226/A(E) XVII. GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) 5 1 von 3 ) 11 -i, ':ly der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. Gesctzgebungspcriode No.........!;.!.:...t . . ..1A(E) Präs.: o 1. MRZ. 1989 •••••• 11 ••••••••••••••• ·".··.." " ...• .. " E NT S C H L I E S S U N G SAN TR AG der Abgeordneten Holda Harrich und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die künstliche Befruchtung beim Menschen durch In-vitro-Fertilisation, Embryonen-Implantation und Embryonenspülung verboten wird. Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, ehest möglich ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das ein Verbot der künstlichen Befruchtung beim Menschen durch In-vitro-Fertilisation, Embryonen-Implantation und Embryonenspülung vorsieht. BEG R Ü N 0 U N G Zwar ist das primäre Ziel der In-vitro-Fertilisation (IVF) die Erfüllung des Kinderwunsches unfruchtbarer Frauen und Männer, sie eröffnet jedoch zugleich den völlig legalen medizinisch-technischen Zugriff auf den Embryo. Da die IVF eine äußerst geringe Erfolgsrate von 10-15% aufweist und eine wiederholte Eientnahme der Frau aufgrund physischer und psychischer Belastungen nicht zumutbar ist, gehört es zur medizinischen Praxis, einer Frau, die diesen Eingriff wünscht, im Rahmen eines Eingriffs ca. ein halbes Dutzend Eier (die Angaben über die Zahl variiert von Gynäkologe zu Gynäkologe) zu entnehmen. Diese werden in vitro mit dem männlichen Samen verschmolzen. In der Regel implantiert man jedoch nur einen Embryo in die Gebärmutter der Frau, während die restlichen Embryonen bei -297 Grad Celsius in flüssigem stick- www.parlament.gv.at 2 von 3 226/A(E) XVII. GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) '( stoff tiefgefroren werden mit dem Ziel, bei einer nicht erfolgten Schwangerschaft durch die Implantation des ersten Embryos mit diesen neue Versuche zu wagen. Diese Form der menschlichen Reproduktion eröffnet eine Fülle von Problemen, die nicht nur privater sondern gesellschaftlicher Natur sind. Die daraus entstehenden Fragen müssen öffentlich und pOlitisch und nicht nur medizinisch und rechtlich diskutiert werden: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) Welche Folgen hat der beschriebene Eingriff durch IVF für Frauen und Kinder in physischer und psychischer Hinsicht? Können wir Folgeprobleme für künftige Generationen ausschließen? Welche Möglichkeiten des manipulativen Eingriffs am Embryo und damit an menschlicher Erbsubstanz eröffnen sich für Mediziner und Gentechnologen? Wo liegen die gesellschaftlichen Grenzen für Wissenschaft, die wir verfassungsrechtlich als "frei" betrachten? Wer definiert, was "medizinisch hochrangige Forschung" ist? Reicht angesichts der überall artikulierten und damit nachvollziehbaren Phantasien von Gentechnologen in bezug auf die Perfektibilität menschlichen Erbgutes das Standesrecht der Mediziner aus, um Mißbräuche (Klonierungen, Chimärenbildung etc.) zu verhindern? Welche soziale Konsequenzen hat die Ausschaltung von Erbkrankheiten durch die Genomanalyse für behinderte Menschen, deren Behinderung nicht genetisch bedingt, sondern die Folge von Arbeits- und Freizeitunfällen, Krankheiten und Umwelteinflüssen ist? (Nur 3-5% aller Behinderungen sind genetisch bedingt.) Welche ethischen Grundsätze ist unsere Gesellschaft bereit, gegen den medizinisch-technischen Einbruch in die menschliche Erbsubstanz, deren Offenlegung die absolute Durchschaubarkeit und Verfügbarkeit, aber auch Veränderbarkeit der menschlichen Natur ermöglicht, zu verteidigen? Dieser Fragenkomplex zeigt, wie groß die mit IVF und ähnlichen Reproduktionstechni~en verbundenen Gefahren sind. Diese Techniken eröffnen gänzlich neue Möglichkeiten für eine Menschenzucht, die www.parlament.gv.at , 226/A(E) XVII. GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original) als grausame Idologie ihren fatalen Höhepunkt im Dritten Reich hatte. Die Antwort auf diese Fragen lautet für uns Grüne: Verbot der IVF und verwandter Reproduktionstechniken. Ein solches Verbot ist ein erster Schritt, um einer Entwicklung Einhalt zu gebieten, die die Fundamente menschlichen Seins zerstört. Kein geringerer als der Mitentdecker der DNA Erwin Chargaff warnt eindringlich vor den Gefahren einer Technologie, die sich leise und durch die Hintertür in unsere Gesellschaft einschleicht: Werde "das Unsagbare sagbar, das Undenkbare denkbar, so geschieht das immer mit Hilfe der Methode der kleinen Schritte." Einer dieser kleinen Schritte sind IVF, Embryonenspülung und Embryonen-Implantation. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß verlangt. www.parlament.gv.at 3 von 3