Staat und Politik „Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Grundgesetz ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“, heißt es im Grundgesetz (Bundesverfassung, die in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1949 stammt). Das GRUNDGESETZ bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie. Abkürzungen (Art. 32 Absatz 3, Art. 24 Absatz 1 GG) (Art. 65 Satz 1 GG) Vier Hauptprinzipien Als unbestrittene Prinzipien des Grundgesetzes gelten: das demokratische Prinzip (Mit der Feststellung, dass das Volk die Herrschaft durch besondere Organe ausübt, schreibt das Grundgesetz die Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie fest. das republikanische Prinzip (an der Spitze des Staates steht ein gewähltes Staatsoberhaupt) das bundesstaatliche Prinzip („Die BRD ist ein Bundesstaat“) das rechtsstaatliche Prinzip (die staatliche Verwaltung erfolgt ausschließlich auf Basis der Gesetze, alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle ). das bundesstaatliche Prinzip Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 selbstständigen Bundesländern. Die Staatsgewalt ist zwischen dem Gesamtstaat, dem Bund, und den Bundesländern aufgeteilt. Diese verfügen über eigenständige, wenn auch beschränkte Staatsgewalt. http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland das demokratische Prinzip „das Recht geht vom Volk aus“ Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein (jeder deutsche Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist, kann wählen), unmittelbar (jede Stimme wird direkt dem Bewerber gegeben), frei (kein Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (es darf nicht bekannt werden, wem der Wähler seine Stimme gegeben hat). Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. In Deutschland ist das Wahlrecht heute im Grundgesetz in den Artikeln 20 und 38 verankert. Bei den Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals gewählt werden. In Deutschland wird nach einer leicht modifizierten personalisierten Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten einer Partei im Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Passives Wahlrecht Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen: Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre Landrat: Wechselnde Regelungen in den Bundesländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag. Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Bundesländern) Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden. Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden. Volksabstimmung Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber bindend. Die Staatsgewalt wird durch vollziehende Gewalt – Exekutive gesetzgebende Gewalt – Legislative die Rechtsprechung – Judikative ausgeübt. Die Bundesregierung Die Bundeskanzlerin und die Bundesministerinnen und Bundesminister bilden zusammen das Bundeskabinett. Den Vorsitz im Bundeskabinett führt die Bundeskanzlerin. Bundesregierung das höchste Verwaltungsorgan des Bundes besteht aus dem Bundeskanzlerin und den Bundesministern vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt an der Spitze: Bundeskanzlerin Angela Merkel (seit dem 22. November 2005) die wichtigste Aufgabe: Beschluss von Gesetzesinitiativen IN DER BUNDESREGIERUNG SIEHT DAS GRUNDGESETZ DREI WICHTIGE ARBEITSPRINZIPIEN VOR: DAS KANZLER-, DAS KOLLEGIAL- UND DAS RESSORTPRINZIP. SIE REGELN DEN UMGANG UND DIE ARBEITSTEILUNG IM KABINETT. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bu ndesregierung/RegierungundVerfassung/regierun g-undverfassung.html__nnn=true#doc44890bodyText6 KANZLERPRINZIP NACH DEM KANZLERPRINZIP BESTIMMT DIE BUNDESKANZLERIN ODER DER BUNDESKANZLER DIE RICHTLINIEN DER POLITIK UND TRÄGT DAFÜR DIE VERANTWORTUNG. KOLLEGIALPRINZIP NACH DEM KOLLEGIALPRINZIP ENTSCHEIDEN DIE KANZLERIN ODER DER KANZLER UND DIE MINISTERINNEN ODER MINISTER GEMEINSAM, ÜBER ANGELEGENHEITEN VON ALLGEMEINER POLITISCHER BEDEUTUNG. BEI MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN IST DIE KANZLERIN ODER DER KANZLER ALLERDINGS ERSTER UNTER GLEICHEN. RESSORTPRINZIP NACH DEM RESSORTPRINZIP LEITET JEDE MINISTERIN ODER JEDER MINISTER IHREN ODER SEINEN AUFGABENBEREICH IN EIGENER VERANTWORTUNG. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU ) http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bun desregierung/Bundeskabinett/bundeskabinett.html Bundestag die Volksvertretung der BRD wird vom Volk auf vier Jahre gewählt die wichtigsten Aufgaben: - die Gesetzgebung - die Wahl des Bundeskanzlers - die Kontrole der Regierung Wählen und Entscheiden 22. September 2013 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag Bundesrat die Vertretung der 16 Bundesländer, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag verkörpert die föderative Komponente des Bundesstaates durch den Bundesrat wirken die Bundesländer bei Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit jedes Bundesland hat entsprechend seiner Einwohnerzahl zwischen 3 und 6 Stimmen Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates Bundesversammlung bilden die Mitglieder des Bundestages und gleiche Anzahl von Mitgliedern der Volksvertretungen Verfassungsorgan, das nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt Bundespräsident ist der oberste Repräsentant des Staates übt als neutrale Kraft und als Hüter der Verfassung eine ausgleichende Wirkung aus die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt 5 Jahre eine einmalige unmittelbar folgende Wiederwahl ist zulässig Bundespräsident hat gemäß der Verfassung das Recht auf Ernennung des Bundeskanzlers und der Bundesminister, die ihm der Bundeskanzler vorschlägt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesregierung entlassen und das Parlament auflösen vertritt die Republik nach außen ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres besitzt die Ernennungsbefugnis für hohe Bundesbeamte, Offiziere und Richter Bundespräsident Horst Köhler, Bundespräsident seit 2004 Am 23. Mai 2009 wird er von der Bundesversammlung im ersten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit von 613 Stimmen für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. 2004 kam mit Köhler erstmals ein Nichtpolitiker ins höchste Staatsamt. Anders als seine Vorgänger war er nicht in ein politisches Netzwerk eingebunden. Dies ließ ihn oft auch unabhängiger agieren. Rücktritt vom Amt Am 31. Mai 2010 - Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben: Der Bundespräsident ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Als Grund nannte Horst Köhler die Kritik an seinen Äußerungen zum Afghanistan-Einsatz - er vermisse den Respekt vor seinem Amt. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518 ,697781,00.html 30. Juni 2010 Die Bundesversammlung wählt Christian Wulff zum zehnten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland. http://info.koppverlag.de/hintergruende/deutschland/gerha rd-wisnewski/stoerfall-bundespraesidentwarum-christian-wulff-wirklichzuruecktreten-musste.html 18. März 2012 Die Bundesversammlung wählt Joachim Gauck zum elften Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Standarte des Bundespräsidenten Schloss Bellevue Spreeweg 1, 10557 Berlin Virtueller Rundgang http://www.bundespraesident.de/Die-Amtssitze/SchlossBellevue-,11087/Virtueller-Rundgang.htm Villa Hammerschmidt Adenauerallee 135, 53113 Bonn Parteien CDU – die Christlich Demokratische Union Deutschlands SPD – die Sozialdemokratische Partei Deutschlands FDP – die Freie Demokratische Partei CSU – die Christlich Soziale Union Bündnis 90/Die Grünen