Inhalt Zahlungssicherheit in der EU................................................................................................... Seite 1 Interaktiv UND international..................................................................................................... Seite 2 Factoring im Auslandsgeschäft ............................................................................................... Seite 2 Spickzettel Auslandszahlungsverkehr ................................................................................... Seite 3 Save the Date - save the Queen!............................................................................................... Seite 4 Sanktionsklauseln bei Export-Akkreditiven ........................................................................... Seite 4 Zahlungssicherheit in der EU Nachdem wir uns in den letzten Ausgaben des info|ausland um ASEAN-Region, Iran, Afrika und Co. gekümmert haben, werfen wir heute einen Blick auf den wohl interessantesten Zielmarkt unserer mittelständischen Kunden. Gemeint ist natürlich die Europäische Union. Auch wenn China sich im vergangenen Jahr erstmals zum wichtigsten Handelspartner Deutschlands entwickelt hat, ist Frankreich mit Platz zwei nach wie vor sehr bedeutend. Daher lohnt es sich, die Forderungslaufzeiten hier mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit ausländischen Abnehmern werden längere Zahlungsziele als mit deutschen Kunden vereinbart. Dies ist allgemein bekannt und wird häufig im Vertrieb als Wettbewerbsvorteil wahrgenommen. Zu den ohnehin schon längeren Zahlungszielen kommen jedoch oft deutliche Zahlungsverzüge. Diese werden offensichtlich von den exportierenden Unternehmen toleriert und halten viele „Hidden Champions“ davon ab, Auslandsgeschäft zu betreiben. Quelle: Intrum Justitia, European Payment Index 2014 Die Frage, welches die größten Risiken und Hemmnisse im Exportgeschäft sind, wird am häufigsten mit „Zahlungsausfall“ und der „langen Außenstandsdauer“ beantwortet. Quelle: Creditreform, Umfrage - Länder- und Exportrisiken in Europa Ihr Kundenberater Internationale Geschäfte der Sparkasse zeigt Ihnen gerne Absicherungsund Finanzierungslösungen für Ihr Unternehmen auf. Risiken reduzieren... Liquidität verbessern... - mit der Sparkasse Bielefeld Seite 1/4 Interaktiv UND international Am Freitag, 31. März, findet die 2. Online Marketing Konferenz Bielefeld statt. Aktuellste Themen der Online-Branche werden in lehrreichen Workshops und spannenden Vorträgen präsentiert. Die ganztägige Konferenz in der Stadthalle Bielefeld bietet sowohl für Neueinsteiger im Online Marketing als auch für erfahrene Marketingexperten eine große Auswahl an Inhalten. Die Sparkasse präsentieren: Bielefeld wird folgende Innovationen „Unterschriftenmappe“-App, mit der Sie EBICS-Zahlungsfreigaben unabhängig von Ort und Zeit sicher und mobil über eine verteilte Unterschrift durchführen können. App „S-weltweit“, den smarten Begleiter für das internationale Geschäft, mit dem Sie Zugriff auf aktuelle Informationen und einen direkten Draht zu Ihrem Fachberater haben. Einige Gründe, warum die App bereits deutschlandweit so erfolgreich ist. Seit Februar in S-weltweit: 10 % Ermäßigung auf den Ticketpreis: Jeden Morgen stellen wir Ihnen Infokurse und kurzfristige Devisenprognosen zur Verfügung! Geben Sie bei der Buchung unter www.omkb.de den Rabatt-Code omkb17_spk_10 ein! Factoring im Auslandsgeschäft ... kann ein interessanter Finanzierungsbaustein für den Mittelstand sein. Christian Breuer von der Deutschen Factoring Bank erläutert als Spezialist die Möglichkeiten und Vorzüge in der S-Finanzgruppe. Herr Breuer, warum ist Export-Factoring für Unternehmen von Interesse? Wachstum kann heutzutage überwiegend nur noch im Ausland realisiert werden. Häufig müssen Unternehmen ihren Abnehmern längere Zahlungsziele bieten oder nutzen diese als Verkaufsförderung. Dies wirkt sich auf die Forderungen aus, in der Regel auch auf die Bankverbindlichkeiten. In Folge verschlechtern sich die Bilanzverhältnisse, der Refinanzierungsbedarf erhört sich und die Ratingklasse kann sich ungünstig verändern. Viele unserer Kunden nutzen daher die Möglichkeiten der Exportfinanzierung. Damit lässt sich eine ausgewogene Bilanzstruktur gestalten und die Risiken aus Zahlungszielen absichern. Was ist mit Export-Factoring möglich? Ich erhalte von der Deutschen Factoring Bank beispielsweise die sofortige Finanzierung aller limitgedeckten Auslandsforderungen, bis zu 90 % vom Rechnungsbetrag. Der Einbehalt dient dabei als Sicherheit für etwaige Abzüge der Abnehmer. Dadurch erreiche ich „True Sale“, also einen 100 %igen Schutz vor Ausfällen von Forderungen an meine Abnehmer. Dabei bleibt mir die Flexibilität voll und ganz erhalten. Eine Gestaltung von Zahlungszielen bis zu 180 Tagen ist möglich. Damit ist Factoring eine zusätzliche Option zu den klassischen Varianten der Exportfinanzierung bei der Sparkasse. Möchten Sie mehr dazu erfahren? Wir informieren Sie gerne. Seite 2/4 Spickzettel Auslandszahlungsverkehr Um Sie bei einer möglichst reibungslosen Abwicklung Ihrer internationalen Transaktionen zu unterstützen, haben wir hier ein paar Besonderheiten für Sie aufgeführt. CHINA Bei Zahlungen in Renmimbi (CNY) ist Folgendes zu beachten: Es ist ein „purpose code“ anzugeben (nicht nötig bei EUR-Zahlungen). Zahlungen in CNY an Privatpersonen nach China sind nicht möglich. RUSSLAND Bei Zahlungen in Rubel (RUB) ist folgendes zu beachten: Angaben zum Begünstigten in Feld 57 - 20-stellige Kontonummer (beginnt meist mit einer 4...) - Name und vollständige Adresse des Begünstigten - Steuernummer „INN-Nummer“, bei Privatpersonen 12-stellig, bei Unternehmen 10-stellig - Bei Steuerzahlungen von Unternehmen ist die zusätzliche Angabe des KPP-Codes erforderlich Angaben zur Bank des Begünstigten in Feld 59 - 9-stelliger BIK-Code der Bank - SWIFT-/BIC-Code der Bank - 20-stellige Kontonummer bei der Russischen Zentralbank (beginnt meist mit einer 301...) Verwendungszweck in Feld 70 - 5-stelliger VO-Code, bitte als „VOxxxxx“ angeben WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN Ein SWIFT-/BIC-Code kann nur 8- oder 11-stellig sein. Viele Länder nutzen inzwischen die IBAN. Bitte beachten Sie immer die korrekte Nutzung der IBAN. Die ersten beiden Stellen bilden das entsprechende Länderkennzeichen. Die folgenden länderabhängigen Bankcodes sind zwingend erforderlich: - Australien 6-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern - Kanada 9-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern - Indien 11-stelliger IFSC-Code bestehend aus Ziffern und Buchstaben - Neuseeland 6-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern - Südafrika 6-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern Zahlungen in US-Dollar in die USA können alternativ zum SWIFT-/BIC-Code auch lediglich unter Angabe der 9-stelligen sogenannten „Fedwire-Number“, „ABA-Number“ oder „Routing-Number“, bestehend aus Ziffern, ausgeführt werden. TOP AKTUELL Ab dem 1. April 2017 muss bei allen Zahlungen in AED in die Vereinigten Arabischen Emirate ein 3-stelliger Purpose Code angegeben werden. Dieser muss mit dem Verwendungszweck in Einklang stehen. Die Codes stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie haben Fragen? Unsere Auslandsfachberater erreichen Sie unter 0521 294-1648, -1651 und -1646. Seite 3/4 Save the Date - save the Queen! Nachdem im letzten Jahr aufgrund des Außenwirtschaftstags keine Internationale Begegnungswoche stattgefunden hat, wird dieses erfolgreiche Konzept im Sommer fortgesetzt. Die 15. Internationale IHK-Begegnungswoche wird sich mit Großbritannien beschäftigen. Das Votum, welches Land dieses Mal im Fokus stehen soll, hat übrigens vor dem BrexitVotum stattgefunden! Großbritannien scheint also ein sehr interessanter Markt für den deutschen Mittelstand zu sein. Die Sparkassen Bielefeld und Herford werden wie 2015 den großen Eröffnungsabend zur Begegnungswoche im MARTa Herford veranstalten. Sanktionsklauseln bei Export-Akkreditiven Klauseln wie in diesen beiden Beispielen finden sich in letzter Zeit immer häufiger in Akkreditivtexten. Im ersten Beispiel soll Ihr Frachtführer bescheinigen, dass er die Gesetze und Regulatorik aller betroffenen Länder einhält. Field 47A: SHIPMENT/TRANSSHIPMENT SHOULD BE CARRIED OUT BY COMPANIES OPERATING IN ACCORDANCE WITH THE LAWS AND REGULATIONS OF COUNTRY OF APPLICANT, THE UNITED STATES OF AMERICA, THE EUROPEAN UNION AND THE UNITED NATIONS REGARDING AIRCRAFT FLAG, AIRPORT, SHIPMENT AND TRANSSHIPMENT. A CERTIFICATE TO THIS EFFECT ISSUED BY THE CARRIER OR AGENT. Im zweiten Beispiel schließt die Akkreditivbank ihre Verpflichtung bzw. Haftung aus, wenn bei Ausnutzung des Akkreditivs die Transaktion gegen Regelungen der EU, UN oder OFAC verstößt. Field 47A: IF THE TRANSACTION IS WITHIN THE SCOPE OF ANY OF THE REGULATIONS OF EUROPEAN UNION, UNITED NATIONS OR OFAC CONCERNING RESTRICTIVE MEASURES AND SANCTIONS ADOPTED AGAINST CERTAIN STATES, ENTITIES, AND/OR PERSON, OUR BANK WILL BE COMPELLED TO SUSPEND ITS UNDERTAKING THEREIN AND WILL NOT BE LIABLE FOR ANY LOSS OR ANY DAMAGE SUFFERED BY ANY PARTY HERETO. Auch wenn darin vielleicht keine verbotene Boykottklausel zu sehen ist, kann es zu Problemen bei der Übernahme von Banken-/Länderrisiken kommen. Binden Sie uns daher möglichst früh in Ihre Akkreditive mit ein. Planen Sie mit uns Ihren Export von Beginn an! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann rufen Sie uns gerne an: Corinne Meiß-Tubbesing Petra Gregur-Wieneck Kai Delskamp S Sparkasse Bielefeld 0521 294-1648 0521 294-1651 0521 294-1646 Copyright: Sparkasse Bielefeld Internationale Geschäfte Ralf Hüpel Telefon: 0521 294-1647 Alle Angaben dieser Ausgabe beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit wir aber keine Gewähr übernehmen können. Seite 4/4