Arbeitsmaterial www.bpb.de/grafstat M 03.04 Wer wählt wen wie und wann? – Die Europawahl Die Europawahl findet alle fünf Jahre, relativ zeitnah, in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Nach 2009 wird das Europäische Parlament zum nächsten Mal im Zeitraum vom 22. bis 25. Mai 2014 (in der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014) gewählt. Es ist die achte Direktwahl der Abgeordneten. Etwa 380 Millionen Wahlberechtigte werden dann europaweit an die Urnen gerufen. Die Europawahl ist noch relativ jung. Vor 1979 wurden die Abgeordneten des EU Parlaments nicht gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten entsandt. Die EU Abgeordneten waren also zugleich nationale und Europaabgeordnete. Nach der ersten Direktwahl 1, die 1979 stattfand, konnten die Europaabgeordneten immer noch gleichzeitig Abgeordnete ihres nationalen Parlaments sein. Seit 2004 gibt es jedoch eine klare Trennung. Ein Abgeordneter ist seitdem entweder Europaabgeordneter oder nationaler Abgeordneter. Derzeit hat das Europaparlament 751 Abgeordnete. Größere Länder entsenden mehr, kleinere Länder weniger Abgeordnete. Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete. Wenn alle Abgeordneten im „Plenum" zusammenkommen, sitzen sie nicht nach Ländern, sondern nach länderübergreifenden Fraktionen geteilt im Saal. Die Fraktionen entsprechen der politischen Partei, aus der die Abgeordneten stammen. Derzeit gibt es sieben Fraktionen, dazu kommen noch jene Abgeordnete, die zu keiner Fraktion gehören. Die Mitgliedsstaaten konnten sich bisher nicht auf ein einheitliches Wahlverfahren einigen. So unterscheiden sich die Wahlbestimmungen von Land zu Land, wobei gemeinsame Elemente wie die Form des Verhältniswahlsystems gibt. In Deutschland erfolgt die Wahl auf Basis von Listenvorschlägen. Eine Partei kann Wahllisten für einzelne Bundesländer aufstellen, die so genannten Landeslisten. Die Partei kann aber auch eine gemeinsame Liste für alle 16 Bundesländer einreichen. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, die er der Liste einer Partei geben kann. In der Regel ist das, wie bereits erklärt, eine Partei, selten eine Listenverbindung verschiedener Parteien. Direktkandidaten stehen nicht zur Wahl. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 wurde die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei den Europawahlen als verfassungswidrig erklärt. Somit werden alle Stimmen bei der Verteilung der Mandate des zukünftigen Parlaments berücksichtigt. Je nach dem, welches Ergebnis eine Partei erzielt hat, darf sie mehr oder weniger Kandidaten ins Parlament schicken. Dabei wird die Liste von oben nach unten abgearbeitet. Die ersten zehn Personen, die auf der Liste stehen, kannst Du bereits auf dem Stimmzettel sehen. Sie sind dort unter dem Namen der Partei aufgeführt. Zusammengestellt aus: Schöner Wählen – das beste Plakat gewinnt!, www.eu-info.de, kurier.at/europawahlen2014.pdf/26.023.668, http://www.bpb.de/politik/wahlen/europawahl/71348/einfuehrung-in-das-wahlsystem http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0046fccc11/Wahlen.html, http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/179547/urteil-zur-drei-prozent-sperrklausel (19.03.2014). Arbeitsaufträge: 1. 2. Einzelarbeit: Lies dir den Text durch und notiere, welche Fragen zur Europawahl der Text beantwortet. Partnerarbeit: Entwickelt aus dem Text und der in der Einzelarbeit formulierten Fragen gemeinsam ein Interview, in dem ein Experte erklärt, wie bei der Europawahl gewählt wird. Der Text enthält das Wissen des Experten. Eure Aufgabe ist es, ein Interview zu schreiben, indem ihr Fragen des Interviewers und passende Antworten des Experten auf diese Fragen formuliert. Fiktives Interview 1 Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden bei den Europawahlen seit 1979 von den Bürgern direkt gewählt. Zuvor wurden sie von den Parlamenten der Mitgliedstaaten delegiert. (aus: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert)