Qualitative Anforderungen Kartonage I. Qualitative Anforderungen Diese Mindestanforderungen sind Bestandteil der Vergabe Kartonagen und durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. 1. Standortübergreifende qualitative Liefer- und Rahmenbedingungen 1.1 Allgemeine Einkaufsbedingungen: Es gelten vorrangig die folgenden Verträge und Vereinbarungen: Qualitative Anforderungen Kartonage, Lieferabkommen, Konsignationslagervertrag und Rahmenliefervertrag. Für alle nicht geregelten Vertragsbestandteile gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der WEPA Hygieneprodukte GmbH. 1.2 Vergabebedingungen: WEPA behält sich die paketweise Vergabe der Artikel vor. Es kann eine Testphase von Seiten WEPA vereinbart werden. Sie gewährleisten eine einwandfreie Maschinengängigkeit und eine gleichbleibende Kartonagenqualität nach unseren Spezifikationen und technischen Zeichnungen. 1.3 Rechnungsstellung: Rechnungsstellung erfolgt bei Wareneingang in dem jeweiligen Werk. 1.4 Zertifikate/Richtlinien: Alle potenziellen Lieferanten der Wepa müssen folgende Bedingungen erfüllen: o Zertifizierung gemäß ISO 9001 o Zertifizierung nach ISO 14001:2004 und die Anwendung des HACCP-Konzepts sind wünschenswert o Bitte beachten sie weiterhin unsere mitgeltende 4046_EN_Requirements_for_purchased_packaging_materials ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück Unterlage FO-GRund senden diese 1.5 Bedarfszeitraum: Der Bedarfszeitraum umfasst mindestens 12 Monate und unterliegt keinen gravierenden saisonalen Schwankungen. 1.6 Produktentwicklung: Reproarbeiten erfolgen ausschließlich über das WEPA Inhousekonzept mit der Firma Klischeewerkstatt Scholler GmbH & Co. KG und teilweise mit der Firma ProFile Communication GmbH. Druckabnahmen können durch WEPA Mitarbeiter oder Partnerunternehmen in Begleitung von Kunden vor Ort erfolgen. Entsprechend freigegebene Urmuster sind dem Marketing der WEPA zur Verfügung zu stellen. Die Klischeeerstausstattung für neue Motive wird seitens WEPA übernommen. Sollte ein Produkt vom Wettbewerb übernommen werden sind die Klischeekosten seitens des Lieferanten zu tragen und 1/5 Qualitative Anforderungen Kartonage werden direkt durch die Agentur an den Lieferanten berechnet. Werden innerhalb von 12 Monaten mehr als 25.000 Stück Kartonage von einem Motiv abgenommen, werden die Klischeekosten der Erstausstattung seitens Lieferanten an WEPA erstattet. Ersatzklischeekosten trägt der Lieferant. Der Lieferant ist verpflichtet aus jeder Fertigungscharge entsprechende Andruckmuster ( 2 Stck. ) an die WEPA Marketingabteilung des jeweiligen Landes zu senden. Der Lieferant ist verpflichtet eine gleichbleibende Druck- und Farbqualität zu gewährleisten. Desweiteren füllen sie bitte das Dokument entsprechend aus und senden es an uns zurück Wepa_Drucker_Spezifikation_Deutsch 1.7 Vertrieb: Grundsätzlich mindestens 2 Ansprechpartner im Innendienst und 1 Ansprechpartner im Außendienst seitens des Lieferanten. Englisch in Wort und Schrift sind Grundvoraussetzung. 1.8 Preisfindung: Der Rechnungspreis bei Lieferung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen, Rohstoff, Verarbeitung, Verpackung (Kartonage auf Cheppalette im Europalettenmaß) und Frachtkosten. Rohstoff: Die Rohstoffpreisbasis wird alle 6 Monate, unter Zugrundelegung des Lowest Index für folgende Materialien nach EUWID ermittelt: Ungebleichter Kraftliner White Top Kraftliner Kraftliner weiß gestrichen Testliner II Testliner III Testliner IV Testliner weiß Testliner weiß gestrichen Wellenstoff Schrenz Liegt der Produktionsstandort des Lieferanten in: Deutschland, Österreich oder Schweiz gilt der Index für Deutschland BeNeLux, Frankreich gilt der Index für Frankreich England gilt der Index für England Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Slovenien oder Ungarn gilt der Index für Italien Polen, Tschechien, oder sonstigem Osteuropa gilt der Index für Polen Nur bei einer Abweichung von +/- 50€ / to zur jeweils aktuellen Basis wird angepasst. Dieses wird in den Monaten Januar und Juli durchgeführt. Davon abweichen wird im Falle von exorbitanten Rohstoffpreisindexentwicklungen eine separate Anpassung vorgenommen. Dies bedeutet, bei einer gemittelten Veränderung von +/- 100 € / to im Rohstoffindex innerhalb eines Quartals findet diese Regelung Anwendung. Für die einzelnen Größen ergibt sich der Rohstoffgrundpreis wie folgt: Max. Länge nach DSZ * Max. Breite nach DSZ * Grammatur = Gewicht pro Stück 2/5 Qualitative Anforderungen Kartonage Gewicht pro Stück * 1000 = Kilogramm per 1.000 Stück Kilogramm per 1.000 Stück * Materialbasis(pro to) / 1.000 = Rohstoffpreis per 1.000 Stück je Material. Die im Karton eingesetzten Materialien addiert ergeben den Gesamtrohstoffpreis. Herstellungspreis: Der Herstellungspreis wird in die gestellten Preistabellen als Preis pro 1.000 Stück eingetragen. Die Preisgültigkeit für den Verarbeitungsanteil umfasst mindestens 12 Monate. Der in der Bestellung angegebene Preis behält über den Quartalswechsel hinaus seine Gültigkeit. Die Rohstoffbasis des Quartals, in der die Bestellung/Rahmenbestellung ausgelöst wird, bleibt unberührt und wird nicht angepasst. 1.9 Regelvorlaufzeit für Bereitstellung von Rahmenbestellmengen (AT= Arbeitstage) Neuauftrag Wiederholungsauftrag 10 AT 5 AT 1.10 Rahmenbestellungen Monatlich wird WEPA auf Artikelbasis den Drei-Monats-Bedarf überprüfen und im Bedarfsfall eine Rahmenbestellung über den entsprechend freigegebenen Zeitraum auslösen; der Lieferant liefert den Gesamtbedarf für den Zeitraum der Rahmenbestellung in die Konsignationslager Spedition WSG, Spedition Häger, WEPA Lille, WEPA Lucca, WEPA Cassino und WEPA Piechowice (siehe Punkt „Lieferorte“); Abrufe aus der Rahmenbestellung werden von WEPA direkt an den Lieferanten gerichtet, der daraufhin die abgerufenen Waren aus dem Konsignationslager an Wepa liefert. Die Abwicklung über das Konsignationslager ist dort, wo es möglich ist, vorgeschrieben und umfasst die Lagerung, den Transport aus dem Konsignationslager zu WEPA, sowie die Versicherung der Ware; die Kosten hierfür trägt der Lieferant, die Preise sind mit dem Konsignationslagerbetreiber direkt zu verhandeln. Mindestrahmenbestellmenge: 3.000 Stck. Nicht abgerufene Rahmenbestellmengen dürfen frühestens 6 Monate nach Überschreitung ab Beginn des Rahmenvertrages abgerechnet werden. Zuvor ist WEPA über die beabsichtigte Berechnung zu informieren. Sollte der Bedarf bestehen, die genannten Mindestmengen zu unterschreiten, greift die in der Staffelung angegebene Mindestmenge als Verarbeitungspreisbasis jedoch wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag von 300,-- € für diese Bestellung eingetragen (absolute Untergrenze 1.000 Stck.). WEPA-seitig wird eine Unterlieferung der Rahmenbestelllung und daraus getätigter Abrufe nicht akzeptiert. Sollte es aufgrund einer Unterlieferung zu Erlösausfällen für die WEPA kommen, werden diese dem Lieferanten berechnet. Bei einer Überproduktion über die in der Rahmenbestellung bestellte Menge hinaus garantiert WEPA die entsprechende Abnahme wie folgt: bis 5.000 Stck. 10% Grösser 5.000 Stck. 5% 3/5 Qualitative Anforderungen Kartonage Weitere Abnahme eventueller Überproduktion wird nicht garantiert. 1.10.1 Mindestabnahmemenge je Abruf aus der Rahmenbestellung 1 Cheppalette Der Lieferant muss in der Lage sein, im Sonderfall innerhalb von 12 Stunden (bei Inlandstransporten) und 24 Stunden (bei Auslandstransporten) nach Abruf aus der Rahmenbestellung die angeforderte Ware in der geforderten Qualität und Quantität zu dem geforderten Lieferort zu liefern. 1.11 Verpackung Kartonage Besonderheiten: Verpackung: Palettenkennzeichnung: an allen Seiten einen deutlich lesbaren Palettenzettel mit den Mindestdaten: Kunde, Lieferant, Auftragsnummer, Sorte/Motiv, WEPA Art.-Nr., Gesamtstückzahl pro Palette und Chargennummer. 1.12 Reklamationsabwicklung Kosten, die WEPA durch die Bearbeitung von Reklamationsfällen entstehen, werden dem Lieferanten sofort belastet. Zudem erhebt WEPA 150 € Bearbeitungsaufschlag je Reklamationsvorgang. Stellt sich im Laufe der Reklamationsbearbeitung heraus, dass WEPA die Ware zu Unrecht als mangelhaft zur Anzeige gebracht hat, wird die Belastungsanzeige dem Lieferantenkonto gutgeschrieben. Die weiteren Rechte, die WEPA im Mangelfall gegenüber dem Lieferanten zustehen, sind im Rahmenliefervertrag geregelt. Die reklamierte Ware steht dem Lieferanten 20 Werktage zur Abholung zur Verfügung, wird diese innerhalb dieser 20 WT nicht abgeholt oder erfolgt keine entsprechende Information, was mit der Ware geschehen soll, wird die reklamierte Ware seitens WEPA vernichtet. 2. Standortbezogene Qualitative Liefer- und Rahmenbedingungen: Lieferorte Nord-Ost: WEPA Hygieneprodukte GmbH, Rönkhauserstr. 26, 59757 Arnsberg WEPA Papierfabrik Sachsen GmbH, An der Zschopau 2, 09648 Kriebstein-Kriebethal WEPA Professional Piechowice s.a., ul. Tysiaclecia 49, PL-58-573 Piechowice Konsignationslager Werk Sachsen: Spedition WSG, Hauptstr. 76, 04736 Waldheim (zu Lasten des Lieferanten) Konsignationslager Werk Piechowice: WEPA Professional Piechowice s.a., ul. Tysiaclecia 49, PL-58-573 Piechowice (zu Lasten des Lieferanten) Konsigantionslager WEPA Hygieneprodukte GmbH: Spedition Häger, Am alten Güterbahnhof 2, 59909 Bestwig 4/5 Qualitative Anforderungen Kartonage Lieferorte Süd-West: WEPA Lille S.A.R.L., Avenue de l’Europe, F-59166 Bousbecque Konsignationslager Werk Lille: WEPA Lille S.A.R.L., Avenue de l’Europe, F-59166 Bousbecque WEPA Lucca SRL con socio unico, Loc. Salanetti, I-55010 Lunata WEPA Lucca SRL con socio unico, Via Contrada Cerasola 28, I-03043 Cassino (Frosinone) Rechnungsempfänger: WEPA Papierfabrik Sachsen GmbH, Rönkhauser Str. 26, 59757 Arnsberg-Müschede bei Lieferort WEPA Papierfabrik Sachsen GmbH, An der Zschopau 2, 09648 KriebsteinKriebethal WEPA Hygieneprodukte GmbH, Rönkhauserstr. 26, 59757 Arnsberg bei Lieferort WEPA Hygieneprodukte GmbH, Rönkhauserstr. 26, 59757 Arnsberg WEPA Lille S.A.R.L., Avenue de l’Europe, F-59166 Bousbecque bei Lieferort WEPA Lille S.A.R.L., Avenue de l’Europe, F-59166 Bousbecque WEPA Professional Piechowice S.A., ul. Tysiaclecia 49, PL-58-573 Piechowice bei Lieferort WEPA Professional Piechowice S.A., ul. Tysiaclecia 49, PL-58-573 Piechowice WEPA Lucca SRL con socio unico, Loc. Salanetti, I-55010 Lunata bei Lieferort WEPA Lucca SRL con socio unico, Loc. Salanetti, I-55010 Lunata WEPA Lucca SRL con socio unico, Via Contrada Cerasola 28, I-03043 Cassino (Frosinone) bei Lieferort WEPA Lucca SRL con socio unico, Via Contrada Cerasola 28, I-03043 Cassino (Frosinone) Firmenstempel Datum, Unterschrift 5/5