Die Europlische Gruppe fr Ethik ver|ffentlicht in Br ssel

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Brüssel, 7. Mai 2002
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Die Gruppe ist ein unabhängiges, multidisziplinäres und pluralistisches Gremium.
Die EGE erstattet dem Präsidenten der Europäischen Kommission Romano Prodi
direkt Bericht. Sie besteht aus zwölf Mitgliedern und wird von einer französischen
Rechtsanwältin, Noëlle Lenoir, geleitet. Die Gruppe berät die Kommission z.B. in der
Frage, wie die Werte der Europäischen Gesellschaft im Rahmen der von der
Gemeinschaftspolitik geförderten wissenschaftlichen und technologischen
Entwicklung bewahrt werden können.
Nach Veröffentlichung der Stellungnahme gab Frau Lenoir ihr Ausscheiden aus der
Gruppe bekannt. Sie war Mitglied der EGE seit ihrer Gründung im Jahr 1991 und seit
über acht Jahren deren Vorsitzende.
Laut Präsident Prodi hat Frau Lenoir bemerkenswerte Arbeit geleistet. Sie hat
maßgebend dazu beigetragen, dass mit der Zeit auf Gemeinschaftsebene eine
strukturierte Diskussion über ethische Fragen, die sich im Zuge der technologischen
Entwicklung in unserer Gesellschaft herausgebildet haben, entstanden ist, und es ist
ihr gelungen, die Europäische Gruppe für Ethik zu einer kompetenten, unabhängigen
Einrichtung werden zu lassen, die innerhalb und außerhalb der EU auf breite
Anerkennung stößt. Ihre persönlichen Verdienste an dem, was die Gruppe erreicht
hat, sind unverkennbar.
Präsident Prodi erklärte, dass die Kommission, die die Mitglieder der EGE ernennt,
Frau Lenoir ebenso wie ein weiteres ausscheidendes Mitglied, Herrn Spiros Simitis,
ersetzen wird.
Frau Lenoir erläuterte die Stellungnahme in ihrem Gesamtzusammenhang:
Aufgrund der EU-Richtlinie des Jahres 1998 über den rechtlichen Schutz
biotechnologischer Erfindungen und insbesondere ihres Artikels 7, in dem die EGE
aufgefordert wird, alle ethischen Aspekte im Zusammenhang mit der Biotechnologie
zu bewerten, ist es Ziel der ausdrücklich von Präsident Prodi angeforderten
Stellungnahme, die Bedingungen und Grenzen der Patentierung von Stammzellen
festzulegen, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit ethischen Erwägungen,
sondern auch in den einschlägigen Verfahren, die eine ethische Bewertung
sicherstellen.
Die Stellungnahme behandelt das elementare ethische Dilemma, das sich aus der
Tatsache ergibt, dass Patente den wissenschaftlichen Fortschritt fördern können, der
zu einer besseren medizinischen Versorgung beitragen kann. Gleichzeitig können
Patente auch den Zugang zur medizinischen Versorgung beeinträchtigen, weil für
ihre Nutzung ein Lizenz erforderlich ist und weil dem Patentinhaber Gebühren zu
zahlen sind. Nach Ansicht der EGE sollte die Zwangslizenz zum Zuge kommen,
wenn der Zugang zu Diagnose und Behandlung durch den Missbrauch von
Patentrechten verhindert wird, und sie betont, dass die Mitgliedstaaten dafür
verantwortlich sind, rechtliche Verfahren für Zwangslizenzen einzuführen und zu
prüfen, ob der gleichberechtigte Zugang zur medizinischen Versorgung ein
derartiges Verfahren rechtfertigt.
Ferner muss das rechte Gleichgewicht zwischen den Interessen des Erfinders und
denen der Gesellschaft gefunden werden, in dem Sinne, dass eine gemeinsame
Aufgabe darin besteht, die ethischen Grundsätze und Werte im Kontext möglicher
Interessenkonflikte der Beteiligten, d.h. der Patienten und Patientenvereinigungen,
der Erfinder und anderer Forscher, der Spender, der Industrie, der Investoren und
der im Gesundheitswesen tätigen Personen sowie der Sozialversicherungen zu
gewährleisten.
Nach Auffassung der Gruppe sind nur menschliche Stammzellenlinien, die inventiv
im Hinblick auf neue Merkmale für spezifische gewerbliche Anwendungen verändert
wurden, patentierbar. Stammzellen jedoch, die isoliert und kultiviert, nicht aber
verändert wurden, sollten nicht als patentierbare Erfindungen betrachtet werden
Was menschliche Embryostammzellen betrifft, äußerte ein Gruppenmitglied,
Professor Günter Virt, eine abweichende Meinung dahingehend, dass die
Patentierbarkeit von Erfindungen mit Embryostammzellen ethisch unannehmbar ist,
da die Gewinnung dieser Zellen die Zerstörung des menschlichen Embryos
erfordert.
In der Frage der Klonungsverfahren mit dem Ziel, menschliche Embryostammzellen
für therapeutische Zwecke zu gewinnen, fordert die Gruppe eine vorsichtige
Herangehensweise, die möglicherweise eine solche Erfindung von der
Patentierbarkeit ausschließt.
Die EGE hält es für wichtig, dass Patente für Stammzellen weitere Forschung
ermöglichen. In diesem Sinne fordert sie die Schaffung eines EU-Registers
unveränderter menschlicher Stammzellenlinien. Das Register sollte sowohl
embryonale Stammzellen als auch embryonale Keimzellen enthalten. Es sollte
Transparenz gewährleisten und der Forschungsgemeinde den notwendigen Zugang
erleichtern.
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EGE-Sekretariat in Brüssel
Christiane Bardoux
Agueda Ollero Montiel
Tel: 0032 2 295 71 35
Fax: 0032 2 299 45 65
E-mail: [email protected]
[email protected]
Sie können auch unsere Webseite aufrufen:
http://europa.eu.int/comm/european_group_ethics
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