Pflichtübung aus Zivilrecht SS 2017 Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner 1. Fall Valentin beschließt an seinem 17. Geburtstag, seine alte Playstation 3 (PS3) zu verkaufen, um sich sinnvolleren Dingen zu widmen. Neben der Schule arbeitet er schon seit Längerem als Kellner und hat sich die PS3 vor 2 Jahren von seinen Ersparnissen aus dieser Tätigkeit gekauft. Kurz vor dem Treffen mit dem volljährigen Kaufinteressenten Konrad bemerkt Valentin, dass das Laufwerk der PS3 kaputt ist, denn jede Spiel-CD, die eingelegt wird, kommt völlig zerkratzt aus der Playstation. Der Laufwerkschaden ist irreparabel. Weil Konrad aber einen höheren Preis als erwartet, nämlich € 150, anbietet, beschließt Valentin, kein Wort über das kaputte Laufwerk zu verlieren. Er sagt die Funktionstüchtigkeit des Geräts auch noch zu und betont – in Erinnerung an ein Gespräch mit seiner Jus studierenden Schwester – überdies, dass „Gewährleistung zwischen uns eh kein Thema“ ist. Konrad nickt eifrig, bezahlt die vereinbarten € 150 und zieht glücklich über seine neu erworbene PS3 davon. Nachdem Konrad zuhause sein neuestes Spiel (Wert: € 50) eingelegt hat, wartet er auf den Spielstart. Er hört jedoch bloß ein Knacksen im Gerät, ansonsten geschieht nichts. Konrad öffnet das Laufwerk und sieht, dass seine Spiel-CD völlig zerkratzt ist. Empört ruft er daraufhin Valentin an und verlangt sein Geld zurück. Da Konrad wenig später in Geldnöte gerät, beschließt er, das Auto des Hubert, das ihm dieser für ein paar Tage geliehen hat, in dessen Namen zu verkaufen. Schnell hat er einen Kaufinteressenten namens Alex gefunden. Konrad legt Alex eine selbst geschriebene, aber täuschend echt aussehende Vollmacht vor, worauf dieser sofort zuschlägt und das Auto um € 8.000 (Wert: € 10.000) kauft und bezahlt. Alex hat zur Abholung des Autos bereits einen Anhänger um € 60 gemietet, mit dem er dieses nachhause transportiert. Kurze Zeit später erfährt Hubert vom Verkauf seines Autos und möchte, dass dieses Geschäft „ungeschehen gemacht“ und ihm von Alex sein Auto sofort zurückgegeben wird. Alex meint nur „Kauf ist Kauf“ und möchte das Auto natürlich behalten. Wie ist die Rechtslage?