1. Fall

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Pflichtübung aus Zivilrecht
SS 2017
Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner
1. Fall
Valentin beschließt an seinem 17. Geburtstag, seine alte Playstation 3 (PS3) zu verkaufen,
um sich sinnvolleren Dingen zu widmen. Neben der Schule arbeitet er schon seit Längerem
als Kellner und hat sich die PS3 vor 2 Jahren von seinen Ersparnissen aus dieser Tätigkeit
gekauft.
Kurz vor dem Treffen mit dem volljährigen Kaufinteressenten Konrad bemerkt Valentin,
dass das Laufwerk der PS3 kaputt ist, denn jede Spiel-CD, die eingelegt wird, kommt völlig
zerkratzt aus der Playstation. Der Laufwerkschaden ist irreparabel.
Weil Konrad aber einen höheren Preis als erwartet, nämlich € 150, anbietet, beschließt
Valentin, kein Wort über das kaputte Laufwerk zu verlieren. Er sagt die Funktionstüchtigkeit
des Geräts auch noch zu und betont – in Erinnerung an ein Gespräch mit seiner Jus
studierenden Schwester – überdies, dass „Gewährleistung zwischen uns eh kein Thema“ ist.
Konrad nickt eifrig, bezahlt die vereinbarten € 150 und zieht glücklich über seine neu
erworbene PS3 davon.
Nachdem Konrad zuhause sein neuestes Spiel (Wert: € 50) eingelegt hat, wartet er auf den
Spielstart. Er hört jedoch bloß ein Knacksen im Gerät, ansonsten geschieht nichts. Konrad
öffnet das Laufwerk und sieht, dass seine Spiel-CD völlig zerkratzt ist. Empört ruft er
daraufhin Valentin an und verlangt sein Geld zurück.
Da Konrad wenig später in Geldnöte gerät, beschließt er, das Auto des Hubert, das ihm
dieser für ein paar Tage geliehen hat, in dessen Namen zu verkaufen. Schnell hat er einen
Kaufinteressenten namens Alex gefunden. Konrad legt Alex eine selbst geschriebene, aber
täuschend echt aussehende Vollmacht vor, worauf dieser sofort zuschlägt und das Auto um
€ 8.000 (Wert: € 10.000) kauft und bezahlt. Alex hat zur Abholung des Autos bereits einen
Anhänger um € 60 gemietet, mit dem er dieses nachhause transportiert.
Kurze Zeit später erfährt Hubert vom Verkauf seines Autos und möchte, dass dieses Geschäft
„ungeschehen gemacht“ und ihm von Alex sein Auto sofort zurückgegeben wird. Alex meint
nur „Kauf ist Kauf“ und möchte das Auto natürlich behalten.
Wie ist die Rechtslage?
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