Ziele FNPÄnderung

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Stadt Hemer
Amt für Planen, Bauen und Verkehr
- Abt. 611 Städtebauliche Planung -
15.05.2011
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45. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Standortübungsplatz Apricke“
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Das Plangebiet
Das Plangebiet umfasst den Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Apricke. Umgrenzt wird das rund 350 ha große Areal von dem Gelände des Sauerlandparks im Westen,
dem Felsenmeer und Deilinghofen im Süden, Apricke in der Mitte, Riemke im Osten und Waldflächen sowie dem Steinbruch Becke im Norden.
Auf dem Gelände finden sich die ehemalige Panzerwaschanlage, ehemalige Betonpanzerstraßen, eine weitläufige Heckrinder- bzw. Pferdeweide, der Hoppenberg mit Ziegenbeweidung
sowie große freie Wiesenflächen, die von Freizeitwegen durchzogen werden.
2. Planungsziele
Mit endgültigem Abzug der Bundeswehr aus Hemer im Frühjahr 2007 ist auch die militärische
Nutzung des Standortübungsplatzes Deilinghofen-Apricke entfallen. Damit hat sich für die Stadt
Hemer die Chance und eine Verpflichtung zugleich ergeben, die ehemals öffentlich genutzten
Flächen planerisch zu überdenken, eine Nachnutzung an die städtebaulichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Fortentwicklung der Stadtentwicklung zu betreiben.
Mit der Landesgartenschau 2010 wurde das Kasernengelände einer nachhaltigen Nutzung zugeführt. Der ehemalige Standortübungsplatz bietet seit 2007 Bürgerinnen und Bürgern als auch
Besuchern ein weitläufiges Erholungsgebiet. Rund 170 ha Fläche wurden durch die NordrheinWestfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (im Folgenden NRW-Stiftung genannt) gekauft mit dem Ziel, die Flächen naturschutzfachlich verträglich für die Naherholung zu
entwickeln. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen der NRW-Stiftung, dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, den Naturschutzverbänden und
der Stadt Hemer sind die Nutzungsziele für 25 Jahre festgeschrieben worden. Dazu zählt:
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Schutz, Pflege und Entwicklung naturrraumtypischer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten des Magergrünlandes und naturnaher
Laubwälder mit hohen Anteilen von starkem Alt- und Totholz
Wiederherstellung größerer, derzeit verbuschter Magerrasenbereiche am Hoppenberg
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Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden, weitläufigen Landschaftsraumes für Naturerlebnis und landschaftsbezogene Erholung unter Berücksichtigung der
benachbarten Gebiete Felsenmeer und Hönnetal
Schaffung attraktiver Naturerlebnisangebote während und nach der Landesgartenschau
Hemer 2010.
Umgesetzt wurden die Ziele durch die Anlage einer großen Weide für Heckrinder und Dülmener
Wildpferde, große Freiflächen für Schafwanderherden sowie im Bereich des Hoppenberges
große Ziegenweiden. Um die Weiden führen Wanderwege; ein Informationssystem erläutert den
Besuchern die Zielsetzung.
Diese Nutzungen sind zum Teil Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Landesgartenschau im
Jahr 2010 und die dazu aufgestellten Bebauungspläne umgesetzt werden mussten und im parallel zu erarbeitenden Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Ziel ist daher die Festsetzung von Wald- und Landwirtschaftsflächen sowie die Übernahme der
übergeordneten Festsetzungen des Landschaftsschutzes.
3. Alternative Lösungen
Aufgrund der geschlossenen Kooperationsvereinbarung gibt es keine Alternativlösung für diesen Bereich. Zudem ist eine andere als die bereits bestehende Nutzung aufgrund übergeordneten Planungsrechts nicht durchführbar.
4. Übergeordnete Planungen und bestehendes Planungsrecht
Die geltenden Landesentwicklungspläne basieren auf dem Landesentwicklungsprogramm, das
die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Gesamtentwicklung des Landes festlegt.
Im zentralörtlichen Gliederungssystem ist die Stadt Hemer ein Mittelzentrum, welches die Versorgung der Bevölkerung mit Waren, Dienstleistungen und Infrastrukturangeboten des periodischen Bedarfs wahrnimmt.
Hemer gehört zur Ballungsrandzone am südöstlichen Rand des Ruhrgebietes und zur Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr. Besonderes Augenmerk gilt nach § 21 Abs. 3b) LEProgramm der geordneten Entwicklung der Siedlungsstrukturen in den Ballungsrandzonen.
Im Regionalplan Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen ist der ehemalige Standortübungsplatz als Freiraumbereich mit sonstiger Zweckbindung gekennzeichnet. Er ist teils als
Waldbereich, teils als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Zugleich ist der
Standortübungsplatz in wesentlichen Teilen als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt. Weite Teile sind für den Grundwasser- und Gewässerschutz von Bedeutung.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Arnsberg erteilte in seiner Sitzung am 13.12.2007 sein
Einvernehmen zu der Abweichung vom obsolet gewordenen Ziel, die Blücher-Kaserne sowie
den Standortübungsplatz einer militärischen Nutzung vorzubehalten.
Für den im Regionalplan dargestellten allgemeinen Siedlungsbereich mit zweckgebundener
Nutzung im Bereich der Blücher-Kaserne sowie den Freiraumbereich mit sonstiger Zweckbindung im Bereich des Standortübungsplatzes in der Stadt Hemer wurde ein Zielabweichungsverfahren gem. § 24 LPlG durchgeführt.
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Abb.1: Hemer im Regionalplan
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Regionalplan
Regierungsbezirk Arnsberg, Arnsberg 2005
Ein Landschaftsplan liegt für Hemer nicht vor. Der Planbereich liegt teilweise innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes „Märkischer Kreis“.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Landwirtschafts- und Waldflächen dar, überlagert mit der Nutzung als Standortübungsplatz sowie Landschafts- und Wasserschutzrechtlichen
Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren an die Bebauungsplanfestsetzungen angepasst werden. Aufgrund der militärischen Vornutzung gilt das Gebiet als
Altlastenverdächtige Fläche.
Abb. 2 Aktuelle Flächennutzungsplandarstellung
Quelle: Stadt Hemer, Flächennutzungsplan, Rechtskraft 1979
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5. Auswirkungen der Planung und Umweltinformationen
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanaufstellung wird jeweils ein
Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Prüfung erarbeitet. In ihm werden die Auswirkungen
der Planung auf die Umwelt dargestellt und bilanziert.
Die Planung sieht neben der Umnutzung der ehemaligen Panzerwaschanlage keine Bestandsveränderung vor, da die Nutzungen hauptsächlich bereits im Gebiet umgesetzt worden sind.
Zum konkreten Planungsvorhaben liegen folgende Gutachten und Berichte vor und können eingesehen werden:
•
Ermittlung der Luftqualität in Hemer mit Flechten als Bioindikatoren, RheinischWestfälischer Technischer Überwachungs-Verein e.V., Essen, November 1990
•
Deutscher Wetterdienst - DWD, Amtliches Gutachten zur Klimauntersuchung im Bereich
der Stadt Hemer, 1997
•
Stadtökologischer Fachbeitrag der Stadt Hemer, LÖBF NRW – Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen, November 2006
•
Wehrgeologisches Gutachten - Bericht zur Erfassung und Erstbewertung der Altlastenverdachtsflächen in der Blücher-Kaserne Hemer, Mainz, Mai 2007
•
Umweltberichte mit Darstellung der im vorliegenden Plan umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen der Bebauungspläne 90 - 93 der Stadt Hemer
•
Folgenutzungskonzept für den Standortübungsplatz des Landschaftsbüros Stelzig aus
Juli 2005
Hemer, im Mai 2011
Werner Fingerhut
stv. Amtsleiter Planen, Bauen und Verkehr
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