Schwanger - was nun? Alles über das Thema ABTREIBUNG Die gesetzliche Lage in Deutschland es gab sehr viel Trubel um den § 218 (Abtreibungsparagraph) am 28. Mai 1993 beendete das Karlsruher Bundesverfassungsgericht das Hickhack mit einem Kompromiss: Schwangerschaftsabbruch gilt bis zur vollendeten 12. SSW nicht als strafbar, aber als „rechtswidrig“, heißt: du kannst nicht bestraft werden, solltest es aber trotzdem nicht tun man muss Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen (400 bis 500 Euro), außer in Sonderfällen man muss sich beraten lassen Überblick über unsere heutige Gesetzeslage zu Abtreibungen § 218a besagt sinngemäß Folgendes: 1. Der Schwangerschaftsabbruch ist zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn die Frau sich innerhalb der ersten 12 Wochen beraten lässt. 3 Tage nach der Beratung kann die Frau mit ihrem Beratungsschein zum Arzt gehen und dort die Abtreibung durchführen lassen. 2. Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn eine sog. medizinische Notwendigkeit (Indikation) vorliegt (Gefahr einer seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung der Mutter). In diesem Fall darf bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden (sog. Spätabtreibung)! 3. Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn die Schwangerschaft aufgrund eines Sexualdelikts besteht (sog. kriminologische Indikation). Innerhalb der ersten 12 Wochen darf in diesem Fall - ohne vorherige Beratung - abgetrieben werden. 4. Die Schwangere selbst bleibt bis zur 22. Woche straflos, wenn sie sich vor dem Abbruch einer Beratung unterzogen hat und der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wurde, auch wenn weder eine medizinische noch kriminologische Indikation vorliegen. Der Arzt und andere Beteiligte machen sich in diesem Fall jedoch strafbar. Arten der Abtreibung: • Absaugung (meist gebräuchliche, bei kleinen Föten/ Embryos, bis zur 16 SSW) • Ausschabung (im späteren Entwicklungsstadium) • Abtreibung per Mifegyne (nur bis zum 49. Schwangerschaftstag möglich, medikamentöser Abbruch) • Künstliches Einleiten der Geburt durch Hormon-Gabe (nach der 12. SSW bei großen Föten, fast voll entwickelt) Gestalt des Fötus‘ um die 12. SSW • bis etwa zur 9. SSW nennt man das Ungeborene Embryo, danach bis zur Geburt Fötus 7 Wochen alter Embryo, 3cm lang • das Aussehen (Augen-, Haarfarbe), spätere Vorlieben (z.B. Schwäche für Blumen), das Temperament ist festgelegt • das Herz schlägt • das Gehirn ist angelegt 10 Wochen alter Fötus, 6 cm lang (12. SSW) • Hände, Beine, Finger und Füße sind entwickelt und werden bewegt • lebenswichtige Organe sind da • Kind fängt an, Kopf zu drehen Füße eines 10 Wochen alten Fötus Wenn du Hilfe brauchst • Rede mit deinem/r besten Freund/in und bespreche mit ihr/m, was du tun kannst. • Hole dir Hilfe bei deiner Familie (falls möglich). • Lasse dich von offiziell anerkannten Beratungsstellen beraten, oder ruf ein Beratungsnummer an . Jedes Mädchen steht in einer anderen Situation. Das Alter, die Schule, die Umgebung, die Möglichkeiten - all das musst du für dich genau abwägen. Entscheide dich für das, was für dich das Beste ist. Dabei kannst du auch eine „Pro und Kontra Tabelle“ erstellen. Beratungsstellen • Zentrale des SKF: (www.skf-zentrale.de) Sozialdienst katholischer Frauen • Arbeitskreis Teenagersprechstunde • Pro Familia: (www.profamilia.de) Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung e.V. • AWO Beratungsstelle: Familienplanung, Sexualpädagogik, Schwangerschaft, § 218 StGBO Mögliche Folgen: psychisch: • Depressionen, Schuldvorwürfe, Selbsthass, manchmal sogar Selbstmordgedanken • Angstgefühle, Alpträume und Schlaflosigkeit • Störungen in den mitmenschlichen Beziehungen • "Erscheinungen" des getöteten Kindes in gleichaltrigen Kindern körperlich: Operationsschäden: Die Gefahr von irreparablen körperlichen Schäden mit der Gefahr, später unfruchtbar zu sein oder zu Fehlgeburten zu neigen (z.B. Blutungen, Verletzungen, Infektionen, Narkosezwischenfälle) Alternativen zur Abtreibung Hilfe durch Familie oder Leben im Mutter-Kind-Heim (Betreuung durch Sozialarbeiter) ----------------------------------------------------------- Abgabe des Babys in eine Pflegefamilie (Kontakt bleibt erhalten) oder Freigabe des Babys zur Adoption (Kontakt bleibt nicht erhalten) Babyklappe Diskussionspunkte Weltweit/ Kirche/ innerhalb der Politik • Ab wann ist ungeborenes Leben ein Mensch? • Darf eine Frau über den Schwangerschaftsabbruch selbst entscheiden? • Muss man ungeborenes menschliches Leben schützen? Die gesetzlich Lage in anderen Ländern: • Niederlande: Fristenregelung bis zum 5. Monat. Nur Spezialkliniken dürfen Abtreibung durchführen. • Belgien: Fristenregelung ohne Beratungspflicht bis zum Ende des 3. Monats. • Frankreich: Fristenregelung mit Beratungspflicht in den ersten 10 Wochen. • Österreich: Fristenregelung bis zum 3. Monat. Danach ist eine Indikation nötig. • Großbritannien: Straffrei bis zum 6.Monat. • Italien: Fristenregelung mit Beratung. Indikation nicht nötig. • Schweiz, Spanien, Portugal: Indikationsregelung in den ersten 3 Monaten – wie bis 1993 in Deutschland. • Irland: absolutes Abtreibungsverbot. Ein Abbruch gilt als Verbrechen, lebenslängliche Freiheitsstrafe.