VIII. Schlechterfüllung (am Beispiel der kaufrechtlichen Mängel

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VIII. Schlechterfüllung (am Beispiel der kaufrechtlichen Mängelrechte)
1. Übersicht über die Mängelrechte des Käufers im Falle der
Mangelhaftigkeit der Sache
Anspruch auf Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB
Recht auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache (nach
Lieferung), § 439 Abs. 1 BGB
Vorrang des Anspruchs auf Nacherfüllung (vor den übrigen
folgenden Rechtsbehelfen)
Rücktritt vom Kaufvertrag, §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 3BGB
Wirkungen: Rückabwicklung des Kaufvertrages gem. § 346
BGB
Minderung gem. §§ 437 Nr. 2, 441 BGB
Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 437 Nr. 3, 440, 280,
281, 283, 311 a BGB
2. Vorliegen eines Sachmangels gem. § 434 BGB
Abweichung der Ist- Beschaffenheit von der Soll- Beschaffenheit
Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit von der
tatsächlichen Beschaffenheit, subjektiver Fehlerbegriff (§ 434
Abs. 1 S. 1 BGB)
keine Eignung der Sache für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB)
keine Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung
und keine Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art
üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten
kann (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB),
insbes. im Hinblick auf Eigenschaften die der Käufer aufgrund
von Werbeangaben des Verkäufers oder des Herstellers
erwerben kann (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB); objektiver
Fehlerbegriff
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Fortsetzung - Vorliegen eines Sachmangels:
unsachgem. Montage (§ 434 Abs. 2 S. 1 BGB)
mangelhafte Montageanleitung, sog. IKEA-Klausel
(§ 434 Abs. 2 S. 2 BGB)
Lieferung einer anderen Sache, sog. Aliud-Lieferung
(§ 434 Abs. 3, 1. Alt. BGB)
Lieferung einer zu geringen Menge ,§ 434 Abs. 3, 2. Alt. BGB
------------------ Sachmangel muss bei Gefahrübergang (§ 446 BGB) vorliegen
Beweislast (für das Vorliegen eines Sachmangels bei
Gefahrübergang) trägt grds. der Käufer (Ausnahme: § 476 BGB)
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3. Prüfungsaufbau des kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruchs
Anspruchsgrundlage: § 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 I BGB
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sachmangel bei Gefahrübergang (§ 434 BGB) oder Rechtsmangel
(§ 435 BGB)
III. kein Ausschluss der Mängelrechte
1. insbes. Kenntnis des Käufers vom Mangel bei Vertragsschluss,
vgl. § 442 I BGB
2. kein Ausschluss gem. § 377 HGB
3. rechtsgeschäftliche Ausschlussgründe sowie deren Grenzen,
insbesondere:
a) beim Verbrauchsgüterkauf: § 475 I BGB
b) arglistiges Verschweigen des Mangels, § 444, 1. Var. BGB
c) Garantie für die Beschaffenheit der Sache, § 444, 2. Var. BGB
d) bei AGB: insbesondere § 309 Nr. 8 lit. b) BGB
IV. keine Befreiung des Verkäufers von der Nacherfüllungspflicht
gem. §§ 275 Abs. 1-3, 439 Abs. 3 BGB (dazu sogleich)
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Fortsetzung: Prüfungsaufbau des kaufrechtl. Nacherfüllungsanspruchs
IV. Durchsetzbarkeit des Anspruchs, insbesondere keine Verjährung,
§ 438 BGB
V. Rechtsfolge: Nacherfüllung gem. § 439 I BGB:
Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache
Mängelbeseitigung, § 439 I, 1. Var. BGB
kein Ausschlussgrund:
z.B. Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung, § 275 I BGB
(objektive oder subjektive Unmöglichkeit )
kein Leistungsverweigerungsrecht d. Verkäufers, insbesondere:
- Unverhältnismäßigkeit der Kosten der Mängelbeseitigung,
§ 439 III BGB
Lieferung einer mangelfreien Sache, § 439 I, 2. Var. BGB
• kein Ausschlussgrund bzw. Leistungsverweigerungsrecht des
Verkäufers (wie zuvor)
Beispiel 41
K kauft im Kaufhaus des V einen neuen Computer zum Preis von
1.000 €. Schon kurze Zeit nach Übergabe „stürzt“ der Computer
während des Betriebs ab. Es stellt sich heraus, dass der Computer
sich bei längerem Gebrauch wegen Überhitzung abschaltet; der
Grund hierfür liegt in einem Herstellungsfehler. Eine Reparatur des
Gerätes wäre möglich.
a) Könnte K von V ein neues Gerät verlangen?
b) V selbst führt keine Reparaturen durch. Eine Reparatur durch eine
Fachwerkstatt wäre für einen Preis i.H.v. ca. € 50,- möglich. Als K
Nacherfüllung verlangt, ist V lediglich bereit, ein gleichwertiges Gerät
anstelle des defekten zu liefern. Kann K von V Reparatur verlangen?
c) K verlangt von V Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe
des Gerätes. Mit Aussicht auf Erfolg?
d) Ohne sich zunächst an V zu wenden, lässt K das Gerät bei dem
Fachhändler F reparieren. Die an F bezahlten Reparaturkosten
verlangt K von V. Mit Aussicht auf Erfolg?
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4. Prüfungsaufbau und Vorauss. eines Rückzahlungsanspruchs aufgrund
eines Rücktritts vom Kaufvertrag gem. §§ 346 I, 437 Nr. 2, 323 BGB:
I. Bestehen eines Kaufvertrags i.S.d. § 433 BGB
II. Vorliegen eines Mangels gem. §§ 434, 435 BGB Sachmangel gem.
§ 434 (bei Gefahrübergang) oder Rechtsmangel gem. § 435 BGB
III. keine Unerheblichkeit des Mangels, § 323 V S. 2 BGB
!
IV. erfolglose Setzung einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung, § 323 I BGB
- Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung insbesondere
aa) Fälle des § 440 BGB: Nacherfüllungsverweigerung gem.
§ 439 III und Fehlschlagen der Nacherfüllung
bb) Unmöglichkeit der Nacherfüllung, § 326 V BGB
cc) ernsthafte Nacherfüllungsverweigerung, § 323 II BGB
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Fortsetzung: Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts
V. kein Ausschluss der Mängelrechte (siehe oben zum
Nacherfüllungsanspruch)
VI. kein gesetzlicher Ausschluss des Rücktrittsrechts, insbes.
1.) Nichterbringung der Leistung des Schuldners beruht auf
Gründen der Gläubigersphäre, § 323 VI BGB
2.) Gläubigerverzug, § 323 VI BGB
3.) Berufung des Schuldners auf Verjährung der
Leistungsverpflichtung, § 218 BGB
VII. Rücktrittserklärung des Käufers
=> Rechtsfolge: Rückabwicklung des Vertrages gem. §§ 346 ff.
BGB, insbesondere Anspruch gem. § 346 I BGB auf Rückgewähr
der ausgetauschten Leistungen
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5. Schadensersatzansprüche des Käufers bei Vorliegen eines
Mangels oder eines Rechtsmangels, insbesondere
Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 440,
280 III, 281 I, 282, 283 und 311 a BGB
Schadensersatz wegen eines begleitenden
Mangelfolgeschadens gem. § 437 Nr. 3, 280 I BGB
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