Nach dem HGB sind alle Handelsunternehmen zur Durchführung

Werbung
Inventuren
Nach dem HGB sind alle Handelsunternehmen zur Durchführung einer körperlichen
Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden verpflichtet. Das bedeutet, dass Ihre
Bestände sowohl am Aufnahmetag der Inventur als auch am Ende des Geschäftsjahres jeweils
tagesaktuell verarbeitet und im WWS abgebildet sein müssen.
Alle zu diesem Zeitpunkt nicht erfassten Bestände wie Wareneingänge, Retouren,
Minusbestände dokumentieren dem Wirtschaftsprüfer eine unsaubere Arbeitsweise und können
zur Beanstandung der Inventur führen. Zudem sind unterjährig Kontrollen der Bestände
durchzuführen und auf eine korrekte Abbildung der Bestände zu achten.
Doch in der Praxis bedeutet das häufig, wochenlange Vorbereitungsarbeiten, Stillstand im
Warennachschub, enormer Aufwand bei der Inventurdurchführung verbunden mit hohen
Personalkosten, Kundenverärgerung. Das richtige Inventurverfahren in Ihrem Unternehmen
erspart Ihnen Vorarbeiten, bedeutet genaue Bestände und rechnet sich für Ihr Unternehmen.
Wir beraten Sie gerne, welches Verfahren für Sie besonders geeignet ist.
1/1
Herunterladen