Thema der Arbeit: Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Verantwortung für andere Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten? Schülerinnen der Gruppe: Sarah Gerster K. S. B. G. Seminararbeit im Seminarkurs Verantwortung in Gesellschaft und Wissenschaft Philosophisch-Theologisches Forum am … Gymnasium in … 2012/2013 Verantwortliche Lehrer: Herr S. Herr B. Abgabetermin: 03.Juni 2013 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 1 Inhaltsverzeichnis (Gemeinsamer Teil) Selbstmord in unserer Gesellschaft – ........................................................................... 0 Aus ethischen Gründen verboten? ................................................................................ 0 Inhaltsverzeichnis (Gemeinsamer Teil) ......................................................................... 1 1. Einführung in die Problematik (Gemeinsamer Teil) ................................................... 3 1.1. Einleitung und Erläuterung der Fragestellung ..................................................... 3 1.1.1. Zur Aktualität der Selbstmorddebatte ........................................................... 3 1.1.2. Rechtliche Hintergründe............................................................................... 4 1.1.3. Motivation für diese Arbeit............................................................................ 6 1.2. Diskussion relevanter Werte und Begriffe ........................................................... 7 1.2.1. Relevante Werte .......................................................................................... 7 1.2.2. Unsere Gesellschaft..................................................................................... 8 1.2.3. Leben im Kontext der Selbsttötung .............................................................. 8 1.2.4. Glück und gelungenes Leben ...................................................................... 9 1.2.5. Selbsttötung ............................................................................................... 10 1.2.6. Freiheit und Selbstbestimmung .................................................................. 11 1.2.7. Verantwortung ........................................................................................... 13 1.3. Hinführung zu den Einzelarbeiten ..................................................................... 14 Darf ein Jugendlicher sich umbringen, obwohl er damit den Menschen ...................... 16 in seinem Umfeld Schaden zufügt? ............................................................................ 16 Kann es eine berühmte Persönlichkeit vor der Gesellschaft verantworten, sich selbst umzubringen? ........................................................................................... 33 Kann es ein Christ in ethischer Hinsicht verantworten, sein Leben selbst zu beenden? .................................................................................. 35 5. Zusammenfassung und Ausblick (Gemeinsamer Teil) ............................................ 37 5.1. Zusammenfassung der Ergebnisse .................................................................. 37 5.2. Antwort auf die Fragestellung ........................................................................... 38 5.3. Ausblick und Zielsetzung .................................................................................. 38 6. Erklärungen ............................................................................................................ 39 6.1. Sarah Gerster ................................................................................................... 39 7. Literaturverzeichnis ................................................................................................. 40 7.1. Gemeinsamer Teil ............................................................................................ 40 7.2. Selbstmord bei Jugendlichen............................................................................ 42 7.2.1. Literaturverzeichnis .................................................................................... 42 7.2.2. Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 43 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 2 7.3. Selbstmord bei berühmten Persönlichkeiten..................................................... 44 7.3.1. Literaturverzeichnis .................................................................................... 44 7.3.2. Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 44 7.4. Selbstmord in der christlichen Ethik .................................................................. 45 7.4.1. Literaturverzeichnis .................................................................................... 45 7.4.2. Internetlinks ............................................................................................... 45 7.4.3. Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 46 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 3 1. Einführung in die Problematik (Gemeinsamer Teil) 1.1. Einleitung und Erläuterung der Fragestellung 1.1.1. Zur Aktualität der Selbstmorddebatte Jedes Jahr kommen in Deutschland mehr Menschen durch Suizid ums Leben, als im Straßenverkehr und durch AIDS zusammen. Im Durchschnitt gibt es in Deutschland alle fünf Minuten einen Selbstmordversuch. Davon ist ungefähr jeder Achte erfolgreich.1 Ein Bericht des Statistischen Bundesamtes spricht für das Jahr 2006 von 9 765 Toten durch Selbstmord. Davon waren 7 225 Männer und 2 540 Frauen.2 Diese Zahlen zeigen recht eindeutig, dass Suizid ein gesellschaftlich wichtiges Thema ist, das nicht ignoriert werden darf. Inzwischen gibt es sogar eine eigene Wissenschaft, die sich unter anderem mit den Gründen für einen Suizid und den Folgen dieser Handlung auseinandersetzt: Die Suizidologie.3 Das Wort „Selbstmord“ wird in der wissenschaftlichen Diskussion über Menschen, die sich das Leben genommen haben, inzwischen immer seltener verwendet. Es wird versucht Abstand zu nehmen von einem Begriff, der den Tatbestand eines Verbrechens impliziert und damit beinahe schon über den Verstorbenen urteilt.4 5 Dennoch lautet unsere Fragestellung: „Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Verantwortung für andere. Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten?“ Dies hat den Hintergrund, dass das Wort „Selbstmord“ gerade durch die negativen Assoziationen, die es hervorruft, einen aufrüttelnden Effekt hat. Wie eben gezeigt wurde, ist das Thema auch oder gerade in unserer Gesellschaft zu wichtig, um vergessen zu werden. Die von uns gewählte Formulierung mag gegenüber den Hinterbliebenen von Selbstmördern rücksichtslos sein, aber sie ist es mit gutem Grund, denn wir möchten in unserer Arbeit zum Nachdenken provozieren.6 1 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. Das Trauma der Hinterbliebenen Erfahrungen und Auswege. München, Berlin 2012 (6), S.15. 2 Vgl.: RÜBENACH, Stefan: Todesursache Suizid. In: Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik, 10.2007, S.960971. Entnommen am 18.04.2013 – https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/Gesundheitswesen AktuellSuizid.pdf?__blob=publicationFile 3 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.15. 4 Vgl.: ebd. S.17-19. 5 Vgl.: WERTHEIMER, Alison: A special scar: the experiences of people bereaved by suicide. London 1991, S.11-13. 6 Genaueres siehe: 1.1.3. Motivation für diese Arbeit. S.7. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 4 Vielleicht geht es der Mutter Helga Ide, die ihren Sohn durch Suizid verlor ähnlich wenn sie schreibt: Die Wörter Selbstmord und Selbstmörder lehne ich ab. Sie bezeichnen ein besonders bösartiges Verbrechen, einen besonders kriminellen Menschen. […] Aber manchmal rutscht auch mir eines dieser Worte heraus. […] Immer dann wenn ich erleben muß, daß mein Gesprächspartner sich etwa mit dem leicht dahingesagten Wort Suizid um die schmerzliche Wahrheit drücken will. Dann will ich provozieren. Die Brutalität und das Entsetzliche dieses Geschehens deutlich machen. (Helga Ide: Wenn Kinder sich das Leben nehmen. S.13f.)7 8 1.1.2. Rechtliche Hintergründe Es ist in Deutschland juristisch gesehen nicht verboten sich selbst das Leben zu nehmen, solange der Suizident die Handlung selbst und aus freiem Willen ausführt. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet einen eigenen Tatbestand für den Suizid in das deutsche StGB aufzunehmen und den Suizid somit bewusst straflos gelassen. […] Dies gilt jedoch nur für den echten Selbstmord, derjenigen Selbsttötung, bei der der sich selbst Tötende die volle Tatherrschaft habe. (Friedrich Berger: Der rechtliche Schutz des menschlichen Lebens im demokratischen Verfassungsstaat. S.4.) 9 Wohnen andere Personen dem Selbstmord bei, sind sie nicht für Mord, Totschlag oder ein ähnliches Vergehen belangbar, denn die Teilnahme an einer straffreien Handlung, in diesem Fall dem Selbstmord, ist per Definition ebenfalls straffrei. Dies gilt auch dann, wenn betroffene Personen dem Selbstmörder bei der Planung und Vorbereitung der Handlung geholfen haben. Wichtig ist nur, dass die Entscheidende Handlung vom Suizidenten selbst und freiverantwortlich ausgeführt wird. Man spricht von Beihilfe zum Suizid. Es ist nur möglich Menschen, die den Suizid beobachten, für unterlassene Hilfeleistung nach §323c des Strafgesetzbuches zu verurteilen, wenn der Selbstmörder nicht zuvor, am besten schriftlich, deutlich gemacht hat, dass er nicht gerettet werden möchte.10 7 Rechtschreibfehler liegen in der Verantwortung des Autors des Zitats. IDE, Helga: Wenn Kinder sich das Leben nehmen. Klage, Trauer und die Zeit danach. Stuttgart 1992, S.13f. BERGER, Friedrich: Der rechtliche Schutz des menschlichen Lebens im demokratischen Verfassungsstaat. 01.04.2012, S.4, entnommen am 17.04.2013 – http://uni-leipzig.de/enders/sites/unileipzig.de.enders/files/Seminararbeit_Berger.pdf 10 Vgl.: STELDINGER, Beate (in einem Interview, geführt von:) HOLCH, Christine: Ich habe genug. In: chrismon, 04.2013, S.16f. 8 9 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 5 Es muss unterschieden werden zwischen der Begleitung des Suizidenten, der sich letzten Endes selbst das Leben nimmt und verschiedenen anderen Formen der Sterbehilfe. Juristisch erlaubt ist in Deutschland unter anderem die indirekte aktive Sterbehilfe. Sie ist definiert als das Anwenden leidensmindernder Maßnahmen, meist Medikamente, die schneller zum Tod führen. Dabei ist die Folge des früheren Todes nicht beabsichtigt, wird aber in Kauf genommen. Ebenso straffrei bleiben die beiden Arten der passiven Sterbehilfe. Die Sterbebegleitung bezieht sich auf den seelsorgerischen Beistand, sowie auf eine Kontrolle der Symptome und der Schmerzen. Ein Zulassen des Sterbevorgangs liegt dann vor, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen lebenserhaltende Maßnahmen entweder beendet oder gar nicht erst begonnen werden. Verboten hingegen ist die direkte aktive Sterbehilfe. Sie unterscheidet sich von der indirekten insofern, als dass hier das lebensverkürzende oder lebensbeendene Medikament nicht zur Linderung von Schmerzen gegeben wird, sondern um den Betroffenen zu töten. Zur aktiven Sterbehilfe zählen auch andere Arten des direkten Tötens einer anderen Person auf deren Wunsch hin. In Ausnahmefällen kann auch die Beihilfe zum Suizid strafbar sein, nämlich dann wenn die helfende Person ein Arzt oder ein naher Angehöriger ist. Durch ihre Position gegenüber dem Suizidenten nehmen sie eine Garantenstellung ein. Diese verbietet ihnen dem Suizidwilligen seine Handlung zu erleichtern.11 12 13 In dieser Arbeit geht es um den Selbstmord an sich, nicht um Sterbehilfe. Die Handlungen, von denen hier gesprochen wird, sind demnach vom Gesetzesgeber erlaubt. Trotzdem stellen wir die Frage: „Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten?“ Dieser Satz soll ausdrücklich nicht bedeuten, dass Selbstmord in unserer Gesellschaft bereits in irgendeiner Form verboten ist. Es geht vielmehr darum, dass wir uns in ethischer Hinsicht in einer Schwebe befinden: Zwischen dem Recht der Menschen auf Freiheit, wozu auch die Freiheit gehört sich Vgl.: WDR: Rechtliche Fragen zur Sterbehilfe. 28.08.2007, entnommen am 17.04.2013 – http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2007/0904/001_koma_noflash_2.jsp 12 Vgl.: TAMBORNINO, Lisa: Sterbehilfe. III. Rechtliche Regelungen. 10.2012, entnommen am 17.04.2013 – http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/rechtliche-regelungen 13 Vgl.: MEYER-RENTZ, Monika/RANTZE, Birte: Sterbehilfe aus rechtlicher Perspektive. In: Unterricht Pflege, Jg.2005, H.3, S.20f, entnommen am 17.04.2013 – http://www.iqb-info.de/Sterbehilfe%2020%207%2005%20%282%29.pdf 11 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 6 das Leben zu nehmen, und der Verantwortung eines Menschen, zum Beispiel für andere Menschen, für die Gesellschaft und vor Gott. Die Frage ist, ob unsere Wertvorstellungen uns verbieten Selbstmord zu begehen, obwohl es rechtlich betrachtet erlaubt ist, sich das Leben zu nehmen. 1.1.3. Motivation für diese Arbeit Ein restriktives ‚Berichtverbot’ über Suizide zu empfehlen stellt keine wünschenswerte Lösung dar, da so die Realität dieser Thematik im öffentlichen Bewusstsein weiterhin tabuisiert würde. (Österreichisches Kriseninterventionszentrum: Leitfaden zur Berichterstattung über Suizid. S.11.)14 15 Suizide sind nicht selten, und sie sind immer mehr als eine private Tragödie. […] Als Journalist bin ich auf dieses Tabuthema gestoßen. (Manfred Otzelberger: Suizid. S.11.)16 17 Suicide is still largely a taboo subject, but beneath the silence lie deep-seated anxieties about people who take their own lives. (Alison Wertheimer: A special scar. S.11.)18 19 (Suizid ist immer noch weitgehend ein Tabuthema, aber unter der Stille liegen fest verankerte Beklemmungen gegenüber Menschen, die sich selbst das Leben nehmen.)20 Diese Zitate decken sich mit einer Erfahrung, die wir im Alltag selbst schon gemacht haben: Obwohl Selbsttötung rechtlich erlaubt ist, sind sowohl die Handlung als auch das Thema selbst weit davon entfernt, gesellschaftlich akzeptiert zu werden. Aufgrund dieser Erfahrung haben wir uns entschlossen in unserer Seminararbeit das Thema Suizid zu behandeln und aus diesem Grund haben wir, trotz den Vorurteilen und negativen Assoziationen, die damit verbunden sind,21 auch das Wort „Selbstmord“ in unsere Fragestellung aufgenommen. Wir möchten, soweit es im Rahmen dieser Arbeit möglich ist, Aufmerksamkeit für das Thema und für die Probleme der davon, als Handelnde oder Hinterbliebene, 14 Hervorhebung von Sarah Gerster. TOMANDL, Gerald/SONNECK, Gernot/STEIN, Claudius: Leitfaden zur Berichterstattung über Suizid. 02.2012, S.11, entnommen am 19.04.2013 – http://www.kriseninterventionszentrum.at/dokumente/pdf3_Leitfaden_Medien.pdf 16 Hervorhebung von Sarah Gerster. 17 OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.11. 18 Hervorhebung von Sarah Gerster. 19 WERTHEIMER, Alison: A special scar. S.11. 20 Übersetzung von Sarah Gerster. 21 Genaueres siehe: 1.1.1. Zur Aktualität der Selbstmorddebatte. S.3. 15 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 7 betroffenen Menschen wecken. Mit dieser Zielsetzung verbunden ist für uns zu verstehen was Leben bedeutet, sowie mehr Akzeptanz für die Betroffenen bei uns selbst zu schaffen. 1.2. Diskussion relevanter Werte und Begriffe 1.2.1. Relevante Werte Als Menschen besitzen wir die Fähigkeit uns eine Vorstellung unserer momentanen Lebenssituation zu machen und diese zu bewerten. Sind wir mit der Situation nicht zufrieden, können wir nach möglichen Alternativen suchen und diese unter anderem auf ihre Machbarkeit und ihre Folgen hin prüfen. Diese Fähigkeiten sind Vorraussetzung für die Handlungsfreiheit, sowie für die Willkürfreiheit und in einem spezielleren Sinne ermöglichen sie damit auch den Selbstmord.22 23 Die menschliche Freiheit wird auch vom deutschen Gesetz geschützt und garantiert: […] Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art.2 Abs.2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.)24 Da bereits festgestellt wurde, dass es in Deutschland keine Gesetze gibt, die den Suizid verbieten,25 ist ein Mensch in der deutschen Gesellschaft folglich sowohl vom Gesetz als auch von seinen Fähigkeiten her frei, sich selbst das Leben zu nehmen. Es stellt sich nun die Frage, ob Selbstmord möglicherweise aus ethischen Gründen verwerflich ist. Denn durch Freiheit entsteht auch Verantwortung.26 Im Folgenden sollen die Begriffe, die für alle drei Arbeiten relevant sind, diskutiert werden. In den Einzelarbeiten werden diese dann teilweise noch genauer definiert. Die Fragestellung „Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Verantwortung für andere. Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten?“ beinhaltet vier der wichtigsten Begriffe. Das Recht auf Selbstbestimmung, beziehungsweise die Freiheit wurde bereits angesprochen, ebenso die Verantwortung. Auch der Begriff unserer Gesellschaft soll 22 Vgl.: LEWINSKI, Manfred: Freiheit zum Tode? Annäherungen und Anstöße. Berlin 2012, S.12-13. Genaueres siehe: 1.2.3. Freiheit und Selbstbestimmung. S.11f. 24 BUNDESMINISTERIUM der Justiz (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. 23.05.1949 (Stand vom 11.07.2012), entnommen am 20.04.2013 – http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf 25 Genaueres siehe: 1.1.2. Rechtliche Hintergründe. S.4-6. 26 Genaueres siehe: 1.2.7. Verantwortung. S. 13f. 23 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 8 im Folgenden kurz dargestellt werden. Außerdem wird auf das Leben im Kontext der Selbsttötung und die Selbsttötung an sich eingegangen und im Zusammenhang damit betrachtet werden was ein gelungenes, glückliches Leben ausmacht, das den Suizidwilligen ihrer eigenen Ansicht nach verwehrt bleibt.27 1.2.2. Unsere Gesellschaft Grob definiert versteht man in der Soziologie unter einer Gesellschaft die Gesamtheit aller miteinander verbundenen Interaktionen von Individuen.28 Eine Gesellschaft wird von Normen und Konventionen geleitet, die für sie grundlegend sind. Da diese Normen sich jedoch mit der Zeit verändern können, lässt sich eine einzelne Gesellschaft nicht zeitlos gültig definieren.29 30 Unsere Gesellschaft im Kontext dieser Seminararbeit meint die politisch und geographisch abgegrenzte deutsche Gesellschaft mit ihren Gesetzen und vom Gesetz geschützten, sowie davon unabhängigen Normen und Werten. 1.2.3. Leben im Kontext der Selbsttötung Die Möglichkeit der Selbsttötung steht nur dem Menschen offen; sie zeigt, […] [dass er] eine radikale Verfügungsmacht hat, die ihm auch eine besondere Verantwortung aufbürdet. (Otfried Höffe: Selbsttötung. S.274.)31 Bei der Definition des Lebens32 wird jedoch von der Pflicht zur Erhaltung des Lebens und vom Verbot des Tötens gesprochen, worunter ausdrücklich auch der Selbstmord fällt. Es heißt hier nun, dass dem Menschen die absolute Verfügungsgewalt über sein eigenes und das Leben anderer entzogen sei.33 Diese scheinbare Widersprüchlichkeit lässt sich auflösen, wenn man sich den Wortlaut des Zitats und der Definition des Lebensbegriffs genauer betrachtet. Wir haben eine radikale Verfügungsmacht, doch ist sie uns entzogen. Es wird demnach verhindert, dass wir von ihr Gebrauch machen obwohl wir sie besitzen. Was den Selbstmord verhindert ist in diesem Zusammenhang kein Verbot irgendeiner 27 Genaueres siehe: WERTHEIMER, Alison: A special scar. S.73-77. Vgl.: HECKER, Konrad: Gesellschaft. In: RAHNER, Karl (Hrsg.): Herders Theologisches Taschenlexikon. Bd.3, Freiburg, Basel, Wien 1972, S.61. 29 Vgl.: VOSSENKUHL, Wilhelm: Gesellschaft. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.105. 30 Vgl.: BUCHMANN, Marlis: Einführung in die Soziologie I: Grundbegriffe, Gegenstands-bereiche und Forschungstraditionen. 21.01.2005, S.3, entnommen am 28.05.2013 – http://soziologie.ch/users/resmarti/pdf/Einf%FChrung%20in%20die%20Soziologie%20I%20Grundbegriffe,%20Gegensta ndsbereiche%20und%20Forschungsstraditionen.pdf 31 HÖFFE, Otfried: Selbsttötung. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.274. 32 Anmerkung: Aus Gründen des begrenzten Umfanges dieser Seminararbeit wird hier nur der philosophische Begriff des Lebens diskutiert und nicht etwa der biologische. 33 Vgl.: VOSSENKUHL, Wilhelm: Leben. In: Lexikon der Ethik. S.173. 28 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 9 Art sondern der Wert des Lebens selbst. Leben ist nicht von irgendeiner Form der Leistung abhängig. Es wird auch nicht durch eine Verfügung von außerhalb oder von der Definition eines Zwecks bestimmt. Das Leben selbst ist an jedem Punkt Zweck für sich selbst, es benötigt kein höhergestelltes Ziel um sich zu rechtfertigen.34 Entscheidendes Kriterium für ein menschliches Leben – im Gegensatz zum tierischen Überleben – ist die vorhandene Möglichkeit, Freiheit zu nutzen und Verantwortung zu übernehmen. Auch wenn die Situation einem Individuum diesen Spielraum momentan nicht lässt, so sollte es zumindest möglich sein diesen Freiraum zu bekommen.35 Weiterhin ist Leben ein Zusammenspiel aus den „Entfaltungs- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten“ eines Individuums, die es zwischen Geburt und Tod hat.36 Der Tod spielt die Rolle, dem Leben seinen Sinn und seinen Wert zuzuweisen, denn dadurch, dass wir sterben, müssen wir das Leben als höchstes aller Güter achten.37 Hier wird die Verknüpfung zu den anderen zentralen Begriffen dieser Seminararbeit bereits deutlich. Um Entfaltungs- und Bestimmungsmöglichkeiten zu haben, die unser Leben ausmachen benötigen wir Freiheit. Wie zu einem späteren Zeitpunkt gezeigt wird entsteht durch Freiheit jedoch auch immer Verantwortung. 1.2.4. Glück und gelungenes Leben Wir Menschen sind mit unserem Leben dann zufrieden, wenn wir Glück empfinden. Die Fähigkeit sein Leben glücklich-gelungen zu führen wird als Lebenskunst bezeichnet. Dabei gibt es unzählige verschiedene Sichtweisen, wie man zum Glück gelangen kann. Es kann entweder das höchste Lebensziel sein, über das hinaus es kein anderes Ziel mehr gibt, das man lieber erreichen würde oder es kann der „perfekteste“ vorstellbare Zustand sein, den wir uns ausdenken, aber niemals erreichen können. Ebenso könnte sich Glück im aktiven Handeln finden lassen: Immer dann, wenn wir tun, was wir gerne tun und dies auf die vollkommenste Art, die uns möglich ist.38 34 Vgl.: ebd. S.173-174. Vgl.: ebd. S.173. 36 Vgl.: ebd. S.173. 37 Vgl.: ebd. S.174. 38 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Glück. In: Lexikon der Ethik. S.114-117. 35 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 10 Nach philosophischer Auffassung ist Glück kein konkretes Ziel, mit dem wir uns befassen können, es ist eine indirekte Begleiterscheinung, die Erfüllung unseres Lebens: Glück begleitet das Erreichen der Ziele. Es gibt einem gefühlt guten und sinnvollen Leben seinen Inhalt und seine Qualität.39 Es gibt zwei Arten von Glück. Zum einen ist es das Zufallsglück des Moments (Fortuna). Auf der anderen Seite ist es aber auch das Lebensglück (Felicitas), das für ein gelungenes und zufriedenes Leben in seiner Gesamtheit, oder einen glücklichen Moment im Sinne des nicht durch Zufall entstanden Glücks steht. Dabei kann das Zufallsglück für das Lebensglück manchmal Ursache sein.40 In der Philosophie wird jedoch nur das Lebensglück diskutiert, weshalb auch nur dieses für uns relevant ist.41 42 Im Gegensatz zu anderen Quellen ist Glück bei Höffe als etwas definiert, das sich niemals in einer einzelnen Leistung oder einem vorübergehenden Höhepunkt finden lässt. Es ist vielmehr das, was dem Leben in seiner Gesamtheit zugesprochen wird. Auch ist das Glück nichts, was von der Gesellschaftspolitik hergestellt werden kann. Das Umfeld entscheidet nur über die grundlegenden Bedingungen.43 Es kann weiterhin unterschieden werden zwischen Glück auf psychischer und mentaler Ebene und Glück im Bezug auf materiellen Besitz.44 Auch liegt eine zusätzliche Bedeutung des Glücksbegriffes in der „allgemeinen Wohlfahrt“, die durch das größte Glück, der größtmöglichen Anzahl von Menschen definiert ist.45 1.2.5. Selbsttötung Dass dem Menschen die Möglichkeit zur Selbsttötung offen steht zeigt, dass er in diesem Zusammenhang frei ist und eine radikale Verfügungsmacht besitzt. Damit im Zusammenhang steht auch eine besondere Art der Verantwortung.46 39 Vgl.: ebd. S.115. Vgl.: KOS, Elmar: Glück. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.136. 41 Vgl.: HORN, Christoph: Glück/Wohlergehen. In: DÜWELL, Marcus/HÜBENTHAL, Christoph/ WERNER, Micha (Hrsg.): Handbuch Ethik. Stuttgart 2011 (3), S.381. 42 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Glück. S.114. 43 Vgl.: ebd. S.115. 44 Vgl.: HORN, Christoph: Glück/Wohlergehen. S.382. 45 Vgl.: KOS, Elmar: Glück. S.136. 46 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Selbsttötung. S.274. 40 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 11 „[Selbstmord wird] in aller Regel von Menschen verübt […] deren Freiheit und Verantwortung stark eingeschränkt ist.“ (Otfried Höffe: Selbsttötung. S.275.)47 Weiterhin geht die Selbstmordforschung davon aus, dass Selbstmord hauptsächlich von Menschen begangen wird, die keinen konkreten Sinn mehr in ihrem Leben finden.48 Mit Sicherheit ist es möglich zu sagen, dass Suizidenten ihre Freiheit und Verantwortung stark eingeschränkt sehen oder es tatsächlich sind. Doch dies bedeutet nicht, dass sich die Frage nach der Ethik des Selbstmordes nicht stellt. Eine starke Einschränkung der Freiheit, weil man möglicherweise wenig Perspektiven für die Zukunft oder Handlungsalternativen hat, bedeutet nicht die Freiheit zu verlieren, sein Leben trotzdem leben und genießen zu können. Weiterhin kann die Selbsttötung nur von freien Wesen vollzogen werden kann und Freiheit, egal welcher Art, bringt, wie wir im Folgenden sehen werden, Verantwortung mit sich. 1.2.6. Freiheit und Selbstbestimmung In der philosophischen Definition wird Freiheit mit Selbstbestimmung gleichgesetzt. Sie ist, negativ definiert, die Unabhängigkeit von bestimmenden Mächten oder Faktoren, beziehungsweise, positiv definiert, die Möglichkeit sein Tun und Handeln selbst zu gestalten. 49 Um den Begriff der Freiheit zu verstehen ist es notwendig auf beide Arten der Definition zurückzugreifen.50 Freiheit ermöglicht eine selbstbestimmte Lebensgestaltung nicht nur, sie macht sie auch unausweichlich. Ebenso schafft Freiheit Verantwortung für Handlungen und deren Folgen.51 Die genannten Freiheitsbegriffe lassen sich noch feiner aufschlüsseln. Die „negativ interne Freiheit“ ist die Freiheit in Form von Abwesenheit innerer Zwänge, wozu unter anderem die natürlichen Triebe gezählt werden können. Sie wird ergänzt durch die „negativ äußere Freiheit“, die die Freiheit von äußeren Zwängen meint. Unsere Fähigkeit, uns ohne Hinblick auf innere und äußere Grenzen Ziele zu setzen 47 ebd. S.275. Vgl.: ebd. S.275. 49 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Freiheit. In: Lexikon der Ethik. S.82. 50 Vgl.: WILDFEUER, Armin: Freiheit. In: DUWELL, Marcus/HÜBENTHAL, Christoph/WERNER, Micha(Hrsg.): Handbuch Ethik. Stuttgart 2011 (3), S.359. 51 Vgl.: ebd. S.358. 48 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 12 und auf diese hinzuarbeiten, sowie für unser Handeln Verantwortung zu übernehmen wird als „positiv interne Freiheit“ bezeichnet. Sie ist die Freiheit des „Wollens“. Hinzu kommt die „positive äußere Freiheit“, die es uns ermöglicht, das was wir wollen auch umzusetzen. 52 Die beiden positiven Freiheiten werden auch unter dem Begriff der Willkürfreiheit zusammengefasst.53 Handlungsfreiheit ist die Möglichkeit zu handeln oder nicht zu handeln, beziehungsweise zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auszuwählen. Sie muss realisiert werden und man ist umso freier, desto mehr Handlungsalternativen man hat.54 Auf Freiheit speziell im Sinne politischer Gemeinschaften soll hier nicht näher eingegangen werden, da sie für diese Arbeit nur untergeordnet relevant sind. Denn politische Einschränkungen können einem Menschen seine Freiheit nicht in dem Maße nehmen, dass er sich nicht mehr umbringen könnte. Politische Unfreiheit kann auch in unserer Gesellschaft Grund für einen Selbstmord sein, wir sind jedoch politisch frei, eine solche Handlung zu begehen.55 Obwohl Determination die Freiheit in frage stellt, schließen sich Freiheit und Bestimmtsein nicht gegenseitig aus. Vielmehr besteht Freiheit in einer „Determination zweiter Ordnung“. Man gibt sich sozusagen selbst die Gesetzte nach denen man handelt.56 […] [Es] sind [physische, psychische und soziale] Bedingungen vorhanden, aber nicht als unabänderliche Fakten, sondern der Mensch kann sich in ein Verhältnis zu ihnen setzen: sie benennen, beurteilen und anerkennen […] oder aber verwerfen und […] auf ihre Veränderung hinarbeiten. (Otfried Höffe: Freiheit. S.84.)57 52 Vgl.: ebd. S.359-364. Vgl.: HÖFFE, Otfried: Freiheit. S.83. Vgl.: ESSEN, Georg: Freiheit. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.102. 55 Genaueres siehe: HÖFFE, Otfried: Freiheit. S.83f. / 1.1.2. Rechtliche Hintergründe. S.4-6. 56 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Freiheit. S.84. 57 HÖFFE, Otfried: Freiheit. S.84. 53 54 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 13 1.2.7. Verantwortung Freiheit und Verantwortung kommen ohne einander nicht aus. Bei der Frage danach, ob jemand Verantwortung trägt, ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen für das Übernehmen von Verantwortung, dass der Betroffene aus freiem Willen, bewusst und selbstständig gehandelt hat.58 Als im philosophischen und christlich-theologischen Sinne verantwortungsfähig gilt allein der individuelle Mensch als zur freien Entscheidung befähigte Person.59 (Verantwortung In: Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden) Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Individuum, das selbstbestimmt handelt, die Möglichkeit hat, Alternativen zu wählen und damit für die Folgen seiner Tat verantwortlich ist.60 Die Primärverantwortung wird von jemandem getragen. Dabei wird unterschieden zwischen Aufgabenverantwortung, als Verantwortung für bestimmte Rollen, Zuständigkeiten und Ämter und genereller Handlungsverantwortung als Zuständigkeit für die Folgen des eigenen Handelns und Unterlassens.61 62 Die Sekundärverantwortung ist die Rechenschaftsverantwortung zu der man gezogen wird. Zu ihr führt ein Moment der Anschuldigung oder des Verdachts, Zuständigkeiten seien vernachlässigt. Zur Tertiärverantwortung wird man ebenfalls gezogen, sie beinhaltet aber zusätzlich zur Sekundärverantwortung auch die Haftung.63 Die Primärverantwortung beinhaltet eine vierstellige Beziehung: Das Subjekt/die Person, die Verantwortung trägt ist vor einer Instanz (einem Gericht, Gott, dem eigenen Gewissen) aufgrund bestimmter Maßstäbe (Normen, Werte, Gesetzte) für das Objekt der Verantwortung (andere Personen, Gegenstände, Handlungen etc.) verantwortlich.64 65 66 58 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Verantwortung. In: Lexikon der Ethik. S.327. Verantwortung. In: Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Bd. 23. Mannheim 1994 (19), S.122. 60 Genaueres siehe: 1.2.3. Leben im Kontext der Selbsttötung. S.8f. / 1.2.6. Freiheit und Selbstbestimmung. S.11f. 61 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Verantwortung. S.326. 62 Vgl.: HOLDEREGGER, Adrian: Verantwortung. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.398. 63 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Verantwortung. S.326. 64 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Verantwortung. S.326. 65 Vgl.: HOLDEREGGER, Adrian: Verantwortung. In: WILS/HÜBENTHAL (Hrsg.): Lexikon der Ethik. S.398-399. 66 Vgl.: WERNER, Micha: Verantwortung. In: Handbuch Ethik. S.542. 59 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 14 Der Begriff der Verantwortung kann auch in zwei andere Bereiche geteilt werden: Es werden dann die prospektive (vorausschauende) Verantwortung und die retrospektive (zurückschauende) Verantwortung unterschieden. Sie lassen sich in etwa der Primär- und Sekundärverantwortung zuordnen. Bei der prospektiven Verantwortung oder Zuständigkeitsverantwortung, die der Primärverantwortung entspricht, ist ein Subjekt für eine Handlung, Aufgabe oder ähnliches verantwortlich. Eine Sonderform der prospektiven Verantwortung ist die Fürsorgeverantwortung. 67 Sie ist die Pflicht zur stellvertretenden Sorge für die Interessen anderer Lebewesen.68 Die retrospektive Verantwortung entspricht in etwa der Sekundärverantwortung und ist die Bezeichnung für die Verantwortung, die einer Person nach einem Geschehnis zugesprochen wird. Die betroffene Person wird also für dieses Geschehnis zur Verantwortung gezogen. 69 Eine dritte Art sich dem Verantwortungsbegriff zu nähern ist die Definition des Wortes über seine Entstehung. Verantwortung bedeutet ursprünglich etwas wie einen Vorwurf beantworten und beinhaltet außerdem „antworten“ als Teil eines sprachlichen Kommunikationssystems, das nur von Menschen verwendet werden kann.70 1.3. Hinführung zu den Einzelarbeiten In unserer Hauptfragestellung haben wir den Untersuchungsbereich dieser Arbeit auf unsere, die deutsche, Gesellschaft eingeschränkt. Es ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich alle Facetten dieser Gesellschaft im Kontext unserer Fragestellung zu prüfen. Aus diesem Grund haben wir drei Teilbereiche unserer Gesellschaft ausgewählt, die wir in unseren Teilarbeiten näher betrachten wollen. Da sind zunächst die Jugendlichen, für die das Thema des Suizids aufgrund seiner hohen Relevanz in der Todesursachenstatistik wichtig ist. Außerdem haben sie als Zukunft der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung unserer gesellschaftlichen Normen und Werte haben.71 67 Vgl.: ebd. Vgl.: ebd. 69 Vgl.: WERNER, Micha: Verantwortung. S.542. 70 Vgl.: HOLDEREGGER, Adrian: Verantwortung. S.397. 71 Genaueres siehe: 1.2.2. Unsere Gesellschaft. S.8. 68 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 15 Als zweites Einzelthema betrachten wir uns für berühmte Persönlichkeiten, da diese mit ihrem Handeln großen Einfluss auf die Wertvorstellungen und Handlungen der restlichen Gesellschaft haben. Im Bezug auf den Selbstmord sind dies unter anderem Nachahmungstaten, nach den Suiziden berühmter Persönlichkeiten. Letztes Unterthema ist schließlich die Betrachtung aus Sicht der religiösen Werte und Normen und zwar derjenigen Religion, die in unserer Gesellschaft sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei den gesetzesunabhängigen Werten die größte Rolle spielt: Das Christentum. Mit der Betrachtung dieser drei Teilbereiche können wir die Frage nach dem ethischen Verbot des Selbstmordes, unseren Möglichkeiten in dieser Arbeit entsprechend, zufriedenstellend beantworten. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? Thema der Arbeit: Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Verantwortung für andere Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten? Wenn Kinder nicht mehr leben wollen Darf ein Jugendlicher sich umbringen, obwohl er damit den Menschen in seinem Umfeld Schaden zufügt? Sarah Gerster Seminararbeit im Seminarkurs Verantwortung in Gesellschaft und Wissenschaft 16 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 17 Inhaltsverzeichnis Darf ein Jugendlicher sich umbringen, obwohl er damit den Menschen in seinem Umfeld Schaden zufügt? Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 17 2. Selbstmord bei Jugendlichen .................................................................................. 18 2.1. Einführung in die öffentliche Diskussion ........................................................... 18 2.1.1. Erläuterung der Problematik ...................................................................... 18 2.1.2. Situationsanalyse ....................................................................................... 19 2.2. Aufschlüsselung der Fragestellung ................................................................... 21 2.2.1. Formulierung, Begrifflichkeiten und Werte ................................................. 21 2.2.2. Mögliche Szenarien ................................................................................... 23 2.3. Definition der Werte im Bezug auf diese Fragestellung .................................... 24 2.3.1. Leben und Lebenswert .............................................................................. 24 2.3.2. Glückliches Leben...................................................................................... 24 2.3.2. Freiheit....................................................................................................... 25 2.3.3. Verantwortung ........................................................................................... 26 2.4. Die Verantwortung des Jugendlichen ............................................................... 27 2.4.1. Aufgaben- und Fürsorgeverantwortung ...................................................... 27 2.4.2. Handlungsverantwortung ........................................................................... 28 2.5. Abschließende Urteilsfindung ........................................................................... 29 2.5.1. Gewichtung von Freiheit und Verantwortung.............................................. 29 2.5.2. Bedeutung des glücklichen Lebens ............................................................ 30 2.5.3. Fazit ........................................................................................................... 31 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 18 2. Selbstmord bei Jugendlichen 2.1. Einführung in die öffentliche Diskussion 2.1.1. Erläuterung der Problematik Quantitativ betrachtet fallen die Suizide, die von Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 20 Jahren begangen werden kaum ins Gewicht. Die Altersgruppen 5-10, 10-15 und 15-20 Jahre belegen zusammen mit den über 90jährigen Suizidenten die letzten vier Plätze einer Statistik von 1997, die mit absoluten Zahlen arbeitet.72 Das eigentlich Erschreckende an nicht ganz 200 Jugendlichen, die sich 2010 im Alter zwischen 15 und 20 Jahren das Leben nahmen, ist nicht die Zahl an sich. Vor allem dann nicht, wenn man sie mit der Gesamtzahl an Suizidtoten pro Jahr vergleicht.73 Grund zum Nachdenken und zur Diskussion ist die Tatsache, dass Selbstmord in diesem Alter nach Verkehrsunfällen die häufigste Todesursache ist.74 Das Thema Selbstmord kann nicht für alle gesellschaftlichen Gruppen verallgemeinert werden. Die Einschränkung auf die Jugendlichen75 findet seine Begründung in der besonderen Bedeutung der Thematik für diese Altersgruppe. Suizid spielt hier nicht nur als eine der häufigsten Todesursachen eine Rolle. Die Werte der Freiheit und der Verantwortung, die wir hier gegenüberstellen, finden sich in der Werteorientierung der Jugendlichen wieder. So steht das eigenverantwortliche Leben und Handeln auf ihrer Prioritätenliste76 auf Platz 3, was sowohl Verantwortung als auch Freiheit einschließt. Zudem sind die Jugendlichen auch im Hinblick auf unsere Motivation für diese Arbeit sehr gut geeignet, denn es ist unser Wunsch die Leser zum Nachdenken anzuregen und diese werden bei einer schulischen Arbeit meist Schüler, und damit Jugendliche, sein. Das Vergrößern der Schnittstelle zwischen dem behandelten Thema und den Lesenden vergrößert auch die Wahrscheinlichkeit für Interesse und Verständnis.77 72 Vgl.: SUIZIDSTATISTIK der Bundesrepublik. In: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. Das Trauma der Hinterbliebenen Erfahrungen und Auswege. München, Berlin 2012 (6), S.37. 73 Genaueres siehe: 1.1.1. Zur Aktualität der Selbstmorddebatte. S.3. 74 Vgl.: ELLSÄßER, Gabriele: Unfälle, Gewalt, Selbstverletzung bei Kindern und Jugendlichen. Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Verletzungsgeschehen 2010. Fachbericht. Statistisches Bundesamt (Hrsg.). Wiesbaden, 09.2012, S.15, entnommen am: 03.05.2013 - https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/ Gesundheitszustand/UnfaelleGewaltKinder5230001107004.pdf?__blob=publicationFile 75 Zur Definition siehe: 2.2.1. Formulierung, Begrifflichkeiten und Werte. S.21. 76 Siehe: Abb.1. 77 Genaueres siehe: 1.1.3. Motivation für diese Arbeit. S.6. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 19 Abb. 1: Werteorientierungen bei Jugendlichen. 16. Shell Jugendstudie, Stand: 2010. 78 2.1.2. Situationsanalyse Es gibt keine eindeutige Typologie von Suizidopfern. Weder speziell bei Jugendlichen noch bei dem Rest der Gesellschaft. Lediglich Risikogruppen lassen sich feststellen. Etwa 60-90% der Menschen (unabhängig vom Alter), die an Suizid starben litten vorher an klinischen Depressionen.79 Allerdings ist einzuschränken, dass gerade bei Jugendlichen das Nachdenken über den Lebenssinn und das Sterben zum gewöhnlichen Entwicklungsprozess gehört und nicht krankhaft bedingt ist.80 Ebenso erhöht suizidgefährdet sind Menschen mit anderen psychischen Störungen, wie zum Beispiel der Schizophrenie. Hinzu kommen Drogen- und Alkoholabhängige, chronisch Kranke, Menschen mit Stress am Arbeitsplatz und die Stadtbevölkerung. Außerdem sind Personen, die bereits einen Suizidversuch hinter sich haben eher gefährdet, es noch einmal zu versuchen. 81 82 Diese Zuordnung gibt indirekt Aufschluss darüber, aus welchen Gründen Suizide begangen werden. Offensichtlich steht eine solche Tat nicht mit der Zugehörigkeit zu 78 Deutsche Shell Holding GmbH: Werteorientierungen: Pragmatisch, aber nicht angepasst. 2010, entnommen am 27.05.2013 – http://s02.static-shell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/youth-study-2010values.pdf 79 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.41. 80 Vgl.: ebd. S.20. 81 Vgl.: ebd. S.41-43. 82 Anmerkung: Der Ansatz, dass Suizid in den Genen angelegt ist, ist bis heute wissenschaftlich nicht bestätigt und soll aus diesem Grund hier nicht behandelt werden. Quelle: ebd. S.20. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 20 einer bestimmten sozialen Schicht in Verbindung. Das Gegenteil ist der Fall: Alle gesellschaftlichen Schichten sind gleichermaßen betroffen.83 Aus diesem Grund soll auch in dieser Teilarbeit die Betrachtung nicht auf eine bestimmte soziale Schicht beschränkt werden. In der öffentlichen Diskussion herrscht keine Einigkeit darüber, ob Suizid ethisch vertretbar ist oder nicht. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über verschiedene Meinungen gegeben werden. Dieser erhebt, aufgrund der Anzahl verschiedener Ansichten, keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gibt jedoch die, für diese Diskussion relevanten, Ansätze wieder. Religiös motivierte Ansichten werden hierbei außer Acht gelassen, da sie in der dritten Einzelarbeit noch ausführlich diskutiert werden. Der Mensch existiert nur als Teil einer Gemeinschaft, von der er in hohem Maße profitiert. Dies gilt besonders für Jugendliche und Kinder, da diese meist in hohem Maß von ihrer Familie abhängig sind. Ein solches System funktioniert jedoch nur, wenn alle Teile dieser Gemeinschaft ihren Beitrag leisten. Die Gegner des selbstbestimmten Sterbens führen an, dass jeder in der Verantwortung84 stehe, seinen Pflichten in diesem Gefüge nachzukommen und dass es ethisch nicht gerechtfertigt sei sich ihnen (etwa durch einen Suizid) zu entziehen. Zudem sei der Suizid selbst oftmals noch eine zusätzliche Belastung für das nahe Umfeld des Betroffenen85, in diesem Fall also für Familie und Freunde der Jugendlichen. Befürworter des Suizids sind dagegen der Ansicht, dass es der Würde des Menschen widerspricht als „soziales Verfügungsobjekt“86 behandelt zu werden. Sie stellen weiter fest, dass viele Suizidwillige sich ja gerade entweder aus Rücksicht auf die ihnen nahe stehenden Menschen das Leben nehmen oder weil sie sich von ihrem Umfeld vernachlässigt und im Stich gelassen fühlen.87 Auch diese Empfindungen kommen bei Jugendlichen häufig vor.88 Ein anderer Ansatz geht davon aus, dass es der Natur eines jeden Lebewesens widerspricht sich mutwillig das Leben zu nehmen. Was bei den Tieren durch Instinkte gesteuert wird, müsse beim Menschen durch sittliche Gesetze ersetzt werden. Dagegen steht die Ansicht, dass ja gerade die Unabhängigkeit von Instinkten den Menschen zu dem macht was er ist.89 83 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.21. Zum Verantwortungsbegriff siehe: 1.2.7. Verantwortung. S.13f. Vgl.: LEWINSKI, Manfred: Freiheit zum Tode? Annäherungen und Anstöße. Berlin 2012, S.20-21 u. 26-27. 86 Vgl.: ebd. S.21. 87 Vgl.: ebd. S.20-21 u. 26-27. 88 Vgl.: ROGGE, Jan-Uwe: Pubertät. Loslassen und Haltgeben. Reinbek bei Hamburg 10.2010 (3), S.191f. 89 Vgl.: LEWINSKI, Manfred: Freiheit zum Tode? S.21-23. 84 85 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 21 2.2. Aufschlüsselung der Fragestellung 2.2.1. Formulierung, Begrifflichkeiten und Werte Darf ein Jugendlicher sich umbringen, obwohl er damit den Menschen in seinem Umfeld Schaden zufügt? Diese Fragestellung impliziert zwei Annahmen. Zum einen, dass der Selbstmord eines Jugendlichen verboten ist und zum anderen, dass ein solcher Tod bei nahe stehenden Menschen Schäden irgendeiner Art hinterlässt. Was das Verbot von Selbstmord angeht gilt hier dasselbe wie bei der übergeordneten Fragestellung. Juristisch betrachtet ist der Suizid keine Straftat, die Annahme eines ethischen Verbots ist im Kontext dieser Seminararbeit keine Aussage, sondern eine Frage, die zu beantworten unsere Aufgabe ist.90 Die Schäden, die ein Jugendlicher mit seinem selbstgewählten Tod bei nahen Angehörigen verursacht können sehr unterschiedliche Formen und Ausprägungen haben. Es können sowohl psychische, physische, soziale, als auch in seltenen Fällen materielle Schäden auftreten.91 Ebenfalls in der Fragestellung enthalten sind einige Begriffe, die der Klärung bedürfen. Als Jugendliche sollen in dieser Untersuchung alle Personen zwischen 15 und 20 Jahren gelten, da dies eine Altersgruppe ist, die in allen hier verwendeten Statistiken auftaucht und mit etwa 200 - 300 Suiziden je nach Jahr der Statistik auch quantitativ relevant vertreten ist.92 93 Unter dem Umfeld des Suizidenten werden in dieser Arbeit sehr enge Freunde, der Partner und die Familie verstanden, wobei der Schwerpunkt der Betrachtung klar auf der Familie liegt. Gerade diese Menschen sind auch den Jugendlichen besonders wichtig, weshalb die Verantwortung, die die Jugendlichen für sie tragen, bei einer Entscheidung für oder gegen den Suizid am ehesten relevant ist.94 Die moderne Soziologie ist der Meinung, dass Familie heutzutage mit möglichst hoher Abstraktion zu definieren ist. Durch die steigende Zahl verschiedener Familientypen (zum Beispiel: Mehrmals neu Verheiratete, Alleinerziehende und Homosexuelle Paare) 90 Genaueres siehe: 1.1.2. Rechtliche Hintergründe. S.4. Genaueres siehe: 2.4.2 Handlungsverantwortung. S.28. 92 Vgl.: ELLSÄßER, Gabriele: Unfälle, Gewalt, Selbstverletzung bei Kindern und Jugendlichen. Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Verletzungsgeschehen 2010, S.15. 93 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.37. 94 Vgl.: Abb.1. 91 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 22 ist es kompliziert geworden einzugrenzen ab wann ein Individuum zu einer Familie zählt.95 96 In dieser Arbeit soll folgende Definition übernommen werden: [Eine Familie zeichnet sich aus durch] 1. die biologisch-soziale Doppelnatur aufgrund der Übernahme der Reproduktions- und […] der Sozialisationsfunktion […], 2. ein besonderes Kooperations- und Solidaritätsverhältnis, denn über die üblichen Gruppenmerkmale hinaus […] wird […] der Familie eine Rollenstruktur mit nur für sie geltenden Rollendefinitionen […] zugewiesen; […], 3. die Generationsdifferenzierung. Es darf […] hier nur die Generationsdifferenzierung (also das Eltern- bzw. Mutter- oder VaterKind-Verhältnis) und nicht auch die Geschlechtsdifferenzierung […] als essenzielles Kriterium gewählt werden […]. Damit bilden alleinerziehende Mütter und Väter sowie Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern auch Familiensysteme. (Rosemarie Nave-Herz: Familie heute. S.15-16)97 Die Bedeutung der biologisch-sozialen Doppelnatur für die Jugendlichen soll im Kontext der Verantwortung zu einem späteren Zeitpunkt beleuchtet werden.98 Die Rollendefinitionen innerhalb von Familien sind kulturabhängig99, wobei die Bezeichnung mit Kind beziehungsweise Jugendlicher die Rolle im jeweiligen Kulturkreis klar kennzeichnet. Da in unserer Gesellschaft teilweise verschiedene Kulturen aufeinander treffen, wird in dieser Arbeit davon Abstand genommen die Rolle der Jugendlichen in der Familie allzu eingeschränkt festzulegen. Werte und Normen, die in dieser Fragestellung enthalten sind unterscheiden sich nicht von denen, die bereits im Kontext der Hauptfrage diskutiert wurden.100 Die Definition der Werte im Bezug auf diese Fragestellung wird im dritten Kapitel dargestellt.101 95 NAVE-HERZ, Rosemarie: Familie heute. Wandel der Familienstrukturen und Folgen für die Erziehung. Darmstadt 2009 (4), S.15. 96 Anmerkung: Aufgrund der Komplexität des Begriffes ist es hier nicht möglich alle Facetten darzustellen. Weiteres zum Familienbegriff siehe: NAVE-HERZ, Rosemarie: Familie heute. S.13-17. 97 NAVE-HERZ, Rosemarie: Familie heute. S.15-16. 98 Genaueres siehe: 2.4.1. Aufgaben- und Fürsorgeverantwortung. S.27. 99 Vgl.: NAVE-HERZ, Rosemarie: Familie heute. S.16. 100 Genaueres siehe: 1.2. Diskussion relevanter Werte und Begriffe. S.7. 101 Genaueres siehe: 2.3. Definition der Werte im Bezug auf diese Fragestellung. S.24. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 23 2.2.2. Mögliche Szenarien Es ist nicht möglich die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit von Suizid für alle Menschen, alle Situationen und im Hinblick auf alle Werte zu verallgemeinern. Aus diesem Grund wurde die Beschränkung auf den Konflikt zwischen Freiheit und Verantwortung, sowie auf die Altersgruppe der Jugendlichen gelegt. Dennoch wird mit dieser Fragestellung ein sehr weites Feld an Szenarien abgedeckt und es muss bei der Urteilsfindung darauf geachtet werden, dass im Zweifelsfall auch zwischen diesen differenziert wird. Unterschieden werden können zunächst die Gründe für den Suizid. Ein Großteil der Menschen, der sich das Leben nimmt, tut dies aufgrund einer Depression, also einer psychischen Krankheit.102 Sie sterben meist nicht, weil sie sterben wollen, sondern weil sie nicht mehr leben können.103 Der selbstgewählte Tod kann jedoch auch eine, nicht von Krankheit bedingte, bewusste Entscheidung sein104 oder aus einer, nicht krankheitsbedingten, plötzlichen und oft vorübergehenden Verzweiflung resultieren.105 Zudem kann zwischen den Ausgangssituationen der einzelnen Menschen unterschieden werden. Obwohl diese Arbeit nicht den Rahmen bietet all die möglichen Situationen aufzuschlüsseln, so sollen doch zumindest sehr grob zwei Fälle unterschieden werden. Zum einen gibt es Jugendliche, die sich aus einem beinahe intakten Umfeld das Leben nehmen, die sich engagieren, Freunde haben und in der Lage sind den Alltag zu leben, auch wenn sie an ihren Lebensumständen leiden.106 Auf der anderen Seite gibt es aber auch solche, denen dies aufgrund psychischer oder körperlicher Krankheit verwehrt bleibt, da sie beispielsweise dauerhaft im Krankenhaus liegen, beziehungsweise, im Fall geistiger Krankheit, zwangsweise eingewiesen wurden.107 In allen Situationen ist zu bedenken, dass es unzählige andere Faktoren gibt, die ebenfalls eine Rolle spielen. Die hier genannten Punkte sind Extreme, die dazu dienen das Thema modellhaft so zu vereinfachen, dass sie im Rahmen dieser Arbeit behandelt werden können.108 102 Genaueres siehe: 3.2.2. Depression. S.36. Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.41. 104 Vgl.: LEWINSKI, Manfred: Freiheit zum Tode. S.19. 105 Vgl.: MICHNER/LIELACHER: Schüler-Selbstmord wegen schlechter Noten. 29.11.2012, entnommen am 10.05.2013 – http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/art23654,830179 106 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.67-69. 107 Vgl.: WERTHEIMER, Alison: A special scar: The experiences of people bereaved by suicide. London 1991. S.60. 108 Anmerkung: Unter den Quellen sind Beispiele für solche Situationen nachzulesen. Da es sich dabei jedoch um reale Geschehnisse handelt geben sie nicht die Extreme wieder, sondern Abstufungen und Mischformen. 103 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 24 2.3. Definition der Werte im Bezug auf diese Fragestellung 2.3.1. Leben und Lebenswert Dem Leben wird in einigen Definitionen ein absoluter Wert zugeschrieben, der ihm durch den Tod gegeben ist.109 Erkennt man das Leben als das höchste aller Güter an, so ist der Selbstmord aus ethischer Sicht eine verwerfliche Tat. Die Frage ob Suizid ethisch vertretbar ist muss dann mit einem klaren Nein beantwortet werden.110 Andererseits ist menschliches Leben jedoch auch die Möglichkeit, Freiheit zu nutzen und Verantwortung zu übernehmen, 111 sowie ein Zusammenspiel aus Entfaltungs- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten zwischen Leben und Tod.112 Damit würden der absolute Wert des Lebens und das damit verbundene Verbot des Suizids die Freiheit des Menschen, in unserem Kontext die der Jugendlichen, einschränken. Denn es ist möglich zu sagen, dass die Ausführung der Selbsttötung als Handlungsmöglichkeit zum Leben noch dazugehört, da der eigentliche Tod erst anschließend eintritt. Nimmt man an, dass die Freiheit des Menschen höher steht als der Lebenswert, da menschliches Leben auch durch die Freiheit definiert ist, dann stellt sich die Frage, die dieser Seminararbeit zugrunde liegt: Ist die Selbstbestimmung auch mehr wert als die Verantwortung für Andere? In einer Betrachtungsweise, in der die Selbstbestimmung über dem natürlichen Wert des Lebens steht, ist das Leben nicht länger von sich aus lebenswert. Was ihm zuvor durch seine Endlichkeit zugeschrieben wurde bekommt es jetzt durch das subjektive Empfinden des Menschen. Ein lebenswertes Leben ist dann eines, das glücklich ist. 2.3.2. Glückliches Leben Für ein glückliches Leben ist es nicht relevant aus welchen Gründen das Glück empfunden wird, da unterschiedliche Menschen unterschiedliche Dinge zum glücklich sein brauchen und es nicht Aufgabe dieser Arbeit ist über die Ethik verschiedener Glücksempfindungen zu urteilen.113 Das als glücklich empfundene Leben kann in dieser Arbeit sowohl im Bezug auf die 109 Vgl.: VOSSENKUHL, Wilhelm: Leben. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.173. Genaueres siehe: 1.2.3. Leben im Kontext der Selbsttötung. S.8. 111 Vgl.: VOSSENKUHL, Wilhelm: Leben. S.173. 112 Vgl.: ebd. 113 Genaueres siehe: HÖFFE, Otfried: Glück. In: Lexikon der Ethik. S.114-117. / HORN, Christoph: Glück/Wohlergehen. In: Handbuch Ethik. S.382. 110 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 25 Jugendlichen als auch auf deren Familien betrachtet werden. Der Glücksbegriff wird in dieser Arbeit zunächst als Lebensglück, als gelungenes und zufriedenes Leben in seiner Gesamtheit oder als einen nicht durch Zufall entstandenen Glücksmoment, definiert114 und dann nach Otfried Höffe eingeschränkt, wonach Glück sich niemals in einer einzelnen Leistung oder einem vorübergehenden Höhepunkt finden lässt, sondern etwas ist, das dem ganzen Leben zugesprochen wird.115 Die Entscheidung fiel auf diese Definition, weil etwas benötigt wird, das dem gesamten Leben einen Wert, unabhängig von dem Natürlichen, durch den Tod Gegebenen, zuweisen kann. Ein einzelner Glücksmoment ist dazu nur in der Lage, wenn damit alles bisherige Unglück des Lebens aufgewogen wird. Damit wird das Glück jedoch vom Moment losgelöst und über das ganze Leben hinweg betrachtet, was wieder zu der hier gewählten Definition führt. In ihr kommen damit die Begriffe Glück und Leben zusammen. Im Kontext der, in den Szenarien erwähnten, Gründe für einen Selbstmord116 bedeutet dies, dass eine kurzzeitige Verzweiflung einem Leben seinen Wert nicht nehmen kann, eine dauerhafte Depression jedoch schon, wenn sie den Jugendlichen entsprechend stark belastet. Ein als lebensunwert empfundenes Leben, das seinen Wert über das erlebte Glück erhält, kann es sowohl bei Jugendlichen geben, die engagiert am normalen Alltag teilnehmen, als auch bei solchen die dies aus verschiedenen Gründen nicht können. 2.3.2. Freiheit Von denen, im allgemeinen Teil vorgestellten, Arten der Freiheit sind nicht alle für diese Teilarbeit relevant. Die negativ äußere Freiheit, die Freiheit von äußeren Zwängen, die negativ interne Freiheit, von Trieben und Ängsten, sowie die positiv äußere Freiheit, die uns die Umsetzung unseres Wollens ermöglicht, 117 können einem Menschen, beziehungsweise einem Jugendlichen, in Ausnahmesituationen genommen sein. Voraussetzung für eine ethische Urteilsfindung ist jedoch nur die positiv interne, die Freiheit des Wollens, da eine Abwägung zwischen Freiheit und Verantwortung in dem Moment relevant wird, in dem der Jugendliche sich endgültig für den Suizid entscheidet, nicht im Moment der Umsetzung. Denn ist die Tat des Selbstmordes 114 Vgl.: KOS, Elmar: Glück. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.136. 115 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Glück. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.115. 116 Genaueres siehe: 2.2.2. Mögliche Szenarien. S.23. 117 Genaueres siehe: 1.2.6. Freiheit und Selbstbestimmung. S.11. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 26 unabänderlich eingeleitet, besteht keine Handlungsfreiheit mehr. Ohne Freiheit gibt es jedoch auch keine ethische Verantwortung mehr, sondern nur noch Verantwortung im Sinne einer kausalen Wirkungskette. Handlungsfreiheit in diesem Kontext bedeutet, sich entweder dafür oder dagegen zu entscheiden sich das Leben zu nehmen und anschließend die entsprechende Handlung auszuführen. 2.3.3. Verantwortung Für diese Teilarbeit sind die Begriffe der Primärverantwortung und der Handlungsverantwortung relevant. Bevor diese definiert werden soll jedoch zunächst die vierstellige Beziehung, die in der Primärverantwortung steckt, auf diese Teilarbeit bezogen werden. Der Jugendliche als Person, die die Verantwortung trägt ist vor der Instanz seines Gewissens, das Rechenschaft fordert, aufgrund seiner verinnerlichten Normen und Werte, Freiheit und Verantwortung, für die Folgen, die ein Suizid mit sich bringt, verantwortlich.118 Die Primärverantwortung in ihrer Form als Aufgabenverantwortung, für bestimmte Rollen und Zuständigkeiten ist diejenige, der der Jugendliche durch seinen Suizid nicht gerecht werden kann. Hier wird auch die Fürsorgeverantwortung als Unterform mit eingeschlossen.119 Die generelle Handlungsverantwortung vor dem Gewissen dagegen ist die Verantwortung für die Folgen des Suizids. Sie ist diejenige, die in der ethischen Abwägung im Moment der Entscheidung für oder gegen den Suizid der Freiheit gegenüber steht. Sekundär- und Tertiärverantwortung sind für diese Arbeit nicht relevant, da ein Toter, wenn man von nichtreligiösen Weltanschauungen ausgeht, nicht für seine Taten Rechenschaft ablegen oder Haften kann, es aber auch nicht möglich ist, ihn bereits vor dem Suizids für eine Handlung zur Verantwortung zu ziehen, die er noch nicht begangen hat. 118 119 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Verantwortung In: Lexikon der Ethik. S.326. Genaueres siehe: 1.2.7. Verantwortung. S.13. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 27 2.4. Die Verantwortung des Jugendlichen 2.4.1. Aufgaben- und Fürsorgeverantwortung Die Aufgabenverantwortung ist diejenige, die jeder Jugendliche in seiner Familie normalerweise hat. Mit dem selbstgewählten Tod wird verhindert, dass der Betroffene dieser Verantwortung gerecht werden kann. Je nach spezifischer Situation können die exakten Aufgaben und Tätigkeiten, für die der suizidbegehende Jugendliche Verantwortung trägt, sehr weit variieren. Es werden deshalb hier die Verantwortungen dargestellt, die die meisten Jugendlichen unserer Gesellschaft betreffen, weshalb es möglich ist, dass auf manche realen Beispiele nicht alle oder hier nicht genannte Punkte zutreffen. Welche Aufgaben Jugendliche im Bezug auf ihr nahes Umfeld haben lässt sich über die Definition des Familienbegriffs erkennen.120 Familien übernehmen den Auftrag der Reproduktion und der Sozialisation der Mitglieder. Obwohl Jugendliche an der Reproduktion zunächst meist nur passiv beteiligt sind ist es ihre Aufgabe, diesen Sinn der Familie zu erhalten. Auch die Aufgabe selbst erfordert eine passive Tätigkeit: Am Leben bleiben. Durch den Tod eines Einzelkindes zerfällt die Familie als solche. Gab es andere Geschwister, insbesondere jüngere, bleibt die Familie erhalten, es wäre jedoch im Sinne der Sozialisationsaufgabe in der Verantwortung des Verstorbenen gewesen an deren Erziehung und Eingliederung in die Gesellschaft mitzuwirken. Bis zu einem gewissen Grad findet die Sozialisation eines Menschen auch über seine Freunde und später über den Partner statt.121 Damit hat ein Jugendlicher auch hier Verantwortung, die er mit dem Eingehen der Beziehung selbst übernommen hat. Familien sind Systeme gegenseitiger Fürsorgepflichten. So zum Beispiel die Betreuung und Pflege kranker oder alter Mitglieder.122 Zudem sorgt eine Familie nicht nur bei den Kindern, sondern auch bei den Eltern für psychische Stabilität,123 es ist damit im Sinne der Fürsorgeverantwortung eine passive Aufgabe des Kindes diese Stabilität zu erhalten. Nach der Definition von Familien hat außerdem jeder Jugendliche innerhalb seiner Familie eine bestimmte Rolle. Sowohl eine offensichtliche, die ihm bewusst zugeteilt 120 Genaueres siehe: 2.2.1. Formulierung, Begrifflichkeiten und Werte. S.21. Vgl.: ERDMANN, J.W.: Sozialisation. 19.10.2005, entnommen am 12.05.2013 – http://www.drtoman.de/SozialisationAG2B.gif 122 Vgl.: HÖFFE, Otfried: Familie. In: Lexikon der Ethik. S.77. 123 Vgl.: ebd. S.77. 121 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 28 ist, als auch eine unbestimmtere, soziale. Wenn er diese Rolle durch seinen Tod nicht mehr wahrnehmen kann, reißt der Jugendliche ein Loch in die Familie.124 Der Suizid kann jedoch auch eine Handlung mit dem Hintergrund sein, der Fürsorgeverantwortung gerecht zu werden, da besonders stark depressive Menschen eine hohe psychische Belastung für ihre Familie sein können.125 2.4.2. Handlungsverantwortung Unter diesen Punkt fallen alle Geschehnisse, die durch den Suizid hervorgerufen werden und für die der Jugendliche damit im Sinne der Handlungsverantwortung verantwortlich ist. Diese Darstellung ist zunächst wertfrei. Nicht alle Folgen eines Suizids sind für das Umfeld ausschließlich negativ zu beurteilen, wohl aber die meisten. Manche Folgen decken sich mit denen eines natürlichen Todes eines Familienmitgliedes, sind aber oft heftiger und dauern länger an. Unter der Erklärung der Fragestellung126 wurden vier Arten des Schadens benannt, die durch den Suizid eines Jugendlichen für Menschen aus seinem nahen Umfeld entstehen können. Zum einen der Fall des materiellen Schadens, der nur entsteht, wenn der Jugendliche zum Zeitpunkt des Todes bereits zum Familieneinkommen beigetragen hat. Zweitens der mögliche physische Schaden durch psychosomatische Krankheiten, die durch erhöhte psychische Belastung nach dem Tod des Jugendlichen auftreten können.127 Zu den psychischen Schäden gehören unter anderem Gefühle wie die des Versagthabens, der Schuld und der Wut gegen Andere, den Verstorbenen und sich selbst. Hinzu kommt der Eindruck von dem Verstorbenen abgelehnt worden zu sein.128 129 Ob ein Selbstmord in Familien und Freundeskreis das Selbstmordrisiko erhöht ist nicht sicher. Nur wenige Quellen führen Hinterbliebene von Selbstmorden unter den Risikogruppen auf,130 andere diskutieren teilweise genetische Zusammenhänge, die 124 Vgl.: WERTHEIMER, Alison: A special scar. S.103. Vgl.: ebd. S.52-55. 126 Genaueres siehe: 2.2.2. Mögliche Szenarien. S.23. 127 Vgl.: Psychosomatik. In: ZINK, Christoph (Bearb.): Pschyrembel Klinisches Wörterbuch. Berlin, New York 1990 (256), S.1378. / Anpassungssyndrom, allgemeines. S.87. 128 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.58. 129 Vgl.: WERTHEIMER, Alison: A special scar. S.116. / S.165-175. 130 Vgl.: Heilpraktikerausbildung Niedersachsen: Suizid – Risikogruppen. entnommen am 28.05.2013 – http://www.heilpraktikerausbildung-niedersachsen.de/downloads/suizid.pdf 125 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 29 bisher jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen sind.131 An den Bereich der sozialen Schäden, der von den vier genannten am meisten ins Gewicht fällt, grenzen die möglichen Rollenverschiebungen, bei denen ein Familienmitglied den Platz des Verstorbenen einnimmt und manchmal Teile seines Charakters mit übernimmt,132 sowie die Schwierigkeiten von Hinterbliebenen Partnern später wieder eine enge Beziehung einzugehen.133 Weiterhin gehören zu den sozialen Schäden der Verfall der Familie durch die Erschütterung des Glaubens in Vertrauen und Liebe,134 sowie das gesellschaftliche Stigma, das nicht nur die Tat des Selbstmordes an sich, sondern auch die Familie betrifft. Dieser wird oft nachgesagt sie sei nicht normal gewesen. Einen ähnlichen, Effekt kann der Tod auf das Leben der Freunde des Verstorbenen haben.135 Diese Stigmatisierung und damit verbundene Isolation der Familie erschwert die Trauerarbeit.136 Durch die unterschiedliche Art mit Trauer umzugehen, können sich auch ehemals eng verbundene Familienmitglieder auseinander leben. Es kann ebenso vorkommen, dass Teile der Familie enger zusammenrücken als zuvor.137 Hinterbliebene Geschwister werden nach dem Selbstmord meist ganz anders behandelt als vorher. Die Eltern werden entweder kontrollierend oder beinahe nachlässig.138 Beziehungen der Familie und den Freunden des Toten zu deren jeweiligen Freunden verschieben sich.139 2.5. Abschließende Urteilsfindung 2.5.1. Gewichtung von Freiheit und Verantwortung Der ethische Wert der Verantwortung, sowohl er Handlungs- als auch der Aufgabenverantwortung, kann im Bezug auf den Selbstmord sehr weit variieren, da er stark von der Situation der betroffenen Personen, sowohl der Hinterbliebenen als auch dem Verstorbenen, vor dem Selbstmord, der Art des Selbstmords, der Reaktion der Familie auf den Tod des Jugendlichen und einigen weiteren Faktoren abhängt. Je nachdem wie sich die genaue Situation darstellt, wurde durch den Tod unterschiedlich viel Verantwortung nicht wahrgenommen oder ist durch den Tod Verantwortung für negative oder positive Faktoren entstanden. Vgl.: HÜBENER, Fabienne: Die Biologie des Selbstmords. 25.08.2011, entnommen am: 28.05.2013 – http://www.mue-med.de/fabienne_huebener/texte/suizid.php 132 Vgl.: WERTHEIMER, Alison: A special scar. S.103. 133 Vgl.: ebd. S.133. 134 Vgl.: ebd. S.xiii. 135 Vgl.: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.50f. 136 Vgl.: WERTHEIMER, Alison: A special scar. S.139-141. 137 Vgl.: ebd. S.xiii. 138 Vgl.: ebd. S.119. 139 Vgl.: ebd. S.141 u. 146. 131 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 30 Wenn im Folgenden von Verantwortung und Freiheit die Rede ist, dann meint dies, sofern nicht ausdrücklich anders formuliert, immer die Handlungsverantwortung beziehungsweise die Freiheit des Wollens. Bei der anschließenden Untersuchung darf nicht vergessen werden, dass das angestrebte ethische Urteil nur relevant wird, wenn man den absoluten, natürlichen Lebenswert nicht anerkennt und dem Leben stattdessen seinen Wert über das subjektive Glücksempfinden des Menschen zuschreibt.140 In einer solchen Betrachtungsweise steht die Freiheit über dem natürlichen Lebenswert und nimmt ihm seine Berechtigung als höchstes aller Güter. Doch steht sie damit auch automatisch über der Verantwortung? Unabdingbare Voraussetzung für das Übernehmen von Verantwortung ist die Freiheit dazu, sich anders zu entscheiden, beziehungsweise etwas anderes zu wollen und anzustreben. Wird jemand zu einer Tat gezwungen trägt er keine ethische Verantwortung dafür, sofern er keine andere Wahl hatte oder mit alle seinen Kräften versucht hat etwas anderes zu tun. Damit kann Verantwortung als situationsunabhängiger Wert nicht über der Freiheit stehen. Ein Mensch jedoch der, in dem was er will und anstrebt, frei ist, trägt für das was er tut immer die Verantwortung. Da Freiheit ohne Verantwortung nicht existiert kann sie nicht über der Verantwortung stehen, obwohl sie deren Bedingung ist. Damit sind Freiheit und Verantwortung als Werte gleichberechtigt und es lässt sich mit Hilfe dieser Werte keine, für alle Situationen gültige Antwort auf die Frage finden, ob der Selbstmord eines Jugendlichen ethisch vertretbar ist. 2.5.2. Bedeutung des glücklichen Lebens Durch die Definition des Lebenswerts über das empfundene Glück des Jugendlichen oder seiner Familie kann es glückliches und unglückliches, damit also lebenswertes und lebensunwertes Leben geben. In dem Moment in dem ein Jugendlicher sein Leben als nicht lebenswert empfindet kann der Selbstmord zur Handlungsalternative werden. Trotz der Abhängigkeit des Lebenswerts vom subjektiven Empfinden jedes Menschen kommt dem glücklichen Leben in der folgenden Abwägung eine bedeutende Rolle zu. Da Freiheit und Verantwortung als Werte gleichgestellt sind, kann die Lösung für die ethische Problematik nur über den Lebenswert gefunden werden. 140 Genaueres siehe: 2.3.1. Leben und Lebenswert. S.24 / 2.3.2. Glückliches Leben. S.24. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 31 Dies kann auf zwei Arten geschehen. Man kann entweder das empfundene Lebensglück und damit den Lebenswert des Jugendlichen selbst betrachten oder das zusammengenommen Lebensglücks aller Familienmitglieder und Freunde des Jugendlichen. 2.5.3. Fazit Bei der Vorstellung möglicher, modellhafter Szenarien im Bezug auf den Selbstmord wurde zwischen drei Gründen für den Suizid und zwei verschiedenen Ausgangssituationen unterschieden.141 Bei den drei Gründen handelte es sich um den Suizid aufgrund von Depressionen, krankheitsunabhängiger Überlegung und plötzlicher Verzweiflung. Als Ausgangssituationen wurden die Fähigkeit und die Unfähigkeit zur Teilnahme am alltäglichen Leben unterschieden. Im Folgenden sollen die beiden, im vorangegangenen Kapitel gefundenen, Lösungsvorschläge für die ethische Frage mit diesen Szenarien in Verbindung gesetzt werden. Da beide Vorschläge jedoch an das subjektive Empfinden einzelner Menschen gebunden sind, können in der anschließenden ethischen Urteilsfindung nur Tendenzen angegeben und keine absoluten und allgemein gültigen Aussagen getroffen werden. Geht man vom Lebensglück des Jugendlichen aus, der sich das Leben nehmen möchte, so ist ein Suizid ethisch vertretbar, wenn er entweder aus Gründen dauerhafter und als, für den Jugendlichen, als schwere Belastung empfundenen Depressionen oder aufgrund eines reflektierten, nicht krankheitsbedingten und das Leben für lebensunwert befindenden Nachdenkens begangen wird. Die Selbsttötung ist nicht vertretbar aus Gründen einer momentanen, plötzlichen Verzweiflung, da Glück etwas ist, das dem Leben in seiner Gesamtheit zugesprochen wird. Somit kann ein unglücklicher Moment dem Leben seinen Wert nicht nehmen, sofern er nicht enormen Einfluss auf das bis dahin Geschehene hat. Es ist dann für den Jugendlichen eher ethisch vertretbar Suizid zu begehen, wenn er aus Gründen geistiger, körperlicher oder sonstiger Einschränkungen nicht am normalen Alltagsleben teilnehmen kann, da davon auszugehen ist, dass die Möglichkeiten Glück zu empfinden einschränkt, auch wenn dies nicht zwingen der Fall sein muss. Auch wenn der Jugendliche ein Leben, ähnlich dem der Mehrheit der Jugendlichen unserer Gesellschaft, leben kann ist es möglich, dass es damit nicht glücklich ist. Ebenso kann er trotz großer Einschränkungen glücklich sein. 141 Genaueres siehe: 2.2.2. Mögliche Szenarien. S.23. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 32 Betrachtet man das zusammengenommene Lebensglück der ganzen Familie und der Freunde des Jugendlichen, so ist der Selbstmord ethisch nur vertretbar, wenn die Familie dadurch von einer derartigen psychischen, materiellen oder andersartigen Belastung erlöst wird, dass diese Erleichterung den, durch den Verlust des Jugendlichen, entstandenen Schaden aufhebt oder überwiegt. Es ist hier möglich, wenn auch aus einem anderen Beweggrund, ein ähnliches Urteil zu fällen wie bei der Betrachtung des Lebensglücks des Jugendlichen. Denn dieser wird hauptsächlich dann eine Belastung für die Familie darstellen, wenn er unter schweren Depressionen leidet und/oder am normalen Alltagsleben nicht teilnehmen kann. Nicht eindeutig zu beurteilen ist in diesem Fall die Situation, wenn der Suizid aus Gründen reflektierten Nachdenkens ohne Krankheitshintergrund begangen wird. Eindeutig nicht vertretbar ist er hingegen, wenn der Jugendliche sich aufgrund einer vorübergehenden Verzweiflung umbringt. Nimmt er sich aus einem intakten Umfeld heraus das Leben, in dem er ein als normal zu bezeichnendes Leben geführt hat, so war er vermutlich eine geringere Belastung für die Familie. Damit wäre der Suizid eher nicht ethisch vertretbar, dies muss aber nicht zwingend der Fall sein. Die Entscheidung, welche der beiden Betrachtungsweisen die richtige ist, soll hier nicht getroffen werden. Es ist jedoch festzustellen, dass beide Lösungsvorschläge zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Im Hinblick auf den großen Schaden, den der Suizid eines Jugendlichen bei Familie und Freunden anrichtet, ist allerdings festzustellen, dass die Selbsttötung vertretbarer wird, wenn man sich in seiner Betrachtung auf das Lebensglück des Jugendlichen beschränkt. Die Lösungsvorschläge, die ich hier für die Frage nach der Vertretbarkeit von Suiziden bei Jugendlichen gefunden habe, können lediglich ungefähre Richtungen angeben, da sie sehr allgemein gehalten sind. Auch wurde die Komplexität des Themas noch nicht voll erfasst. So wäre beispielsweise noch zu betrachten gewesen, welche Rolle Liebe und Vertrauen in der Thematik spielen und wie die Behauptung zu bewerten ist, dass die Jugendlichen ihren Familien und der Gesellschaft für deren weitreichende Unterstützung etwas schuldig sind. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? Thema der Arbeit: Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Verantwortung für andere Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten? Kann es eine berühmte Persönlichkeit vor der Gesellschaft verantworten, sich selbst umzubringen? K. S. Seminararbeit im Seminarkurs Verantwortung in Gesellschaft und Wissenschaft 33 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 34 Inhaltsverzeichnis Kann es eine berühmte Persönlichkeit vor der Gesellschaft verantworten, sich selbst umzubringen? Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 34 3. Selbstmord bei berühmten Persönlichkeiten ....... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.1. Einleitung ..................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.2. Begriffsdefinitionen ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.2.1. Berühmtheit ........................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.2.2. Depression ............................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.2.3. „Werther-Effekt“ ..................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.2.4. Verantwortung ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.3. Hat eine berühmte Persönlichkeit mehr Verantwortung für die Gesellschaft als eine Person, die nicht berühmt ist? ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.3.1. Rechenschafts- und Handlungsverantwortung ....... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.3.2. Prospektive Verantwortung .................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.3.3. Retrospektive Verantwortung ................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.4. Das Beispiel Robert Enke............................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.5. Ethische Urteilsfindung ................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.5.1. Analyse der Situation ............................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.5.2. Prüfung der Normen und Werte ............. Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.5.3. Urteilsentscheid ..................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? Thema der Arbeit: Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Verantwortung für andere Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten? Kann es ein Christ in ethischer Hinsicht verantworten, sein Leben selbst zu beenden? B. G. Seminararbeit im Seminarkurs Verantwortung in Gesellschaft und Wissenschaft 35 Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 36 Inhaltsverzeichnis Kann es ein Christ in ethischer Hinsicht verantworten, sein Leben selbst zu beenden? Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 36 4. Selbstmord in der christlichen Ethik .................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.1. Einleitung mit persönlichem Bezug zur Fragestellung .. Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.2. Die christliche Sichtweise ............................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3. Definitionen .................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.1. Gott ........................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.2. Verantwortung ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.3. Freiheit................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.4. Sünde .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.4. Die kirchliche Haltung zum Selbstmord ........ Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.4.1. Was die Bibel schreibt ........................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.4.2. Das Verbot des Suizids seit Augustinus . Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.4.3. Lehrbuch der katholischen Moraltheologie ............. Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.4.4 Studienbrief der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste ............ Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.5. Gegenmeinungen ......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.6. Selbstmordverhütung ................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.6.1. Die Arbeit von kirchlichen Seelsorgern... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.6.2. Was die Kirche rät.................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.7. Ethische Urteilsfindung ................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 37 5. Zusammenfassung und Ausblick (Gemeinsamer Teil) 5.1. Zusammenfassung der Ergebnisse In den drei Einzelarbeiten haben wir verschiedene Teilbereiche unserer Gesellschaft daraufhin untersucht, ob ein Selbstmord eines Mitglieds dieses Gesellschaftsbereichs vertretbar wäre, beziehungsweise ob die christliche Religion die Handlung des Suizids als ethisch vertretbar ansieht. Dabei sind wir zu folgenden Ergebnissen gekommen: Ob ein Suizid von Jugendlichen ethisch vertretbar ist muss situationsabhängig betrachtet und geprüft werden. Denn eine ethische Abwägung zwischen Freiheit und Verantwortung, wie sie die übergeordnete Fragestellung „Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Verantwortung für andere. Selbstmord in unserer Gesellschaft – Aus ethischen Gründen verboten?“ vorsieht, bleibt ohne Ergebnis, da beide Werte gleichberechtigt sind. Entschieden werden kann im Einzelfall entweder über das subjektiv empfundene Lebensglück des Suizid begehenden Jugendlichen oder über das zusammengenommene Glück aller Familienmitglieder und Freunde. Auch im Fall der berühmten Persönlichkeiten steht weder die Freiheit, noch die Verantwortung höher als der jeweils andere Wert. Eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung kann hier ebenfalls nicht getroffen werden, auch wenn berühmte Persönlichkeiten in dieser Thematik mehr Verantwortung tragen als andere Menschen. Die christliche Kirche lehnt den Selbstmord klar ab. Allerdings ist in der Bibel die Selbsttötung eines Menschen nicht eindeutig verboten. Auch im Bezug auf die beiden Werte kann die christliche Ethik keine klare Antwort geben, da sowohl das Leben, für das wir Verantwortung tragen, als auch der freie Wille von Gott gegeben sind. Letztendlich stehen wir vor der Problematik, dass wir Gottes Willen und seine Entscheidungen nur vermuten können. Alle Teilarbeiten sind sich darüber einig, dass ein Suizid vertretbarer wird, wenn er aufgrund einer psychischen Krankheit begangen wird und dass in es kein ethisches Urteil gibt, das für alle Situationen gültig ist, weshalb im Einzelfall entschieden werden muss. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 38 5.2. Antwort auf die Fragestellung Die Frage ob Selbstmord aus ethischen Gründen verboten ist, kann tatsächlich als Konflikt zwischen Freiheit und Verantwortung bezeichnet werden. Allerdings kann dieser nicht allgemein, sondern wenn überhaupt nur situationsspezifisch über andere Werte entschieden werden. Aus objektiver Sicht ist damit die Frage „Selbstmord in unserer Gesellschaft – aus ethischen Gründen verboten?“ weder mit ja noch mit nein zu beantworten. In der Gruppe waren wir uns jedoch einig, dass wir subjektiv eher dazu tendieren, den Suizid als ethisch nicht vertretbar anzusehen. Denn müssten wir selbst eine Entscheidung treffen, wäre für uns die Verantwortung für das Glück und, im Fall von Nachahmungstaten, das Leben anderer Menschen, sowie für unser, von Gott geschenktes, Leben wichtiger, als die Freiheit des Einzelnen. 5.3. Ausblick und Zielsetzung Trotz unseres Tendierens zum ethischen Verbot des Selbstmordes sind wir nach wie vor der Ansicht, dass man das Thema des Suizids nicht weiterhin tabuisieren sollte. Gerade die Möglichkeit über die eigenen Suizidgedanken oder Erfahrungen mit Selbsttötung zu sprechen können weitere solcher Taten verhindern, da die Betroffenen so leichter Hilfe erhalten. Ein offener Umgang mit der Thematik könnte außerdem dazu führen, dass generell mehr Anlaufstellen, besonders für Hinterbliebene von Suiziden, geschaffen werden, die dringend benötigt werden.142 Das Ziel, mehr Verständnis für die Betroffenen von Selbsttötungen bei uns selbst zu schaffen, wurde erreicht. Ob wir mit dieser Arbeit auch andere Menschen erreichen und aufmerksamer für die Thematik und die betroffenen Menschen machen können wird sich in Zukunft noch zeigen, doch wir denken, dass diese Seminararbeit zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein kann. 142 OTZELBERGER, Manfred: Suizid. S.16. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 39 6. Erklärungen 6.1. Sarah Gerster Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel einschließlich des World Wide Webs und anderer elektronischer Medien benutzt und die Stellen der Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt aus anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht habe. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 40 7. Literaturverzeichnis 7.1. Gemeinsamer Teil BERGER, Friedrich: Der rechtliche Schutz des menschlichen Lebens im demokratischen Verfassungsstaat. 01.04.2012, entnommen am 17.04.2013 – http://unileipzig.de/enders/sites/uni-leipzig.de.enders/files/Seminararbeit_Berger.pdf BROCKHAUS (Hrsg.): Verantwortung. In: Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Bd. 23.Mannheim 1994 (19), S.122-124. BUCHMANN, Marlis: Einführung in die Soziologie I: Grundbegriffe, Gegenstandsbereiche und Forschungstraditionen. 21.01.2005, entnommen am 28.05.2013 – http://soziologie.ch/users/resmarti/pdf/Einf%FChrung%20in%20die%20Soziologie%20I %20Grundbegriffe,%20Gegenstandsbereiche%20und%20Forschungsstraditionen.pdf BUNDESMINISTERIUM der Justiz (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. 23.05.1949 (Stand vom 11.07.2012), entnommen am 20.04.2013 – http://www.gesetzeim-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf ESSEN, Georg: Freiheit. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.101-112. HECKER, Konrad: Gesellschaft. In: RAHNER, Karl (Hrsg.): Herders Theologisches Taschenlexikon. Bd.3, Freiburg, Basel, Wien 1972, S.61-66. HÖFFE, Otfried: Freiheit. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.82-85. HÖFFE, Otfried: Glück. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.114-118. HÖFFE, Otfried: Selbsttötung. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.274-276. HÖFFE, Otfried: Verantwortung. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.326-327 HOLDEREGGER, Adrian: Verantwortung. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.394-403. HORN, Christoph: Glück/Wohlergehen. In: DÜWELL, Marcus/HÜBENTHAL, Christoph/ WERNER, Micha (Hrsg.): Handbuch Ethik. Stuttgart 2011 (3), S.381-386. IDE, Helga: Wenn Kinder sich das Leben nehmen. Klage, Trauer und die Zeit danach. Stuttgart 1992. KOS, Elmar: Glück. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.136-141. LEWINSKI, Manfred: Freiheit zum Tode? Annäherungen und Anstöße. Berlin 2012. MEYER-RENTZ, Monika/RANTZE, Birte: Sterbehilfe aus rechtlicher Perspektive. In: Unterricht Pflege, Jg.2005, H.3, S.20-25, entnommen am 17.04.2013 – http://www.iqbinfo.de/Sterbehilfe%2020%207%2005%20%282%29.pdf Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 41 OTZELBERGER, Manfred: Suizid. Das Trauma der Hinterbliebenen Erfahrungen und Auswege. München, Berlin 2012 (6). RÜBENACH, Stefan: Todesursache Suizid. In: Statistisches Bundesamt Wirtschaft und Statistik, 10.2007, S.960-971, entnommen am 18.04.2013 – https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/GesundheitswesenAktuellS uizid.pdf?__blob=publicationFile STELDINGER, Beate (in einem Interview, geführt von:) HOLCH, Christine: Ich habe genug. In: chrismon, 04.2013, S.14-22. TAMBORNINO, Lisa: Sterbehilfe. III. Rechtliche Regelungen. 10.2012, entnommen am 17.04.2013 – http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/rechtliche-regelungen TOMANDL, Gerald/SONNECK, Gernot/STEIN, Claudius: Leitfaden zur Berichterstattung über Suizid. 02.2012, entnommen am 19.04.2013 – http://www.kriseninterventionszentrum.at/dokumente/pdf3_Leitfaden_Medien.pdf VOSSENKUHL, Wilhelm: Gesellschaft. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.104-106. VOSSENKUHL, Wilhelm: Leben. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7) S.173-174. WDR: Rechtliche Fragen zur Sterbehilfe. 28.08.2007, entnommen am 17.04.2013 – http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2007/0904/001_koma_noflash_2.jsp WERNER, Micha: Verantwortung. In: DÜWELL, Marcus/HÜBENTHAL, Christoph/WERNER, Micha (Hrsg.): Handbuch Ethik. Stuttgart 2011 (3), S.541-548. WERTHEIMER, Alison: A special scar: The experiences of people bereaved by suicide. London 1991. WILDFEUER, Armin: Freiheit. In: DÜWELL, Marcus/HÜBENTHAL, Christoph/ WERNER, Micha (Hrsg.): Handbuch Ethik. Stuttgart 2011 (3), S.358-366. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 42 7.2. Selbstmord bei Jugendlichen 7.2.1. Literaturverzeichnis ELLSÄßER, Gabriele: Unfälle, Gewalt, Selbstverletzung bei Kindern und Jugendlichen. Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Verletzungsgeschehen 2010. Fachbericht. Statistisches Bundesamt (Hrsg.). Wiesbaden, 09.2012, entnommen am: 03.05.2013 – https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Gesundheitszustand/ UnfaelleGewaltKinder5230001107004.pdf?__blob=publicationFile ERDMANN, J.W.: Sozialisation. 19.10.2005, entnommen am 12.05.2013 – http://www.drtoman.de/SozialisationAG2B.gif HEILPRAKTIKERAUSBILDUNG Niedersachsen: Suizid – Risikogruppen. entnommen am 28.05.2013 – http://www.heilpraktikerausbildungniedersachsen.de/downloads/suizid.pdf HÖFFE, Otfried: Familie. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.76-78. HÖFFE, Otfried: Glück. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.114-118. HÖFFE, Otfried: Verantwortung. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7), S.326-327. HÜBENER, Fabienne: Die Biologie des Selbstmords. 25.08.2011, entnommen am: 28.05.2013 – http://www.mue-med.de/fabienne_huebener/texte/suizid.php KOS, Elmar: Glück. In: WILS, Jean-Pierre/HÜBENTHAL, Christoph (Hrsg.): Lexikon der Ethik. Paderborn 2006, S.136-141. LEWINSKI, Manfred: Freiheit zum Tode? Annäherungen und Anstöße. Berlin 2012. MICHNER/LIELACHER: Schüler-Selbstmord wegen schlechter Noten. 29.11.2012, entnommen am 10.05.2013 – http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/art23654,830179 NAVE-HERZ, Rosemarie: Familie heute. Wandel der Familienstrukturen und Folgen für die Erziehung. Darmstadt 2009 (4). OTZELBERGER, Manfred: Suizid. Das Trauma der Hinterbliebenen Erfahrungen und Auswege. München, Berlin 2012 (6). PSCHYREMBEL (Begr.): Anpassungssyndrom, allgemeines. In: ZINK, Christoph (Bearb.): Pschyrembel Klinisches Wörterbuch. Berlin, New York 1990 (256), S.87. PSCHYREMBEL (Begr.): Psychosomatik. In: ZINK, Christoph (Bearb.): Pschyrembel Klinisches Wörterbuch. Berlin, New York 1990 (256), S.1378. ROGGE, Jan-Uwe: Pubertät. Loslassen und Haltgeben. Reinbek bei Hamburg 10.2010 (3). SUIZIDSTATISTIK der Bundesrepublik. In: OTZELBERGER, Manfred: Suizid. Das Trauma der Hinterbliebenen Erfahrungen und Auswege. München, Berlin 2012 (6), S.37 VOSSENKUHL, Wilhelm: Leben. In: HÖFFE, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik. München 2008 (7) S.173-174. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 43 WERTHEIMER, Alison: A special scar: The experiences of people bereaved by suicide. London 1991. 7.2.2. Abbildungsverzeichnis Abb.1.: Deutsche Shell Holding GmbH: Werteorientierungen: Pragmatisch, aber nicht angepasst. 2010, entnommen am 27.05.2013 – http://s02.staticshell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/youth-study-2010values.pdf Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 44 7.3. Selbstmord bei berühmten Persönlichkeiten 7.3.1. Literaturverzeichnis BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG: „Selbstbestimmungsrecht“. Entnommen am 30.05.2013 aus - http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22867/selbstbestimmungsrecht. FAUST, Volker: „Selbstmord als Nachahmungstat“. Entnommen am 29.03.2013. PDF Datei. HÖFFE, Otfried: „Verantwortung“, erschienen in „Lexikon der Ethik“ (S. 326/27). Entnommen am 27.02.2013. C.H. Beck oHG Verlag München 1977. JONAS, Hans: „Das Prinzip Verantwortung“, S.176. Entnommen am 19.03.2013. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 1993. JULIEN: „Prominenz“, vom 9.02.13. Entnommen am 23.03.13 aus – http://www.fremdwort.de/suchen/bedeutung/Prominenz. NETDOKTOR.DE: „Depression“. Entnommen am 30.05.2013 aus – http://www.netdoktor.de/Krankheiten/Depression/. RENG, Ronald: „Robert Enke-Ein allzu kurzes Leben“ Entnommen am 03.04.2013. Piper Verlag GmbH München 2010. SCHIERL, Thomas: „Prominenz in den Medien“, Vorwort. Entnommen am 23.03.2013. Herbert von Halem Verlag Köln 2007. SORGENTELEFON FÜR KINDER: „Selbstmord bei Jugendlichen“. Entnommen am 20.03.2013 aus - http://www.sorgentelefon.com/hilfeleistung/selbstmord/257-selbstmord-bei-jugendlichen. VERANTWORTUNG in: Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden, S. 122-124. Bd. 23. Mannheim 1994 (19. Aufl). WERNER, Micha H.: „Verantwortung“, erschienen in „Handbuch Ethik“ (S. 541 ff.). Entnommen am 26.03.2013. Verlag J.B Metzel, Stuttgart, Weimar 2012. WIKIPEDIA: „Prominenz“. Entnommen am 23.03.2013 aus – http://de.wikipedia.org/wiki/Prominenz. 7.3.2. Abbildungsverzeichnis Abb.1: BILD.DE: „Robert Enke mit Tochter Lara“. Entnommen am 06.04.2013 aus – http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/enke-lara-24302278-mfbq-21784486/3,w=650,c=0.bild.jpeg. Abb.2: NEUEPRESSE.DE: „Robert Enke mit seiner Frau Teresa“. Entnommen am 06.04.2013 aus - http://www.neuepresse.de/var/storage/images/np/sport/hannover-96/uebersicht/enkes-adoptierenmaedchen/1377003-1-ger-DE/Enkes-adoptieren-Maedchen_ArtikelQuer.jpg. Abb.3: BORDERLINE-SYNDROM.DE: „Robert Enke in der Nationalmannschaft“. Entnommen am 06.04.2013 aus - http://borderline-syndrom.beepworld.de/files/enke.jpg. Abb.4: BZ-BERLIN.DE: „Die Trauerfeier im Stadion von Hannover 96“. Entnommen am 06.04.2013 aus - http://www.bzberlin.de/multimedia/archive/00148/trauer_nati_enke_2_14838628.jpg. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 45 7.4. Selbstmord in der christlichen Ethik 7.4.1. Literaturverzeichnis AFFLERBACH, Klaus: „Handbuch Christliche Ethik.“, R.Brockhaus Verlag Wuppertal 2002. Bibel - Kirche - Gemeinde in „Kleines Bibellexikon“, 3. Auflage der neubearbeiteten Ausgabe 2007, Aussaat Verlag, Verlagsgesellschaft des Erziehungsvereins mbH, NeukirchenVluyn und Verlag Katholisches Bibelwerk Stuttgart, 1969. BREID, Franz (Hrsg.) u.a.DÜREN, Peter Chritoph in „Leben angesichts des Todes“; Stella Maris Verlag e.K., Butterwiesen 2002. HÖFFE Otfried „Lexikon der Ethik. 7., neubearbeitete und erweiterte Auflage 2008“ ,Verlag C.H. Beck oHG, München 1977. LINDEN Karl-Joachim in „Studienbrief zur Seelsorge 6, Hilfe für Selbstmord-Gefährdete“ Redaktion: PUTTKAMMER, Detlef, Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste als Herausgeber, 7000 Stuttgart. POHLMEIER, Hermann (Hrsg.) u.a. REINER Artur in „Selbstmordverhütung. Anmaßung oder Verpflichtung.“, Keil Verlag, Bonn 1978. 7.4.2. Internetlinks https://www.ekd.de/glauben/zehn_gebote.html (Zehn Gebote), entnommen am 26.05.2013. http://www.muenster.de/~angergun/suizid.html, entnommen am 10.05.2013. http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM#1K8 "Die Achtung vor dem Menschlichen Leben" des Katechismus der Katholischen Kirche, 1997 , der Libreria Editrice Vaticana, entnommen am 27.05.2013. ELGER Ferdinand, "Lehrbuch der katholischen Moraltheologie" http://books.google.de/books?id=EXkQAQAAIAAJ&pg=RA1PA232#v=onepage&q&f=true, entnommen am 10.05.2013, Verlag von B.Joseph Manz, Regensburg 1851. http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrep ublik_Deutschland., entnommen am 26.05.2013. http://www.marianische-liga.de/index.php?option=com_content&view=article&id=30&Itemid=30 (Marianische Liga, Vereinigung katholischer Frauen e.v.), entnommen am 16.05.2013. http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/377.html?pagenr=7, Universität Innsbruck vom 22.05.2003, entnommen am 23.05.2013. http://de.wikipedia.org/wiki/Theologische_Tugenden. entnommen am 24.05.2013. http://de.wikipedia.org/wiki/Augustinus_von_Hippo#Kirche_der_S.C3.BCnder, entnommen am 24.05.2013. http://www.liborius.de/aktuell/ueberblick/glaube-und-suizid.html, "Das Liborius Magazin" vom 4.September 2011, entnommen am 24.05.2013. Selbstmord – Aus ethischen Gründen verboten? 7.4.3. Abbildungsverzeichnis Abb.1: „Aufteilung der Verantwortung im Christentum“, entnommen aus dem „Handbuch Christliche Ethik“, AFFLERBACH, Horst. S. 53. 46