„Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung

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„Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Alexander Hissting
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG)
16. März 2012
Ismaning
Kleine VLOG Historie
• Mai 2008 EGGenTDurchfG tritt in Kraft
• Arbeitskreis „Ohne Gentechnik
Arbeitskreis „Ohne Gentechnik“
– Industrie, Handel und NGOs wollen der „Ohne GenTechnik“ Kennzeichnung Leben einhauchen
GenTechnik
Kennzeichnung Leben einhauchen
• BMELV sucht Lebensmittelverband, der das neue einheitliche Siegel vergibt
• VLOG gründet sich 3/2010 und ist voll aktiv VLOG gründet sich 3/2010 und ist voll aktiv
seit 8/2010
Tätigkeiten des VLOG
g
Aufbau Verbandstruktur
Lizenzvergabe „Ohne GenTechnik“ Siegel
Lizenzvergabe „Ohne GenTechnik
Siegel
Erstellen von Informationsmaterial Halten von Vorträgen zur „Ohne GenTechnik“ Kennzeichnungg
• Durchführen von I f
Informationsveranstaltungen
ti
t lt
• Pressearbeit • Interessensvertretung •
•
•
•
VLOG Mitglieder und Lizenznehmer
g
Warum eine „Ohne Gentechnik
Warum
eine Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung?
„Mit Gentechnik“ Kennzeichnung Lückenhaft
g
EU Kennzeichnungsvorschrift für gentechnisch veränderte Lebens‐ und Futtermittel seit 2004 (VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003)
Gekennzeichnet:
• Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), hergestellt aus GVO
e ges e aus G O
Nicht gekennzeichnet:
• Hergestellt „durch GVO“ (z.B. Enzyme)
Hergestellt durch GVO“ (z B Enzyme)
• Tierische Produkte von Tieren gefüttert mit GVO
„Mit Gentechnik“ Kennzeichnung Lückenhaft
g
• Die meisten gentechnisch veränderten Pflanzen weltweit werden zu Tierfutter verarbeitet. • Über 90% der in die EU importierten GV‐Pflanzen landen im Futtertrog.
• Ohne eine Kennzeichnungspflicht von Milch, Eier u d e sc a e b auc e au e e
und Fleisch hat Verbraucher kaum eine Möglichkeit mit dem Einkauf den Anbau von GV‐
Pflanzen zu beeinflussen
Notwendigkeit der „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung
• Ä
Änderung der „Mit Gentechnik“ Kennzeichnung nur auf EU Ebene möglich. • Bislang keine Mehrheit für eine Änderung
Als Alternative führt Deutsche Bundesregierung
• Als Alternative führt Deutsche Bundesregierung 2008 eine neue „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung ein
e ec u ge
• Großer Fortschritt in Sachen Transparenz
• Schließt die „Kennzeichnungslücke“ nur bedingt, Schließt die Kennzeichnungslücke“ nur bedingt
weil sie auf freiwilliger Basis funktioniert
Entwicklung des „Ohne Gentechnik“ Marktes
Entwicklung ‐
g „ohne Gentechnik“ Produktion
Der Einstieg mit Milch seit 2005
Milch seit 2005
Entwicklung ‐
g „ohne Gentechnik“ Produktion
Starke Entwicklung b i Kä 2011
bei Käse 2011
Entwicklung ‐
g „ohne Gentechnik“ Produktion
Fruchtjoghurt im K
Kommen 2012
2012
Entwicklung ‐
g „ohne Gentechnik“ Produktion
Prognose:
„Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung setzt sich durch…
Mittelfristig.
g
¾50% „Ohne
Gentechnik“
Ende 2014.
¾Heute etwa
10%
Kurzfristig.
g
¾80% „Ohne
Gentechnik“ bis
Ende 2012.
¾Heute etwa
50%
langfristig
Die Möglichkeiten der Kennzeichnung
Rechtliche Grundlagen
g
• „Ohne
Oh Gentechnik“
G t h ik“ iin W
Wortt und
d Bild geschützt
hüt t d
durch
hd
das EG
EGGentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) seit Mai
2008
• Siegel „Ohne GenTechnik“ als Wort/Bild
M k eingetragen;
Marke
i
t
seit
it JJulili 2009
• Lizenzvergabe durch den Verband
Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG); seit
August
g
2010
Gesetzliche Grundlagen
g
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen
Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die
K
Kennzeichnung
i h
ohne
h A
Anwendung
d
gentechnischer
t h i h V
Verfahren
f h
hergestellter Lebensmittel (EG-GentechnikDurchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Gesetzliche Grundlagen
g
EGGenTDurchfG
§ 3a
V
Voraussetzungen
t
für
fü die
di K
Kennzeichnung
i h
ohne
h A
Anwendung
d
gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
Gesetzliche Grundlagen
g
EGGenTDurchfG
§ 3a (sinngemäß)
… die
di eingesetzten
i
t t Lebensmittel,
L b
itt l L
Lebensmittelzutaten
b
itt l t t und
d
Verarbeitungshilfsstoffe kein GVO sind, keine GVO enthalten,
daraus bestehen oder durch GVO hergestellt wurden und
und…
(KEINE Schwellenwerte!)
Gesetzliche Grundlagen
g
GVO = Gentechnisch veränderter Organismus
•
•
Kein GVO – z.B. kein g
gentechnisch veränderter Apfel
p
Nicht „aus GVO“ – z.B. kein Öl aus gentechnisch
veränderten Sojabohnen
• Nicht „durch GVO“ – z.B. kein Vitamin hergestellt durch
gentechnisch veränderte Mikroorganismen
Gesetzliche Grundlagen
g
EGGenTDurchfG
§ 3a
(4) IIm F
Falle
ll eines
i
Lebensmittels
L b
itt l oder
d einer
i
Lebensmittelzutat
L b
itt l t t
tierischer Herkunft darf dem Tier, von dem das Lebensmittel
gewonnen worden ist
ist, kein Futtermittel verabreicht worden
sein...
Gesetzliche Grundlagen
g
EGGenTDurchfG
§ 3a
…das
d nach
hA
Artikel
tik l 24 und
d 25 d
der V
Verordnung
d
(EG) N
Nr.
1829/2003 oder Artikel 4 oder 5 der Verordnung (EG) Nr.
1830/2003 gekennzeichnet ist oder
oder, soweit es in den Verkehr
gebracht würde, zu kennzeichnen wäre.
Gesetzliche Grundlagen
g
§ 3b
Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung
gentechnischer
t h i h V
Verfahren
f h
h
hergestellter
t llt L
Lebensmittel
b
itt l
Gesetzliche Grundlagen
g
§ 3b
Derjenige, der Lebensmittel mit der Angabe … [„ohne
G t h ik“] in
Gentechnik“]
i den
d Verkehr
V k h b
bringt
i t oder
d b
bewirbt,
i bt h
hatt üb
über d
das
Zubereiten, Bearbeiten, Verarbeiten oder Mischen der
Lebensmittel oder das Füttern der Tiere Nachweise zu
führen, dass … vorgeschriebene Anforderungen eingehalten
worden sind.
Gesetzliche Grundlagen
g
§ 3b
Geeignete Nachweise sind insbesondere:
1. verbindliche Erklärungen des Vorlieferanten …
2. … Etiketten oder Begleitdokumente der verwendeten
Ausgangserzeugnisse oder
3. … Analyseberichte oder eine Dokumentation, aus der mit
hi i h d Si
hinreichender
Sicherheit
h h it h
hervorgeht,
ht d
dass di
die
Voraussetzung …erfüllt ist.
Die Kennzeichnung eines Lebensmittels mit einer Angabe …
[„ohne Gentechnik“] ist unzulässig, soweit die Nachweise
nach Satz 1 nicht geführt werden können.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Muss ich die grüne Raute als Zeichen nutzen oder kann
ich ein eigenes
g
Logo
g verwenden?
Antwort:
Jeder kann sein eigenes Logo verwenden. Die grüne
Raute ist lediglich ein Angebot – aber ein sehr
sinnvolles.
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Wer muss die Lizenz für das „Ohne Gentechnik“ Siegel
beantragen
g
Antwort:
Der Inverkehrbringer des Lebensmittels
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Was kostet die Nutzung des „Ohne GenTechnik“ Siegels?
Antwort:
Die Lizenzgebühr ist abhängig von Art und Größe des
Siegelnutzers und beginnt bei 100 € im Jahr.
Ein Lebensmittelhersteller mit einem Jahresumsatz von
z.B. 150 Mio. Euro Umsatz zahlt 1.000 Euro
Lizenzgebühr im Jahr.
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Dürfen in einem „ohne Gentechnik“ Produkt Spuren von
gentechnisch veränderten Organismen
g
g
enthalten sein?
Antwort:
Kein Schwellenwert im EGGenTDurchfG
EGGenTDurchfG. In der
Begründung zum Gesetz bezieht sich der Gesetzgeber
auf die Bestimmungsgrenze von 0,1% je Zutat. Die
Behörden tolerieren ebenfalls Spuren unterhalb dieser
Grenze
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Darf das Lab im „Ohne Gentechnik“ Käse durch GVBakterien hergestellt
g
worden sein?
Antwort:
Nein, die Anwendung „durch GVO“ ist im Bereich der
Lebensmittel ausgeschlossen.
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Wie weit zurück muss die Gentechnikfreiheit im
Herstellungsprozess
g p
von Lebensmittelzutaten g
garantiert
werden?
Antwort:
Analog zu Bio-Lebensmitteln, bis zum letzten
vermehrungsfähigen Organismus in der Produktion einer
Zutat
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Wie lange müssen Tiere gentechnikfrei gefüttert werden,
bis Milch,, Eier und Fleisch als „ohne
„
Gentechnik“
gekennzeichnet werden können?
Antwort:
Tierart
Zeitraum
Equiden und Rinder für Fleisch
12 Monate und mind. ¾ des Lebens
Kleine Wiederkäuer
6 Monate
Schweine
4 Monate
4 Monate
Milchproduzierende Tiere
3 Monate
Geflügel für Fleischerzeugung
10 Wochen
Geflügel für Eiererzeugung
6 Wochen
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Wie werden gentechnikfreie Futtermittel definiert?
Antwort:
Nicht kennzeichnungspflichtig nach EU
Verordnung 1829/2003 und 1830/2003.
d h max
d.h.
max. Verunreinigung durch
gentechnisch veränderte Pflanzen bis
0,9% der Einzelkomponente, wenn diese
zufällig oder technisch unvermeidbar ist.
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Was passiert, wenn nachträglich nachgewiesen wird,
dass ein Futtermittel hätte g
gekennzeichnet werden
müssen?
Antwort:
Ein Rückruf von bereits produzierten Waren ist nicht nötig.
EGGenTDurchfG: „…darf dem Tier, von dem das
Lebensmittel gewonnen worden ist, kein Futtermittel
verabreicht worden sein, das … gekennzeichnet ist …“
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Kann ich einen einzelnen Bestandteil eines
zusammengesetzten
g
Produktes ausloben?
Antwort:
Nein Das gesamte gekennzeichnete
Nein.
Produkt muss die OG Kriterien
erfüllen. Das Produkt darf nur mit
dem Begriff „ohne Gentechnik“
beworben werden
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Wer kontrolliert die „ohne Gentechnik“ Kennzeichnung?
Antwort:
Der Inverkehrbringer ist verantwortlich für die Richtigkeit
der Kennzeichnung. Die Lebensmittelüberwachung ist
zuständig das Eigenkontrollsystem des Inverkehrbringers
stichprobenartig zu überprüfen.
Der VLOG verlangt eine Glaubhaftmachung, dass die
Bestimmungen des EGGenTDurchfG eingehalten
werden, führt jedoch keine Kontrollen durch.
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Muss ich mich extern auditieren lassen?
Antwort:
Der Gesetzgeber schreibt keine Auditierung vor
vor. Der
VLOG empfiehlt jedoch eine externe Beratung und
Kontrolle bei komplexen Betriebsabläufen.
Viele namhafte Hersteller stützen sich freiwillig auf
externe Beratung und Kontrolle.
Häufig gestellte Fragen
gg
g
Frage:
Wie beantrage ich das einheitliche Siegel?
Antwort:
• Kriterien des EGGenTDurchfG erfüllen
• Antragsunterlagen beim VLOG einfordern
Gentechnik Standard glaubhaft
• „Ohne Gentechnik“
machen
• Lizenzgebühr entrichten
Vielen Dank!
© Die gesamte Präsentation ist sofern nicht auf andere Quellen ©
f
h
f d
ll
verwiesen wird, geistiges Eigentum vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.. Verwendung nur nach Rücksprache mit:
Alexander Hissting
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG)
b d b
i l h G
h ik
( OG)
Chausseestraße 8F, D‐10115 Berlin
+49 30 788 90 682
+49 30 788 90 682
[email protected]
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