Stadt Hemer Amt für Planen, Bauen und Verkehr - Abt. 611 Städtebauliche Planung - 15.05.2011 61 20 03 - 45 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Standortübungsplatz Apricke“ Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 1. Das Plangebiet Das Plangebiet umfasst den Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Apricke. Umgrenzt wird das rund 350 ha große Areal von dem Gelände des Sauerlandparks im Westen, dem Felsenmeer und Deilinghofen im Süden, Apricke in der Mitte, Riemke im Osten und Waldflächen sowie dem Steinbruch Becke im Norden. Auf dem Gelände finden sich die ehemalige Panzerwaschanlage, ehemalige Betonpanzerstraßen, eine weitläufige Heckrinder- bzw. Pferdeweide, der Hoppenberg mit Ziegenbeweidung sowie große freie Wiesenflächen, die von Freizeitwegen durchzogen werden. 2. Planungsziele Mit endgültigem Abzug der Bundeswehr aus Hemer im Frühjahr 2007 ist auch die militärische Nutzung des Standortübungsplatzes Deilinghofen-Apricke entfallen. Damit hat sich für die Stadt Hemer die Chance und eine Verpflichtung zugleich ergeben, die ehemals öffentlich genutzten Flächen planerisch zu überdenken, eine Nachnutzung an die städtebaulichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Fortentwicklung der Stadtentwicklung zu betreiben. Mit der Landesgartenschau 2010 wurde das Kasernengelände einer nachhaltigen Nutzung zugeführt. Der ehemalige Standortübungsplatz bietet seit 2007 Bürgerinnen und Bürgern als auch Besuchern ein weitläufiges Erholungsgebiet. Rund 170 ha Fläche wurden durch die NordrheinWestfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (im Folgenden NRW-Stiftung genannt) gekauft mit dem Ziel, die Flächen naturschutzfachlich verträglich für die Naherholung zu entwickeln. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen der NRW-Stiftung, dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, den Naturschutzverbänden und der Stadt Hemer sind die Nutzungsziele für 25 Jahre festgeschrieben worden. Dazu zählt: • • Schutz, Pflege und Entwicklung naturrraumtypischer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten des Magergrünlandes und naturnaher Laubwälder mit hohen Anteilen von starkem Alt- und Totholz Wiederherstellung größerer, derzeit verbuschter Magerrasenbereiche am Hoppenberg -2• • 61 26 04 - 89 Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden, weitläufigen Landschaftsraumes für Naturerlebnis und landschaftsbezogene Erholung unter Berücksichtigung der benachbarten Gebiete Felsenmeer und Hönnetal Schaffung attraktiver Naturerlebnisangebote während und nach der Landesgartenschau Hemer 2010. Umgesetzt wurden die Ziele durch die Anlage einer großen Weide für Heckrinder und Dülmener Wildpferde, große Freiflächen für Schafwanderherden sowie im Bereich des Hoppenberges große Ziegenweiden. Um die Weiden führen Wanderwege; ein Informationssystem erläutert den Besuchern die Zielsetzung. Diese Nutzungen sind zum Teil Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Landesgartenschau im Jahr 2010 und die dazu aufgestellten Bebauungspläne umgesetzt werden mussten und im parallel zu erarbeitenden Bebauungsplan festgeschrieben werden. Ziel ist daher die Festsetzung von Wald- und Landwirtschaftsflächen sowie die Übernahme der übergeordneten Festsetzungen des Landschaftsschutzes. 3. Alternative Lösungen Aufgrund der geschlossenen Kooperationsvereinbarung gibt es keine Alternativlösung für diesen Bereich. Zudem ist eine andere als die bereits bestehende Nutzung aufgrund übergeordneten Planungsrechts nicht durchführbar. 4. Übergeordnete Planungen und bestehendes Planungsrecht Die geltenden Landesentwicklungspläne basieren auf dem Landesentwicklungsprogramm, das die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Gesamtentwicklung des Landes festlegt. Im zentralörtlichen Gliederungssystem ist die Stadt Hemer ein Mittelzentrum, welches die Versorgung der Bevölkerung mit Waren, Dienstleistungen und Infrastrukturangeboten des periodischen Bedarfs wahrnimmt. Hemer gehört zur Ballungsrandzone am südöstlichen Rand des Ruhrgebietes und zur Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr. Besonderes Augenmerk gilt nach § 21 Abs. 3b) LEProgramm der geordneten Entwicklung der Siedlungsstrukturen in den Ballungsrandzonen. Im Regionalplan Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen ist der ehemalige Standortübungsplatz als Freiraumbereich mit sonstiger Zweckbindung gekennzeichnet. Er ist teils als Waldbereich, teils als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Zugleich ist der Standortübungsplatz in wesentlichen Teilen als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt. Weite Teile sind für den Grundwasser- und Gewässerschutz von Bedeutung. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Arnsberg erteilte in seiner Sitzung am 13.12.2007 sein Einvernehmen zu der Abweichung vom obsolet gewordenen Ziel, die Blücher-Kaserne sowie den Standortübungsplatz einer militärischen Nutzung vorzubehalten. Für den im Regionalplan dargestellten allgemeinen Siedlungsbereich mit zweckgebundener Nutzung im Bereich der Blücher-Kaserne sowie den Freiraumbereich mit sonstiger Zweckbindung im Bereich des Standortübungsplatzes in der Stadt Hemer wurde ein Zielabweichungsverfahren gem. § 24 LPlG durchgeführt. -3- 61 26 04 - 89 Abb.1: Hemer im Regionalplan Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Arnsberg 2005 Ein Landschaftsplan liegt für Hemer nicht vor. Der Planbereich liegt teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Märkischer Kreis“. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Landwirtschafts- und Waldflächen dar, überlagert mit der Nutzung als Standortübungsplatz sowie Landschafts- und Wasserschutzrechtlichen Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren an die Bebauungsplanfestsetzungen angepasst werden. Aufgrund der militärischen Vornutzung gilt das Gebiet als Altlastenverdächtige Fläche. Abb. 2 Aktuelle Flächennutzungsplandarstellung Quelle: Stadt Hemer, Flächennutzungsplan, Rechtskraft 1979 -4- 61 26 04 - 89 5. Auswirkungen der Planung und Umweltinformationen Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanaufstellung wird jeweils ein Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Prüfung erarbeitet. In ihm werden die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt dargestellt und bilanziert. Die Planung sieht neben der Umnutzung der ehemaligen Panzerwaschanlage keine Bestandsveränderung vor, da die Nutzungen hauptsächlich bereits im Gebiet umgesetzt worden sind. Zum konkreten Planungsvorhaben liegen folgende Gutachten und Berichte vor und können eingesehen werden: • Ermittlung der Luftqualität in Hemer mit Flechten als Bioindikatoren, RheinischWestfälischer Technischer Überwachungs-Verein e.V., Essen, November 1990 • Deutscher Wetterdienst - DWD, Amtliches Gutachten zur Klimauntersuchung im Bereich der Stadt Hemer, 1997 • Stadtökologischer Fachbeitrag der Stadt Hemer, LÖBF NRW – Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen, November 2006 • Wehrgeologisches Gutachten - Bericht zur Erfassung und Erstbewertung der Altlastenverdachtsflächen in der Blücher-Kaserne Hemer, Mainz, Mai 2007 • Umweltberichte mit Darstellung der im vorliegenden Plan umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen der Bebauungspläne 90 - 93 der Stadt Hemer • Folgenutzungskonzept für den Standortübungsplatz des Landschaftsbüros Stelzig aus Juli 2005 Hemer, im Mai 2011 Werner Fingerhut stv. Amtsleiter Planen, Bauen und Verkehr