PID Präimplantationsdiagnostik Grundproblematik der PID z z z Ist es zulässig den Embryo genetisch zu untersuchen und bei Vorliegen schwerer Dispositionen zu verwerfen? Kommt dem Embryo Menschenwürde und Lebensschutz zu? Unterscheidet sich der moralische und rechtliche Status eines Embryos in vivo geg. Einem Embryo in vivo? Indikationen für PID z z z z z z Paare mit einem erheblichen Risiko für die Geburt eines schwer kranken oder schwer behinderten Kindes Altersrisiko Verbesserung der Erfolgsrate von IVF – Behandlungen Von der IVF ausgeschlossene Paare Diagnose von erwünschten genetischen Eigenschaften des Embryos Bestimmung des Geschlechts z Untersuchung des Embryos vor dem Transfer in die Gebärmutter z Nur im Rahmen der IVF möglich PID – Methoden z z PCR (Polymerase Chain Reaction) FISH (Fluoreszenz – in situ Hybridisierung) Optionen zur Erfüllung eines bestehenden Kinderwunsches z z z z z z Polkörperchendiagnostik Untersuchung des identen Trophoblasten Samen- oder Eizellenspende, Embryonenspende Pflegekindschaft und Adoption Kinderlosigkeit PND 1 Problemfelder der PID z z z z z PND vs. PID Selektion „Verbrauch“ von Embryonen Begrenzte Zuverlässigkeit Änderung der Zugangsbestimmungen zur IVF Zulässigkeit der IVF nach FMedG z PND als Alternative zur PID z z z Status bzw. Schutzwürdigkeit des Embryos § 2 Abs 2: […] nur zulässig, wenn nach dem Stand der z Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder aussichtslos sind. z z z Sozialethische Überlegungen Selektion z z z z z PRO Gezielte Selektion – „lebenswert“ vs. „lebensunwert“ „Verwerfung“ von Embryonen Instrumentalisierung Diskriminierung von Behinderten Gefahr der Billigung einer eugenischen Mentalität z z z CONTRA Individuelle Perspektive: Schwangerschaft auf Grund des Risikos nicht zumutbar Verhinderung von SSAbbrüchen Natürliche Implantation ⇒natürliche Selektion Die Pränataldiagnostik wird in vivo durchgeführt. Methoden: Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie,Nackendichtemessung, Triple Test Screening, Sonographie) Hohe Wahrscheinlichkeit eines SS-Abbruchs bei pathologischem Befund Unteilbare Menschenwürde, egal ob Embryo in vitro oder in vivo Vorgeburtlich abgestufter Lebensschutz – Güterabwägung zulässig Lebensschutz ist abhängig von moralisch relevanten Eigenschafen oder deren biologischer Grundlagen – kein Lebensschutz vor Implantation Unterscheidung des Status/Schutzwürdigkeit des Embryos in vitro und in vivo Sozialethische Überlegungen Sinnziel ärztlichen Handelns z Aufgabe des Arztes Leiden zu mindern ⇒ krankes oder behindertes Kind kann einen großen Leidensdruck darstellen z Sinnziel ärztl. Handelns im Fall der IVF ist die Umgehung der Sterilität, nicht die Selektion und Vernichtung von Embryonen 2 Sozialethische Überlegungen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen z z Selektives Potenzial der PID und PND fällt nicht ins Gewicht >10 % der Behinderungen genetisch bedingt z z z „Rasterfahndung“ nach Menschen mit Behinderung Entstehung neuer Entscheidungszwänge Untergrabung gesell. Solidarität Rechtliche Aspekte der PID z z Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung Mittelbare Antwort : §9 FMedG: (1) (2) z Entwicklungsfähige Zellen dürfen nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstütze Fortpflanzungen verwendet werden. Sie dürfen nur insoweit untersucht und behandelt werden, als dies nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich ist. Gleiches gilt für Samen oder Eizellen, die für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden sollen. Eingriffe in die Keimzellbahn sind unzulässig Genaue Reichweite? Verfassungsrechtliche Aspekte z z z z Grundrecht auf Leben Schutz der Menschenwürde Gleichheitsschutz und Diskriminierungsverbot Recht auf Privatleben – Entscheidungsautonomie der Frau Von der negativen zur positiven Eugenik? z Derzeitige Forschung steht dem entgegen (Wie lange?) z Begünstigung gesellschaftlicher und individueller „Wünschbarkeiten“ Gesetzliches Umfeld →PND: im Rahmen der allgemeine Voraussetzungen (Aufklärung, Einwilligung) für medizinische Behandlungen zulässig z Ausdrückliche Regelung § 65 Abs 3 GTG z Schwangerschaftsabbruch § 97 Abs 1 Z 2 StGB Gemeinschaftsrecht und Völkerrecht z Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Art 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Art 3 Abs 2 Punkt 4: „Verbot eugenischer Praktiken, […] insbesondere welche die Selektion von Personen zum Ziel haben.“ z Biomedizinkonvention des Europarates Art 14: „Verbot vor, Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dazu zu verwenden, um das Geschlecht des künftigen Kindes zu wählen, es sei denn, um eine schwere erbliche geschlechtsgebundene Krankheit zu vermeiden“ 3 Regelungsoptionen – Kriterien z z z z z Welches Gewicht hat die Entscheidungsfreiheit der Frau über die Implantation des Embryos in vitro und ihr Wunsch nach Durchführung einer PID? Welchen moralischen sowie (grund)rechtlichen Status besitzt der Embryo in vitro? Wie ist der Wunsch der Frau bzw der Eltern auf Durchführung einer PID in Relation zum Schutz des Embryos zu gewichten? Welche gesamtgesellschaftlichen Erwägungen (einschließlich der Beurteilung der sozialethischen und sozialpolitischen Folgen einer Zulassung bzw Nichtzulassung der PID) sprechen für oder gegen die PID? Lässt sich die gewählte Regelungsoption in konsistenter und verfassungskonformer Weise in die Gesamtrechtsordnung einfügen? Regelungsoptionen z z Generelles Verbot Zulassung – – Generelle Zulassung Beschränkte Zulassung z Nach Indikationen differenzierte ethische Beurteilung – – – Herbeiführung einer Schwangerschaft Verhinderung von Krankheiten Positive Selektion DANKE! 4