Infos... - Ausgleichskasse Schwyz

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Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
Lohnbescheinigung 2015 - letzte Tage vor Fristablauf (Newsletter
01/2016)
Guten Tag
Anfangs Dezember 2015 haben die Schwyzer Arbeitgeber Unterlagen für die
Lohnbescheinigung 2015 erhalten. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die ausgefüllten
und unterzeichneten Formulare bis zum 30. Januar 2016 bei der Ausgleichskasse Schwyz
eingereicht werden müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, fallen Verzugszinsen an.
Das Formular zur Lohnbescheinigung steht Ihnen auch auf unserer Webseite zur
Verfügung. Dort finden Sie ebenfalls eine Anleitung zum Ausfüllen der
Lohnbescheinigung.
Auch fürs 2016 gilt: Melden Sie uns Mutationen wie Ein- und Austritte von Mitarbeitenden
sowie Änderungen der Lohnsummen oder der Familienzulagen umgehend. In unserem
Online-Schalter sind alle notwendigen Formulare verfügbar.
Wir weisen Sie zudem auf Folgendes hin: Wer im Haushalt eine Hilfe einstellt
(Raumpflegerin, Kindermädchen etc.) ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für
diese Person abzurechnen. Die Abrechnungspflicht ist obligatorisch und wichtig, um
Beitragslücken der versicherten Person zu vermeiden. Für die Abrechnung der meist
kleinen Lohnsummen empfehlen wir Ihnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachleute gerne für Auskünfte zur Verfügung
([email protected] oder Telefonnummer 041 819 04 25).
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Schwyz, 22. Januar 2016
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22.01.2016
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