Erlös- und Kostenrechnung 547,6 KB

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Erlös- und Kostenrechnung
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Ergänzungsunterlage 9 Version 1
Andreas Parrer: Finanzen managen in österreichischen Gemeinden Ergänzungsunterlage 9 Version 1
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1 Erlös- und Kostenrechnung
Die Erlös- und Kostenrechnung ist die Methode, mit der Kostenwahrheit darstellbar wird. Mit ihr
werden Vorhaben kalkulier- und steuerbar. Sie ist ein Modell des Unternehmens1. Sie sollte im
Gesamtsystem der Gemeinde verankert sein, damit Vergleichbarkeit zu den übrigen
Aufzeichnungen erhalten bleibt. Eine abgehobene Erlös- und Kostenrechnung bringt niemandem
etwas.
Die Erlös- und Kostenrechnung verfolgt drei Ziele
1. Die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten einer Auftragsabwicklung als Basis eines
Angebotspreises (Vorkalkulation)
2. Die laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit durch Vergleich der anfallenden Kosten mit
der erstellten betrieblichen Leistung (Zwischenkalkulation)
3. die Ermittlung der tatsächlich angefallen Kosten einer Abwicklung (Nachkalkulation)
Zur Erreichung dieser Ziele werden 3 Fragen gestellt
1. Welche Kosten sind angefallen? Material, Arbeit, Kapital, Fremdleistung, Gesellschaft
(Steuern etc) … = Kosten erfassen: Kostenarten(rechnung)
2. Wo sind Kosten angefallen? Rathaus, Sporthalle, Gärtnerei ... nach bestimmten Kriterien
betrieblich abgegrenzter Bereich … = Kosten verteilen: Kostenstellen(rechnung)
3. Wofür sind Kosten angefallen? Produkt (z.B. Kinderbetreuung, Gemeindewohnung, ...) … =
Kosten verrechnen: Kostenträger(rechnung)
Jede dieser drei Arten der Kostenbetrachtung beinhaltet alle Kosten des Unternehmens. Sinngemäß
gilt das auch für die Erlöse – welche spätestens bei der Kostenträgerrechnung ins Spiel kommen
müssen. Wir schauen also alles drei mal an, jeweils aus einer anderen Ordnung und Perspektive.
Umgekehrt könnte man sagen, jeder Buchungssatz muss drei Informationen angefügt bekommen:
welcher Kostenart er zugehört, welcher Kostenstelle er unterliegt und welchem Kostenträger er
zugeteilt wird.
Die Kostenartenrechnung
Diese bildet alle Kosten des Unternehmens ab und
sortiert sie so, dass die Art der Kosten erkennbar ist.
Unternehmen, die zur doppelten Buchhaltung
(Bilanzierung) verpflichtet sind, erhalten über den
sogeannnten Einheitskontenrahmen ein eng
vorgebenes Schema. Ähnliches gilt im öffentlichen
Bereich mit dem Postenverzeichnis der VRV.
Private Unternehmen sind bei der Festlegung der
Kostenarten grundsätzlich frei, es gilt aber als „state
of the art“ folgendes Schema zu verwenden:
Abbildung 1: Kostenarten
1 [Radke 2002]
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Abbildung 2: Schema der Kostenarten
Die Kostenstellenrechnung
Diese bildet alle Kosten und Erlöse des Unternehmens ab und
sortiert sie so, dass die innere Kostenstruktur erkennbar ist.
Dabei gibt es 2 Hauptgruppen.
Einzelkosten
Sind Kosten, die sich einer Kostenstelle direkt zuordnen lassen.
z.B. Materialkosten: genaue Menge für ein Stück eines
Produktes ist bekannt. Einzelkosten sind in der Auswirkung
unproblematisch, da sie direkt den Stückpreis bestimmen.
Gemeinkosten
Sind jene Kosten, die sich einer Kostenstelle nicht direkt
zuordnen lassen, z.B. Miete Betriebsgebäude, Betriebskosten.
Der genaue Anteil dieser Kosten für ein Stück eines Produktes ist nicht bekannt oder nicht mit
vertretbarem Aufwand ermittelbar. Gemeinkosten sind unangenehm in der praktischen
Handhabung, sie können nur über Zuschlagssätze der Kostenstelle oder dem Kostenträger real
zugeordnet werden und es bleibt immer das Risiko von nicht bedeckten Resten.
Abbildung 3: Kostenstellen
Damit dieses Risiko lohnt, werden vorallem jene Kosten als Gemeinkosten verrechnet, die zu
geringfügig oder ihrer Art nach nicht aufteilbar sind (Benzinkosten, Stromkosten, Gebäudemieten).
Die Bildung von Zuschlägen (Gemeinkosten) obliegt jedem Unternehmen frei. Es gelten aber
exakte Regeln für die Bildung von Zuschlägen:
•
•
einmalige, genaue Ermittlung des aufzuteilenden Kostenbetrages innerhalb eines genauen
Durchrechnungszeitraumes, Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den gleichen
Durchrechnungszeitraum. Dabei dürfen an keiner Stelle Kostenarten, Kostenstellen und
Kostenträger vermischt werden.
all diese Werte müssen darüber hinaus in einem sachlich argumentierbaren Zusammenhang
stehen - danach ist ein Zuschlagsprozentsatz errechenbar. Der Prozentsatz muss laufend
aktualisiert werden (jährlich) und entbindet nicht von der tatsächlichen Kostenerfassung für
diesen Bereich
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Einzelkosten und Gemeinkosten ergeben in Summe, beispielsweise bezogen auf ein Produkt, die
sogenannten Vollkosten.
Die Kostenträgerrechnung
Bildet alle Kosten und Erlöse des Unternehmens
ab und sortiert sie so, dass sie den Preis eines
Produktes oder Projektes bestimmen können. Die
Kostenträgerrechnung
begleitet
den
kalkulatorischen Weg eines Produktes/Projektes
hin zum Verkaufspreis/Endverbraucherpreis. Es
gibt 2 Hauptgruppen:
Einmalkosten
Abbildung 4: Kostenträger
(auch fixe Kosten) sind jene Kosten, die sich der
Marktlage (Produktionssituation, noch einfacher:
der produzierten Menge) nicht anpassen bzw.
dem Wesen nach nur einmal anfallen. In aller
Regel sind dies die Entwicklungskosten eines
Produktes. Sie sind immer gleich, egal wie viel
produziert wird; daher unangenehm, weil bei
geringen Produktionsmengen die Rückrechnung
auf den Stückpreis diesen exorbitant in die Höhe
treibt (Hebelwirkung).
Stückkosten
(auch variable Kosten) sind jene Kosten, die sich der Marktlage (Produktionssituation) anpassen, sie
steigen und fallen mit produzierter Menge (keine Hebelwirkung). In aller Regel sprechen wir auch
von den Entstehungskosten, also den Aufwänden zur reinen Herstellung. Sie sind relativ
unproblematisch, sie verändern den Stückpreis nicht abhängig von der produzierten Menge.
Auf diese Art und Weise bestimmen die Kosten den Preis.
Abbildung 5: Der Weg zum Verkaufspreis
Nach Beschreiten dieses kalkulatorischen Weges wissen wir nun den Preis, den das Produkt
letztendlich erzielen muss. Das ist ein wichtiger Indikator. Aber nicht der einzige.
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