Psychosomatische Rehabilitation aus Sicht der

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Psychosomatische Rehabilitation aus Sicht der
Deutschen Rentenversicherung Bund
Dr. Hanno Irle, Dr. Katja Fischer
(31. Ulmer Werkstatt, 06. Juni 2008)
FOLIE 1
Psychosomatische Rehabilitation
aus Sicht der
Deutschen Rentenversicherung Bund
31. Ulmer Werkstatt
Ulm, 06. Juni 2008
Î Dr. med. Hanno Irle
Leiter des Bereichs Sozialmedizin im
Geschäftsbereich Sozialmedizin und
Rehabilitation der DRV Bund
FOLIE 2
Die Bedeutung psychischer Störungen
Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationsleistungen und Erwerbsminderungsrenten durch psychische Störungen
Strukturwandel im Gesundheitssystem, u. a.:
Ausbau der ambulanten (v. a. psychotherapeutischen)
Versorgung bei relativ geringer psychiatrischer
Versorgungsdichte
Budgetierung der (medikamentösen) Behandlung
Abbau von Krankenhausbetten
Verkürzung der stationären Behandlungsdauern
„Integrierte Versorgung“
Ökonomisch geleiteter Strukturwandel hat nicht nur Vorteile:
Zunahme von „Drehtürpatienten“
Insuffiziente Diagnostik und Behandlung
2
Einleitung
Die Bedeutung psychischer Störungen ist in den letzten Jahren nicht nur in der
Fachwelt, sondern auch in der Bevölkerung stärker in den Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit gerückt. Innerhalb des gegliederten Gesundheitssystems spielen
psychische Erkrankungen sowohl bei Arbeitsunfähigkeit als auch bei Rehabilitation
und Erwerbsminderungsrente eine zahlenmäßig immer größere Rolle.
Absolut gesehen gibt es zwar keine Hinweise für einen deutlichen realen Anstieg der
Häufigkeit psychischer Störungen. Die Verschärfung psychosozialer Problemlagen –
zum Beispiel in Verbindung mit Arbeitslosigkeit – hat aber zu einem Wandel der
gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber psychischen Beeinträchtigungen und
damit zu einer verstärkten Wahrnehmung derselben geführt.
Der Ökonomisierungs- und Anpassungsdruck innerhalb des Gesundheitssystems hat
nicht zuletzt im Zuge der jüngsten Gesundheitsreformen deutlich zugenommen. Er
wirkt sich auch - und vielleicht aufgrund mangelnder gesundheitspolitischer Lobby
insbesondere - auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen aus.
Der weitere Ausbau der ambulanten, v. a. psychotherapeutischen Versorgung (►
Psychotherapeutengesetz) bei gleichzeitig relativ geringer psychiatrischer
Versorgungsdichte, die Budgetierung der medikamentösen Behandlung, der Abbau
von Krankenhausbetten insbesondere im Bereich der psychiatrischpsychotherapeutischen Abteilungen, die Verkürzung der Behandlungsdauern im
Krankenhaus sowie eine stärkere sektorenübergreifende Vernetzung z. B. im
Rahmen der Integrierten Versorgung sind Beispiele für den weitreichenden
Strukturwandel.
Nicht alle Patienten sind in der Lage, diese Entwicklungen mitzumachen, und bei
nicht wenigen wird die notwendige längerfristige Fachkrankenhausbehandlung durch
eine Karriere als „Drehtürpatient“ ersetzt, mit fatalen Folgen für den weiteren
Krankheitsverlauf und die soziale Integration. Anderen Patienten bleibt eine
frühzeitige und suffiziente kurative Behandlung über Jahre versagt, ihr Leiden
chronifiziert und mitunter wird dann als erste spezifische Behandlungsmaßnahme
eine psychosomatisch-psychotherapeutische Rehabilitationsleistung beantragt. So
soll es eigentlich nicht laufen.
-2-
FOLIE 3
Akut- / Rehabilitationsbehandlung:
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Gemeinsamkeiten u. a. in der Methodik, Unterschiede v. a.
in Zielsetzung, Setting und patientenseitigen Voraussetzungen
Ziele:
Akutbehandlung: Diagnostik und Behandlung primärer
Krankheitserscheinungen, Erreichen eines kompensierten
psychophysischen Zustandes
Rehabilitation: Auseinandersetzung mit und Bewältigung
von Krankheitsfolgen und Behinderungen, Wiedererlangen
von Aktivitäten und Teilhabe (DRV: Teilhabe am Erwerbsleben)
Kurative und rehabilitative Behandlung ergänzen einander,
sind nicht austauschbar!
3
Zugegebenermaßen ist die Abgrenzung der Akut- von der Rehabilitationsbehandlung
gerade bei den psychischen Störungen oft schwierig. Psychiatrischpsychotherapeutische Krankenhausbehandlung beinhaltet ja immer auch
rehabilitative Elemente, so wie die psychosomatisch-psychotherapeutische
Rehabilitation sich selbstverständlich auch Methoden der kurativen Medizin bedient.
In der Methodik finden sich also viele Gemeinsamkeiten. Die größten Unterschiede
zeigen sich bezüglich der Zielsetzung und der Voraussetzungen auf Seiten der
Patienten.
Während die Akutbehandlung auf Diagnostik und Behandlung bzw. Beseitigung von
primären Krankheitserscheinungen und das Erreichen eines kompensierten
psychophysischen Zustands ausgerichtet ist, dient die Rehabilitation der
Auseinandersetzung mit und Bewältigung von Krankheitsfolgen oder resultierenden
Behinderungen und dadurch dem Erhalt bzw. der Wiedererlangung von Aktivitäten
und Teilhabe. Für die Rentenversicherung im Besonderen geht es dabei um den
Erhalt der durch chronische Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdeten oder
bereits geminderten Erwerbsfähigkeit.
-3-
Aus dem Gesagten ergibt sich zwangsläufig, dass ein schwer bzw. akut psychisch
erkrankter Mensch zunächst der ausreichenden kurativen Behandlung bedarf, um
überhaupt Rehabilitationsfähigkeit zu erlangen. Die beiden Phasen des
Gesamtbehandlungsplanes ergänzen einander in vielen Fällen sinnvoll, sie sind
jedoch keinesfalls austauschbar. Zudem benötigt auch nicht jeder akut psychisch
erkrankte Mensch nach der kurativen Behandlung eine Rehabilitationsleistung,
möglicherweise ist auch der kurzfristige berufliche Wiedereinstieg, ggf. im Rahmen
der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell eine individuell
erstrebenswerte Alternative.
FOLIE 4
Konzeptionelle Basis der Leistungen zur Teilhabe
bei psychischen Störungen
Biopsychosoziales Modell der Komponenten der Gesundheit
(ICF, Int. Classification of Functioning, Disability and Health,
WHO, 2001)
Multidisziplinarität, Komplexität, Multiprofessionalität
der Leistungserbringung
Förderung von Selbstmanagementfähigkeiten, der Nutzung
eigener Ressourcen und der Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft (schließt die Teilhabe am Arbeitsleben ein)
4
Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, darunter vor allem das 2001 in Kraft
getretene SGB IX, aber auch die offizielle Einführung der ICF und die Übernahme
des Kapitels V der Diagnoseklassifikation ICD-10 sind in den letzten Jahren in die
Konzepte der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bei psychischen
Störungen eingeflossen. Geprägt vom biopsychosozialen Modell von Krankheit und
Gesundheit wird in der Rehabilitation ein besonderer Schwerpunkt auf
Multidisziplinarität, Komplexität und Multiprofessionalität der Leistungserbringung
gelegt, mit dem Ziel, insbesondere Selbstmanagementfähigkeiten, Entdeckung und
Entwicklung eigener Ressourcen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu
fördern.
-4-
Der ideelle Anspruch des SGB IX verlangt von jedem Rehabilitationsträger eine
umfassende Berücksichtigung sämtlicher Bereiche von Aktivitäten und Teilhabe –
dies ist eine Vorgabe, die in der psychosomatisch-psychotherapeutischen
Rehabilitation der Rentenversicherung schon lange vor der gesetzlichen Fixierung
konzeptionell umgesetzt wurde. Eine Verbesserung der beruflichen
Leistungsfähigkeit ist auch ja ohne gleichzeitige Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustandes kaum vorstellbar.
FOLIE 5
Sozialmedizinische Bedeutung
psychischer Störungen I
Jahresprävalenz in der europäischen Durchschnittsbevölkerung ~ 27% (Wittchen / Jacobi, 2005)
Depressive Symptome bei ca. einem Drittel von Patienten,
die wegen einer körperlichen Erkrankung ein Krankenhaus
aufsuchten (Peveler et al., 2002)
Erster Ansprechpartner: Hausarzt
Ein Viertel aller Hausarzt-Patienten weist psychische
Störungen auf; von diesen wird nur ca. die Hälfte korrekt
diagnostiziert und noch weit weniger werden adäquat
behandelt
erhebliches Chronifizierungsrisiko!
5
Sozialmedizinische Bedeutung psychischer Störungen
Nun ein wenig Epidemiologie: Psychische bzw. psychosomatische Erkrankungen
sind häufig. Wittchen und Jacobi haben in der Ihnen allen sicherlich geläufigen
Studie aus 2005 eine Jahresprävalenz psychischer Störungen in der europäischen
Durchschnittsbevölkerung von ca. 27% ermittelt 1 . In einer anderen Untersuchung
wurden depressive Symptome bei etwa einem Drittel von Patienten festgestellt, die
wegen einer körperlichen Erkrankung ein Krankenhaus aufsuchten 2 .
1
(Wittchen, H.-U., Jacobi, F., Size and burden of mental disorders in Europe – a critical review and appraisal of
27 studies. European Neuropsychopharmacology 2005; 15 (4): 357 – 376)
2
(Peveler, R., Carson, A., Rodin, G., ABC of psychological medicine. Depression in medical patients. British
Medical Journal 2002; 325: 149 – 152)
-5-
Lebensbedrohliche und chronische körperliche Krankheiten, belastende Therapien,
geringe soziale Unterstützung, depressive Symptome in der Vorgeschichte,
Substanzabhängigkeit und depressionsauslösende Medikation gehörten in dieser
Studie zu den wichtigsten disponierenden Faktoren.
Erster Ansprechpartner ist für die meisten Betroffenen der Hausarzt, wobei nach
Schätzungen etwa ein Viertel aller Patienten in der hausärztlichen Praxis psychische
Störungen aufweist. Von diesen wird wiederum nur etwa die Hälfte richtig erkannt
und noch weitaus weniger werden leitliniengerecht behandelt.
Trotz Verbesserungen in der Versorgung kann es immer noch Jahre dauern, bevor
Betroffene mit einer psychischen Störung eine fachgerechte Behandlung erhalten.
Auf diese Weise wird der Chronifizierung häufig Vorschub geleistet.
Bei richtiger und frühzeitiger Diagnose- und Indikationsstellung bestehen dagegen
vielfältige – sowohl ambulante als auch stationäre – Behandlungsoptionen
(Unterstützung, Beratung, Pharmakotherapie, Psychotherapie und weitere). Leider ist
insbesondere bei der Vermittlung in eine ambulante Psychotherapie u. U. mit einer
mehrmonatigen Wartezeit zu rechnen. „Schwierige Patienten“, also beispielsweise
solche mit erheblichen Interaktionsstörungen oder krankheitsbedingten
Complianceproblemen erfahren auch nicht selten mehrere Ablehnungen durch
Psychotherapeuten.
FOLIE 6
Sozialmedizinische Bedeutung
psychischer Störungen II
Folgen verspäteter Diagnostik und insuffizienter Behandlung:
Lange / wiederholte Arbeitsunfähigkeit
Hohe Ausgaben für Krankengeld und (verspätete)
Akutbehandlung
Erhöhtes Risiko des Arbeitsplatzverlustes
Erhöhter Medikamentenkonsum mit möglicher
Abhängigkeitsentwicklung
Berentung wegen Erwerbsminderung
Soziale Isolation
Jahrelanges Leiden!
6
-6-
Die sozialmedizinischen Auswirkungen der geschilderten Versorgungsproblematik
sind gravierend: Lange und wiederholte Arbeitsunfähigkeitszeiten, hohe Ausgaben
für Krankengeld und (verspätet einsetzende) Akutbehandlung, Erhöhung des Risikos
des Arbeitsplatzverlustes oder erhöhter Medikamentenkonsum mit dem Risiko
stoffgebundener Abhängigkeit sowie drohende Berentung wegen Erwerbsminderung.
Von der zunehmenden sozialen Isolation und dem jahrelangen Leiden der
Betroffenen einmal ganz abgesehen.
FOLIE 7
Renten wegen Erwerbsminderung bei
psychischen Störungen I
DRV, 2006: ~ 160.000 Zugänge an Erwerbsminderungsrenten,
davon fast 1/3 (> 50.000) wegen psychischer Störungen
90000
80000
70000
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
psychische Störungen
(incl. Sucht)
Erkrankungen von
Skelett/Muskeln/Bindegewebe
Neubildungen
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
HerzKreislauferkrankungen
7
Quelle: DRV Statistik, Zeitreihen
Renten wegen Erwerbsminderung
Im Jahr 2006 hatte die Deutsche Rentenversicherung insgesamt fast 160.000
Zugänge an Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 3 zu verzeichnen. Davon
ging mit über 50.000 Rentenneuzugängen fast ein Drittel zu Lasten psychischer
Störungen als Erstdiagnose.
Mit einem Anteil von ca. 38% bei Frauen (n= 26.979) und 28% bei Männern (n =
24.454) stellen psychische Störungen inzwischen die häufigste Ursache für
Berentungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei beiden Geschlechtern dar.
3
incl. „Weitergewährungsanträge“
-7-
Bei Berücksichtigung psychischer Störungen als Zweit- und Drittdiagnosen dürfte die
Bedeutung psychischer Störungen für das Berentungsgeschehen noch weit größer
sein.
FOLIE 8
Renten wegen Erwerbsminderung bei
psychischen Störungen II
DRV Bund, 2006, Frauen:
~ 37.000 Zugänge an Erwerbsminderungsrenten, davon ca.
40% wegen psychischer Störungen
50%
Psych. Störungen
(incl. Sucht)
40%
30%
Erkrankungen von
Skelett/Muskeln/
Bindegewebe
20%
Neubildungen
10%
Herz-Kreislauferkrankungen
0%
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
8
Quelle: DRV Statistik, ISRV-Tabellen
Die nächste Folie zeigt die Zeitreihe für die EM-Renten nach ausgewählten
Diagnosegruppen bei den weiblichen Versicherten der DRV Bund. Im Verlauf der
letzten zehn Jahre ist hier der Anteil orthopädischer Diagnosen von 25% auf nur
noch 16% zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich der Anteil der
Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Störungen um ca. 12% erhöht.
Die Frage, warum es zu einer derartigen Verschiebung des Diagnosenspektrums bei
den Erwerbsminderungsrenten gekommen ist, lässt sich nicht eindeutig klären.
Vieles spricht für eine bessere Diagnostik und Identifizierung psychischer Störungen
im Rentenantragsverfahren, und auch die gestiegene Akzeptanz psychischer
Störungen in der Bevölkerung wird dabei eine Rolle spielen. Aufklärung und
nachlassende Stigmatisierung haben dazu beigetragen, dass Menschen mit
psychischen Störungen ihr Leiden im Rentenantrag nicht mehr hinter unspezifischen
Diagnosen wie „Chronischer Rückenschmerz“ oder anderen somatischen Diagnosen
verbergen. Die Gesamtzahl der Erwerbsminderungsrenten ist in den vergangenen
Jahren recht konstant geblieben.
-8-
FOLIE 9
Renten wegen Erwerbsminderung bei
psychischen Störungen III
DRV, 2006: Fast 50% der wegen einer psychischen Störung
vorzeitig Berenteten hatten innerhalb von fünf Jahren vor
Rentenbeginn eine Leistung zur Teilhabe in Anspruch
genommen
Die Hälfte der Betroffenen hat also keine Rehabilitation vor
der Berentung erhalten
Vielfältige Gründe: z. B. ungünstige Reha-Prognose,
fehlende Motivation, ungenügende Aufklärung etc.
9
Betrachtet man die Zugänge an Erwerbsminderungsrenten im Zusammenhang mit
vorher durchgeführten Rehabilitationsleistungen, so zeigt sich für die Deutsche
Rentenversicherung insgesamt das folgende Bild: Von allen wegen psychischer
Erkrankungen vorzeitig Berenteten des Jahres 2006 hatten fast 50% (~ 48%) eine
stationäre Leistung zur Teilhabe 4 innerhalb des Zeitraumes von fünf Jahren vor
Rentenbeginn in Anspruch genommen.
Die Tatsache, dass die Hälfte der wegen Erwerbsminderung Berenteten zuvor keine
Rehabilitationsleistung erhalten hat, erscheint zunächst unbefriedigend. Allerdings
dürften sich dahinter im Einzelfall recht unterschiedliche Problemkonstellationen
(z. B. fehlende Reha-Prognose, schicksalhafter Verlauf, Eigendynamik der
Erkrankung) verbergen, so dass hieraus keine allgemeinen Schlussfolgerungen zur
Verbesserung der rehabilitativen Versorgung ableitbar sind. Zwischen psychischen
und somatischen Erkrankungen sind bezüglich der Inanspruchnahme von Reha vor
Rente lediglich graduelle Unterschiede erkennbar.
-9-
FOLIE 10
Medizinische Rehabilitation bei
psychischen Störungen I
5%
10%
19%
DRV, 2006:
Stat. Leistungen
zur medizinischen
Rehabilitation,
nach ausgewählten
Diagnosegruppen
Frauen
23%
35%
13%
10%
16%
Männer
18%
34%
psychische Störungen
Erkr. von Muskeln/Skelett/Bindegewebe
Neubildungen
Herz-Kreislaufkrankheiten
Sonstige
Quelle: DRV-Statistik
Rehabilitation 2006
10
Psychotherapeutisch/psychosomatische Rehabilitation
In der DRV-Statistik zur (stationären) medizinischen Rehabilitation 2006 stehen die
psychischen Störungen nach den Krankheiten der Bewegungsorgane und den
Krebserkrankungen an dritter Stelle. Allein für die Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation wegen psychischer Störungen einschließlich
Abhängigkeitserkrankungen hat die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2006
rund eine Milliarde Euro ausgegeben, mehr als ein Fünftel der Gesamtausgaben für
Leistungen zur Teilhabe.
FOLIE 11
Medizinische Rehabilitation bei
psychischen Störungen II
160000
140000
120000
100000
80000
DRV:
Stationäre
Leistungen zur
medizinischen
Rehabilitation
bei psychischen
Störungen
60000
40000
20000
psychische Störungen
(incl. Sucht)
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
11
Quelle: DRV-Statistik Rehabilitation 2006
4
Med. Reha u. LTA, gRV
- 10 -
In den vergangenen Jahrzehnten war ein fast kontinuierlicher Anstieg der Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation wegen psychischer Störungen zu verzeichnen
gewesen. Seit 2003 allerdings war auch in diesem Fachgebiet ein Rückgang der
durchgeführten Leistungen zu beobachten, der auf vielfältige Ursachen
zurückzuführen ist. Schätzungen zufolge dürfte es im Jahr 2007 erstmals wieder
DRV-weit einen Anstieg der durchgeführten Reha-Leistungen gegeben haben, wobei
ich Ihnen offizielle Zahlen dazu bis jetzt nur für die DRV Bund mitteilen kann.
FOLIE 12
Medizinische Rehabilitation bei
psychischen Störungen III
DRV Bund, 2007:
52.942 stationäre Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation bei psychischen Störungen (ohne
Abhängigkeitserkrankungen), davon
45.113 in psychosomatisch-psychotherapeutischen
Facheinrichtungen bzw. Abteilungen
Am häufigsten affektive Störungen (v. a. Depressionen),
neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
(u. a. Angststörungen) als Erstdiagnosen
Frauen >> Männer
Altersdurchschnitt ~ 44 Jahre
12
Quelle: DRV-Statistik Rehabilitation 2006
Im Jahr 2007 wurden seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund insgesamt
ca. 53.000 (52.942) stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei
psychischen und psychosomatischen Erkrankungen (ohne
Abhängigkeitserkrankungen) durchgeführt. Dabei entfielen ca. 45.000 Leistungen auf
psychosomatisch-psychotherapeutische Reha-Einrichtungen. Bei den übrigen
Rehabilitanden, die in einer primär somatisch ausgerichteten Reha-Einrichtung
behandelt wurden, ist im Krankheitsbild von einer komplexen somato-psychischen
Wechselwirkung (z. B. somatoforme Störungen, psychische Anpassungsstörungen
bei somatischer Grunderkrankung) auszugehen. Die psychische Problematik muss
hier im Therapieplan durch ein integratives Vorgehen unter Einschluss
psychologischer bzw. psychotherapeutischer Elemente berücksichtigt werden. In
verschiedenen Reha-Einrichtungen besteht aus diesem Grund auch eine enge
Kooperation zwischen einer somatischen und einer psychosomatischen
Fachabteilung.
- 11 -
Erwartungsgemäß dominieren bei den Erstdiagnosen in der psychosomatischpsychotherapeutischen Rehabilitation vor allem depressive Störungen
unterschiedlichster Prägung; darüber hinaus spielen u. a. auch Angsterkrankungen
und somatoforme Störungen eine Rolle.
Frauen sind mehr als doppelt so häufig vertreten wie Männer.
Der Altersdurchschnitt betrug im Jahr 2006 bei den Rehabilitanden mit einer
psychischen Störung als Erstdiagnose etwa 44 Jahre 5 .
FOLIE 13
Medizinische Rehabilitation bei
psychischen Störungen IV
DRV Bund, 2007:
Arbeitsunfähigkeit vor medizinischer Rehabilitation
Frauen = 35.762
4%
3%
Nicht erwerbstätig
Männer = 11.220
26%
28%
6 und mehr Monate AU
16%
16%
3 bis unter 6 Monate AU
38%
38%
Bis unter 3 Monate AU
Keine AU-Zeiten innerhalb von
12 Monaten vor Reha
16%
15%
0%
10%
20%
30%
40%
13
Quelle: RAD der DRV Bund
Konzepte von Rehabilitationseinrichtungen
Rehabilitanden, die wegen einer psychischen Problematik in
Rehabilitationseinrichtungen behandelt werden, stellen in sozialmedizinischer
Hinsicht eine Hoch-Risikogruppe dar. Die Gefahr der Chronifizierung mit deutlicher
Abnahme der therapeutischen Beeinflussbarkeit kommt bereits in der Dauer der
vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit zum Ausdruck. Vor Reha-Antritt waren jeweils
38% der Männer und Frauen bis drei Monate, jeweils etwa 16% drei bis unter sechs
Monate und mehr als ein Viertel war sogar sechs Monate und länger arbeitsunfähig
gewesen.
- 12 -
Angesichts dieser problematischen Ausgangslage bedarf es differenzierter und
nachhaltig wirksamer Reha-Konzepte, die auch den notwendigen Bezug zum
Erwerbsleben umfassen müssen.
Zentrales Ziel der Rehabilitation im Auftrag der Rentenversicherung ist neben der
psychischen Entlastung vor allem das Erlernen und Erfahren von
Bewältigungsstrategien (Coping), um die (Re-) Integration an den Arbeitsplatz trotz
evtl. fortbestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Damit
sollen u. a. die Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit im persönlichen und
beruflichen Umfeld gefördert und die soziale Kompetenz verbessert werden.
FOLIE 14
Medizinische Rehabilitation bei
psychischen Störungen V
Konzeptionelle Entwicklung der psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation:
Gestiegene Patientenorientierung
Ressourcenorientierte, integrative PsychotherapieAngebote
Berücksichtigung von Aspekten der Berufs- und
Arbeitsrealität
Fokus auf Strukturstärkung, Kompensation, Stabilisation,
Förderung der Selbstmanagementkompetenz
Multimodalität: u. a. medikamentöse Behandlung,
Physiotherapie, Ergotherapie, physikalische Therapie,
Gesundheitstraining, Sport- und Bewegungstherapie,
Entspannungstraining, Kreativtherapie, etc.
14
In den psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitationseinrichtungen ist in
den letzten Jahren eine zunehmende konzeptionelle Breite entstanden, die auch den
gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Patientenorientierung Rechnung trägt.
Psychoanalytisch geprägte Reha-Konzepte sind erweitert und zunehmend durch
verhaltenstherapeutische Ansätze ergänzt worden; das praktische therapeutische
Vorgehen hat sich weg von der strengen Ausrichtung nach Therapieschulen und hin
zu einer an den individuellen Ressourcen orientierten Psychotherapie entwickelt.
5
DRV-Zahlen, Männer und Frauen zusammen
- 13 -
Bedingt durch den gesetzlichen Auftrag der Rentenversicherung – nämlich der
Reintegration an den Arbeitsplatz – und der begrenzten Mittel für die Rehabilitation
müssen Aspekte der Berufs- und Arbeitsrealität beim psychotherapeutischen
Vorgehen Vorrang haben. Umfassende und langfristige stationärpsychotherapeutische Maßnahmen mit intensiver Bearbeitung der frühen Biografie
und zwischenzeitlich ausgeprägter therapeutischer Abhängigkeit können nicht als
Reha-Leistung der Rentenversicherung angesehen werden. In der
psychotherapeutischen Rehabilitation sollte primär ressourcenorientiert,
strukturstärkend, kompensatorisch und stabilisierend gearbeitet werden. Der
therapeutische Prozess ist hierbei durch die Fokussierung des Behandlungszieles,
durch ein konfliktzentriertes Vorgehen und die Einschränkung regressiver Prozesse
geprägt. Die individuelle Psychodynamik bzw. die dysfunktionalen Verhaltensweisen
sollen in ihren Manifestationen im „Hier und Jetzt“ aufgegriffen und therapeutisch
bearbeitet werden.
Das Konzept einer fachspezifischen multimodalen Rehabilitation umfasst das
Angebot verschiedener Psychotherapieverfahren und je nach Bedarf auch eine
(Psycho-) Pharmakotherapie. Weiterhin kommen u. a. Physiotherapie, physikalische
Therapie, Gesundheitstraining, Sport- und Bewegungstherapie sowie kreativ- und
entspannungstherapeutische Verfahren zum Einsatz.
FOLIE 15
Medizinische Rehabilitation bei
psychischen Störungen VI
Sport- und
Bewegungstherapie
Ergotherapie
Arbeits- und
Berufsbezug
Sozialberatung
Psychoedukation
Psychotherapie
15
- 14 -
Zunehmend haben auch spezifische arbeits- und berufsbezogene Therapiegruppen
Eingang in das rehabilitative Spektrum der Psychosomatik gefunden.
Schwierigkeiten in der Arbeitswelt werden in der Psychotherapie stärker thematisiert,
als dies früher der Fall war. In Verbindung mit einer differenzierteren
Indikationsstellung sind die gruppenpsychotherapeutischen Angebote für beruflich
belastete Patienten ebenso ausgebaut worden wie die ergotherapeutisch und
sozialpädagogisch orientierten Behandlungselemente (einschließlich Arbeits- und
Belastungserprobungen). Dies gilt auch für die Beratung hinsichtlich der
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
FOLIE 16
Medizinische Rehabilitation bei
psychischen Störungen VII
Beachtung von psychischer und somatischer Komorbidität
Schwerpunktsetzungen (Bsp.): Essstörungen, Schmerzstörungen, Psychosen, Borderline-Persönlichkeitsstörungen
RPK:
V. a. für Menschen mit Psychosen / schweren
Persönlichkeitsstörungen
Träger übergreifend
Ressourcenorientiert
Med. Rehabilitation + Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben unter einem Dach
Regional vernetzt, Arbeits- und Lebenswelt-bezogen
16
Bei der Umsetzung der Konzepte ist der Vielgestaltigkeit psychischer Störungen und
möglicherweise vorhandener Begleiterkrankungen Rechnung zu tragen. Dies
schließt eine Schwerpunktsetzung, z. B. bei weniger verbreiteten oder besonders
problembehafteten psychischen Störungsbildern nicht aus. So richten sich
spezifische Rehabilitationskonzepte zum Beispiel an Patienten, die unter
Essstörungen, Schmerzstörungen oder Psychosen leiden.
- 15 -
Mit den Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen („RPK“) steht
ein spezifischer und Träger übergreifend genutzter Einrichtungstyp zur Verfügung,
der sowohl den medizinischen als auch den beruflichen Rehabilitationsbedarf
beispielsweise bei Patienten mit Psychosen oder schweren Persönlichkeitsstörungen
angemessen abzudecken vermag. Die Verknüpfung von medizinischer Rehabilitation
mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - unter dem gemeinsamen Dach einer
Einrichtung - hat Modellfunktion auch für andere Indikationsgebiete. Damit wird den
Anforderungen an eine regionalisierte, Arbeitsfeld bezogene und Personen zentrierte
Rehabilitation Rechnung getragen.
FOLIE 17
Dauer der medizinischen Rehabilitation bei
psychischen Störungen
DRV Bund, 2007, psychosomatisch-psychotherapeutische
Rehabilitation:
39.863 Bewilligungen für 6wöchige Reha (~ 85%)
6.839 Bewilligungen für 4wöchige Reha (~ 15%)
Flexibles Zeitbudget für die Reha-Einrichtungen
ermöglicht vor Ort die Anpassung der Rehabilitationsdauer an den individuellen Rehabilitationsbedarf
durchschnittliche Rehabilitationsdauer 2007 = 41,4 Tage
17
Quelle: RAD der DRV Bund
Rehabilitationsdauer
Seelische Veränderungen benötigen Zeit. Mehrwöchige Behandlungsdauern sind in
der psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation die Regel und werden
von der gesetzlichen Rentenversicherung im Voraus bewilligt. Im Jahr 2007 erfolgten
seitens der DRV Bund knapp 40.000 Bewilligungen für eine sechswöchige
psychosomatisch-psychotherapeutische Rehabilitation, während für die verbliebenen
15% der Betroffenen eine Reha-Bewilligungsdauer von vier Wochen für erforderlich
erachtet wurde. Die kürzere Rehabilitationsdauer kann bei Versicherten mit
psychotherapeutischer Vorerfahrung, vorwiegend körperlichem
Krankheitsverständnis, eingeschränkter Motivation oder mit vergleichsweise mäßiger
Ausprägung der Symptomatik zum Erreichen des Rehabilitationsziels ausreichend
sein.
- 16 -
Je nach individueller Notwendigkeit kann während des therapeutischen Prozesses
die Behandlungsdauer im Rahmen eines Zeitbudgets der Reha-Einrichtung verkürzt
oder verlängert werden.
Von 1996 bis 1999 sank die durchschnittliche Rehabilitationsdauer in der
psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation von 46,7 auf 42,5 Tage; bis
zum Jahr 2007 trat hingegen eine nur unwesentliche weitere Verkürzung auf 41,4
Tage ein, was als Indiz für die Angemessenheit des jetzt erreichten
Behandlungszeitraums gewertet werden kann.
FOLIE 18
QS-Anforderungen an die medizinische
Rehabilitation bei psychischen Störungen
Kontinuierliches Monitoring von Struktur-, Prozess-, Ergebnisund Dokumentationsqualität
Orientierungshilfen u. a.:
Anforderungsprofil für stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation Erwachsener mit psychosomatischen und
psychischen Störungen (DRV Bund)
KTL 2007
Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei
psychischen und psychosomatischen Erkrankungen (BAR)
Zukünftig: Prozessleitlinie Rehabilitation bei Depression (DRV)
QS-Reha der Deutschen Rentenversicherung mit peer
review, Rehabilitandenbefragung, KTL-Auswertung etc.
17
Die Rehabilitationseinrichtungen müssen sich vielfältigen Qualitätsanforderungen
hinsichtlich Struktur, Prozess, Ergebnis und Dokumentation stellen. Internes
Qualitätsmanagement und externe Qualitätssicherung verlangen den Einrichtungen
Einiges ab. Als Orientierungshilfe können hier u. a. das 2005 erstellte
Anforderungsprofil der DRV Bund für stationäre Einrichtungen zur medizinischen
Rehabilitation Erwachsener mit psychosomatischen und psychischen Störungen und
die frisch überarbeitete Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL 2007) mit der
Formulierung von Qualitätsmerkmalen dienen. Intensiv gearbeitet wird darüber
hinaus an einer Prozessleitlinie Rehabilitation bei Depression, die die inhaltlichen
Mindestanforderungen an eine Rehabilitation für diese Indikation formulieren soll.
- 17 -
Konzeptionelle Vorgaben für die ambulante Rehabilitationsform sind in den 2004 von
der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlichten
Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und
psychosomatischen Erkrankungen enthalten.
Zudem unterliegen alle Reha-Einrichtungen der umfangreichen und in stetiger
Weiterentwicklung befindlichen Qualitätssicherung der Rentenversicherung mit
insgesamt guten Resultaten, wie Sie gleich noch am Beispiel der
Rehabilitandenbefragung hören werden.
FOLIE 19
Rehabilitandenbefragung / Sozialmedizinische
Beurteilung der Leistungsfähigkeit
Rehabilitandenbefragung DRV Bund, 1. Halbjahr 2007:
Über 80% der Rehabilitanden waren zufrieden mit ihrer
psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation.
2,3 = Durchschnittliches Gesamturteil über alle erfragten
Aspekte der Rehabilitation
(Skala von 1 = sehr gut bis 5 = schlecht)
DRV Bund, Reha-Entlassungsberichte 2007:
Fast 90% der Rehabilitanden konnten mit der sozialmedizinischen Einschätzung des vollschichtigen
Leistungsvermögens - bezogen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt - entlassen werden.
19
Quellen: Rehabilitandenbefragung 1. Halbjahr 2007; RAD der DRV Bund
Sozialmedizinischer Verlauf nach Rehabilitation bei psychischen Störungen
Der Erfolg von Reha-Leistungen bei psychischen Störungen lässt sich anhand
verschiedener Kriterien bemessen. Nicht zuletzt die persönliche Einschätzung des
Reha-Ergebnisses durch den Rehabilitanden und die Zufriedenheit mit der
Rehabilitation können als Indikatoren angesehen werden. In der Rehabilitandenbefragung der DRV Bund aus dem ersten Halbjahr 2007 haben sich über 80% der
Rehabilitanden zufrieden mit ihrer psychosomatisch-psychotherapeutischen
Rehabilitation geäußert. Das durchschnittliche Gesamturteil über alle in der
Befragung erfassten Aspekte wie z. B. ärztliche Betreuung und Organisation in der
Reha-Einrichtung lautete 2,3, also ein wirklich gutes Ergebnis.
- 18 -
Als weitere Erfolgskriterien können die sozialmedizinische Beurteilung der
Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben aus dem Reha-Entlassungsbericht sowie die
Analyse des weiteren sozialmedizinischen Verlaufes herangezogen werden.
So ergab die Auswertung der Reha-Entlassungsberichte aus dem Jahr 2007, dass
fast 90% der Rehabilitanden 6 - bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – mit der
Einschätzung als vollschichtig leistungsfähig aus der psychosomatischen
Rehabilitation entlassen wurden.
FOLIE 20
Sozialmedizinischer Verlauf nach
psychosomatisch-psychotherapeutischer Reha
Sozialmedizinische Längsschnitterhebung
aus dem Jahr 2006 nach im Jahr 2004 durchgeführter
psychosomatisch-psychotherapeutischer Rehabilitation:
Aus dem Erwerbsleben
0%
heraus verstorben
Altersrentenbeginn
n = 39.080
Durchschnittsalter 46 J.
2%
Erwerbsminderungsrente
15%
Lückenhaft erwerbstätig
13%
Lückenlos erwerbstätig
70%
0%
20%
40%
60%
80%
20
Quelle: RSD 1999 bis 2006 (Reha 2004)
Die sozialmedizinische Längsschnitterhebung aus dem Jahre 2006 nach einer in
2004 durchgeführten Rehabilitation ergibt folgendes Bild:
Zwei Jahre nach einer psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation sind
insgesamt 83% der ehemaligen Rehabilitanden teilweise oder durchgängig
erwerbstätig gewesen. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen
nur 15% der ehemaligen Rehabilitanden. Diese Ergebnisse sprechen für eine
erfolgreiche Umsetzung des Prinzips „Rehabilitation vor Rente“ auch bei psychischen
Störungen.
- 19 -
FOLIE 21
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
bei psychischen Störungen
DRV Bund, 2006: Insgesamt 36.334 Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben (LTA)
Weniger Umschulungen, mehr Eingliederungsmaßnahmen
LTA, nach Diagnosengrundgruppen
Erkrankungen des Muskelu. Skelettsystems
19%
2%
Psychische Störungen
Krankheiten des
Nervensystems
2%
5%
55%
17%
Krankheiten des
Kreislaufsystems
Neubildungen
Sonstige
21
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Nun noch ein paar Zahlen zur beruflichen Rehabilitation. Von den über 36.000 (36.334)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die im Jahr 2006 von der Deutschen
Rentenversicherung Bund durchgeführt worden sind, entfielen ca. 17% auf
Betroffene mit psychischen Störungen; diese Indikationsgruppe steht damit nach den
Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (Anteil: ca. 55%) an zweiter Stelle.
Hinsichtlich der Leistungsart hat sich der Schwerpunkt in den letzten Jahren deutlich
verlagert: die traditionell führenden beruflichen Qualifizierungs- und
Bildungsmaßnahmen (wie z. B. Umschulungen oder Ausbildungen) werden
inzwischen von den Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
(Eingliederungsmaßnahmen) bei weitem übertroffen 7 .
6
7
(M = 88,3%; F = 88,6%)
(Leistgn. z. Erhaltung e. Arb.pl.) : (Leistgn. z. berufl. Bildung) = Männer: 5.819: 2.967; Frauen: 9.461
: 5.753
- 20 -
FOLIE 22
Flexibilisierung von Rehabilitationsform und
Rehabilitations-Nachsorge
Psychosomatisch-psychotherapeutische Rehabilitation:
Flexibilisierung der Rehabilitationsform:
stationär / (ganztägig) ambulant
Anteil ambulanter Leistungen im Jahr 2006 nur ~ 3%;
3%
die meisten Rehabilitanden bevorzugen die
wohnortferne, stationäre Rehabilitation!
Rehabilitations-Nachsorge:
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der RehabilitationsNachsorge in der Rentenversicherung: Flexibilisierung
nach Zeitpunkt und Dauer
Bsp.: IRENA, Curriculum Hannover, Internet-gestützte
Nachsorge, Beratung / Vermittlung bezüglich ambulanter
Psychotherapie, Empfehlung von Selbsthilfegruppen
22
Flexibilisierung der psychotherapeutisch/psychosomatischen Rehabilitation
Ein wesentliches Anliegen in der Entwicklung der psychosomatischpsychotherapeutischen Rehabilitation der Rentenversicherung ist die Flexibilisierung
der Leistungserbringung. Die traditionelle stationäre Rehabilitation soll zunehmend
durch die ambulante bzw. ganztägig ambulante Rehabilitation ergänzt werden. Die
diesbezüglichen Erwartungen haben sich in den vergangenen Jahren allerdings nur
teilweise erfüllt. So betrug der Anteil der ambulanten Leistungen in der
psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation im Jahr 2006 nur 3%, auch
wenn in einzelnen Ballungsräumen deutlich höhere Zahlen erreicht werden konnten.
Die Mehrzahl der Leistungsberechtigten bevorzugt weiterhin eine stationäre
wohnortferne Rehabilitation, obwohl die konkrete Einbeziehung des sozialen
Umfeldes in die Rehabilitationsplanung und –durchführung in vielen Fällen sinnvoll
erscheint. Hier wird u. a. an der differentiellen Indikationsstellung gearbeitet.
Im Bereich der Rehabilitations-Nachsorge wird seit etlichen Jahren das Programm
zur intensivierten Reha-Nachsorge – kurz IRENA genannt – in vielen
Indikationsbereichen erfolgreich genutzt und stetig aktualisiert.
- 21 -
Mit den im Jahr 2007 herausgegebenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der
Reha-Nachsorge in der Rentenversicherung wurde die Grundlage für eine weitere
Flexibilisierung und noch besser an den Bedarf angepasste Durchführung der
Nachsorgeleistungen geschaffen. Die Reha-Nachsorge erleichtert den betroffenen
Patienten den Übergang von stationärer oder ambulanter Rehabilitation in den Alltag,
aber vor allem auch ins Berufsleben. Hier ist gerade bei psychischen Störungen ein
deutlicher Zuwachs bei der Zahl der beteiligten Zentren sowie bei der
Inanspruchnahme, zum Beispiel auch in Form des „Curriculums Hannover“ 8 zu
verzeichnen.
Zukünftig wird es auch in der Nachsorge darum gehen, die vorhandenen Instrumente
weiter zu flexibilisieren und in allen Regionen zu etablieren. Um den
Rehabilitationserfolg möglichst langfristig zu sichern bzw. während der Rehabilitation
erworbene Kompetenzen aufzufrischen, werden derzeit verschiedene innovative
Möglichkeiten diskutiert (z. B. Organisation von Ehemaligen-Treffen, InternetKommunikation). Darüber hinaus sollte eine notwendige psychiatrische oder
psychotherapeutische Weiterbehandlung am Heimatort bereits von der RehaEinrichtung aus gebahnt werden und sich möglichst nahtlos anschließen. Auch
Angebote von Selbsthilfegruppen sollten stärker einbezogen werden.
FOLIE 23
Psychosomatisch-psychotherapeutische
Rehabilitation als Teil des Versorgungssystems
Sektorenübergreifend enge Kooperation, Bsp.:
„§51er-Fälle“ der GKV mit langen AU-Zeiten
Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei
psychischen Störungen (BAR)
„AHB“ bei psychischen Störungen: Verzichtbar und riskant
durch Fehlzuweisungen akut behandlungsbedürftiger Patienten
Modellprojekte zur Optimierung des Reha-Antragsverfahrens,
z.B.:
Einbeziehung der Reha-Einrichtungen in die individuelle
Sachaufklärung
Erprobung eines indikationsspezifischen Befundberichtes
23
8
Das Curriculum Hannover umfasst als psychosomatische Nachsorge 25 Doppelstunden in (halb-)
geschlossener Gruppenform.
- 22 -
Neue Organisations- und
psychischen Störungen
Versorgungsstrukturen
für
Menschen
mit
Die Weiterentwicklung der Rehabilitation psychischer Störungen ist mit einer
zunehmend engeren Verzahnung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens
verbunden. Therapeutisch und sozialmedizinisch sinnvolle Arbeitsteilungen sollten
dabei jedoch nicht außer Kraft gesetzt werden. Die unmittelbare Übertragung des
bislang auf spezifische somatische Indikationen beschränkten AHB-Verfahrens auf
psychische Störungen erscheint wegen des hohen Risikos einer unkontrollierten
Fehlzuweisung auch zukünftig nicht realisierbar.
Dagegen verknüpfen die in verschiedenen Modellprojekten erprobten Modifikationen
des Reha-Antragsverfahrens eine deutliche Verbesserung der medizinischen
Sachaufklärung mit einem raschen Verwaltungsentscheid. Ein Beispiel hierfür ist die
– zunächst exemplarische – Einbeziehung von psychosomatischpsychotherapeutischen Rehabilitationseinrichtungen in die Beurteilung von
Rehabilitationsbedürftigkeit und –fähigkeit der Antragsteller. Auch die im Rahmen
eines Case Management-Projektes erprobte Verwendung eines
indikationsspezifischen Befundberichtes anstelle des hausärztlichen Befundberichtes
ist hier zu erwähnen.
Die trägerübergreifend verabschiedeten Rahmenempfehlungen zur ambulanten
Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen bieten die Chance, das Spektrum der
rehabilitativen Möglichkeiten regional zu verankern. Arbeits- und berufsbezogene
Aspekte am Wohnort können so stärker in den Mittelpunkt der Rehabilitation gerückt
werden. Dabei geht es nicht darum, eine Konkurrenz zu funktionierenden Strukturen
im Bereich der Akutversorgung – wie zum Beispiel psychiatrischpsychotherapeutischen Tageskliniken – herzustellen.
Die Rentenversicherung wird sich auch weiterhin nach der bei den verschiedenen
Leistungsträgern etablierten Zuordnung des Versicherungsrisikos richten - seien es
Krankheit, Behinderung, Berufsunfall oder Rente wegen Erwerbsminderung. Diese
Arbeitsteilung gilt natürlich auch im stationären Bereich für das Verhältnis zwischen
psychiatrisch-psychotherapeutischen Akut-Einrichtungen und Reha-Abteilungen.
- 23 -
FOLIE 24
„Schnittstellenproblematik“
Zitat aus einem Gutachten vom 21.04.2008:
„Die aktuelle Situation von Frau X. sollte durch
eine rehabilitative Maßnahme entspannt werden,
um einer länger andauernden Arbeits- bzw.
Erwerbsunfähigkeit vorzubeugen. Diese wird in
diesem besonderen Fall auch ohne eine
vorausgegangene nervenärztliche Behandlung
empfohlen, da vermutlich nervenärztliche und
psychotherapeutische Behandlungstermine erst in
Wochen bis Monaten erreicht werden können.“
24
Die Folie gibt einen Auszug aus der Epikrise eines nervenärztlichen Gutachtens
wieder, der symptomatisch für die Schnittstellenproblematik im Bereich der
psychosomatisch-psychotherapeutischen Versorgung ist. Es handelt sich also nicht
um einen besonderen Einzelfall, wie man dem Zitat entnehmen könnte. An dieser
Stelle möchte ich nochmals betonen: So wie die Rehabilitation bei den somatischen
Erkrankungen mögliche Defizite, wie sie sich bei der Umsetzung von Fallpauschalen
und DRG-Regelungen ergeben, nicht auffangen kann, so gilt auch für psychische
Störungen: Es kann seitens der Rentenversicherung langfristig nicht hingenommen
werden, wenn hier ein Versorgungsbedarf im Rahmen des rehabilitativen Systems
abgedeckt wird, der primär im Bereich der Akutversorgung anzusiedeln ist.
Solange die Diagnostik und Therapie akuter Störungen im Vordergrund steht und die
ärztliche Behandlung dominiert, ist Rehabilitation noch nicht indiziert. Auch im AkutBereich muss eine leistungsfähige ambulante und stationäre Versorgung – sei es
nun im psychiatrisch-psychotherapeutischen oder psychosomatischen Bereich –
vorgehalten werden. Der Abbau akutstationärer Ressourcen mit dem Verweis auf die
bestehenden rehabilitativen Möglichkeiten, wie er in einigen Bundesländern forciert
wird, kann keine Lösung sein. Neben den psychosomatischen müssen auch
psychiatrische Akut-Einrichtungen zukünftig verstärkt darauf achten, einen
adäquaten Leistungsumfang für Psychotherapie vorzuhalten, um den
Behandlungsbedarf abzudecken.
- 24 -
Bestehende Schwierigkeiten sollen nicht verhehlt werden: Die regional
unterschiedliche Versorgungsdichte führt oft zu überlangen Wartezeiten bei der
Vermittlung in eine psychiatrische Behandlung oder in eine ambulante
Psychotherapie. Für viele der Versicherten besteht hier sowohl im Vorfeld einer
Rehabilitation als auch bei der Überleitung in eine nachfolgende Behandlung ein
erhebliches Defizit für eine niedrigschwellige psychotherapeutische Begleitung
jenseits der klassischen Richtlinien-Psychotherapie mit ihrem aufwändigen Antragsund Prüfverfahren.
Hier können neue Versorgungsmodelle – auch im Rahmen der integrierten
Versorgung – hilfreich sein, um Lücken – beispielsweise durch schwellenarme und
zeitnahe Zugangswege – zu schließen. Erste Erfahrungen mit
gruppenpsychotherapeutischer Soforthilfe bei arbeitsunfähigen Patienten in
Rheinland-Pfalz sprechen für eine erfolgreiche Umsetzung.
Integrierte Versorgungsmodelle bieten zahlreiche Möglichkeiten der Innovation –
auch unter Einbeziehung der Rehabilitation der Rentenversicherung. Dabei gilt es,
den Betroffenen eine mehrjährige Karriere - oder besser Odyssee - mit einer
psychischen Symptomatik zu ersparen, die - bei falscher Weichenstellung immer
noch häufig genug – in eine manifeste Erkrankung bzw. Behinderung mit Berentung
einmünden kann. Durch ein effektiveres Zusammenspiel aller Beteiligten lässt sich
hier Prävention im wahrsten Sinn des Wortes betreiben.
FOLIE 25
Zusammenfassung
Psychische Störungen sind sozialmedizinisch relevant und
beinhalten ein hohes Chronifizierungsrisiko
Diagnosestellung und kurative Behandlung kommen nicht
selten zu spät oder werden insuffizient durchgeführt
Bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit durch eine
psychische Störung: Indikation zur psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation prüfen
„An Rehabilitation denken!“
denken!“
(Reha vor Rente)
QS der psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation
u. a. durch Leitlinien: Reha-Zugang, Sozialmedizinische
Begutachtung, Reha-Prozess (Depression)
24
- 25 -
Zusammenfassende Bewertung
Ich fasse zusammen: Psychische bzw. psychosomatische Störungen besitzen
erhebliche sozialmedizinische Relevanz, wie sich am steigenden Anteil dieser
Diagnosegruppe bei Erwerbsminderungsrenten und Rehabilitationsleistungen zeigt.
Das Chronifizierungsrisiko ist hoch, nicht zuletzt aufgrund immer noch erheblicher
Latenzzeiten zwischen dem Auftreten einer psychischen Störung und ihrer
adäquaten Behandlung. Nicht selten muss bereits bei Diagnosestellung eine
erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit konstatiert werden. Obwohl in diesen
Fällen primär eine fachgerechte und frühzeitige Akutversorgung geboten gewesen
wäre, wird sich die Deutsche Rentenversicherung hier auch zukünftig ihrer
Verantwortung stellen und die Notwendigkeit einer psychosomatischpsychotherapeutischen Rehabilitation sorgfältig prüfen.
Gleichzeitig müssen die Anstrengungen auf allen Versorgungsebenen verstärkt und
ihre Leistungen zukünftig noch besser aufeinander abgestimmt werden. In diesen
Kontext gehört auch eine bessere Wissensvermittlung über die psychosomatischpsychotherapeutische Rehabilitation in den verschiedenen Ausbildungs- und
Studiengängen sowie in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung.
Die Sicherstellung von Qualität in der psychosomatisch-psychotherapeutischen
Rehabilitation beginnt bereits mit dem Prozess der Zuweisung und setzt sich in der
Rehabilitationseinrichtung fort. Auf der Basis fundierter Forschungsergebnisse
erfolgen regelmäßige Überarbeitungen der Leitlinien für die Begutachtung und den
Rehabilitationszugang bei psychischen Störungen. Aktuell in Bearbeitung befinden
sich die ersten Leitlinien zum Reha-Prozess bei depressiven Störungen, unter der
wissenschaftlichen Leitung von Herrn Prof. Koch von der Uni Hamburg.
- 26 -
FOLIE 26
Ausblick
Implementierung der ICF als gemeinsame Sprache in der
psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation
Verbesserung der Einbettung der psychosomatischpsychotherapeutischen Rehabilitation in das gesamte
Versorgungssystem einschließlich Kooperationen mit Initiativen
wie „gesundheitsziele.de“ und „Kompetenznetz Depression“
Förderung von
weiterer Flexibilisierung,
Evidenzbasierung,
verstärktem Erwerbsbezug und
Integrierten Versorgungsformen in der psychosomatischpsychotherapeutischen Rehabilitation.
25
Ein weiteres Ziel besteht darin, die Begrifflichkeiten der ICF 9 als gemeinsame
Sprache auch im Bereich der psychosomatisch-psychotherapeutischen
Rehabilitation zu etablieren und die Bemühungen um eine bessere
Operationalisierung spezifischer Begriffe (z. B. Rehabilitationsbedürftigkeit und
Rehabilitationsfähigkeit, Leistungsminderung) mittels der ICF fortzusetzen. Dieses
Vorgehen ist mit hohen methodischen Anforderungen verknüpft und birgt eine Reihe
noch ungelöster Schwierigkeiten.
Darüber hinaus ist es eine wichtige Aufgabe, die Kooperation mit trägerübergreifend
angesiedelten Initiativen wie z. B. „gesundheitsziele.de“ oder „Kompetenznetz
Depression“ voranzutreiben. Hierüber können auch die innerhalb der Rehabilitation
gewonnenen Erfahrungen an die übrigen Partner im Gesundheitswesen vermittelt
und für die umfassende Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen
genutzt werden.
Insgesamt betrachtet wird die weitere Entwicklung in der psychosomatischpsychotherapeutischen Rehabilitation der Rentenversicherung also maßgeblich
durch die Aspekte Flexibilisierung, Evidenzbasierung, verstärkter Berufsbezug und
Ausbau integrativer Versorgungsformen bestimmt sein.
9
International Classification of Functioning, Disability and Health, WHO 2001
- 27 -
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Literaturverzeichnis:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (2004): Rahmenempfehlungen zur
ambulanten Rehabilitation bei psychischen und pychosomatischen Erkrankungen.
Download unter www.bar-frankfurt.de
Deutsche Rentenversicherung Bund: Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit bei
psychischen Störungen: 2. Fassung (2005). Download unter www.deutscherentenversicherung-bund.de
Deutsche Rentenversicherung Bund (2001): Empfehlungen für die
Sozialmedizinische Beurteilung psychischer Störungen: Hinweise zur Begutachtung.
Download unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Frieboes, R., Zaudig, M., Nosper, M. (2005): Rehabilitation bei psychischen
Störungen. München: Elsevier
Irle, H., Fischer, K., Grünbeck, P. (2006). In: rv-aktuell. Entwicklung in der
Rehabilitation bei psychischen Störungen
Linden, M., Weidner, Ch. (2005). In Nervenarzt (11). Arbeitsunfähigkeit bei
psychischen Störungen
(S. 1421 – 1431)
Olbrich, D., Damhorst, F. (2005). Projektbericht: Qualitätsverbesserung in der
Zuweisung zur psychosomatischen Rehabilitation – Vernetzungsmodell für die
rehabilitative Versorgung psychosomatischer Patienten – Ein Modellprojekt in Bad
Salzuflen. Zwischenbericht
- 28 -
Weltgesundheitsorganisation (WHO) (2005). International Classification of
Functioning, Disability and Health. Deutsche Fassung: Deutsches Institut für
Medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit
- 29 -
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