Bundespräsident Deutschland Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Durch die Verfassung ist seine Macht im politischen System des Landes jedoch beschränkt und umfasst vor allem repräsentative Tätigkeiten. Seine Amtssitze sind das Schloss Bellevue in Berlin und die Villa Hammerschmidt in Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt. Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Eine spätere Wiederwahl ist nicht ausgeschlossen, wenn zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war. Derzeitiger Amtsinhaber ist Horst Köhler. Aufgaben und Befugnisse Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt vor allem repräsentative Aufgaben: er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich, er beglaubigt diplomatische Vertreter Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung, Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers, Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist, Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz Staatssymbole Der Bundespräsident ist berechtigt, Nationalhymne, Flagge, Wappen, Uniformen, Dienstkleidung, Amtstracht der Richter des Bundes (mit Ausnahme der Richter am Bundesverfassungsgericht), deren Verwendung, sowie Staatsakte und Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei der Bundesflagge tätig geworden ist. Diese Anordnungen müssen jeweils von einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden. Ebenso verleiht der Bundespräsident Orden und Ehrenzeichen, unter ihnen das Bundesverdienstkreuz in mehreren Stufen und das Silberne Lorbeerblatt. Vertretung Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der Präsident des Bundesrates. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bundespräsident nur zeitweilig abwesend oder aber amtsunfähig ist. Häufig findet das Vertretungsrecht faktisch nur auf Teile der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten Anwendung, etwa wenn der Bundespräsident auf Staatsbesuch ist und durchaus seinen (außenpolitischen) Verpflichtungen nachkommt, andererseits aber ein Gesetz unterschrieben werden muss. In einem solchen Fall wird das Gesetz regelmäßig vom Stellvertreter des Bundespräsidenten unterzeichnet. Kandidatenauswahl Zum Bundespräsidenten kann sich wählen lassen, wer mindestens 40 Jahre alt, Deutscher Staatsbürger ist und das Wahlrecht zum Bundestag besitzt. Die Kandidatenauswahl im Vorfeld der Wahl ist stark von der absehbaren parteipolitischen Stimmverteilung in der Bundesversammlung und parteitaktischen Überlegungen geprägt. Je nach Ausgangslage versuchen die beiden großen Parteien, in einem innerparteilichen Prozess einen Kandidaten zu finden, für den sich in der Bundesversammlung eine Mehrheit mobilisieren lässt. Vereidigung In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Bundespräsident am Tag des Amtsantritts (üblicherweise der 1. Juli) vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Der Eid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Die religiöse Beteuerung kann auch weggelassen werden. Ab dem Zeitpunkt seiner Vereidigung erhält der Bundespräsident eine Besoldung von etwa € 213.000 jährlich, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt als Ehrensold bis zum Lebensende ausgezahlt wird. Amtssitz und Hoheitszeichen Erster Amtssitz des Bundespräsidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin, zweiter Amtssitz die Villa Hammerschmidt in Bonn. Das neue, 1998 eingeweihte Bundespräsidialamt – von den Berlinern ob seiner Form auch Präsidentenei genannt – befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schloss Bellevue. Die Standarte des Bundespräsidenten ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, in dem sich der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet, befindet. Das Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte ist wie 1:12 (gemäß der Anordnung über die deutschen Flaggen). Wenn der Bundespräsident in Berlin verweilt oder abwesend ist, ohne am Aufenthaltsort eine offizielle Residenz (etwa bei einem Staatsbesuch) einzurichten, ist das Stander am Schloss Bellevue gesetzt, andernfalls nicht. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Beginn der Nr. Name (Lebensdaten) Partei Ende der Amtszeit Amtszeit 1 Theodor Heuss (1884–1963) FDP 13. September 1949 12. September 1959 2 Heinrich Lübke (1894–1972) CDU 13. September 1959 30. Juni 1969 Gustav Heinemann (1899– 3 SPD 1. Juli 1969 30. Juni 1974 1976) 4 Walter Scheel (* 1919) FDP 1. Juli 1974 30. Juni 1979 5 Karl Carstens (1914–1992) CDU 1. Juli 1979 30. Juni 1984 Richard von Weizsäcker (* 6 CDU 1. Juli 1984 30. Juni 1994 1920) 7 Roman Herzog (* 1934) CDU 1. Juli 1994 30. Juni 1999 8 Johannes Rau (1931–2006) SPD 1. Juli 1999 30. Juni 2004 9 Horst Köhler (* 1943) CDU 1. Juli 2004 Wahl(en) 1949/1954 1959/1964 1969 1974 1979 1984/1989 1994 1999 2004