Vortrag zur PID von Simone Curau, Verbandsvorstand und Regula

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Bei einer Annahme wird das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) im Bundesblatt
ausgeschrieben. Damit startet die 100-tägigen Referendumsfrist.
Falls FMedG angenommen wird nach Referendum: in Kraft ab voraussichtlich anfangs
2017.
Kein Referendum: PID möglicherweise im Laufe des Jahres 2016 zulässig.
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Bundesrat nennt in ihrer Botschaft zum Gesetzesentwurf verschiedene Eigenschaften,
die eine schwere Erbkrankheit auszeichnen können:
«Dazu zählen starke, therapieresistente Schmerzen, schwerwiegende Einschränkungen
der Motorik, Unselbständigkeit, die über die Kindheit hinausgeht, schwerwiegende
Einschränkungen in der Kognition oder schwere psychische Erkrankungen,
schwerwiegende Einschränkungen in der Affektregulation sowie das fortwährende
Angewiesensein auf grosse Versorgungsgeräte, etwa ein Sauerstoffgerät.»
www.bag.admin.ch/de/pid, Faktenblatt Anpassungen Fortpflanzungsmedizingesetz.
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Was folgt daraus:
- Entnahme von mehr als drei Embryonen wird möglich
- Übertragung ist nicht sofort nötig, womit eine Untersuchung des Embryos vor der
Einpflanzung ermöglicht wird.
- Einzelne Embryos können eingepflanzt werden, was zu einer Reduktion des Risikos
von Mehrlingsschwangerschaften führt.
- Innerhalb eines Behandlungszyklus dürfen max. 12
Embryonen entnommen werden.
Nach Aufbewahrung: Embryonen werden vernichtet oder mit der Einwilligung des
Paares unter strengen Voraussetzungen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen
verwendet.
IvF und PID werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Hingegen: Hormonbehandlung und Insemination werden von der Krankenkasse bezahlt.
Nach 3 erfolglosen Behandlungszyklen braucht es eine neue Bewilligung des Paares nach
einer angemessenen Bedenkfrist.
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1.
Die Verfassungsänderung wird abgelehnt. Dann wird die PID weiterhin in allen
Fällen verboten sein.
2.
Die Verfassungsänderung wird angenommen, das Referendum kommt zu Stande
und das Fortpflanzungsmedizingesetz wird in der Volksabstimmung abgelehnt:
PID ist gesetzlich möglich, doch wer PID durchführen darf ist noch offen und wird
nochmals neu im Parlament verhandelt.
3.
Die Verfassungsänderung wird angenommen und das Referendum kommt nicht
zu Stande: PID ist für all die Paare erlaubt, welche eine künstliche Befruchtung
durchführen.
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-> PID weiterhin in der Schweiz für alle Paare verboten
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Die eigene Belastbarkeitsgrenze soll selber abgewägt werden können, d.h. das
Leid der Frau oder des Paares kann gegen die Schutzwürdigkeit des Embryos
aufgewogen werden.
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Liebe Frauen
Das Leben ist heute sehr komplex, die Optionen unendlich, die Wertedefinition nicht
mehr eine absolute Hoheit der Kirchen, einfache Antworten, richtig und falsch, gibt es so
nicht mehr. Jede und jeder von uns ist gefordert, sich den neuen Fragen zu stellen, was
viele von uns überfordert.
Der Verbandsvorstand des SKF ist sich bewusst, dass gerade Themen der Bioethik, von
uns Entscheidungen fordern, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit unseren
Wertvorstellungen und dem ethischen Handeln fordern. Wir haben uns daher einen
ganzen Tag Zeit genommen, und haben uns intensiv mit der Thematik IvF, PID und PND
auseinander gesetzt. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass es möglich sein muss,
Güterabwägungen vorzunehmen, weil Werte, die uns wichtig sind, sich
gegenüberstehen. Das gilt schon für die IVF. Soll ein unfruchtbares Paar die Möglichkeit
haben ein eigenes Kind zu haben, das die Befruchtung ausserhalb des Mutterleibs
rechtfertigt? Ist die Würde des Kindes damit bewahrt? Seit 1998 ist dies in der Schweiz
erlaubt, das Stimmvolk hat im Jahr 2000 eine Initiative zum Verbot dieser Technik mit 70
% abgelehnt.
Die Diskussion, die wir heute, 15 Jahre später führen, ist eine Folge dieses Entscheides
und wieder geht es darum abzuwägen: Wie hoch wird der Schutz des Embryos gewichtet
und wie hoch wird das Leid der Frau bzw. des Paares gewichtet, die z.B. eine schwere
Erbkrankheit in sich tragen.
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Der SKF nimmt also die sogenannte orange Position ein. Wir sagen Ja zur
Verfassungsänderung, aber nein zum vorliegenden Gesetz, unterstützen also das
Referendum. Damit teilen wir die Ansicht mit dem Bundesrat und rund 20
Organisationen, unter anderem auch Behindertenorganisationen wie ProCap und Pro
Infirmis.
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Wir befürworten also, dass mehr Embryonen erzeugt werden können, als sofort
eingepflanzt werden können. Damit werden die Voraussetzung für die Durchführungen
von PID und andere konkrete Verbesserungen im Rahmen der IVF geschaffen.
Wir zeugen dem Embryo eine hohe Schutzwürdigkeit zu. Doch diese Schutzwürdigkeit in
unseren Augen unter bestimmten Bedingungen abwägbar. Das heisst, das Leid der Frau
oder des Paares kann gegenüber dieser Schutzwürdigkeit höher gewichtet werden, falls
dieses Leid für diese Person(en) untragbar ist. Familien, die von einer Erbkrankheit
betroffen sind, kennen diese Krankheit oft sehr gut und wissen, was ein Leben mit einem
Kind, welches von dieser Krankheit betroffen ist, mit sich bringt. Sie sollen entscheiden
können, ob sie sich dieser sehr anspruchsvollen Aufgabe gewachsen fühlen.
Auch bei der Annahme des Verfassungsartikels werden nicht alle Paare, die sich für IvF
entscheiden, eine PID vornehmen, das ist aus anderen Ländern bekannt. Die enorme
körperliche Belastung der Frauen mit mehreren Hormonstimulationen, die bei Nicht
erfolgter Schwangerschaft gemacht werden, kann aber damit reduziert werden. Dies
stärkt die Gesundheit der Frau und damit auch des Kindes und erhöht die Chancen auf
eine erfolgreiche IvF.
Bezüglich des gesellschaftlichen Drucks auf Paare, nur noch gesunde Kinder haben zu
können sind wir der Meinung, dass die Wertschätzung gegenüber Menschen mit
Behinderungen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein möglichst
unbeschwertes Leben, noch nie so hoch gewesen ist, wie heute. Von Eugenie in diesem
Zusammenhang zu sprechen ist für uns Schwarzmalerei.
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Im Fortpflanzungsmedizingesetz würden wir bei einer erneuten Debatte im
Parlament darauf hinwirken, dass nur eine begrenzte Anzahl Kompetenzzentren
PID vornehmen dürfen. Zudem scheint es uns wichtig, dass das Paar nicht nur
durch Mediziner, sondern durch ein interdisziplinäres Team beraten wird. Diese
Beratungsgespräche müssen sorgfältig evaluiert werden um feststellen zu
können, ob die Paare gut informiert und wirklich zu einer selbstbestimmten
Entscheidung kommen können.
Im aktuellen Gesetz ist vorgesehen, dass alle Paare, die IvF vornehmen, PID
unter sehr restriktiven Bedingungen anwenden dürfen. Wir stehen diesem Punkt
sehr kritisch gegenüber und werden uns gegen eine weitere Ausdehnung der
Selektionsmerkmale mit aller Kraft einsetzen.
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Im Bewusstsein, dass jede von uns schlussendlich das Ja oder Nein selber auf den
Abstimmungszettel schreiben muss, haben wir ein Tool geschaffen, dass konkret zur
Meinungsbildung beiträgt: den «Meinungsfinder zur PID»
Sie finden diesen Fragekatalog auf unserer Website. Klicken sie sich durch die sechs
konkreten Beispielen, dann werden sie am Schluss erfahren, wie ihre Position in Bezug
auf die Verfassungs- und Gesetzesänderung ist. Wir ermuntern sie alle, dieses
Instrument zu nutzen und es in ihren Familien, im Freundeskreis und den Ortsvereinen
zu verbreiten. Je mehr wir uns mit diesen Themen vertieft befassen, desto eher können
wir uns eine eigene Meinung bilden.
Regula Ott freut sich über konkrete Rückmeldungen zum Meinungsfinder.
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Wir laden euch ein, euch vertieft mit dem Thema zu befassen. Es gibt eine Fülle von
Informationen in den Medien von denen wir zwei besonders empfehlen:
1. die aktuelle Nummer der Zeitschrift FAMA liegt auf. Sie bietet eine sehr grundlegende
Auseinandersetzung mit werdendem Leben.
2. Unser Schwesterverband, die Evangelischen Frauen der Schweiz efs haben ihren
Standpunt in einem sehr differenzierten Diskussionspapier dargelegt.
3. Wir stellen euch zudem die heutigen Präsentationen, das heisst Bild und Text, zur
Verfügung. Sie werden auf unserer Website abrufbar sein, sodass ihr all das heute
gehörte nochmals in Ruhe lesen könnt.
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Nun geht es darum, im Fall einer Annahme der Verfassungsänderung konkrete
Forderungen in Bezug auf das FortpflanzungsMedizinGesetz zu stellen. Falls das
Referendum zu Stande kommt, stimmen wir vermutlich 2016 darüber ab. Der Vorstand
des SKF wird in Kürze damit beschäftigen und ist daher interessiert zu wissen, was eure
Haltung zur konkreten Umsetzung der PID ist:
Vor euch findet ihr ein A5-Blatt mit einer kurzen Zusammenfassung zu den wichtigsten
Änderungen im neuen FMedG und drei Fragen.
Wir sind euch sehr dankbar, wenn ihr alle – Mitglieder und Gäste - diese drei Fragen jetzt
gleich ausfüllen würdet und beim Ausgang links oder rechts in eine dieser zwei roten
Boxen einwerft.
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Wir danken euch, dass ihr euch diesen schwierigen Themen stellt und diese auch in
eurem Umfeld zur Sprache bringt. Wir sind überzeugt, dass wir als SKF in diesen
Diskussionen eine ganz wichtige Rolle einnehmen. Wir werden diese weiterhin
verantwortungsvoll wahrnehmen.
Danke.
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