Ethische Konflikte im Team - Klinikum der Universität München

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Kurs-Nr.
SK-53-15
Ethische Konflikte im Team –
Ethische Entscheidungen am Lebensende ×
Wie gelangt man zu einer gut begründeten Lösung?
Beschreibung
Die moderne Medizin stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Klinikums
­immer häufiger vor schwierige ethische Entscheidungen. Das betrifft fast alle medi­
zinischen Disziplinen und Berufsgruppen. Es geht dabei oft um die Frage, ob eine
lebenserhaltende Behandlung am Lebensende noch durchgeführt werden soll oder
nicht. Die betroffenen Patienten sind nicht selten unfähig, diese Entscheidung unmittelbar selbst zu treffen.
Wie kann in einer emotional belastenden und häufig durch Teamkonflikte geprägten
Situation eine ethisch gut begründete Entscheidung getroffen werden?
Zielgruppe
Interessierte aus allen Berufsgruppen
Termine
Seminar 1: 25. Juni 2015
Seminar 2: 26. November 2015
Zeit
Jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Ort
Klinikum der Universität München-Großhadern
Seminarraum der PersonalEntwicklung KUM
Raum 3 K01 143 (am Ende des Direktionstrakts)
Teilnehmerzahl
20 Personen
Referenten
Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und
Theorie der Medizin, LMU München
PD Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der
­Medizin, LMU München
Organisation
PersonalEntwicklung KUM, Campus Großhadern
Barbara Schreiner, Tel. 089 4400-72704
Anmeldeschluss
Seminar 1: 30. April 2015
Seminar 2: 30. September 2015
SK
Hier setzt das Seminar an: Es vermittelt nicht nur die erforderlichen ethischen und
rechtlichen Grundlagen, sondern darüber hinaus ein strukturiertes methodisches
Vorgehen für die Entscheidungsfindung.
Ermittlung und Wechsel des Therapieziels, Indikationsstellung am Lebensende,
­Formen der „Sterbehilfe“ und ihre rechtliche Bewertung, Umgang mit Patienten­
verfügung und Vorsorgevollmacht – ein breites Feld, das es zu reflektieren gilt.
Grundlage ist u. a. die „Leitlinie zur Therapiezieländerung bei schwerkranken
­Patienten und zum Umgang mit Patientenverfügungen“, welche das Klinikum
­verabschiedet hat.
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