Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Abklärungsinstrumente und aktuelle Gesetzgebungsprojekte 7. Mai 2015 Referat Erwachsenenschutzrecht: Ein Abklärungsinstrument für die Schweiz Daniel Rosch, Prof. FH, lic. iur. Dipl. Sozialarbeiter Hochschule Luzern – Soziale Arbeit Die Unterlagen finden Sie auch unter: www.hslu.ch/fachtagung-kes Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz Daniel Rosch [email protected] / 079/313 90 09 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz vom 7. Mai 2015 Ausgangslage - Keine spezifische Forschung (≠ Kindesschutz) - Ausnahme: insb. Psychiatrie, Geriatrie und Sucht - z.T. auf Diensten Ansätze zur Standardisierung - Keine schweizweites Abklärungsinstrument im Erwachsenenschutz - In Deutschland ein Instrument soweit ersichtlich (≠ Kindesschutz) - Eher technische juristische Herangehensweise; deshalb tendenziell auch weniger Sensibilisierung für soziale Diagnostik Daniel Rosch, 2015 2 © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 1 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Warum Standardisierung? Uneinheitliche Abklärung in der Schweiz Vielfalt bedeutet Risiko für ethischen und rechtlichen Anspruch der gleichen Behandlung gleicher Fälle Ziel: Annäherung an das Ideal der gleichen Behandlung Folge: Zwingt zu Austausch und ermöglicht kollektiven Lernprozess Standardisierung als Reizbegriff: Gewollt ist keine Gleichschaltung von Abklärungsprozessen (keine gleiche Behandlung ungleicher Fälle) Hemmschuh für wissenschaftliche Herangehensweise: kaum Forschung keine Evidenzbasierung Daniel Rosch, 2015 3 Anwendungsfeld Abklärung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutz von der Gefährdungsmeldung bis zum Antrag auf konkrete Massnahme, d.h. Soziale Diagnose Unterstützungsbedarf Prüfung behördlicher Massnahme unter Berücksichtigung der Subsidiarität und Verhältnismässigkeit Entscheidfindung / geeignete Beistandsperson Toolbox für zentrale methodische Aspekte Daniel Rosch, 2015 4 © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 2 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Zum Projekt - Projektteam: - Daniel Rosch (Leitung) - Patrick Zobrist - Praxispartner: - Soziale Dienste Stadt Baden - KESB Basel-Stadt - KESB Luzern - KESB Rheintal - KESB Zürich - Externe Experten: - PD Dr. med. Sebastian Walther, Chefarzt UPD Bern - Prof. Dr. Harald Ansen & Prof. Dr. Dieter Röh, beide Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, Department Soziale Arbeit Anforderungen an ein Abklärungsinstrument Daniel Rosch [email protected] / 079/313 90 09 6, 13.05.2015 © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 3 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Gegenstand der Untersuchung Biopsychosoziales Modell 1. Diagnose 2. Prognose © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 4 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Hilfsmittel Nullhypothese / Szenariotechnik - «Nullhypothese» - Szenario/Hypothese 1 - Szenario/Hypothese 2 - (…) 3. Matching Prognose / Unterstützungsbedarf / Massnahme © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 5 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Es geht um die Einschätzung…. - der aktuellen Situation - der zukünftigen Entwicklung - des jetzigen und künftigen Unterstützungsbedarf - der Notwendigkeit einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme …. von menschlichem Verhalten und diese ist fehleranfällig… Daniel Rosch, 2015 11 Folgerungen für ein standardisiertes Abklärungsinstrument Checklistendiagnostik ist kaum erfolgsversprechend! Standardisierte, fragegeleitete Diagnostik Daniel Rosch, 2015 12 © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 6 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 III. Das Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz Daniel Rosch [email protected] / 079/313 90 09 Herausforderung: juristische vs. human-/sozialwiss. Problemlösemethode (Zobrist, ZKE 2012, 389) Juristische Problemlösemethode Sachverhaltsermittlung „richtige Zuordnung“ Subsumtion Rechtsfolge „Wahrscheinlichkeitslogik „plausible Hypothese“ Beschreibung Erklärung Bewertung Intervention Human-/sozialwissenschaftliche Problemlösemethode © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 7 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Sozialdiagnostik Subsumtion Entscheid Daniel Rosch, 2015 15 Aufbau Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz Personalien/Übersicht Biopsychosoziale Kurzeinschätzung Hilfs- und Schutzbedarf im jeweiligen Aufgabenbereich Kompetenzprofil Beistandsperson Zusammenfassung / Antrag Daniel Rosch, 2015 16 © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 8 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Das Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz en détail - [Link SQL] Daniel Rosch, 2015 17 IT Applikation: Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz - Eigenständige Lösung; einmalige geringe Lizenzgebühr - Chronik/Verlauf kann genutzt werden - Output: Abklärungsbericht gemäss den eigenen Eingaben - Eine richtige und erfolgsversprechende Anwendung braucht zwingend der Schulung eintägige Fachseminare zur Zertifizierung der Anwender/innen [FS professionelle Abklärungen im Erwachsenenschutz www.hslu.ch/s157 ] Daniel Rosch, 2015 18 © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 9 Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz 2015 Weiteres Vorgehen: externe Evaluation - Zur Überprüfung der Anwendbarkeit des Instruments in der Praxis ist eine externe Evaluation geplant. - Dabei sollen auch Indikatoren für den Nutzen der Betroffenen erfasst werden. - Die Evaluation erfolgt 2016/2017. - Interessierte melden sich bitte bei: Daniel Rosch, 079/313 90 09 [email protected] Daniel Rosch, 2015 19 Weiterführende Hinweise: Daniel Rosch, 2015 20 © bei D. Rosch, 2015 alle Rechte vorbehalten; Kontakt: [email protected] 10