ein Abklärungsinstrument für die Schweiz, Daniel Rosch

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Luzerner Tagung zum
Kindes- und Erwachsenenschutz
Abklärungsinstrumente und
aktuelle Gesetzgebungsprojekte
7. Mai 2015
Referat
Erwachsenenschutzrecht:
Ein Abklärungsinstrument für die Schweiz
Daniel Rosch, Prof. FH, lic. iur.
Dipl. Sozialarbeiter
Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
Die Unterlagen finden Sie auch unter: www.hslu.ch/fachtagung-kes
Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Luzerner Abklärungsinstrument
zum Erwachsenenschutz
Daniel Rosch
[email protected] / 079/313 90 09
Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz vom 7. Mai 2015
Ausgangslage
- Keine spezifische Forschung (≠ Kindesschutz)
- Ausnahme: insb. Psychiatrie, Geriatrie und Sucht
- z.T. auf Diensten Ansätze zur Standardisierung
- Keine schweizweites Abklärungsinstrument im
Erwachsenenschutz
- In Deutschland ein Instrument soweit ersichtlich
(≠ Kindesschutz)
- Eher technische juristische Herangehensweise; deshalb
tendenziell auch weniger Sensibilisierung für soziale
Diagnostik
Daniel Rosch, 2015
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© bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected]
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Warum Standardisierung?

Uneinheitliche Abklärung in der Schweiz

Vielfalt bedeutet Risiko für ethischen und rechtlichen
Anspruch der gleichen Behandlung gleicher Fälle


Ziel: Annäherung an das Ideal der gleichen
Behandlung

Folge: Zwingt zu Austausch und ermöglicht
kollektiven Lernprozess

Standardisierung als Reizbegriff: Gewollt ist keine
Gleichschaltung von Abklärungsprozessen (keine
gleiche Behandlung ungleicher Fälle)
Hemmschuh für wissenschaftliche Herangehensweise:
kaum Forschung  keine Evidenzbasierung
Daniel Rosch, 2015
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Anwendungsfeld
Abklärung von behördlichen Massnahmen im
Erwachsenenschutz von der Gefährdungsmeldung bis zum
Antrag auf konkrete Massnahme, d.h.

Soziale Diagnose

Unterstützungsbedarf

Prüfung behördlicher Massnahme unter
Berücksichtigung der Subsidiarität und
Verhältnismässigkeit

Entscheidfindung / geeignete Beistandsperson

Toolbox für zentrale methodische Aspekte
Daniel Rosch, 2015
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Zum Projekt
- Projektteam:
- Daniel Rosch (Leitung)
- Patrick Zobrist
- Praxispartner:
- Soziale Dienste Stadt Baden
- KESB Basel-Stadt
- KESB Luzern
- KESB Rheintal
- KESB Zürich
- Externe Experten:
- PD Dr. med. Sebastian Walther, Chefarzt UPD Bern
- Prof. Dr. Harald Ansen & Prof. Dr. Dieter Röh, beide
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg,
Department Soziale Arbeit
Anforderungen an ein
Abklärungsinstrument
Daniel Rosch
[email protected] / 079/313 90 09
6, 13.05.2015
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Gegenstand der Untersuchung
Biopsychosoziales Modell
1. Diagnose
2. Prognose
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Hilfsmittel Nullhypothese / Szenariotechnik
- «Nullhypothese»
- Szenario/Hypothese 1
- Szenario/Hypothese 2
- (…)
3. Matching Prognose / Unterstützungsbedarf /
Massnahme
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Es geht um die Einschätzung….
- der aktuellen Situation
- der zukünftigen Entwicklung
- des jetzigen und künftigen Unterstützungsbedarf
- der Notwendigkeit einer erwachsenenschutzrechtlichen
Massnahme
…. von menschlichem Verhalten und diese ist
fehleranfällig…
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Folgerungen für ein standardisiertes
Abklärungsinstrument
Checklistendiagnostik ist kaum erfolgsversprechend!
 Standardisierte, fragegeleitete Diagnostik
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
III. Das Luzerner
Abklärungsinstrument zum
Erwachsenenschutz
Daniel Rosch
[email protected] / 079/313 90 09
Herausforderung:
juristische vs. human-/sozialwiss.
Problemlösemethode (Zobrist, ZKE 2012, 389)
Juristische Problemlösemethode
Sachverhaltsermittlung
„richtige Zuordnung“
Subsumtion
Rechtsfolge
„Wahrscheinlichkeitslogik
„plausible Hypothese“
Beschreibung
Erklärung
Bewertung
Intervention
Human-/sozialwissenschaftliche Problemlösemethode
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Sozialdiagnostik
Subsumtion
Entscheid
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Aufbau Luzerner Abklärungsinstrument zum
Erwachsenenschutz
Personalien/Übersicht
Biopsychosoziale Kurzeinschätzung
Hilfs- und Schutzbedarf im jeweiligen
Aufgabenbereich
Kompetenzprofil Beistandsperson
Zusammenfassung / Antrag
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Das Luzerner Abklärungsinstrument zum
Erwachsenenschutz en détail
- [Link SQL]
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IT Applikation: Luzerner Abklärungsinstrument
zum Erwachsenenschutz
- Eigenständige Lösung; einmalige geringe Lizenzgebühr
- Chronik/Verlauf kann genutzt werden
- Output: Abklärungsbericht gemäss den eigenen
Eingaben
- Eine richtige und erfolgsversprechende Anwendung
braucht zwingend der Schulung  eintägige
Fachseminare zur Zertifizierung der
Anwender/innen [FS professionelle Abklärungen im
Erwachsenenschutz  www.hslu.ch/s157 ]
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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015
Weiteres Vorgehen: externe Evaluation
- Zur Überprüfung der Anwendbarkeit des Instruments
in der Praxis ist eine externe Evaluation geplant.
- Dabei sollen auch Indikatoren für den Nutzen der
Betroffenen erfasst werden.
- Die Evaluation erfolgt 2016/2017.
- Interessierte melden sich bitte bei:
Daniel Rosch, 079/313 90 09
[email protected]
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Weiterführende Hinweise:
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