3 Einfluss von Streuströmen auf Brückenobjekte

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1. ------IND- 2013 0581 SK- DE- ------ 20131121 --- --- PROJET
Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung der Slowakischen
Republik (SR)
Sektion Straßenverkehr und Verkehrsstraßen
TB X/2013
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
GRUNDLEGENDE SCHUTZMASSNAHMEN ZUR BEGRENZUNG
DES EINFLUSSES VON STREUSTRÖMEN AUF
BRÜCKENOBJEKTE VON STRASSEN
Inkrafttreten ab: xx.xx.2013
September 2013
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
INHALT
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
2
3
3.1
3.2
4
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
7
8
9
9.1
9.2
10
10.1
10.2
10.3
Einleitung .............................................................................................................................. 3
Gegenstand der Technischen Bedingungen (TB) .................................................................. 3
Zweck der TB ........................................................................................................................ 3
Verwendung der TB .............................................................................................................. 3
Ausarbeitung der TB ............................................................................................................. 4
Verteilung der TB.................................................................................................................. 4
Inkrafttreten der TB ............................................................................................................... 4
Ersatz vorheriger Vorschriften .............................................................................................. 4
Zusammenhängende und zitierte Rechtsvorschriften ............................................................ 5
Zusammenhängende und zitierte Normen ............................................................................. 5
Zusammenhängende und zitierte technische Vorschriften und Bedingungen ....................... 9
Zusammenhängende ausländische Vorschriften ................................................................. 10
Verwendete Abkürzungen ................................................................................................... 11
Terminologie und allgemeine Begriffe ............................................................................... 12
Einfluss von Streuströmen auf Brückenobjekte .................................................................. 15
Einleitung ............................................................................................................................ 15
Kennziffern der Korrosionsaggressivität der Umgebung .................................................... 16
Konstruktionen von Brückenobjekten ................................................................................. 16
Verfahren bei der Sicherstellung des Schutzes gegen die Einwirkungen von Streuströmen
............................................................................................................................................. 18
Verfahren bei der Sicherstellung des Schutzes durch Einschränkung der Einwirkungen von
Streuströmen........................................................................................................................ 18
Projektvorbereitung - Untersuchungen................................................................................ 19
Erarbeitung der Projektdokumentation (PD) des Bauvorhabens ......................................... 20
Allgemeine Grundsätze für die Erarbeitung der PD und die Bemessung von
Schutzmaßnahmen............................................................................................................... 21
PD dauerhafter Einrichtungen für die Überwachung des Streustromeinflusses .................. 22
Realisierung des Bauvorhabens........................................................................................... 22
Passive Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Streustromwirkungen .............................. 23
Aktiver Schutz an Straßenbauwerken ................................................................................. 25
Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei Messungen und
Überprüfungen an Straßenbauwerken ................................................................................. 25
Grundlegende passive Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Streustromwirkungen ...... 25
Einleitende Bestimmungen.................................................................................................. 25
Primärschutz ........................................................................................................................ 26
Sekundärschutz.................................................................................................................... 26
Bauliche Maßnahmen .......................................................................................................... 27
Drahtschotterkästen (Gabionen) .......................................................................................... 40
Verankerungselemente ........................................................................................................ 41
Monitoringsysteme für die Diagnostik von Streuströmen und das Vorhandensein von
Korrosion in Bewehrungen ................................................................................................. 44
PD der elektrischen Leitungen und Einrichtungen zur Überwachung des
Streustromeinflusses ............................................................................................................ 44
Aktiver Bautenschutz .......................................................................................................... 44
Allgemeine Anforderungen an den aktiven Schutz von Stahlbetonkonstruktionen ............ 44
Anforderungen an den Kathodenschutz durch galvanische Opferanoden, angelegten Strom
oder eine Kombination beider Methoden, Kathodenschutz gegen Streustromwirkungen .. 45
Instandhaltungsanweisungen ............................................................................................... 47
Anweisungen für die Instandhaltung von mit grundlegenden Schutzmaßnahmen versehenen
Brückenobjekten.................................................................................................................. 47
Anweisungen für die Instandhaltung von Brückenobjekten bei Gleiserdung der Schutznetze
und Schutzschilde über elektrifizierten Eisenbahnstrecken ................................................ 48
Anweisungen
für
Instandhaltungen
von
Straßenbauwerken
(insbesondere
Brückenobjekten), die mit einem aktiven Schutz versehen sind ......................................... 49
2
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
10.4
10.5
11
1
TB x/2013
Anweisungen für das Verfahren bei der Planung von Reparaturen oder Rekonstruktionen
von Brückenobjekten unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor Streustromwirkungen... 49
Anweisungen für die Verwaltung von Brückenobjekten im Hinblick auf den Betrieb
fremden aktiven Schutzes und bezüglich Streustromquellen .............................................. 50
Anhänge .............................................................................................................................. 51
Einleitung
1.1 Gegenstand der Technischen Bedingungen (TB)
Diese TB wurden auf Grundlage der Untersuchungsaufgabe (UA) „Grundlegende Schutzmaßnahmen
zur Begrenzung des Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen, Teil I.
Begleitbericht, Teil II. Entwurf des Verfahrens, SSC: 2009“ erarbeitet.
In Übereinstimmung mit STN EN 50162 und STN EN 50122-2 legen sie Grundsätze für den passiven
und aktiven Schutz der Stahlbewehrungen von gemäß [Z1] zu den Straßenbauwerken gehörenden
Brückenkonstruktionen vor Korrosion unter dem Einfluss der Wirkungen von Streuströmen fest.
Detailliert legen sie Anforderungen und Verfahren für die Bemessung, Realisierung, Wartung und
Instandhaltung der Bauwerke unter dem Gesichtspunkt der Betonkonstruktionen der Straßen vor den
Wirkungen von Streuströmen fest. Sie legen Bedingungen für die Prüfung, Kontrolle und Bewertung
der Wirksamkeit der bemessenen Schutzmaßnahmen fest.
Diese TB sind eine technische Vorschrift im Sinne der Technisch-Qualitativen Bedingungen (TKB)
für Straßenbauten des MDVRR SR (Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung
der Slowakischen Republik), insbesondere TKB Teil 0, TKB Teil 15, TKB Teil 17, TKB Teil 19,
TKB Teil 20, TKB Teil 21 und weitere; sie enthalten technische Grundsätze, Anforderungen und
Informationen für Investoren, Projektanten, Auftragnehmer und Eigentümer von Straßen sowie für
Straßenverwaltungen und legen deren gegenseitiges Zusammenwirken beim Schutz von Bauwerken
vor den schädlichen Wirkungen von Streuströmen fest.
1.2 Zweck der TB
Zweck dieser TB ist insbesondere die gegenseitige Harmonisierung des Zusammenwirkens von
Investoren, Projektanten, Auftragnehmern und Verwaltungen (Brückenbauwerke) und gleichzeitig die
Begrenzung der Verringerung der voraussichtlichen Lebensdauer der Bauwerke, die durch
Korrosionsbeanspruchungen unter dem Einfluss von Streuströmen verursacht wird.
1.3
Verwendung der TB
Diese TB gelten im vollen Umfang bei Neubauten und bei Rekonstruktionen von Brückenobjekten
(und ggf. anderen zusammenhängenden Betonbauwerken von Straßen).
Bei existierenden Bauwerken verfährt die Straßenverwaltung gemäß diesen TB insbesondere gemäß
dem Teil für Instandhaltung und Überprüfung betriebener Bauwerke; ferner muss die
Straßenverwaltung diese TB bei der Stellung von Anforderungen an Reparaturen dem
Reparaturumfang entsprechend anwenden.
Für Eisenbahnbrücken gilt eine separate Vorschrift [T31]. Es ist nach der Vorschrift der betreffenden
Verwaltung des Brückenobjekts zu verfahren. Befindet sich auf einer Brücke ein Eisenbahngleis
zusammen mit einer Straße, ist die Zusammenarbeit beider Verwaltungen sicherzustellen. Diese TB
gelten nicht für Brückenobjekte, auf denen sich spezielle Bahnen (Straßenbahnen, Seilbahnen u. Ä.)
befinden, sofern nicht durch vertraglich-rechtliche Verpflichtungen ein anderes Verfahren vereinbart
wurde. Bauwerke, die mit einem Schutz gegen die Einwirkungen von Streuströmen gemäß früher
geltenden Vorschriften1), versehen wurden, müssen gemäß diesen TB instandgehalten werden.
1)
z. B.: „Grundlegende Schutzmaßnahmen gegen den Einfluss von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen“, MDS ČR
(Verkehrsministerium der Tschechischen Republik, Vorschrift ČD SR 5/7(S) aus dem Jahre 1997, Musterblatt VL 4 u. Ä.,
Richtlinie über den Schutz von in der Erde verlegten Metallvorrichtungen vor Korrosion, VD 2/1981, FMD, Schutz der
3
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Für Brückenobjekte mit einer Überbrückungslänge von weniger als 10 m, bei denen keine
grundlegende Korrosionsuntersuchung zur Verfügung steht, können nach Vereinbarung mit dem
Investor Schutzmaßnahmen der 3. Stufe gemäß Tabelle 1 des Anhangs 6 dieser TB realisiert werden.
Diese Bestimmung wird auch für zusammenhängende Betonbauwerke mit einer ungefähren Länge bis
zu 20 m und einer ungefähren Höhe bis zu 2 m entsprechend angewandt, sofern diese keine
Tiefengründung erhalten, nicht verankert werden bzw. nicht in unmittelbarer Nähe einer Quelle von
Streuströmen verortet werden.
Bei vorhandenen Bauwerken werden diese Bedingungen von der Verwaltung des betreffenden
Bauwerks je nach Umfang der Rekonstruktion und gemäß den festgelegten regelmäßigen
Untersuchungen der Bauwerke entsprechend angewendet.
Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der Vorschriften bei Festlegung der Vergabebedingungen
für das Bauwerk und beim Abschluss von Vertragsbeziehungen mit Auftragnehmern. Ferner ist der
Auftraggeber für die Kontrolle verantwortlich, deren Aufgabe darin besteht, die Realisierung der
Schutzmaßnahmen gemäß diesen TB zu überprüfen.
Der Auftragnehmer der Projektdokumentation (PD) haftet für die Einhaltung der Vorschriften im
Umfang der realisierten Untersuchungstätigkeiten, und zwar auf der Ebene der Entscheidung über die
Erforderlichkeit der Sicherstellung der entsprechenden Untersuchungen, die sich aus diesen TB und
ihrer Auswertung ableiten.
Der Auftragnehmer des Projekts übernimmt die Ergebnisse des Auftragnehmers der vorhergehenden
Stufe der PD als Grundlage für die Erarbeitung des Projekts. Ferner ist der Auftragnehmer des
Projekts für Folgendes verantwortlich:
 für die Erarbeitung der Projektdokumentation (PD) des Bauwerks, welche eine Bemessung der
Schutzmaßnahmen im entsprechenden Umfang und der Stufe der Schutzmaßnahmen, so wie
im weiteren Text dieser TB festgelegt, beinhaltet;
 für die Beteiligung der spezialisierten Arbeitsstätte bei der Bemessung der Schutzmaßnahmen,
sofern die Stufe der Schutzmaßnahmen eine solche Mitwirkung erfordert;
 für die Realisierung der Schutzmaßnahmen gemäß dem Projekt und in Übereinstimmung mit
den Regeln dieser TB.
Der Bauauftragnehmer stellt im Verlauf des Bauvorhabens die Beteiligung einer spezialisierten
Arbeitsstätte gemäß diesen TB für die durch das Projekt und diese TB bestimmten Tätigkeiten sicher.
1.4 Ausarbeitung der TB
Diese TB wurden auf Grundlage eines Auftrags der Slovenská Sprava Ciest (Slowakische
Straßenverwaltung SSC) von der Firma JEKU, s.r.o., Limuzská 8, 100 00 Praha 10 erarbeitet.
Verantwortlicher Ersteller: - Ing. Bohumil Kučera, Tel.: +420 272 011 091 , E-Mail: [email protected].
1.5 Verteilung der TB
Die elektronische Version der TB wird nach Genehmigung auf der Webseite der Slowakischen
Straßenverwaltung SSC: www.ssc.skwww.mindop.sk (technische Vorschriften) und auf der Webseite
des MDVRR SR (Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung der Slowakischen
Republik): www.ssc.skwww.mindop.sk (Verkehr, Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur, technische
Vorschriften) veröffentlicht.
1.6 Inkrafttreten der TB
Diese TB treten am auf der Titelseite angegebenen Tag in Kraft.
1.7 Ersatz vorheriger Vorschriften
Diese TB ersetzen die Richtlinien:
 „Základní ochranná opatření vlivu bludných proudů na mostní objekty pozemních
komunikací", (Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des Einflusses von
Stahlbewehrungen von Beton gegen Korrosion in aggressiven Umgebungen und gegen die Einwirkungen von
Streuströmen, 1985, VUIS Bratislava
4
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen), die durch die frühere Verkehrsverwaltung des
Wirtschaftsministeriums der Tschechischen Republik (MH ČR) vom 30.11.1992 unter
GeschZ: 514449/92-520 (Genehmigungsprotokoll GeschZ: D2-2450/1995) mit Inkrafttreten
ab 01.01.1993 genehmigt wurden;
 Richtlinie 162 - Sekundärer Korrosionsschutz für Bauten aus Beton und Stahlbeton,
Forschungsinstitut für Ingenieurbauwerke (VÚIS), 1981, Richtlinie für die Anwendung;
 Richtlinie 208 - Schutz der Stahlbewehrungen von Beton gegen Korrosion in aggressiver
Umgebung und gegen die Einwirkungen von Streuströmen“ Forschungsinstitut für
Ingenieurbauwerke (VÚIS) Bratislava, 1985 (aktualisiert durch die Eisenbahn der
Slowakischen Republik - ŽSR - im Jahre 2008);
 Richtlinie 248 - Korrosionsschutz von Betonier- und Vorspannbewehrungen (VÚIS), 1989, im
gesamtem Umfang.
1.8 Zusammenhängende und zitierte Rechtsvorschriften
Die Pflicht zur Lösung des Schutzes von Bauwerken vor den Einflüssen von Streuströmen ist in
folgenden Vorschriften in der geltenden Fassung festgelegt:
[Z1]
[Z2]
Gesetz GBl. Nr. 135/1961 über Straßen (Straßengesetz) in der jeweils geltenden Fassung;
Gesetz GBl. Nr. 50/1976 über die Raumplanung und die Bauordnung (Baugesetz) in der
jeweils geltenden Fassung;
[Z3] Gesetz des Nationalrats der Slowakischen Republik (NR SR) GBl. Nr. 258/1993 über die
Eisenbahnen der Slowakischen Republik in der jeweils geltenden Fassung;
[Z4] Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik (MŽP SR) GBl. Nr.
453/2000 zur Durchführung einiger Bestimmungen des Baugesetzes in der jeweils geltenden
Fassung;
[Z5] Gesetz GBl. Nr. 669/2007 über einmalige außergewöhnliche Maßnahmen bei der Erstellung
einiger Bauten an Autobahnen und Kraftfahrstraßen und über die Ergänzung des Gesetzes des
Nationalrats der Slowakischen Republik (NR SR) GBl. Nr. 162/1995 über das
Liegenschaftskataster (Katastergesetz) in der jeweils geltenden Fassung;
[Z6] Verordnung des Ministeriums für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung der
Slowakischen Republik (MDPT SR) GBl. Nr. 55/2008 über die Projektdokumentation von
Bauten an Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der jeweils geltenden Fassung;
[Z7] Gesetz GBl. Nr. 513/2009 über Bahnen und über die Änderung und Ergänzung einiger
Gesetze in der jeweils geltenden Fassung;
[Z8] Gesetz GBl. Nr. 514/2009 über den Bahnverkehr in der jeweils geltenden Fassung;
[Z9] Gesetz GBl. Nr. 133/2013 über Bauprodukte und über die Änderung und Ergänzung einiger
Gesetze;
[Z10] Verordnung des MDVRR SR (Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung
der Slowakischen Republik) GBl. Nr. 162/2013 zur Festlegung einer Liste der Gruppen von
Bauprodukten und zur Festlegung von Systemen für die Leistungsbewertung.
1.9 Zusammenhängende und zitierte Normen
STN 03 8001
Terminologie des Werkstoffschutzes gegen Korrosion
STN 03 8005
Korrosionsschutz. Terminologie des Korrosionsschutzes von unterirdischen
Auflagervorrichtungen
STN 03 8362
Kupfer-Referenzelektrode zur Potenzialmessung. Unterirdische
Metallkonstruktion - Boden
STN 03 8372
Grundsätze des Korrosionsschutzes von in der Erde oder im Wasser
verlegten nicht linienförmigen Vorrichtungen
STN 03 8374
Grundsätze des Korrosionsschutzes von unterirdischen metallischen
Vorrichtungen
STN 03 8376
Grundsätze für den Bau von in der Erde verlegten Stahlrohren.
Kontrollmessungen unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes
STN 33 2000-4-41
Niederspannungsinstallationen. Teil 4-41: Gewährleistung der Sicherheit.
Schutz vor Stromschlägen
5
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
STN 33 2000-5-54
STN 33 3201
STN 34 1050
STN 34 1500
STN 34 2613
STN 34 5145
STN 34 6460
STN 34 6461
STN 38 0810
STN 73 6100
STN 73 6200
STN 73 6201
STN 73 6223
STN 74 2870.
STN 03 8376
STN P CEN/TS
14038-2
73 2152)
STN EN 15257
03 8310)
STN EN ISO 12696
03 8340)
STN EN 14505
03 8350)
STN EN 12499
03 8355)
STN EN 15112
03 8357)
STN EN 13636
03 8373)
STN EN 12954
03 8378)
STN EN 13509
03 8390)
STN EN ISO 5817
05 0110)
STN EN 288-9
05 0310)
STN EN ISO 17660-1
05 0250)
STN EN ISO 17660-2
05 0250)
Niederspannungsinstallationen. Teil 5-54: Auswahl und Aufbau von
Elektroanlagen. Erdungssysteme und Schutzleiter
Elektrische Installationen mit Wechselspannung über 1 kV.
Elektrotechnische Vorschriften STN. Vorschriften für das Verlegen von
elektrischen Starkstromleitungen
Elektrotechnische Vorschriften STN. Grundlegende Vorschriften für
elektrische Traktionseinrichtungen
Eisenbahn-Sicherungseinrichtungen. Schienenstromkreise.
Terminologie der Elektrotechnik. Terminologie für elektrische
Traktionseinrichtungen.
Messmethoden des spezifischen Innen- und Oberflächenwiderstands starrer
Elektroisoliermaterialien.
Prüfmethoden zur Ermittlung des Isolierwiderstands starrer ElektroIsolierstoffe
Verwendung von Schutzeinrichtungen gegen Überspannung in
Starkstromeinrichtungen
Terminologie der Verkehrswege
Brückenterminologie
Projektierung von Brückenobjekten
Schutzeinrichtungen gegen gefährliche Berührungen von
spannungsführenden Teilen der Traktionsleitungen und gegen Einwirkungen
von Abgasen an Objekten über Eisenbahngleisen.
Stahlanker zur Verankerung von Kabeln von Konstruktionen aus zusätzlich
vorgespanntem Beton.
Grundsätze für den Bau von in der Erde verlegten Stahlrohren.
Kontrollmessungen unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes.
Elektrochemische Realkalisierung und Chloridextraktionsbehandlungen für
Stahlbeton. Teil 2: Chloridextraktion
Kathodischer Korrosionsschutz. Qualifikationsgrade und Zertifizierung von
für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz von Stahl in Beton (ISO 12696: 2012)
Kathodischer Korrosionsschutz komplexer Anlagen
Kathodischer Korrosionsschutz für die Innenflächen von metallischen
Anlagen
Äußerer kathodischer Korrosionsschutz von Bohrlochverrohrungen
Kathodischer Korrosionsschutz von unterirdischen metallenen Tankanlagen
und zugehörigen Rohrleitungen
Kathodischer Korrosionsschutz von metallischen Anlagen in Böden und
Wässern. Grundlagen und Anwendung für Rohrleitungen
Messverfahren für den kathodischen Korrosionsschutz
Schweißen. Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren
Legierungen (ohne Strahlschweißen). Qualitätsstufen (ISO 5817: 2003,
berichtigte Ausgabe: 2005, einschließlich Cor. 1: 2006)
Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische
Werkstoffe. Teil 9: Schweißverfahrensprüfung für baustellengeschweißte
Stumpfnähte von Versorgungsrohrleitungen an Land und Offshore
Schweißen. Schweißen von Betonstahl. Teil 1: Tragende
Schweißverbindungen (ISO 17660-1: 2006)
Schweißen. Schweißen von Betonstahl. Teil 2: Nichttragende
Schweißverbindungen (ISO 17660-2: 2006)
6
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
STN EN 1011-1
05 2310)
STN EN 1011-2
05 2310)
STN EN 1011-3
05 2310)
STN EN 1011-4
05 2310)
STN EN ISO 2560
05 5021)
STN EN 62305-1
(34 1390)
STN EN 62305-2
(34 1390)
STN EN 62305-3
(34 1390)
STN EN 62305-4
(34 1390)
STN EN 50122-1
34 1505)
STN EN 50122-2
34 1505)
STN EN 50122-3
34 1505)
STN EN 50443
34 1508)
STN EN 60077-1
34 1510)
STN IEC 60913
(34 1540)
STN EN 50162
34 1507)
STN EN 1992-1-1
(73 1201)
STN EN 1992-2
73 6206)
STN EN 1504-1
73 2101)
STN EN 1504-2
73 2101)
STN EN 1504-3
73 2101)
STN EN 1504-4
73 2101)
STN EN 1504-5
73 2101)
TB x/2013
Schweißen. Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe. Teil 1:
Allgemeine Anleitungen für das Lichtbogenschweißen
Schweißen. Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe. Teil 2:
Lichtbogenschweißen von ferritischen Stählen
Schweißen. Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe. Teil 3:
Lichtbogenschweißen von nichtrostenden Stählen
Schweißen. Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe. Teil 4:
Lichtbogenschweißen von Aluminium und Aluminiumlegierungen
Schweißzusätze. Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenhandschweißen
von unlegierten Stählen und Feinkornstählen. Einteilung (ISO 2560: 2009)
Blitzschutz. Teil 1: Allgemeine Grundsätze
Blitzschutz. Teil 2: Risiko-Management
Blitzschutz. Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Blitzschutz. Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen
Anlagen
Bahnanwendungen. Ortsfeste Anlagen. Teil 1: Schutzmaßnahmen gegen
elektrischen Schlag
Bahnanwendungen. Ortsfeste Anlagen. Teil 2: Schutzmaßnahmen gegen
Streustromwirkungen durch Gleichstrombahnen
Bahnanwendungen. Ortsfeste Anlagen. Elektrische Sicherheit, Erdung und
Rückleitung. Teil 3: Gegenseitige Beeinflussung von Wechselstrom- und
Gleichstrombahnen
Auswirkungen elektromagnetischer Beeinflussungen von
Hochspannungswechselstrombahnen und/oder Hochspannungsanlagen auf
Rohrleitungen
Bahnanwendungen. Elektrische Betriebsmittel auf Bahnfahrzeugen. Teil 1:
Allgemeine Betriebsbedingungen und allgemeine Regeln
Elektrotechnische Vorschriften. Oberirdische elektrische Fahrleitungen
Schutz gegen Korrosion durch Streuströme aus Gleichstromanlagen
Eurocode 2. Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und
Spannbetontragwerken. Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln
für den Hochbau.
Eurocode 2. Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und
Spannbetontragwerken. Teil 2: Betonbrücken. Bemessungs- und
Konstruktionsregeln.
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 1: Definitionen
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 2: Oberflächenschutzsysteme für Beton
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 3: Statisch und nicht statisch relevante
Instandsetzung
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 4: Kleber für Bauzwecke
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
7
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
STN EN 1504-6
73 2101)
STN EN 1504-7
73 2101)
STN EN 1504-8
73 2101)
STN EN 1504-9
73 2101)
STN EN 1504-10
73 2101)
STN EN 12636
73 2121)
STN EN 13670
73 2400)
STN EN 206-1
73 2403)
STN EN 13391
(73 2882)
STN EN 45020
01 0100)
STN EN 1994-2
73 6207)
STN EN 1337-1
73 6270)
STN EN 1337-2
73 6270)
STN EN 1337-3
73 6270)
STN EN 1337-4
73 6270)
STN EN 1337-5
73 6270)
STN EN 1337-6
73 6270)
STN EN 1337-7
73 6270)
STN EN 1337-8
73 6270)
STN EN 1337-9
73 6270)
STN EN 1337-10
73 6270)
STN EN 1337-11
73 6270)
Beurteilung der Konformität. Teil 5: Injektion von Betonbauteilen
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 6: Verankerung von Bewehrungsstäben
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 7: Korrosionsschutz der Bewehrung
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 8: Qualitätsüberwachung und Beurteilung
der Konformität
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 9: Allgemeine Grundsätze für die
Anwendung von Produkten und Systemen.
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und
Beurteilung der Konformität. Teil 10: Anwendung von Stoffen und
Systemen auf der Baustelle, Qualitätsüberwachung der Ausführung.
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von
Betontragwerken. Prüfverfahren. Bestimmung der Verbundwirkung Beton Beton
Ausführung von Tragwerken aus Beton.
Beton. Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität.
Mechanische Prüfungen für Spannverfahren mit nachträglichem Verbund.
Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Allgemeine Begriffe
(ISO/IEC Guide 2: 2004)
Eurocode 4. Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl
und Beton. Teil 2: Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln
für Brücken.
Lager im Bauwesen. Teil 1: Allgemeine Regelungen.
Lager im Bauwesen. Teil 2: Gleitteile.
Lager im Bauwesen. Teil 3: Elastomerlager.
Lager im Bauwesen. Teil 4: Rollenlager
Lager im Bauwesen. Teil 5: Topflager.
Lager im Bauwesen. Teil 6: Kipplager
Lager im Bauwesen. Teil 7: Kalotten- und Zylinderlager mit PTFE.
Lager im Bauwesen. Teil 8: Führungslager und Festhaltekonstruktionen.
Lager im Bauwesen. Teil 9: Schutzeinrichtung
Lager im Bauwesen. Teil 10: Inspektion und Instandhaltung.
Lager im Bauwesen. Teil 11: Transport, Zwischenlagerung und Einbau.
8
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
STN EN 13146-5
73 6320)
TB x/2013
Bahnanwendungen. Oberbau. Prüfverfahren für
Schienenbefestigungssysteme. Teil 5: Bestimmung des elektrischen
Widerstands.
Bemerkung: Zusammenhängende und zitierte Normen einschließlich aktueller Änderungen, Zusätze und nationaler
Anhänge
1.10 Zusammenhängende und zitierte technische Vorschriften und Bedingungen
[T1]
[T2]
TB 03/2002
TB 06/2004
[T3]
TB 01/2005
[T4]
TB 03/2006
[T5]
TB 07/2008
[T6]
TB 0X/2013
[T7]
[T8]
TB 06/2010
TB 01/2012
[T9]
TB 07/2012
[T10]
TB 08/2012
[T11]
TB 09/2012
[T12]
[T13]
TB 11/2012
TB 04/2013
[T14]
TB 05/2013
[T15]
[T16]
[T17]
[T18]
[T19]
[T20]
TKB Teil 0
TKB Teil 15
TKB Teil 17
TKB Teil 18
TKB Teil 19
TKB Teil 20
[T21]
TKB Teil 21
[T22]
[T23]
[T24]
[T25]
[T26]
TKB Teil 22
TKB Teil 23
TKB Teil 24
Musterblätter
4/2013
KLML 1/2011
[T27]
KLMZ 1/2011
Asphaltierte Brückenabschlüsse, SSC: 2002;
Unter der Oberfläche liegende Brückenabschlüsse, Ministerium
für Verkehr, Post und Telekommunikation der Slowakischen
Republik (MDPT SR): 2004;
Schutzeinrichtungen an Straßen. Belastung, Festlegung der
Aufhaltestufen
an
Straßen,
Projektierung
individueller
Schutzeinrichtungen, MDPT SR: 2005;
Dokumentation von Straßenbauten + Anhänge (01 – 14), MDPT SR:
2007;
Ausführung von ingenieurgeologischen Untersuchungen für
Straßenbauwerke, MDPT SR: 2008;
System der Brückenbewirtschaftung, Ministerium für Verkehr, Bau
und Regionalentwicklung der Slowakischen Republik (MDVRR
SR): 2013;
Rückhaltesysteme an Straßen - Betonschutzwände, MDPT SR: 2010;
Anleitung zur Verkehrsingenieur-Dokumentation, MDVRR SR:
2012;
Vergabe und Ausführung der Diagnose von Brücken + Anhänge (01
– 03), MDVRR SR: 2012;
Kontrolle, Wartung und Instandsetzung von Straßen. Brücken,
MDVRR SR: 2012;
Katalog der Defekte an Brückenbauten auf Autobahnen,
Schnellstraßen und Straßen I., II. und III. Ordnung, MDVRR SR:
2012;
Entwässerung von Straßenbrücken, MDVRR SR: 2012;
Querungshilfen für wildlebende Tiere. Projektierung, Bau, Betrieb
und Reparatur, MDVRR SR: 2013;
Korrosionsschutz von Brückenkonstruktionen aus Stahl,, MDVRR
SR: 2013;
Allgemeines, MDVRR SR: 2012;
Betonbauwerke allgemein, MDVRR SR: 2013;
Stahleinlagen, MDVRR SR: 2013;
Beton auf Bauwerken, MDVRR: 2013;
Vorgespannte Betonkonstruktionen, MDVRR SR: 2013;
Stahlkonstruktionen, MDVRR SR: 2011 + Zusatz Nr. 1 zu TKP Teil
20, MDVRR SR: 2012;
Schutz von Stahlkonstruktionen gegen Korrosion, MDVRR SR:
2013;
Isoliersystem von Brückenfahrbahnen, MDVRR SR: 2012;
Brückenlager, MDVRR SR: 2011;
Brückenabschlüsse, MDVRR SR: 2012;
Brücken, MDVRR SR: 2013;
Katalogblätter von Brückenlagern + Anhang (01 – 15), MDVRR
SR: 2011;
Katalogblätter von Brückenabschlüssen + Anhang (01 – 06),
MDVRR SR: 2011;
9
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
[T28]
[T29]
KLVM 1/2010
KLMP 1/2009
[T30]
UA
[T31]
TS 15
[T32]
TNŽ 34 1506
Katalogblätter von Brückenfahrbahnen, MDPT SR: 2010;
Katalogblätter für Brückenfertigteile + Anlage Träger, MDPT SR:
2009 + Zusatz 1, MDVRR SR: 2011;
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des Einflusses von
Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen: Teil I. Begleitbericht,
Teil II. Entwurf des Verfahrens + Anhänge (01 – 09), SSC: 2009;
Grundsätze für Bau, Rekonstruktion und Betrieb von
Eisenbahnbrücken und Eisenbahntunneln unter dem Gesichtspunkt
des Schutzes vor Korrosion durch Streuströme, ŽSR (Eisenbahnen
der Slowakischen Republik), 2011;
Anschluss
elektrischer
polarisierter
Drainagen
an
die
Schienenrückleitung eines Gleichstrom-Traktionssystems mit
Schienen-Stromkreisen.
1.11 Zusammenhängende ausländische Vorschriften
[T33] UIC 605 VE
Schutz gegen Korrosion (1). Maßnahmen bei Gleichstrombahnen
zur Verringerung der Korrosionsgefahr durch Streustrőme. [Schutz
gegen Korrosion (1). Maßnahmen bei Gleichstrombahnen zur
Verringerung der Korrosionsgefahr durch Streuströme], 1981;
[T34] SGK, C3d
Richtlinien zum Schutz gegen Korrosion durch Streustrőme von
Gleichstromanlagen, Korrosionskommission der SGK, C3d,
Schweiz. [Anweisungen für den Schutz gegen Korrosion durch
Streuströme von Gleichstromanlagen], 2001;
[T35] SAES-X-300
Cathodic Protection Marine Structures. [Kathodenschutz von
Konstruktionen der Militärschifffahrt, SAE], 1992;
[T36] SAES-X-600
Cathodic Protection of In-plant Facilities. [Kathodenschutz in
Produktionswerken, SAE], 1992;
[T37] SAES-X-700
Cathodic Protection Onshore Well Casings. [Kathodenschutz von
Bohrlochverrohrungen auf dem Festland, SAE], 1993;
[T38] MIL-P-15736/8 Cathodic Protection - External Organic Coating for the Corrosion
Protection
of
Building,
ASSIST
(USA,
Kalifornien).
[Kathodenschutz – Externe organische Beschichtungen für den
Korrosionsschutz von Gebäuden];
[T39] TP 51
Standard Test Method for Testing Cathodic Protection Materials
and Systems for Bridges. [Standardprüfverfahren für die Prüfung
des Kathodenschutzes von Werkstoffen und Systemen für Brücken]
AASHTO;
[T40] MP 5
Standard Specification for Bridge Desk Cathodic Protection.
[Standardspezifikationen für den Kathodenschutz tragender
Brückenkonstruktionen], AASHTO;
[T41] RP0187-96
Standard Recommended Practice - Design Considerations for
Corrosion Control of Reinforcing Steel in Concrete.
[Standardempfehlungen für die Praxis - Entwurf von Empfehlungen
zur Unterdrückung der Korrosion von Bewehrungen in Beton]
NACE, 1996;
[T42] RP0290-2007
Impressed Current Cathodic Protection of Reinforcing Steel in
Atmospherically
Exposed
Concrete
Structures
NACE.
[Kathodenschutz durch angelegten Strom für atmosphärisch
exponierte Bewehrungen in Beton], 2007;
[T43] ASTM C876Standard Test Method for Corrosion potentials - Cell Potentials of
09: 2009
Uncoated Reinforcing Steel in Concrete. [Standardprüfverfahren für
Korrosionspotentiale – Halbelementverfahren für Bewehrungen in
Beton ohne Anstriche] ASTM, 2009;
10
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
[T44]
[T45]
[T46]
TB 72
TB 121
[T47]
TB 124
[T48]
TB 183
[T49]
TB 193
[T50]
MP DEM
TB x/2013
“Measures to Ensure the Durability of Post-tensioning Tendons in
Bridges, Federal Roads Authority, Berne. [Maßnahmen zur
Sicherstellung der Zuverlässigkeit von nachträglich vorgespannten
Kabeln in Brückenkonstruktionen], ASTRA, www.astra.admin.ch,
2001;
Diagnostische Untersuchung von Straßenbrücken, 2009;
Prüf- und Diagnoseverfahren für Brücken und andere
Konstruktionen an Straßen, 2012;
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des Einflusses
von
Streuströmen
auf
Brückenobjekte
und
sonstige
Betonkonstruktionen an Straßen, 2009;
Diagnostische
Untersuchung
von
Straßenbrücken
durch
Monitoringverfahren und Auswertung der Korrosion der
Betonbewehrungen mit der Methode der akustischen Emission,
2007;
Schweißen von Betonbewehrungen und anderen Verbindungsarten,
2008;
Dokumentation der elektrischen und geophysikalischen Messungen
von Brückenobjekten aus Beton und sonstigen Betonkonstruktionen
von Straßen, Methodische Anweisung des Verkehrsministeriums
der Tschechischen Republik (MD ČR), 2009.
1.12 Verwendete Abkürzungen
Außer den allgemein bekannten Zeichen und Abkürzungen werden für die Übersichtlichkeit und
Verkürzung des Textes auch folgende Abkürzungen verwendet:
FMD
MDPT SR
MDVRR SR
SSC
ŽSR
TQB
TB
THB
MB
DÚR
DSP
DP
DRS
DSRS
DVP
PD
DEM
DEMS
BP
NK
Str.
LSW
NS
HS
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
Föderales Verkehrsministerium
Ministerium für Verkehr, Post und Telekommunikation der Slowakischen
Republik
Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung der
Slowakischen Republik
Slowakische Straßenverwaltung
Eisenbahnen der Slowakischen Republik
Technisch - qualitative Bedingungen
Technische Bedingungen
Technische Bedingungen des Herstellers.
Musterblatt
Dokumentation für Raumordnungsbescheid
Dokumentation für die Baugenehmigung
Dokumentation für das Angebot
Dokumentation für die Bauausführung
Dokumentation der tatsächlichen Realisierung des Bauwerks
Dokumentation der Ausführung der Arbeiten
Projektdokumentation
Dokumentation (Verfahren) der elektrischen und geophysikalischen
Messungen – Messmethoden des Einflusses von Streuströmen
Dokumentation der elektrischen und geophysikalischen Messungen –
Abschlussbericht der Messungen des Einflusses von Streuströmen
Streuströme
Tragkonstruktion
Straße
Lärmschutzwand
Niederspannung
Hochspannung
11
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
ZKP
ZTVZZP
ZTVZ
HDPE
PE
2
...
...
...
...
Grundlegende Korrosionsuntersuchung
Fahrleitungsbereich und Stromabnehmerbereich gemäß STN EN 50122-1
Fahrleitungs- und Stromabnehmerbereich
Folie, die durch Aufblasen der Schmelze von linearem, hoch verdichtetem
Polyethylen im Niederdruckverfahren entsteht. HDPE-Folien sind
gegenüber Folien aus LDPE durchsichtig, sie sind fester. Ihre
Wärmebeständigkeit beträgt -50 °C bis +110 °C - sie haben daher eine
höhere Wärmebeständigkeit gegenüber LDPE-Folien. HDPE-Folien sind
durch eine höhere Festigkeit gekennzeichnet, sie haben jedoch keine
definierten Schrumpfeigenschaften wie LDPE-Folien.
Werkstoff der äußeren Ummantelung von Kabeln - Polyethylen
Terminologie und allgemeine Begriffe
Die Grundbegriffe des Korrosionsschutzes von unterirdisch verlegten Einrichtungen2) – nachstehend
nur Straßenbauten - sind in den folgenden Normen3) festgelegt. Für diese TB werden ferner folgende
Begriffe definiert:
Straßenbauwerke: für die Belange dieser Vorschrift sind das insbesondere Brücken, Durchlässe,
brückenähnliche
Objekte,
Stütz-,
Einfassungs-,
Schutzund
Verblendungsmauern, Gabionenmauern und Galerien. Im Sinne der
ursprünglichen Normen STN 03 83xx handelt es sich um
Auflageeinrichtungen. Der Terminus „Auflageeinrichtungen“ wird in dieser
Vorschrift nicht verwendet.
Spezialisierte Arbeitsstätte: Facharbeiter - Spezialist(en), dessen(deren) Sachkenntnis den Schutz von
Stahlbewehrungen im Beton unter dem Einfluss von Streuströmen umfasst;
Sicherstellung von Beratungstätigkeiten.
Korrosion durch Streuströme: Korrosion der Metallteile von Straßenbauwerken, die durch Errichtung
dieser Bauten in einer Umgebung mit Auftritt elektrischer Felder im Boden
verursacht wird, die häufig mit anderen korrosiv-aggressiven Einflüssen
(Chloride, Risse im Beton u. Ä.) zusammenwirken. Die Geschwindigkeit der
Korrosion hängt von der Größe der elektrischen Felder im Boden sowie von
den
elektrochemischen
und
mechanischen
Eigenschaften
des
Straßenbauwerks ab.
Schutz gegen Streustromwirkungen: Verringerung des Einflusses bzw. der Größe der Streuströme in
der Bewehrung der Bauwerke durch passiven und ggf. aktiven
Korrosionsschutz.
Passiver
Korrosionsschutz: Komplex von Schutzmaßnahmen, die den Einfluss (die
Korrosionswirkungen) von Streuströmen auf die Konstruktion der Bauwerke
verringern, mit Untergliederung gemäß Kapitel 6 dieser TB ohne fremde
oder hilfsweise Versorgungsquellen.
Aktiver Korrosionsschutz: Korrosionsschutz von Straßenbauwerken, falls ein aktiver Korrosionsschutz
durch die Einwirkung der Energiequelle des elektrischen Gleichstroms und
der Spannung die Korrosionsprozesse im Straßenbauwerk verringert.
Schutzmaßnahmen des passiven Korrosionsschutzes: Komplex von Maßnahmen, die zu einer
Verringerung des Einflusses von Streuströmen auf die Konstruktion führen
und gleichzeitig die Lebensdauer des Bauwerks erhöhen; es handelt sich um
Maßnahmen im von dieser Vorschrift festgelegten Umfang, die Bestandteil
des Bauwerks werden oder dieses ergänzen. Bestandteil der passiven
2)
STN 03 8005, STN 03 8372
03 8005, STN 73 6200, STN 34 1500, STN 34 5145
3 ) STN
12
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Schutzmaßnahmen sind auch Einrichtungen zur Überwachung des Einflusses
der Streuströme und der Korrosionsprozesse des Bauwerks.
Primärer Korrosionsschutz: beruht auf der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Betons gegen die
Einwirkungen einer aggressiven Umgebung durch Veränderung seiner
Zusammensetzung oder Struktur vor oder während der Erstellung der
Konstruktion.
Sekundärer Korrosionsschutz: beruht auf der Begrenzung oder dem Ausschluss der Einwirkungen
einer aggressiven Umgebung auf die Betonkonstruktion durch Einfügen von
Materialien mit Elektroisoliereigenschaften.
Bauliche Maßnahmen: Maßnahmen, die in Form einer Veränderung der Konstruktion des Bauwerks
bemessen werden und deren Zweck in der Verringerung der Einwirkung von
Streuströmen besteht; hierzu gehört auch, die Möglichkeit des Durchflusses
von Streuströmen ohne Korrosionswirkung, die Messbarkeit des
Streustromeinflusses und ggf. die Diagnostik der Korrosionsprozesse
sicherzustellen.
Ergänzende Schutzmaßnahmen: Ergänzung des passiven Korrosionsschutzes um ergänzende passive
oder aktive Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse und
Auswertungen von elektrischen und geophysikalischen Messungen der
realisierten Streustromeinflüsse gemäß 5.6.3 dieser TB.
Ausleitung aus der Bewehrung: Durchgeführte Ausleitung mit durchgeführter Bewehrung, Ausleitung
erfolgt aus der Bewehrung auf die Betonoberfläche (z. B.
Bewehrungseinlage, Messplättchen, ausnahmsweise über Schrauben u. Ä.).
Kontroll-Messausleitung: Zur Messung des Einflusses der Streuströme bestimmte Ausleitung, die mit
einem Messplättchen zur Befestigung am Messleiter gemäß dieser Vorschrift
abgeschlossen wird.
Durchgeführte Bewehrung: für diese Vorschrift als elektrisch (galvanisch) verbundene Bewehrung
durch Verbindung der Bewehrung mit Schweißnähten, thermischen
Verbindungen u. Ä. definiert.
Kathodenschutz: Schutz des Bauwerks gegen Korrosion durch die Einwirkung der Energiequelle des
elektrischen Gleichstroms und der Spannung, die Korrosionsprozesse im
Bauwerk des Eisenbahn-Unterbaus verringert (STN EN ISO 12696)
Weitere im Text verwendete Bezeichnungen und Definitionen wurden aus den geltenden Normen
übernommen.
13
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Stožiar osvetlenia
Oceľové zvodidlo
Nekovové chráničky (a elektrické siete)
Priečne predpätá výstuž
Pozdĺžny systém predpätej výstuže uložený v
elektroizolačných rúrkach
Komora v nosnej konštrukcii
Izolácia na nosnej konštrukcii
Odvodnenie
Ložisko
FeZnY
ZTVZZP... zóna trolejového vedenia a zóna zberača prúdu
Prierazka
Ukoľajnenie
FeZnY
Protihluková stena
Nosná konštrukcia
Diagnostika korózie výstuže
Trvalé rozvody pre sledovanie vplyvu bludných prúdov
Beleuchtungsmast
Stahlschutzplanke
Nichtmetallische Schutzrohre (und Stromnetze)
Quer vorgespannte Bewehrung
In Elektroisolierrohren verlegtes Längssystem der
vorgespannten Bewehrung
Kammer in der tragenden Konstruktion
Isolierung an der tragenden Konstruktion
Entwässerung
Lager
FeZnY
ZTVZZP... Fahrleitungs- und Stromabnehmerbereich
Überspannungssicherung
Gleiserdung
FeZnY
Lärmschutzwand
Tragkonstruktion
Diagnostik der Bewehrungskorrosion
Dauerhafte Leitungen für die Überwachung des Einflusses der
Streuströme
Funkenstrecke
Polymermörtel unter dem Lager
Geschweißte Stahleinlage
Pfeiler (Stütze)
Ausleitung
Geschweißte Stahleinlage
GELÄNDE
Auflage
Pfahl
Iskrisko
Polymérna malta pod ložiskom
Zvarená betonárska výstuž
Pilier (podpera)
Vývod z výstuže pre meranie bludných prúdov
Zvarená betonárska výstuž
TERÉN
Pätka
Pilóta
14
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Abbildung 1 Beschreibung einer Brückenkonstruktion - Querschnitt
3
3.1
Einfluss von Streuströmen auf Brückenobjekte
Einleitung
Als Streuströme werden elektrische Ströme bezeichnet, die eine leitende Umgebung (z. B. Boden,
Wasser) durchfließen und aus von dieser Umgebung nicht ausreichend isolierten elektrischen
Einrichtungen stammen oder die Erde als Rückleiter nutzen.
Die Streuströme werden je nach Art wie folgt eingeteilt:
- in Gleichstrom-Streuströme (DC) und
- Wechselstrom-Streuströme (AC).
Quellen der Streuströme sind in der Regel:
- Eisenbahnen, Straßenbahnen und Spezialbahnen, ggf. U-Bahnen, die wie folgt
elektrifiziert sind:
 mit einem Gleichstrom-Traktionssystem (Gleichstromtraktion),
 mit einem Wechselstrom-Traktionssystem (Wechselstromtraktion),
die das Gleis als Rückleiter für den Traktionsstrom nutzen,
- aktive Kathodenschutzstationen,
- Gleichstromkreise in Produktionsanlagen,
- tellurische Ströme (Ströme in der Erdkruste),,
- Dreiphasen-Wechselstromsysteme mit geerdetem Transformatorknoten.
Eine wesentliche Quelle von Streuströmen sind mit Gleichstrom elektrifizierte Eisenbahnstrecken, die
das Gleis als Rückleiter nutzen, wobei ca. 5 % bis 60 % des gesamten Traktions-Rückstroms durch die
Erde fließen.
Teile von Straßenbauwerken aus Metall und Stahlbeton können, wenn sie nicht elektrisch gut von der
Erde isoliert sind, einen bedeutenden Teil des Traktions-Rückstroms mit einem messbaren Wert, der
bis zu einigen Dutzend Ampere erreicht, leiten.
Anmerkung: Aus dem Faradayschen Gesetz leitet sich ab, dass ein Gleichstrom-Streustrom mit einer Größe von 1 A
im Laufe eines Jahres durch elektrochemische Korrosion einen Verlust von in der Erde verlegtem Eisen mit einem
Gewicht von 9,1 kg verursacht. Die Korrosionsgeschwindigkeit von in Beton verlegten Stahlbewehrungen ist im
Vergleich zur Korrosionsgeschwindigkeit von Bewehrungen ohne eine Deckschicht aus Beton bei gleicher
Stromdichte wesentlich (mehr als 3 x) geringer.
Die Korrosionswirkungen von Wechselstrom-Streuströmen auf Stahlbetonkonstruktionen sind, wenn
auch im geringeren Umfang, ebenfalls nachgewiesen. Der Einfluss von Wechselstrom-Streuströmen
erreicht maximal 30 % des Einflusses von Gleichstrom-Streuströmen. Die Bedeutung von
Wechselstrom-Streuströmen erhöht sich beim Zusammenwirken mit Gleichstrom-Streuströmen.
Bei Eisenbahnstrecken mit Gleichstromsystem tritt schon in geringem Abstand vom Zug praktisch der
gesamte Traktionsrückstrom in die Erde ein und fließt anschließend unmittelbar hinter dem Zug in das
Gleis zurück.
Für Wechselstrom- und Gleichstrom-Streustrom gilt allgemein, dass bei Stahlbetonbauten der Beton
nicht als Isoliermaterial betrachtet werden darf.
Die Korrosionswirkung des Streustroms tritt vor allem im Zusammenwirken mit anderen
Korrosionsfaktoren wie Rissen im Beton, dem Vorhandensein von Salzen und der Karbonatisierung
des Betons in Erscheinung.
Streuströme können sehr gefährlich für vorgespannte Bewehrungen sein, insbesondere z. B. bei
falscher Einpressung der Kanäle der Vorspannkabel oder falschem Einbau der Vorspannsysteme.
Eine Vernachlässigung der Schutzmaßnahmen im Bauverlauf lässt sich in der Regel anschließend nur
sehr schwer durch andere oder nachträgliche Maßnahmen ersetzen. Nachträgliche Maßnahmen können
bei Bauwerken angewendet werden, die für diese Maßnahmen vorbereitet sind.
15
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
3.2
Kennziffern der Korrosionsaggressivität der Umgebung
Die Grundprinzipien und Grundverfahren für die Ermittlung der Korrosionsaggressivität der
Umgebung, für welche das zu begutachtende Bauwerk/Objekt bemessen wird, oder in welcher es sich
befindet, sind in den Normen4) und in den Anhängen 1 und 6 dieser TB angegeben.
Die in der Norm5) angegebenen Grade der Korrosionsaggressivität sind für die Bemessung des
Schutzes von linienförmigen Einrichtungen bestimmt und bilden die Grundlage für die Festlegung des
Grades der Schutzmaßnahmen für den Schutz von Betontragwerken nach dieser Vorschrift.
Die Stufen der Schutzmaßnahmen werden gemäß Tabelle 1 in Anhang 6 dieser TB festgelegt und sind
eine verbindliche Kennziffer für die Bemessung der Schutzmaßnahmen von Stahlbetontragwerken vor
dem Einfluss von Streuströmen.
4
Konstruktionen von Brückenobjekten
Typische Konstruktionen unter dem Gesichtspunkt der Wahl der Schutzmaßnahmen sind:
a) Brückenobjekte mit elektrisch isolierend getrennter Tragkonstruktion mit Verwendung von
elektrisch isolierenden Schichten unter den Auflagern,
b) Brückenkonstruktionen ohne elektrisch isolierend getrennte Tragkonstruktion
(Rahmenbrücken, Bogenbrücken, Durchlässe, Hängebrücken),
c) Brückenkonstruktionen ohne Vorspannbewehrung (nur mit Betonbewehrung),
d) Brückenkonstruktionen mit Vorspannbewehrung.
Die einzelnen Teile der wichtigsten Baukomplexe werden aus Abbildung 1 dieser TB deutlich.
4 ) STN
5)
03 8372, STN 03 8374
STN 03 8372, STN 03 8374
16
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
95% ož 40% trakčného prúdu so vracia koľajnicami
95 % bis 40 % des Traktionsstroms fließen durch das Gleis
zurück
Gleiserdung über Überspannungsschutz
ukol’ajnenie cez prierazku (napätový obmedzovač)
17
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
s opakovatelnou funkciou
katódová ochrana
(rádovo 10 – 100A)
+ anódy v zemi
elektroizolačne oddelené zábradlie
predpätý kábel
úložny prah ložisko
miesto koróze priechodom bludivých prúdov z opory do NK
(Spannungsbegrenzer) mit Wiederholfunktion
Kathodenschutz
(Reihenschaltung 10 – 100A)
+ Anoden in der Erde
elektrisch isolierend getrenntes Geländer
Vorspannkabel
Auflagerbank Auflager
Korrosionsort durch Durchgang der Streuströme vom Auflager
in die Tragkonstruktion
Auflager
Gasleitung in der Erde
(Metall-Rohrleitung)
Pfähle
Stromeintritt in die Konstruktion durch feuchten Beton (mit
Chloriden) oder Rissen
Korrosionsort durch Stromdurchgang von Bewehrung zu
Bewehrung durch feuchten Beton, der nicht durch eine
Bewehrung verbunden ist
Stromeintritt in vorgespannte Bewehrung (Gefahr der
Versprödung des Stahls)
Stromdurchgang durch vorgespannte Bewehrung - nicht
schädlich
schädlicher Austritt von Streuströmen aus der Vorspannung in
den Beton (Schwächung der Bewehrung)
Oberleitung z. B. 3kV js
Gleis – Minuspol
Fahrdraht – Pluspol
js Bahnumspannwerk
(Reihenschaltung 1.000 – 10.000A)
5% bis 60% des Traktionsstroms in der Erde
Betonbewehrung
Tragkonstruktion
Stromdurchgang durch verbundene Bewehrungen ist
unschädlich
Risse im Beton, die durch Korrosionsprodukte verursacht
werden
Stromaustritt aus der Bewehrung durch den Beton in die Erde
Auflager
Pfahl
Korrosionsort durch Austritt von Streuströmen
Stromdurchgang durch nicht qualitative elektrisch isolierende
Auflagerung des Auflagers (Korrosion am Ausgang aus der
Tragkonstruktion)
Anm.: Der skizzierte Stromverlauf durch die
Brückenkonstruktion ist charakteristisch für nicht qualitativ
hochwertig oder gar nicht realisierte Schutzmaßnahmen
gegen die Wirkungen der Streuströme
opora
plynovod v zemi
(kovové potrubie)
pilóty
vstup prúdu do konštrukcie vlhkým betónom (s chloridmi)
alebo trhlinami
miesto korózie priechodu prúdu z výstuže do výstuže cez
vlhký betón nepospájanou výstužou
vstup prúdu do predpätej výstuže (nebezpečenstvo krehnutia
ocele)
priechod prúdu predpätou výstužou – neškodí
škodlivý výstup blúdivých prúdov z predpätej do betónu
(zoslabenie výstuže)
trolejové vedenie napr. 3kV js
kol’ajnice – mínus pól
trolejový drôt – plus pól
js trakčná meniareň
(rádovo 1 000 – 10 000A)
5% až 60% trakčného prúdu v zemi
betonárska výstuž
nosná konštrukcia
priechod prúdu pospájanou výstužou-neškodi
trhliny v betóbe spôsobené koróznymi produkty
výstup prúdu z výstuže cez betón do zeme
opora
pilóta
miesto korózie výstupom blúdivých prúdov
priechod prúdu nekvalitným elektroizolačným uložením ložiska
(korózia na výstupe z NK)
Pozn.: Naznačený priebeh prúdov mostnou konštrukciou je
charakteristický pre nekvalitne realizované nebo
nerealizované ochranné opatrenia proti účinkúm blúdivých
prúdov
Abbildung 2 Schematische Darstellung des Streustromflusses durch eine Stahlbetonkonstruktion
5
5.1
Verfahren bei der Sicherstellung des Schutzes gegen die Einwirkungen von
Streuströmen
Verfahren bei der Sicherstellung des Schutzes durch Einschränkung der Einwirkungen
von Streuströmen
Das empfohlene Verfahren bei der Bemessung von Schutzmaßnahmen in den Phasen der Erarbeitung
der vorbereitenden Dokumentation, des Projekts, der Realisierung des Bauvorhabens und nach
Abschluss des Bauvorhabens ist in den Unterkapiteln 5.2 bis 5.9 dieser TB festgelegt. Dieses
Verfahren kann auch bei von der Verwaltung angeordneten Messungen zum Nachweis der Wirkungen
von Streuströmen existierender Bauwerke angewendet werden, sofern die Bauwerke für diesen Zweck
ausgestattet sind.
Auftraggeber (Investor) und Erstellter der Projektdokumentation PD (Projektant) beurteilen im
Rahmen ihrer Vorbereitungen bei einer detaillierten Untersuchung den Standort des Bauvorhabens
unter dem Gesichtspunkt des Auftritts von Streuströmen, und zwar unter dem Gesichtspunkt des
gegenwärtigen Stands und dem Gesichtspunkt des Ausblicks im Zeithorizont von 20 Jahren. Wird die
18
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Existenz von gegenwärtigen oder zukünftigen Streustromquellen festgestellt, entscheiden die
grundlegenden Korrosionsuntersuchungen /ZKP) über die Bearbeitung.
5.2
Projektvorbereitung - Untersuchungen
5.2.1 Detaillierte Untersuchung für die Ermittlung der Quellen der Streuströme
Eine detaillierte Untersuchung zur Ermittlung der Quellen der Streuströme ist eine der
Ausgangsgrundlagen, die aus zur Verfügung stehenden Dokumenten bzw. aus der Betrachtung des
betreffenden Gebiets (Karten, Netze, mögliche Streustromquellen) ohne Einsatz der Messtechnik für
die Erarbeitung der Dokumentation für die Baugenehmigung (DSP) erhalten wird. Die detaillierte
Untersuchung wird vom Auftraggeber im Rahmen der Erarbeitung der Dokumentation für den
Raumordnungsbescheid (DUR) beim Erarbeiter der Dokumentation sichergestellt (beauftragt). Die
detaillierte Untersuchung wird am Standort des geplanten Bauobjekts realisiert. Das Ergebnis der
detaillierten Untersuchung wird in der DUR berücksichtigt.
Wird festgestellt, dass:
a) sich längs der beabsichtigten Trasse des Bauvorhabens bis zu einem Abstand von 5 km eine
mit Gleichstrom elektrifizierte Eisenbahnstrecke befindet, oder mit dem Bau einer solchen
Strecke gerechnet wird,
b) sich längs der beabsichtigten Trasse des Bauvorhabens bis zu einem Abstand von mindestens
500 m eine mit einem Einphasen-Traktionssystem elektrifizierte Eisenbahnstrecke befindet,
oder mit dem Bau einer solchen Strecke gerechnet wird,
c) bis zu einem Abstand von 1 km vom bemessenen Bauobjekt Einrichtungen, die eine Quelle
für Streustrom sein können, schon existieren oder geplant sind, insbesondere betrifft das
Umformerwerke oder Kathodenschutzanlagen,
d) die geologischen Untergründe wie Erzlagerstätten, Auftritt von Graphiten und
Graphitschiefern, oder Auftritt leitender tektonischer Zonen einen in der Nähe liegenden
Auftritt von Quellen spontaner Polarisierung zulassen,
muss eine grundlegende Korrosionsuntersuchung gemäß 5.2.2 dieser TB durchgeführt werden.
Bestätigt die detaillierte Untersuchung einen möglichen Auftritt von Streuströmen nicht, wird
keine grundlegende Korrosionsuntersuchung durchgeführt und die baulichen Objekte werden
nicht vor dem Einfluss von Streuströmen geschützt.
5.2.2 ZKP - Messung im Gelände zum Zwecke der Ermittlung der Dichte der Streuströme am
betreffenden Ort
Befindet sich gemäß 5.2.1 dieser TB das Bauobjekt an einem Standort mit gegenwärtigem oder
zukünftigem Einfluss von Streuströmen, wird die ZKP ebenfalls im Rahmen der Dokumentation für
den Raumordnungsbescheid (DUR), spätestens bei Beginn der Erarbeitung der Dokumentation für die
Baugenehmigung (DSP) erarbeitet. Die ZKP ist Bestandteil der Untersuchungsarbeiten. Die ZKP wird
für den Auftraggeber (Investor) oder Erarbeiter der Dokumentation (Projektanten) der spezialisierten
Arbeitsstätte erarbeitet. Die ZKP ist eine Messung im Gelände zum Zwecke der Ermittlung der Dichte
der Streuströme am betreffenden Ort mit anschließender Auswertung und Festlegung der Stufe der
Schutzmaßnahmen gemäß Anhang 1 und Tabelle 1 in Anhang 6 dieser TB.
Die ZKP ist eine der Ausgangsunterlagen für die Erarbeitung der Dokumentation für den
Raumordnungsbescheid (DUR) und der Dokumentation für die Baugenehmigung (DSP). Die
Ergebnisse der ZKP werden bei der Erarbeitung des Projekts berücksichtigt.
Die Methoden des Verfahrens zur Bestimmung der Aggressivität der Umwelt unter dem
Gesichtspunkt von Korrosionseinflüssen elektrischer Felder sind in der Norm STN 03 8372 und im
Anhang 1 dieser TB festgelegt. Die ZKP einschließlich ihrer Auswertung und der Festlegung der Stufe
der Schutzmaßnahmen gemäß Tabelle 1 dieser Vorschrift werden vom Auftraggeber des Projekts oder
dem Erarbeiter der Dokumentation - des Projekts in der spezialisierten Arbeitsstätte sichergestellt
(beauftragt). In Anhang 1 dieser TB ist der verbindliche Mindestumfang der ZKP angegeben.
19
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
5.2.3 Bewertung der grundlegenden Korrosionsuntersuchung
Die Auswertung der ZKP, d. h. die Festlegung der Stufe der Schutzmaßnahmen gemäß Tabelle 1
in Anhang 6 dieser TB für geplante oder schon existierende Bauobjekte erfolgt durch die spezialisierte
Arbeitsstätte auf Grundlage einer fachlichen Begutachtung der Ausgangsunterlagen gemäß Anhang 1
dieser TB.
5.3
Erarbeitung der Projektdokumentation (PD) des Bauvorhabens
5.3.1 Bemessung der Schutzmaßnahmen im Verlauf der Projektarbeiten
5.3.1.1 Dokumentation für den Raumordnungsbescheid (DÚR)
Die DUR beinhaltet eine Information darüber, ob sich das Bauvorhaben in einer Umgebung mit
Streustromeinflüssen befindet sowie eine Information über das Ergebnis der detaillierten
Untersuchung (und eventuelle ZKP).
Bei umfangreichen Bauvorhaben empfiehlt es sich, eine Kurzbeschreibung der Konzeption zur Lösung
des Schutzes des Bauwerks vor den Einwirkungen der Streuströme in die PD einzufügen. Das gilt für
die Festlegung der konzeptionellen Lösung für den Bau z. B. einer Autobahnstrecke mit einer
größeren Anzahl an Brückenbauwerken u. Ä.
Über dem Standard liegende Maßnahmen bei bedeutenden Straßenbauobjekten müssen im
entsprechenden Umfang schon im Rahmen der DÚR eingearbeitet werden.
5.3.1.2 Dokumentation für die Baugenehmigung (DSP)
Bestandteil der PD muss ein Bescheid über die Realisierung des Schutzes des Bauwerks vor den
Einwirkungen der Streuströme sein.
Wird kein Schutz des Bauwerks realisiert, ist die Begründung in der PD des Bauwerks anzugeben.
Werden Schutzmaßnahmen bemessen, sind vom Projektanten die Ergebnisse der grundlegenden
Korrosionsuntersuchung einschließlich einer Bewertung, deren Ergebnis die Festlegung der Stufe der
Schutzmaßnahmen gemäß Tabelle 1 dieser TB ist, anzugeben. In der PD des Bauwerks werden vom
Projektanten die Identifikationsangaben der spezialisierten Arbeitsstätte, das Datum der Erarbeitung
und das Ergebnis der Untersuchung einschließlich der Stufe der Schutzmaßnahmen bzw. ein Verweis
auf den Anhang mit der grundlegenden Korrosionsuntersuchung angegeben. Bestandteil der PD muss
eine Lösung für den Schutz des Bauwerks vor den Einwirkungen der Streuströme sein.
Die PD für Brückenobjekte für den Schutz der Bauwerke vor den Einwirkungen der Streuströme
beinhaltet:
a)
eine Beschreibung des Primärschutzes im Unterbau, den Stützen und der tragenden
Konstruktion;
b)
eine Beschreibung des Sekundärschutzes;
c)
eine Beschreibung der baulichen Maßnahmen;
d)
die Entscheidung, ob dauerhafte Leitungen für die Überwachung des Einflusses der Streuströme
und die Anwendung einer Diagnostik für die Überwachung der Korrosionsprozesse in den
Bewehrungen bemessen werden;
e)
die Festlegung der Anforderung an die Messung des Einflusses der Streuströme während der
Realisierung der Investition und nach deren Abschluss im Sinne der Anhänge 3 und 4 dieser TB.
5.3.1.3 Dokumentation für das Angebot (DP)
Das Projekt muss eine eindeutige Beschreibung der Lösungen im Sinne von 5.3.1.2 dieser TB
enthalten, ggf. mit einem Zeichnungsteil bzw. mit Kennzeichnung der Ausleitungen, des
Grundprinzips der Verschweißung der Bewehrung, dem Schema usw. Bestandteil des Projekts ist eine
Aufstellung der elektrischen und geophysikalischen Messungen, die während der Realisierung der
20
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Investition und nach deren Abschluss durchgeführt werden (mit Unterteilung in diese zwei Phasen),
gemäß den Anhängen 3 und 4 dieser TB, bzw. eine Aufstellung der Posten für die dauerhaften
Leitungen und die Diagnostik der Korrosion gemäß dieser Vorschrift. Die Spezifikation wird in
Übereinstimmung mit den Posten des Preisverzeichnisses der Arbeiten entworfen. Vom Erarbeiter der
PD wird die DP in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Arbeitsstätte erarbeitet.
5.3.1.4 Dokumentation für die Bauausführung (DRS), Dokumentation für die Ausführung der
Arbeiten (DP)
Die DRS ist eine genauere Aufschlüsselung der in der DP genannten Grundsätze im Detail für die
Realisierung des Bauvorhabens.
Der Projektant des Bauvorhabens arbeitet mit der spezialisierten Arbeitsstätte bei der Bemessung der
Schutzmaßnahmen für die einzelnen (speziellen) Details (z. B. Anforderungen an die Verschweißung
der Bewehrungen, Brückenabschlüsse, Lager, Ausleitungen aus der Bewehrung, Anker und
Vorspannungen usw.) zusammen.
Der Projektant schlägt in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Arbeitsstätte die Schutzmaßnahmen
für die einzelnen Komplexe des Bauwerks (öffentliche Beleuchtung, Elektroinstallation, Gleiserdung,
Blitzschutz und Berührungsschutz) vor bzw. legt die erforderlichen Maßnahmen fest und erarbeitet
ggf. die PD für die dauerhaften Leitungen und die Diagnostik der Korrosion der Bewehrungen, das
Verfahren und die Beschreibung der Messungen des Einflusses der Streuströme im Verlauf des
Bauvorhabens und nach Abschluss des Bauvorhabens, welche in die DRS- bzw. DVP-Dokumentation
eingeht.
Bei den Stufen der Schutzmaßnahmen 4 und 5 wird insbesondere bei der Bemessung der dauerhaften
Leitungen für die Überwachung des Einflusses der Streuströme eine separate PD erarbeitet, die einen
Bestandteil der Dokumentation des Baukomplexes6) bildet.
5.4
Allgemeine Grundsätze für die Erarbeitung der PD und die Bemessung von
Schutzmaßnahmen
Bei den Stufen der Schutzmaßnahmen:
1 bis 3 – Schutzmaßnahmen werden vom Ersteller der PD des Baukomplexes des konkreten
Bauobjekts selbst bemessen. Eine eigenständige PD für den Schutz von Bauobjekten vor den
Wirkungen der Streuströme wird nicht erarbeitet. Bei Schutzmaßnahmen der Stufe 3 wird für den
Ersteller der Dokumentation (den Projektanten) des Bauobjekts eine Konsultation mit der
spezialisierten Arbeitsstätte lediglich empfohlen.
4 und 5 - die Schutzmaßnahmen werden vom Ersteller der PD des Baukomplexes in
Zusammenarbeit mit der spezialisierten Arbeitsstätte im Umfang und der Einteilung gemäß
Auswertung der grundlegenden Korrosionsuntersuchung (Artikel 5.2.2 dieser TB) bemessen. Bei
Schutzmaßnahmen der Stufe 5 wird vom Ersteller der PD in Zusammenarbeit mit der spezialisierten
Arbeitsstätte immer eine separate PD erarbeitet, bei Schutzmaßnahmen der Stufe 4 richtet sich das
nach den Ergebnissen der Auswertung der grundlegenden Korrosionsuntersuchung und dem
gewählten System für die Lösung der Schutzmaßnahmen (dauerhafte Leitungen usw.).
Beim Entwurf der PD der Schutzmaßnahmen von zu rekonstruierenden Bauobjekten ist eine der
Ausgangsunterlagen für den Ersteller die PD der Diagnostik des zu rekonstruierenden Bauobjekts
[T9].
Die PD für den Schutz des Bauwerks vor den Wirkungen der Streuströme wird separat für das
Bauobjekt des Bauwerks erstellt oder bildet einen Anhang zur Dokumentation des Baukomplexes7).
6)
jedoch nicht einen Bestandteil der Dokumentation der Elektroinstallationen oder elektrischen Einrichtungen
h., nicht als Bestandteil der Baukomplexe von elektrischen Anlagen
7 )d.
21
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
5.5 PD dauerhafter Einrichtungen für die Überwachung des Streustromeinflusses
In den festgelegten Fällen bildet je nach Bewertung der Ergebnisse der ZKP der Teil „Dauerhafte
Leitungen und Einrichtungen für die Kontrolle des Streustromeinflusses“ einen Bestandteil der PD für
den Schutz des Bauwerks vor Streustromeinflüssen. Dauerhafte Einrichtungen werden bei Stufe 5 der
Schutzmaßnahmen immer bemessen; bei Stufe 4 der Schutzmaßnahmen werden diese Einrichtungen
in der Regel bei ausgedehnten Bauvorhaben unter schwierigen Geländebedingungen (Kreuzung von
elektrifizierten Strecken und anderen Verkehrssystemen, Wasserläufen u. Ä.) bemessen, sofern die
Ergebnisse der grundlegenden Korrosionsuntersuchung zeigen, dass die Werte der Stromdichte sich
der Stufe 5 der Schutzmaßnahmen annähern. Die Bemessung wird je nach Art der Konstruktion so
realisiert, dass sich die Messungen im Gelände effektiv durchführen lassen (Brückenbauwerk über
Strecken und Wasserläufe u. Ä.).
Die dauerhaften Leitungen für die Überwachung der Streustromeinflüsse werden in der Regel durch
Elemente zur nicht destruktiven Diagnostik der Korrosion der Bewehrungen ergänzt. Die PD muss auf
Grundlage der Lösung der Baukomplexe der Bauvorhaben erarbeitet werden und die Anforderungen
an die zeitliche Koordination der Messungen im Verlauf und nach Abschluss des Bauvorhabens mit
dem Baufortschritt in Übereinstimmung mit den Anhängen 3 und 4 dieser TB respektieren.
Die PD (DSP, DP, DRS, DVP) enthalten für die einzelnen Bauphasen einen Entwurf der elektrischen
und geophysikalischen Messungen für die Ermittlung der Streustromeinflüsse auf die
Straßenbauwerke, und zwar im Verlauf des Bauvorhabens und nach dessen Abschluss.
5.6
Realisierung des Bauvorhabens
5.6.1 Realisierung der Schutzmaßnahmen gegen Streustromeinflüsse
Die gemäß 5.3.1.3 und 5.3.1.4 dieser TB bemessenen Schutzmaßnahmen
Bauauftragnehmer realisiert.
werden
vom
Er legt über die Realisierung der einzelnen Schutzmaßnahmen Einträge im Bautagebuch an und sorgt
für eine Fotodokumentation im adäquaten Umfang.
Die spezialisierte Arbeitsstätte führt Kontrollen der Schweißungen der Bewehrung und der
Ausführung von Ableitern aus der Bewehrung durch, sofern diese Maßnahme in der entsprechenden
Stufe der Schutzmaßnahmen definiert ist. Die spezialisierte Arbeitsstätte stellt im Rahmen der
Beteiligung am Bauvorhaben (verbunden mit der Ausführung von Messungen im Bauverlauf und nach
Abschluss des Bauvorhabens) für den Bauauftragnehmer einen Service in Fragen der Realisierung der
einzelnen Schutzmaßnahmen sicher.
Vom Bauauftragnehmer wird die Installation der dauerhaften Einrichtungen gemäß den Kapiteln 7 und
8 dieser TB in den Bauablauf eingegliedert.
5.6.2 Kontrollmessungen im Bauverlauf
Kontrollmessungen der realisierten Schutzmaßnahmen werden im Bauverlauf vom Bauauftragnehmer
in der spezialisierten Arbeitsstätte laut der in der PD des Auftragnehmers gemäß den Anhängen 3 und
4 dieser TB angeführten Zusammenstellung der elektrischen und geophysikalischen Messungen
sichergestellt.
Von den Kontrollmessungen8) werden Protokolle erarbeitet oder Einträge im Bautagebuch erstellt. Der
Bauauftragnehmer fügt diese Protokolle zur sicherheitstechnischen Prüfung und später zum
Abnahmeverfahren bei. Ein Beispiel für den verbindlichen Mindestinhalt eines solchen Protokolls ist
in Anhang 2 dieser TB dargestellt.
8 )
z. B. Messung der Qualität der Schichten von Polymermörtel, der Qualität der elektrisch isolierenden Trennung der
Auflager, des elektrischen Widerstands der Tragkonstruktion vor dem Einsetzen der Brückenabschlüsse, des elektrischen
Widerstands der dauerhaften Erdanker vor dem Spannen usw.
22
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Wird durch Messung festgestellt, dass die Ergebnisse ungenügend sind, wird das Protokoll und/oder
der Eintrag im Bautagebuch so um einen Vorschlag von Maßnahmen ergänzt, dass dieses Dokument
die Grundlage für eine Entscheidung des Bauauftraggebers über Korrekturen und/oder eine weitere
Fortsetzung des Bauvorhabens bilden kann.
5.6.3 Messungen nach Abschluss des Bauvorhabens und Empfehlungen für die Verwaltung
Nach Abschluss des Bauvorhabens der Bauobjekte werden Abschlussmessungen durchgeführt, deren
Ergebnisse, zusammen mit den Kontrollmessungen im Verlauf des Bauvorhabens gemäß 5.6.2 dieser
TB, in den DEMS-Abschlussbericht (Dokumentation der elektrischen und geophysikalischen
Messungen) dieser TB eingearbeitet werden.
Der DEMS-Abschlussbericht beinhaltet:
- Auswertung der realisierten Schutzmaßnahmen im Bauverlauf,
- Auswertung des Gesamtstands unter dem Gesichtspunkt der Streustromeinflüsse nach Abschluss des
Bauvorhabens einschließlich eines Vergleichs der Werte,
die vor Beginn des Bauvorhabens und nach Abschluss der Bauobjekte gemessen wurden,
- Messergebnisse und ihre Bewertung,
- Vorschlag für eventuelle zusätzliche Schutzmaßnahmen,
- Empfehlung für die Verwaltung im Bereich Wartung und Instandhaltung,
- Empfehlung für eine wiederholte Kontrollmessungen und deren Umfang und die Frist der
nächstfolgenden Messung.
Die erarbeitete Dokumentation der elektrischen und geophysikalischen Messungen (DEMS),
einschließlich Endbewertung und Brückenpass (gemäß Anhang 5 dieser TB) wird vom Auftragnehmer
des Objekts an den Auftraggeber des Bauobjekts übergeben, dieser übergibt ihn im Rahmen des
Übergabeverfahrens (ggf. schon vor Ende des Probebetriebs) an die Verwaltung.
5.6.4 Instandhaltung des Bauwerks unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Bauwerks vor
Streustromwirkungen
Die Einrichtungen, die Bestandteil des Bauwerks sind und das System der Schutzmaßnahmen bilden,
werden einschließlich der dauerhaften Einrichtungen für die Überwachung der Streustromeinflüsse
von der Verwaltung gemäß Anhang 2 dieser TB instand gehalten.
Einrichtungen, die im Eigentum einer fremden Verwaltung stehen, werden vom Eigentümer dieser
Einrichtungen instand gehalten. Unbedingt erforderlich ist eine Vereinbarung mit dem Betreiber des
Brückenbauwerks zum Betreten und zu Arbeiten am Eigentum.
5.7 Passive Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Streustromwirkungen
Die passiven Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der PD eines neuen oder zu rekonstruierenden
Bauwerks bemessen.
Das Ziel der Bemessung der passiven Schutzmaßnahmen besteht darin, die Streustromwirkungen ohne
die Bemessung von Einrichtungen mit einer eigenen oder externen Stromquelle zu begrenzen. Es
werden insbesondere Maßnahmen getroffen, deren Ziel darin besteht, den passiven Schutz der
Bewehrungen im alkalischen Betonmilieu zu nutzen.
Sofern dies unter dem Gesichtspunkt der baulichen Lösung angebracht ist oder sofern dies die
Umgebung des Standorts des Bauvorhabens erfordert, wird der (natürliche) passive Schutz der
Bewehrung im Beton durch Materialien ergänzt, die eine elektrisch isolierende Trennung des
Unterbaus von der Umgebung sicherstellen.
In manchen Fällen kann die Bemessung von passiven Schutzmaßnahmen auch in der Ausnutzung
einer elektrisch definierten Verbindung von Metallteilen der Konstruktion bestehen - z. B. in der
Verbindung der Bewehrung zum Zwecke der Übertragung von Streuströmen mit einem metallischen
23
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Leiter (Leiter I. Klasse) außerhalb der Konstruktion ohne lokale Beschädigungen der Bewehrung der
Konstruktion durch Korrosionsprozesse.
Die Effektivität der getroffenen Maßnahmen wird erst auf der Grundlage der nach Abschluss des
Bauvorhabens durchgeführten elektrischen und geophysikalischen Messungen bewertet, auf dieser
Grundlage werden ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgeschlagen.
5.7.1 Brückenunterbauten, sonstige Straßenbauwerke
Bei Bauwerken, die Kontakt mit dem Erdboden haben, sind grundlegende Schutzmaßnahmen die
Einhaltung der vorgeschriebenen Bedeckung der Betonbewehrung, die Verwendung von Beton mit
höherer Beständigkeit gemäß STN EN 206-1, die Einhaltung der Grundsätze für die Verlegung der
Bewehrung und die Betonierungsarbeiten, den Ausschluss von Rissen größer als 0,2 mm und die
Einhaltung der weiteren Anforderungen auf die in den Normen9) festgelegte Weise. Es wird ein
System wasserdichter Isolierungen gegen Bodenfeuchtigkeit und gegen Fließ- und Presswasser
eingesetzt.
Bei Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und 5 wird eine geeignete Verschweißung der Längs- und
Querbewehrung bemessen, welche gleichzeitig die Funktion von zufälligen Leitern und
Fundamenterdern und Verbindungen zum Potenzialausgleich nach anderen Normen10) erfüllen kann.
Zur Messung des Streustromeinflusses werden Ausleiter aus der Bewehrung empfohlen.
Dort wo es möglich und technisch gerechtfertigt ist, wird bei ausgedehnten Bauvorhaben auf eine
längs verlaufende elektrisch isolierende Teilung des Bauvorhabens in Abschnitte mit einer ungefähren
Länge von 100 bis 200 m (mit Ausschluss der negativen Wirkung des Übertritts von Streuströmen
zwischen den einzelnen Teilen des Bauwerks) geachtet.
Bei der Bemessung der Erdungssysteme werden Fundamenterder - d. h. geschweißte Bewehrungen
des Unterbaus verwendet.
5.7.2 Tragkonstruktionen von Brückenobjekten
Für die Tragkonstruktionen gelten entsprechende Grundsätze wie in 5.7.1 dieser TB angegeben.
Sofern möglich, und insbesondere bei Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und 5, werden Vorschläge einer
elektrisch isolierenden Trennung der Tragkonstruktion vom Unterbau bevorzugt.
Bei Rahmen-Tragkonstruktionen wird im vollen Umfang gemäß 5.7.1 dieser TB verfahren.
Es wird nicht empfohlen, Rahmen-Brückenkonstruktionen aus vorgespanntem Beton zu planen.
Sofern dies unvermeidlich ist, muss das Vorspannsystem mit einem Schutz gegen
Streustromwirkungen versehen werden. Es werden Vorspannsysteme mit elektrisch isolierender
Verlegung im Beton verwendet.
Als Bestandteil der Schutzmaßnahmen werden wasserdichte Isolierungen aus Materialien, die die
Anforderungen an die elektrisch isolierende Trennung erfüllen, verwendet - siehe Unterkapitel 6.3
dieser TB.
Bei der Gleiserdung wird gemäß 6.5.5 dieser TB verfahren.
5.7.3 Maßnahmen für Straßenobjekte in der Nähe von elektrifizierten Traktionssystemen
Für Brückenobjekte von Straßen, die sich in unmittelbarer Nähe von elektrifizierten
Eisenbahnstrecken (Traktionssystemen) oder Eisenbahnstrecken, bei denen die Elektrifizierung
9)
STN EN 13670, STN EN 206-1
STN 33 2000-4-41, STN 33 2000-5-54, STN EN 62305-3
10 )
24
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
vorbereitet wird, und zwar mit einem Einrichtungs- oder auch Einphasentraktionssystem, befinden,
wird empfohlen, Schutzmaßnahmen immer mindestens entsprechend Stufe 4 der grundlegenden
Schutzmaßnahmen gemäß Tabelle 1 des Anhangs 6 dieser TB zu realisieren, sofern die Auswertung
der ZKP keine Schutzmaßnahmen der Stufe 5 festlegt.
5.7.4 Verankerungselemente
Verankerungselemente für eine Umgebung mit Streustromeinflüssen sind mit Schutz gemäß den in
dieser Vorschrift angeführten Grundsätzen zu bemessen.
5.7.5 Qualität von elektrisch isolierenden Elementen
Als elektrisch isolierendes Element wird bei Straßenbauwerken jedes Bauelement bezeichnet, dessen
Zweck darin besteht, zwei aneinander anknüpfende Teile des Bauwerks (Brückenabschluss,
Polymermörtel unter dem Auflager, Isolierstoß, Schutzhülle von Ankern, chemische Anker, Verlegung
von Ankern in den Beton usw.) elektrisch isolierend voneinander zu trennen.
Jedes elektrisch isolierende Element muss als Ganzes die durch den Mindestwert des
Isolierwiderstands von 5 k ausgedrückte Qualitätsbedingung erfüllen, sofern in anderen TB des
MDVRR SR/SSC oder in diesen TB kein höherer Wert festgelegt ist.
5.8 Aktiver Schutz an Straßenbauwerken
Ein aktiver Schutz der Bewehrung von Straßenbauwerken wird nur in Ausnahmefällen bemessen,
sofern die Ergebnisse der elektrischen und geophysikalischen Messungen gemäß Anhang 1 dieser TB
und die Ergebnisse weiterer diagnostischer Messungen des Bauwerks bezüglich der passiven
Fähigkeiten der Bewehrung im Beton das unbedingte Erfordernis des Einsatzes eines solchen Schutzes
nachweisen.
Ein aktiver Schutz wird als ergänzende Schutzmaßnahme zu den passiven Schutzmaßnahmen
bemessen. Zu dessen Bemessung wird erst dann geschritten, wenn alle realisierten passiven
Schutzmaßnahmen unwirksam sind, oder dann, wenn die durch Messung und/oder Berechnung
ermittelten Werte nachweisbar destruktive Wirkungen der Streuströme auf das Straßenbauwerk
aufzeigen und ferner wenn nachgewiesen wird, wie die passiven Bewehrungsschichten im Beton
geschädigt sind.
Bei der Bemessung des aktiven Schutzes von Betonkonstruktionen vor chemischen Einflüssen wird
nach STN EN ISO 12696 verfahren.
5.9
Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei Messungen und
Überprüfungen an Straßenbauwerken
Bei Messungen an Brückenbauwerken von Straßen, die Bahnen kreuzen (bzw. in deren unmittelbarer
Umgebung), ist der verantwortliche Mitarbeiter (Leiter der Messung) vor Beginn der Messungen
verpflichtet, die Verwaltung des betroffenen Bahnabschnitts über den Gegenstand der Messung und
den Zeitraum, in dem die Messung durchgeführt wird, nachweisbar zu informieren.
Es ist erforderlich, ein Messverfahren und ggf. Betriebssicherheitsmaßnahmen (insbesondere bei
Messungen in der Nähe von Tunnelbauwerken) zu vereinbaren. Die Messung erfolgt vorrangig
zusammen mit weiteren Bau- oder Überprüfungstätigkeiten am zu messenden Bauwerk.
6
Grundlegende passive Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der
Streustromwirkungen
6.1 Einleitende Bestimmungen
Bei Objekten, die von Streustromwirkungen betroffen sein können, müssen die grundlegenden
passiven Schutzmaßnahmen gemäß Tabelle 1 des Anhangs 6 dieser TB angewendet werden.
Die grundlegenden passiven Schutzmaßnahmen werden wie folgt unterteilt in:
25
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013



Primärschutz,
Sekundärschutz,
bauliche Maßnahmen.
Die einzelnen Arten der Schutzmaßnahmen bilden gemeinsam das komplexe System der
Schutzmaßnahmen des Bauwerks. Bei der Bemessung der Schutzmaßnahmen ist immer eine geeignete
Kombination der Schutzmaßnahmen in Hinblick auf den Entwurf der Konstruktion des Bauwerks
unter Berücksichtigung der geforderten Lebensdauer des Bauwerks bei Wahrung der wirtschaftlichen
Effektivität der Lösung des Bauwerks zu wählen.
6.2
Primärschutz
In Abhängigkeit von der Stufe des Umgebungseinflusses (gemäß STN EN 206-1) müssen in der PD
Anforderungen an die geforderte Lebensdauer des Bauwerks, an die Dicke der Deckschicht für die
Betonbewehrung und die Vorspannbewehrung, an die Betonklasse sowie weitere Bedingungen
festgelegt werden. Die Mindestdicken sind in der STN EN 206-1, Anhang 3, angegeben; diese werden
um den Wert der Toleranzvergrößerung gemäß STN EN 1992-1-1 und die Anforderung an die
Wasserundurchlässigkeit erhöht. Die Mindestdicken sind auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes
gegen Streuströme ausreichend. Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes gegen Streustromwirkungen
wird eine Überdeckung der Bewehrung an den Außenwänden im Kontakt mit dem Erdboden mit einer
Dicke von min. 50 mm als ausreichend betrachtet.
Bei Anwendung des Sekundärschutzes gemäß Unterkapitel 6.3 dieser TB in Gestalt einer
ganzflächigen kompakten (geschweißten) Isolierung, die Bestandteil einer komplexen Bemessung der
Schutzmaßnahmen ist, kann unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor Streustromeinwirkungen die
Anforderung an die erhöhte Überdeckung der Bewehrung auf 40 mm verringert werden.
Eine Verwendung von elektrisch leitenden (metallenen) Distanzscheiben für die Überdeckung der
Bewehrung ist nicht zulässig. Es werden auf der Basis von Beton hergestellte Distanzscheiben
bevorzugt.
6.3 Sekundärschutz
Unter dem Sekundärschutz des Unterbaus - der Betonkonstruktion - werden unter dem Gesichtspunkt
des Schutzes vor Streustromeinwirkungen insbesondere Schutzsysteme vor aggressiven
Bodeneinflüssen, vor Bodenfeuchtigkeit und Fließ- und Presswasser, vor aggressiven Einflüssen von
flüssigen, gasförmigen und festen Stoffen und vor Klimaeinflüssen verstanden. Bei der Anwendung
dieser Schutzsysteme werden die Anforderungen unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor
Streustromeinwirkungen berücksichtigt. Für die wasserdichte Schicht werden über die gesamte Fläche
des Kontakts des zu schützenden Bauwerks mit dem Boden Materialien aus elektrisch nicht leitenden
Werkstoffen in Gestalt von Schmelzbändern und hochfesten und elastischen Schweißfolien bemessen.
Die Materialien für die wasserdichte Isolierung (feste Materialien aus nahtloser, besandeter oder
gespritzter Folie), die auch für die Belange des Schutzes des Bauwerks vor Streustromeinwirkungen
verwendet werden, müssen einen spezifischen elektrischen Widerstand von mindestens 1.1010 m
aufweisen.
Unter dem Gesichtspunkt des Bautenschutzes vor Streustromwirkungen wird eine ganzflächige
Isolierung für den Unterbau nur in speziellen Fällen bemessen. Hierbei handelt es sich insbesondere
um Bauwerke, die sich in unmittelbarer Nähe einer starken Streustromquelle (Bahnumformwerk)
befinden, Stützen zwischen Gleisen u. Ä.
Alleinige Bentonitisolierungen (Matten) haben nicht den Charakter eines ganzflächigen
Sekundärschutzes, eine Ausnahme bilden Kombinationen von Bentonitmatten, die mit einer
Kompaktfolie mit elektrisch isolierenden Eigenschaften versehen sind.
26
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
6.4
TB x/2013
Bauliche Maßnahmen
6.4.1 Wesentliche Grundsätze
Ein wesentlicher Grundsatz der baulichen Maßnahmen besteht unter Korrosions- (elektrochemischen)
Gesichtspunkten in der Minimierung der Bildung von Makro- und Mikroelementen auf der Ebene
Bewehrung - Beton - Bewehrung durch eine geeignete elektrisch definierte Verbindung der
Bewehrungen, die Eliminierung des Übergangs von Streuströmen durch elektrische Trennung der
einzelnen Teile des Bauwerks (insbesondere des Unterbaus von der Tragkonstruktion) und ggf. durch
die gesteuerte Ableitung der Streuströme aus der Baukonstruktion.
Die baulichen Maßnahmen werden nach der Art der Baukonstruktion, den bemessenen Elementen des
Bauwerks, insbesondere jedoch nach der Stufe der Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit der
Tabelle 1 in Anhang 6 dieser TB eingeteilt.
Zur Illustration ist folgende Übersicht des Auftritts der Stufen der Schutzmaßnahmen auf dem Gebiet
der Slowakischen Republik (SR) angeführt:
Stufe 1: in der SR tritt diese Stufe nur an Standorten ohne Besiedlung (Berge, Felsen mit
homogenem Untergrund) auf. Nach dieser Vorschrift werden keine speziellen Schutzmaßnahmen
gegen Streustromwirkungen bemessen, es werden nur Schutzmaßnahmen gegen andere ungünstige
Einflüsse entsprechend der Normen11) bemessen.
Stufe 2: in der SR wird diese Stufe nur selten angetroffen, insbesondere an Standorten ohne
elektrifizierte Eisenbahnstrecken, linienförmige Bauten und ohne industrielle Bebauung. Bauliche
Schutzmaßnahmen gegen Streustromwirkungen werden nach dieser Vorschrift nicht bemessen, in
Anknüpfung an die Lösung von Schutzmaßnahmen gegen andere ungünstige Einflüsse werden ein
primärer und eventuell sekundärer Schutz bemessen, die Bewehrungen werden nicht geschweißt und
für Messungen nicht herausgeführt, sofern sie nicht in der Funktion von Fundamenterdern verwendet
werden.
Stufe 3: in der SR handelt es sich hierbei um die häufigste Stufe der Schutzmaßnahmen, die
Standorten entfernt von elektrifizierten Traktionssystemen oder Systemen des aktiven Schutzes von
linienförmigen Einrichtungen, mit „üblicher“ Besiedlungsdichte von Städten und Gemeinden,
gewöhnlich ohne industrielle Bebauung, entsprechen. Für die gegebene Stufe der Schutzmaßnahmen
wird nach diesen TB ein primärer und sekundärer Schutz bemessen, ferner werden bauliche
Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des Einflusses der Streuströme bemessen, eine Anforderung nach
Schweißung der Bewehrungen und Ausleitung der Bewehrungen für die Messung der
Streustromeinflüsse wird jedoch nicht realisiert.
Anmerkung: Bei Schutzmaßnahmen der Stufen 1 bis 3 einschließlich wird die Messung der Streustromeinflüsse im
Projekt des Bauvorhabens nicht spezifiziert und auch während des Bauablaufs nicht durchgeführt.
Stufe 4: hierbei handelt es sich um die für die Mehrzahl der Gebiete mit Auftritt von
elektrischen Traktionssystemen und Bauten für elektrifizierte Verkehrssysteme, für Standorte mit
industrieller Bebauung, elektrifiziertem Stadtverkehr, normalerweise mit einer hohen
Besiedlungsdichte (Vorhandensein von linienförmigen Strukturen und Interferenz und Verteilung von
Streuströmen über das Gebiet) typische Stufe. In dieser Stufe der Schutzmaßnahmen wird das System
der Schutzmaßnahmen gemäß dieser Vorschrift, einschließlich Verschweißung der Bewehrungen und
deren Ausleitung für die Belange von Kontrollmessungen und Realisierung zusätzlicher Maßnahmen,
voll angewandt.
Stufe 5: die höchste Stufe der Schutzmaßnahmen ist für Bauwerke, die sich in unmittelbarer
Umgebung von Streustromquellen (vom Typ Umspannwerk) befinden, für schwierige Lagerungen
geschützter Bauwerke im Gelände und für anspruchsvolle Kombinationen von Bauten - in der Regel
Brückenkonstruktionen - bestimmt. Diese Bauwerke werden immer mit dauerhaften Einrichtungen für
11 )
STN EN 206-1 und weitere
27
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
die Überwachung des Streustromeinflusses, mit Diagnostiksystemen für die Überwachung der
Korrosion und einer Vorbereitung für zusätzliche oder aktive Schutzsysteme ergänzt.
6.4.2 Betonbewehrung
Schutzmaßnahmen werden für die Eliminierung der Entstehung von Korrosionsprozessen der im
Elektrolyt - in Beton- oder Stahlkonstruktionen, die auf Stützen aus Beton oder Stahlbeton
(Auflagerbänken) ruhen - verlegten Bewehrung bemessen.
Die Schutzmaßnahmen, die die Entstehung von Korrosion durch den Durchfluss von Streuströmen
zwischen den Bewehrungen verhindern, bestehen in der elektrischen Verbindung der Bewehrungen
durch Verschweißung.
Für die Zwecke der elektrisch definierten Verbindung wird eine hilfsweise Punktschweißung definiert,
welche aus einer Kreuzschweißnaht besteht. Diese Schweißnaht ist im Sinne der Norm12) nicht
tragend, hat eine Größe von 3 mm bis 4 mm und eine Länge von 5 mm und erreicht max. die Hälfte
des Durchmessers des geschweißten Elements. Schweißung und Technologie der Schweißung dürfen
die mechanischen Eigenschaften des geschweißten Stahls13) nicht verändern und den Querschnitt des
geschweißten Elements nicht schwächen. Es handelt sich nicht um Schweißen mit statischer
Tragfähigkeit. Im weiteren Text dieser TB wird diese elektrisch definierte Verbindung der Bewehrung
unter dem Begriff „geschweißte Bewehrung“ genannt.
Eine Ausnahme bilden die Anforderungen an das Schweißen von Bewehrungen unter dem
Gesichtspunkt der Funktion von zufälligen Ableitern und Erdung - siehe weiter unten.
Die Anforderungen an das Schweißen von Bewehrungen stehen in Übereinstimmung mit den
Anforderungen an den Schutz gegen Überspannung und Berührungsgefahr14). In der Erde verlegte
Teile von Bauwerken werden bevorzugt vor hergestellten Erden als Teil des Erdungssystems 15)
verwendet.
Bewehrungen werden standardmäßig aus Stahl mit einer garantierten Schweißfähigkeit der
Bewehrung bemessen. Die Bedingungen für das Schweißen von Bewehrungen sind durch die
Normen16) definiert. Bewehrungen schweißen dürfen nur Personen mit der entsprechenden
Qualifikation17).
Im Hinblick auf den Durchfluss der Streuströme durch Leiter aus Metall (Leiter der I. Klasse, im
betreffenden Fall die Bewehrung) ist es ausreichend, dass die einzelnen Bewehrungselemente mit
einer hilfsweisen Punktschweißung an zwei Stellen verbunden sind; je nach Lösung der Bewehrungen
der Bewehrungskörbe kann auch eine Verschweißung eines Bewehrungselements an einem einzigen
Punkt zugelassen werden. Für die Schweißung werden nach Vereinbarung mit dem Statiker statisch
nicht beanspruchte Stellen gewählt. Der Projektant - Statiker arbeitet bei der Bemessung der
Schweißungen der Bewehrung mit der spezialisierten Arbeitsstätte zusammen. Die spezialisierte
Arbeitsstätte erstellt schematische Prinzipien für die Schweißung der Bewehrungen in den
Bewehrungszeichnungen, der Projektant arbeitet die Prinzipien im Rahmen der Dokumentation für die
Bauausführung (DRS) in die PD der Bewehrungen ein oder übernimmt sie von der spezialisierten
Arbeitsstätte.
Die Verschweißung mit hilfsweisen Punktschweißungen wird durch Schweißungen ergänzt, die für
den Zweck der Verwendung der Bewehrung in der Funktion zufälliger Ableiter und Fundamenterder
bestimmt sind. In diesen Fällen werden die Enden ausgewählter Bewehrungselemente mit Nähten mit
einer Gesamtlänge von 100 mm verschweißt, ggf. werden sie durch Laschen ergänzt. Laschen werden
12 )
STN EN ISO 17660-1, STN EN 1011–1, STN EN 1011–2, STN EN ISO 2560
Temperatur beim Schweißen Interpass max. 400 oC, Qualität der Schweißung D nach STN EN ISO 5817
14 ) STN 33 2000-4-41, STN 32 2000-5-54, STN EN 62305-3, STN 34 1500, STN EN 50122-1
15 ) STN 33 2000-5-54
16 ) STN EN ISO 17660-1, STN EN 17660-2, STN EN 1011–1, STN EN 1011–2, STN EN ISO 2560
17 ) STN EN ISO 17660-1 (es wird empfohlen nach den TB 193 des Tschechischen Verkehrsministeriums (MD ČR TP193) zu
verfahren).
13 )
28
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
beim Schweißen vertikaler Bewehrungselemente verwendet. Die Schweißstellen müssen immer mit
dem Statiker abgestimmt werden; der Statiker berücksichtigt die Anforderungen bei der Entscheidung
über die Verwendung bestimmter Bewehrungselemente oder bei der Entscheidung über die
Verstärkung von Stellen (Elementen) mit einer Schweißung.
Als hilfsweise Punktschweißungen werden für die Belange der elektrisch definierten Verbindung der
Bewehrungen folgende Schweißungen betrachtet:
- bei sich kreuzenden Bewehrungen:
Punktschweißung  3-4 mm
- bei mit einer Stahlplatte verbundenen Bewehrungen:
beidseitige Kehlschweißnaht a = 4
mm, Länge 10 mm.
Bei den Bewehrungen selbst können Schutzmaßnahmen angewendet werden. Es handelt sich
insbesondere um den Einsatz von Bewehrungen mit Metallbeschichtung, Bewehrungen aus
rostbeständigem Stahl und Bewehrungen mit einer anderen Art von Beschichtung als
Metallbeschichtungen. Sofern für diese Materialien eine Anforderung an eine elektrisch definierte
Verbindung (z. B. wegen Kontrollmessungen u. Ä.) festgelegt ist, werden für diese Materialien
spezielle Verfahren für die Verbindung der Bewehrungen festgelegt. Bewehrungen mit
Metallbeschichtung werden nicht geschweißt, unter bestimmten Bedingungen können sie durch
Klemmen verbunden werden - siehe weiter unten.
Bewehrungen aus rostbeständigem Stahl dürfen nur in Übereinstimmung mit diesen TB und den
Normen18) geschweißt werden.
Bewehrungen mit einer anderen Beschichtungsart werden nicht geschweißt, die Beschichtungen
dürfen bei Handhabungen nicht beschädigt werden.
Eine bedeutende Schutzmaßnahme sind nichtmetallische Bewehrungen. Bei der Bemessung dieser
Schutzmaßnahme wird diese Tatsache in der PD des Baukomplexes angegeben und der Projektant
bzw. die spezialisierte Arbeitsstätte erarbeiten nur den Pass gemäß Anhang 5 dieser TB, in dem
angegeben wird, dass das Bauwerk mit einer nichtmetallischen elektrisch nicht leitenden Bewehrung
versehen ist.
Bemerkung: In diesem Falle erfolgt keine Messung der Streuströme.
Die Bestimmungen für vorgespannte Bewehrungen sind in 6.4.7 dieser TB angegeben. Unter dem
Gesichtspunkt der Schutzmaßnahmen vor den Einwirkungen der Streuströme gilt, dass auch für
vorgespannte Bewehrungen in speziellen Fällen nichtmetallische Werkstoffe bemessen werden
können.
Eine Anbringung von Klemmen und Fertigung von Kupplungen der Betonbewehrung für die Belange
einer elektrisch definierten Verbindung ist in Straßenbauwerken aufgrund der Unebenheit der
Oberflächen der Bewehrungen und Klemmen nicht gestattet. Die Anbringung von Klemmen kann in
speziellen Fällen im Hinblick auf die Passivierungsfähigkeit von Eisen in Beton und nur bei Garantie
eines dauerhaften flächigen Kontakts der Klemmen mit einer Bewehrung ohne Oxidbeschichtung (die
Klemmen dürfen nicht über die Rippen der Bewehrung verlegt werden), oder bei Verwendung von
Presskupplungen mit der Bewehrung (unter Ausschluss des Einflusses der Passivierungsschicht des
Stahls im Beton an den Kontaktflächen), gestattet werden.
Sofern der Fall eintritt, dass die verwendete Technologie der Bewehrung ein Schweißen der
Bewehrung nicht zulässt, muss für das gesamte Bauwerk ein anderes System der Schutzmaßnahmen
gewählt werden.
18 )
STN EN ISO 17660-1, STN EN 17660-2, STN EN 1011–1, STN EN 1011–2, STN EN ISO 2560
29
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Bei Anwendung des Sekundärschutzes gemäß 6.3 dieser TB können unter dem Gesichtspunkt des
Schutzes vor Streustromwirkungen Ausnahmen bei den baulichen Maßnahmen bezüglich der
Anforderung an eine Verschweißung der Bewehrung beantragt werden.
6.4.3 Messausleiter aus der Bewehrung
Bei Einstufung von Brückenobjekten an Straßen in Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und 5 werden
Messausleiter aus der geschweißten Bewehrung zur Oberfläche der Baukonstruktion geführt.
Die Messausleiter werden mit Hilfe von Stahlplättchen mit M10-Gewinde und einer Öffnung für den
Messstecker (Bananenstecker) aus der rostfreien Platte und der Bewehrung für das Verschweißen mit
der geschweißten Bewehrung ausgeführt. Die Standardabmessungen sind 100 x 100 x 10 mm, diese
werden auch für den Erdungspunkt verwendet. Für den zusätzlichen Einbau eines Ausleiters in eine
zur Bewehrung gebohrte Öffnung können auch kleinere Abmessungen gewählt werden, z. B. 60 x 60 x
5 mm. Bei Erhalt der Funktion und der Parameter der Einrichtung sind auch andere Lösungen nicht
ausgeschlossen. Ausleiter mit Gewinde müssen vor der Betonierung abgedichtet werden.
Elemente aus rostbeständigem Stahl müssen mit einer geeigneten Technologie12) (z. B. unter
Schutzatmosphäre) mit der Bewehrung verschweißt werden.
Wird bei Brückenobjekten für Messzwecke die Ausleitung eines Ausleiters aus der Bewehrung des
Unterbaus für einen Kabelanschluss an die Tragkonstruktion bemessen, ist auch eine Ausleitung aus
der Stütze, üblicherweise in der Nähe des Auflagers, vorzusehen. Die Ausleiter werden aus FeZnDraht  10 mm gefertigt und über die Oberfläche des Pfeilers geführt. Die Länge des Ausleiters wird
je nach Verfahren der Verwendung des Ausleiters präzisiert. Der Ausleiter kann gleichzeitig als
Bestandteil einer latenten Verbindung des Überspannungsschutzes dienen.
Ausleiter am Unterbau und an der Tragkonstruktion müssen so bemessen werden, dass sie mit
Ausnahme der Ausleiter neben den Auflagern von einem Bediener vom Boden oder von der
Oberfläche des Bauwerks (der Tragkonstruktion) erreichbar sind.
Alle Ausleiter und Anschlusspunkte bzw. Verbindungsleitungen vom Stahl zur Tragkonstruktion
müssen ausschließlich aus rostbeständigem Stahl hergestellt werden. Eine Ausnahme bilden z. B.
Schrauben – Ausleitungen aus dem Fundament in die Tragkonstruktion, die herstellerseitig mit einem
Schutzanstrich geschützt sind.
6.4.4 Längsunterteilung19) von Bauwerken
Sofern eine Unterteilung der Bauwerke in Längsrichtung begründet ist, wird diese Unterteilung
in Abschnitte von 100 bis 200 m empfohlen, entscheidend ist jedoch die komplexe Lösung – die
Summe der Schutzmaßnahmen des Bauwerks und die bauliche Lösung des Bauwerks.
Für jeden Längenausdehnungskomplex bzw. jeden anders definierten Baukomplex sind Messausleiter
zu bemessen. Die Standorte der Messausleiter werden vom Projektanten in Abhängigkeit von den
vorgesehenen Messverfahren, den Ergebnissen der ZKP und nach Vereinbarung mit der spezialisierten
Arbeitsstätte bemessen.
Bei Brückenobjekten mit Lagerung der Tragkonstruktion auf Auflagern erfolgt die Längsunterteilung
des Bauwerks durch die Auflagerung der Tragkonstruktion auf dem Unterbau bzw. unter Verwendung
der elektroisolierenden Eigenschaften von Polymermörtel.
19 )
z. B. für die Illustration der Unterteilung in Sektionen, betrifft z. B. Stützwände
30
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
6.4.5 Bauliche Maßnahmen im Unterbau von Straßenbauwerken
Die grundlegende passive Schutzmaßnahme ist der Primärschutz, d. h. insbesondere die
ausreichende Bedeckung der Bewehrung gemäß 6.2 dieser TB, der Primärschutz wird durch bauliche
Maßnahmen ergänzt.
Pfähle
Die vertikale Bewehrung wird am oberen und unteren Ring des Bewehrungskorbs verschweißt. Bei in
Längsrichtung verlängerten Bewehrungskörben wird empfohlen, an der Verlängerungsstelle einen
Ring anzubringen, an den die „untere“ und „obere“ Bewehrung angeschweißt werden. Der Ring kann
durch eine Spiralbewehrung ersetzt werden, eine Schweißung erfolgt nur einmal rund um den
Bewehrungskorb.
Der Bewehrungskorb darf nicht unmittelbar auf den Grund der Bohrung gestellt werden und muss
durch Beton-Distanzstücke gleichmäßig zentriert werden. Der Abstand des Bewehrungskorbs vom
Grund wird entweder durch Heraufziehen des Bewehrungskorbs oder mit Hilfe von BetonDistanzstücken an der Unterkante des Bewehrungskorbs sichergestellt.
Bemerkung: Ein auf diese Weise vorbereiteter Bewehrungskorb ist gleichzeitig ein ausgezeichneter Fundamenterder.
Mikropfähle
An den Verbindungsstellen der einzelnen Baukomplexe durch Mikropfähle wird, z. B. bei der
Verwendung von Mikropfählen in der Funktion von Fundamenterdern, empfohlen, die
Schraubverbindung durch eine Schweißung zu ergänzen. Mikropfähle dürfen nicht direkt auf den
Grund der Bohrung gesetzt werden (die Abdeckung wird mit Hilfe eines geeigneten Distanzstücks an
der Unterseite der Mikropfähle sichergestellt). Die Köpfe der Mikropfähle werden mit der Bewehrung
der Auflagestücke verschweißt.
Bemerkung: Die Mikropfähle sind ausgezeichnete Fundamenterder.
Fundamentstreifen, Auflagestücke, Brückenwiderlager, Sonstiges
Die Verschweißung der Bewehrung wird rund um den Umfang des Körpers des Bewehrungskorbs
realisiert (z. B. an den Kanten des Bewehrungskorbs durch Auflagestücke an den Berührungsstellen
der Bewehrung). An ausgewählten Stellen werden sich kreuzende Bewehrungselemente gemäß 6.4.2
dieser TB punktförmig verschweißt. Je nach Fläche des Fundaments erfolgt eine Verschweißung bei
weiteren ausgewählten Bewehrungen. Die für die Verschweißung der Bewehrung ausgewählten
Elemente bilden gleichzeitig die Fundamenterdung.
Stützen (Pfeiler, Wände ohne Sekundärschutz – ohne wasserdichte Isolierungen)
Die Verschweißung der Stützen knüpft an die Verschweißung der Auflagestücke und Pfähle an. Die
Bewehrung der Stützen wird gegenseitig mit senkrechten Bügeln jeweils am Auflagestück der Stütze,
an allen Stellen der Längsverbindungen der Bewehrungen und an den Köpfen der Stützen verschweißt.
Bei Positionierung der Elemente in Längsrichtung werden jeweils mindestens zwei (anliegende)
Elemente mit einer Schweißnaht mit 100 mm Länge verschweißt; die Lösung wird vom Projektanten
entsprechend der Lösung des Schutzes gegen Streustromwirkungen in Anknüpfung an die Lösung des
Schutzes vor Berührungsspannungen und Blitzschlag präzisiert.
Aus der verschweißten Bewehrung wird ein Bewehrungsausleiter mit einer Höhe von 1,2 m über
Gelände (an einer für einen auf dem Boden stehenden Arbeiter erreichbaren Stelle) ausgeleitet. An der
Auflagerbank wird aus der verschweißten Bewehrung ebenfalls der untere Teil der Funkenstrecke
herausgeführt. Der Ausleiter für die Funkenstrecke wird mit Hilfe eines FeZn-Drahts mit einem Ø
von 10 mm hergestellt.
31
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Stützwände
Bei Rekonstruktionen der Wände muss der Verbindung der alten und neuen Teile der Konstruktion
besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Herstellung von Ausleitern aus Bewehrungen in der Erde, Erdungsstreifen
Ausleiter aus Betonbewehrungen werden standardmäßig über Geländeniveau bemessen. Ausleiter
unter Geländeniveau (z. B. für Erdung) müssen gemäß STN 33 2000-5-54 realisiert werden.
Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes gegen Streustromwirkungen werden in Fundamente mit
Bewehrung keine Erdungsstreifen oder Drähte aus FeZn eingebracht. Auch aus anderen Gründen ist es
nicht erforderlich Erdungsstreifen auf dem Fundament zu verlegen, es wird eine einfache
Stahlbewehrung verwendet, sofern deren Querschnitt den Bedingungen für Fundamenterder entspricht.
Die Verbindung der gefertigten Erder mit dem Fundamenterder erfolgt wegen des Schutzes gegen
Berührungsspannungen und des Überspannungsschutzes grundsätzlich an den Messpunkten, hierbei
müssen die gefertigten Erder so hergestellt sein, dass dies nicht zur Korrosion der
Bewehrungselemente im Beton - Erdungsleiter in der Erde - führt.
Bemerkung: Vorgefertigte Erder werden immer dann ergänzt, wenn es erforderlich ist und das Erfordernis z. B.
durch das Messprotokoll der Erdwiderstände des Unterbaus u. Ä. nachgewiesen ist.
Verbindung alter und neuer Bewehrungen bei Rekonstruktionen und Reparaturen
Die Problematik wird durch einen Komplex von Normen für Reparaturen von Betontragwerken20)
gelöst.
Durch ungeeignete Anordnung von alten und neuen Bewehrungen kommt es zur Entstehung
elektrischer Zellen mit der Folge von schnellen Korrosionsprozessen.
Bemerkung: Wenn eine zusätzliche Betonierung ergänzt oder realisiert wird, muss die Problematik der eventuellen
Entstehung von Korrosionselementen zwischen der alten und neuen Bewehrung in Zusammenarbeit mit der
spezialisierten Arbeitsstätte im Rahmen der Erarbeitung der PD gelöst werden.
6.4.6 Bauliche Maßnahmen in den Tragwerken von Brückenobjekten
Betonbewehrung
Die Verschweißung der Bewehrungen erfolgt bei Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und 5 im Rahmen
der einzelnen Ausdehnungskomplexe um den Umfang des Körpers des Bewehrungskorbs herum (in
der Nähe der Kanten an den Berührungsstellen der Bewehrungen). Das für die Verschweißung
bestimmte Element wird mit Hilfe von Punktschweißungen mit der senkrechten Bewehrung und längs
am Ende mit einer Schweißnaht von 100 mm Länge mit dem anknüpfenden zu verschweißenden
Längselement verschweißt.
Je nach Breite der Tragkonstruktion werden in Längsrichtung, außer den Bewehrungselementen des
Umfangs auch das nächste oder die nächsten Elemente verschweißt. In Querrichtung wird die
Bewehrung um den Umfang der Tragkonstruktion über den Auflagern oder in deren Nähe und an
Berührungspunkten in Längsrichtung der (anknüpfenden) Bewehrungselemente verschweißt. Analog
wird auch bei der Betonbewehrung von Segmenten und vorgefertigten Elementen verfahren. Die
ausgewählten zu verschweißenden Elemente werden farbig gekennzeichnet (z. B. durch ein
fluoreszierendes Spray) und im ganzen (Ausdehnungs-) -abschnitt verschweißt.
Bemerkung: Bei einer niedrigeren Stufe der Schutzmaßnahmen wird die Bewehrung im Hinblick auf den Schutz vor
Streustromwirkungen nicht verschweißt, Ausleitungen aus der Bewehrung werden nicht hergestellt.
20 )
STN EN 1504-9, STN EN 1504-10
32
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
6.4.7 Vorgespannte Bewehrungen
Vorgespannte Bewehrungen sind unter dem Gesichtspunkt der Korrosionsbeanspruchung durch
Streuströme das empfindlichste Element von Betontragwerken.
Die Schutzmaßnahmen werden entweder auf der Stufe der Verschweißung der Betonbewehrung mit
den Verankerungselementen der vorgespannten Bewehrung (Austragplatten unter den Köpfen der
Verankerung), oder durch Wahl eines geeigneten Schutzsystems auf dem Prinzip des
Sekundärschutzes, d. h. der Wahl von elektrisch isolierenden Vorspannsystemen, bemessen. In der
Umgebung elektrifizierter Bahnen werden Systeme mit Vorspannung, die mit einem elektrisch
isolierenden System einschließlich Muffen21) der Vorspannkabel versehen sind, bevorzugt.
Ein Schweißen vorgespannter Bewehrungen ist verboten. Ausnahmen sind die hilfsweise
Punktschweißung in einer Ecke der Austragplatte unter dem Kopf des Vorspannkabels und an der
Spirale hinter dem Vorspannkabel und die hilfsweise Punktspannung an einem Vorspanndraht hinter
der Zwiebel des Passivankers.
Bei der Wahl des einzubetonierenden Isoliersystems der Vorspannung werden vollständig isolierte
Systeme gegenüber Systemen ohne Isolierung der Muffen der Anker bevorzugt.
Bemerkung: Bei Systemen ohne Isolierung der Kabelmuffen kann weder im Bauverlauf noch während der weiteren
Lebensdauer eine Qualitätskontrolle des Isoliersystems erfolgen.
Bei der Bemessung von Vorspannsystemen mit der Fähigkeit zur elektrischen Isolierung wird im
Rahmen der PD für den Schutz des Bauwerks vor Streustromeinwirkungen ein System für die
Überwachung und Kontrolle der Vorspannsysteme definiert. Es ist nach den verfügbaren Vorschriften
zu verfahren22).
Schutzstufen der Vorspannsysteme gegen Korrosion
Vorspannsysteme werden unter dem Gesichtspunkt der Schutzstufen gegen Korrosion in die
Kategorien A, B und C eingeteilt:
• Kategorie A: Vorspannsystem mit einem Schlauch aus Stahlband - gängige Ausführung ohne
Schutz vor Korrosionswirkungen;
• Kategorie B: Vorspannsystem, Element mit Schutzschlauch aus Kunststoff - Ausführung mit
erhöhter Lebensdauer;
• Kategorie C: Elektrisch isolierendes Vorspannsystem mit Schutzschlauch aus Kunststoff mit
erhöhter Lebensdauer und vollwertigem Schutz vor Streustromwirkungen.
Bei Vorspannsystemen der Kategorie C wird die Dichtheit der Schutzumhüllung, und dadurch ihrer
Schutzwirkung gegen Korrosion, auch durch Messung der Impedanz zwischen der
Vorspannbewehrung und der Betonbewehrung ermittelt.
Erdanker und sonstige Verankerungselemente siehe 6.6.2 dieser TB.
Vorspannbewehrung an Brückenbauten ohne elektrische Traktion
Bei sonstigen Brückenobjekten mit Vorspannbewehrung wird gemäß der Stufe der Schutzmaßnahmen
in Tabelle 1 des Anhangs 6 dieser TB verfahren. Bis zur Stufe 3 der Schutzmaßnahmen wird keine
spezielle Anforderung an eine elektrisch isolierende Verlegung der Vorspannkabel festgelegt.
21 )
22 )
Manchmal als „Kopf“ des Vorspannkabels bezeichnet
Es wird z. B. folgende Vorschrift entsprechend angewendet „Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit von
zusätzlichen Vorspannkabeln in Brückenkonstruktionen" (Measures to Ensure the Durability of Post-tensioning Tendons
in Bridges, Federal Roads Authority, Berne), 2001, www.astra.admin.ch)
33
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Für Stufen mit einem hohen Risiko der Korrosionsbeanspruchung durch Streuströme
(Schutzmaßnahmen der Stufe 5 und in Ausnahmefällen an der oberen Grenze des Bereichs für
Schutzmaßnahmen der Stufe 4 werden die isolierten Vorspannsysteme gemäß den vorhergehenden
Artikeln bemessen.
Bei Brückenobjekten aus vorgespanntem Beton mit nicht isolierten Vorspannsystemen muss eine
Verschweißung der Betonbewehrung auf eine Weise sichergestellt werden, dass die
Vorspannbewehrung durch die Betonbewehrung geschützt ist.
Bei Brückenobjekten mit vorgefertigter Tragkonstruktion (I, T) wird die Vorspannbewehrung mit
einem Leiter aus Fe  8 oder  10 mm (bzw. mit einem Band aus Fe 20 x 3 mm) über alle
Ankerplatten jedes Trägers verbunden und im oberen Teil des Trägers wird ein ausreichend langer
Verbindungsleiter belassen, der zur Verbindung aller benachbarten Träger in Längsrichtung dient,
sofern die Gesamtlänge der Brücke ein nur von den Stützen isoliertes Ganzes bildet,
Bei Tragkonstruktionen mit einzelnen Stahlseilen, z. B. bei im Voraus vorgespannten Konstruktionen,
werden diese gegenseitig mit Klemmen verbunden und die Bewehrung (einzelne Stahlseile) wird auf
die Außenseite der Konstruktion zur Ausleitung gemäß 6.4.2 dieser TB geführt.
Weitere bauliche Maßnahmen
Bei Brückenobjekten mit Verbundkonstruktion gelten die gleichen Grundsätze wie in den oben
angegebenen Artikeln dargestellt. Die Elemente des Verbunds werden im Sinne dieses Artikels
elektrisch leitend mit der Bewehrung der Platte verbunden. Bei Neubauten wird eine Verschweißung
der Betonbewehrung mit der Verbundbewehrung auf geeignete Weise bemessen, bei zu
rekonstruierenden Bauwerken wird eine Verschweißung unter Berücksichtigung des Umfangs der
Rekonstruktion bemessen. Sofern Querholme vorgefertigter Elemente Bestandteil der Rekonstruktion
sind, wird die Bewehrung an den Stirnflächen dieser vorgefertigten Elemente verschweißt und zum
Messpunkt geführt.
Bei Brücken mit Stahlkonstruktion oder mit Stahlbeton-Verbundkonstruktion („Beton - Stahl“)
fungieren die Stahlträger als riesige Leiter für die Leitung der Streuströme. Die Tragkonstruktion wird
genauso elektrisch isolierend auf den Unterbau gelegt. Die Betonbewehrung von StahlbetonVerbundplatten wird geschweißt und an ausgewählten Stellen mit den Dornen der Stahlträger
verschweißt.
Spannriegel-Brücken können durch eine Trennung der Tragkonstruktion vom Unterbau durch
elektrisch isolierendes Verkleben der Dornen gelöst werden.
Wegen der Anforderungen, die sich aus dem Überspannungs- und Blitzschutz23) ableiten, wird die
Basisschweißung durch hilfsweise Punktschweißungen mit der Anforderung an eine Verschweißung
von ausgewählten Elementen in den Funktionen von Leitern der Verbindung und zufälligen Ableitern
ergänzt. Diese Elemente werden in Längsrichtung durch Schweißnähte mit einer Länge von 100 mm
verschweißt, an diese werden z. B. die Ankerplatten der Pfeiler und Konsolen, Austragplatten der
Vorspannung u. Ä. angeschweißt.
Sofern die bemessenen Ankerplatten für Pfosten oder Lärmschutzwände (LSW) durch Bohrungen und
Verklebung der Anker am Beton befestigt sind, muss aus der geschweißten Bewehrung ein Leiter aus
rostbeständigem Stahl mit Ø 12 mm neben den bemessenen Auflagestücken oder an die Pfosten
herausgeführt werden. Geschweißte Elemente werden auf der Baustelle farbig gekennzeichnet, sofern
möglich wird eine Fotodokumentation angelegt. Anschließend werden sie mit Schrauben, die
Bestandteile der Stahlkonstruktion sind, an der Stahlkonstruktion (Auflagestücke, Pfosten) befestigt.
23 )
STN 33 2000-4-41 a STN EN 62305-3
34
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Aus den Stahlträgern, die Bestandteil der Tragkonstruktion sind, muss im Rahmen der DRS eine
Ausleitung für Messungen vorbereitet werden (in der Regel über dem Auflager oder bei Anwendung
einer Funkenstrecke über jeder Unterstützung). Die Ausleitung wird mit einer M10-Schraube
realisiert, die bei der Herstellung so an die Konstruktion des Trägers angeschweißt wird, dass die
Schraube nach Abschluss der Schutzanstriche funktionsfähig ist (Gewinde frei von Farbe), oder der
Stahlträger wird mit einer Ausleitung mit Hilfe von Schussnägeln mit Gewinde (M8, M10), die für
diesen Zweck bestimmt sind, versehen.
Für Brücken mit Tragwerken aus Stahl gelten die oben genannten Bestimmungen ebenso. Die
Stahlkonstruktion ist elektrisch definiert verbunden (vor allem aus Sicherheitsgründen), es wird eine
elektrisch isolierende Trennung vom Unterbau bemessen und es werden Ausleitungen aus der
Stahlkonstruktion und Ausleitungen aus der Bewehrung des Unterbaus vorgesehen.
Bemerkung: Gegenstand der Schutzmaßnahmen ist der Schutz der anknüpfenden Stahlbetonteile (Auflager, Stützen
und deren Unterbauten usw.).
Brücken mit Stahlstützen werden so bemessen, dass Stützen, die für Berührungen erreichbar sind,
unter Verwendung der Bewehrung des Unterbaus (Auflagestücke und Pfähle) geerdet werden müssen.
Die elektrisch isolierende Trennung wird auf dem Niveau der Trennung der Tragkonstruktion vom
Unterbau ausgeführt. Ist die Tragkonstruktion mit den Stützen verbunden, werden die Stützen
elektrisch isoliert von den Auflagestücken aufgebaut. Überspannungs- und Blitzschutz müssen gemäß
6.6.6 und 6.6.7 dieser TB gelöst werden.
Sofern Stahlstützen mit Hilfe von Ankern elektrisch isolierend verklebt sind, wird ein KontrollAnschlusspunkt für die Erdung unter Verwendung der Bewehrung des Unterbaus erstellt.
Betongelenke (Freyssinet-Gelenke), die den Unterbau (Pfähle) und die Tragkonstruktion verbinden,
werden in der Regel elektrisch isolierend getrennt. Die Funktionsfähigkeit des bemessenen Systems
muss vorher durch eine Prüfung am Muster nachgewiesen werden. Ist es nicht möglich, eine elektrisch
isolierende Trennung des Gelenks zu erreichen, wird die Bewehrung des Gelenks mit der Bewehrung
des Unterbaus und der Tragkonstruktion verschweißt.
Das System der wasserdichten Isolierung der Tragkonstruktion wird als ganzflächiges System im
Sinne der Anforderung bezüglich der Bemessung des Sekundärschutzes gemäß dieser Rechtsvorschrift
bemessen.
Ausleitungen aus der Bewehrung zur Tragkonstruktion
Die Ausleitungen zur Tragkonstruktion werden außerhalb des für die Öffentlichkeit bestimmten
Bereichs (an den Rändern von Simsen, an den Rändern von Brückenabschlüssen) bemessen.
Die Standorte der Messausleiter werden unter Berücksichtigung der Lösung der Tragkonstruktion
gewählt. In Kammern werden die Ausleiter an den Brückenenden und über den Pfeilern bemessen, bei
Balkenbrücken an den Enden der Tragkonstruktion bzw. über ausgewählten Pfeilern und/oder in
Koordination mit dem Blitzschutz. Die Ausleitungen werden vom Projektanten in die PD des
Baukomplexes eingearbeitet. Es wird empfohlen, die Wahl und die Standorte der Messausleiter mit
der spezialisierten Arbeitsstätte zu konsultieren.
Vom Unterbau nicht elektrisch getrennte Tragkonstruktionen - Rahmen- und Bogenbrücken
Bei Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und 5 wird analog wie in 6.4.5 dieser TB verfahren. Die
Bewehrung wird in jedem Ausdehnungsabschnitt der Konstruktion so verschweißt, dass sie ein
gemeinsames elektrisch definiertes verbundenes System bildet. Durch die Verschweißung der
Tragkonstruktion mit dem Unterbau an den Stellen der betroffenen Stützen oder Bögen werden
gleichzeitig die Funktionen des Berührungsschutzes und des Blitzschutzes sichergestellt. Stützen, die
äußere Felder der Tragkonstruktion mit bemessener Auflagerung der Tragkonstruktion auf den
35
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Brückenlagern unterstützen, werden übereinstimmend mit den Bestimmungen für die elektrisch
getrennte Tragkonstruktion hergestellt.
Bemerkung: Bei „großen“ Brückenobjekten ist es immer erforderlich, individuell zu verfahren (je nach Lösung der
Konstruktion, der Anordnung des Brückenbauwerks und seiner Ausstattung).
6.4.8 Bestandteile der Tragkonstruktion
Lager
Alle Arten von Lagern können als elektrisch leitend betrachtet werden. Zum Zwecke der Erhöhung des
elektrischen Widerstands zwischen dem Unterbau und der Tragkonstruktion werden bei
Schutzmaßnahmen der Stufe 3 und höher folgende bauliche Maßnahmen bemessen:
Auf die Auflager wird an den Stellen der Lager eine Schicht Polymermörtel mit einer Dicke von
min. 10 mm, aufgetragen, die auf allen Seiten über den Grundriss der Lager (der Lagerplatten)
hinausgeht. Der minimale Überhang beträgt 10 mm und der maximale Überhang 30 mm. Das Lager
muss über die gesamte Fläche der unteren Lagerplatte mit dem geforderten Überhang versehen sein.
Sofern für eine waagerecht zur Tragkonstruktion verlaufende Trennung vom Unterbau eine
Polymermörtelschicht als nicht leitender isolierender Teil verwendet wird, muss die Rezeptur des
Polymermörtels dem höchstmöglichen Wert des spezifischen Widerstands, mindestens jedoch
1.1010 m entsprechen.
Bemerkung: Eine nicht qualitätsgerechte Herstellung des Polymermörtels hat eine Inhomogenität des Materials
sowie dessen Porosität und Saugfähigkeit zur Folge, was zum Verlust der elektrisch isolierenden Eigenschaften des
Polymermörtels führt.
Eine Qualitätskontrolle des Polymermörtels erfolgt im Verlauf des Bauvorhabens durch Messung
seines elektrischen Widerstands.
Brückenabschlüsse
Bei den Bemessungen von Brückenabschlüssen wird bei Schutzmaßnahmen der Stufen 3 und höher
vom Projektanten in der Spezifikation angegeben, dass die Brückenabschlüsse für eine Umgebung mit
dem Auftritt von Streuströmen bestimmt sind. Auf Grundlage dieser Unterlage für die Bestellung ist
der Hersteller verpflichtet, die Brückenabschlüsse mit einer Bescheinigung zu liefern, aus der
hervorgeht, dass der Elektroisolierwiderstand des gelieferten Brückenabschlusses größer als 5 kΩ ist.
Ein äquivalenter Ersatz für die Messung des festgelegten Werts des elektrischen Widerstands des
kompletten Brückenabschlusses ist die Berechnung des Systems der elektrischen Widerstände des
Brückenabschlusses.
Jeder Brückenabschluss muss die elektrisch isolierende Trennung beider Ausdehnungskomplexe des
Bauwerks gewährleisten.
Brückenabschlüsse, die mit Abdeckblechen versehen sind, müssen so bemessen werden, dass es nicht
zu einer Überbrückung der elektrisch isolierenden Trennung der Baukomplexe, weder durch
Verbindung ihrer Metallelemente noch durch angesetzte Verschmutzungen, kommt. Es darf auch nicht
zu einer Verbindung der Abdeckbleche mit der Bewehrung der Tragkonstruktion kommen.
Für die Verlegung der Abdeckbleche an den Brückenabschlüssen muss z. B. eine Schicht mit einer
Dicke von 5 mm bis 10 mm, entweder aus Polymermörtel oder aus anderen Materialien, die einen
spezifischen elektrischen Widerstand von min. 1.1010 .m garantieren und die Anforderungen an die
mechanische Beständigkeit des Materials erfüllen, bemessen werden. Bei Einsatz einer aufgebrachten
Schicht Polymermörtel müssen die Berührungsflächen entfettet und das Deckblech erst nach dem
Aushärten des Polymermörtels angeschweißt werden, damit es nicht anklebt.
Brückenabschlüsse unter der Oberfläche. Unter dem gleitenden Teil des Abschlusses wird eine
Schicht aus Polymermörtel mit einer Dicke von 4 mm oder eine Folie aus Kunststoff oder Teflon
36
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
vorgesehen. Die Berührungsfläche wird vor dem Auftragen der Polymermörtelschicht vollständig
entfettet und das Deckblech wird erst nach dem Aushärten des Polymermörtels angeschweißt, damit es
nicht anklebt.
Bei Brückenabschlüssen, z. B. freie Ausdehnungsfuge, Abschluss mit einfacher Abdichtung der Fuge,
Decken-Brückenabschluss usw. ist darauf zu achten, dass sich die Metallteile der äußeren Profile auf
keinen Fall berühren. Sofern Fugen vorgesehen sind, muss ihre Füllung aus einem elektrisch
isolierenden Material (z. B. extrudiertes (nicht saugendes) Polystyren) hergestellt und z. B. mit einem
Gummi-Elektroisoliermaterial bedeckt sein.
Die Abdeckung des Simsteils des Gehwegs wird so ausgeführt, dass das Deckblech beide Seiten des
Brückenabschlusses nicht leitend verbindet.
Brückenabschlüsse aus Stahl werden bei Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und höher schon im
Herstellungswerk an einer zugänglichen Stelle mit einer Schraube M 10 mit Länge l = 20 mm mit
zwei Muttern versehen. Die Schrauben dienen zur Messung des Streustromeinflusses.
6.4.9 Brückenausstattung
Isolierung
Das System der wasserdichten Isolierung der Tragkonstruktion wird grundsätzlich ganzflächig gemäß
der Anforderung für den Sekundärschutz in Unterkapitel 6.3 dieser TB bemessen.
Stahlschutzplanken
Über der Dehnungsfuge (dem Brückenabschluss), welcher die elektrisch isolierende Trennung der
Tragkonstruktion vom Unterbau oder die Trennung von zwei Komplexen des Brückenobjekts darstellt,
muss ein Isolierstoß der Schutzplanken vorgesehen werden.
Der Isolierstoß muss in Übereinstimmung mit den Technischen Herstellerbedingungen (THB) für den
betreffenden Plankentyp gefertigt werden.
Bei der Bemessung der Details zur Gewährleistung der Anforderungen gemäß diesen TB wird analog
nach den in den THB aufgeführten Bildanhängen verfahren, wo eine Lösung angegeben ist, die auf der
Verwendung von elektrisch isolierenden Teilen (beschichteten elektrisch isolierenden Teilen),
laminierten Teilen, Schrauben und Isolierunterlagen beruht. Wenn dieses Detail bei manchen der
verwendeten Plankentypen nicht möglich ist, wird ein Detail separat bemessen, welches mit einer
Nachweisprüfung geprüft wird.
Die Anforderungen an das Material der Isolierbeschichtung sind nachfolgend festgelegt:
- Feuchtigkeitsaufnahme nach 2 h Kochen max. 0,2 %,
- Oberflächenwiderstand (Resistivität) min. 108 Ω laut STN 34 6460 (nach Konditionierung 96 h bei
40 oC und 95 % relativer Feuchtigkeit, die Rechteckelektroden aus leitendem Gummi mit einer Länge
von 100 mm werden an einem ausgeschnittenen Muster mit einer Schicht aus PVC oder Laminat
geprüft, die Elektrode Nr. 3 gemäß Anhang B der STN 34 6460 ist aus einer Metallprobe hergestellt,
- spezifischer Innenwiderstand (Resistivität) min. 107 Ω (nach Konditionierung 96 h bei 40 oC und 95
% relativer Feuchtigkeit, die Rechteckelektroden aus leitendem Gummi mit einer Länge von 100 mm
werden an einem ausgeschnittenen Muster mit einer Schicht aus PVC oder Laminat geprüft, die
Elektrode Nr. 3 gemäß Anhang B der STN 34 6460 ist aus einer Metallprobe hergestellt,
- Isolierwiderstand min. 107 Ω laut STN 34 6461 (nach Konditionierung 24 h in Wasser; wird auf
einem Prüfkörper aus einer PVC- oder Laminatschicht geprüft, die Probe wird gemäß Abbildung 5B
der STN 34 6461 eingespannt, es wird am nicht eingesetzten Ausdehnungsstoß gemessen).
Der elektrisch isolierende Komplex muss, sofern es aus Metall besteht, mit einer Schicht
Isoliermaterial versehen sein, die nicht reißt, nicht abplatzt, eine Beständigkeit ebenso wie die
Schutzplanke aufweist und keinen Einfluss auf die elektrisch isolierenden Eigenschaften des Gurtes
als Ganzem hat.
37
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Sind Schutzplanken über Dehnungsfugen, Geländer o. Ä. Bestandteile des elektrisch isolierenden
Komplexes, müssen diese ebenfalls aus elektrisch isolierenden Teilen bestehen.
Es wird empfohlen, die elektrisch isolierende Trennung gemäß dem vorherigen Abschnitt durch
Einfügen einer Abzweigung oder eines Teils einer Abzweigung aus nicht leitendem Material (z. B.
Glaslaminat) zu ersetzen.24)
Für eine Lösung des elektrisch isolierenden Stoßes mit Hilfe laminierter Teile ist es erforderlich, die
Anforderungen an den Überspannungsschutz mit Verwendung latenter Verbindungen zu
berücksichtigen. Unter den elektrisch isolierenden Schutzplanken wird, dort wo es Art und
Ausstattung der Brücke erfordern, eine Funkenstrecke mit Hilfe eines Leiters aus rostbeständigem
Stahl FeZn Ø 8 oder 10 mm eingerichtet.
Betonschutzwände
Für Betonschutzwände gilt [T7]. Die elektrisch isolierende Trennung über der Dehnungsfuge wird z.
B. so ausgeführt, dass verschiebbare Betonschutzwände an der Dehnungsfuge fest verankert werden –
die Trennung wird durch eine mit Isoliermaterial geschlossene Luftlücke oder ein isolierend verlegtes
Blech realisiert.
Geländer
Über den Dehnungsfugen wird die elektrisch isolierende Trennung des Geländers durch eine Luftlücke
hergestellt. Der Abstand der Geländerteile beträgt 10 mm - 30 mm, es empfiehlt sich jedoch, im
Hinblick auf die Prinzipien der Funktion einer latenten Verbindung als Funkenstrecke, Abstände von
10 mm - 20 mm zu bemessen, jedoch so, dass es im Zuge der Ausdehnung nicht zu einer
Überbrückung des Isolierstoßes kommt. Für größere Ausdehnungsbewegungen wird ein abweichendes
Verfahren der Ausdehnungsbewegung des Geländers gewählt.
Die Luftlücke kann durch Verwendung eines Elektroisolierstoßes des Geländers z. B. unter
Verwendung von HDPE-Materialien ersetzt werden.
Der Berührungsschutz von Geländern, die in den Fahrleitungs- und Stromabnehmerbereich (ZTVZZP)
hineinragen, wird gemäß STN EN 50122-1 realisiert. Die Gleiserdung erfolgt mit Hilfe einer
Überspannungssicherung mit Wiederholungsfunktion.
Bemerkung: An Straßenbauwerke dürfen keine Vorrichtungen (z. B. Gleiserdung) ohne Zustimmung der
Straßenverwaltung angeschlossen werden.
Entwässerung
Sofern eine Entwässerung in der Form bemessen wurde [T12], dass die aus Metall bestehenden
Bauteile der Entwässerung auch zwischen den einzelnen elektrisch getrennten (isolierten) Teilen (z. B.
von der Tragkonstruktion zum Auflager oder Flügel) verlaufen, ist es erforderlich, diese in senkrechter
Richtung durch eine Luftlücke zu trennen oder auf einer solchen Länge zu isolieren, dass es auch bei
einer maximalen Ausdehnung der Tragkonstruktion nicht zum Kontakt der leitenden Teile der
Entwässerung kommt und dass weder das Entwässerungssystem noch das System des Schutzes vor
Streustromwirkungen beeinträchtigt wird.
Senkrechte Ableiter von der Brücke müssen so gelöst werden, dass der an der Tragkonstruktion
befestigte Teil elektrisch isolierend (z. B. durch eine Luftlücke) von den an den Unterbau des
Brückenbauwerks (an Stützen, Pfeiler) anknüpfenden Teilen getrennt ist. Eine elektrisch isolierende
Trennung ist nicht erforderlich, sofern die Ableiter aus elektrisch nicht leitendem Material hergestellt
sind.
Ebenso ist eine Führung von Ableitern aus elektrisch leitenden Materialien ohne Unterbrechung
zulässig, sofern die Einrichtung elektrisch isolierend an der Baukonstruktion angebracht ist.
24 )
Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser TB ist das Teil nicht genehmigt und nicht in die Produktion eingeführt.
38
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Lichtmasten, Glättemeldeanlagen, Verkehrszeichen, Signalisierung
Der Ersteller der PD für die Beleuchtung muss ein Verteilungssystem mit einem Schutz der nicht
spannungsführenden Teile durch elektrische Trennung gemäß STN 33 2000-4-41 oder einen Schutz
durch elektrische Trennung an den einzelnen Verbrauchern (Masten) verwenden, hierbei muss das
elektrische Versorgungskabel einschließlich des Anschlusses der einzelnen Masten der Isolierklasse II.
entsprechen.
Bei Anwendung des Schutzes der nicht spannungsführenden Teile durch elektrische Trennung wird
die Verankerung des aus Stahl (Beton) bestehenden Schafts des Masts in der Brückenkonstruktion
nicht isoliert ausgeführt. Diese Masten brauchen, sofern sie außerhalb des Fahrleitungs- und
Stromabnehmerbereichs (ZTVZZP) aufgestellt sind, weder am Gleis geerdet noch auf übliche Weise
geerdet werden25). Bei Gleiserdung oder Erdung der Masten wird eine Überspannungssicherung mit
Wiederholfunktion verwendet.
Auf Brückenobjekten mit Rahmenkonstruktion aufgestellte Masten werden übereinstimmend gelöst.
(Ein in der Rahmenkonstruktion verankerter Mast ist gleichzeitig geerdet).
Werden für Masten Auflagebleche der Masten bemessen, die Bestandteil der Tragkonstruktion sind,
werden sie an die verschweißte Bewehrung angeschweißt und die Schweißung wird dokumentiert.
Ist ein Mast mit Ankern mit elektrisch isolierenden Eigenschaften an der Tragkonstruktion befestigt,
wird neben dem Auflagestück des Masts eine Ausleitung aus der verschweißten Bewehrung in Form
einer Platte oder in Form einer Ausleitung mit einem Leiter aus rostbeständigem Stahl mit
einem Ø von 12 mm herausgeführt, der mit einer Schraube, einer Schweißung oder einer Lasche am
Mast befestigt wird. Auf diese Weise werden die aus Metall bestehenden (nicht spannungsführenden)
Teile an der Tragkonstruktion gegenseitig verbunden, um Berührungsschutz und Blitzschutz
sicherzustellen. Analog wird verfahren, wenn die Gleiserdung einer Einrichtung erforderlich ist.
Bei der Bemessung von Glättemeldeanlagen und weiteren Anlagen, insbesondere
Informationsanlagen, wird adäquat nach den in diesem Artikel genannten Anforderungen und unter
Berücksichtigung der Bestimmungen über den Berührungsschutz nach Artikel 6.6.4 dieser TB
verfahren. Es müssen Lösungen gewählt werden, bei denen es z. B. auf den Ebenen Abschirmung und
Erdung nicht zu einer Überbrückung des gesamten Systems der elektrisch isolierenden Verlegung der
Konstruktion des zu schützenden Objekts (meistens der Tragkonstruktion des Brückenobjekts) kommt.
Für diese Zwecke werden nichtmetallische Schränke und Verteiler, die auf aus Metall bestehenden
Konstruktionen (Portalen) angebracht sind, spezielle Lösungen der Stromversorgungsquellen und des
Einbaus der Informationseinrichtungen in Gehäusen und Schränken und spezielle Lösungen der
Erdung der Informationseinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer Funktion verwendet.
Bemerkung: Die Praxis zeigt, dass keine einheitliche Lösung festgelegt werden kann und dass es erforderlich ist, je
nach Typ der Einrichtung, ihrer Zweckbestimmung, ihrem Einbau und ihrer Ausführung in Zusammenarbeit mit der
spezialisierten Arbeitsstätte, dem Projektanten der Starkstrom-Versorgungssysteme und dem Projektanten der
Schwachstromeinrichtungen die optimale Lösung zu finden. Oft müssen solche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
dem Hersteller der Einrichtung gelöst werden.
Auf Brückentragwerken angebrachte Traktionsstützen (Masten, Tore, Tragkonstruktionen)
Berührungsschutz und Schutz gegen Abgaswirkungen
In der PD des baulichen Teils von Brücken müssen Brücken und Bänke über Fahrleitungen oder in
deren Nähe in den in der STN 73 6223 festgelegten Fällen mit einem Berührungsschutz in Form von
Schutznetzen oder Schutzschirmen versehen sein.
Eine Gleiserdung der nicht spannungsführenden Metallteile erfolgt nur, wenn diese in den
Fahrleitungs- und Stromabnehmerbereich (ZTVZZP) hineinragen (STN EN 50122-1).
Überspannungssicherungen werden grundsätzlich mit Wiederholungsfunktion bemessen. Der
25 )
gemäß STN 33 2000-4-41 müssen bei dem üblicherweise eingesetzten Verteilungssystem bis 1000 V (TNC) mit
Erdungsknoten die Stahlschäfte der Lichtmasten wegen des Schutzes vor gefährlichen Berührungen nicht
spannungsführender Teile mit einem Arbeits- oder Schutzleiter verbunden werden. Es könnte so zu einem Einschleppen von
Streuströmen in die geschützten (tragenden) Teile der Konstruktion über den Arbeits- oder Schutzleiter kommen.
39
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Gleiserdungsleiter muss isoliert vom Unterbau der Brücke verlegt werden. Ein geeignetes Verfahren
ist die Befestigung der Halter des Leiters in Plastikschellen und die Verwendung eines isolierten
Leiters, im Boden liegt dann eine isolierte Ausführung des Leiters. Bei Einbau einer
Überspannungssicherung am Auflagestück der Stütze muss der Leiter isoliert sowohl über als auch
unter der Überspannungssicherung einschließlich Sicherung verlegt werden. Der Gleiserdungsleiter
muss von der Erde isoliert sein (ein in einer Plastikröhre verlegter FeZn-Draht - FeZnY - ist geeignet).
Die Überspannungssicherungen werden an zugänglichen Stellen so angebracht, dass ihre
Funktionsfähigkeit geprüft werden kann.
Es wird empfohlen, Sperren aus elektrisch nicht leitenden Materialien (z. B. Schilde aus
Kompositwerkstoffen) zu bemessen. Diese Sperren werden nicht geerdet.
Sonstige Versorgungsnetze
Gehen Leitungen von Versorgungsnetzen durch die Brücke, muss die Einschleppung von
Streuströmen in die Brückenkonstruktion verhindert werden. Sind die Versorgungsnetze auf einer
eigenen Konstruktion (Roste, Rinnen) verlegt, müssen diese entweder mit Hilfe geeigneter Anker
isoliert im Beton gemäß Artikel 6.6.3 dieser TB befestigt werden oder die Versorgungsnetze müssen
elektrisch isolierend auf ihrer Konstruktion (z. B. Wärmeleitungen, Gasleitungen) verlegt werden. Bei
der Bemessung muss die brandschutztechnische Lösung des Bauwerks berücksichtigt werden.
Die Versorgungsnetze können direkt auf der Tragkonstruktion (der Brücke) verlegt werden, und zwar
isoliert. Sind zusammenhängende Schutzrohre, Rinnen oder Stege aus Metall für die Verlegung der
Elektrokabel projektiert, müssen diese am Ort der äußeren Brückenabschlüsse unterbrochen werden.
Günstiger26) ist es, Schutzrohre aus Kunststoff (HDPE u. Ä.) zu verwenden.
Sind zusammenhängende Schutzrohre, Rinnen oder Stege aus Metall für die Verlegung der
Elektrokabel projektiert, müssen diese am Ort der äußeren Brückenabschlüsse und allgemein über
Ausdehnungsfugen unterbrochen werden. Ist es unter Sicherheitsgesichtspunkten erforderlich, eine
Potenzialverbindung und einen Potenzialausgleich sowie die Erdung sicherzustellen, werden für das
System Elemente bemessen, die eine sichere Verbindung bei unzulässigen Betriebszuständen mit einer
ausreichenden Beständigkeit bei vorübergehenden Erscheinungen27) gewährleisten. Analog wird auch
bei der Gewährleistung der Sicherheit an elektrisch isolierend getrennten Tragkonstruktionen von
Brückenobjekten mit nicht spannungsführenden Teilen und elektrischen Einrichtungen verfahren.
Es wird empfohlen, Schutzrohre und Tragsysteme aus nichtmetallischen Materialien zu bemessen.
6.5
Drahtschotterkästen (Gabionen)
Zur Begrenzung der Streustromwirkung auf die Metallkörbe von Gabionenanlagen sind folgende
Maßnahmen zu realisieren:
a) bei Schutzmaßnahmen der Stufe 4 werden Gabionen mit geschweißten Körben oder mit Körben aus
isolierten Drähten bemessen;
b) bei Schutzmaßnahmen der Stufe 5 werden Gabionen aus Polymer-Geogittern oder isolierten
Drähten bemessen;
c) bei der Montage der Gabionenkörbe wird konsequent eine leitende Verbindung der Drähte der
Drahtkörbe realisiert (sofern sie über keine Isolierung verfügen);
d) die Füllung der Körbe muss aus sauberen Steinen bestehen, d. h. ohne feinkörnige Beimischungen,
die Steine dürfen nicht den Witterungseinflüssen unterliegen, sie dürfen keine wasserlöslichen
Salze enthalten;
e) als Aufschüttung hinter der Rückseite der Gabionen werden Kies, Sand oder eine Kombination aus
geosynthetischen Materialien verwendet, hierbei wird der Schutz durch eine Geotextilie vor der
26 )
27 )
auch unter dem Gesichtspunkt des Berührungsschutzes gemäß STN 33 2000-4-41
Nicht geeignet sind Diodenzellen mit geringer Kurzschlussfestigkeit Ik, geeignet sind Überspannungssicherungen mit
Wiederholungsfunktion mit Zünd-Sicherheitsspannung und hoher Kurzschlussfestigkeit Ik , die für die betreffende
Verwendung zertifiziert sind..
40
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Aufschüttung mit feiner Erde gleichzeitig als Bestandteil der Schutzmaßnahmen vor
Streustromwirkungen betrachtet.
Eine Verringerung der Streustromwirkungen an Gabionenwänden außerhalb des Fahrleitungs- und
Stromabnehmerbereichs (ZTVZZP) wird durch eine geeignete elektrisch isolierende Trennung der
Wand in Längsrichtung durch Einlage einer Querisolierung erreicht. Die Länge der einzelnen
Abschnitte wird unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen bemessen. Die
Längsunterteilungen gestatten die Durchführung von Überprüfungsmessungen auf das Vorhandensein
von Streuströmen und gleichzeitig eine Verringerung der Streustromwirkung auf die von der Quelle
der Streuströme weiter entfernten Teile der Gabionenwände. Die Lösung darf keine Beschädigung
durch Streuströme an den Orten der Querisolierung verursachen.
In der Nähe von Eisenbahnstrecken wird eine Bemessung von Gabionenwänden aus verzinkten
(metallenen) Körben nicht empfohlen, geeignet sind nichtmetallische Materialien oder Körbe aus
isoliertem Draht.
6.6 Verankerungselemente
Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes
Verankerungselemente wie folgt unterteilt:
- provisorische Erdanker;
- dauerhafte Erdanker;
- Anker in Beton - tragende Elemente.28)
gegen
Streustromwirkungen
werden
die
6.6.1 Provisorische Erdanker
Provisorische Erdanker werden unter dem Gesichtspunkt der korrosiven Wirkungen der Streuströme
nicht geschützt. Bei ihrer Bemessung muss in Betracht gezogen werden, dass diese Anker gleichzeitig
Streuströme in die Betonkonstruktionen ziehen können.
In Umgebungen mit dem Auftritt von Streuströmen (bei Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und 5) wird
empfohlen, die provisorischen Anker mit einem Schutz unter den Ankern so zu bemessen, dass die
Bewehrung des angrenzenden Bauwerks von der Bewehrung der Anker elektrisch getrennt bleibt, oder
ihre Verankerung mit isolierender Verlegung des Rests der provisorischen Anker im geschützten
Bauwerk zu realisieren.
6.6.2 Dauerhafte Erdanker
Der Schutz der dauerhaften Erdanker vor Streustromwirkungen beruht auf der Wahl einer elektrisch
isolierenden Hülle der Anker, die insbesondere gegen den beim Spannen der Erdanker entstehenden
Druck beständig ist. Der Zweck des Korrosionsschutzes besteht in der elektrischen Trennung der
Zugstange der Anker vom Grundgestein und der gesamten Konstruktion der Anker von der
Stahlbewehrung des Bauobjekts.
Dauerhafte Erdanker, deren Köpfe einbetoniert werden sollen, müssen auch mit einer elektrisch
isolierenden Lagerung des Ankerkopfs gegenüber dem Schutztopf versehen sein.
Die elektrisch isolierenden Eigenschaften der Schutzhülle der Wurzellänge und freien Länge des
Ankers, einschließlich des Übergangsteils, dürfen auch nach dem Spannen nicht beeinträchtigt sein,
der Wert des elektrisch isolierenden Widerstands darf nicht unter den zulässigen Wert (100 kΩ vor
dem Spannen und 100 Ω nach dem Spannen) absinken.
Die Parameter der Elektroisolierung werden im Herstellerwerk, vor dem Einlassen und nach dem
Einlassen in die Bohrung auf der Baustelle und nach der Einspritzung vor dem Spannen und nach dem
Spannen geprüft.
28 )
Gilt nicht für Anker von Vorspannkonstruktionen..
41
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
6.6.3 Betonanker
Betonanker werden als isolierende Elemente für die Befestigung der in der Regel aus Stahl
bestehenden Konstruktionen am Betonbau bemessen. Die elektrisch isolierende Fähigkeit jedes
einzelnen verwendeten Ankers muss mindestens einen Wert von 5 k erreichen. Die Qualität des
elektrisch isolierenden Widerstands wird vom Auftragnehmer durch ein Protokoll belegt. Die Prüfung
der Anker erfolgt durch Labormessung des elektrischen Widerstands der Zugstange des Ankers
gegenüber der in Wasser (wässriges Elektrolyt) oder in feuchtem Beton befindlichen äußeren Hülle29).
6.6.4 Installationen in Brückenkammern und auf Brücken (Straßenbauwerke)
Für auf Straßenbauwerken zu installierende elektrische Einrichtungen, die gegen Streustromwirkungen
geschützt sein sollen, werden vorrangig der „Schutz durch elektrische Trennung“ und der Schutz
durch Verwendung einer Einrichtung der Isolationsklasse II. angewendet. Für Zuleitungen und
Anschlüsse, z. B. eines trennenden Schutztransformators wird ein „Schutz durch Verwendung einer
Einrichtung der Schutzklasse II oder mit gleichwertiger Isolierung“ bemessen.
Die durch Trennung des Stromkreises geschützten nicht spannungsführenden Teile (Masten) und auch
weitere geschützte Metallteile an der Tragkonstruktion (Geländer) werden mit Hilfe einer definierten
verschweißten Bewehrung (min. 10 mm) verbunden.
Bei Verwendung einer Schutzkleinspannung gelten die Bestimmungen und Prinzipien für die doppelte
Isolierung.
Schutz vor Berührung spannungsführender und nicht spannungsführender Teile von
Einrichtungen über 1 000 V AC und 1 500 V DC
Bei der Installation von elektrischen Einrichtungen mit einer Nennspannung über 1 000 V AC und 1
500 V DC (z. B. Trafostation 22/0,4 kV) muss bei der Bemessung der Schutzmaßnahmen individuell
je nach Konstruktion des Brückenobjekts und des Standorts der elektrischen Einrichtung verfahren
werden. Bei Schutzmaßnahmen der Stufen 4 und 5 werden keine Trafostationen an elektrisch isoliert
verlegten Teilen von Straßenbauwerken und sofern möglich auch nicht an anderen, gegen
Streustromwirkungen geschützten Bauwerksteilen, vorgesehen.
Kabel mit PE-Ummantelungen der Reihen AXEKCEY, AXEKVCEY u. Ä. erfüllen die
Qualitätsanforderungen
der
äquivalenten
doppelten
Isolierung.
Kabelleitungen
mit
Metallummantelungen werden wegen der möglichen Einschleppung von Streuströmen in die
elektrisch isoliert verlegten Komplexe eines geschützten Straßenbauwerks nicht bemessen. Verlangt
das Verfahren der Installation von elektrischen Einrichtungen mit einer Nennspannung über 1 000 V
AC und 1 500 V DC an einer elektrisch isoliert erstellten Tragkonstruktion die Erdung der
Tragkonstruktion und wird gleichzeitig durch Messung im Verlauf des Bauvorhabens nachgewiesen,
dass im Rahmen der Schutzmaßnahmen für den elektrisch isolierend getrennten Teil (die
Tragkonstruktion) ein Wert des elektrischen Isolierwiderstands, gemessen mit dem Verfahren der
entfernten Erde, höher als 2  erreicht wird, so wird der elektrisch isolierend erstellte Teil über eine
Überspannungssicherung (Spannungsbegrenzer) mit Wiederholungsfunktion geerdet.
6.6.5 Gleiserdung
Eine Gleiserdung von nicht spannungsführenden Teilen – des Zubehörs von Betonbauten wird
ausschließlich dann realisiert, wenn einer der Teile des Brückenbauwerks oder eines anderen
Bauwerks30) in den Stromabnehmer- und Fahrleitungsbereich (ZTVZZP)31) hineinragt, oder wenn eine
Stütze der Fahrleitung an der Baukonstruktion befestigt ist; für die Gleiserdung werden eine
Überspannungssicherung (Spannungsbegrenzer) mit Wiederholungsfunktion und ein isolierter Leiter
verwendet.
29 )
die Normen STN 34 6460 und STN 34 6461 werden entsprechend angewendet.
STN 73 6223
31 ) STN EN 50122-1
30 )
42
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Die Gleiserdung eines Teils des Brückenbauwerks direkt am Gleis ist nicht zulässig.
Eine Gleiserdung erfolgt weder bei Betonkonstruktionen noch bei Ausleitungen aus der
Bewehrung für Messzwecke.
6.6.6 Schutz gegen atmosphärische Überspannungen
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die dem Schutz von Brückenobjekten und elektrischen
Einrichtungen auf Brücken vor Blitzschlag und vor anderen schädlichen Wirkungen der
atmosphärischen Elektrizität (z. B. induktive Wirkungen)32) dient.
Stahlkonstruktionen auf Brückenobjekten
Betroffen sind vor allem Stahlkonstruktionen von Brücken, Geländer, Berührungssperren und
Berührungsschutzeinrichtungen, Antennenmasten, Vereisungsmelder u. Ä.
Bei den gegenwärtig vorhandenen Brückenbauwerken hat sich die Praxis eingebürgert, die genannten
Stahlkonstruktionen gegenseitig (vorrangig mit Hilfe der Verschweißung der Bewehrung) zu
verbinden und diese mit Hilfe von geeignet gewählten Ableitern (z. B. über die Stützen der Brücke) zu
erden. Bei Brücken mit Schutz vor Streuströmen ist es erforderlich, die Ableiter an den Stellen der
isolierenden Trennung der Tragkonstruktion vom Unterbau, d. h. an den Auflagern der Stützen oder
anknüpfenden Erdkörpern, mit einer Luftfunkenstrecke, in der Regel mit 10 - 20 mm Länge, zu
trennen.
Die in Längsrichtung verlaufende galvanische Unterbrechung des Geländers über den äußeren
Brückenabschlüssen kann nach dieser Vorschrift als Funkenstrecke eines zufälligen Ableiters
betrachtet werden. Die Norm33) definiert keine Bedingungen für den Schutz von Brückenbauwerken
vor Blitzschlägen, es wird analog nach den baulichen Möglichkeiten des Bauwerks verfahren.
Sofern der Ersteller der PD über den Blitzschutz einer Brücke entscheidet, legt er in der Regel die
Anzahl der Ableiter nach der Anzahl der Stützen fest. Bei Neubauten werden vorgefertigte Ableiter
nur dann zugelassen, wenn die Bewehrung nicht als zufälliger Ableiter und die Bewehrung des
Unterbaus nicht als Fundamenterder genutzt werden können (z. B. Stützen aus Stein).
6.6.7 Erdungssysteme
Erdungssysteme werden für Straßenbauwerke in Umgebungen mit Streustromeinflüssen vorrangig
unter Verwendung von Fundamenterdern bemessen. Es wird nach den genannten Bestimmungen des
Artikels 6.4.5 dieser TB verfahren.
Erdungssysteme werden vorrangig aus Fundamenterdern, horizontalen Band- und Drahtleitern und
deren Kombinationen gebildet. Erdungsstangen können ausnahmsweise an Orten verwendet werden,
wo kein anderes Erdungssystem bemessen werden kann, oder wo nachweisbar keine Beschädigung der
verlegten Vorrichtungen erfolgen kann. Plattenerder werden nicht verwendet.
Die Fundamenterder werden je nach der baulichen Lösung des Straßenbauwerks - Brückenobjekts
bemessen. Sofern für das Bauwerk ein Sekundärschutz – in Form eines Systems wasserdichter
Isolierungen - bemessen wurde, wird der gefertigte Erder in den Ausgleichsbeton eingebracht. Ist das
Bauwerk ohne Sekundärschutz bemessen („weiße Wanne“), wird ein Fundamenterder in Form der
Bewehrung der Grundplatte und des anschließenden Unterbaus verwendet. Die Details der Lösung
einschließlich der Ausleiter leiten sich aus den Bestimmungen von 6.4.2 und 6.4.3 dieser TB und
weiteren Bestimmungen dieser TB ab.
32 )
33 )
STN 38 0810, STN EN 62305-1 bis 3
STN EN 62305-1 bis 4, die Norm trifft keine Regelung für die Anzahl der Ableiter für Brückenobjekte
43
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
7
Monitoringsysteme für die Diagnostik von Streuströmen und das Vorhandensein von
Korrosion in Bewehrungen
Im Rahmen der Planung neuer Brückenobjekte (Straßenbauten) oder von deren Rekonstruktion wird
empfohlen, Elemente zu planen, mit denen sich diagnostische Messungen des Vorhandenseins von
Streuströmen und eine Überwachung der Korrosion der Bewehrung realisieren lassen und deren
Zweck darin besteht, die Verwaltung rechtzeitig über mögliche Beschädigungen der Bewehrung durch
Korrosion zu informieren und der Verwaltung so zu ermöglichen, anstelle von späteren umfangreichen
Rekonstruktionen besser rechtzeitig Kleinreparaturen zu erledigen.
Es werden Bemessungen von Elementen der nicht zerstörenden Diagnostik mit erweiterter
Aussagefähigkeit (z. B. auch für die Überwachung von Korrosionsprozessen aus anderen Gründen als
der ausschließlich unter dem Einfluss von Streuströmen verursachten Korrosion) bevorzugt.
Die Systeme werden in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Arbeitsstätte, die sich mit
diagnostischen Untersuchungen von Brückenbauwerken beschäftigt, und in Zusammenarbeit mit dem
Investor bemessen.
Der Lösungsentwurf wird im Rahmen der Erarbeitung der PD für den Schutz des Bauwerks vor
Streustromwirkungen in die PD des Bauwerks eingearbeitet.
Es werden insbesondere Elemente der nicht zerstörenden Diagnostik mit folgenden
Aussagefähigkeiten bemessen:
a) über den Auftritt von Korrosion in der Bewehrung;
b) über die Korrosionsgeschwindigkeit;
c) über den spezifischen Widerstand des überwachten Bauteils;
d) über die Potential- oder Stromverhältnisse in der Baukonstruktion;
e) über den pH-Wert;
f) über das Vorhandensein aggressiver Stoffe im Beton - insbesondere in den exponierten
Deckschichten des Betons über der Bewehrung.
8
PD der elektrischen Leitungen und Einrichtungen zur Überwachung des
Streustromeinflusses
Kabelleitungen für Messung und Verbindung der Bewehrungen werden bemessen, wenn
Schutzmaßnahmen der Stufe 5 festgelegt sind. Unter Berücksichtigung des Charakters und Umfangs
der Brückenkonstruktionen und der Bewertung der grundlegenden Korrosionsuntersuchung werden
Verbindungskabel auch bei Festlegung von Schutzmaßnahmen der Stufe 4 bemessen.
Die PD der Verbindungsleitungen wird vom Projektanten in Zusammenarbeit mit der spezialisierten
Arbeitsstätte erarbeitet.
Die Verbindungsleitungen werden so bemessen, dass bei der Messung der elektrischen Widerstände
die Rechteckmethode für die Eliminierung von Messungen (z. B. des elektrischen Widerstands)
angewendet werden kann.
9
Aktiver Bautenschutz
9.1 Allgemeine Anforderungen an den aktiven Schutz von Stahlbetonkonstruktionen
Die allgemeinen Anforderungen an den Einsatz und Betrieb des aktiven Schutzes sind in der STN EN
ISO 12696 festgelegt. Es ist erforderlich, insbesondere die sich aus den zitierten Vorschriften und
Normen ableitenden Anforderungen bezüglich der Erörterung des Entwurfs des aktiven Schutzes mit
allen Verwaltungen fremder unterirdischer (verlegter) Einrichtungen und Versorgungsnetze34)
einzuhalten.
34 )
z. B. STN 03 8372, STN 03 8374
44
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Bei der Entscheidung über die Wahl des aktiven Schutzes ist die Bedeutung des zu schützenden
Objekts zu berücksichtigen.
Bei Brückenobjekten mit vorgespannter Bewehrung wird ein aktiver Schutz mit einer externen
Stromquelle nicht bemessen, sofern nicht nachgewiesen wird (durch Messung bzw. Berechnung), dass
es zu keiner Beschädigung der vorgespannten Bewehrung kommen kann35).
Grundsätzlich wird kein aktiver Schutz mit einer externen Stromquelle gegen Streustromwirkungen,
chemische Einflüsse und auch aus anderen Gründen im Rahmen des Baus einer neuen Anlage mehr
bemessen. Sofern die Schutzmaßnahmen die Stufe 5 erreichen, werden gemäß den vorhergehenden
Kapiteln dieser TB im Verlauf der Erarbeitung der PD Maßnahmen bemessen, die eine Vorbereitung
für die Anwendung des aktiven Schutzes darstellen. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:
- höhere Dichte der Verschweißungen der Bewehrung;
- höhere Anzahl der Messausleiter und Ausleiter zum Anschluss an die Versorgung des aktiven
Schutzes;
- Vorbereitung für die im Rahmen des Bauobjekts zu realisierende Verlegung von
Versorgungskabelleitungen im mit dem Auftraggeber abgestimmten Umfang;
- im Rahmen der Erarbeitung der vorbereitenden PD wird ein Posten für mögliche nachträgliche
Schutzmaßnahmen (eventuell einschließlich des Einsatzes von aktivem Schutz) vorgesehen;
Vor einer Anwendung des aktiven Schutzes mit einer externen Stromquelle wird die Verwendung von
Opferelektroden und galvanischen Anoden bevorzugt.
Eine notwendige Bedingung für jeden Entwurf eines aktiven Schutzes einer Stahlbetonkonstruktion ist
der Nachweis der Verschweißung der Bewehrungen des zu schützenden Objekts.
Es ist unerwünscht, die Bewehrung mit einer Stromdichte einer Zwangsquelle von mehr als 20 mA.m-2
zu belasten. Es wird empfohlen, Werte von 3 mA.m-2 bis 5 mA.m-2 anzuwenden.
Bei der Installation aller Vorrichtungen des aktiven Schutzes müssen Anforderungen an die Kontrolle
der laufend gemessenen Daten mindestens einmal monatlich während mindestens eines Jahres
festgelegt werden, die Ergebnisse der Wirkung des aktiven Schutzes müssen ausgewertet werden. Die
weitere Überwachung erfolgt laufend, mit der Möglichkeit der Auswertung des Standes des Schutzes
und der Messdaten mit Hilfe der Datenfernübertragung. Die Auswertung erfolgt immer bei der
Hauptuntersuchung des zu schützenden Objekts36). Die Einrichtungen sind so zu bemessen, dass ihre
Effektivität laufend überwacht werden kann und dass bei nicht befriedigenden Ergebnissen oder bei
der Feststellung von schädlichen Wirkungen auf die zu schützende Konstruktion eine Einrichtung
sofort und ohne Nebenkosten demontiert werden kann.
Bestandteil des Entwurfs des aktiven Schutzes muss auch ein Plan der Kontrollmessungen und
Instandhaltungsanforderungen sein, dessen Erarbeitung für die Verwaltung durch die spezialisierte
Arbeitsstätte nach Inbetriebnahme des aktiven Schutzes sichergestellt wird.
9.2
Anforderungen an den Kathodenschutz durch galvanische Opferanoden, angelegten
Strom oder eine Kombination beider Methoden, Kathodenschutz gegen
Streustromwirkungen
Ein aktiver Schutz zur Verringerung der Streustromwirkungen, der eine äußere elektromotorische
Kraft (Stromquelle) umfasst, wird für Stahlbetonkonstruktionen nur ausnahmsweise bemessen, wenn
dessen unbedingte Notwendigkeit durch Messergebnisse nachgewiesen ist und wenn sich die
35 )
z. B. Zerstörungsrisiko durch Wasserstoff oder Auflösung des Eisens
Durch die Bestimmung wird die sich aus der STN 03 8374 und weiteren Normen ableitende Pflicht der Verwaltung, für
einen aktiven Schutz zu sorgen, nicht ersetzt.
36 )
45
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Unwirksamkeit aller realisierten oder realisierbaren passiven Schutzmaßnahmen einschließlich der
Verringerung der passiven Fähigkeiten der Bewehrung im Beton erweist.
Der Schutz wird nur ausnahmsweise dann bemessen, wenn durch Untersuchungen eine hohe
Aggressivität der Umwelt, in welcher das Bauwerk errichtet wird, nachgewiesen wurde.
Als berechtigt kann eine Bemessung von Schutzmaßnahmen mit externer Stromquelle betrachtet
werden, wenn das Potenzial der Betonbewehrung gegenüber einer in der Erde befindlichen Cu/CuSO4Referenzelektrode im Verlauf von sechs Monaten während 75 % des überwachten Zeitraums ein
Potenzial37) von mehr als +100 mV erreicht, oder wenn das Stundenmittel der gemessenen Spannung
einen Spannungswert von +500 mV überschreitet. Bei der Messung wird der pH-Wert der
Betondeckschicht überwacht.
Für die Belange der Bemessung aktiver Schutzmaßnahmen für Stahlbetonbauten wird im Sinne dieser
Vorschrift als ausreichend und am Geeignetsten ein „Schutzpotenzial“ der Bewehrung gegenüber einer
in der Erde befindlichen Cu/CuSO4-Referenzelektrode in der Spanne von -600 mV bis -750 mV38)
definiert, hierbei ist die Verschiebung des Ausschaltpotenzials um mindestens 100 mV maßgeblich.
Das „Schutzpotenzial“ der Bewehrung gegenüber der Cu/CuSO4-Referenzelektrode darf einen Wert
von -900 mV, ausnahmsweise bis -1 000 mV, unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer durch
eine Berechnung und anschließend durch Messungen nachweist, dass das Potenzial keinen
„Überschutz“ der Bewehrung verursacht, nicht überschreiten. Ausreichend ist ein Schutzpotenzial von
-600 mV bis -750 mV (bei einem mit Standardmethoden gemessenen pH-Wert von 10 bis 1239)).
Bei der Bemessung des Schutzes werden die zum Schutz von linienförmigen Einrichtungen40)
angewendeten Verfahren unter Berücksichtigung der Eigenschaften der im Beton verlegten
Bewehrung und diese TB entsprechend angewandt.
Die Bemessung des Kathodenschutzes muss mit einer Berechnung belegt werden, die die technische
Lösung durch Dimensionierung des Kathodenschutzes und die Tatsache, dass der Kathodenschutz
keine Beschädigung der Bewehrung (durch „Überschutz“) verursacht, nachweist.
Die Anoden werden mit einer Lebensdauer von mindestens 25 Jahren bemessen; hierbei wird von
einer geplanten Lebensdauer des Brückenbauwerks von 100 Jahren ausgegangen.
Die Dimensionierung des ausgehenden Stroms der Gleichrichter-Stromquelle erfolgt in der ersten
Phase durch Berechnung, die berechneten Werte werden anschließend experimentell auf der Baustelle
geprüft. Der in die Konstruktion gelieferte Strom sollte bei nicht beschichteten Bewehrungen einen
Wert von 10 A nicht überschreiten, normalerweise erreicht er Werte bis zu einem (1) Ampere.
Für die Dimensionierung der in der Erde verlegten Anode wird der Wert des Anodenstroms auf
Grundlage des Materialschwunds wie folgt festgelegt:
für beschichtete Bewehrungen mit einem Schwund von 0,5 kg/Jahr
100 mA/m2;
für nicht beschichtete Bewehrungen mit einem Schwund von 9,1 kg/Jahr 50 mA/m2.
Die Anoden werden auf 120 % des Nennstroms der Stromquelle des aktiven Schutzes dimensioniert.
Anoden für Gleichrichter des Kathodenschutzes müssen für einen maximalen Belastungswiderstand in
Höhe von 0,9  bemessen werden. Der Gesamtwert des elektrischen Widerstands des Stromkreises
37 )
d. h. bei Überwachung im Verlauf einer Saison min. 1 x monatlich mindestens 1 Stunde, wobei zumindest eine Messung 24
Stunden dauern muss
38 ) wird bezüglich der konkreten zu schützenden Konstruktion berücksichtigt – bezüglich der Maße, der Unterteilung des
Bauwerks, der Anforderungen an die Kapazität der Quelle, der Messergebnisse des pH-Werts usw.
39 ) z. B. bei einer diagnostischen Untersuchung der Brückenkonstruktion.
40 ) Ausgangsstandard ist die STN EN ISO 12696, ferner kann die STN EN 12954 und auch z. B. die SAEX–X-300
herangezogen werden.
46
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
einschließlich der Kabelleitungen darf nicht größer als 1  sein. Bei Systemen, deren Stromquelle aus
Fotozellen bemessen ist (Solarsysteme), werden diese Werte auf die Hälfte gesenkt.
Zum Erreichen einer effektiven gleichmäßigen Stromverteilung wird der optimale Abstand der
Anoden vom zu schützenden Objekt individuell nach der Berechnung und den örtlichen Bedingungen
gewählt.
Die Verwendung von Tiefenanoden muss durch eine geologische Untersuchung und Berechnung
belegt sein41).
Der Mindestabstand zwischen der Anode und einer anderen nahen unterirdischen Konstruktion wird
durch ein Gutachten gemäß den örtlichen Bedingungen und unter Berücksichtigung der zum Schutz
von Einrichtungen aus Metall anzuwendenden Normen bestimmt.
Tiefenanoden, die aus zwei verschiedenen Quellen gespeist werden, müssen min. 50 m voneinander
entfernt oder in einem der Tiefe der Verlegung entsprechenden Abstand positioniert werden.
Der Spannungsabfall an den Speisekabeln darf bei Systemen mit Gleichrichterquellen nicht größer als
10 % und bei Systemen mit Solarquellen nicht größer als 3 % sein.
In der Nähe der Anoden befindliche Speisekabel werden grundsätzlich mit erhöhter Isolierfähigkeit
(elektrischer Festigkeit) und mit erhöhter Beständigkeit gegen Abbau durch elektrische Felder42)
bemessen.
Bestandteil der Erarbeitung der PD ist die Lösung der eigentumsrechtlichen Beziehungen, die sich aus
der Anbringung von Anoden auf fremden Grundstücken ableiten.
10 Instandhaltungsanweisungen
10.1 Anweisungen für die Instandhaltung von mit grundlegenden Schutzmaßnahmen
versehenen Brückenobjekten
10.1.1 Stufen 1 und 2
Instandhaltungen und festgelegte Untersuchungen erfolgen nach der Vorschrift für die Straße.
10.1.2 Stufe 3
Instandhaltungstätigkeit und Umfang der Untersuchungen müssen um die Aufsicht und Sicherstellung
der Instandhaltung der baulichen Elemente der Schutzmaßnahmen erweitert werden. Schnee
(insbesondere mit Salz), Verunreinigungen und Luftfeuchtigkeit bilden Leitungswege auf der
Oberfläche der Isolierelemente und vereiteln die Funktion der Schutzmaßnahmen. Es handelt sich um:
- die Einhaltung der vorgeschriebenen Luftlücken, der Sauberkeit der Isolierverbindungen der
Geländer auf den Brückenabschlüssen, in der Winterperiode auch um die Beseitigung des Schnees
von den genannten Stellen;
- eine erhöhte Sorgfalt bei der Reinigung der Brückenabschlüsse;
- die Aufrechterhaltung der Sauberkeit der Isoliermaterialien unter den Auflagern der
Tragkonstruktion;
- die Aufrechterhaltung der Sauberkeit der isolierenden Trennungen der Entwässerung, die sich an den
Übergangsstellen von der Tragkonstruktion zu den auf der Unterseite des Brückenbauwerks
befestigten Ableitern befinden;
- die Kontrolle der Einhaltung des vorgeschriebenen Luftabstands der Luftfunkenstrecken des
Schutzes der aus Metall bestehenden Bestandteile der Brücke und ihrer Ausstattung gegen
elektrische Überspannungen.
41 )
z. B. Anwendung der Berechnungsmethode für die Bemessung von Tiefenanoden für unterirdische Tankanlagen gemäß
STN EN 13636
42 ) z B. in Ausführung aus hochmolekularem PE + PTFE (z. B. HMWPE, Permarad, Halar) u. Ä.
47
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
10.1.3 Stufe 4
Die Instandhaltungstätigkeiten und der Umfang der Untersuchungen müssen im Umfang wie für Stufe
3 durchgeführt werden, die Anforderungen sind um die Instandhaltung der Ausleiter aus der
Bewehrung erweitert. Es handelt sich um Anstriche und das Anziehen gelockerter
Befestigungsschrauben an den Ausleitern aus der Bewehrung. Erforderlich sind Messungen, die in den
Zeitabständen der Hauptuntersuchungen (4 Jahre oder ein Vielfaches von vier Jahren) durchzuführen
sind.
Die Messungen werden von der Verwaltung entweder selbst durchgeführt oder sie beauftragt diese bei
einer spezialisierten Arbeitsstätte. Es handelt sich um Messungen, die normalerweise auf Grundlage
der Messergebnisse und der von der spezialisierten Arbeitsstätte für die Rekonstruktion oder den Bau
von Straßenbauwerken herausgegebenen Empfehlungen für die Verwaltung spezifiziert sind.
Bezüglich der Verarbeitung der Ergebnisse der in der Dokumentation der elektrischen und
geophysikalischen Messungen (DEMS) aufgeführten Messungen kann die spezialisierte Arbeitsstätte
die Messperiode ändern. In der Regel erfolgt bei üblichen und genügenden Ergebnissen die Änderung
auf das Doppelte oder Dreifache der angegebenen Periode, d. h. auf 8 oder 12 Jahre.
Bei nicht genügenden Ergebnissen oder bei Ergebnissen, die Korrosionsprozesse anzeigen, schlägt die
spezialisierte Arbeitsstätte vor, diese Periode auf einen kürzeren Zeitraum zu verkürzen, in der Regel
auf ein bis zwei Jahre. In diesem Falle werden überwiegend nur spezielle Messungen und keine
komplexen Messungen durchgeführt.
10.1.4 Stufe 5
Die Instandhaltungstätigkeit und der Umfang der Untersuchungen einschließlich der erforderlichen
Messungen werden gegenüber der Stufe 4 ferner um die Instandhaltung der Schränke (Verteiler) der
Messobjekte und verbundenen Objekte erweitert. Es handelt sich um Anstriche, das Anziehen gelöster
Schrauben der Abdeckplatten der Schränke und der Klemmen der Verbindungskabel (Leiter) der
Leitungen im Innern der Schränke.
Es erfolgt eine Kontrolle der Unversehrtheit der leitenden Verbindungen, die beim Bau der Brücke auf
dieser installiert wurden. Eventuell wird auch die Unversehrtheit der dauerhaft eingebauten
Messsonden kontrolliert.
Die erforderlichen Messungen im Zeitintervall der Hauptuntersuchungen werden von der Verwaltung
selbst ausgeführt oder sie beauftragt diese bei einer spezialisierten Arbeitsstätte. Es handelt sich um
Messungen, die normalerweise auf Grundlage der Messergebnisse und der von der spezialisierten
Arbeitsstätte herausgegebenen Empfehlungen für die Verwaltung spezifiziert und im DEMS-Bericht
bei der Rekonstruktion oder dem Bau von Straßenbauwerken aufgeführt sind. Unter dem
Gesichtspunkt der Messperioden wird analog nach 10.1.3 dieser TB vorgegangen.
Sofern der Verwaltung keine Messergebnisse gemäß DEMS zur Verfügung stehen, verfährt sie gemäß
dieser Vorschrift im Rahmen der nächsten detaillierten Untersuchung des Bauwerks auf die Weise,
dass sie in Zusammenarbeit mit der spezialisierten Arbeitsstätte den entsprechenden Umfang der
Messungen festlegt und die Messungen sicherstellt.
10.2 Anweisungen für die Instandhaltung von Brückenobjekten bei Gleiserdung der
Schutznetze und Schutzschilde über elektrifizierten Eisenbahnstrecken
Es wird unter Berücksichtigung der eigentumsrechtlichen Aufteilung der Einrichtungen des
Brückenobjekts verfahren. Gleiserdungseinrichtungen einschließlich Schutznetzen und Schutzschilden
im Eigentum der Bahn werden vom Bahnbetreiber verwaltet. Von der Verwaltung des Brückenobjekts
wird kontrolliert, ob es durch den Betrieb der Gleiserdungseinrichtung nicht zu einer Beschädigung
des Brückenobjekts kommt. Im Falle von festgestellten Mängeln fordert sie die Verwaltung der
48
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
Gleiserdung zu deren Beseitigung auf. Diese ist verpflichtet, die Mängel innerhalb eines Monats zu
beseitigen.
10.3 Anweisungen für Instandhaltungen von Straßenbauwerken (insbesondere
Brückenobjekten), die mit einem aktiven Schutz versehen sind
Die Verwaltung übernimmt bei Bauabnahme die PD des Bauwerks, die Folgendes enthält:
- die PD der Ist-Ausführung, insbesondere mit Verankerung der Positionen der Anoden;
- die Dokumente zur Regelung der eigentumsrechtlichen Beziehungen, sofern sich die Anoden
auf fremden Grundstücken befinden, die Beziehung zur Messung des Stromverbrauchs
(eigene Entnahme, Stromzähler u. Ä.);
- die Ausgangsmesswerte einschließlich ihrer Beschreibung, die grafischen Ausgaben;
- den Abschlussbericht (DEMS), der Anweisungen für den weiteren Betrieb des Systems der
Schutzmaßnahmen vor Streustromwirkungen enthält.
10.4 Anweisungen für das Verfahren bei der Planung von Reparaturen oder Rekonstruktionen
von Brückenobjekten unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor Streustromwirkungen
Bestehende Brückenobjekte, die nicht beim Bau mit einem System von Schutzmaßnahmen gegen
Streustromwirkungen versehen wurden, können nachträglich nur in begrenztem Umfang geschützt
werden.
Weist ein bestehendes Brückenobjekt Korrosionsbeschädigungen auf, wird im Rahmen der Diagnostik
des Brückenbauwerks [T9] auch eine ZKP einschließlich Auswertung der Messungen und
Beschreibung der Untersuchung des Brückenbauwerks unter dem Gesichtspunkt der betreffenden
Problematik vorgenommen.
Weist die ZKP einen Streustromeinfluss entsprechend Schutzmaßnahmen der Stufe drei oder niedriger
nach, wird dem Brückenblatt ein Pass gemäß Anhang 5 dieser TB beigefügt, im Rahmen der Reparatur
des Brückenobjekts wird gemäß diesen TB verfahren. Am Brückenobjekt werden keine weiteren
Messungen vorgenommen.
Weist die ZKP einen Streustromeinfluss entsprechend Schutzmaßnahmen der Stufen 4 oder 5 nach,
erarbeitet der Projektant der Rekonstruktion oder Reparatur des Brückenobjekts Maßnahmen, die es
gestatten, den Umfang der Rekonstruktion des Brückenobjekts zu erweitern. So werden zum Beispiel
die Bettungen aus Polymermörtel unter den Lagern bei deren Auswechslung erneuert, es wird eine
ordnungsgemäße Trennung des Zubehörs über den Ausdehnungsfugen der Tragkonstruktion gemäß
diesen TB hergestellt u. Ä. Ist das Brückenobjekt nicht mit einer verschweißten Bewehrung versehen,
werden keine Ausleitungen, weder im Rahmen einer Rekonstruktion noch einer Reparatur, bemessen,
das Brückenobjekt wird auch in den Folgejahren nicht durch Messungen des Streustromeinflusses
kontrolliert.
Nur dann, wenn ein großer Einfluss von Streuströmen in Verbindung mit Korrosionsbeschädigungen
der Brückenkonstruktion nachgewiesen wird (und wenn es gleichzeitig wirtschaftlich effektiv ist),
kann gemäß Kapitel 9 dieser TB über den nachträglichen Einsatz eines aktiven Schutzes entschieden
werden. In einem solchen Fall ist im Rahmen einer Reparatur oder Rekonstruktion ein Eingriff in die
Brückenkonstruktion auf eine Weise erforderlich, dass eine nachträgliche Verschweißung der
Bewehrungen vorgenommen werden kann, und zwar z. B. auch durch Abschlagen der Deckschicht der
Bewehrung an den Ecken der einzelnen Teile (Auflager, Tragkonstruktion). Dieses Verfahren gilt
auch für Anwendungen eines aktiven Schutzes gegen chemische Einflüsse. Anschließend wird das
Brückenobjekt nach den oben angegebenen Anforderungen des Kapitels 9 dieser TB und den
Anforderungen dieses Kapitels für mit aktivem Schutz ausgestattete Objekte überwacht.
Der Projektant der Reparatur bzw. Rekonstruktion des Brückenobjekts ist verpflichtet, vor Beginn der
Erarbeitung der PD die verfügbaren Informationen über das Verfahren des Schutzes des
Brückenobjekts vor Streustromwirkungen von der Verwaltung anzufordern.
Die Verwaltung ist verpflichtet, die Messergebnisse des Streustromeinflusses (DEMS-Berichte,
Korrosionsuntersuchungen und übrige Messergebnisse) zu erfassen.
49
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
10.5 Anweisungen für die Verwaltung von Brückenobjekten im Hinblick auf den Betrieb
fremden aktiven Schutzes und bezüglich Streustromquellen
Stellt die Verwaltung eines Brückenobjekts fest, dass in der Nähe des Brückenobjekts die Absicht
besteht, eine mit aktivem Schutz ausgestattete Anlage zu installieren, ist sie verpflichtet,
Anforderungen an die Gewährleistung des Schutzes des Brückenobjekts vor unerwünschten Einflüssen
des fremden aktiven Schutzes festzulegen und im äußersten Fall auch die Zustimmung zum Bau der
fremden Anlage zu verweigern.
Die Geltendmachung des Verfahrens nach STN EN 14505 über die komplexe Lösung des Schutzes
verlegter Einrichtungen (z. B. bei Anwendung des Kathodenschutzes einer Rohrleitung) kann nur dann
erfolgen, wenn das Brückenobjekt für ein solches Schutzsystem nach diesen TB vorbereitet ist
(insbesondere System der Verschweißung der Bewehrungen, Ausleiter usw.).
Ein wahlloser Anschluss von Brückenobjekten an einen aktiven Schutz einschließlich Drainage durch
wahllose Freilegung der Bewehrung ist verboten.
Wird in der Nähe eines Brückenobjekts (bis ca. 1 km) ein fremder aktiver Schutz nachträglich
installiert, ist die Verwaltung des Brückenobjekts verpflichtet, die Messung des Streustromeinflusses
in unmittelbarer Nähe des Brückenobjekts vor und nach der Installation des aktiven Schutzes zu
verlangen. Bei festgestellten negativen Einflüssen auf das Brückenobjekt verlangt sie
Abhilfemaßnahmen beim Betreiber des aktiven Schutzes und erteilt ggf. keine Zustimmung mit dem
Betrieb des Schutzes im Rahmen des Bauverfahrens und der Bauabnahme.
50
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
11
TB x/2013
Anhänge
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
Beispiel des verbindlichen Mindestinhalts der ZKP-Bewertung
Beispiel des verbindlichen Mindestinhalts des Protokolls der Messungen im
Bauverlauf
Inhalt der PD für die Bemessung von Schutzmaßnahmen gegen Streustromwirkungen
Musteraufstellung der Messung der Streustromeinflüsse im Verlauf und nach
Abschluss des Bauvorhabens für die Belange der Erarbeitung der PD
Brückenpass
Stufen der grundlegenden passiven Schutzmaßnahmen für die Begrenzung des
Streustromeinflusses
51
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
ANHANG 1
BEISPIEL DES VERBINDLICHEN MINDESTINHALTS DER ZKP-BEWERTUNG
1
Formale Obliegenheiten des ZKP-Berichts

Bezeichnung der Aktion

Art der Messung (ZKP)

Auftragsnummer

Ausfertigungsdatum des Protokolls

Ersteller des Protokolls
2
Inhalt des ZKP-Berichts:
2.1
Inhalt, Verzeichnis der Anhänge und Zeichnungen
2.2
Allgemeine Informationen
- grundlegende Informationen über die durchgeführte ZKP, Auftraggeber,
Auftragnehmer
- grundlegende Informationen über den Messort und
- den Umfang der Messungen, insbesondere bestehend aus:
 der Ermittlung des scheinbaren spezifischen Widerstands (der
Resistivität) des Bodens,
 der Ermittlung des elektrischen Felds in der Erde,
 der Auswertung der Dichte und Richtung der Streuströme,
 (evtl. aus weiteren Daten gemäß STN 03 8372, STN EN 13509 - z. B.
pH-Wert, Temperatur – sofern diese nicht durch eine andere, z. B.
geotechnische Untersuchung am Bauort ermittelt werden).
2.3
Messbedingungen
-
örtliche Bedingungen, Charakteristika des zu begutachtenden Objekts:


Angaben über den Standort des Bauvorhabens, Beschreibung der
Örtlichkeit
grundlegende Angabe über das Bauvorhaben, Neubau oder
Rekonstruktion
- Angabe über die ermittelten Streustromquellen und deren Wirkung in der
Messzeit
- Angaben über die Belastung (Umspannwerk zur Zeit der Messung der
Stromfelder, z. B. elektrifizierte Strecke in Betrieb, Zugpause im
Abschnitt u. Ä.)
- Messdatum
- klimatische Bedingungen
- Luft- und Bodentemperatur
2.4
Mess- und Auswertungsverfahren
- für die Messung des scheinbaren spezifischen Widerstands
52
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte


TB x/2013
verwendete Messgeräte, ihr Bereich, ihre Genauigkeit und ihr
Innenwiderstand
Beschreibung des Verfahrens,
- für die Ermittlung des Vorhandenseins von Streuströmen im Boden
 verwendete Messgeräte
 Angabe über die Kalibrierung der Geräte und insbesondere der
Messsonden
 Schaltung der Geräte (Schaltschema)
 Beschreibung der Messungen, der Auswertung, der Berechnung und
Fehlerermittlung.
2.5
Auswertung der Erdwiderstände und der Streustromdichte
- Auswertung der Korrosionsaggressivität der spezifischen Bodenwiderstände
gemäß STN 03 8372
- Auswertung der Korrosionsaggressivität der Streuströme gemäß STN 03 8372
2.6
Auswertung der grundlegenden Korrosionsuntersuchung, Festlegung der Stufe der
Schutzmaßnahmen
-
Auswertung und Ermittlung des Saugkoeffizienten
-
Ermittlung der Größe
Saugkoeffizienten
-
Ermittlung der Stufe der Schutzmaßnahmen nach Tabelle 1 dieser TB
der
Streuströme
unter
2.7
Empfehlung für die Erarbeitung der PD des Bauvorhabens
2.8
Gemessene Werte
-
2.9
Berücksichtigung
des
Summe der gemessenen Daten bzw. Auswahl der gemessenen Werte
einschließlich Angaben über die Messdauer und die Häufigkeit der
Ablesungen
Grafische Verläufe der gemessenen Größen
2.10 Lageplan des Bauvorhabens mit Kennzeichnung der Messpunkte, Standorten der
Messsonden und Angabe der Richtungen und Größen der festgestellten Streuströme
3
Anweisungen für die Festlegung des Saugkoeffizienten
Der Saugkoeffizient wird auf Grundlage langzeitiger empirischer Erfahrungen festgelegt
und ist durch folgende Formel gegeben:
(1)
wobei:
Ks der Gesamtsaugkoeffizient der Brücke ist und in der Regel Ergebniswerte von 0 bis
10 annimmt, wobei Null für Steinbrücken oder andere Brücken ohne Stahlbewehrung festgelegt
ist, dies gilt ohne Berücksichtigung der Teilkoeffizienten km, kk kp,
ksm
eigentlicher Saugkoeffizient der Brücke; für neue Brücken nimmt er je nach
Abmessung und Art der Konstruktion folgende Werte an:
1
Altbauten,
53
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
2
3
4
5
Neubauten kleinerer Abmessungen ohne unmittelbare
Streustromeinflüsse – ohne nahe Traktionssysteme und nahe
andere Quellen, oder Altbauten, bei denen nach
Rekonstruktionen Änderungen der baulichen Lösung erfolgt
sind (z. B. wenn Stützen aus Stein durch Stützen aus
Stahlbeton ersetzt werden),
Neubauten mittlerer und größerer Abmessungen,
Neubauten großer Abmessungen und mittlerer Abmessungen,
die sich in der Nähe von Streustromquellen befinden,
Rahmenkonstruktionen
ausgedehnte Bauten und mittlere und kleinere Bauten ohne
Trennung des Tragwerks vom Unterbau, Bauten in
unmittelbarer Nähe von Streustromeinflüssen,
kk
Bauwerkskoeffizient, welcher folgende Werte annehmen kann:
0
elektrisch isolierend getrenntes Bauwerk,
1
teilweise getrenntes oder unterteiltes Bauwerk,
2
das Bauwerk wird durch eine elektrisch leitende untrennbare
Einheit gebildet,
kp
nimmt Werte von 1 bis 3 an, wird als Umgebungskoeffizient bezeichnet und
gestattet der spezialisierten Arbeitsstätte bei der Bewertung der grundlegenden
Korrosionsuntersuchung weitere eventuelle Korrosionsgefahren durch Streuströme, wie z. B. die
unmittelbare Nähe eines Bahn-Umspannwerks, einer neuen Gleisbettung zu bewerten, aber auch
z. B. Mess- und Verbindungsleitungen über ein Brückenbauwerk größeren Ausmaßes über einen
Wasserlauf u. Ä. zu berücksichtigen.
Für die umgerechnete Streustromdichte, auf Grundlage derer die Stufe der
Schutzmaßnahmen gemäß Tabelle 1 in Anhang 6 dieser TB festgelegt wird, gilt:
Jv = Ks. J
(2)
wobei:
Jv je
die umgerechnete Stromdichte für die Festlegung der Stufe der
Schutzmaßnahmen ist,
J
die berechnete Stromdichte ist, die gemäß dem Verfahren in Übereinstimmung
mit der Norm STN 03 8372 ermittelt wurde.
54
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
ANHANG 2
BEISPIEL DES VERBINDLICHEN MINDESTINHALTS DES PROTOKOLLS DER
MESSUNGEN IM BAUVERLAUF
1
2
Formale Obliegenheiten des Protokolls:

Bezeichnung der Aktion

Art der Messung, Messung im Verlauf oder nach Abschluss des Bauvorhabens

Registriernummer des Protokolls

Auftragsnummer

Ausfertigungsdatum des Protokolls

Ersteller des Protokolls
Inhalt des Protokolls:

Einleitung

Messgegenstand

Messbedingungen
Messdatum
klimatische Bedingungen
Luft- und Bodentemperatur, Temperatur des Bauwerks

Überprüfung der Bauvorbereitung

verwendete Geräte
Art des Geräts und Typ
Messbereich
Genauigkeit des Geräts
Innenwiderstand

Messverfahren

Messwerte
z. B. Tabelle der Messwerte

Messergebnisse

Abschluss (Bewertung)
Bemerkung: Der Inhalt des Protokolls kann im Hinblick auf den Gegenstand der Messungen angepasst werden. Bei
der Zusammenstellung des Protokolls müssen die geltenden Vorschriften eingehalten werden.43)
43 )
z. B.: STN 34 6461, STN 34 6460 u. Ä..
55
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
ANHANG 3
INHALT DER PD FÜR DIE BEMESSUNG VON SCHUTZMAßNAHMEN GEGEN
STREUSTROMWIRKUNGEN
1
Die formalen Obliegenheiten des Projekts
- sind durch die Vorschriften der TB und die TQB (technisch-qualitative
Bedingungen) festgelegt.
2
Dokumentation für die Bauvergabe
Technischer Inhalt:
2.1
Verweis auf die grundlegende Korrosionsuntersuchung
- steht (nicht) zur Verfügung,
- grundlegende Informationen über die durchgeführte ZKP, Messdatum,
Auftragnehmer,
- Angabe der Hauptergebnisse,
- Stufe der Schutzmaßnahmen, ggf. Festlegung der Stufe der Schutzmaßnahmen.
2.2
Konzeption und Registrierungsbeschreibung der Lösung
- Kurzbeschreibung der baulichen Lösung,
- Unterbau,
- eine elektrisch isolierende Trennung der (Trag-) -konstruktion des Bauwerks ist
bemessen / nicht bemessen,
- angewendete Prinzipien des primären und sekundären Schutzes und der
baulichen Maßnahmen,
- betroffene Fremdeinrichtungen und Anforderungen an diese in Bezug zu dem zu
schützenden Bauwerk,
- Blitz-, Überspannungs- und Berührungsschutz,
- ein
System
dauerhafter
Einrichtungen
zur
Überwachung
des
Streustromeinflusses ist bemessen / nicht bemessen,
- ein System zur Diagnostik der Korrosion der Bewehrungen ist bemessen / nicht
bemessen,
- die Messung des Einflusses der Streuströme und ihres Umfangs im Bauverlauf
und nach Abschluss des Bauvorhabens ist bemessen / nicht bemessen,
2.3
Zeichnungsteil
- nur bei schwierigen Bauwerken (Prinzipien der Schweißungen, Positionierung
der Ableiter, prinzipielles Schema der dauerhaften Leitungen, Positionierung
der Elemente zur Diagnostik der Bewehrungskorrosion),
2.4
Aufstellung der Arbeiten
- Messung im Verlauf und nach Abschluss des Bauvorhabens,
- dauerhafte Einrichtungen zur Überwachung des Streustromeinflusses,
- Diagnostik der Bewehrungskorrosion.
3
Die PD auf der Stufe des Bauprojekts
- ist die Ausarbeitung der PD auf der Stufe für die Vergabe des Bauvorhabens mit
Schwerpunkt auf:
 der Beschreibung der Lösung der einzelnen Schutzmaßnahmen für
das gesamte Bauwerk,
56
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013

der Beschreibung der Lösung der dauerhaften Leitungen zur
Überwachung des Streustromeinflusses, sofern solche bemessen
werden,
 Beschreibung der Lösung der Diagnostik der Bewehrungskorrosion,
sofern bemessen,
 Aufstellung der Messungen im Verlauf und nach Abschluss des
Bauvorhabens
- mit Ergänzung des Zeichnungsteils, sofern der Typ des Bauwerks dies erfordert:
 Positionierung der Messausleiter aus der Bewehrung,
 prinzipielles Schema der Verschweißung der Bewehrung in den
Bewehrungszeichnungen,
 Lösung der dauerhaften Leitungen, ihr Schema, sofern bemessen,
 Lösung der Diagnostik der Bewehrungskorrosion, sofern bemessen,
 Schaltung der Messschränke.
ANHANG 4
MUSTERAUFSTELLUNG DER MESSUNG DER STREUSTROMEINFLÜSSE IM VERLAUF
UND NACH ABSCHLUSS DES BAUVORHABENS FÜR DIE BELANGE DER
ERARBEITUNG DER PD
1
Kontrolle der Verschweißung der Bewehrung
Mit einer Untersuchung wird geprüft, ob die Verschweißung den oben spezifizierten Anforderungen
an die Verschweißung der Bewehrung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes gegen
Streustromwirkungen entspricht. Es erfolgt ein Eintrag im Bautagebuch.
2
Kontrolle der Verbindung der Vorspannbewehrung
Es wird analog verfahren.
3
Kontrolle der Bauvorbereitung
Überprüfung der Bedingungen zur Durchführung elektrischer und geophysikalischer Messungen am
Brückenobjekt.
4
Aufstellung der Messungen im Bauverlauf
Die Ergebnisse der Messungen im Bauverlauf werden in Protokolle eingetragen.
Messung des Erdwiderstands der Stützen mit dem Verfahren der entfernten Erde.
Messung der Spannungs- und Stromverhältnisse im Unterbau ohne Tragkonstruktion.
Multitasking- (parallele) Messung für mehrere Stützen gleichzeitig.
Messung des elektrisch isolierenden Widerstands der Polymermörtelschichten.
Messung des elektrischen Widerstands (Kontrolle der Verschweißung) der Ausleitungen aus der
Bewehrung für die Funkenstrecke.
Messung des Erdwiderstands der Tragkonstruktion mit dem Verfahren der entfernten Erde.
5
Messungen an der baulich fertiggestellten Brücke
57
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Messung zur Ermittlung des Potentials der Bewehrungen der Stützen - Boden,
Messung für die Ermittlung des Polarisationspotenzials der Bewehrung,
Messung für die Ermittlung des elektrischen Felds in der Erde,
Messung des Potenzialabfalls und des elektrischen Widerstands,
Messung des Erdwiderstands der Stützen und der Tragkonstruktion,
Messung des Isolierwiderstands und der Spannung an der Tragkonstruktion,
Messung des Isolierwiderstands und der Spannung am Zubehör der Brücke,
Kontrolle der Ausführung der elektrischen Einrichtungen am Brückenbauwerk (Beleuchtung usw.),
Potenzialmessung mit Ausschaltung des Kathodenschutzes (eigenen oder fremden Kathodenschutzes
in der Nähe).
6
Vergabe der Messungen
Der Plan der Messungen wird von der spezialisierten Arbeitsstätte gemäß dem Ist-Zustand auf der
Baustelle aufgestellt.
7
Auswertung der Messungen
Die Messergebnisse werden von der spezialisierten Arbeitsstätte im Abschlussbericht aufgeführt, in
dem die
Messergebnisse aus dem Bauverlauf und die Messergebnisse nach Abschluss des Bauvorhabens
ausgewertet sind.
58
Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte
TB x/2013
ANHANG 5
BRÜCKENPASS
SCHUTZ DES BAUWERKS VOR STREUSTROMWIRKUNGEN
BRÜCKENPASS (Anlage zum Brückenarchiv)
Bezeichnung der Brücke:
Identifikationsnummer, Verwaltungsnummer/Bezeichnung
Stufe der Schutzmaßnahmen:
Nr. X
Grundlegende
Korrosionsuntersuchung
(ZKP)
Ja/Nein
Kilometrierung der Brücke
Erarbeiter, Jahr, spezifischer
Widerstand des Bodens XX Ωm,
Streustromdichte XX.105A.m-2
Km xx,xxx
Brückenlänge
xxx m
Brückenbreite
xxx m
Anzahl der Felder
Klassifikation der Brücke
X
Vom Unterbau getrennte
Tragkonstruktion (Art der
Konstruktion)
Ja/Nein
Verschweißte Bewehrung des
Unterbaus
Ja/Nein
Verschweißte Bewehrung der
Tragkonstruktion
Ja/Nein
Ausleitungen aus der
Bewehrung des Unterbaus
Ja/Nein
Ausleitungen aus der
Bewehrung der
Tragkonstruktion
Ja/Nein
Lager
Ja/Nein
Brückenabschlüsse
Ja/Nein
Geländer
Ja/Nein
(Herstellung über Dehnungs...)
Blitzschutz
Ja/Nein
(Sammler, latente (verborgene)
Verbindung, Ableiter, ...)
Schutz gegen
Berührungsspannung
Ja/Nein
(Die Brücke kreuzt eine Bahnstrecke
..., außerhalb des Stromabnehmerund Fahrleitungsbereichs (ZTVZ),
keine Gleiserdung, Sperren ...)
Messung im Bauverlauf
Ja/Nein
Messung nach Abschluss des
Bauvorhabens
Ja/Nein
Protokoll der Messungen für
die Inbetriebnahme des
Ja/Nein
(Auflagerung auf ...)
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Grundlegende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
TB x/2013
Bauwerks
Abschlussbericht der
Messungen nach Abschluss des
Bauvorhabens
Ja/Nein
PD für den Schutz gegen
Streuströme
Ja/Nein
(P, PP, SKP, Brückenpass…)
60
TB
x/2013
Grundlegende technische Maßnahmen zur Begrenzung des
Einflusses von Streuströmen auf Brückenobjekte von Straßen
ANHANG 6
TABELLE 1
Tabelle 1 Stufen der grundlegenden passiven Schutzmaßnahmen für die Begrenzung des Streustromeinflusses
Stufen der grundlegenden passiven Schutzmaßnahmen für die Begrenzung des Streustromeinflusses
Grundlegende
Schutzmaßnahme
n Stufe Nr.
Stromdichte [A.m-2]
gemessene Werte oder
mit dem Koeffizienten
des Saugeffekts der
Brücke berechnete
Werte
1
< 1.10-7
2
1.10-7 - 3.10-6
3
3.10-6 - 1.10-4
4
1.10-4 - 3.10-3
5
> 3.10-3
Auswertung der grundlegenden Schutzmaßnahmen.
Die Maßnahmen nach den Ziffern und Buchstaben können auf Grundlage eines Fachgutachtens kombiniert werden.
1. Primärschutz gemäß STN EN 206-1
A - ohne Verbindung der Bewehrung und ohne Ausleitungen aus der Bewehrung auf die Oberfläche der Baukonstruktion
2. Kombination des Primärschutzes gemäß STN EN 206-1 und eines eventuellen Sekundärschutzes gemäß Kapitel 6.3
dieser TB
B - ohne Verbindung der Bewehrung und ohne Ausleitungen aus der Bewehrung auf die Oberfläche
3. gleich wie 2 plus
C - bauliche Maßnahmen gemäß Kapitel 6.4 dieser TB ohne Verbindung der Bewehrung und ohne Ausleitungen aus der
Bewehrung auf die Oberfläche
4. gleich wie 2 plus
D - bauliche Maßnahmen gemäß Kapitel 6.4 dieser TB einschließlich Verbindung der Bewehrung und einschließlich
Ausleitungen aus der Bewehrung auf die Oberfläche
5. gleich wie 4 plus
E - PD „Elektrische Leitungen und Einrichtungen für die Kontrolle des Streustromeinflusses“, die elektrische und
geophysikalische Messungen, einschließlich der Realisierung einer eventuellen Bemessung nachfolgender
Schutzmaßnahmen ermöglichen.
61
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