„Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) 16. März 2012 Ismaning Kleine VLOG Historie • Mai 2008 EGGenTDurchfG tritt in Kraft • Arbeitskreis „Ohne Gentechnik Arbeitskreis „Ohne Gentechnik“ – Industrie, Handel und NGOs wollen der „Ohne GenTechnik“ Kennzeichnung Leben einhauchen GenTechnik Kennzeichnung Leben einhauchen • BMELV sucht Lebensmittelverband, der das neue einheitliche Siegel vergibt • VLOG gründet sich 3/2010 und ist voll aktiv VLOG gründet sich 3/2010 und ist voll aktiv seit 8/2010 Tätigkeiten des VLOG g Aufbau Verbandstruktur Lizenzvergabe „Ohne GenTechnik“ Siegel Lizenzvergabe „Ohne GenTechnik Siegel Erstellen von Informationsmaterial Halten von Vorträgen zur „Ohne GenTechnik“ Kennzeichnungg • Durchführen von I f Informationsveranstaltungen ti t lt • Pressearbeit • Interessensvertretung • • • • VLOG Mitglieder und Lizenznehmer g Warum eine „Ohne Gentechnik Warum eine Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung? „Mit Gentechnik“ Kennzeichnung Lückenhaft g EU Kennzeichnungsvorschrift für gentechnisch veränderte Lebens‐ und Futtermittel seit 2004 (VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003) Gekennzeichnet: • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), hergestellt aus GVO e ges e aus G O Nicht gekennzeichnet: • Hergestellt „durch GVO“ (z.B. Enzyme) Hergestellt durch GVO“ (z B Enzyme) • Tierische Produkte von Tieren gefüttert mit GVO „Mit Gentechnik“ Kennzeichnung Lückenhaft g • Die meisten gentechnisch veränderten Pflanzen weltweit werden zu Tierfutter verarbeitet. • Über 90% der in die EU importierten GV‐Pflanzen landen im Futtertrog. • Ohne eine Kennzeichnungspflicht von Milch, Eier u d e sc a e b auc e au e e und Fleisch hat Verbraucher kaum eine Möglichkeit mit dem Einkauf den Anbau von GV‐ Pflanzen zu beeinflussen Notwendigkeit der „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung • Ä Änderung der „Mit Gentechnik“ Kennzeichnung nur auf EU Ebene möglich. • Bislang keine Mehrheit für eine Änderung Als Alternative führt Deutsche Bundesregierung • Als Alternative führt Deutsche Bundesregierung 2008 eine neue „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung ein e ec u ge • Großer Fortschritt in Sachen Transparenz • Schließt die „Kennzeichnungslücke“ nur bedingt, Schließt die Kennzeichnungslücke“ nur bedingt weil sie auf freiwilliger Basis funktioniert Entwicklung des „Ohne Gentechnik“ Marktes Entwicklung ‐ g „ohne Gentechnik“ Produktion Der Einstieg mit Milch seit 2005 Milch seit 2005 Entwicklung ‐ g „ohne Gentechnik“ Produktion Starke Entwicklung b i Kä 2011 bei Käse 2011 Entwicklung ‐ g „ohne Gentechnik“ Produktion Fruchtjoghurt im K Kommen 2012 2012 Entwicklung ‐ g „ohne Gentechnik“ Produktion Prognose: „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung setzt sich durch… Mittelfristig. g ¾50% „Ohne Gentechnik“ Ende 2014. ¾Heute etwa 10% Kurzfristig. g ¾80% „Ohne Gentechnik“ bis Ende 2012. ¾Heute etwa 50% langfristig Die Möglichkeiten der Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen g • „Ohne Oh Gentechnik“ G t h ik“ iin W Wortt und d Bild geschützt hüt t d durch hd das EG EGGentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) seit Mai 2008 • Siegel „Ohne GenTechnik“ als Wort/Bild M k eingetragen; Marke i t seit it JJulili 2009 • Lizenzvergabe durch den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG); seit August g 2010 Gesetzliche Grundlagen g Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die K Kennzeichnung i h ohne h A Anwendung d gentechnischer t h i h V Verfahren f h hergestellter Lebensmittel (EG-GentechnikDurchführungsgesetz - EGGenTDurchfG) Gesetzliche Grundlagen g EGGenTDurchfG § 3a V Voraussetzungen t für fü die di K Kennzeichnung i h ohne h A Anwendung d gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel Gesetzliche Grundlagen g EGGenTDurchfG § 3a (sinngemäß) … die di eingesetzten i t t Lebensmittel, L b itt l L Lebensmittelzutaten b itt l t t und d Verarbeitungshilfsstoffe kein GVO sind, keine GVO enthalten, daraus bestehen oder durch GVO hergestellt wurden und und… (KEINE Schwellenwerte!) Gesetzliche Grundlagen g GVO = Gentechnisch veränderter Organismus • • Kein GVO – z.B. kein g gentechnisch veränderter Apfel p Nicht „aus GVO“ – z.B. kein Öl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen • Nicht „durch GVO“ – z.B. kein Vitamin hergestellt durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen Gesetzliche Grundlagen g EGGenTDurchfG § 3a (4) IIm F Falle ll eines i Lebensmittels L b itt l oder d einer i Lebensmittelzutat L b itt l t t tierischer Herkunft darf dem Tier, von dem das Lebensmittel gewonnen worden ist ist, kein Futtermittel verabreicht worden sein... Gesetzliche Grundlagen g EGGenTDurchfG § 3a …das d nach hA Artikel tik l 24 und d 25 d der V Verordnung d (EG) N Nr. 1829/2003 oder Artikel 4 oder 5 der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 gekennzeichnet ist oder oder, soweit es in den Verkehr gebracht würde, zu kennzeichnen wäre. Gesetzliche Grundlagen g § 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer t h i h V Verfahren f h h hergestellter t llt L Lebensmittel b itt l Gesetzliche Grundlagen g § 3b Derjenige, der Lebensmittel mit der Angabe … [„ohne G t h ik“] in Gentechnik“] i den d Verkehr V k h b bringt i t oder d b bewirbt, i bt h hatt üb über d das Zubereiten, Bearbeiten, Verarbeiten oder Mischen der Lebensmittel oder das Füttern der Tiere Nachweise zu führen, dass … vorgeschriebene Anforderungen eingehalten worden sind. Gesetzliche Grundlagen g § 3b Geeignete Nachweise sind insbesondere: 1. verbindliche Erklärungen des Vorlieferanten … 2. … Etiketten oder Begleitdokumente der verwendeten Ausgangserzeugnisse oder 3. … Analyseberichte oder eine Dokumentation, aus der mit hi i h d Si hinreichender Sicherheit h h it h hervorgeht, ht d dass di die Voraussetzung …erfüllt ist. Die Kennzeichnung eines Lebensmittels mit einer Angabe … [„ohne Gentechnik“] ist unzulässig, soweit die Nachweise nach Satz 1 nicht geführt werden können. Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Muss ich die grüne Raute als Zeichen nutzen oder kann ich ein eigenes g Logo g verwenden? Antwort: Jeder kann sein eigenes Logo verwenden. Die grüne Raute ist lediglich ein Angebot – aber ein sehr sinnvolles. Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Wer muss die Lizenz für das „Ohne Gentechnik“ Siegel beantragen g Antwort: Der Inverkehrbringer des Lebensmittels Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Was kostet die Nutzung des „Ohne GenTechnik“ Siegels? Antwort: Die Lizenzgebühr ist abhängig von Art und Größe des Siegelnutzers und beginnt bei 100 € im Jahr. Ein Lebensmittelhersteller mit einem Jahresumsatz von z.B. 150 Mio. Euro Umsatz zahlt 1.000 Euro Lizenzgebühr im Jahr. Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Dürfen in einem „ohne Gentechnik“ Produkt Spuren von gentechnisch veränderten Organismen g g enthalten sein? Antwort: Kein Schwellenwert im EGGenTDurchfG EGGenTDurchfG. In der Begründung zum Gesetz bezieht sich der Gesetzgeber auf die Bestimmungsgrenze von 0,1% je Zutat. Die Behörden tolerieren ebenfalls Spuren unterhalb dieser Grenze Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Darf das Lab im „Ohne Gentechnik“ Käse durch GVBakterien hergestellt g worden sein? Antwort: Nein, die Anwendung „durch GVO“ ist im Bereich der Lebensmittel ausgeschlossen. Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Wie weit zurück muss die Gentechnikfreiheit im Herstellungsprozess g p von Lebensmittelzutaten g garantiert werden? Antwort: Analog zu Bio-Lebensmitteln, bis zum letzten vermehrungsfähigen Organismus in der Produktion einer Zutat Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Wie lange müssen Tiere gentechnikfrei gefüttert werden, bis Milch,, Eier und Fleisch als „ohne „ Gentechnik“ gekennzeichnet werden können? Antwort: Tierart Zeitraum Equiden und Rinder für Fleisch 12 Monate und mind. ¾ des Lebens Kleine Wiederkäuer 6 Monate Schweine 4 Monate 4 Monate Milchproduzierende Tiere 3 Monate Geflügel für Fleischerzeugung 10 Wochen Geflügel für Eiererzeugung 6 Wochen Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Wie werden gentechnikfreie Futtermittel definiert? Antwort: Nicht kennzeichnungspflichtig nach EU Verordnung 1829/2003 und 1830/2003. d h max d.h. max. Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Pflanzen bis 0,9% der Einzelkomponente, wenn diese zufällig oder technisch unvermeidbar ist. Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Was passiert, wenn nachträglich nachgewiesen wird, dass ein Futtermittel hätte g gekennzeichnet werden müssen? Antwort: Ein Rückruf von bereits produzierten Waren ist nicht nötig. EGGenTDurchfG: „…darf dem Tier, von dem das Lebensmittel gewonnen worden ist, kein Futtermittel verabreicht worden sein, das … gekennzeichnet ist …“ Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Kann ich einen einzelnen Bestandteil eines zusammengesetzten g Produktes ausloben? Antwort: Nein Das gesamte gekennzeichnete Nein. Produkt muss die OG Kriterien erfüllen. Das Produkt darf nur mit dem Begriff „ohne Gentechnik“ beworben werden Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Wer kontrolliert die „ohne Gentechnik“ Kennzeichnung? Antwort: Der Inverkehrbringer ist verantwortlich für die Richtigkeit der Kennzeichnung. Die Lebensmittelüberwachung ist zuständig das Eigenkontrollsystem des Inverkehrbringers stichprobenartig zu überprüfen. Der VLOG verlangt eine Glaubhaftmachung, dass die Bestimmungen des EGGenTDurchfG eingehalten werden, führt jedoch keine Kontrollen durch. Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Muss ich mich extern auditieren lassen? Antwort: Der Gesetzgeber schreibt keine Auditierung vor vor. Der VLOG empfiehlt jedoch eine externe Beratung und Kontrolle bei komplexen Betriebsabläufen. Viele namhafte Hersteller stützen sich freiwillig auf externe Beratung und Kontrolle. Häufig gestellte Fragen gg g Frage: Wie beantrage ich das einheitliche Siegel? Antwort: • Kriterien des EGGenTDurchfG erfüllen • Antragsunterlagen beim VLOG einfordern Gentechnik Standard glaubhaft • „Ohne Gentechnik“ machen • Lizenzgebühr entrichten Vielen Dank! © Die gesamte Präsentation ist sofern nicht auf andere Quellen © f h f d ll verwiesen wird, geistiges Eigentum vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.. Verwendung nur nach Rücksprache mit: Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) b d b i l h G h ik ( OG) Chausseestraße 8F, D‐10115 Berlin +49 30 788 90 682 +49 30 788 90 682 [email protected]