Universitätsklinikum Tübingen Antragsteller - Klinik/Abteilung/Institut (Stempelaufdruck) EDV-Zusatzblatt zum Beschaffungsantrag Bedarfsmeldung Nr.: Hardware: Menge Preis je Einheit € Gesamtbetrag € Geräte ID-Nr. Gesamtbetrag inkl. MwSt. € Die beantragten Geräte entsprechen dem Klinikums-Standard oder Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass Nicht-Standard-Drucker für Ausdrucke aus SAP und Terminalserverdiensten (z.B. SPX, Auskunftsdienste) nicht geeignet sind und daher vom ZIT nicht unterstützt werden! Auf der beantragten Hardware wird folgende im Klinikum lizenzierte Software genutzt: Ist nach der Aufstellung und Inbetriebnahme des Gerätes die Bedienung gesichert? ja, durch (Name) ………………………………………… ….. Funktion: ……………………………………………………………… nein, es wird zusätzliches Personal erforderlich Ist der Anschluss an Datennetze vorgesehen? ja, (Antrag auf Zuteilung einer IP-Adresse beifügen) nein Sind Verlegungen von DFÜ-Leitungen erforderlich ? ja (bitte Kontakt mit dem Zentrum für Informations-Technologie aufnehmen). nein erforderliche Netzwerkkarte mit STP-Anschluss Modemanbindung Die Modemanbindung ist aus (Sicherheitsgründen) nicht erlaubt, wenn das Gerät einen Anschluss zum Netz des Klinikums erhält oder hat. Weitere Informationen hierzu beim Datenschutzverantwortlichen Ihrer Einrichtung bzw. beim Datenschutzbeauftragten des Klinikums Der zu beschaffende Gegenstand wird voraussichtlich an folgendem Platz genutzt (Gebäude und Raum): Dem Personalrat wird die Möglichkeit gegeben, sich vor Ort über den Einsatz des beschafften Gegenstandes zu informieren und ihn zu besichtigen, um die Aufgaben im Rahmen des LPVG wahrzunehmen. Combo-Karte EDV-Zusatzblatt zum Beschaffungsantrag / Bedarfsmeldung Nr. Software: Bestellmenge Produkt-Name / Lieferfirma SV V Bitte ausfüllen bei Software aus select-Vertrag oder FULP Best.-Nr. Lizenz Wartung CD Doku. Disk. Preis € Der /Die Unterzeichnende versichert, daß die Microsoft-Lizenzbedingungen anerkannt und eingehalten werden. SV: Schulversion V: Vollversion Für die beantragte Software sind keine Schulungen erforderlich. Die Mitarbeiter, die das Gerät bedienen, sind entsprechend ausgebildet. Für die beantragte Software sind Schulungen erforderlich: Die Schulungen finden in der Zeit von bis statt. Bei Bestellung von Upgrades/Updates: Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass für die oben beantragten Upgrades/Updates rechtmäßig erworbene Lizenzen vorhanden sind. Uns/Mir ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen in die Verantwortung der Abteilung/des Instituts und deren EDVBeauftragten fallen. Erklärung zur Hard- und Software: Werden Personenbezogene Daten verarbeitet? Nein Ja In diesem Fall ist gem. § 12 Landesdatenschutzgesetz die Meldung an das Verfahrensregister des Klinikums vorgeschrieben. Der Verantwortliche ist ebenfalls verpflichtet, eine Vorabkontrolle durchzuführen, um Gefahren für die personenbezogenen Daten auszuschliessen. Maßgeblich ist die verbindliche Regel 21 des Datenschutzhandbuches Online. Dort befinden sich auch Hilfestellungen und die Möglichkeit der Online Meldung. Folgende tarifvertragliche, datenschutzrechtliche und Unfallverhütungsregeln werden beachtet und eingehalten: Der Arbeitsplatz wird nach ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet (GUV-Leitfaden I650 für die Gestaltung der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen). Datenschutzhandbuch des Universitätsklinikums Tübingen (http://www.med.uni-tuebingen.de/intern/datenschutz/handbuch.htm). Bildschirmarbeitsverordnung. Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik beim Land Baden-Württemberg vom 25. Januar 1990. Rahmendienstvereinbarung für die Einführung und den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen (DV) zwischen dem Universitätsklinikum Tübingen und dem Personalrat des Universitätsklinikums Tübingen (http://www.med.uni-tuebingen.de/persrat/index.html). Die Einarbeitung der Mitarbeiter erfolgt während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitgebers. Sonstiges: Tübingen, Antragsteller: