Schwanger - was nun?

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Schwanger - was nun?
Alles über das Thema
ABTREIBUNG
Die gesetzliche Lage in Deutschland
es gab sehr viel Trubel um den § 218
(Abtreibungsparagraph)
am 28. Mai 1993 beendete das Karlsruher
Bundesverfassungsgericht das Hickhack mit
einem Kompromiss:
 Schwangerschaftsabbruch gilt bis zur
vollendeten 12. SSW nicht als strafbar, aber
als „rechtswidrig“, heißt: du kannst nicht
bestraft werden, solltest es aber trotzdem nicht
tun
 man muss Schwangerschaftsabbruch selbst
bezahlen (400 bis 500 Euro), außer in
Sonderfällen
man muss sich beraten lassen
Überblick über unsere heutige Gesetzeslage
zu Abtreibungen
§ 218a besagt sinngemäß Folgendes:
1. Der Schwangerschaftsabbruch ist zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn
die Frau sich innerhalb der ersten 12 Wochen beraten lässt. 3 Tage
nach der Beratung kann die Frau mit ihrem Beratungsschein zum Arzt
gehen und dort die Abtreibung durchführen lassen.
2. Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn eine sog.
medizinische Notwendigkeit (Indikation) vorliegt (Gefahr einer
seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung der Mutter). In diesem Fall
darf bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden (sog.
Spätabtreibung)!
3. Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn die
Schwangerschaft aufgrund eines Sexualdelikts besteht (sog.
kriminologische Indikation). Innerhalb der ersten 12 Wochen darf in
diesem Fall - ohne vorherige Beratung - abgetrieben werden.
4. Die Schwangere selbst bleibt bis zur 22. Woche straflos, wenn sie sich
vor dem Abbruch einer Beratung unterzogen hat und der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wurde, auch wenn weder eine medizinische
noch kriminologische Indikation vorliegen. Der Arzt und andere Beteiligte
machen sich in diesem Fall jedoch strafbar.
Arten der Abtreibung:
• Absaugung (meist gebräuchliche, bei
kleinen Föten/ Embryos, bis zur 16 SSW)
• Ausschabung (im späteren
Entwicklungsstadium)
• Abtreibung per Mifegyne (nur bis zum 49.
Schwangerschaftstag möglich,
medikamentöser Abbruch)
• Künstliches Einleiten der Geburt durch
Hormon-Gabe (nach der 12. SSW bei
großen Föten, fast voll entwickelt)
Gestalt des Fötus‘
um die 12. SSW
• bis etwa zur 9. SSW nennt man das
Ungeborene Embryo, danach bis zur
Geburt Fötus
7 Wochen alter Embryo, 3cm lang
• das Aussehen (Augen-, Haarfarbe),
spätere Vorlieben (z.B. Schwäche für
Blumen), das Temperament ist festgelegt
• das Herz schlägt
• das Gehirn ist angelegt
10 Wochen alter Fötus, 6 cm lang (12. SSW)
• Hände, Beine, Finger und Füße sind
entwickelt und werden bewegt
• lebenswichtige Organe sind da
• Kind fängt an, Kopf zu drehen
Füße eines 10 Wochen alten Fötus
Wenn du Hilfe brauchst
• Rede mit deinem/r besten Freund/in und
bespreche mit ihr/m, was du tun kannst.
• Hole dir Hilfe bei deiner Familie (falls möglich).
• Lasse dich von offiziell anerkannten
Beratungsstellen beraten, oder ruf ein
Beratungsnummer an .
 Jedes Mädchen steht in einer anderen Situation.
Das Alter, die Schule, die Umgebung, die
Möglichkeiten - all das musst du für dich genau
abwägen. Entscheide dich für das, was für dich
das Beste ist. Dabei kannst du auch eine „Pro
und Kontra Tabelle“ erstellen.
Beratungsstellen
• Zentrale des SKF: (www.skf-zentrale.de)
Sozialdienst katholischer Frauen
• Arbeitskreis Teenagersprechstunde
• Pro Familia: (www.profamilia.de)
Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und
Familienplanung e.V.
• AWO Beratungsstelle:
Familienplanung, Sexualpädagogik,
Schwangerschaft, § 218 StGBO
Mögliche Folgen:
 psychisch:
• Depressionen, Schuldvorwürfe, Selbsthass, manchmal
sogar Selbstmordgedanken
• Angstgefühle, Alpträume und Schlaflosigkeit
• Störungen in den mitmenschlichen Beziehungen
• "Erscheinungen" des getöteten Kindes in gleichaltrigen
Kindern
 körperlich:
Operationsschäden:
Die Gefahr von irreparablen körperlichen Schäden mit der
Gefahr, später unfruchtbar zu sein oder zu Fehlgeburten
zu neigen
(z.B. Blutungen, Verletzungen, Infektionen,
Narkosezwischenfälle)
Alternativen zur Abtreibung

Hilfe durch Familie
oder
 Leben im Mutter-Kind-Heim (Betreuung durch
Sozialarbeiter)
----------------------------------------------------------- Abgabe des Babys in eine Pflegefamilie
(Kontakt bleibt erhalten)
oder
 Freigabe des Babys zur Adoption (Kontakt
bleibt nicht erhalten)
 Babyklappe
Diskussionspunkte Weltweit/
Kirche/ innerhalb der Politik
• Ab wann ist ungeborenes Leben ein
Mensch?
• Darf eine Frau über den
Schwangerschaftsabbruch selbst
entscheiden?
• Muss man ungeborenes menschliches
Leben schützen?
Die gesetzlich Lage in anderen
Ländern:
• Niederlande: Fristenregelung bis zum 5. Monat. Nur
Spezialkliniken dürfen Abtreibung durchführen.
• Belgien: Fristenregelung ohne Beratungspflicht bis zum Ende
des 3. Monats.
• Frankreich: Fristenregelung mit Beratungspflicht in den ersten
10 Wochen.
• Österreich: Fristenregelung bis zum 3. Monat. Danach ist eine
Indikation nötig.
• Großbritannien: Straffrei bis zum 6.Monat.
• Italien: Fristenregelung mit Beratung. Indikation nicht nötig.
• Schweiz, Spanien, Portugal: Indikationsregelung in den ersten
3 Monaten – wie bis 1993 in Deutschland.
• Irland: absolutes Abtreibungsverbot. Ein Abbruch gilt als
Verbrechen, lebenslängliche Freiheitsstrafe.
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