
Technologie- und
Förderzentrum
Forschung und Lehre
in den Bereichen
¾ Technologie Biogener Rohstoffe
¾ Chemie & Molekularbiologie
Nachwachsender Rohstoffe
¾ Pflanzenphysiologie
¾ Biogene Werkstoffe
¾ Energietechnik & Maschinenbau
¾ Biogastechnologie
¾ Geothermie
¾ Marketing & Management
Nachwachsender Rohstoffe
¾ Betriebswirtschaftslehre
Nachwachsender Rohstoffe
Träger: Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Angewandte Forschung bei
¾ Energie- und Rohstoffpflanzen
¾ Biogenen Festbrennstoffen
¾ Biogenen Kraft-, Schmier- und
Verfahrensstoffen
Förderung von Projekten
¾ Energie aus Biomasse:
Biomasseheizwerke
¾ Forschung, Entwicklung und
Demonstration
Wissenstransfer
¾ Seminare, Beratung, Internet
C.A.R.M.E.N.
Koordinationseinrichtung für
Nachwachsende Rohstoffe
¾ Beratung und Koordinierung im
Bereich Nachwachsende
Rohstoffe
¾ Begutachtung, Betreuung und
Evaluierung einschlägiger
Projekte
¾ Öffentlichkeitsarbeit
¾ Technologie- und
Informationstransfer
¾ Qualitätsmanagement
Holzheizwerke (QM)
Schulungs- und Ausstellungszentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Träger: Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
Entwicklung landwirtschaftlicher
Biogasanlagen
g
g
in Deutschland
Monitoring zur Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf die Entwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse. Zwischenbericht März
2010. http://www.dbfz.de/web/fileadmin/user_upload/Userupload_Neu/3330002_Stromerzeugung_aus_Biomasse_3_Zwischenbericht_Kapitel_15_fuer_Veroeffentlichung_final.pdf
Von der Biogasanlage in den
Gartenbaubetrieb
Beheizung Gewächshaus mit Abwärme
aus BHKW
700 kW
Überschusswärme – „vernichten“
600 kW
500 kW
400 kW
300 kW
200 kW
100 kW
0 kW
0h
1.005 h
2.265 h
3.259 h
4.241 h
5.166 h
6.564 h
7.766 h
350 kWel/ 570 kWth
350 kWel/ 570 kWth-netto
Zierpflanzen Gewächshaus-Wochenmittelwerte (Spitzenlast 1 MW)
Distanz zur Biogasanlage
g
g
Trassenbelegung
= Nutzen / Aufwand
= Wärmeverkauf / einfache Trassenlänge
E
Empfehlungen:
f hl
• Biomasseheizwerke: > 1,5 MWh/m/a
• bei Biogas ggf
ggf. Abstriche
• KfW-Förderung: > 500 kWh/m/a
• Beispiel: 840.000
840 000 kWh/a für Gewächshaus:
• (840.000 kWh/a) / (500 kWh/m/a) < 1.680 m
Vorzüglichkeit Biogasleitung
•sehr lange
g Trassen, > 1 km
•nahezu gesamte
Überschusswärme
vermarktbar
•„kostenneutrale“
„kostenneutrale Beheizung
Fermenter
• wenn alternativ Thermoöl
Thermoölbzw. Dampfleitung (=> hohe
Temperaturen) notwendig
wäre
Biomethananlagen
http://www.biogaspartner.de/index.php?id=10104; 17.11.10
Wärmeliefervertrag
www.biogas-forum-bayern.de
Wärmeliefervertrag
Die Lieferung von Wärme sollte durch einen
Wärmeliefervertrag zwischen den Kunden und dem
Betreiber der Biogasanlage geregelt werden. Diese
Vorschläge für Passagen eines Wärmeliefervertrages
basieren auf
a f Erfahrungen
Erfahr ngen von
on C.A.R.M.E.N.
C A R M E N e.V.
e V aus
a s dem
Bereich Biomasseheizwerke. Dies ist ein allgemeiner
Mustervertrag, der eine Einzelberatung nicht ersetzen
kann Bei der endgültigen Vertragsgestaltung empfiehlt
kann.
der Autor die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes. Unter
anderem sollte dieser über die Rechte und Pflichten
aufklären, die aus diesem Vertrag, den Technischen
Anschlussbedingungen (TAB) in Verbindung mit dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für den Kunden bzw.
Betreiber resultieren. Für Konsequenzen, die sich aus der
Übernahme von vorgeschlagenen Passagen in einen
Vertrag
ergeben,
übernimmt
der
Autor
keine
Gewährleistung.
Wärmeliefervertrag
wesentliche
li h Inhalte
h l
•Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand
•Anschlussanlage und Eigentumsverhältnisse
•Bau- und Hausanschlusskostenzuschuss
•Verbrauchserfassung
•Preise und Abrechnungen
•Zutrittsrecht
•Vertragsdauer und Kündigung
•Haftung
H ft
bei
b i Versorgungsstörung
V
tö
•Preisgleitklausen
Wärmeliefervertrag
Preisindizes
i i di
Preisindizes sollen sicherstellen, dass
g auch künftig
g den
der Gläubiger
Betrag erhält, der wertmäßig der
ursprünglich
p
g
festgelegten
g
g
Geldsumme entspricht.
Wärmeliefervertrag
Preisindizes
i i di
• orientieren sich an tatsächlicher
Struktur der Wärmeerzeugung
und
• berücksichtigen angemessen die
jeweiligen Verhältnisse auf dem
Wä
Wärmemarkt
kt
Wärmeliefervertrag
Preisindizes
i i di
- Vorschlag
hl
Pneu = Paltlt * (a * Sneu/Saltlt + b * Lneu/Laltlt + c * Hneu/Haltlt + d Mneu/Maltlt )
Pneu
Palt
neuer Preis
alter Preis
S: Substrate
L: Löhne
H: Heizöl
M: Maschinenbauerzeugnisse
a+b+c+d=1,0
Spitzen-, Reservelastabdeckung
„Überschussverkauf
Überschussverkauf“
Übergabestation
Wärmekunde 1
Fossilkessel
Biomasseanlage
Übergabestation
Wärmekunde 2
Fossilkessel
Übergabestation
Wärmekunde 3
Fossil
Fossilkessel
Spitzen-, Reservelastabdeckung
„Vollversorgung
Vollversorgung“
Übergabestation
Wärmekunde 1
Biomasseanlage
Übergabestation
Wärmekunde 2
Übergabestation
Wärmekunde 3
SpitzenReservelastkessel
(fossil,
Biogas...)
Puffer
Spitzen-, Reservelastabdeckung
„Betreibergesellschaft
g
bzw. Contractor“
Übergabestation
Wärmekunde 1
Biomasseanlage
SpitzenReservelastkessel
(fossil,
(fossil
Biogas...)
Puffer
ff
Übergabestation
Wärmekunde 2
Übergabestation
Wärmekunde 3
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit !
C.A.R.M.E.N. e.V., Schulgasse 18, 94315 Straubing
Tel : +49 (0)9421
Tel.:
(0)9421-960-300,
960 300 Fax: +49 (0)9421
(0)9421-960-333
960 333
[email protected], www.carmen-ev.de
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