K2 Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 6. Wettbewerbsrecht und Lotteriegesetz a. b. c. d. e. f. g. h. i. Grundlagen UWG Unlautere Handlung Allgemeine Auslegungsregeln vs. Unlauter Kartelle Übertreibungen lauter Massnahmen Kartellgesetz Lotteriegesetz Preisbekanntgabeverordnung K3 a. Übersicht Unlauterer Wettbewerb Kartelle • Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) • Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkung en (KG) • Ein Anbieter versucht Konkurrenten oder Konsumenten zu täuschen • Anbieter – schliessen sich zusammen – Versuchen Konkurrenten zu behindern 2 K3 b. UWG • Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten (Art. 1 UW) • Unlauter ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossendes Verhalten. 3 K3 c. Unlautere Handlung (1) • Irreführende oder unnötige verletzende Äusserungen über andere bzw. Konkurrenten • Eigene Firma beschönigen • Unzutreffende Titel verwenden • Kopieren anderer Waren • Preisvergleich • Täuschung mittels Verkaufspreis unter EP • Kundentäuschung durch Zugaben • Die Entscheidungsfreiheit von Kunden durch aggressive Verkaufsmethoden beeinträchtigen • Kunden täuschen durch Verschleierung von Beschaffenheit, Nutzen etc. der Waren 4 K3 c. Unlautere Handlung (2) • Eindeutige Bezeichnung der Firma bei Konsumkrediten • Unterlassung der deutlichen Angabe des Barzahlungspreises beim Konsumkredit • Unvollständige oder falsche Vertragsformulare beim Konsumkredit • Unterlassung des Hinweises auf das Verbot eines Konsumkredit bei Überschuldung • Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem vom Kunden angeforderten Inhalt. 5 K3 d. Allgemeine Auslegungsregeln • Klar und wahr • Verständlich • Übertreibungen und Superlative müssen als nicht „Ernst“ erkennbar sein oder beweisbar sein 6 e. K3 Übertreibungen lauter vs. unlauter • Das grösste Möbelhaus der Schweiz (muss nachprüfbar sein – sonst unlauter) • Das schönste Möbelhaus der Schweiz ist lauter – weil sehr subjektiv • Trink Sprite – und du schaffst alle Prüfungen (lauter – ist als Scherz erkennbar) • Potzblitz – das beste Putzmittel der Stadt (lauter – ist erkennbar) • Denner immer am billigsten – unlauter • Slogan Brotaufstrich: vertreibt im Nu jede Spur von Müdigkeit – lauter, weil klar als Übertreibung angesehen wird. 7 K3 f. Kartelle • = vertragliche Verbindungen um den Wettbewerb einzuschränken = verboten 1. Wettbewerbsbeschränkende Abrede Preise, Aufteilung der Märkte 2. Marktbeherrschende Stellung Liefersperrung 3. Marktbeherrschende Stellung durch Lieferzusammenschluss müssen durch die Weko genehmigt werden (mehr als 2 Mrd oder 500 Mio CH 8 K3 g. • • • • Massnahmen Kartellgesetz Hausdurchsuchung Aktenbeschlagnahmungen Busse: 10 % des Umsatz der letzten 3 Jahre Kronzeugenregelung: keine Anklage bei Aufdeckung 9 K3 h. I. II. III. IV. V. VI. VII. Lotteriegesetz Grundsätze Gewinnspiele Kein Kaufzwang Gewinn Zufall Planmässigkeit Nicht ausrechenbar 10 K3 I. Grundsätze • Lotterien sind grundsätzlich verboten • Ausnahmen – Landeslotterie – Sport-Toto – bewilligte Tombolas • für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke 11 K3 II. Gewinnspiele • Gemäss Lotteriegesetz sind Werbegewinnspiele und Publikumswettbewerbe NICHT zulässig, wenn alle vier Punkte gleichzeitig vorhanden sind: Kaufzwang Gewinn Zufall Planmässigkeit 12 K3 III. Kein Kaufzwang • Wird in der Praxis umgangen, indem Gratis Talons bestellt werden können. • Dieses Porto ist erlaubt, aber nicht erlaubt ein frankiertes Couvert, indem dann die Talons gesandt werden = indirekter Einsatz • 0901 nicht erlaubt – wohl aber die normale Telefongrundgebühr • Wenn die Wahl zwischen 0901 und Einsenden einer Postkarte, dann erlaubt 13 K3 IV. Gewinn • Gewinn = was überraschend zukommt • keine Punktesammelpromotion, das sind kalkulierbare Leistungen 14 K3 V. Zufall • Die Gewinner werden durch Ziehung ermittelt (nicht durch Geschicklichkeit) 15 K3 VI. Planmässigkeit • Wenn zum Beispiel: – 1. Preis – 2. Preis – 3. – 10 Preis dann planmässig. Also der Veranstalter weiss ganz genau, was ausgeschüttet wird. 16 K3 VII. Nicht ausrechenbar • wenn an einem bestimmten Tag die Einkäufe gratis sind (das Los entscheidet den Tag) • Glücksspiele sind übrigens dem Spielbankengesetz unterstellt 17 K3 i. Preisbekanntgabeverordnung • Preis auf Produkt oder zum Gestell, Preislisten, Anschlag, ausser mehr als CHF 5‘000.• Verkaufseinheit (Stk., pro 500 g) • Preis inkl. MWSt • Dienstleistungen ebenfalls 18