,3 Brüssel, 7. Mai 2002 'LH (XURSlLVFKH *UXSSH IU (WKLN YHU|IIHQWOLFKW LQ %UVVHO LKUH 6WHOOXQJQDKPH ]X GHQ (WKLVFKHQ $VSHNWHQ GHU 3DWHQWLHUXQJ YRQ (UILQGXQJHQ LP =XVDPPHQKDQJPLWPHQVFKOLFKHQ6WDPP]HOOHQ 'LH(XURSlLVFKH*UXSSHIU(WKLNGHU1DWXUZLVVHQVFKDIWHQXQGGHU1HXHQ 7HFKQRORJLHQ(*(KDW3UlVLGHQW3URGLDP'LHQVWDJGHP0DLLKUH 6WHOOXQJQDKPH1U]XGHQ³(WKLVFKHQ$VSHNWHQGHU3DWHQWLHUXQJYRQ (UILQGXQJHQLP=XVDPPHQKDQJPLWPHQVFKOLFKHQ6WDPP]HOOHQYRUJHOHJW Die Gruppe ist ein unabhängiges, multidisziplinäres und pluralistisches Gremium. Die EGE erstattet dem Präsidenten der Europäischen Kommission Romano Prodi direkt Bericht. Sie besteht aus zwölf Mitgliedern und wird von einer französischen Rechtsanwältin, Noëlle Lenoir, geleitet. Die Gruppe berät die Kommission z.B. in der Frage, wie die Werte der Europäischen Gesellschaft im Rahmen der von der Gemeinschaftspolitik geförderten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung bewahrt werden können. Nach Veröffentlichung der Stellungnahme gab Frau Lenoir ihr Ausscheiden aus der Gruppe bekannt. Sie war Mitglied der EGE seit ihrer Gründung im Jahr 1991 und seit über acht Jahren deren Vorsitzende. Laut Präsident Prodi hat Frau Lenoir bemerkenswerte Arbeit geleistet. Sie hat maßgebend dazu beigetragen, dass mit der Zeit auf Gemeinschaftsebene eine strukturierte Diskussion über ethische Fragen, die sich im Zuge der technologischen Entwicklung in unserer Gesellschaft herausgebildet haben, entstanden ist, und es ist ihr gelungen, die Europäische Gruppe für Ethik zu einer kompetenten, unabhängigen Einrichtung werden zu lassen, die innerhalb und außerhalb der EU auf breite Anerkennung stößt. Ihre persönlichen Verdienste an dem, was die Gruppe erreicht hat, sind unverkennbar. Präsident Prodi erklärte, dass die Kommission, die die Mitglieder der EGE ernennt, Frau Lenoir ebenso wie ein weiteres ausscheidendes Mitglied, Herrn Spiros Simitis, ersetzen wird. Frau Lenoir erläuterte die Stellungnahme in ihrem Gesamtzusammenhang: Aufgrund der EU-Richtlinie des Jahres 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen und insbesondere ihres Artikels 7, in dem die EGE aufgefordert wird, alle ethischen Aspekte im Zusammenhang mit der Biotechnologie zu bewerten, ist es Ziel der ausdrücklich von Präsident Prodi angeforderten Stellungnahme, die Bedingungen und Grenzen der Patentierung von Stammzellen festzulegen, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit ethischen Erwägungen, sondern auch in den einschlägigen Verfahren, die eine ethische Bewertung sicherstellen. Die Stellungnahme behandelt das elementare ethische Dilemma, das sich aus der Tatsache ergibt, dass Patente den wissenschaftlichen Fortschritt fördern können, der zu einer besseren medizinischen Versorgung beitragen kann. Gleichzeitig können Patente auch den Zugang zur medizinischen Versorgung beeinträchtigen, weil für ihre Nutzung ein Lizenz erforderlich ist und weil dem Patentinhaber Gebühren zu zahlen sind. Nach Ansicht der EGE sollte die Zwangslizenz zum Zuge kommen, wenn der Zugang zu Diagnose und Behandlung durch den Missbrauch von Patentrechten verhindert wird, und sie betont, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, rechtliche Verfahren für Zwangslizenzen einzuführen und zu prüfen, ob der gleichberechtigte Zugang zur medizinischen Versorgung ein derartiges Verfahren rechtfertigt. Ferner muss das rechte Gleichgewicht zwischen den Interessen des Erfinders und denen der Gesellschaft gefunden werden, in dem Sinne, dass eine gemeinsame Aufgabe darin besteht, die ethischen Grundsätze und Werte im Kontext möglicher Interessenkonflikte der Beteiligten, d.h. der Patienten und Patientenvereinigungen, der Erfinder und anderer Forscher, der Spender, der Industrie, der Investoren und der im Gesundheitswesen tätigen Personen sowie der Sozialversicherungen zu gewährleisten. Nach Auffassung der Gruppe sind nur menschliche Stammzellenlinien, die inventiv im Hinblick auf neue Merkmale für spezifische gewerbliche Anwendungen verändert wurden, patentierbar. Stammzellen jedoch, die isoliert und kultiviert, nicht aber verändert wurden, sollten nicht als patentierbare Erfindungen betrachtet werden Was menschliche Embryostammzellen betrifft, äußerte ein Gruppenmitglied, Professor Günter Virt, eine abweichende Meinung dahingehend, dass die Patentierbarkeit von Erfindungen mit Embryostammzellen ethisch unannehmbar ist, da die Gewinnung dieser Zellen die Zerstörung des menschlichen Embryos erfordert. In der Frage der Klonungsverfahren mit dem Ziel, menschliche Embryostammzellen für therapeutische Zwecke zu gewinnen, fordert die Gruppe eine vorsichtige Herangehensweise, die möglicherweise eine solche Erfindung von der Patentierbarkeit ausschließt. Die EGE hält es für wichtig, dass Patente für Stammzellen weitere Forschung ermöglichen. In diesem Sinne fordert sie die Schaffung eines EU-Registers unveränderter menschlicher Stammzellenlinien. Das Register sollte sowohl embryonale Stammzellen als auch embryonale Keimzellen enthalten. Es sollte Transparenz gewährleisten und der Forschungsgemeinde den notwendigen Zugang erleichtern. :HLWHUHLQIRUPDWLRQHQ EGE-Sekretariat in Brüssel Christiane Bardoux Agueda Ollero Montiel Tel: 0032 2 295 71 35 Fax: 0032 2 299 45 65 E-mail: [email protected] [email protected] Sie können auch unsere Webseite aufrufen: http://europa.eu.int/comm/european_group_ethics 2