Repetitorium zur Klausur WR I SoSe 2013

Werbung
Repetitorium zur Klausur WR I
SoSe 2013
Fälle zum BGB AT
Fall 1
Lebensmittelhändler A bot als Verkaufsschlager einen bekannten heimischen Schnaps für 6 €
an. Gastwirt B wollte dieses Angebot nutzen und packte drei Einkaufswagen mit
Schnapsflaschen voll. Als er damit an der Kasse erschien, weigerte sich A, ihm diese
Warenmengen zu überlassen, da sonst für seine anderen Kunden nichts übrig bliebe. B
meinte, gekauft sei gekauft.
Kann B von A Übergabe und Übereignung der Schnapsflaschen verlangen?
Fall 2
Mieter M ist nach seinem Mietvertrag mit V berechtigt, das Mietverhältnis über dessen
Wohnung mit einer Monatsfrist zum Monatsende zu kündigen. Daher schreibt er am 16.1.
dem V einen Brief, in dem er zum Ende des Monats Februar kündigt. Aus Vergesslichkeit
wirft er den Brief aber erst am Nachmittag des 30.1., einem Samstag, in den Hausbriefkasten
des V. Dieser findet das Schreiben am darauffolgenden Montag (1.2.) unter der Post, die ihm
der Briefträger gebracht hat. V verlangt nunmehr Mietzahlung für den Monat März.
Muss M für den Monat März an V Miete zahlen? § 193 BGB bleibt außer Betracht.
Abwandlung zu Fall 2
M wirft den Brief am 24.1. in einen Postbriefkasten, vergisst aber, eine Briefmarke
aufzukleben. Als der Postbote dem V das Schreiben am 25.1. aushändigen will, weigert sich
dieser, Nachporto zu zahlen, so dass der Bote den Brief wieder an M zurückschickt. Erst eine
Woche später erhält V ein ordnungsgemäß frankiertes Kündigungsschreiben mit der Post.
Muss M Miete für den Monat März zahlen? § 193 BGB bleibt außer Betracht.
Lehrstuhl Zivilrecht I
1
Fall 3
Student S hat noch einige Lehrbücher daheim, die er in einem Anfall von Übermotivation zu
Beginn des ersten Semesters erworben hatte, bei denen aber absehbar ist, dass er sie nie mehr
lesen wird. Er hängt daher am schwarzen Brett der Fakultät einen Anschlag auf, auf dem er
(im Einzelnen benannt) „15 Lehrbücher gegen Höchstgebot“ anbietet. Kommilitone K findet
75 € angemessen, und schreibt dem S seine Preisvorstellung am 10.4. per E-Mail. Bei S war
der Aushang wegen der Semestereröffnungsparties etwas in Vergessenheit geraten. Er
schreibt daher dem K erst am 4.5., dass er mit seinem Gebot einverstanden sei. K antwortet
auf die Mail nicht mehr, da er die Angelegenheit als überholt ansieht.
Ist ein Vertrag zwischen S und K zustande gekommen?
Abwandlung zu Fall 3
Wie verhielte es sich, wenn S bereits am 11.4. geantwortet hätte, die Mail aber wegen eines
Fehlers seitens seines Internet-Providers erst am 4.5. bei K eingetroffen wäre?
Fall 4
A betreibt im Erdgeschoss eines ihm gehörenden Hauses eine Schusterwerkstatt. Da die
Heizungsanlage dringend repariert werden muss, will er den Handwerksmeister Anton Müller
(M1), der schon oft in seinem Haus gearbeitet hat, bestellen. Er findet im Telefonbuch einen
anderen Handwerksmeister, Alfons Müller (M2). Diesen ruft er an und erteilt ihm den
Auftrag in der Annahme, es handele sich um den ihm bekannten M1.
Kann A sich von dem Vertrag lösen?
Abwandlung zu Fall 4
A will mit dem Handwerksmeister M2, den er anruft, den Vertrag schließen. Er beauftragt
den M2 mit den Arbeiten deshalb, weil er irrtümlich meint, dass M2 seit langem Kunde seiner
Schusterwerkstatt sei. Später stellt sich der Irrtum heraus.
Kann A anfechten?
Lehrstuhl Zivilrecht I
2
Fall 5
Der Assistent A gerät beim Surfen im Internet zufällig auf die Homepage der juristischen
Versandbuchhandlung
V.
Dort
findet
er
ein
Angebot
über
die
komplette
Rechtsprechungssammlung des EuGH für 1.950 €. Begeistert schickt er daher eine E-Mail
und bestellt alle ca. 300 Bände „unter Bezugnahme auf Ihre Homepage“. V mailt zurück, er
freue sich über seinen neuen Kunden, die Lieferung werde bald erfolgen. Dabei nimmt V an,
der Preis der Sammlung sei auf der Homepage mit 2.950 € angegeben. Als V die Lieferung
fertig machen will, bemerkt er den Fehler. Wie sich herausstellt, hatte ein Angestellter bei der
Bearbeitung der Internet-Seite versehentlich den falschen Preis eingegeben.
Kann V anfechten?
Fall 6
Trachtenverein E plant einen Ausflug nach Südtirol. Um die Teilnehmerzahl zu ermitteln,
wurde eine Liste mit der Überschrift „Verbindliche Anmeldung Südtirolfahrt“ auf der
jährlichen Mitgliederversammlung in Umlauf gegeben. Trachtler A hatte sich zuvor schon am
Bärwurz berauscht und trug sich in dem Glauben in die Liste ein, es ginge dabei nur um die
Erfassung der Anwesenheit. Als der Kassierer bei ihm die Fahrtkosten erheben wollte,
verweigerte er die Bezahlung unter Hinweis auf seinen Irrtum.
Ist der von A geschlossene Vertrag wirksam?
Fall 7
Der Trachtenvereinsvorsitzende T organisiert dann die Südtirolfahrt. Aufgrund der
Anmeldeliste, die er bei dem vermittelnden Reisebüros vorlegt, bucht er einen Flug für die
16 Teilnehmer. Es wurde vereinbart, dass die Tickets bei Abholung bezahlt werden. Die
Teilnehmerin R erschien zum Flugtermin nicht, weil sie eine Karibik-Kreuzfahrt gewonnen
hatte, die sie dem Aufenthalt in Südtirol vorzog. Die den Flug durchführende Fluggesellschaft
L verlangt von T Bezahlung des Tickets, weil der Platz anderweitig nicht mehr besetzt
werden konnte. T wendet ein, nicht er selbst, sondern die R müsse zahlen.
Von wem kann L Zahlung verlangen?
Lehrstuhl Zivilrecht I
3
Fall 8
Auf der Kreuzfahrt trifft R auch den X, der froh ist, dass er Deutschland hinter sich lassen
kann. Denn vor kurzem war er von seinem Arbeitgeber, der Fluggesellschaft L, gekündigt
worden und hatte dafür gesorgt, dass diese seinen Abschied so schnell nicht vergessen würde:
Auf mitgenommenen Bestellformularen hatte X bei M und N noch einige für L höchst
unnütze, aber teure Waren bestellt. M und N verlangen nun von L Abnahme. Diese weigert
sich: Zwar sei X tatsächlich Einkäufer bei ihr gewesen, er sei aber schon Wochen vor den
fraglichen Bestellungen entlassen worden. Zumindest M hatte von dieser Entlassung auch
Kenntnis gehabt.
Wie ist die Rechtslage?
Fall 9
Spediteur S ist durch die günstigen Alkoholangebote des Lebensmittelhändlers A aus Fall 1
zum Trinker geworden, weshalb er sich um seinen Betrieb nur noch oberflächlich kümmert.
Daher entging es ihm auch, dass seine Angestellte Y des Öfteren Einrichtungsgegenstände bei
Möbelhaus O im Namen der Firma des S bestellt, dann aber in die eigene Wohnung geschafft
hatte. Erst als Y einmal einen Fernsehsessel bestellte und S in nüchternem Zustand die
Auftragsbestätigung las, ging ihm ein Licht auf. Er teilte O mit, die Bestellung sei unwirksam.
Kann O Zahlung verlangen?
Fall 10
Der 17-jährige Schüler A will in den Sommerferien mit Freunden an der Nordsee zelten.
Eines Tages entdeckt er auf der Campingausstellung des B ein Zweimannzelt, das als
Ausstellungsstück preisgünstig 120 € kosten soll. Kurz entschlossen verhandelt er mit B über
den Ankauf. Als B das Zelt wegen geringfügiger Schmutzflecken dem A für 100 € anbietet,
willigt dieser sofort ein. Es wird vereinbart, dass das Zelt erst nach Ende der Ausstellung in
zwei Wochen übergeben und bezahlt werden soll.
Als A abends seinen Eltern von dem Kauf erzählt, äußern diese schließlich ihr Einverständnis.
Die Gunst der Stunde nutzend berichtet A von einem Daunenschlafsack, den er bei B als
Lehrstuhl Zivilrecht I
4
Einzelstück zu dem günstigen Preis von 40 € gesehen habe und den er gleichfalls kaufen
wolle. Nach einigem Zögern sind die Eltern des A auch damit einverstanden. Sofort am
nächsten Tag kauft A den Schlafsack von B; beide vereinbaren, dass der Schlafsack
zusammen mit dem Zelt übergeben und bezahlt werden soll. Nach Ende der Ausstellung
verlangt B von A Zahlung des Kaufpreises in Höhe von insgesamt 140 €. Die Eltern des A
widerrufen nunmehr gegenüber B ihre zu den Kaufverträgen gegebene Zustimmung, da sich
ihr Sohn in der Zwischenzeit die nötigen Campingsachen von einem Bekannten habe leihen
können. B besteht auf Zahlung.
Zu Recht?
Abwandlung zu Fall 10
B, dem nachträglich Zweifel hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des A gekommen sind,
verlangt nach Ende der Ausstellung von den Eltern des A eine Bestätigung beider Verträge.
Da sich A in der Zwischenzeit die nötigen Campingsachen von einem Schulfreund geliehen
hat, verweigern seine Eltern gegenüber B ihre Zustimmung.
Kann B dennoch Zahlung verlangen?
Fall 11
Der 17-jährige Auszubildende L darf von seiner Ausbildungsbeihilfe monatlich 100 € als
Taschengeld zurückbehalten. Mittlerweile hat er 600 € angespart, um sich einen Motorroller
zu kaufen, mit dem er täglich zu seiner Ausbildungsstätte fahren will. Eines Tages bietet ihm
sein Kollege A einen fast neuwertigen Motorroller zum angemessenen Preis von 1.600 € an. L
antwortet darauf, dass er lediglich 600 € bar zahlen könne, aber bereit sei, den Rest in
monatlichen Raten von 100 € abzuzahlen, wenn A noch etwas vom Preis nachließe. A, der L
für volljährig hält, gibt nach und bietet ihm den Roller für 1.200 € an. L akzeptiert. Nach
Empfang der Anzahlung in Höhe von 600 € übergibt A dem L den Motorroller. Die Eltern des
L halten das Fahren mit Rollern jedoch für viel zu gefährlich und lehnen daher das Geschäft
ab.
Kann A von L oder dessen Eltern Zahlung der restlichen 600 € verlangen? Kann A den
Motorroller zurückverlangen?
Lehrstuhl Zivilrecht I
5
Fall 12
Von seinem Taschengeld (100 €/Monat) kauft der 16-jährige M ein Lotterielos. Auf dieses
entfällt ein Gewinn von 30.000 €. Sofort nachdem er den Gewinn bar ausgezahlt bekommen
hat, zieht er los, um das Geld zu „investieren“. Bei V ersteht M ein Motorrad für 25.000 €.
Die Eltern sind mit dem Gewinn sehr, mit dem Kauf des Motorrades dagegen gar nicht
einverstanden.
Ist der Kaufvertrag über das Motorrad wirksam?
Fall 13
Die 17-jährige Studentin M hatte mit Einwilligung ihrer Eltern in Bayreuth zum Studium ein
möbliertes Zimmer bei V gemietet. Der Mietzins war monatlich zu entrichten. Da ihre
Freundin sie bei sich aufnehmen wollte, kündigte sie nach telefonischer Rücksprache mit
ihren Eltern, die damit einverstanden waren, am 14.1. den Mietvertrag zum 31.1. V wies die
Kündigung zurück, weil M keine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern vorgelegt
habe. M zog am Monatsende aus. V verlangt von M Zahlung der Februarmiete, weil nicht
fristgerecht gekündigt worden sei.
Zu Recht?
Lehrstuhl Zivilrecht I
6
Fälle zum Schuldrecht
Fall 14
Juwelier J hat an K ein altes und seltenes dreiteiliges Schmuckset verkauft, das dieser seiner
Verlobten zur Hochzeit schenken möchte. Das Set besteht aus einer Halskette, einem Diadem
und passenden Ohrringen. Da daran noch gewisse Anpassungs- und Ausbesserungsarbeiten
auszuführen sind, wird vereinbart, dass K die Sachen nach einiger Zeit abholen solle. Als K
vereinbarungsgemäß erscheint, hat J aber nur schlechte Nachrichten für ihn: Die Ohrringe
wurden bei den Restaurierungsarbeiten zerstört. Bezüglich der Halskette hat sich herausgestellt, dass diese dem J von einem Hehler verkauft wurde, wahrer Eigentümer ist der E. Und
das Diadem schließlich stehe zwar im Eigentum des J, es handele sich aber nicht um das von
K gesuchte Original, sondern um eine – handwerklich sehr gut ausgeführte – Fälschung.
Kann K Übergabe und Übereignung verlangen?
Fall 15
K will im Fotogeschäft des V eine Digitalkamera erwerben. Als K das Gerät bezahlen will,
stellt sich heraus, dass das EC-Bezahlsystem seiner Hausbank ausgefallen ist und K auch die
geschuldeten 550 € Bargeld nicht eingesteckt hat. Wegen der „Datenpanne“ funktioniert auch
der örtliche Geldautomat nicht. K ist betrübt, da er die Kamera für seinen am Folgetag
beginnenden Urlaub kaufen wollte. Um die Enttäuschung, die K ins Gesicht geschrieben
steht, zu mildern, bietet V ihm großzügigerweise an, ihm die Kamera am nächsten Tag noch
vor Abreise zu Hause vorbeizubringen. K ist erfreut, da sich in seiner Urlaubskasse das
benötigte Geld befindet. V und K verabreden sich für den nächsten Morgen um 7.30 Uhr. Als
V sich auf dem Weg zu K befindet, erleidet er einen Autounfall, bei dem die Kamera zerstört
wird. V wird erheblich verletzt und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. K
wartet daher vergeblich und tritt schließlich verärgert seinen Urlaub an. Nach K’s Rückkehr
und V’s Genesung verlangt letzterer die Zahlung der 550 € von K. Dieser erwidert, V solle
ihn in Ruhe lassen, er sei sehr enttäuscht von ihm und habe sich im Übrigen im Urlaub längst
eine andere Kamera gekauft. Nachdem er jedenfalls von V nichts erhalten habe, sei er ihm
auch nicht zur Zahlung verpflichtet.
Hat V einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
Lehrstuhl Zivilrecht I
7
Fall 16
Galerist V trifft im Urlaub den Kunsthändler K. Beide kommen am Frühstückstisch ins
Gespräch und K erfährt von V, dass dieser im Besitz des Gemäldes „Röhrender Hirsch“ von
Paul Pinsel ist. K möchte das Bild gerne von V kaufen, da er vermutet, es an den Sammler S,
der Pinsels Kunst zutiefst bewundert, gewinnbringend weiterveräußern zu können. V ist
einverstanden und beide einigen sich auf einen Kaufpreis von 7.500 €. K soll das Bild nach
Beendigung seines Urlaubs bei V abholen. Als V nach dem Gespräch mit K in sein
Hotelzimmer zurückkehrt, erreicht ihn ein Anruf seines Angestellten A. A hatte von V den
Auftrag, ihn bei wichtigen Vorkommnissen umgehend zu informieren. Nun teilt A dem V mit,
dass das Gemälde bei einem Brand in seinem Lager in der Nacht zuvor zerstört worden sei.
Zu dem Brand war es gekommen, weil V die geltenden Brandschutzbestimmungen nicht
eingehalten hatte. Inzwischen hat K mit S Kontakt aufgenommen und ihm das Bild zum Preis
von 10.000 € verkauft. Als er tags darauf von der Zerstörung des Bildes hört, verlangt er von
V Schadensersatz. V meint, K könne nichts verlangen, da das Gemälde bei Vertragsschluss
schon nicht mehr existiert habe. Aus einem Vertrag, dessen Erfüllung von Anfang an
unmöglich gewesen sei, könne K keinerlei Ansprüche herleiten.
Hat K irgendwelche Ansprüche gegen V?
Abwandlung zu Fall 16
Der Brand im Lager des V, bei dem das Bild zerstört wird, ereignet sich erst am Mittag nach
dem Vertragsschluss.
Welche Ansprüche hat K gegen V?
Fall 17
Kunsthändler V verkauft an Sammler K ein Gemälde zum (dem objektiven Wert
entsprechenden) Preis von 10.000 €. Das Gemälde soll K am Tag darauf geliefert werden. V
hatte das Bild seinerseits von D erworben, ohne zu wissen, dass dieser wiederum das Werk,
das als verschollen galt, bei Sammler E gestohlen hatte. K hat kaum die Galerie verlassen, als
E auftaucht, der das gestohlene Bild sofort erkennt und die Herausgabe fordert.
Lehrstuhl Zivilrecht I
8
K besteht gegenüber V auf dem Kaufvertrag. E wäre bereit, dem V das Bild zum Preis von
50.000 € zu überlassen. V ist jedoch nicht bereit, auf das Angebot des E einzugehen und
verweigert gegenüber K die Erfüllung.
Welche Ansprüche hat K gegen V?
Fall 18
Student A leiht seinem WG-Mitbewohner Z für zwei Tage sein Auto. Z gibt A den Wagen
trotz Mahnung nicht rechtzeitig zurück. A muss sich deshalb ein Ersatzfahrzeug mieten. Er
verlangt von Z Schadensersatz.
Wie ist die Rechtslage?
Fall 19
Rechtsreferendar R verleiht an Student S seinen Schönfelder in der aktuellen Auflage für die
von S zu erstellende Hausarbeit. Beide vereinbaren, dass S den Schönfelder spätestens in drei
Wochen zurückgeben soll, da R diesen für eine Klausur benötigt, die er zwei Tage nach dem
vereinbarten Rückgabetermin zu schreiben hat.
S fährt, nachdem er die Hausarbeit bereits nach zwei Wochen abgegeben hat, für den Rest der
Semesterferien in den Urlaub ohne dem R das Buch zurückzugeben. Als der Rückgabetermin
verstreicht, ohne dass R etwas von S hört, kauft sich R am nächsten Tag ein neues
Ersatzexemplar.
Als S nach den Semesterferien aus dem Urlaub zurückkehrt, verlangt R von ihm die
Erstattung des Kaufpreises für das Ersatzexemplar.
Hat R einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises?
Lehrstuhl Zivilrecht I
9
Fall 20
B hat Malermeister M beauftragt, seine Wohnung zu streichen. M beschädigt gleich zu
Beginn der Arbeiten mehrere Einrichtungsgegenstände des B, der ihn daraufhin zu mehr
Sorgfalt ermahnt. Als M am nächsten Tag die Arbeiten im Wohnzimmer des B fortsetzt,
hinterlässt er auf dem wertvollen Teppich des B deutliche Farbspuren. B, der nun endgültig
genug hat, verbietet M die weitere Ausführung der Arbeiten aus Angst vor weiteren Schäden
durch dessen Unachtsamkeit. Für die bereits geleistete Arbeit bezahlt B den M und lässt die
restlichen Arbeiten von D durchführen, der allerdings mehr verlangt als M.
Welche vertraglichen Ansprüche hat B gegen M?
Fall 21*
M hat für den Abend des WM-Halbfinals Deutschland - Spanien einige Freunde zum „Private
Viewing“ in seine vom Eigentümer V gemietete Wohnung eingeladen. Dabei erhält die
zunächst herrschende euphorische Stimmung einen ersten Dämpfer, als die Nachbarin N sich
über den aus der Wohnung des M dringenden Lärm der von M anlässlich des Spiels extra
beschafften Vuvuzelas beschwert. Als sich dann nach 90 zähen Minuten auch noch die
Niederlage der deutschen Mannschaft herausstellt, verliert Gastgeber M jede Beherrschung.
Er schleudert seinen noch gefüllten Bierkrug gegen die Balkontüre, die dadurch einen Sprung
erleidet.
Vermieter V verlangt von M Ersatz für die Reparaturkosten i.H.v. 300 €.
Zu Recht?
Fall 22*
Aus Trotz über die Niederlage der deutschen Mannschaft beschließt M, seiner Nachbarin
beim Spiel um Platz 3 wenigstens noch einmal so richtig auf die Nerven zu gehen. Er betritt
daher den Supermarkt des S, um für den anstehenden Fußballabend fünf zusätzliche
Vuvuzelas zu kaufen. Als M, mit den Tröten bepackt, gerade auf dem Weg zur Kasse ist, wird
er unter einem umstürzenden Stapel Konservendosen, den S aus Unachtsamkeit instabil
errichtet hatte, „begraben“. M erleidet dabei erhebliche Verletzungen, die eine sofortige
Lehrstuhl Zivilrecht I
10
Einweisung ins Krankenhaus zur Folge haben. Der Kauf der Vuvuzelas wird dadurch
hinfällig, N verlebt einen ungestörten Abend.
Kann M von S Ersatz für die Behandlungskosten verlangen?
Fall 23
Zum Anfertigen seiner Seminararbeiten hat Student S ein Notebook des Herstellers D im
Elektromarkt des V erworben. Für das konkrete Modell hat er sich entschieden, weil er in
einer Zeitungsanzeige des Herstellers gelesen hatte, die Akkulaufzeit betrage „mindestens
5h“. Für S ist eine derart lange Akkulaufzeit ein kaufentscheidendes Argument. Umso
enttäuschter zeigt er sich, als er das Gerät zum ersten Mal im Akkubetrieb nutzt und ihm
schon nach runden 3 Stunden „der Saft ausgeht“.
Was kann S von V verlangen?
Fall 24
Gebrauchtwagenhändler V verkauft an K einen vier Jahre alten VW Golf zum Preis von
6.500 €. Als K am Abend nach dem Kauf mit dem Fahrzeug noch schnell eine Besorgung
machen will, stellt er fest, dass die Scheinwerfer nicht funktionieren. Grund ist ein bereits bei
Vertragsschluss vorhandener Defekt in der Fahrzeugelektronik, der sich nur durch Austausch
des entsprechenden Teils beheben lässt. K fährt daraufhin am nächsten Tag zu V und verlangt
von ihm die Beseitigung des Problems. V verweigert die Reparatur mit der Begründung, das
Ersatzteil koste 650 €. Rechne man noch den Arbeitsaufwand ein, entstünden ihm Kosten
i.H.v. 800 €. Das Geschäft würde dann für ihn einen Verlust bedeuten, da er selbst 5.900 € für
den Wagen gezahlt habe. Er werde daher die Reparatur auf keinen Fall kostenlos durchführen.
Kann K den Wagen gegen Erstattung des bereits bezahlten Kaufpreises zurückgeben? Kann
er die Reparatur in einer Fachwerkstatt auf Kosten des V durchführen lassen?
Lehrstuhl Zivilrecht I
11
Fall 25
Alleinunterhalter A kauft bei V einen gebrauchten VW-Transporter, um damit sein
Equipment zu seinen Auftritten transportieren zu können. Wegen eines dem V unbekannten
Defekts der Benzinpumpe bleibt der Transporter auf der Fahrt zu einer Hochzeit stehen, so
dass A dort nicht auftreten kann. Vom ADAC nach Hause gebracht, fordert A den V auf, das
Fahrzeug reparieren zu lassen und verlangt Schadensersatz für den durch die Panne
eingetretenen Verdienstausfall. V ist der Ansicht, er sei dazu nicht verpflichtet, da er weder
den Mangel gekannt habe, noch ihn als technischer Laie hätte erkennen können. Auch sei ihm
die Reparatur nicht möglich, er verfüge weder über Gerätschaften noch Fachkenntnisse. Eine
Reparatur durch einen Fachbetrieb könne er sich nicht leisten. V nimmt sich darauf hin einen
Mietwagen, um nicht auch noch seinen nächsten Auftritt ausfallen lassen zu müssen.
Welche Ansprüche hat A gegen V?
Lehrstuhl Zivilrecht I
12
Herunterladen