Unlauterer Wettbewerb

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K2
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter
6. Wettbewerbsrecht und Lotteriegesetz
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
Grundlagen
UWG
Unlautere Handlung
Allgemeine Auslegungsregeln
vs. Unlauter
Kartelle
Übertreibungen lauter Massnahmen Kartellgesetz
Lotteriegesetz
Preisbekanntgabeverordnung
K3
a.
Übersicht
Unlauterer Wettbewerb
Kartelle
• Bundesgesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb
(UWG)
• Bundesgesetz über Kartelle
und andere
Wettbewerbsbeschränkung
en (KG)
• Ein Anbieter versucht
Konkurrenten oder
Konsumenten zu täuschen
• Anbieter
– schliessen sich zusammen
– Versuchen Konkurrenten zu
behindern
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K3
b.
UWG
• Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten
Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten
(Art. 1 UW)
• Unlauter ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen
den Grundsatz von Treu und Glauben verstossendes
Verhalten.
3
K3
c.
Unlautere Handlung (1)
• Irreführende oder unnötige verletzende Äusserungen über
andere bzw. Konkurrenten
• Eigene Firma beschönigen
• Unzutreffende Titel verwenden
• Kopieren anderer Waren
• Preisvergleich
• Täuschung mittels Verkaufspreis unter EP
• Kundentäuschung durch Zugaben
• Die Entscheidungsfreiheit von Kunden durch aggressive
Verkaufsmethoden beeinträchtigen
• Kunden täuschen durch Verschleierung von Beschaffenheit,
Nutzen etc. der Waren
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K3
c.
Unlautere Handlung (2)
• Eindeutige Bezeichnung der Firma bei Konsumkrediten
• Unterlassung der deutlichen Angabe des Barzahlungspreises
beim Konsumkredit
• Unvollständige oder falsche Vertragsformulare beim
Konsumkredit
• Unterlassung des Hinweises auf das Verbot eines
Konsumkredit bei Überschuldung
• Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem
vom Kunden angeforderten Inhalt.
5
K3
d.
Allgemeine Auslegungsregeln
• Klar und wahr
• Verständlich
• Übertreibungen und Superlative müssen als nicht „Ernst“
erkennbar sein oder beweisbar sein
6
e.
K3
Übertreibungen
lauter vs. unlauter
• Das grösste Möbelhaus der Schweiz (muss nachprüfbar sein –
sonst unlauter)
• Das schönste Möbelhaus der Schweiz ist lauter – weil sehr
subjektiv
• Trink Sprite – und du schaffst alle Prüfungen (lauter – ist als
Scherz erkennbar)
• Potzblitz – das beste Putzmittel der Stadt (lauter – ist
erkennbar)
• Denner immer am billigsten – unlauter
• Slogan Brotaufstrich: vertreibt im Nu jede Spur von Müdigkeit
– lauter, weil klar als Übertreibung angesehen wird.
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K3
f.
Kartelle
• = vertragliche Verbindungen um den Wettbewerb
einzuschränken = verboten
1. Wettbewerbsbeschränkende Abrede
Preise, Aufteilung der Märkte
2. Marktbeherrschende Stellung
Liefersperrung
3. Marktbeherrschende Stellung durch Lieferzusammenschluss
müssen durch die Weko genehmigt werden (mehr als 2 Mrd oder 500 Mio CH
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K3
g.
•
•
•
•
Massnahmen Kartellgesetz
Hausdurchsuchung
Aktenbeschlagnahmungen
Busse: 10 % des Umsatz der letzten 3 Jahre
Kronzeugenregelung: keine Anklage bei Aufdeckung
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K3
h.
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Lotteriegesetz
Grundsätze
Gewinnspiele
Kein Kaufzwang
Gewinn
Zufall
Planmässigkeit
Nicht ausrechenbar
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K3
I.
Grundsätze
• Lotterien sind grundsätzlich verboten
• Ausnahmen
– Landeslotterie
– Sport-Toto
– bewilligte Tombolas
• für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke
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K3
II.
Gewinnspiele
• Gemäss Lotteriegesetz sind Werbegewinnspiele und
Publikumswettbewerbe NICHT zulässig, wenn alle vier Punkte
gleichzeitig vorhanden sind:
Kaufzwang
Gewinn
Zufall
Planmässigkeit
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K3
III.
Kein Kaufzwang
• Wird in der Praxis umgangen, indem Gratis Talons bestellt
werden können.
• Dieses Porto ist erlaubt, aber nicht erlaubt ein frankiertes
Couvert, indem dann die Talons gesandt werden
= indirekter Einsatz
• 0901 nicht erlaubt – wohl aber die normale
Telefongrundgebühr
• Wenn die Wahl zwischen 0901 und Einsenden einer Postkarte,
dann erlaubt
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K3
IV.
Gewinn
• Gewinn = was überraschend zukommt
• keine Punktesammelpromotion, das sind kalkulierbare
Leistungen
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K3
V.
Zufall
• Die Gewinner werden durch Ziehung ermittelt (nicht durch
Geschicklichkeit)
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K3
VI.
Planmässigkeit
• Wenn zum Beispiel:
– 1. Preis
– 2. Preis
– 3. – 10 Preis
dann planmässig. Also der Veranstalter weiss ganz genau, was
ausgeschüttet wird.
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K3
VII. Nicht ausrechenbar
• wenn an einem bestimmten Tag die Einkäufe gratis sind (das
Los entscheidet den Tag)
• Glücksspiele sind übrigens dem Spielbankengesetz unterstellt
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K3
i.
Preisbekanntgabeverordnung
• Preis auf Produkt oder zum Gestell, Preislisten, Anschlag,
ausser mehr als CHF 5‘000.• Verkaufseinheit (Stk., pro 500 g)
• Preis inkl. MWSt
• Dienstleistungen ebenfalls
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