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Inhalt
Zahlungssicherheit in der EU................................................................................................... Seite 1
Interaktiv UND international..................................................................................................... Seite 2
Factoring im Auslandsgeschäft ............................................................................................... Seite 2
Spickzettel Auslandszahlungsverkehr ................................................................................... Seite 3
Save the Date - save the Queen!............................................................................................... Seite 4
Sanktionsklauseln bei Export-Akkreditiven ........................................................................... Seite 4
Zahlungssicherheit in der EU
Nachdem wir uns in den letzten Ausgaben des info|ausland um ASEAN-Region, Iran, Afrika
und Co. gekümmert haben, werfen wir heute einen Blick auf den wohl interessantesten
Zielmarkt unserer mittelständischen Kunden.
Gemeint ist natürlich die Europäische Union. Auch wenn China sich im vergangenen Jahr
erstmals zum wichtigsten Handelspartner Deutschlands entwickelt hat, ist Frankreich mit
Platz zwei nach wie vor sehr bedeutend.
Daher lohnt es sich, die Forderungslaufzeiten hier mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Mit ausländischen Abnehmern werden
längere Zahlungsziele als mit deutschen
Kunden vereinbart.
Dies ist allgemein bekannt und wird häufig
im
Vertrieb
als
Wettbewerbsvorteil
wahrgenommen.
Zu
den
ohnehin
schon
längeren
Zahlungszielen kommen jedoch oft deutliche
Zahlungsverzüge.
Diese werden offensichtlich von den
exportierenden Unternehmen toleriert und
halten viele „Hidden Champions“ davon ab,
Auslandsgeschäft zu betreiben.
Quelle: Intrum Justitia, European Payment Index 2014
Die Frage, welches die größten
Risiken
und
Hemmnisse
im
Exportgeschäft
sind,
wird
am
häufigsten mit „Zahlungsausfall“ und
der
„langen
Außenstandsdauer“
beantwortet.
Quelle: Creditreform, Umfrage - Länder- und Exportrisiken in Europa
Ihr Kundenberater Internationale Geschäfte der Sparkasse zeigt Ihnen gerne Absicherungsund Finanzierungslösungen für Ihr Unternehmen auf.
Risiken reduzieren... Liquidität verbessern... - mit der Sparkasse Bielefeld
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Interaktiv UND international
Am Freitag, 31. März, findet die 2. Online Marketing Konferenz Bielefeld statt.
Aktuellste Themen der Online-Branche werden in lehrreichen
Workshops und spannenden Vorträgen präsentiert. Die
ganztägige Konferenz in der Stadthalle Bielefeld bietet
sowohl für Neueinsteiger im Online Marketing als auch für
erfahrene Marketingexperten eine große Auswahl an
Inhalten.
Die Sparkasse
präsentieren:
Bielefeld
wird
folgende
Innovationen
„Unterschriftenmappe“-App, mit der Sie EBICS-Zahlungsfreigaben unabhängig von Ort und
Zeit sicher und mobil über eine verteilte Unterschrift durchführen können.
App „S-weltweit“, den smarten Begleiter für das internationale Geschäft, mit dem Sie Zugriff
auf aktuelle Informationen und einen direkten Draht zu Ihrem Fachberater haben. Einige
Gründe, warum die App bereits deutschlandweit so erfolgreich ist.
Seit Februar in S-weltweit:
10 % Ermäßigung auf den Ticketpreis:
Jeden Morgen stellen wir Ihnen Infokurse
und kurzfristige Devisenprognosen zur
Verfügung!
Geben Sie bei der Buchung unter
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Factoring im Auslandsgeschäft
... kann ein interessanter Finanzierungsbaustein für den Mittelstand sein. Christian Breuer
von der Deutschen Factoring Bank erläutert als Spezialist die Möglichkeiten und Vorzüge in
der S-Finanzgruppe.
Herr Breuer, warum ist Export-Factoring für Unternehmen von Interesse?
Wachstum kann heutzutage überwiegend nur noch im Ausland realisiert werden. Häufig
müssen Unternehmen ihren Abnehmern längere Zahlungsziele bieten oder nutzen diese
als Verkaufsförderung. Dies wirkt sich auf die Forderungen aus, in der Regel auch auf die
Bankverbindlichkeiten. In Folge verschlechtern sich die Bilanzverhältnisse, der
Refinanzierungsbedarf erhört sich und die Ratingklasse kann sich ungünstig verändern.
Viele unserer Kunden nutzen daher die Möglichkeiten der Exportfinanzierung. Damit lässt
sich eine ausgewogene Bilanzstruktur gestalten und die Risiken aus Zahlungszielen
absichern.
Was ist mit Export-Factoring möglich?
Ich erhalte von der Deutschen Factoring Bank
beispielsweise die sofortige Finanzierung aller
limitgedeckten Auslandsforderungen, bis zu
90 % vom Rechnungsbetrag. Der Einbehalt
dient dabei als Sicherheit für etwaige Abzüge
der Abnehmer.
Dadurch erreiche ich „True Sale“, also einen
100 %igen Schutz vor Ausfällen von
Forderungen an meine Abnehmer.
Dabei bleibt mir die Flexibilität voll und ganz erhalten. Eine Gestaltung von
Zahlungszielen bis zu 180 Tagen ist möglich. Damit ist Factoring eine zusätzliche Option
zu den klassischen Varianten der Exportfinanzierung bei der Sparkasse.
Möchten Sie mehr dazu erfahren? Wir informieren Sie gerne.
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Spickzettel Auslandszahlungsverkehr
Um Sie bei einer möglichst reibungslosen Abwicklung Ihrer internationalen Transaktionen
zu unterstützen, haben wir hier ein paar Besonderheiten für Sie aufgeführt.
CHINA
Bei Zahlungen in Renmimbi (CNY) ist Folgendes zu beachten:
Es ist ein „purpose code“ anzugeben (nicht nötig bei EUR-Zahlungen).
Zahlungen in CNY an Privatpersonen nach China sind nicht möglich.
RUSSLAND
Bei Zahlungen in Rubel (RUB) ist folgendes zu beachten:
Angaben zum Begünstigten in Feld 57
- 20-stellige Kontonummer (beginnt meist mit einer 4...)
- Name und vollständige Adresse des Begünstigten
- Steuernummer „INN-Nummer“, bei Privatpersonen
12-stellig, bei Unternehmen 10-stellig
- Bei Steuerzahlungen von Unternehmen ist die
zusätzliche Angabe des KPP-Codes erforderlich
Angaben zur Bank des Begünstigten in Feld 59
- 9-stelliger BIK-Code der Bank
- SWIFT-/BIC-Code der Bank
- 20-stellige Kontonummer bei der Russischen
Zentralbank (beginnt meist mit einer 301...)
Verwendungszweck in Feld 70
- 5-stelliger VO-Code, bitte als „VOxxxxx“ angeben
WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN
Ein SWIFT-/BIC-Code kann nur 8- oder 11-stellig sein.
Viele Länder nutzen inzwischen die IBAN. Bitte beachten Sie immer die korrekte Nutzung
der IBAN. Die ersten beiden Stellen bilden das entsprechende Länderkennzeichen.
Die folgenden länderabhängigen Bankcodes sind zwingend erforderlich:
- Australien
6-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern
- Kanada
9-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern
- Indien
11-stelliger IFSC-Code bestehend aus Ziffern und Buchstaben
- Neuseeland
6-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern
- Südafrika
6-stelliger Bankcode bestehend aus Ziffern
Zahlungen in US-Dollar in die USA können alternativ zum SWIFT-/BIC-Code auch lediglich
unter Angabe der 9-stelligen sogenannten „Fedwire-Number“, „ABA-Number“ oder
„Routing-Number“, bestehend aus Ziffern, ausgeführt werden.
TOP AKTUELL
Ab dem 1. April 2017 muss bei allen Zahlungen in AED in die Vereinigten Arabischen
Emirate ein 3-stelliger Purpose Code angegeben werden. Dieser muss mit dem
Verwendungszweck in Einklang stehen. Die Codes stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Unsere Auslandsfachberater erreichen Sie unter 0521 294-1648, -1651
und -1646.
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Save the Date - save the Queen!
Nachdem im letzten Jahr aufgrund des Außenwirtschaftstags keine Internationale
Begegnungswoche stattgefunden hat, wird dieses erfolgreiche Konzept im Sommer
fortgesetzt.
Die 15. Internationale IHK-Begegnungswoche wird sich mit Großbritannien beschäftigen.
Das Votum, welches Land dieses Mal im Fokus stehen soll, hat übrigens vor dem BrexitVotum stattgefunden! Großbritannien scheint also ein sehr interessanter Markt für den
deutschen Mittelstand zu sein.
Die Sparkassen Bielefeld und Herford
werden
wie
2015
den
großen
Eröffnungsabend zur Begegnungswoche im
MARTa Herford veranstalten.
Sanktionsklauseln bei Export-Akkreditiven
Klauseln wie in diesen beiden
Beispielen finden sich in letzter
Zeit
immer
häufiger
in
Akkreditivtexten.
Im ersten Beispiel soll Ihr
Frachtführer bescheinigen, dass er
die Gesetze und Regulatorik aller
betroffenen Länder einhält.
Field 47A:
SHIPMENT/TRANSSHIPMENT SHOULD BE CARRIED OUT BY
COMPANIES OPERATING IN ACCORDANCE WITH THE LAWS
AND REGULATIONS OF COUNTRY OF APPLICANT, THE
UNITED STATES OF AMERICA, THE EUROPEAN UNION AND
THE UNITED NATIONS REGARDING AIRCRAFT FLAG,
AIRPORT, SHIPMENT AND TRANSSHIPMENT. A CERTIFICATE
TO THIS EFFECT ISSUED BY THE CARRIER OR AGENT.
Im zweiten Beispiel schließt die
Akkreditivbank ihre Verpflichtung
bzw. Haftung aus, wenn bei
Ausnutzung des Akkreditivs die
Transaktion gegen Regelungen der
EU, UN oder OFAC verstößt.
Field 47A:
IF THE TRANSACTION IS WITHIN THE SCOPE OF ANY OF
THE REGULATIONS OF EUROPEAN UNION, UNITED NATIONS
OR OFAC CONCERNING RESTRICTIVE MEASURES AND
SANCTIONS ADOPTED AGAINST CERTAIN STATES,
ENTITIES, AND/OR PERSON, OUR BANK WILL BE
COMPELLED TO SUSPEND ITS UNDERTAKING THEREIN AND
WILL NOT BE LIABLE FOR ANY LOSS OR ANY DAMAGE
SUFFERED BY ANY PARTY HERETO.
Auch wenn darin vielleicht keine verbotene Boykottklausel zu sehen ist, kann es zu
Problemen bei der Übernahme von Banken-/Länderrisiken kommen. Binden Sie uns daher
möglichst früh in Ihre Akkreditive mit ein.
Planen Sie mit uns Ihren Export von Beginn an!
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann rufen Sie uns gerne an:
Corinne Meiß-Tubbesing
Petra Gregur-Wieneck
Kai Delskamp
S Sparkasse
Bielefeld
0521 294-1648
0521 294-1651
0521 294-1646
Copyright:
Sparkasse Bielefeld
Internationale Geschäfte
Ralf Hüpel
Telefon: 0521 294-1647
Alle Angaben dieser Ausgabe beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für
zuverlässig halten, für deren Richtigkeit wir aber keine Gewähr übernehmen können.
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