2.FNP Ä-Endfassung-Januar2006

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Stadt Erlangen
2. Änderung des
Flächennutzungsplans
mit Landschaftsplan 2003
Erläuterungsbericht
für den Teilbereich
– Altstandort Großkraftwerk Franken II –
Referat für Stadtplanung und Bauwesen
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Juli 2005
Erläuterungsbericht
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003
der Stadt Erlangen für den Teilbereich Altstandort Großkraftwerk Franken II
- Gemarkung Eltersdorf -
____________________________________________________________________________
1
1.1
Planungsgrundlagen
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.07.2001 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans 1983 gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch a.F. (BauGB)
für den Teilbereich – Altstandort Großkraftwerk Franken II - beschlossen.
Der Billigungsbeschlusses zu dem Entwurf i.d.F. vom September 2003 mit Erläuterungsbericht
erfolgte am 16.09.2003.
Aufgrund des zwischenzeitlich geänderten Nutzungskonzeptes wurde am 25.01.2005 der Entwurf
i.d.F. vom Januar 2005 mit Erläuterungsbericht gebilligt
1.2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst den Standortbereich des ehemaligen Großkraftwerkes Franken II.
Der FNP-Änderungsbereich liegt im Landschaftsraum Regnitztal und östlich des Ortsteils Frauenaurach.
Das Gebiet ist begrenzt im Osten durch das Landschaftsschutzgebiet „Regnitztal“, im Süden durch
die Bundesautobahn A 3 Frankfurt – Nürnberg, im Westen durch die Bundeswasserstraße MainDonau-Kanal und im Norden durch den Gleisanschluss Bahnhof Frauenaurach. Es umfasst eine
Flächengröße von ca. 38,95 ha.
1.3
Bürgerbeteiligung
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB a.F. fand zusammen mit der Vorstellung
des Entwurfs des Rahmenplans am 12. Juli 2001 innerhalb einer Informationsveranstaltung im
Ortsteil Frauenaurach statt.
Der Entwurf der 2. FNP-Änderung mit Erläuterung i.d.F. vom Juli 2005 lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB
a.F. in der Zeit vom 14.10.2005 bis einschließlich 15.11.2005 öffentlich aus.
1.4 Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 06.10.2005 gemäß § 4
a.F. BauGB durchgeführt.
2
Leitgedanken und Zielsetzung der FNP-Änderung
2.1
Planungsanlass
Der Änderungsbereich befindet sich im Eigentum des E.ON – Konzerns. Die E.ON Kraftwerke
GmbH (EKW) baut im Rahmen der Anpassung von Kraftwerkskapazitäten den überwiegenden Teil
des Gebäude- und Anlagenbestandes am Standort Franken II zurück. Seit Mai 2001 ist der Betrieb
auf dem Kraftwerksgelände eingestellt. Nach Durchführung des Rückbaus beabsichtigt die EKW,
das freigewordene Gelände einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Für eine städtebauliche Neuordnung und Nachfolgenutzung bzw. um das Entstehen einer „Gewerbebrache“ zu verhindern, muss der Geltungsbereich überplant werden.
2.2
Raumordnung und Landesplanung
Der Standort Frauenaurach sollte gemäß Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke für eine
mögliche fossile Kraftwerkszubauleistung von mindestens 600 MW offen gehalten werden.
P:\61_\1\3_\PJB\Projekte\Internet - Amt 61\Bilder, Inhalte, Pdf\Flächennutzungsplan\Aktuelle Änderungsverfahren\2 Änderung
Großkraftwerk Franken II\wirksam\2.FNP Ä-Endfassung-Januar2006.doc
-2-
Die Staatsregierung ist aufgrund der geänderten energiewirtschaftlichen Situation und der prognostizierten Strombedarfsentwicklung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitere landesplanerische Standortsicherung auch für neue große Kohlekraftwerke (größer als 600 MW Leistung) nicht
mehr erforderlich und energiewirtschaftlich sinnvoll ist.
Damit entfiel die landesplanerische Rechtfertigung für eine weitere Sicherung des Standorts Frauenaurach. Dementsprechend hat der Bayer. Ministerrat am 26.06.2001 der Aufhebung des Standortsicherungsplans für Wärmekraftwerke zugestimmt. Die Aufhebung trat am 01.08.2001 in Kraft.
Die Stadt Erlangen ist deshalb ab diesem Zeitpunkt von den entsprechenden Beschränkungen
ihrer örtlichen Planungshoheit entbunden.
Die Ansiedlung von industriellen und gewerblichen Betrieben auf dem ehemaligen Wärmekraftwerksstandort am Main-Donau-Kanal entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
in Bayern und wird im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) im Wesentlichen durch
nachstehende Ziele konkretisiert:
Ziel A IV 2.2.1 (Auszug)
„Entwicklungsachse Nürnberg – Bamberg – Coburg – Landesgrenze Thüringen
- Die Main-Donau-Wasserstraße soll im Achsenabschnitt Baiersdorf – Nürnberg zur Stärkung
der überregionalen Entwicklungsachse beitragen.“
Ziel B II 3.2
„Auf eine gewerbliche Siedlungstätigkeit in geeigneten Gemeinden am Main-Donau-Kanal soll
hingewirkt werden.“
Ziel B IV 1.2.1 (Auszug)
„Die Ansiedlung von Betrieben in der Industrieregion Mittelfranken (7) soll bevorzugt in den
zentralen Orten aller Stufen erfolgen.“
Ziel B IV 2.2.1
„Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des industriellen Sektors im großen Verdichtungsraum
Nürnberg / Fürth / Erlangen, insbesondere auch in den vier kreisfreien Städten, soll im Interesse
der Gesamtregion angestrebt werden.“
Insbesondere die Entwicklung des Fahrradverkehrs in der Städteachse wie auch in den Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Erholung mit ihren Querverbindungen machen ein regionales Gesamtkonzept für den Radwegeausbau erforderlich, dem im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) wie folgt entsprochen wird:
Ziel B IX 5
„In der Region soll ein möglichst flächendeckendes, mit den angrenzenden Regionen abgestimmtes Radwegnetz geschaffen werden. Hierfür soll ein Gesamtgrundnetz entwickelt werden.“
2.3
Planungsziel
Mit der 2. FNP-Änderung sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ansiedlung von gewerblichen Betrieben sowie die ökologische Aufwertung des Regnitzauenbereichs mit Flächen von besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz bzw. Grünland geschaffen werden.
2.4
Bisherige Nutzung
Die im FNP-Änderungsbereich liegenden Flächen wurden im östlichen Teil überwiegend als Retentionsflächen von einer baulichen Nutzung freigehalten und im westlichen Teil für den Betrieb
des Großkraftwerkes Franken II genutzt.
Das Großkraftwerk Franken II hat im Mai 2001 seinen Betrieb eingestellt.
-3-
2.5
Erschließung, Ver- und Entsorgung
Die Anbindung an den örtlichen und überörtlichen Verkehr erfolgt über die heute bereits vorhandene Zufahrt zum Großkraftwerk Franken II, d. h. über die Kraftwerkstraße, den Herzogenauracher
Damm an das Stadtgebiet und die BAB A73. Über die Staatsstraße 2244 ist im Westen des Stadtgebietes der Anschluss an die BAB A3 (Anschlussstelle Frauenaurach) gegeben.
Für die Erschließung der Baufläche selbst soll das bestehende Straßensystem genutzt werden.
Durch die Öffnung des Gebietes für den öffentlichen Verkehr können auch die derzeitigen Lücken
im örtlichen und überörtlichen Radwegenetz (Main-Donau-Radweg) geschlossen werden. Mit dem
Main-Donau-Kanal im Westen (einschließlich Hafenanlage) und dem Gleisanschluss der Baufläche selbst ist eine außerordentlich gute Erreichbarkeit gewährleistet, die hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit einem standortnahen Haltepunkt der künftigen StadtUmland-Bahn (StUB) noch verbessert werden kann.
Die Erschließung des Altstandorts Großkraftwerk Franken II mit Elektrizität, Fernwärme und Wasser durch die ESTW bzw. den Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe wird
in einem Erschließungsvertrag zwischen den Grundstückseigentümern und den ESTW geregelt.
2.6
Einwirkungen
Durch den Verkehrslärm der Bundesautobahn A 3 (Prognose 2015 = ca. 80.000 Kfz/24 Std.) ist mit
schädlichen Umwelteinwirkungen auf den Gewerbestandort bis zu einem Abstand von ca. 220 m
vom Fahrbahnrand der BAB A 3 zu rechnen. Dementsprechend werden im nachfolgenden Bebauungsplan Festsetzungen bezügl. schutzwürdiger Nutzungen, wie z.B. Betriebsleiterwohnungen,
getroffen.
2.7
Auswirkungen
Durch die künftige bauliche Nutzung entstehen Eingriffe im Sinne des § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach dem Baugesetzbuch wird vollständig angewendet. Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen insbesondere im östlichen Teilbereich des Standorts
durchgeführt werden. Insgesamt ist der Eingriff durch das geplante Vorhaben mit den angedachten
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen – wie z.B. durch die Entwicklung von Flächen mit besonderer
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz als Kompensationsmaßnahme auf den beiden Flächen
im Auenbereich – vollständig ausgleichbar.
Die Außenbereiche zählen zu dem Überschwemmungsgebiet (Retentionsräume) der Regnitz. Die
Flächen werden für den Hochwasserrückhalt erhalten. Die Umgrenzung dieser Flächen ist identisch mit dem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Regnitz.
Ein auftretender Immissionskonflikt zwischen der beabsichtigten gewerblichen Nutzung und der
Wohnnutzung auf der westlichen Kanalseite im Ortsteil Frauenaurach wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im BP Nr. 289 – Gewerbe- und Industriepark Frauenaurach – gelöst
werden.
2.8
Umweltverträglichkeit
Im Rahmen des geplanten Rückbaus des ehemaligen Großkraftwerkes sind orientierende technische Erkundungen durch Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen im Hinblick auf
mögliche Schadstoffverunreinigungen des Untergrundes durchgeführt worden (vgl. Gutachten der
Firma GEOlogik, Wilbers & Oeder GmbH vom 10.02.2003).
Neben den bisher erkundeten kleinräumigen MKW-Belastungen1 und der ebenfalls kleinräumigen
1 MKW = Mineralölkohlenwasserstoffe
-4-
Belastungen des Untergrundes des Lager- und Werkstättengebäudes (PAK2 und Schwermetalle)
sind weitere Untergrundsverunreinigungen auf dem Standortgelände nicht auszuschließen. Die
Flächen sind deshalb als Altlastenverdachtsflächen im Sinne des Bodenschutzgesetzes einzustufen.
Die Altlastenflächen mit nachgewiesenen erheblichen Bodenverunreinigungen werden im Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB mit dem entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. Für die nachfolgenden Planungs- und Handlungsebenen stellt diese Kennzeichnung keine abschließende Bewertung dar und entbindet nicht von eigenständigen Recherchen.
Die Bewältigung des Immissionskonflikts zwischen der künftigen Nutzung im FNPÄnderungsbereich und dem Ortsteil Frauenaurach wird unter Ziffer 2.7 behandelt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist als Umweltbericht integrativer Bestandteil der Begründung des BP Nr. 289 – Gewerbe- und Industriepark Frauenaurach –.
3
Nutzungsänderungen
Gegenüber dem FNP 2003 werden nunmehr folgende Änderungen aufgenommen (vgl. Abb.):
•
Darstellung der Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität und Wasserflächen als
-
gewerbliche Bauflächen,
Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Fernwärme
Grünflächen,
Grünland
sowie
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
(Erhalt und Entwicklung).
•
Darstellung der „überörtlichen und örtlichen Hauptradwege / -strecken“ außerhalb der Bauflächen
•
Umgrenzung der „Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
4
Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Regnitztal“
Mit Beschluss des Stadtrates am 19.02.2004 ist die Landschaftsschutzverordnung der Stadt Erlangen geändert worden. Dabei wurde im Bereich des Altstandorts Franken II die Landschaftsschutzgrenze aus dem Talbereich heraus an den Talrand verlegt.
Infolgedessen ist auch gem. § 5 Abs. 4 BauGB die nachrichtliche Übnahme der neuen Landschaftsschutzgrenze in der 2. Änderung des FNP 2003 erfolgt.
Der Erweiterungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) liegt im Überschwemmungsgebiet
der Regnitz und bildet eine naturräumliche Einheit mit dem restlichen LSG „Regnitztal“.
5
Änderung der Verordnung zum Überschwemmungsgebiet „Regnitztal“
Nach erfolgter naturnaher Umgestaltung der bisher als Retentionsraum dargestellten südlichen
Teilfläche, ist die Verordnung über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der
Regnitz entsprechend zu ändern.
Im Rahmen der gegenwärtigen 2. Änderung des FNP 2003 wird die geplante Grenzänderung des
Überschwemmungsgebietes gemäß § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.
2 PAK
= Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
-5-
6
Flächenbilanz
Der Änderungsbereich beträgt insgesamt ca. 38,79 ha. Die Flächenbilanz stellt sich infolge der
Nutzungsänderungen innerhalb des Teilbereichs wie folgt dar:
Nutzungsart
Bruttofläche in ha
FNP 2003
Änderung
---
19,30
(+) 19,30
37,08
0,44
(-) 36,64
Grünflächen
---
0,24
(+)
0,24
Wasserflächen
0,85
---
(-)
0,85
Grünland
---
5,49
(+)
5,49
Flächen mit besonderer Bedeutung für
den Arten- und Biotopschutz
0,86
13,32
38,79
38,79
Gewerbliche Bauflächen
Flächen für
Ver- und Entsorgungsanlagen
insgesamt
Stand: Juli 2005
Aufgestellt am 10.07.2001
Stadt Erlangen
- Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung gez. Rechler
Rechler
Amtsleiterin
Geändert am 16.09.2003
Stadt Erlangen
- Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung gez. Willmann-Hohmann
Willmann-Hohmann
Amtsleiterin
Geändert am 25.01.2005
Stadt Erlangen
- Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung gez. Willmann-Hohmann
Willmann-Hohmann
Amtsleiterin
Differenz
(+) 12,46
---
-6-
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