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Überlegungen zur Bundespräsidenten/in-Person von Peter Paul Wiplinger
Sehr geehrte Frau (zukünftige) Bundespräsidentin,
sehr geehrter Herr (zukünftiger) Bundespräsident!
Sie haben nun das höchste Amt im Staatsgebilde der Republik Österreich inne.
Laut Verfassung haben Sie Rechte und Pflichten. Und sie müssen auch eine dem
Amt entsprechende Eignung mitbringen, um diesen Ihren Aufgaben gerecht
werden zu können, d.h. Sie müssen auch über ihre fachliche Kompetenz hinaus
eine entsprechende persönliche Charakterstruktur und Charakterfestigkeit haben,
sodaß Sie unerschütterlich wie ein Fels in der Brandung beharrlich und zugleich
Orientierung gebend inmitten des politischen und gesellschaftlichen Geschehens
stehen. Sie müssen also ein Vorbild sein, zu dem man aufschauen können muß.
Auf der Webside der Präsidentschaftskanzlei sind die Rechte und Pflichten
kurz aufgelistet, ist ein Persönlichkeitsprofil skizziert, dahingehend, wie ein
Bundespräsident zu sein hat, ohne daß die Einzelheiten des Anforderungsprofils
interpretiert werden. Diese Interpretationen sind variabel, bewegen sich aber
selbstverständlich auf der Basis der Österreichischen Bundesverfassung.
Diese sollte nicht nur der Amtsträger genauestens kennen, auch in seinen
möglichen Bedeutungen in Bezug auf konkrete Situationen und Entwicklungen,
sowohl im politischen wie im gesellschaftlichen Bereich, sondern diese sollten
endlich auch einmal zumindest alle Staatsbürger kennen und akzeptieren. Das
muß sofort in die schulische Ausbildung und in den einzufordernden
integrativen Kulturdivergenz-Unterricht für alle im Land lebenden Menschen
aufgenommen werden. Das sollte ein erster Programmpunkt in Ihrer Agenda,
Frau Bundespräsident/Herr Bundespräsident, als zu erledigende Aufgabe sein.
Darauf folgend steht dann auch in der Beschreibung, daß der Bundespräsident
„dem Land einen moralischen Rückhalt zu geben hat“. Nun, was bedeutet
das und wo liegen hier tatsächlich die Möglichkeiten eines Bundespräsidenten?
Und wie kann das geschehen? Was ist überhaupt ein „moralischer Rückhalt“,
wer kann und darf festlegen, wie dieser „moralische Rückhalt“ auszusehen und
zu wirken hat? Auf diese Frage wollen wir von Ihnen, sehr geehrter Herr
Bundespräsident, sehr geehrte Frau Bundespräsidentin sogleich bei Ihrem
Amtsantritt Ihre und wenn möglich als Kandidat schon jetzt die richtige Antwort.
Im Verlauf der Aufgabenbeschreibung für den Bundespräsidenten steht als
nächstes „der Ausgleich zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen
Positionen, die Einbeziehung von Minderheiten in den politischen Prozeß“.
Das ist nun ziemlich klar formuliert und gemeint. Hier geht es also um das
politische und gesellschaftliche Miteinander der Menschen in diesem unseren
Land. Hier geht es um die Aufmerksamkeit, um die Beobachtung, um die
Wahrnehmung und vor allem darum, die Minderheiten, zu denen vor allem jene
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gehören, die sich nicht lautstark artikulieren (können), zu hören und zu
respektieren. Es geht auch darum, den Dialog mit diesen Minderheiten zu
suchen, zu finden und zu praktizieren. Nicht immer hat die Mehrheit (moralisch)
in allem Recht, auch nicht in der Demokratie. Unter Minderheiten verstehe ich
auch das Individuum, den einzelnen Menschen. Ich meine hier Minderheiten,
die Schutz brauchen, und nicht bestimmte Gruppen, die nicht auf dem Boden der
Demokratie stehen, die diese bekämpfen oder sogar gewaltbereit sind. Und ich
meine auch nicht Wirklichkeitsverleugner der eigenen Geschichte.
Dann ist auch noch von Überparteilichkeit und einer „ Balance zwischen den
jeweiligen Staatsgewalten“ die Rede. Auch da ist ziemlich klar, was gemeint
ist. Hinzuzufügen ist aber sogleich eines: Staatsgewalten machen sich sehr leicht
selbständig und unkontrollierbar. Und das ist eine große Gefahr für den Staat
und die Demokratie überhaupt. Es ist also dafür Sorge zu tragen, daß diese
Gewalten kontrolliert werden; dies vom dafür zuständigen Forum, nämlich vom
Parlament. Es muß also Transparenz geben in der Ausübung der Staatsgewalt.
Und auch Grenzen! Bei jeder einzelnen Handlung, bei jeder einzelnen
Staatsgewalt ausübenden Person (Polizei). Das heißt: Das Recht des Menschen,
das Menschenrecht muß garantiert und gewahrt werden. Das ist oberstes Gebot.
Zuletzt das Wichtigste: Alle diese Anforderungen, alle Rechte und Pflichten,
alle Regeln zum friedlichen Zusammenleben in einem Staat zum Wohle seiner
Bürger nützen gar nichts, wenn sie nur auf dem Papier stehen und man nur dazu
nickt. Nein, Demokratie muß gelebt werden, in allen politischen und sozialen
Strukturen und von allen Menschen. Die Durchdringung aller politischen und
aller Lebensbereiche mit einem Prozeß der Demokratisierung hat nicht nur das
allgemeine, sondern auch Ihr Ziel, Herr/Frau Bundespräsident(-kandidat/in) zu
sein, sondern der muß unbedingt und unverzüglich erfolgen. Die Bevölkerung
muß in einem politisch-demokratischen Reifungsprozeß mitgenommen werden.
Denn im Artikel 1 des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes steht:
„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Dieses Grundgesetz hat oberste Priorität, auch für seine Umsetzung in Realität.
Bundespräsident der Republik Österreich
Neben diesen verfassungsmäßig garantierten Rechten hat der Bundespräsident dem Land
einen moralischen Rückhalt zu geben. Hierbei steht der Ausgleich zwischen unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen, die Einbeziehung von Minderheiten in den politischen Prozess
und die Beachtung des demokratischen Systems im Vordergrund. Lange politische Erfahrung,
eine feste Verankerung in der Bevölkerung, Kompetenz in allen Lebens- bzw. Politikbereichen
und Überparteilichkeit sind hierfür die wesentlichsten Erfordernisse. Durch diese
Kombination von verfassungsrechtlich verankerten Rechten bzw. Befugnissen und der eben
beschriebenen Realkompetenzen wird dem Staat die notwendige Balance zwischen den
jeweiligen Staatsgewalten gegeben. Nach Außen hin ist er damit der Garant für die
Berechenbarkeit Österreichs in der internationalen Staatengemeinschaft.
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