13.051 Präimplantationsdiagnostik/Änderung BV und Fortpflanzungsmedizingesetz Argumente gegen eine Ausweitung der Indikationen für eine PID Grundlage für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die Durchführung einer In-Vitro-Fertilisation (IVF). Erst seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes am 1. Januar 2001 ist gesetzlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, insbesondere der IVF, in der Schweiz angewendet werden dürfen. Bei der Diskussion um die Zulassung der PID und um die Zulassung der Eizellspende, wo die technische Machbarkeit oder gar Argumente der Gleichstellung gern in den Vordergrund rücken, wird häufig vergessen, dass es sich bei der Entnahme von Eizellen und bei der PID um risikobehaftete, medizinische Verfahren handelt. Risiken der Durchführung einer IVF Eine IVF ist weder für die Frau noch für das zukünftige Kind risikofrei: • Vor jeder IVF steht eine Hormonbehandlung der Frau. Diese kann schwerwiegende Nebenwirkungen haben bis hin zum Überstimulationssyndrom, das lebensbedrohlich sein kann. Normalerweise reift pro Zyklus eine Eizelle heran. Um eine IVF durchführen zu können sind mehrere Eizellen der Frau nötig, die zur anschliessenden Befruchtung zur Verfügung stehen. Die Entnahme von Eizellen ist ein invasiver Eingriff, der zu Entzündungen oder zu Verletzungen führen kann. • Es liegen bisher nur wenig Langzeitstudien vor, wie sich fortpflanzungsmedizinische Verfahren auf die weitere Entwicklung der so gezeugten Kinder auswirkt. Allerdings gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass Kinder, die mit IVF oder ICSI gezeugt wurden, ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und Stoffwechselprobleme aufweisen. Risiko der Durchführung einer PID Bei der Durchführung einer PID im Anschluss an eine IVF kommen weitere Risiken hinzu: • Um die Untersuchung überhaupt durchführen zu können, sind laut Literatur zwischen 12 und 15 Eizellen notwendig, die befruchtet werden. Also müssen mehr Eizellen gewonnen werden, als dies für eine «normale» IVF der Fall ist, was das Risiko weiter erhöht. • Es gibt Hinweise darauf, dass die Zellentnahme den Embryo in der Entwicklung schädigen kann. Auch hier liegen keine ausreichend dokumentieren Langzeitstudien über die weitere Entwicklung der Kinder vor. • Das Verfahren ist nicht zuverlässig. Nach Eintreten einer Schwangerschaft wird immer zur Durchführung einer Pränatalen Diagnostik geraten, um das Resultat abzusichern. Insofern stellt die PID keine Alternative zur Pränatalen Diagnostik dar. • Die Geburtenrate nach einer PID ist sehr gering. Zur Zeit liegt sie bei 15-19 Prozent. Basler Appell gegen Gentechnologie 13.051 Präimplantationsdiagnostik/Änderung BV und Fortpflanzungsmedizingesetz Aneuploidie-Screening Unter Aneuploidien versteht man numerische Abweichungen bezüglich der Chromosomenzahl. Die untersuchte Zelle weist also entweder mehr oder weniger Chromosomen auf als im Normalfall. Beispiele: Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 21 (Down-Syndrom), wo die genannten Chromosomen in dreifacher Ausführung vorliegen. In Ländern, wo die PID erlaubt ist, stellt das Aneuploidie-Screening mittlerweile die häufigste Indikation für die Durchführung einer PID dar. Angewandt wird sie häufig bei älteren Frauen. Ziel des Screenings Durch die gezielte Auswahl von Embryonen mit «normaler» Chromosomenanzahl erhofft man sich noch immer eine Verbesserung der Geburtenraten bei der künstlichen Befruchtung (diese liegen zur Zeit um die 25 Prozent). Dies, obwohl zahlreiche Studien belegen, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zur Welt zu bringen, durch ein AneupolidieScreening eher sinkt. ESHRE, die European Society of Human Reproduction and Embryology, rät von einem Aneuploidie-Screening ab! Argumente gegen eine Ausweitung der PID-Indikation auf den Bereich des Screenings • Mit den derzeitigen Methoden der PID wird eine einzelne Zelle vom Embryo abgetrennt und untersucht. Die Analyse einer einzelnen Zelle lässt KEINE Rückschlüsse auf die Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu. • Es gibt keine Belege dafür, dass die Geburtenraten durch das Screening erhöht werden. Im Gegenteil: Das Screening kann zu einer Verringerung führen. • Die Zahlen für eine PID-Anwendung werden massiv ausgeweitet. In der Schweiz unterziehen sich derzeit jährlich etwa 6’000 Frauen/Paare einer künstlichen Befruchtung. Wird das Screening im Rahmen der Durchführung einer normalen IVF zugelassen, wird die Zahl der PID-Fälle von geschätzten 100 auf etwa 6'000 Fälle pro Jahr ansteigen. • Das Aneuploidie-Screening wird durchgeführt, ohne dass ein konkretes genetisches Problem vorliegt. Die Indikationsliste für die Selektion von Embryonen wird massiv erweitert werden. • Der Druck auf Frauen/Paare steigt, das Screening durchführen zu lassen, um ein möglicherweise behindertes Kind zu vermeiden. Basler Appell gegen Gentechnologie 13.051 Präimplantationsdiagnostik/Änderung BV und Fortpflanzungsmedizingesetz HLA-Typisierung oder Erzeugung von so genannten «Retterbabys» Die HLA-Typisierung (HLA = Human-Lymphocyte-Antigene) wird dazu eingesetzt, aus den mittels künstlicher Befruchtung gezeugten Embryonen diejenigen für die Implantation auszuwählen, die immunologisch die gleichen Merkmale mitbringen wie ein erkranktes Geschwisterkind. Hintergrund ist dabei beispielsweise die Hoffnung auf eine spätere Transplantation von «passendem» Knochenmark. Argumente gegen eine Ausweitung der PID-Indikation auf den Bereich der HLATypisierung • Das zukünftige Kind wird im Interesse eines kranken anderen Kindes gezeugt. Die Zeugung ist also an einen fremdnützigen Zweck gebunden. Dass dieses Kind nach der Geburt ohne eigene Entscheidung beispielsweise Blutstammzellen spenden soll, stellt einen Eingriff in die persönliche Unversehrtheit dar und ist ethisch höchst problematisch • Es werden alle Embryonen vernichtet, die nicht immunkompatibel sind. Diese Embryonen weisen keinen Defekt auf. • Das Verfahren ist technisch nicht sicher. Da die Embryonen innerhalb unterschiedlicher Zellen auch unterschiedliche Genomstrukturen aufweisen können (Mosaizismus), kann die untersuchte Zelle andere immunologische Merkmale aufweisen als der Embryo selbst. Basler Appell gegen Gentechnologie