Methoden Indikationen für PID

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PID
Präimplantationsdiagnostik
Grundproblematik der PID
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Ist es zulässig den Embryo genetisch zu
untersuchen und bei Vorliegen schwerer
Dispositionen zu verwerfen?
Kommt dem Embryo Menschenwürde und
Lebensschutz zu?
Unterscheidet sich der moralische und
rechtliche Status eines Embryos in vivo geg.
Einem Embryo in vivo?
Indikationen für PID
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Paare mit einem erheblichen Risiko für die Geburt
eines schwer kranken oder schwer behinderten
Kindes
Altersrisiko
Verbesserung der Erfolgsrate von IVF –
Behandlungen
Von der IVF ausgeschlossene Paare
Diagnose von erwünschten genetischen
Eigenschaften des Embryos
Bestimmung des Geschlechts
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Untersuchung des Embryos vor dem
Transfer in die Gebärmutter
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Nur im Rahmen der IVF möglich
PID – Methoden
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PCR (Polymerase Chain Reaction)
FISH (Fluoreszenz – in situ Hybridisierung)
Optionen zur Erfüllung eines
bestehenden Kinderwunsches
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Polkörperchendiagnostik
Untersuchung des identen Trophoblasten
Samen- oder Eizellenspende,
Embryonenspende
Pflegekindschaft und Adoption
Kinderlosigkeit
PND
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Problemfelder der PID
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PND vs. PID
Selektion
„Verbrauch“ von Embryonen
Begrenzte Zuverlässigkeit
Änderung der Zugangsbestimmungen zur
IVF
Zulässigkeit der IVF nach FMedG
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PND als Alternative zur PID
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Status bzw. Schutzwürdigkeit des
Embryos
§ 2 Abs 2: […] nur zulässig, wenn nach dem Stand der
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Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und
zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen
oder aussichtslos sind.
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Sozialethische Überlegungen
Selektion
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PRO
Gezielte Selektion –
„lebenswert“ vs.
„lebensunwert“
„Verwerfung“ von
Embryonen
Instrumentalisierung
Diskriminierung von
Behinderten
Gefahr der Billigung einer
eugenischen Mentalität
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CONTRA
Individuelle Perspektive:
Schwangerschaft auf Grund
des Risikos nicht zumutbar
Verhinderung von SSAbbrüchen
Natürliche Implantation
⇒natürliche Selektion
Die Pränataldiagnostik wird in vivo
durchgeführt.
Methoden: Fruchtwasserpunktion,
Chorionzottenbiopsie,Nackendichtemessung,
Triple Test Screening, Sonographie)
Hohe Wahrscheinlichkeit eines SS-Abbruchs
bei pathologischem Befund
Unteilbare Menschenwürde, egal ob Embryo in vitro
oder in vivo
Vorgeburtlich abgestufter Lebensschutz –
Güterabwägung zulässig
Lebensschutz ist abhängig von moralisch relevanten
Eigenschafen oder deren biologischer Grundlagen –
kein Lebensschutz vor Implantation
Unterscheidung des Status/Schutzwürdigkeit des
Embryos in vitro und in vivo
Sozialethische Überlegungen
Sinnziel ärztlichen Handelns
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Aufgabe des Arztes
Leiden zu mindern ⇒
krankes oder
behindertes Kind kann
einen großen
Leidensdruck darstellen
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Sinnziel ärztl. Handelns
im Fall der IVF ist die
Umgehung der
Sterilität, nicht die
Selektion und
Vernichtung von
Embryonen
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Sozialethische Überlegungen
Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen
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Selektives Potenzial
der PID und PND fällt
nicht ins Gewicht
>10 % der
Behinderungen
genetisch bedingt
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„Rasterfahndung“ nach
Menschen mit
Behinderung
Entstehung neuer
Entscheidungszwänge
Untergrabung gesell.
Solidarität
Rechtliche Aspekte der PID
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Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung
Mittelbare Antwort :
§9 FMedG:
(1)
(2)
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Entwicklungsfähige Zellen dürfen nicht für andere Zwecke als für
medizinisch unterstütze Fortpflanzungen verwendet werden. Sie dürfen
nur insoweit untersucht und behandelt werden, als dies nach dem Stand
der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft erforderlich ist. Gleiches gilt für Samen oder Eizellen,
die für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden
sollen.
Eingriffe in die Keimzellbahn sind unzulässig
Genaue Reichweite?
Verfassungsrechtliche Aspekte
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Grundrecht auf Leben
Schutz der Menschenwürde
Gleichheitsschutz und
Diskriminierungsverbot
Recht auf Privatleben –
Entscheidungsautonomie der Frau
Von der negativen zur positiven
Eugenik?
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Derzeitige Forschung
steht dem entgegen
(Wie lange?)
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Begünstigung
gesellschaftlicher und
individueller
„Wünschbarkeiten“
Gesetzliches Umfeld
→PND: im Rahmen der allgemeine
Voraussetzungen (Aufklärung, Einwilligung)
für medizinische Behandlungen zulässig
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Ausdrückliche Regelung § 65 Abs 3 GTG
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Schwangerschaftsabbruch § 97 Abs 1 Z 2
StGB
Gemeinschaftsrecht und Völkerrecht
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Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
Art 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu
achten und zu schützen.“
Art 3 Abs 2 Punkt 4: „Verbot eugenischer Praktiken, […]
insbesondere welche die Selektion von Personen zum Ziel
haben.“
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Biomedizinkonvention des Europarates
Art 14: „Verbot vor, Verfahren der medizinisch unterstützten
Fortpflanzung dazu zu verwenden, um das Geschlecht des
künftigen Kindes zu wählen, es sei denn, um eine schwere
erbliche geschlechtsgebundene Krankheit zu vermeiden“
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Regelungsoptionen – Kriterien
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Welches Gewicht hat die Entscheidungsfreiheit der Frau über
die Implantation des Embryos in vitro und ihr Wunsch nach
Durchführung einer PID?
Welchen moralischen sowie (grund)rechtlichen Status besitzt
der Embryo in vitro?
Wie ist der Wunsch der Frau bzw der Eltern auf Durchführung
einer PID in Relation zum Schutz des Embryos zu gewichten?
Welche gesamtgesellschaftlichen Erwägungen (einschließlich
der Beurteilung der sozialethischen und sozialpolitischen
Folgen einer Zulassung bzw Nichtzulassung der PID) sprechen
für oder gegen die PID?
Lässt sich die gewählte Regelungsoption in konsistenter und
verfassungskonformer Weise in die Gesamtrechtsordnung
einfügen?
Regelungsoptionen
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Generelles Verbot
Zulassung
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Generelle Zulassung
Beschränkte Zulassung
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Nach Indikationen differenzierte ethische Beurteilung
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Herbeiführung einer Schwangerschaft
Verhinderung von Krankheiten
Positive Selektion
DANKE!
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