Universität Zürich Psychologisches Institut Sozial- und Wirtschaftspsychologie Prof. Dr. Klaus Jonas Stand: 14.3.2007* Studienordnung Sozial- und Wirtschaftspsychologie gilt für Studierende mit Grundstudiumsabschluss in Sozialpsychologie 2001 und später 1 2 3 4 5 6 7 Das Fach Sozialpsychologie Die Fachrichtung Sozial- und Wirtschaftspsychologie (früher „Sozialpsychologie III“) Sozial- und Wirtschaftspsychologie als Vertiefungsrichtung des Hauptfachs Psychologie Sozial- und Wirtschaftspsychologie als Nebenfach Sozialpsychologie als Teil des Ergänzungsprogramms Erläuterungen Wegleitung * Diese Studienordnung wird gelegentlich in geringem Ausmass überarbeitet, um eine optimale Studienorganisation gewährleisten zu können und um den sich verändernden Studienbedingungen Rechnung zu tragen. Daraus können sich in seltenen Fällen kleinere Inkonsistenzen ergeben, die wie folgt gehandhabt werden: Grundsätzlich gilt die Studienordnung, die am Datum der definitiven Anmeldung der Studentin oder des Studenten bei der Fachrichtung Sozial- und Wirtschaftspsychologie aktuell war. Zu einem früheren Zeitpunkt eingetretene Studierende dürfen, sofern sich für sie durch Anwendung später eingeführter oder geänderter Bestimmungen der Studienordnung nachvollziehbare Vorteile ergeben, auf Wunsch zu den Bedingungen einer späteren Studienordnung studieren. Dieser Wunsch ist im Sekretariat der Fachrichtung schriftlich zu hinterlegen. In Zweifelsfällen entscheidet der Studienberater nach einem persönlichen Gespräch. 1 1 DAS FACH SOZIALPSYCHOLOGIE Organisation Sozialpsychologie kann an der Universität Zürich in den folgenden Formen studiert werden: - als Vertiefungsrichtung im Rahmen des Hauptfachstudiums Psychologie, - als erstes Nebenfach, - als zweites Nebenfach, - als Teil des Ergänzungsprogramms im Rahmen des Hauptfachstudiums Psychologie. Das Fach Sozialpsychologie an der Universität Zürich gliedert sich in drei Richtungen: • Sozialpsychologie1 (früher „Sozialpsychologie I“): Prof. H. Gutscher • Sozial- und Gesundheitspsychologie (früher „Sozialpsychologie II“): Prof. R. Hornung • Sozial- und Wirtschaftspsychologie (früher „Sozialpsychologie III“): Prof. K. Jonas Die Studierenden wählen eine dieser drei Richtungen. Die formalen Studienanforderungen sind in den drei Fachrichtungen ähnlich, die inhaltlichen Schwerpunkte sind hingegen unterschiedlich. Das Ergänzungsstudium wird von allen drei Fachrichtungen gemeinsam getragen. Ein Überblick über die drei Fachrichtungen findet sich im Internet (http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy). Für das Studium der Sozialpsychologie gelten die Bestimmungen der Universität Zürich und der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (siehe “Universitätsordnung der Universität Zürich”, “Reglement über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich”, “Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für die Studierenden der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich”, “Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich”, erhältlich bei der Kanzlei der Universität sowie die Bestimmungen des Psychologischen Instituts (“Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich”, http://www.psychologie.unizh.ch/studord/). Inhalt Die Sozialpsychologie steht im Spannungsfeld von Individuum und sozialer Umwelt. Im Zentrum der wissenschaftlichen Beschäftigung stehen einerseits die grundlegenden psychischen Prozesse wie Wahrnehmung, Vorstellung, Denken, Emotion, Motivation sowie Verhalten. Andererseits gilt die Aufmerksamkeit auch den sozialen Prozessen und Wechselwirkungen auf verschiedenen Ebenen sozialer Systeme: Mikrosysteme (z.B. Gruppen, Partnerschaften und Familien), Mesosysteme (z.B. Organisationen und Institutionen) sowie Makrosysteme (z.B. Gesellschaften und Nationen). Neben psychologischen und sozialen Faktoren sind immer auch weitere Aspekte des Kontextes zu berücksichtigen, z.B. physikalische, biologische, soziokulturelle, rechtliche und ökonomische. Umwelt – in diesem umfassenden Sinne verstanden – ist dabei Objekt, Medium, Rahmenbedingung und Produkt menschlichen Verhaltens. Ausbildungsziele • • • • Kenntnisse zur Beschreibung und Erklärung der oben aufgeführten Phänomene und Prozesse (Grundlagen- bzw. Bedingungswissen) Fähigkeit, selbst empirische Forschung zu betreiben (Forschungskompetenz) Kompetenz, Veränderungen in Gang zu bringen (Interventionswissen bzw. -kompetenz) Fähigkeit, eingetretene Veränderungen bzw. Auswirkungen von Interventionen zu bewerten (Evaluationswissen bzw. -kompetenz) Grosses Gewicht wird auf die gründliche praktische Auseinandersetzung mit methodologischen Fragen gelegt, z.B. mit Fragen des Designs von Untersuchungen, Stichprobenverfahren, Datenerhebungs- und Datenanalysetechniken. Nicht zuletzt sind es Kompetenzen in diesen Bereichen, welche über Chancen und Erfolg in den vielfältigen Berufsfeldern in Forschung und Anwendung entscheiden. Eine erfolgreiche Berufstätigkeit beruht ausserdem stark auf der Fähigkeit zur Kooperation und auf persönlicher Handlungskompetenz. Der Erwerb von Handlungskompetenzen impliziert eine engagierte und intensive Nutzung der Lern- und Übungsmöglichkeiten, welche sich in einem Universitätsstudium bieten. Beispiele dafür sind die Leitung von Gruppen, die Beschäftigung mit Präsentationstechniken, Projektplanung und Projektmanagement. Qualifikationen für diesen Bereich können und sollen auch ausserhalb des Ausbildungsangebots der Sozialpsychologie erworben werden. 1 Wegen der Nutzung des Begriffs „Sozialpsychologie“ sowohl für die Abteilung wie für eine der drei Fachrichtungen können gelegentlich Missverständnisse entstehen. Versichern Sie sich bitte jeweils, welche Bedeutung gemeint ist. 2 2 DIE FACHRICHTUNG SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSPSYCHOLOGIE Die Fachrichtung Sozial- und Wirtschaftspsychologie ist sowohl grundlagen- als auch anwendungsorientiert: Wir verstehen Sozialpsychologie als Grundlagendisziplin für das anwendungsorientierte Fach Wirtschaftspsychologie. Wirtschaftspsychologie umfasst in einem sehr weiten Sinn vier inhaltliche Felder: die Psychologie der gesamtwirtschaftlichen Prozesse, die Marktpsychologie, die Organisationspsychologie und die Arbeitspsychologie. Wirtschaftspsychologie wird hier folgendermassen gefasst: Forschung und Lehre beziehen sich im Rahmen der Anwendung auf solche Fragestellungen der genannten vier Felder, die sich sozialpsychologisch fundieren lassen. Im Bereich der Sozialpsychologie forschen und lehren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtung insbesondere zu den Themen Einstellungsänderung, Gruppenprozesse, Gruppenentscheidungen, soziale Erwünschtheit, Identität, Macht, Vertrauen, Strategienwahl in netzbasierten Umgebungen, Gratifikationserwartung und Verantwortungsdiffusion. Beispielsweise werden gesamtwirtschaftliche Fragestellungen mit Hilfe sozialpsychologisch beeinflusster Entscheidungstheorien untersucht. Aspekte der Gerechtigkeit von Entlöhnung und Besteuerung wiederum werden unter anderem equitytheoretisch analysiert. Erklärungsmodelle von Portfolioentwicklungen werden auf den Vorhersagewert sozial- und kognitionspsychologischer Konstrukte überprüft, zum Beispiel Vertrauen oder Rekognition. Marktpsychologische Themen wie Konsumentenverhalten und Werbung werden mit Hilfe von Einstellungs-Verhaltens-Theorien und Modellen der Einstellungsänderung erforscht. Auch organisationspsychologische Themen sind relevant, insofern sie sozialpsychologische Schnittstellen aufweisen wie z.B. die Führungsforschung oder die Themen Gruppenentscheidungen und Gruppenproduktivität. Ein wichtiges Forschungsgebiet der Fachrichtung thematisiert Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Es werden zum Beispiel individuelle und gruppenpsychologische Prozesse bei Konflikten zwischen sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit analysiert. Ein anderer Schwerpunkt befasst sich mit den sozialen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen moderner Informations- und Kommunikations-Technologien. Insbesondere interessieren uns die Auswirkungen des Pervasive Computing, also des unauffälligen, aber immer und überall stattfindenden Gebrauchs von Computertechnik, beispielweise in der Kommunikation, der betrieblichen Weiterbildung oder im Verkehr. Die Sozial- und Wirtschaftspsychologie versteht sich als empirische, vor allem experimentell arbeitende Fachrichtung innerhalb des Psychologischen Instituts. Grosser Wert wird auf die Weiterentwicklung und Nutzung neuer Methoden in Forschung und Lehre gelegt, beispielsweise Internet-basierte Experimente und durch elektronische Kommunikationshilfen gestützte Veranstaltungen. Die Verbindung methodischer und wirtschaftspsychologischer Fragestellungen zeigt sich etwa in der Erforschung von Bedingungen und Konsequenzen Internet-gestützter Erfassung von Arbeitszufriedenheit und Commitment. 3 3 SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSPSYCHOLOGIE ALS VERTIEFUNGSRICHTUNG DES HAUPTFACHS PSYCHOLOGIE (gültig für Studierende, welche 2001 oder später die zweite Teilprüfung der Zwischenprüfung erfolgreich bestanden haben) Nach erfolgreich abgeschlossenem Grundstudium kann mit dem Aufbaustudium begonnen werden. Das Aufbaustudium besteht aus dem Vertiefungsstudium Sozial- und Wirtschaftspsychologie sowie einem Ergänzungsstudium an den anderen Abteilungen des Psychologischen Instituts. Einen Überblick über die Studienanforderungen bietet die Darstellung unten. Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt 6. Hauptfach Psychologie Vertiefungsrichtung Sozial- und Wirtschaftspsychologie 1. GRUNDSTUDIUM • Grundstudium für Hauptfach-Studierende mit Zwischenprüfung • Methodenpropädeutikum Sozialpsychologie: I: Statistische Methoden: Einführung in SPSS für Psychologen (2 Semesterwochenstunden) II: Literaturkolloquium (2 Semesterwochenstunden) III: Das psychologische Experiment (2 Semesterwochenstunden) 2. AUFBAUSTUDIUM (nach bestandener Zwischenprüfung und Absolvierung des Methodenpropädeutikums) 2.1. Vertiefungsstudium Sozial- und Wirtschaftspsychologie • • • • • • • • • • Die beiden Vorlesungen „Themen der Sozial- und Wirtschaftspsychologie I + II“ (4 Semesterwochenstunden) Methodikveranstaltungen mit Leistungsnachweis (insgesamt 6 Semesterwochenstunden). Innenpraktikum (60 Stunden Mitarbeit bei einem Forschungsprojekt der Fachgruppe) Inhaltliche Veranstaltungen mit Leistungsnachweis: Seminare, Übungen und Kurse (8 Semesterwochenstunden) 1 Literaturarbeit 1 Versuchsplanungsarbeit 1 Praktikum mit Praktikumsbericht 1 Forschungsarbeit + Kolloquium Sozial- und Wirtschaftsps. (Teilnahme + eine Präsentation) 1 Lizentiatsarbeit + Kolloquium Sozial- und Wirtschaftsps. (Teilnahme + zwei Präsentationen) Insgesamt sind bis zum Studienabschluss mindestens 30 Kolloquiumsbesuche nachzuweisen Für den Studienabschluss sowie eine erfolgreiche und qualifizierte Berufstätigkeit wird – ausserhalb der vorgeschriebenen Mindestanforderungen – der Besuch weiterer Veranstaltungen dringend empfohlen. 2.2. Ergänzungsstudium Lehrveranstaltungen des Ergänzungsprogramms der anderen Abteilungen des Psychologischen Instituts 3. LIZENTIATSPRÜFUNG • Lizentiatsarbeit und 30' mündliche Prüfung in Sozialpsychologie (siehe “Lizentiatsprüfung in Sozialpsychologie”, http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy/) • 4 h Klausur, zwei 30 minütige mündliche Prüfungen in den übrigen Bereichen des Ergänzungsstudiums (siehe “Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich”, http://www.psychologie.unizh.ch/studord/) 4 4 SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSPSYCHOLOGIE ALS NEBENFACH (gültig für Studierende, welche 2001 oder später die nebenfachspezifische Zwischenprüfung zum ersten Mal ablegen) Sozial- und Wirtschaftspsychologie kann als erstes oder zweites Nebenfach gewählt werden. In diesem Fall darf nicht gleichzeitig Psychologie als Hauptfach oder Sozialpsychologie I oder II als weiteres Nebenfach belegt werden. Es ist jedoch möglich, eine Fachrichtung einer anderen Abteilung des Psychologischen Instituts als weiteres Nebenfach zu wählen. Einen Überblick über die Studienanforderungen im Grund- und Aufbaustudium bieten die Darstellungen unten. Erläuterungen hierzu finden sich im Abschnitt 6. Mit dem Aufbaustudium kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums begonnen werden. Sozial- und Wirtschaftspsychologie als erstes Nebenfach 1. GRUNDSTUDIUM Erstes Studienjahr des Grundstudiums Psychologie und erste Teilprüfung der Zwischenprüfung im Hauptfach Psychologie en bloc gemäss “Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für die Studierenden der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich” und “Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich” (http://www.psychologie.unizh.ch/studord/): • Allgemeine Psychologie I (2 Semester: 4 Semesterwochenstunden) • Allgemeine Psychologie II (1 Semester: 2 Semesterwochenstunden) • Allgemeine Psychologie III (1 Semester: 2 Semesterwochenstunden) • Sozialpsychologie (2 Semester: 4 Semesterwochenstunden) • Statistische Methoden (2 Semester: 4 Semesterwochenstunden) • Methodische Grundlagen der Testpsychologie (1 Semester: 2 Semesterwochenstunden) 2. AUFBAUSTUDIUM (nach bestandener erster Teilprüfung der Zwischenprüfung) • • • • Die beiden Vorlesungen „Themen der Sozial- und Wirtschaftspsychologie I + II“ (4 Semesterwochenstunden) Methodikveranstaltung mit Leistungsnachweis (2 Semesterwochenstunden) Seminare und/oder Proseminare (6 Semesterwochenstunden) 1 Literaturarbeit oder Versuchsplanungsarbeit Für den Abschluss wird – neben den obligatorischen Leistungen – der Besuch weiterer Veranstaltungen dringend empfohlen. 3. LIZENTIATSPRÜFUNG (siehe “Lizentiatsprüfung in Sozialpsychologie”, http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy/) • 3-tägige Hausarbeit • 30' mündliche Prüfung 5 Sozial- und Wirtschaftspsychologie als zweites Nebenfach 1. GRUNDSTUDIUM Teile des ersten Studienjahres des Grundstudiums Psychologie und der ersten Teilprüfung der Zwischenprüfung en bloc gemäss “Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich”, http://www.psychologie.unizh.ch/studord/: • Allgemeine Psychologie I (2 Semester: 4 Semesterwochenstunden) • Sozialpsychologie (2 Semester: 4 Semesterwochenstunden) • Methodische Grundlagen der Testpsychologie (1 Semester: 2 Semesterwochenstunden) 2. AUFBAUSTUDIUM (nach bestandener erster Teilprüfung der Zwischenprüfung) • • • Die beiden Vorlesungen „Themen der Sozial- und Wirtschaftspsychologie I + II“ (4 Semesterwochenstunden) Seminare und/oder Proseminare (4 Semesterwochenstunden) 1 Literaturarbeit oder Versuchsplanungsarbeit Für den Abschluss wird – neben den obligatorischen Leistungen – der Besuch weiterer Veranstaltungen dringend empfohlen. 3. LIZENTIATSPRÜFUNG (siehe “Lizentiatsprüfung in Sozialpsychologie”, http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy/gem/merk/lizpruefung.html) • 30' mündliche Prüfung 6 5 DAS FACH SOZIALPSYCHOLOGIE ALS TEIL DES ERGÄNZUNGSPROGRAMMS Während des Aufbaustudiums sind drei Vorlesungen des Ergänzungsprogramms der Abteilung Sozialpsychologie zu besuchen (Hinweise jeweils im aktuellen Semesterprogramm: http://www.psychologie.unizh.ch/semprog/). Für jede dieser Vorlesungen wird eine verbindliche Prüfungsliteraturliste abgegeben. Es wird zudem eine breite allgemeine inhaltliche und methodologische Grundqualifikation in Sozialpsychologie erwartet, welche durch die vertiefte Lektüre mindestens eines sozialpsychologischen Lehrbuchs erworben werden muss (siehe Literaturliste “Sozialpsychologische Lehrbücher”, http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy). 6 ERLÄUTERUNGEN Methodenpropädeutikum Ziel der Methodenausbildung ist es, die zur Planung, Durchführung, Auswertung und Interpretation wissenschaftlicher Untersuchungen notwendigen Methodenkenntnisse aufzubauen. Die Kurse “Statistische Methoden: Einführung in SPSS für Psychologen” und “Das psychologische Experiment” vermitteln das Grundwissen, welches es erlaubt, empirische Untersuchungen selbständig durchführen und auswerten zu können. Das “Literaturkolloquium” bietet eine Einführung in die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Leistungsnachweise Leistungsnachweise umfassen ganz verschiedene Formen der aktiven Beteiligung an Lehrveranstaltungen: mündliche Präsentationen von Thesenpapieren oder Literaturarbeiten, vorbereitete Diskussionsbeiträge, Kurzreferate, Protokolle, Durchführen von empirischen Untersuchungen, schriftliche oder mündliche Prüfungen/Tests usw. Die Form des Leistungsnachweises liegt im Ermessen der für die Lehrveranstaltung Verantwortlichen. Es ist dem Semesterprogramm des Psychologischen Instituts zu entnehmen, in welchen Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise zu erbringen sind. Innenpraktikum Das Innenpraktikum kann auch in verschiedenen Forschungsprojekten der Fachrichtung in Stückelungen von 30:30 und 20:20:20 Stunden durchgeführt werden. Praktikum Das Praktikum ist in einem möglichen Arbeitsfeld für Sozialpsychologinnen und -psychologen zu absolvieren (z. B. wissenschaftliche Forschungsinstitute; Marktforschungs-, Meinungsforschungs- und Planungsinstitute; Industrie- und Dienstleistungsbetriebe; Massenmedien; Personalabteilungen; Beratungsstellen; Ämter für Arbeit, Soziales, Fürsorge, Schule; Jugendbetreuung; Gesundheitswesen; karitative Organisationen; Entwicklungshilfe; Strafanstalten; Erziehungsheime; Spitäler) und ist durch eine/n Psychologen/in mit Universitätsabschluss in der jeweiligen Institution zu betreuen. Das Praktikum dauert mindestens 6 Wochen; es soll frühestens nach dem 4. Semester und vorzugsweise in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Anrechenbarkeit des Praktikums ist mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter vorgängig abzuklären. Nach Abschluss des Praktikums sind eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers sowie ein selbstverfasster Praktikumsbericht vorzulegen. Darin sind die ausgeführten Arbeiten und deren Bezug zur Sozialpsychologie (Methoden, Theorien, Ergebnisse) darzustellen. Der Praktikumsbericht soll zwei bis vier Seiten umfassen. In anderen Studienbereichen absolvierte Praktika sowie berufliche Tätigkeiten können unter Umständen anerkannt werden. Grundlage für die Beurteilung der Anrechenbarkeit bilden eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers und ein Praktikumsbericht. 7 Literaturarbeit Eine Literaturarbeit ist ein wissenschaftlicher Aufsatz gemäss üblichen wissenschaftlichen Standards. Ein solcher Aufsatz erfordert eine selbst erarbeitete Strukturierung eines Themas und beruht auf der Sammlung, der kritischen Auswertung sowie der übersichtlichen und korrekten Darstellung von Fachliteratur, die für die Fragestellung relevant ist. Die Literaturarbeit soll rund 20 bis 25 Seiten umfassen. Es ist dem Semesterprogramm des Psychologischen Instituts zu entnehmen, in welchen Lehrveranstaltungen Themen für Literaturarbeiten vergeben werden. Die Themenstellung erfolgt gemäss Vorgaben der für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Personen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zudem auch ausserhalb von Lehrveranstaltungen Themen zur Bearbeitung vorschlagen. Weitere Informationen: “Merkblätter”, http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy/gem/merk.html. Versuchsplanungsarbeit Eine Versuchsplanungsarbeit ist die dargestellte Planung einer wissenschaftlichen verhaltensbezogenen Studie gemäss üblicher wissenschaftlicher Standards zu einem eng begrenzten Thema der Fachrichtung. Die Versuchsplanungsarbeit soll rund 10 bis 15 Seiten umfassen und die Aufstellung der Hypothesen, die Darstellung von Versuchsdesign und – ablauf sowie die Diskussion möglicher Ergebnisse enthalten. Themen für Versuchsplanungsarbeiten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachrichtung vergeben (siehe „Artikelordner“ in der Rämistrasse 62). Forschungsarbeit Als Forschungsarbeit wird eine wissenschaftliche Arbeit anerkannt, die auf der quantitativen Erhebung und Analyse von empirischen Daten beruht. Die Ausarbeitung erstreckt sich in der Regel über den Zeitraum von ein, maximal zwei Semestern. Themen für Forschungsarbeiten werden in der Regel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen vergeben. Der Besuch des Forschungskolloquiums Sozial- und Wirtschaftspsychologie ist integraler Teil des Betreuungskonzepts. Forschungsarbeiten können auch in Teams von zwei bis drei Personen bearbeitet werden. Dabei wird eine entsprechende Steigerung der Qualität sowie des Umfangs erwartet. Eine gute formale und inhaltliche Abstimmung der Beiträge der Teammitglieder muss gewährleistet sein (siehe auch “Merkblätter”, http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy/gem/merk.html. Lizentiatsarbeit Als Lizentiatsarbeit wird in der Regel eine empirisch angelegte wissenschaftliche Arbeit eingereicht. Erwartet wird die selbständige Bearbeitung einer sozialpsychologischen Fragestellung unter Beachtung der wissenschaftlichen Methodik (siehe auch “Hinweise zur Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit”, http://www.sozpsy.unizh.ch/gem/merk/lit.html). Der Besuch des Forschungskolloquiums Sozial- und Wirtschaftspsychologie ist integraler Teil des Betreuungskonzepts. Lizentiatsarbeiten können auch in Teams von zwei Personen bearbeitet werden. Dabei wird eine entsprechende Steigerung der Qualität sowie des Umfangs erwartet. Eine gute formale und inhaltliche Abstimmung der Beiträge der Teammitglieder muss gewährleistet sein. Vor Beginn der Lizentiatsarbeit müssen – ausser der Zahl der Kolloquiumsteilnahmen – sämtliche Studienbedingungen der Fachrichtung Sozial- und Wirtschaftspsychologie erfüllt sein. Das Thema der Lizentiatsarbeit soll sich im inhaltlichen Umfeld der Arbeitsgebiete der MitarbeiterInnen und des Lehrstuhlinhabers ansiedeln. Die Lizentiatsarbeit ist in der Regel innert neun Monaten zu verfassen und soll wie ein zu einer Veröffentlichung bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift eingereichtes Manuskript abgefasst werden. Die Abfassung richtet sich nach dem „Publication Manual of the American Psychological Association, 5th Edition“. Die Länge der Lizentiatsarbeit soll inklusive Tabellen, Abbildungen, Literaturverzeichnis, Fussnoten und eines eventuellen Anhangs in der Regel 50 Seiten nicht überschreiten (siehe ausserdem die „Prüfungsordnung über das Lizentiat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich”, erhältlich bei der Kanzlei der Universität). Eine Annahmebestätigung, die zur Zulassung zu den Lizentiatsprüfungen berechtigt, wird erst nach der letzten Überarbeitung der Arbeit und der Erledigung aller damit verbundenen Verpflichtungen (Rückgabe aller ausgeliehenen Geräte und Bücher, Erstellung einer CD mit den Untersuchungsmaterialien, Rohdaten etc.) abgegeben. Die letzte überarbeitete, endgültige Fassung ist spätestens 8 Wochen vor den Anmeldeterminen des Dekanats beim Sekretariat der Fachrichtung Sozial- und Wirtschaftspsychologie einzureichen. 8 Forschungskolloquium Das Forschungskolloquium ist ein Forum, in dem aktuelle wissenschaftliche Arbeiten der Sozialpsychologie von Studierenden und MitarbeiterInnen in verschiedenen Stadien präsentiert und zur Diskussion gestellt werden. Während der Bearbeitungszeit der Forschungs- und der Lizentiatsarbeit ist der Besuch des Kolloquiums obligatorisch; insgesamt sind bis zum Studienabschluss mindestens 30 Kolloquiumsbesuche nachzuweisen. Für Nebenfächler, welche aber ihre Lizarbeit bei der Sowi schreiben, gilt ein Minimum von 15 Besuchen. Lizentiatsprüfung Siehe unter Merkblätter: “Lizentiatsprüfung in Sozialpsychologie”, (http://www.psychologie.unizh.ch/sozpsy/gem/merk.html). 7 WEGLEITUNG Wie gehe ich vor, wie melde ich mich an? Vor Beginn des Grundstudiums müssen sich die Studierenden im Institutssekretariat an der Zürichbergstrasse 43 anmelden. Im Grundstudium werden die Grundlagen und Gemeinsamkeiten aller psychologischen Fachrichtungen sowie Inhalte von allgemeinem Interesse erarbeitet. Es sind die zwei Teilprüfungen der Zwischenprüfung sowie das Methodenpropädeutikum der Abteilung zu absolvieren. Das Grundstudium gilt als abgeschlossen, sobald sämtliche Anforderungen erfüllt sind (siehe “Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für die Studierenden der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich” und “Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich”, http://www.psychologie.unizh.ch/studord/). Die Anmeldung zum Aufbaustudium oder Nebenfachstudium an der Fachrichtung Sozial- und Wirtschaftspsychologie erfolgt nach erfolgreich abgeschlossenem Grundstudium mittels des Formulars, das Sie auf unserer Website finden (http://www.psychologie.unizh.ch/sowi/service/). Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular und die Beilagen bis spätestens zum Ende der zweiten Semesterwoche an das Sekretariat der Fachrichtung oder bringen Sie es persönlich vorbei. Bereits während des Grundstudiums sollten Hauptfachstudierende im Hinblick auf die Wahl der Nebenfächer auch Lehrveranstaltungen anderer Disziplinen wie zum Beispiel Wirtschaftswissenschaften, Soziologie, Pädagogik, Publizistik, Politische Wissenschaft, Ethnologie, Geschichte, Sprachen, Philosophie belegt werden. Fakultätsfremde Nebenfächer wie Informatik, Kriminologie, Sozial- und Präventivmedizin usw. erfordern ein Gesuch an die Philosophische Fakultät. Wird Psychologie als Hauptfach belegt, so darf keine der Teilrichtungen der Psychologie gleichzeitig als erstes oder zweites Nebenfach gewählt werden. 9