Versorgungsforschung für demenziell erkrankte Menschen

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Symposium „Versorgungsforschung für demenziell erkrankte Menschen”
Versorgungsforschung
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Health Services Research for People with Dementia
Symposium – Bonn 11.-12. Dezember 2008 (World Conference Center Bonn)
Symposium S-7: ETHISCHE PROBLEME IN FORSCHUNG UND VERSORGUNG BEI
DEMENZERKRANKUNGEN
Empfehlungen des Europarats zum Schutz von Menschenrechten
und Würde bei demenziell erkrankten Menschen
Abstract (aus Abstractheft):
Der Beitrag geht von den Empfehlungen des Europarats zum Umgang mit Personen mit psychischen Störungen
aus. Er erläutert deren ethische Hintergründe und ordnet die Empfehlungen in den Gesamtrahmen der
Europaratspolitik zum Schutze der Menschenrechte und der Würde des Einzelnen im Bereich der Biomedizin ein.
Es wird untersucht, welche Relevanz diese Empfehlungen für den Umgang mit demenziell erkrankten Menschen
haben. Ausgehend von diesen Überlegungen wird gefragt, welche ethischen Gesichtspunkte leitend sind, um diesen
rechtlichen Rahmen in eine gesellschaftliche und medizinische Praxis zu überführen. Angeknüpft wird dabei an den
Begriff der Autonomie bei Onora O’Neill
O Neill und an Überlegungen zur Willensbildung und -äußerung
äußerung bei Guy
Widdershoven.
----------------Michael Fuchs, Dr., Institut für Wissenschaft und Ethik e.V., Universität Bonn, 53113 Bonn
E mail: fuchs@iwe
E-mail:
[email protected]
uni bonn de
Symposium
Symposium „Versorgungsforschung
„Versorgungsforschung für
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erkrankte Menschen”
Menschen”
S-7
Ethische Probleme in Forschung
g und
Versorgung bei Demenzerkrankungen
Empfehlung des Europarats
zum Schutz
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Menschenrechten und Würde bei
demenziell erkrankten Menschen
Dr. phil. Michael Fuchs, Bonn
Symposium „Versorgungsforschung für demenziell erkrankte Menschen”
Gliederung
1.
Einordnung der Empfehlungen in die Europaratspolitik zum Schutz der Menschenrechte und der
Würde des Einzelnen im Bereich der Biomedizin
2.
Grundprinzipien der Empfehlung
3.
Bedeutung der Empfehlung für den Umgang mit
demenziell erkrankten Personen
4.
Ethische Perspektiven für eine der Empfehlung
gemäße gesellschaftliche und medizinische Praxis
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1. Europaratspolitik
2004 Empfehlung zum Schutz der Menschenrechte und
der Würde von Personen mit psychischer Störung
1997 Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und
der Menschenwürde im Hinblick auf Anwendungen
von Biologie und Medizin: Übereinkommen über
Menschenrechte und Biomedizin
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1. Europaratspolitik
Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
Artikel 1 Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens schützen die
Würde und die Integrität aller menschlichen Lebewesen und
gewährleisten ohne Diskriminierung die Wahrung seiner Integrität
sowie
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sonstigen
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Grundrechte
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Grundfreiheiten
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auf die Anwendung von Biologie und Medizin
Artikel 2 Das Interesse und das Wohl des menschlichen
Lebewesens haben Vorrang gegenüber dem bloßen Interesse der
Gesellschaft oder der Wissenschaft.
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1. Europaratspolitik
Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
1998 Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von
menschlichen Lebewesen
2002 Zusatzprotokoll über die Transplantation von
Organen und Geweben menschlichen Ursprungs
2005 Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung
2008 Zusatzprotokoll über genetische Testung zu
Gesundheitszwecken
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2. Grundprinzipien
1.
Prinzip der Nichtdiskriminierung
2.
Prinzip der geringsten Beschränkung
3.
Prinzip der Beachtung professioneller Standards
4.
Prinzip der Trennung unfreiwilliger Unterbringung und
unfreiwilliger Behandlung
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2. Grundprinzipien
Prinzip der Nichtdiskriminierung
Artikel 3.1 Jede Form von Diskriminierung wegen einer psychischen
Störung soll verboten sein.
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2. Grundprinzipien
Prinzip der geringsten Beschränkung
Artikel 8 Personen mit psychischer Störung sollen das Recht auf
Versorgung in einem Umfeld - soweit verfügbar - haben, das so wenige
Beschränkungen
esc ä u ge wie
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aufweist,
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und
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eine
e Behandlung,
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die
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so wenige Beschränkungen und Eingriffe wie möglich aufweist; ihre
gesundheitlichen Belange und die Sicherheitsinteressen Dritter sind
dabei zu berücksichtigen
berücksichtigen.
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2. Grundprinzipien
Prinzip der Beachtung professioneller Standards
Artikel 11,2 Das Fachpersonal soll insbesondere zu Folgendem in
geeigneter
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Form geschult
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i. Schutz der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von
Personen mit psychischer Störung;
ii. Verstehen, Vermeidung und Umgang mit Gewalt;
iii. Maßnahmen, durch die Einschränkungen der körperlichen
Bewegungsfreiheit oder Isolierung vermieden werden können;
iv. die begrenzten Umstände, in denen - unter Abwägung des Nutzens und der
Risiken - verschiedene Maßnahmen der Einschränkung der körperlichen
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Bewegungsfreiheit
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der IIsolierung
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gerechtfertigt
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können, sowie
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die
korrekte Anwendung dieser Maßnahmen.
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2. Grundprinzipien
Prinzip der Trennung unfreiwilliger Unterbringung und
unfreiwilliger Behandlung
Artikel 20,1 Die Entscheidung über eine unfreiwillige Unterbringung
einer Person soll von einem Gericht oder einer anderen zuständigen
Stelle g
getroffen werden. Das Gericht oder die andere zuständige
g Stelle
soll:
i. die Meinung der betroffenen Person in Betracht ziehen;
iiii. di
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Entscheidung
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Rechtsordnung
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Verfahren
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nach Maßgabe des Grundsatzes treffen, dass die Person gesehen und
angehört werden soll.
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2. Grundprinzipien
Prinzip der Trennung unfreiwilliger Unterbringung und
unfreiwilliger Behandlung (Forts.)
Artikel 20,2
, Die Entscheidung
g über eine unfreiwillige
g Behandlung
g einer Person
soll von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle getroffen werden.
Das Gericht oder die andere zuständige Stelle soll:
i die Meinung der betroffenen Person in Betracht ziehen;
i.
ii. die Entscheidung in dem von der Rechtsordnung vorgesehenen Verfahren nach
Maßgabe des Grundsatzes treffen, dass die Person gesehen und angehört werden
soll.
soll
Die Rechtsordnung kann vorsehen, dass, wenn eine Person unfreiwillig untergebracht ist, die Entscheidung über die unfreiwillige Behandlung von einem Arzt
getroffen werden kann
kann, der über erforderliches Fachwissen und Erfahrung verfügt
verfügt,
nachdem die betroffene Person untersucht und ihre Meinung in Betracht gezogen
worden ist.
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3. Demenzbezug
Explanatory Memorandum
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Demenz als psychische Störung insbesondere des hohen Alters
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Aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen und der eingeschränkten
Einwilligungsfähigkeit gelten demenziell erkrankte Menschen als
besonders
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de s schutzwürdige
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ü d ge Personen
e so e mit psychischer
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Störung
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Hinweis auf „institutionelle Einschränkungen“, denen DemenzPatienten unterliegen können
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Langfristige Schutznotwendigkeit wirtschaftlicher und finanzieller
Interessen
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Problematik des „informed
informed consent“
Pablo Picasso, Ciencia y Caridad (1897)
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4. Ethische Perspektiven
Onora O'Neill
„Es wird immer gesagt, mit dem Informed Consent solle die Autonomie des
Patienten geschützt werden.
werden [...]
[ ] Die Pflicht derjenigen,
derjenigen die ihn behandeln
behandeln, ist
doch, den Patienten, der schwach und verletzlich ist, weder zu zwingen noch zu
täuschen. Für diese beiden Ziele ist die informierte Einwilligung ziemlich nützlich;
mehr ist es aber nicht
nicht.“
Guy Widdershoven
„If one stresses the importance of social and material practices of care, a different
conception of autonomy emerges. The emphasis is not on individual decisions
between clear
clear-cut
cut alternatives,
alternatives but on joint processes of meaning
meaning-making
making in
ambiguous situations.“
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Dank
Marie Göbel
Dr. Ulrich Feeser-Lichterfeld
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Forschungsgegenstände der Ethik
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Umgang mit (gen-)diagnostischem Demenz-Befund
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Forschung an begrenzt bzw. nicht einwilligungsfähigen Patienten
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R ll und
Rolle
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Reichweite
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Patientenverfügungen
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fü
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Technische Assistenz- und Kontrollsysteme
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Allokationsproblematik
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Ethik und Ethos intergenerationeller Solidarität
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Demenz als Prüfstein normativer Entwürfe „erfolgreichen
erfolgreichen“ und
„gelingenden“ Alterns
ƒ
Parallelen und Differenzen von Alter und Krankheit
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