VIII. Schlechterfüllung (am Beispiel der kaufrechtlichen Mängelrechte) 1. Übersicht über die Mängelrechte des Käufers im Falle der Mangelhaftigkeit der Sache Anspruch auf Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB Recht auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache (nach Lieferung), § 439 Abs. 1 BGB Vorrang des Anspruchs auf Nacherfüllung (vor den übrigen folgenden Rechtsbehelfen) Rücktritt vom Kaufvertrag, §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 3BGB Wirkungen: Rückabwicklung des Kaufvertrages gem. § 346 BGB Minderung gem. §§ 437 Nr. 2, 441 BGB Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB 2. Vorliegen eines Sachmangels gem. § 434 BGB Abweichung der Ist- Beschaffenheit von der Soll- Beschaffenheit Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit von der tatsächlichen Beschaffenheit, subjektiver Fehlerbegriff (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) keine Eignung der Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB) keine Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung und keine Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB), insbes. im Hinblick auf Eigenschaften die der Käufer aufgrund von Werbeangaben des Verkäufers oder des Herstellers erwerben kann (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB); objektiver Fehlerbegriff 130 Fortsetzung - Vorliegen eines Sachmangels: unsachgem. Montage (§ 434 Abs. 2 S. 1 BGB) mangelhafte Montageanleitung, sog. IKEA-Klausel (§ 434 Abs. 2 S. 2 BGB) Lieferung einer anderen Sache, sog. Aliud-Lieferung (§ 434 Abs. 3, 1. Alt. BGB) Lieferung einer zu geringen Menge ,§ 434 Abs. 3, 2. Alt. BGB ------------------ Sachmangel muss bei Gefahrübergang (§ 446 BGB) vorliegen Beweislast (für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang) trägt grds. der Käufer (Ausnahme: § 476 BGB) 131 3. Prüfungsaufbau des kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruchs Anspruchsgrundlage: § 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 I BGB I. Wirksamer Kaufvertrag II. Sachmangel bei Gefahrübergang (§ 434 BGB) oder Rechtsmangel (§ 435 BGB) III. kein Ausschluss der Mängelrechte 1. insbes. Kenntnis des Käufers vom Mangel bei Vertragsschluss, vgl. § 442 I BGB 2. kein Ausschluss gem. § 377 HGB 3. rechtsgeschäftliche Ausschlussgründe sowie deren Grenzen, insbesondere: a) beim Verbrauchsgüterkauf: § 475 I BGB b) arglistiges Verschweigen des Mangels, § 444, 1. Var. BGB c) Garantie für die Beschaffenheit der Sache, § 444, 2. Var. BGB d) bei AGB: insbesondere § 309 Nr. 8 lit. b) BGB IV. keine Befreiung des Verkäufers von der Nacherfüllungspflicht gem. §§ 275 Abs. 1-3, 439 Abs. 3 BGB (dazu sogleich) 132 133 Fortsetzung: Prüfungsaufbau des kaufrechtl. Nacherfüllungsanspruchs IV. Durchsetzbarkeit des Anspruchs, insbesondere keine Verjährung, § 438 BGB V. Rechtsfolge: Nacherfüllung gem. § 439 I BGB: Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache Mängelbeseitigung, § 439 I, 1. Var. BGB kein Ausschlussgrund: z.B. Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung, § 275 I BGB (objektive oder subjektive Unmöglichkeit ) kein Leistungsverweigerungsrecht d. Verkäufers, insbesondere: - Unverhältnismäßigkeit der Kosten der Mängelbeseitigung, § 439 III BGB Lieferung einer mangelfreien Sache, § 439 I, 2. Var. BGB • kein Ausschlussgrund bzw. Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers (wie zuvor) Beispiel 41 K kauft im Kaufhaus des V einen neuen Computer zum Preis von 1.000 €. Schon kurze Zeit nach Übergabe „stürzt“ der Computer während des Betriebs ab. Es stellt sich heraus, dass der Computer sich bei längerem Gebrauch wegen Überhitzung abschaltet; der Grund hierfür liegt in einem Herstellungsfehler. Eine Reparatur des Gerätes wäre möglich. a) Könnte K von V ein neues Gerät verlangen? b) V selbst führt keine Reparaturen durch. Eine Reparatur durch eine Fachwerkstatt wäre für einen Preis i.H.v. ca. € 50,- möglich. Als K Nacherfüllung verlangt, ist V lediglich bereit, ein gleichwertiges Gerät anstelle des defekten zu liefern. Kann K von V Reparatur verlangen? c) K verlangt von V Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Gerätes. Mit Aussicht auf Erfolg? d) Ohne sich zunächst an V zu wenden, lässt K das Gerät bei dem Fachhändler F reparieren. Die an F bezahlten Reparaturkosten verlangt K von V. Mit Aussicht auf Erfolg? 134 4. Prüfungsaufbau und Vorauss. eines Rückzahlungsanspruchs aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag gem. §§ 346 I, 437 Nr. 2, 323 BGB: I. Bestehen eines Kaufvertrags i.S.d. § 433 BGB II. Vorliegen eines Mangels gem. §§ 434, 435 BGB Sachmangel gem. § 434 (bei Gefahrübergang) oder Rechtsmangel gem. § 435 BGB III. keine Unerheblichkeit des Mangels, § 323 V S. 2 BGB ! IV. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, § 323 I BGB - Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung insbesondere aa) Fälle des § 440 BGB: Nacherfüllungsverweigerung gem. § 439 III und Fehlschlagen der Nacherfüllung bb) Unmöglichkeit der Nacherfüllung, § 326 V BGB cc) ernsthafte Nacherfüllungsverweigerung, § 323 II BGB 136 135 Fortsetzung: Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts V. kein Ausschluss der Mängelrechte (siehe oben zum Nacherfüllungsanspruch) VI. kein gesetzlicher Ausschluss des Rücktrittsrechts, insbes. 1.) Nichterbringung der Leistung des Schuldners beruht auf Gründen der Gläubigersphäre, § 323 VI BGB 2.) Gläubigerverzug, § 323 VI BGB 3.) Berufung des Schuldners auf Verjährung der Leistungsverpflichtung, § 218 BGB VII. Rücktrittserklärung des Käufers => Rechtsfolge: Rückabwicklung des Vertrages gem. §§ 346 ff. BGB, insbesondere Anspruch gem. § 346 I BGB auf Rückgewähr der ausgetauschten Leistungen 137 5. Schadensersatzansprüche des Käufers bei Vorliegen eines Mangels oder eines Rechtsmangels, insbesondere Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 440, 280 III, 281 I, 282, 283 und 311 a BGB Schadensersatz wegen eines begleitenden Mangelfolgeschadens gem. § 437 Nr. 3, 280 I BGB 138