Sterbehelfer unter Bundesaufsicht

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Schweiz – Dienstag, 26. Juni 2007
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Sterbehelfer unter Bundesaufsicht
Der Ständerat verhandelte über Leben
und Tod: Er will
Suizidhilfeorganisationen in Zukunft
kontrollieren lassen. Justizminister
Christoph Blocher wehrte sich
vergeblich dagegen.
Von Verena Vonarburg, Bern
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SP-Nationalrätin Chappuis tot
21.06.2007 -- Tages-Anzeiger Online
Hilfsmaterialien für das Ableben
auf eigenen Wunsch.
Der Sterbetourismus, gefördert vom
Suizidhilfe-Verein Dignitas, verschafft der
Schweiz seit geraumer Zeit zweifelhafte
Medienpräsenz im Ausland: Dass vor allem Deutsche nach Zürich reisen, um
todbringende fünfzehn Gramm Natriumpentobarbital verdünnt in etwas
Wasser zu trinken, sorgt für Schlagzeilen. Wer in unserem Land jemandem
beim Sterben hilft, ohne selbst einen Gewinn daraus zu ziehen, wird nicht
bestraft.
Doch obwohl sich Suizidhelfer bei ihrem Tun in einer Grauzone bewegen,
konnte sich Bundesbern bis anhin nicht dazu durchringen, präzisere
Vorgaben zu formulieren. Justizminister Christoph Blocher konnte letzten
Frühling den Gesamtbundesrat überzeugen, nichts zu tun. Das wiederum
schluckt das Parlament nicht: Der Ständerat hat heute mit 19 zu 7 Stimmen
einer Motion des Urner CVP-Manns Hansruedi Stadler zugestimmt: Der
Bundesrat soll ein Gesetz für die Aufsicht über Sterbehilfeorganisationen
schaffen.
Grenze «sehr schnell überschritten»
Stadler betont, in diesem Bereich sei die Grenze zwischen legalem und
strafbarem Verhalten «sehr schnell überschritten». Dem sei nur mit einem
Aufsichtsgesetz beizukommen. Gerade das sei der falsche Weg, kontert
Blocher. Der Bundesrat habe sich seinen Entscheid nicht leicht gemacht, der
Schutz des Lebens sei die wichtigste Aufgabe des Lebens, aber die
bestehenden Gesetze genügten in diesem Fall. Es ist seiner Meinung nach
Sache der Strafverfolgungsbehörden, Missbräuche zu ahnden. Die grosse
Gefahr eines neuen Gesetzes sei, dass es einer Legitimation von
Sterbehilfeorganisationen gleich komme. «Statt eine Fremdtötung zu
verhindern, würde ein solches Gesetz diese in der Praxis fördern.»
Dass sich Blocher gegen ein Aufsichtsgesetz sträube, sei «vernünftig» sagte
Ludwig A. Minelli von Dignitas kürzlich auf Anfrage. Nun hält er in einem
Communiqué fest, Dignitas begrüsse den Entscheid des Ständerats. Die
Behörden müssten sich dadurch «erstmals mit den wirklichen Tatsachen im
Bereich der Leistung von Beihilfe zum Suizid vertraut machen». Von
Missständen könne keine Rede sein.
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Exit wirft Bundesrat Feigheit vor
Andreas Blum, Vorstandsmitglied von Exit, spricht sich für eine strenge
Aufsicht aus und begrüsst deshalb den Entscheid. Er wirft dem Bundesrat
Feigheit vor: «Die Flucht aus der Verantwortung ist inakzeptabel.» Es gebe
nun einmal problematische Grenzüberschreitungen, und dem könne nur mit
einem Gesetz auf Bundesebene begegnet werden. In jedem Fall müsse
verhindert werden, «dass mit dem Tod von Menschen ein Geschäft gemacht
werde». Finanzielle Transparenz sei deshalb eine absolute Bedingung. Auch
minimale Standards für Sterbebegleitungen punkto Ausbildung,
psychologische Schulung sowie medizinische und juristische Kenntnisse
seien unerlässlich: «In diesem hochsensiblen Bereich braucht es gut
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